landtag-rlp.de ↗

Michael Hüttner

SPD 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Innenminister, mir hat das Landesseilbahngesetz, bevor ich diese Vorlage des Gesetzentwurfs gelesen habe, ebenfalls nichts gesagt. Daher geht es Ihnen nicht alleine so. Meine Damen und Herren, als ich den Tagesordnungspunkt zu einer Änderung des Landesenteignungsgesetzes gelesen habe – zumindest ging es mir so –, bin ich zumindest einmal ein bisschen zusammengezuckt und habe mich gefragt „Was steckt jetzt dahinter?“; denn die meisten von uns sind auch in irgendeiner Form kommunalpolitisch tätig, und das Thema einer Enteignung mag einem hier und dort schon begegnet sein. Manche haben in verschiedener Verantwortung gestanden, möglicherweise auch in Verfahren, bei denen es um die Grundstücke ging, und müssen sich mit diesem Begriff oder mit dieser Situation beschäftigen. Wir wissen alle, dass Grundstückseigentümer manchmal eine sehr differenzierte Auffassung zu dem haben, was dem Wohl der Allgemeinheit dienen könnte. Insoweit haben wir hier eine ganz besondere Situation. Herr Minister Ebling hat schon darauf hingewiesen, dass es im Kern eigentlich nur darum geht, dass wir nicht eine neue Ermächtigung an und für sich brauchen, sondern dass wir einfach Anpassungen benötigen, die das Verfahren besser und sicherer machen. Daher gestatten Sie mir, dass ich noch zwei, drei Sachen dazu nenne. Es geht dabei um Verweisungen auf das Baugesetzbuch. Es geht darum, dass ein Enteignungsbeschluss von der Behörde erlassen werden kann und nach Vorliegen der Vermessung möglicherweise ein Nachtragsbeschluss angepasst werden kann. Es geht um Ladefristen. Es geht aber auch – und das finde ich sehr interessant – um eine Regelung, nach der Vormerkungen zur Enteignung gelöscht werden können, welche nach dem preußischen Gesetz aus 1874 eingetragen waren. Ich glaube also, da ist in der Tat ein Anpassungsbedürfnis an ein Gesetz aus 1874 notwendig. Zusammengefasst: Die Änderungen des Gesetzentwurfs führen zu weiteren Angleichungen an das Baugesetzbuch. Zudem wird dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung Rechnung getragen. Es werden Regelungslücken geschlossen, keine neuen Ermächtigungen. Insoweit freue ich mich auf die wahrscheinlich relativ kurze Debatte im Ausschuss und die nächste Beratung im Plenum. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Alle Reden von Michael Hüttner Protokoll ↗