Steven Wink
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir darüber, ob Abgeordnete Teil der Finanzausgleichskommission werden sollen. Das klingt nach parlamentarischer Beteiligung und mehr Kontrolle. Die Frage ist aber, ob es das ist. Der Landtag ist bereits stark verankert. Er hat die direkt gewählten Vertreter des Volkes, entscheidet über den Haushalt, kontrolliert die Landesregierung und verfügt über umfassende Frage-, Informations- und Beteiligungsrechte. Er spielt eine entscheidende Rolle beim Landesfinanzausgleichsgesetz, bei dessen Grundsätzen und Parametern, und er entscheidet über Haushaltsgesetze. Der Landtag gestaltet den KFA, er verwaltet ihn nicht. Die Finanzausgleichskommission ist ein fachliches Gremium der Landesregierung, kein politisches Forum. Das heißt, es wertet Daten aus, es beobachtet Entwicklungen, es spricht mit den kommunalen Vertretern. Abgeordnete in diesem Gremium würden die Trennung zwischen Kontrolle und Verwaltung durchbrechen. Sie regeln dann etwas, was sie später entscheiden. Zweitens, der Landtag wird bereits umfassend informiert. Das Landesfinanzausgleichsgesetz regelt Finanzen fortlaufend, evaluiert es und dokumentiert es. Der Landtag kann dies jederzeit erfragen und erfahren, auch außerhalb eines Berichts. Daher stimme ich zu, wenn man sagt, Transparenz ja, aber die Einsetzung von Abgeordneten in dieses Gremium erhöht die Transparenz nicht. Dafür haben die Abgeordneten die genannten Rechte. Der KFA ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Landes, und deswegen sehen wir schlussendlich keine Notwendigkeit einer solchen Entsendung von Abgeordneten in das Gremium, sondern wir müssen unsere parlamentarischen Instrumente nutzen, um unserer wirklichen Arbeit nachzukommen. Daher können wir dem nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
