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Peter Stuhlfauth

AfD 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Kulturfördergesetz einführen – zur nachhaltigen Sicherung kultureller Vielfalt“ – wir können dem Antrag einiges abgewinnen. Was gefällt uns an dem Antrag? Im Hinblick auf die Ziele der Kulturförderung heißt es unter anderem – ich zitiere –: „Schutz des kulturellen Erbes zur Bewahrung der Identität des Landes“ und „Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes als zentrale Aufgabe, um das kulturelle Gedächtnis des Landes lebendig zu halten und zugänglich zu machen“. – Volle Zustimmung. Bei den Grundsätzen der Kulturförderung ist zu lesen – ich zitiere erneut –: „Die Kulturförderung verpflichtet sich zur Vermittlung und Bewahrung archäologischer und historischer Überlieferung.“ – Auch hier volle Zustimmung. Bei den Handlungsfeldern der Kulturförderung heißt es: „Die Digitalisierung von Kulturgütern und die Entwicklung digitaler Vermittlungsformate werden finanziell unterstützt.“ – Erneut volle Zustimmung. Ja, Rheinland-Pfalz ist reich an kulturellem Erbe. Sichtbar wird dies beispielsweise an den Trierer Römerbauten oder den mittelalterlichen Kaiserdomen in Mainz, Worms und Speyer, oder denken wir an die zahlreichen Rheinburgen und die eindrucksvolle Burg Eltz oder an das Nibelungenlied bzw. dessen Schauplätze. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Oft vergessen wird in diesem Zusammenhang die Geschichte der Donauschwaben, die im 18. Jahrhundert in das damalige Königreich Ungarn auswanderten. Auch Koblenz war ein wichtiger Anwerbeort der Habsburger. Die Donauschwaben lebten nach dem Ersten Weltkrieg in drei europäischen Staaten: Jugoslawien, Rumänien und Ungarn. Neben ihrer deutschen Muttersprache waren sie wie selbstverständlich weiterer Sprachen mächtig. Nun gibt es § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz. Dieser § 9 6 verpflichtet Bund und Länder dazu, das Kulturgut der Bewohner der früheren deutschen Ostgebiete sowie der Heimatregion Hunderttausender deutscher Weltkriegsflüchtlinge aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa als auch der Donauschwaben im Bewusstsein des gesamten deutschen Volks und des Auslands wachzuhalten. Diese Verpflichtung hat Rheinland-Pfalz in den letzten Jahrzehnten strä flich vernachlässigt. Die gegenwärtige Praxis rheinland-pfälzischer Landesregierungen, entsprechende Haushaltsmittel nur auf Antrag und in sehr geringem Ausmaß bereitzustellen, wird der großen Bedeutung dieses Erbes in Zeiten eines Kriegs in Osteuropa und eines schwindenden Geschichtsbewusstseins sowie der völkerverbindenden Brückenfunktion der Kulturarbeit nach § 96 in keiner Weise gerecht. Der Bund der Vertriebenen fungiert seit Jahrzehnten als Brückenbauer für Frieden und Freiheit. Durch die zahlreichen und vielfältigen Kontakte seiner oft mehrsprachigen Mitglieder in die Herkunftsländer der deutschen Heimatvertriebenen ist ein fruchtbarer Austausch mit den Menschen in Mittel-, Ostund Südosteuropa entstanden, und zwar auf lokaler Ebene, getragen von ehrenamtlichem Engagement und aufrichtiger Versöhnungsbereitschaft. Ich wiederhole deshalb unsere Forderung nach institutioneller Förderung des Bunds der Vertriebenen, Landesverband Rheinland-Pfalz. Das ist wichtig. Im Antrag der CDU steht geschrieben – ich zitiere –: „Kunst und Kultur tragen zur Völkerverständigung bei und haben deshalb eine friedensstiftende Kraft.“ – Leider auch nur leere Worte; denn im Hinblick auf § 96 passiert in Rheinland-Pfalz praktisch nichts, und die CDU stört sich nicht daran. Initiativen bei den Beratungen zum Landeshaushalt – regelmäßig Fehlanzeige. Und jetzt: Ein Kulturantrag der CDU über zehn Seiten, und nicht ein Wort zu § 96, nicht ein Wort zum kulturellen Erbe der deutschen Heimatvertriebenen. Das ist bezeichnend. Ein guter, aber leider lückenhafter Antrag. Deshalb werden wir uns enthalten. Danke. (Beifall der AfD)

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