Steven Wink
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über zwei Punkte im Beihilferecht. Der erste Punkt ist die vollständige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, also des Eigenanteils von Beamtinnen und Beamten. Der zweite Punkt ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe als Alternative zum bestehenden System. Kommen wir zu Punkt 1: Die Kostendämpfungspauschale ist kein willkürlicher Abzug. Beamte tragen hierbei einen zumutbaren Anteil an ihrer Versorgung, und die Pauschale trägt somit zu einem dämpfenden Faktor auch in der Beihilfe bei. Das ist die Realität. Die Pauschale ist dabei moderat und sozial gestaffelt. Wenn auch im System nicht vergleichbar, tragen aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel mit einem zumutbaren Anteil an der Einkommenssteuer einen Anteil an ihren Gesundheitskosten. Das ist nicht direkt vergleichbar, aber auch hier haben wir ein Stück weit Solidarität bei Beamtinnen und Beamten. Der zweite Punkt ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Diese wird mit Wahlfreiheit begründet. Faktisch ist es aber eine Abweichung vom bisherigen System, das jahrzehntelang Stabilität aufweist. Faktisch führt es auch langfristig zu erhöhter Bürokratie, zu Doppelstrukturen und erheblichen Kosten; denn der Dienstherr muss jetzt immerhin zwei Säulen mit unterschiedlichen Liquiditätsabflüssen finanzieren. Das führt nicht zwingend zu mehr Gerechtigkeit. Sozialpolitisch finden wir es auch fragwürdig. Verlockend für junge Beamtinnen und Beamten, kurzfristig in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ohne vielleicht einen langfristigen Blick auf das System zu werfen. Mit einem ausgeschlossenen Rückwechsel birgt es erhebliche Risiken, die in der Zukunft nicht zu unterschätzen sind. Die finanziellen Konsequenzen wurden aufgezeigt, weil die Abschaffung der Pauschale und das neue System jedes Jahr mehrere Millionen Euro kosten, ohne weitere Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Wie wir es gehört haben, liegt die Attraktivität für Beamtinnen und Beamten nicht zwangsläufig nur darin. Wir haben gestern über einen anderen Punkt der Beamtenversorgung gesprochen. Es liegt auch an guten Arbeitsbedingungen, einer guten Versorgung, die wir gestern auf der Tagesordnung hatten, oder auch an einer modernen Verwaltung. Es ist also ein Mix aus mehreren Bausteinen im Gesamtpaket. Der Gesetzentwurf greift somit ohne eine klare Folgenabschätzung in ein stabiles System ein. Er kann auch zu Unsicherheiten führen – sie habe ich erwähnt –, und er belastet den Landeshaushalt immens, ohne tatsächliche Gegenfinanzierung aufzuzeigen. Daher brauchen wir eine sachorientierte Reformdebatte; das ist klar. Sie kann man immer führen. Das ist aber bisher das Maximum; denn wir wollen kein Herumbasteln, wir wollen eine ordentliche Debatte. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
