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Markus Stein

SPD 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bereits zum zweiten Mal in diesem Oktoberplenum steht der öffentliche Dienst im Fokus der parlamentarischen Debatte. Gestern hatte die Landesregierung bereits Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Landesbeamtenversorgung eingebracht. Heute nun sprechen wir über den Entwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Dass wir fortlaufend darüber diskutieren, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten können, auch in den entsprechenden Fachausschüssen, ist auf jeden Fall berechtigt; denn, meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst und die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten sind gerade in Zeiten, in denen die Daseinsvorsorge unter Druck steht, unerlässlich für ein funktionierendes Gemeinwesen, ob es nun um Bildung, Sicherheit, Justiz, Verwaltung oder andere Bereiche geht, die unser tägliches Leben berühren. Zudem weisen Sie natürlich zu Recht auch auf die herausfordernde Fachkräftesituation und die Konkurrenz zu anderen Bundesländern hin, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Gleichzeitig reden Sie aber all das, was das Land seit Jahren für einen attraktiven öffentlichen Dienst tut, nur allzu gerne klein. Das ist aus unserer Sicht nicht besonders redlich; denn wenn das Land beispielsweise die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des Landes bereits seit vielen Jahren zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzische Beamtenschaft überträgt, dann ist das nicht nichts, sondern eine echte Kraftanstrengung des Landes. Weitere Beispiele ließen sich nennen, unter anderem die deutliche Erhöhung der Zulagen für Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrbeamtinnen und -beamte und die sogenannte Gitterzulage für Beamtinnen und Beamte in Justizvollzugseinrichtungen. Auch die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie und die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung sind in diesem Zusammenhang anzuführen. Ihr Gesetzentwurf sieht nun zum einen die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale vor, zum anderen die Einführung der Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe. Was die Kostendämpfungspauschale anbelangt, so kann auch Ihr aktueller Gesetzentwurf einen Punkt nicht im Ansatz entkräften, nämlich den, dass eine grundsätzliche Abschaffung schlichtweg sozial ungerecht wäre; denn die Pauschale ist sozial gestaffelt. Bedienstete unterhalb der Besoldungsgruppe A 7 zahlen sie beispielsweise gar nicht, und dann wächst sie entsprechend stufenweise auf. Ich habe es an dieser Stelle schon das eine oder andere Mal ausdrücklich gesagt: Natürlich, liebe CDU, ist es einfach zu sagen, wir fordern die Abschaffung einer Kostendämpfungspauschale. Ich bin mir sicher, dass zahlreiche Bedienstete sich darüber sehr freuen könnten. Ich bin mir aber auch sicher, dass sich die vielen Beamtinnen und Beamten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land auch der enormen Herausforderungen bewusst sind, vor denen wir aktuell als Gesellschaft insgesamt stehen. Zweiter Punkt Ihres Gesetzentwurfs ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe. Natürlich beobachten wir hier die Entwicklungen in anderen Bundesländern. Die bisherigen Erkenntnisse aus den Erfahrungen dieser Länder deuten zumindest darauf hin, dass das Angebot einer pauschalen Beihilfe für bestimmte Personengruppen eine Alternative sein kann. Allerdings möchte ich anmerken, dass sich auch hier ein etwas differenzierter Blick auf die Rahmenbedingungen und die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Bundesländer lohnt. Auch mit Ihren Ausführungen zu möglichen Kosten machen Sie es sich mal wieder, liebe CDU-Fraktion, ein wenig leicht, zumal das Finanzministerium Ihnen im vergangenen Jahr aufgrund Ihres Berichtsantrags sehr ausführlich dargelegt hat, dass, wenn man beispielsweise die Zahlen aus Baden-Württemberg zugrunde legen würde, sehr wohl von Mehrausgaben auszugehen ist. Daher erscheint uns Ihr Vorschlag ehrlicherweise einmal mehr etwas arg mit heißer Nadel gestrickt. Lassen Sie uns aber das gerne in den weiteren Beratungen diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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