Stefan Thoma
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt schon genug über die juristischen Details gehört. Das heißt, die werde ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, was die einzelnen Maßnahmen angeht. Ich möchte aber noch einmal einen Schwerpunkt auf das setzen, was ein bisschen im Widerspruch zu dem steht, was mein Vorredner gerade vorgebracht hat, nämlich die Frage der Nachbarschaftlichkeit. Die Idee, einen Nachbarn zu haben und in Nachbarschaftlichkeit zu leben, ist etwas, was die meisten Menschen hier in Rheinland-Pfalz als etwas Positives erleben, weil man im Normalfall eigentlich ein positives Verhältnis zum Nachbarn hat, das eher positiv wahrnimmt und deswegen etwas wie eine Duldung eigentlich gar nicht das große Problem ist, weil man sich schon einig wird. Wir wissen aber alle, dass es leider nicht immer so perfekt ist und es manchmal Probleme gibt. Wo Menschen aufeinandertreffen, da entstehen nun einmal Konflikte, Interessensdifferenzen, (Abg. Martin Haller, SPD: Haben wir auch hier beim Nachbarn!) und da kann es nun mal sein, dass man sich über irgendetwas streitet. Dieses Gesetz trägt vor allem einen Sinn in sich, nämlich dieses Streitpotenzial herunterzufahren, wo es um Nebensächlichkeiten geht. Wir sagen ganz deutlich, es geht um Kleinsteinschränkungen – es ist nicht so, dass man 2 m ins Nachbargrundstück hineinbaut, sondern wir reden über wenige Zentimeter –, wo eigentlich keine Provokation oder Ähnliches besteht, sondern wo man ganz deutlich sagen kann: Wir gönnen dem Nachbarn die Möglichkeit, dass er sich verbessern kann, dass er nachhaltig sein kann – nachhaltig in der CO -Bilanz, nachhaltig bei den Wärmekosten, auch für ihn selbst, nachhaltig, was den Wert der Immobilie, des Hauses beispielsweise, angeht, und zwar ohne dass der Nachbar in irgendeiner Weise davon ernsthaft beeinträchtigt ist; denn genau da gibt es dann die Ausnahme. Wenn er beeinträchtigt wäre, gilt es wiederum nicht. Dann ist es damit auch geregelt, bzw. so soll es dann jetzt im Gesetzentwurf sein. Wenn wir also überlegen, welche Nachhaltigkeit dort noch dazukommt, dann ist es die Nachhaltigkeit des gemeinsamen Zusammenlebens, des Gemeinschaftsaspekts und des allgemeinen Zwecks der Juristerei, nämlich dass man Konflikte vermeiden und herunterfahren, Streitigkeiten klären kann, bevor sie überhaupt erst auftreten, weil ich weiß: Ich brauche mich darum gar nicht kümmern; es ist bereits geregelt. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz trägt dazu bei, dass wir ein besseres Zusammenleben finden, dass wir Nachhaltigkeit in vielen Aspekten fi nden, und deswegen werden wir das selbstverständlich in jedweder Form unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
