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Markus Stein

SPD 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Landtagsplenum steht eindeutig sehr stark im Fokus der Haushaltspolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Während wir gestern sehr intensiv über den Nachtragshaushalt 2025/2026 debattierten und ihn letztlich mehrheitlich verabschiedeten, blicken wir bei der jetzt zu beratenden Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs noch einmal zurück in das Jahr 2023. An insgesamt drei Tagen haben wir uns, lieber Herr Kollege und Vorsitzender der RPK, Christof Reichert, als Rechnungsprüfungskommission mit den Feststellungen des Rechnungshofs und dem Entlastungsverfahren beschäftigt. Der von mir eben erwähnte Blick in die Vergangenheit, also in das Jahr 2 023, steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit den aktuell beschlossenen Entscheidungen der Landesregierung und unseres Hohen Hauses mit Blick auf den eben erwähnten Nachtragshaushalt und die damit verbundene Unterstützung unserer Kommunen in Rheinland-Pfalz; denn die Finanzierungsrechnung 2023 schloss mit einem Überschuss – das haben wir eben schon einmal gehört – in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro – um genau zu sein, in Höhe von 990 Millionen Euro – ab. Von diesem Überschuss wurden 200 Millionen Euro zur Nettotilgung von Schulden am Kreditmarkt verwandt. Der danach verbleibende Betrag wurde per Saldo für eine Zuführung in die Rücklage in Höhe von 790 Millionen Euro verwandt. Das Jahr 2023 – deswegen habe ich das eben gesagt – hat also einen erheblichen Beitrag zu den aktuell beschlossenen Maßnahmen und damit verbundenen Entnahmen aus der Haushaltssicherungsrücklage geleistet. Es ist eben genau diese solide Haushaltswirtschaft, die sich jetzt auch in der Jahresrechnung 2023 deutlich macht und die Grundlage, das Fundament auch für diese in diesem Plenum historisch getroffenen Entscheidungen liefert. Blickt man, meine Damen und Herren, in den konsumtiven Teil der Jahresrechnung 2023, also in die laufende Rechnung, kann festgestellt werden, dass ein Überschuss in Höhe von 1,6 Milliarden Euro entstanden ist. Eine wichtige Erkenntnis aus dieser laufenden Rechnung ist der auch beim Land entstandene Anstieg der Personalausgaben, welche gegenüber 2022 um 182 Millionen Euro auf 7,7 Milliarden Euro anstiegen. Damit ist zahlenmäßig dokumentiert, dass auch das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr und Arbeitgeber ebenso von gesteigerten Personalausgaben betroffen ist wie zum Beispiel die kommunale Familie. Ganze 46 % der Steuereinnahmen und allgemeinen Finanzzuweisungen werden für diese Personalausgaben beansprucht. Für das Jahr 2023 stand auch die Investitionsquote im Fokus der Beratungen der Kommission. Die Investitionsausgaben des Kernhaushaltes beliefen sich auf 1,1 Milliarden Euro, was, gemessen an den allgemein bekannten Rahmenbedingungen um Lieferkettenengpässe, eine herausfordernde Personalgewinnung und vielfältige Aufgabenbelastungen, nicht geringzuschätzen ist. Es muss erwähnt werden, dass sich gerade im Bereich des LBB und des LBM, also vorwiegend in den technischen Bereichen, die Gewinnung von entsprechendem Fachpersonal nicht einfach gestaltet. Hier steht der gesamte öffentliche Sektor in einem Wettbewerb um die Fachkräfte unserer Gesellschaft. Nichtsdestotrotz wird mit größtem Ehrgeiz und Einsatz von unseren Behörden und Dienststellen an der Realisierung und Umsetzung der Investitionsmittel unseres Landeshaushaltes gearbeitet. Die Vereinfachung von Verfahren und der Abbau von Bürokratie sind übrigens Maßnahmen, die dazu beitragen werden, die Realisierung von Investitionsvorhaben auch im landeseigenen Aufgabenbereich zu beschleunigen. Dass genau diese Vereinfachungen zur Chefsache erklärt wurden, hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer nicht nur zu Beginn seiner Amtszeit deutlich gemacht, sondern mit den bereits auf den Weg gebrachten Vereinfachungen, beispielsweise im Bereich des Vergaberechts, in vielen Bereichen bereits bewiesen. Ebenfalls debattiert wurden Ausgabereste. Diese lagen im Jahr 2023 bei einer Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Zur Klarstellung ist hier anzuführen, dass ein sehr großer Teil dieser Ausgabereste durch Einmaleffekte und Drittmittel verursacht wurde. Hier sind zum Beispiel Mittel für das Entschuldungsprogramm unserer Kommunen, PEK, anzuführen, die zwischenzeitlich abflossen. Erwähnenswert sind aber sicher auch die 200 Millionen Euro für die Abmilderung der Folgen des Ukraine-Kriegs, 180 Millionen Euro aus dem KFA oder 167 Millionen Euro für den Städtebau sowie 156 Millionen Euro an Drittmitteln für die soziale Wohnraumförderung. All diese und weitere Punkte zeigen, meine Damen und Herren, dass der Stand der Ausgabereste absolut erklärbar ist. Der Gesamtschuldenstand des Landes einschließlich der Landesbetriebe verringerte sich 2023 übrigens um 206 Millionen Euro auf 30,8 Milliarden Euro. Lassen Sie mich zusammenfassend klarstellen, dass es der Landesregierung um die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer und unsere Finanzministerin Doris Ahnen trotz der verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen und der extrem anspruchsvollen finanziellen Rahmenbedingungen stets gelungen ist, mit einer soliden, vorausschauenden Haushaltspolitik die Grundlagen für die Zukunft zu sichern. Dass eine Übernahme von mehr als der Hälfte der Liquiditätskredite unserer Kommunen oder Förderprogramme wie KIPKI, RZN oder die gestern mit dem Nachtragshaushalt finanziell ermöglichte Überbrückungshilfe überhaupt möglich waren, ist das Ergebnis dieser soliden Haushaltspolitik. Dafür gebührt Finanzministerin Doris Ahnen und der gesamten Landesregierung unser herzlichster Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir werden als SPD-Fraktion der Entlastung selbstverständlich zustimmen. Ich schließe mich – jetzt mache ich es mir einfach – den Worten des Danks unseres RPK-Vorsitzenden Christof Reichert an. Allen Beteiligten vielen Dank für die sehr konstruktiven und sehr fairen und respektvollen Debatten, die wir in der RPK wie immer auf dem Niveau geführt haben. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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