Martin Haller
Das musst Du Deinem Gspusi sagen!) Schließlich ist der Kulturbereich im Landeshaushalt ohnehin vergleichsweise unterfinanziert. Auf der Ebene unserer finanziell häufig miserabel gestellten, von Schulden geplagten Kommunen stehen Ausgaben für die Kultur vor Ort allzu oft als freiwillige Leistungen zur Disposition. Am guten Willen fehlt es in der Regel nicht, sondern die materiellen Zwänge sind einfach zu übermächtig. Viele Akteure erkennen durchaus, wie wichtig Orchester und Chöre, Büchereien, Museen und Archive, Musikschulen, Kinos, Theater und die Denkmalpflege sowie natürlich die verschiedensten Heimat- und Kulturvereine für unsere lokale, regionale und nationale Identität sind. Sie wissen auch, dass ein blühendes Kulturangebot gerade für jüngere Familien ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Wahl des Wohnorts ist, aber auch als Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen nicht außer Acht gelassen werden sollte. Umso schmerzhafter erscheinen dann notgedrungen erforderliche Sparmaßnahmen. Diese kommen insbesondere in den ländlichen Räumen zu anderen drängenden Problemen hinzu, etwa bei der – vorsichtig formuliert – in die Jahre gekommenen Infrastruktur, der oft unbefriedigenden gastronomischen Versorgung oder generell angesichts offenkundiger Vitalitätseinbußen infolge einer alternden, zahlenmäßig rückläufigen Bevölkerung. Vor diesem alles andere als erfreulichen Hintergrund sind Rufe nach Bestandsschutzmaßnahmen, gegebenenfalls auch per Gesetz, nur zu verständlich, so wie es Inhalt dieses CDU-Antrags ist, der Kultur zur Pflichtaufgabe des Landes und der Kommunen machen will und materielle Planungssicherheit für alle Beteiligten verspricht. Was die konkrete Ausgestaltung eines Kulturfördergesetzes angeht, e mpfinde ich das bereits 1994 beschlossene Kulturraumgesetz des Freistaats Sachsen als vorbildlich. Hervorzuheben ist die darin verankerte Stärkung organisch gewachsener regionaler Verbünde als eigenverantwortlich handelnde Ebene zwischen Land und einzelner Ortschaft. Was aber keinesfalls passieren darf, ist, dass den Kommunen nun von politischer Seite die Kultur als Pflichtaufgabe vorgeschrieben wird, sie aber vom Land nicht die dafür nötigen Gelder bekommen und dann finanziell im Regen stehen. Außerdem sollte die strukturelle Sicherung des kulturellen Erbes durch kontinuierliche Förderung gewachsener Einrichtungen und Vereinigungen Vorrang vor Projektmittelzuweisungen, die oft nicht nachhaltig wirken, haben. Zumindest die Kollegen im Kulturausschuss dürften wissen, wie sehr auch mir persönlich das Thema Zukunftssicherung des Kulturbereichs eine Herzensangelegenheit ist. Dennoch muss ich an dieser Stelle auf eine Binsenweisheit hinweisen, die leider offenbar längst nicht allen im politischen Establishment bewusst ist. Wenn die materiell produktivsten Teile unserer Volkswirtschaft nicht mehr den Wohlstand finanzieren, den Deutschland jahrzehntelang genießen konnte, wenn die Steuerlasten immer erdrückender werden und es den Bürgern vielfach an verbindender Zuversicht und an Stolz auf das Eigene mangelt, dann werden Ausgaben für die Kultur letztlich hinten herunterfallen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Dann wird unweigerlich das materiell Notwendigste im Vordergrund stehen und die Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand, aber auch der Privatpersonen bestimmen. An der Stelle sollten wir uns keinen Illusionen hingeben. Wer es wirklich gut meint mit unserer Kultur, der muss deshalb in dieser Zeit die Rahmenbedingungen mit in den Blick nehmen und sich für einschneidende, ressortübergreifende Sparmaßnahmen, umfassende Entbürokratisierung in allen Teilen unserer Gesellschaft sowie längst überfällige wirklichkeitsnahe Weichenstellungen, etwa in der Energie- und Sozialpolitik oder auch in der Migrationspolitik, einsetzen. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! –
