Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme aus der einzigen Stadt in Rheinland-Pfalz, in der es eine Seilbahn gibt. (Abg. Martin Haller, SPD: Der Seilbahn-Wahlkreis!) – Genau, der Seilbahn-Wahlkreis. Trotzdem muss ich gestehen, auch ich kannte dieses Gesetz nicht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir haben eine Sesselbahn! Fällt die auch darunter?) – Eine Sesselbahn, aha. Nein, Sesselbahnen sind keine Seilbahnen. Nein, auf keinen Fall. Gut, ich komme zur Sache. Von meinen Vorrednern wurde eigentlich schon alles gesagt. Das Gesetz schafft keine neuen Eingriffstatbestände, es modernisiert die Verfahrensregeln. Ich kann mich kurzhalten, will aber auf zwei Punkte eingehen. Der eine Punkt ist mir nämlich in meiner juristischen Tätigkeit als Anwalt schon einmal begegnet. Es wird nämlich im Landesenteignungsgesetz hinzugefügt, dass keine Enteignung ohne eine finanzielle Entschädigung erfolgt und diese Entschädigung nunmehr auch der Verkehrswert sein soll. Das ist schon sehr lange Rechtsprechung, und ich habe das auch schon einmal vor Gericht so durchgesetzt. Daher ist es gut, dass das jetzt ins Gesetz aufgenommen wird. Ein weiterer Transparenzbaustein in dem Gesetz ist, dass es einen Enteignungsvermerk im Grundbuch geben wird. Ich glaube, auch das ist wichtig, gerade damit Zwischenverfügungen nicht erfolgen können bzw. auch der gute Glaube an das Grundbuch erhalten bleibt und transparent gemacht wird. Vor dem Hintergrund glaube ich, dass wir eine gute verfahrenstechnische Modernisierung haben. Auch wir werden die Ausschussberatungen positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
