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Dirk Herber

CDU 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sicherheit ist nicht nur ein Politikfeld neben vielen anderen. Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für unsere Freiheit. Nur wer sicher lebt, kann auch Rechte und Möglichkeiten in unserer offenen Gesellschaft wahrnehmen. Wir begreifen die Gewährleistung dieser Sicherheit als die ureigenste Aufgabe unseres Staats. Weil sich die Welt verändert, müssen wir uns dieser Pfl icht immer wieder aufs Neue stellen, mit Klarheit, mit Entschlossenheit und vor allem einfach einmal mit dem Mut, Möglichkeiten, die unsere Zeit uns bringt, auch zu nutzen. (Beifall der CDU) Ich weiß aus eigener Erfahrung, was unsere Polizistinnen und Polizisten jeden Tag für unsere Sicherheit und damit auch für unsere Freiheit leisten. Dafür haben sie in jedem Augenblick unseren Respekt und unsere Dankbarkeit verdient, aber wir erleben auch immer öfter, wo sie an Grenzen stoßen. Es sind die Grenzen, die durch den mangelnden politischen Willen dieser Landesregierung gesetzt werden. Damit soll endlich Schluss sein. (Beifall bei der CDU) Wir geben mit unserem Antrag die Antwort auf eine der modernen Sicherheitsfragen. So funktioniert konservative Sicherheitspolitik: im Jetzt und mit direktem Blick in die Zukunft. Wir wollen bewahren, was uns wertvoll ist, die Sicherheit und die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen gleichzeitig innovative Wege gehen. Das ist keine sicherheitspolitische Revolution, aber wir wollen endlich diesen trägen Stillstand beenden und moderne Grenzen setzen, damit wir die Freiheit der Menschen erhalten können und gleichzeitig unseren Sicherheitsbehörden die Luft zum modernen Arbeiten geben. Was wir Ihnen heute vorstellen, sind drei entscheidende Weichenstellungen. Erstens: Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Kampf gegen Kriminalität und Terror bei Videoschutzanlagen intelligente Bildanalysesoftware in Einsatz gebracht werden kann. Die technischen Entwicklungen bieten uns Werkzeuge, die sich vor wenigen Jahren tatsächlich noch nach Science-Fiction angehört haben. Künstliche Intelligenz kann Videoaufnahmen an neuralgischen Punkten in Echtzeit analysieren. Sie kann auch dort noch verdächtige Bewegungsmuster erkennen, wo das menschliche Auge überfordert ist. Das entlastet unsere Polizei, weil sie uns zusätzliche Augen bietet. Während Rheinland-Pfalz schläft, gehen andere Bundesländer wie Hessen mit Augenmaß voran. (Zuruf von der CDU: So ist es! – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Dort kommt ein rechtssicheres Stufenmodell zum Einsatz. Die KI erkennt nur anonymisierte Muster, und erst dann schaltet sich ein Mensch ein, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Genau das muss aber auch Ewigkeitsgarantie haben, wenn wir über den Einsatz von künstlicher Intelligenz sprechen. Über Maßnahmen entscheiden darf nur ein Mensch. (Beifall bei der CDU) So wird Innovation mit den Vorgaben der europäischen KI-Verordnung in Einklang gebracht. Diesen Rechtsrahmen sollten wir zum Schutz der Menschen auch in Rheinland-Pfalz schaffen. Es ist doch keinem Menschen mehr zu erklären, der seine natürlich gegebene Intelligenz nutzt, dass wir künstliche Intelligenz in der Breite der Gesellschaft nutzen, dass auch kriminelle Energie künstliche Intelligenz nutzt, aber dass wir unsere Sicherheitsbehörden von der Nutzung dieser künstlichen Intelligenz ausschließen. (Beifall der CDU) Zweitens wollen wir die Angsträume für unsere Bürger zurückgewinnen. Um das zu tun, sollen Videoschutzanlagen an Örtlichkeiten dann eingesetzt werden können, wenn sie aufgrund von Tatgelegenheitsstrukturen, also der Lage, der Einsehbarkeit, der Frequentierung von Menschen, von der Bevölkerung gemieden werden. Sicherheit hat immer eine objektive und eine subjektive Komponente. Diese Angsträume sind keine diffuse Einbildung, sondern sie sind eine wissenschaftlich belegte soziologische Kategorie. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Es sind Orte wie dunkle Unterführungen, schlecht einsehbare Parks und Ecken oder abgelegene Gassen, Orte, die von Menschen als bedrohlich empfunden werden, auch wenn die Kriminalitätsstatistik vielleicht etwas anderes sagt. Das Einkaufszentrum in Kaiserslautern, der Exerzierplatz in Pirmasens, die Fußgängerunterführung unter der Balduinbrücke in Koblenz: Gemeinsam mit den Menschen und den kommunalen Sicherheitsbehörden und Räten müssen wir diese Angsträume erkennen, benennen und zielgerichtet gegen sie vorgehen; (Beifall der CDU) denn dieses Unsicherheitsgefühl ist ein Faktum, und das beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen massiv. Nicht zuletzt führt diese Angst, die die Menschen haben, zur Verunsicherung darüber, ob der Staat überhaupt in der Lage oder überhaupt noch Willens ist, für die Sicherheit und die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Diese Angst dürfen wir nicht unbeantwortet lassen. (Beifall bei der CDU) Wir müssen als Gesetzgeber den Willen haben, gegen diese Angsträume vorzugehen. Der gezielte Einsatz von intelligenter Videosicherheitstechnik kann hier das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken und ihnen die öffentlichen Räume zurückgeben. Zu guter Letzt, lassen Sie uns die Regelungen schaffen, mit denen der Einsatz von Videoschutzanlagen zur Verhinderung von illegaler Müllablagerung und Vandalismus vereinfacht wird. Wer in unseren Gemeinden unterwegs ist, sieht illegale Müllablagerung an Containern, Schmierereien, mutwillige Zerstörungen an Spielplätzen und öffentlicher Infrastruktur. Ohne die Broken-Windows-Theorie näher erläutern zu wollen, ist das einfach eine Respektlosigkeit gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber all denjenigen, die sich für lebenswerte Städte im Ehrenamt und in unseren Dörfern einsetzen. (Beifall der CDU) Der Ruf nach Videotechnik an diesen neuralgischen Punkten ist in den Kommunen laut, und er ist auch berechtigt, aber die einzige Antwort, die die Landesregierung für unsere Bürgermeister hat, ist: Sehr geehrte Damen und Herren, datenschutzrechtliche Hürden machen Ihr Anliegen nahezu unmöglich. – Seien Sie doch wenigstens ehrlich und sagen: Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in dieser Landesregierung weder die Kraft noch den Willen, zukunftsweisende sicherheitspolitische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der CDU) Dieses Totstellen, das Sie in sich haben, ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland hat hierzu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt und im September in erster Lesung beraten – das Saarland, das tut mir als Pfälzer im Herzen wirklich weh, und in Rheinland-Pfalz herrscht weiter tatenloses Bedauern. Ich habe es zu Beginn schon einmal gesagt, diese Tatenlosigkeit schwächt das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Sie kostet unsere Gemeinden einen Haufen Geld. Wir müssen unseren Kommunen also endlich das Werkzeug in die Hand geben, um ihr öffentliches Eigentum wirksam schützen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wir liefern in diesem Antrag tatsächlich eine Blaupause für eine sichere und zugleich freiheitliche Zukunft in Rheinland-Pfalz. Wir tragen unsere Argumente mit Verstand und Verantwortung vor. Ich stelle mich bzw. wir stellen uns gerne immer wieder den sicherheitspolitischen Diskussionen hier im Haus. Wir wollen aber auch einfach einmal ein entschlossenes Handeln sehen. Lassen Sie uns doch bitte die rechtlichen Grundlagen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz schaffen, um mit intelligenter Videotechnik für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Lassen Sie uns den Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit wagen, und zwar nicht mit blinder Technikeuphorie, sondern mit transparenten Regeln und dem notwendigen Augenmaß. Hinter diesem Antrag steht die echte Überzeugung, dass der Staat seiner wichtigsten Pflicht nachkommen muss, der Pflicht, die Freiheit der Menschen durch ein gerütteltes Maß an Sicherheit zu garantieren. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung und um Unterstützung für unseren Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

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