Plenarprotokoll 18/54
24.01.2024 · 328 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (49)SPD (28)AfD (25)GRÜNE (24)CDU (22)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 54. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zwölf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Zum Geburtstag gratulieren können wir heute zweifach, einerseits Wolfgang Jörg von der Fraktion der SPD (Beifall von allen Fraktionen) und andererseits Marco Schmitz von der Fraktion der CDU. (Beifall von allen Fraktionen) Herzliche Glückwünsche und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! Damit rufe ich auf: 1 Mehr als 100.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen demonstrieren für Demokratie und Vielfalt Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/7833 Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben mit Schreiben vom 22. Januar gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Redeliste. Für die CDU spricht als Erster ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Tagen haben sich Hunderttausende an vielen Orten in Deutschland versammelt. Am kommenden Samstag werden es wieder Hunderttausende sein, auch hier in Nordrhein-Westfalen: in Düsseldorf, in Bocholt, in Düren, in Wermelskirchen oder beispielsweise in Menden – in großen Städten genauso wie in kleinen Gemeinden. 24.01.2024 Aber was treibt die Menschen auf die Straße? Zusammengefasst: Schluss mit Rechtspopulismus! Schluss mit menschenverachtender Politik! Schluss mit der AfD! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Was mich bei den Demonstrationen besonders beeindruckt, ist: Dahinter steckt kein Plan, keine große Organisation. Die Menschen in Deutschland spüren, dass eine rote Linie gezogen werden muss, dass man Demokratiefeinde wie Sie bekämpfen muss. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich sage für die CDU-Fraktion, aber ich denke, für alle demokratischen Fraktionen und auch für mich selbst: Danke für die Zivilcourage an die vielen Hunderttausend, die aufgestanden sind. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Diese Demonstrationen sind ein Vertrauensvorschuss für die Politik der Mitte. Es ist ein Aufruf, jetzt zu handeln. Ein großer Erfolg der Bundesrepublik Deutschland ist: Demokratiefeinde haben in unserem Land keine Mehrheit und keinen Platz in unserer Mitte. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Die Menschen demonstrieren, weil sie das politische System der Bundesrepublik Deutschland verteidigen wollen. Die Erfolgsgeschichte unseres Landes seit 1945 ist, die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten, ist die Meinungsfreiheit, sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und ist der europäische Zusammenhalt unter dem Dach der EU. Unsere politische Kultur hat es seit 1945 weit gebracht, und so soll es bleiben. Hunderttausende von Demonstranten erwarten deshalb von der Politik Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit. Wir haben den Auftrag, Kompromisse zu finden. Wir müssen im Wettbewerb um die besten Ideen und Lösungen ringen. Wir müssen den Mut haben, sie umzusetzen. Das gilt auch für schwierige Themen, denn die Herausforderungen unserer Zeit sind groß, etwa in der Wirtschafts- und Energiepolitik, in Sicherheitsfragen, bei Migration und Integration. Daher ist es richtig, dass der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder zu diesen Themen Lösungen erarbeitet haben. Wir müssen diese Themen aus der Mitte heraus lösen, um den Demokratiefeinden den Stecker zu ziehen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag Wir dürfen die Geduld der Demonstranten nicht strapazieren. Viele von ihnen demonstrieren zum ersten Mal. Sie sind auf die Straße gegangen und erwarten, dass ihre Sorgen gehört werden, dass gehandelt wird. Wir dürfen sie nicht durch Untätigkeit verlieren. Diese Aktuelle Stunde ist ein gutes Signal. Daher danke ich allen demokratischen Fraktionen, die sie gemeinsam beantragt haben. Es ist wichtig, dass die demokratischen Fraktionen heute im Landtag ein gemeinsames Signal senden: Auch wir sagen Stopp! Ein prägendes Ereignis meines bisherigen parlamentarischen Lebens, das mittlerweile 17 Jahre andauert, war eine Rede des ehemaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet in der vergangenen Wahlperiode. Am Ende einer sehr emotionalen Rede schleuderte er der AfD den berühmten Satz des Reichskanzlers Karl Joseph Wirth entgegen: „Der Feind steht rechts.“ Das war 1922 richtig. Es ist auch 2024 richtig. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Und der Feind sitzt auch hier rechts. Vertreter der AfD werden von diversen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Jugendorganisation der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Wir können nach Thüringen schauen; das müssen wir aber gar nicht. Wir können auch nach Eitorf schauen. Dort fand gestern Abend auf Einladung der AfD eine Veranstaltung statt, auf der über Remigration gesprochen wurde. Mit dabei waren Mitglieder dieses Parlaments und Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Nordrhein-Westfalen. Das zeigt, wie sehr sich die AfD auch hier radikalisiert und nichts mit dem zu tun hat, was wir an gemeinsamen Werten in dieser Gesellschaft eigentlich pflegen. Deswegen ist es richtig, was der Ministerpräsident immer wieder sagt: Die AfD ist eine brandgefährliche Partei. (Zurufe von der SPD: Eine Nazipartei!) Die Haltung der CDU Nordrhein-Westfalens ist unmissverständlich. Bei uns in der Fraktion und in der Partei gilt ohne Wenn und Aber: Wir stellen uns dem entgegen. Wir bekämpfen Rechtspopulisten mit allen Mitteln des Grundgesetzes, mit Worten und mit Taten. Überall gilt das für uns. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Was mich besonders schockiert hat – aber ich glaube, das gilt für alle hier –, ist das Treffen in einem Hotel in Potsdam. Die AfD hat sich bis heute nicht davon distanziert. Es wurde über die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland gesprochen. Ein ungeheurer Vorgang! Ein Tabubruch! Ich danke 24.01.2024 den Journalistinnen und Journalisten, die das aufgedeckt haben. Auch das ist Teil einer funktionierenden Demokratie. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich schließen: Die Mehrheit in diesem Land schweigt dazu nicht mehr. Die Mehrheit zeigt Gesicht. Danke dafür. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die SPD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hilft, wenn man es ausspricht. Die Faschisten sind zurück in Deutschland. Sie scheinen viele zu sein, und sie scheinen stark zu sein, insbesondere in den sogenannten sozialen Netzwerken. Aber das letzte Wochenende hat gezeigt: Die Demokratinnen und Demokratien sind mehr – viel mehr –, und sie sind stärker. Sie sind viel stärker als die Faschisten. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Alle Extremisten, die noch im Dezember glaubten, dass ihnen schon bald das Land gehören werde, alle AfDler, die in Gewalt- und Vertreibungsfantasien schwelgen, und alle Radikalen, die unsere Demokratie verachten und verspotten, haben nun ihre Antwort erhalten. Es war die Antwort von 1 Million Menschen auf der Straße, von Hunderttausenden in Nordrhein-Westfalen. Es war die Antwort von Arbeiterinnen und Ingenieuren, von Professorinnen und Pflegern, von Eltern und Großeltern, es war die Antwort der Mitte der Gesellschaft, und sie lautet: Einigkeit und Recht und Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Deutschland bleibt demokratisch, ein Land der Menschenrechte und ein Land der Vielfalt. Das ist es, was die große Mehrheit will. Deshalb schließe ich mich dem Dank von Thorsten Schick an die Hunderttausenden von Demonstranten an. Für das Land der Menschenrechte und der Vielfalt gilt, dass wir als demokratische Parteien noch mehr dafür arbeiten müssen, dass das so bleibt. Deshalb danke ich auch den anderen demokratischen Fraktionen des Hauses für die gemeinsame Beantragung dieser Aktuellen Stunde. Wir wissen doch alle, was die Stunde geschlagen hat. Bevor die AfD ihre Vertreibungsfantasien umset-Landtag zen kann, wird sie den Rechtsstaat ausschalten, Grundrechte einschränken und die Meinungsfreiheit abschaffen müssen. Sie wird Deutschland aus der Europäischen Union führen müssen. Genau das kündigt sie ja auch an. Deshalb sollte sich niemand etwas vormachen. AfD-Politik bedeutet Unsicherheit, Gewalt und den wirtschaftlichen Bankrott. Die AfD ist ein großes Unglück für Deutschland. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ich weiß, dass Millionen von Menschen mit Migrationsgeschichte gerade große Angst haben. Sie fragen sich, ob Deutschland nichts aus seiner Geschichte gelernt hat, nichts aus den Verbrechen von Solingen und Mölln, Hanau oder Hoyerswerda. Was sind eigentlich unsere Gedenktage wert, wenn Menschen anderen Glaubens oder anderer Hautfarbe wieder Gewalt und Vertreibung fürchten müssen? Ich hoffe, dass ihnen die Demonstrationen vom Wochenende wieder Mut machen. Ich möchte ihnen sagen: Die große Mehrheit unseres Landes steht an ihrer Seite. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir sind stolz darauf, dass Nordrhein-Westfalen für sie Heimat geworden ist, und wir sind dankbar für alles, was sie für unser Land tun. Wir werden alles dafür tun, damit sie hier in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können. Ich verspreche ihnen: Wir werden unsere Heimat gemeinsam gegen die Rechtsextremisten verteidigen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Deshalb braucht es dafür auch die Mittel des wehrhaften Rechtsstaats. Die Identitäre Bewegung muss verboten werden, das Vermögen dieser Rechtsextremisten muss beschlagnahmt und die Agitation gegen die Demokratie unterbunden werden. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir fordern das seit 2020. Jetzt ist es Zeit, zu handeln. Aber wir müssen noch mehr tun. Wir müssen wieder zeigen, dass die Demokratie stärker, gerechter, erfolgreicher ist als alles, was ihre Feinde zu bieten haben. Unser Land hat große Probleme, aber keine davon sind unlösbar. Der Ministerpräsident hat eine Allianz der Mitte gefordert. Wir haben das Angebot angenommen und eine Allianz für die Mitte vorgeschlagen, einen Pakt für Nordrhein-Westfalen. Ich habe Ihnen einen Brief mit konkreten Vorschlägen zur Bildung, zu Wohnungen, zu Kommunalfinanzen geschrieben. Bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten. 24.01.2024 Herr Ministerpräsident, im Kampf für die Demokratie geht es auch darum, zur eigenen Verantwortung zu stehen. Man muss für etwas stehen, für etwas brennen, und man muss sich kümmern, wenn man zuständig ist. Verantwortung bedeutet nicht, immer wieder das Spielfeld zu wechseln und mit dem Finger auf andere zu zeigen. Das will ich ganz bewusst nicht tun. Verantwortung bedeutet nicht, nur dann Interviews zu geben, wenn 2.000 Bauern in Berlin demonstrieren, für die man gar nicht zuständig ist. Verantwortung bedeutet auch, sich der Öffentlichkeit zu stellen, wenn 20.000 Erzieherinnen hier vor dem Landtag für ihre Kitas demonstrieren, eben weil das Land dafür verantwortlich ist. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Verantwortung bedeutet, sich als Demokraten jeweils den Problemen zu stellen. Dafür sind wir alle gewählt worden. Die 22.000 Menschen vor dem Landtag haben demonstriert, weil sie auf ein Problem hinweisen wollten, aber sie haben bisher keine Antwort erhalten. Deshalb wiederhole ich mein Angebot für die Sozialdemokratie in Nordrhein-Westfalen: Lassen Sie uns eine Allianz der Mitte schmieden, indem wir eine Allianz für die Mitte in Nordrhein-Westfalen schmieden. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir schlagen Ihnen vor: Entlasten wir gemeinsam die Arbeitnehmerfamilien in unserem Land, indem wir Kindern ein kostenloses Mittagessen mit Zutaten von heimischen Bauern anbieten. Erneuern wir den Schulkonsens, sichern wir die Finanzierung und die Erneuerung unserer Schulen. Schmieden wir ein Rettungspaket für unsere Kitas und offenen Ganztagsschulen. Richten wir den Wohnungsbau neu aus, damit sich Familien Wohnungen leisten können. Machen wir einen gemeinsamen Aufschlag für eine Altschuldenlösung sowohl in Berlin als auch in Nordrhein-Westfalen. Lassen Sie uns gemeinsam unsere Demokratie stabilisieren! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Das wäre eine Allianz der Mitte, die Sie auch gestern noch mal angeboten haben. Ich halte den Weg für richtig und bin bereit, ihn mit der SPD-Fraktion gemeinsam zu gehen. Die Demonstrationen vom Wochenende waren ein mächtiges Zeichen. Sie waren aber auch eine Aufforderung an die demokratischen Parteien in unserem Land, jetzt etwas zu tun. Die SPD ist zum Kampf gegen die Faschisten bereit, und sie ist bereit, mit Landtag Ihnen gemeinsam die Demokratie in unserem Land zu stärken. – Herzlichen Dank.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer das Wort.
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Von Köln bis Kleve, von Aachen bis Paderborn, von Münster bis Dortmund – ich könnte und müsste noch so viele Städte aufzählen –, es ist einfach großartig, wie viele Menschen, wie Tausende, Zehntausende gerade auf die Straße gehen, für unsere Demokratie demonstrieren, und zwar parteiübergreifend. Sie stellen gerade nicht die parteipolitische Profilierung nach vorn, sondern gehen gemeinsam auf die Straße. Ich finde das großartig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Denn wir alle machen uns gerade Sorgen um unsere Demokratie. Menschen haben Angst vor den rassistischen Deportationsplänen, die ihre Freundinnen, ihre Familienmitglieder treffen würden. Sie machen sich Gedanken, ob sie aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religionszugehörigkeit das Land lieber verlassen sollten, bevor es zu spät ist. Sie haben Angst davor, irgendwann in einigen Jahren in einer Diktatur aufzuwachen. Allen, die Angst und Sorgen haben, sage ich: Ihr seid nicht allein. Wir stehen zusammen. Wir stehen an der Seite derjenigen, die von den Rechtsextremen nicht erwünscht sind. Ich sage ganz klar: Ihr gehört hierhin. Ihr seid Teil dieser Gesellschaft. Gemeinsam kämpfen wir Seite an Seite für unsere Demokratie, für Vielfalt, für Menschenrechte. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Die Demonstrationen machen mir Mut, aber ich mache mir auch Sorgen. Zu viel ist schon passiert in diesem Land: rechtsterroristische Anschläge, eine unentdeckte Mordserie, Umsturzpläne von militanten Verschwörungstheoretikern. Die rechtsextreme Gefahr ist hoch, und sie steigt mit jedem Hasskommentar im Netz, mit jedem weiteren Prozentpunkt für die AfD. Denn Stimmungen in der Gesellschaft dienten schon immer als Legitimation für rechtsextreme Gewalttaten. Dass eine rechtsextreme Partei in der Herzkammer der Demokratie sitzt, ist unerträglich, eine Partei, die mit der militanten rechtsextremen Szene eng vernetzt ist, die immer aggressiver – wir erleben das in jeder Plenardebatte – gegen Minderheiten hetzt und die die Deportation von Menschen mit Migrationsgeschichte zum Ziel hat. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) 24.01.2024 Dass die AfD-Landtagsfraktion an einem Sachverständigen festhält, der an dem Geheimtreffen teilgenommen hat, wundert eigentlich schon nicht mehr. Nichts anderes haben wir erwartet. Aber es muss uns empören und darf uns nicht gleichgültig sein, dass hier eine Partei sitzt, die offen rechtsextreme Positionen bezieht. Niemals darf Rassismus Normalität werden. Immer braucht es den Widerspruch von Demokratinnen und Demokraten. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Aber unsere Demokratie ist stark. Sie ist wehrhaft. In diesem Jahr wird das Grundgesetz 75 Jahre alt, aber es ist nicht in die Jahre gekommen. Es sieht Instrumente vor, um gegen die Feinde der Demokratie vorzugehen. Ich finde, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie vorliegen, ja, dann sollten wir sie auch anwenden. Aber – es gibt auch ein Aber – wir dürfen uns weder auf den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten noch auf den großartigen Demos, ausruhen. Denn 8 % der Bevölkerung haben ein rechtsextremes Weltbild, und 20 % sind offen dafür, die rechtsextreme AfD zu wählen. Deshalb wird uns die Auseinandersetzung mit der rechtsextremen, völkischen, nationalchauvinistischen Ideologie noch Jahre und Jahrzehnte beschäftigen. Wir dürfen dabei nicht nachlassen. Die aktuelle Demokratiebewegung ist Auftrag an uns demokratische Politikerinnen und Politiker, noch entschiedener gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus vorzugehen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Gerade jetzt müssen wir Solidarität mit denjenigen zeigen, die vom rechtsextremen Menschenhass ganz konkret betroffen sind. Antidiskriminierungsarbeit ist ein Auftrag aus dem Grundgesetz. Wir werden sie in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Wir als Politikerinnen und Politiker tragen Verantwortung dafür, wie wir über Herausforderungen sprechen und wie wir ihnen begegnen. Die Aufnahme von Geflüchteten ist so eine Herausforderung – eine Herausforderung für unsere Kommunen. Aber Menschen, die vor Krieg, vor Gewalt fliehen müssen, sind nicht die Ursache für das Erstarken einer rechtsextremen Partei. Wir wollen und wir werden unsere Humanität nicht aufgeben. (Beifall von den GRÜNEN, Marc Blondin [CDU] und Thorsten Schick [CDU]) Wir müssen die vielfältigen Maßnahmen des Landes gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus weiter stärken und verstetigen. Landtag Wir müssen auch über neue Wege nachdenken. Der Hass im Netz ist ungebremst. Seien wir ehrlich: Wir alle sehen nur die Spitze des Eisberges. Die Mobilisierung über Telegram seit den Coronaprotesten, die Hassvideos auf TikTok, die enthemmten Debatten in Onlineforen – wir müssen uns der digitalen Welt widmen, um Opfer in der analogen Welt zu schützen. Das ist ebenso eine Aufgabe der politischen Bildung und der Medienkompetenz wie eine der Sicherheitsbehörden. Wir müssen auch die Digitalunternehmen in die Pflicht nehmen, ihren Beitrag zu einer friedlichen und freiheitlichen Gesellschaft zu leisten. Wir dürfen das Internet nicht den Rechtsextremen überlassen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Unsere Sicherheitsbehörden sind gefragt, denn die größte Gefahr für unsere Demokratie kommt von rechts. Ich vertraue darauf, dass Polizei und Verfassungsschutz militante Rechtsextreme, radikale Geldgeber sowie brandgefährliche Verschwörungstheoretiker und Holocaustleugnerinnen genau im Blick haben. Wir setzen auf Auseinandersetzung und Prävention. Wir gehen aber auch mit der vollen Härte des Rechtsstaates gegen rechtsextreme Umtriebe vor. Die Verteidigung unserer Demokratie – um nichts weniger geht es gerade – ist unser aller Pflicht. Das Aufstehen der bisher vielleicht schweigenden Mitte macht Mut. Dass so viele Menschen jetzt auf Demos gehen, die vielleicht vorher noch nie auf einer Demo waren, macht richtig viel Mut. Wir setzen gemeinsam mit vielen Bündnissen und Initiativen, mit Gewerkschaften und Unternehmen, mit Religionsgemeinschaften und Jugendverbänden ein Zeichen für eine starke Demokratie. Gemeinsam werden wir diese Demokratie verteidigen. Wir werden dieses Land nicht den Verfassungsfeinden überlassen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ganz Deutschland haben Menschen in den letzten Tagen ein starkes Zeichen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit gesetzt. Über 100.000 Menschen sind alleine in Nordrhein-Westfalen auf die Straßen gegangen, bundesweit über 900.000. Auslöser für diese riesigen Demonstrationen, und zwar in großen Städten genauso wie in kleinen, war ein Treffen von Rechtsradikalen, von Rechtsextremisten in Potsdam. Unter dem beschönigenden Begriff 24.01.2024 „Remigration“ wurde unter anderem auf diesem Treffen, wie wir durch Recherchen wissen, über die Abschiebung von Millionen Menschen debattiert – von Millionen Menschen aus diesem Land, für die Deutschland Zuhause und Heimat ist, von Millionen Menschen mit und ohne deutschen Pass. Diese Pläne waren und sind nicht nur offenkundig rechtswidrig und verfassungswidrig, sie sind auch rassistisch und menschenfeindlich. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das Treffen muss man einordnen. Ich weiß, dass viele Menschen in diesem Land, die von solchen Plänen betroffen wären, Angst haben und sich Sorgen machen. Diesen Menschen rufe ich aber zu: Angst halte ich noch nicht für angebracht, weil sich da zwar Menschen mit schrecklichen Plänen, aber ohne reelle Macht und reellen Einfluss getroffen haben. Auf der anderen Seite sollten wir das, was manche ebenfalls versuchen, auf gar keinen Fall abtun, weil zwar Menschen ohne reelle politische Macht, aber eben mit Verbindungen in Parlamente und zur Wirtschaft zusammengekommen sind. Darum sollten wir dieses Treffen sehr ernst nehmen und mit kühlem Kopf überlegen: Wie gehen wir jetzt damit um? Selbst dann, wenn man sagt, es sei nur dieses eine Treffen, gilt, dass es auch unabhängig von diesem Treffen Grund zur Sorge gibt. Es steht nämlich nicht für sich. Ich darf aus der Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem vergangenen Jahr zitieren: 8 % in Deutschland – Kollegin Schäffer hat es gerade angesprochen – haben laut dieser Studie ein rechtsextremes Weltbild. (Lachen von der AfD) In den Vorjahren waren es 2 %. Laut dieser Studie befürworten 6 % eine einzige starke Partei in Deutschland, die dann entsprechend stark geführt werden soll. Eine der Autorinnen wird mit dem Satz zitiert: „Rechtsextrem zu sein ist nicht mehr etwas, was hinter vorgehaltener Hand passiert.“ Das führt natürlich dazu, dass sich Rechtsextreme und Rechtsradikale bestärkt fühlen. Sie knüpfen Netzwerke und sammeln Geld. Egal, um was es geht, ob um die Umsturzfantasien oder um dieses Treffen, ist eines immer klar: Es gibt immer eine Verbindung. Der parlamentarische Arm dieser Rechtsextremen sitzt leider auch hier im Parlament. Der parlamentarische Arm ist die AfD. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die Sorgen der Menschen, die demonstriert haben, teile ich. Ich finde es großartig, dass im Rahmen der Landtag Berichterstattung viele Menschen interviewt wurden, die gesagt haben: Ich gehe heute das erste Mal demonstrieren. Das treibt mich jetzt um. Sonst habe ich das eigentlich nie gemacht. Jetzt ist aber es Zeit, aufzustehen, um ein Zeichen gegen Extremismus und gegen Menschenfeindlichkeit zu setzen. Dieses Zeichen macht mir und uns großen Mut. Ich bin den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen sehr dankbar dafür, dass wir diese Aktuelle Stunde gemeinsam auf den Weg gebracht haben – als Signal, dass wir uns diesem Trend, dieser Menschenfeindlichkeit entgegenstellen. Das ist auch ein Signal für die Menschen, die sich Sorgen machen. Diese Debatte ist vor allen Dingen eines: ein großes Dankeschön an alle, die auf die Straße gegangen sind, um dieses starke Zeichen zu setzen. Danke schön! (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Jede Demokratie braucht Demokraten – nicht nur auf dem Papier und in der Einstellung, sondern auch aktiv. Gerhart Baum hat dieser Tage in einem Interview einen sehr wichtigen Satz gesagt. Ich zitiere ihn: „Auch die Gleichgültigen sind eine Gefahr für das Grundgesetz.“ (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Darum müssen weitere Schritte folgen. Man kann es auch wie Gabor Steingart ausdrücken, der am Montag in seinem Morning Briefing geschrieben hat, dass die Demonstrationen „eine notwendige Empörung, aber keine hinreichende Antwort auf das Erstarken der AfD“ waren. Die hinreichende Antwort ist vielfältig. Sie ist schwierig. Ich glaube aber, dass es die Chance gibt, den Schwung dieser Demonstrationen jetzt nach vorne hin zu entwickeln und Schwung zu nehmen aus den Demonstrationen gegen Rechtsextremismus: für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, für ein gutes Miteinander und für eine gute Politik, die daraus dann auch konkrete Lösungen entwickelt. Auf die Parteien kommt übrigens eine wichtige Aufgabe zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der alten Bundesrepublik gab es vor der Wiedervereinigung einmal eine Zeit, in der allein die SPD rund 1 Million Mitglieder hatte. Heute erleben wir, dass alle Parteien in Summe rund 1 Million Mitglieder haben. Wenn man die Demokratie stärken möchte, ist es für die Parteien eine große Aufgabe, auch die Rolle der Parteien wieder zu stärken. 1 Million aktive Demokraten unter 80 Millionen Einwohnern – das darf uns nicht zufriedenstellen. Daran müssen die Parteien arbeiten. 24.01.2024 Aber ich lade auch alle Bürgerinnen und Bürger ein: Bringen Sie sich ein. Machen Sie uns und machen Sie die Politik durch Ihre Ideen reicher und besser. – In den Wahlkämpfen in diesem Jahr gibt es eine gute Möglichkeit, das zu tun. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wir müssen zum Beispiel in unserer Debattenkultur über andere Dinge sprechen. Ich habe das Gefühl, dass der Wert des Kompromisses in der öffentlichen Debatte abgenommen hat, dass er eher als Schwäche und nicht so sehr als Stärke wahrgenommen wird. Aber Demokratie ist der Streit mit fairen Spielregeln. Dazu gehört auch ein fairer Umgang unter Demokraten. Darum will ich auf eines hinweisen: Die Demonstrationen sind ein Zeichen aus der Mitte der Gesellschaft heraus. Sie sind keine Einladung für Radikale und Extremisten. Es gab Demonstrationen – so wurde mir berichtet –, bei denen Rednerinnen und Redner von CDU und FDP ausdrücklich nicht erwünscht waren. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Es gab im Vorfeld Debatten mit manchen Organisationen, bei denen das Verhältnis zu Israel nicht klar war. Es gab Redner, die Friedrich Merz und andere konservative Politiker pauschal als rechtsextrem verunglimpft haben. Und in München sollte man – ich zitiere – der Ampel den Mittelfinger zeigen. Meine Damen und Herren, wir dürfen jetzt natürlich nicht von dem einen Extrem in das andere rutschen. Extremismus kann ich nicht mit Extremismus bekämpfen. Die Mitte wird nicht zwischen zwei starken Rändern stark, sondern muss aus sich selbst heraus wieder eine neue Kraft entwickeln. Dafür lohnt es sich, aufzustehen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die Gründe für das Erstarken der Rechtspopulisten sind vielfältig. Die Krisen der vergangenen Jahre haben sicherlich auch dazu beigetragen. Darauf müssen wir reagieren. In den vergangenen Jahren war Deutschland ein Land innerhalb Europas mit einer, auch im Vergleich zu unseren Nachbarn, starken politischen Mitte und relativ schwachen Rändern. Es ist jeden Einsatz wert, sich dafür auch weiterhin starkzumachen. Denn trotz aller Probleme und Herausforderungen kann unserem Grundgesetz keine vorherige Verfassung das Wasser reichen. Es ist die beste Verfassung, die wir je hatten. Natürlich ist Demokratie anstrengend. Theodor Heuss hat einmal gesagt – ich zitiere –: Landtag „Man muss das als gegeben hinnehmen. Demokratie ist nie bequem.“ Demokratie ist zwar nie bequem, aber die beste Regierungsform, die wir jemals hatten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kämpfen wir dafür im Parlament und in diesen Tagen gemeinsam mit den Menschen auf der Straße! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Für die AfD hat ihr Abgeordneter Herr Wagner das Wort.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom eigenen Versagen abzulenken und Kritiker in die rechte Ecke zu stellen, ist das neue Lieblingsspiel der Verantwortlichen für Wohnungsnot, Abschiebeversagen, unpünktliche Bahnen und steigende Kriminalität. (Zurufe von den GRÜNEN: Oh!) Ihr Axiom, also Ihre arrogante These, Sie, die alten Parteien, seien die Demokratie: Welch Anmaßung! Nein, ein Blick ins Grundgesetz reicht, um zu wissen: Der Souverän ist das Volk. Das ist der große Vorteil der Demokratie. Wir als Volk können schlechte Regierungen loswerden – eigentlich. Denn die jetzige, unfassbar schlechte Regierung klebt mittlerweile mit immer hemmungsloseren Manövern an den Dienstwagen und Gehältern und will Neuwahlen nicht zulassen. Aber ganz Europa bricht auf. Europa will Europa bleiben und überleben. Wir wollen keine Neuauflage des Untergangs des Römischen Reiches. Hier in Deutschland reden Sie, Herr Wüst, von „Brandmauer“. Aber in den Niederlanden schicken sich Ihre Schwesterparteien an, mit unserem Partner Geert Wilders zu koalieren. Dasselbe geschieht in Italien, in Schweden, in Finnland und in Spanien, und in Österreich und in Frankreich wird es auch so kommen. (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Mit Ihrer Brandmauer wäre die europäische CDU, also die EVP, gesprengt. (Beifall von der AfD) Aber zurück nach Deutschland: Zunächst wurden die Bauern und Spediteure in die rechte Ecke geschoben, in großen Überschriften. Hinterher wurde das kleinlaut zurückgenommen. Dann tischte man die Lüge von der Stürmung der Nordseefähre mit Robert Habeck auf. Der politmediale Komplex überschlug sich vor Empörung. Dabei war von Anfang an klar: Das war ein Schwindel. 24.01.2024 (Sven Wolf [SPD]: Wie die ganze Rede von Ihnen!) Tage später kam es kaum noch im Kleingedruckten. Doch diese Desinformation reichte nicht. Der AfD-Aufstieg, die Proteste der Bauern – all das konnte nicht gestoppt werden. Aber da kam ein linkes Aktivistenkollektiv, „CORRECTIV“ genannt, sagen wir mal, gerade zupass. Aus einer privaten Veranstaltung mit Parteilosen sowie CDU- und AfD-Mitgliedern wurde ein angebliches Geheimtreffen. Dort – so wird ominös angedeutet – soll es angeblich um die millionenfache Vertreibung von deutschen Staatsbürgern gegangen sein. Die Teilnehmer bestreiten dies jedoch vehement. Ganze 47 Tage später folgt der Artikel darüber. 47 Tage später – so „skandalös“ war das. Aber zwei, drei Tage danach ist „Remigration“ plötzlich das angebliche Unwort des Jahres, und es gibt ein peinliches Theaterstück, welches das Treffen angeblich nachspielt. Jeder kann sich zu diesem Ablauf seine eigenen Gedanken machen. Man muss dafür nicht unbedingt Sherlock Holmes sein. Und das Tüpfelchen auf dem i: All das wäre auch noch die Position der AfD. Ehrlich gesagt, sehe ich nicht im Geringsten ein, uns gegen diese Propagandakampagne – und nichts anderes ist es – zu verteidigen. Aber mir sind meine Freunde wichtig. Ich sage meinen ausländischstämmigen Freunden klipp und klar: Lasst euch nicht verunsichern. Keiner von euch, der hier rechtstreu und assimiliert mit uns zusammenlebt, (Zurufe) der einen deutschen Pass hat, wird durch die AfD deportiert oder vertrieben. Das ist vollkommener Schwachsinn. (Beifall von der AfD – Zurufe) Meine Freundin und Kollegin Enxhi Seli, mit der ich die Parlamentsbank hier teile, stammt aus Albanien. Die Mutter von Carlo Clemens, der zwei Reihen hinter mir sitzt, kommt von den Philippinen. Mein Sohn ist schwarz. Glaubt irgendjemand, wir wären eine Partei, die unsere Freunde, Kollegen und Kinder deportieren wollte? (Zurufe: Ja!) Das ist kompletter Unsinn! (Beifall von der AfD) Lasst euch nicht täuschen. Diese Leute, die dieses Land vor die Wand fahren, nutzen jeden Trick, um an der Macht zu bleiben. Sie wollen uns, ob türkisch-Landtag oder kroatischstämmig oder schon immer deutsch, spalten, um von ihrer Unfähigkeit abzulenken. (Beifall von der AfD – Sven Wolf [SPD]: Schä- men Sie sich!) Die AfD ist und bleibt die Partei der integrierten Menschen, die ein funktionierendes Deutschland genauso vermissen wie alle, deren Familien schon länger hier leben. Darauf habt ihr mein Wort. Wir lassen uns nicht spalten, (Beifall von der AfD) auch nicht durch Demonstrationen der erfolglosen Bundesregierung. „Ich bin dankbar für alle, die Flagge zeigen“ – Zitat Hendrik Wüst zu den Demos gegen die demokratische Opposition. Hendrik Wüst ist also dankbar. Doch wofür? Die Fakten: AfDler töten. Mit diesem Motto marschierte der extremistische Antifa-Mob in Aachen. – Herr Wüst ist also dankbar. Dankbar dafür, AfDler zu töten? Im Ernst? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Mordaufruf!) Herr Wüst, ich erwarte, dass Sie sich jetzt hier hinstellen und das unmissverständlich verurteilen. Stehen Sie endlich zu Ihrem Fehler. In Münster lehnt es das Jugendbündnis gegen Antisemitismus ab, dort zu sprechen, weil dort laufend antijüdische Parolen fallen. Und Herr Wüst ist dankbar. Wofür eigentlich, Herr Wüst? Ich will Ihnen sagen: Mordaufrufe, Judenfeinde, CDU-Hasser und Antidemokraten – das sind die Objekte Ihrer Dankbarkeit. Das sind die Bündnispartner der Wüst-CDU, (Beifall von der AfD) sein Lieblingskoalitionspartner, die Grünen von Ricarda Lang. Meine Damen und Herren, jeder weiß: Der Nationalsozialismus hat verheerendes Unrecht und monströse Verbrechen verübt. In seinem Wahn wurden Millionen Menschen umgebracht. Diese Opfer verhöhnt man nicht durch Relativierung, Herr Wüst. Sie bezeichnen die demokratische Opposition hier im Hause als – Zitat – „Nazipartei“. Brennen bei Ihnen jetzt eigentlich sämtliche Synapsen durch? Irrer und gefährlicher kann man den Holocaust kaum noch verharmlosen. (Beifall von der AfD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Ihre nächste bewusste Unwahrheit – Zitat –: „Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.“ Nahezu zeitgleich erklären jedoch Innenminister Reul und dessen untergebener Verfassungsschutzchef Kayser auf meine Frage, ob die AfD NRW rechtsextrem ist: Nein, die AfD NRW ist natürlich nicht rechtsextrem, von Nazi 24.01.2024 ganz zu schweigen. – Sie verbreiten also absichtlich die Unwahrheit. Wir haben es amtlich und mit Dienststempel. Aber immerhin ist eines der Ergebnisse Ihrer Politik: Wir haben uns in Ihrer Amtszeit verdrei- bis vervierfacht. Wir haben 40 % mehr Mitglieder allein im letzten Jahr. Aus dieser Sicht: Gerne weiter so mit der Demopflicht! Sie können ja auch wieder eine Bratwurst verteilen wie bei der Impfpflicht. Besser aber wäre eine neue 3G-Regel: Grüne gehen gar nicht. Wenn Sie es nicht tun: Wir machen den Job, und zwar auch mit den vielen gut Integrierten zusammen. Wir alle haben die Grünen satt. Wir wollen Ricarda Lang nicht durchfüttern und uns für Baerbock nicht mehr schämen müssen. (Zurufe) Wir wollen, dass es Deutschland endlich wieder gut geht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Herr Abgeordneter Wagner, Sie haben zum Schluss Ihrer Rede eine unparlamentarische Äußerung getätigt. Dafür rüge ich Sie. (Sven Wolf [SPD]: Die ganze Rede war unpar- lamentarisch!) Als Nächster spricht für die Landesregierung Herr Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz ist die Lehre aus Nazidiktatur und Holocaust. Dieser Satz ist das Fundament, auf dem unsere freiheitliche Demokratie steht. Dieser Satz war über Jahrzehnte Grundkonsens aller politischen Kräfte in den Parlamenten unseres Landes. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es gibt Kräfte, die an diesem Fundament der Bundesrepublik Deutschland rütteln – Kräfte, die Unterschiede machen zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern, Kräfte, die Unterschiede machen zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Kräfte, die Menschen aus unserem Land deportieren wollen und unser Land in das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte zurückführen wollen, Kräfte, die heute leider in den meisten Parlamenten sitzen, auch in unserem Landtag. Auch wenn die Feinde der Demokratie demokratisch gewählt sind: Es sind noch lange keine Demokraten. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag Es hat im November in Potsdam dieses Treffen von Rechtsextremisten und Nazis gegeben. Da wurden menschenverachtende Pläne geschmiedet – Pläne, die sich gegen die Menschenwürde, gegen unser Grundgesetz und gegen unsere liberale Demokratie richten. Wenn führende Köpfe einer Partei rechtsextrem sind, wenn sie Nazis sind, darf man sie auch als solche bezeichnen. Da sind Nazis am Werk. (Anhaltender Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Es ist die Verantwortung aller demokratischen Kräfte, in einer solchen Situation die Dinge klar beim Namen zu nennen und Klartext zu reden. An unserem Standpunkt darf es keinen Zweifel geben. Aber die Feinde unserer Demokratie können gewiss sein: Die demokratische Mitte unserer Gesellschaft ist wehrhaft. Unsere Demokratie ist wehrhaft. Es ist immer das gleiche Muster: Extremisten reklamieren für sich, für die schweigende Mehrheit zu sprechen. – In diesen Tagen wird das in beeindruckender Weise widerlegt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die schweigende Mehrheit unseres Landes steht auf, meldet sich zu Wort und macht dankenswerterweise klar: Nordrhein-Westfalen ist demokratisch, und Nordrhein-Westfalen bleibt demokratisch. Mich erfüllt mit Freude, mit Stolz, mit Erleichterung und mit Dankbarkeit, dass sich in diesen Tagen auch in unserem Land Nordrhein-Westfalen Hunderttausende Menschen auf den Weg machen, aus allen Teilen der Gesellschaft, um den Feinden unserer Demokratie ein klares Signal zu senden und sich ihnen entgegenzustellen – in allen Regionen, in großen Städten und in kleinen Städten. Diese Demonstrationen sind getragen von breiten Bündnissen, von allen demokratischen Parteien, von Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Sozialverbänden, Bürgerinitiativen und vielen anderen mehr. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehen zum ersten Mal auf eine Demo. Viele bringen ihre Kinder mit. Gemeinsam setzen sie ein Zeichen für Demokratie, für Vielfalt, für Toleranz und für Rechtsstaatlichkeit. Sie setzen ein Zeichen gegen Rechtsextreme und gegen Nazis. Dafür von Herzen: Danke! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir sollten diesen Zusammenhalt pflegen, dankbar dafür sein und nicht versuchen, Einzelne gegeneinander auszuspielen – Herr Ott, auch nicht andere, die in diesen Tagen ebenfalls für ihre Interessen auf die Straßen gehen. Wenn wir unterschiedliche Gruppen, die ihr demokratisches Recht wahrnehmen, für ihr Anliegen zu demonstrieren, jetzt gegeneinander 24.01.2024 ausspielen, schadet das dem Zusammenhalt insgesamt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Demonstrationen sind ein klares und ein wichtiges Signal – ein Signal an die Feinde der Demokratie, dass die Mehrheit in diesem Land unsere freiheitliche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Vielfalt verteidigt. Entscheidend ist: Unsere Demokratie muss jeden Tag neu verteidigt werden, auch jenseits der Demonstrationen. Ich bin sicher, dass jeder – auch hier im Hohen Haus – solche Situationen kennt, in denen ein Bekannter, ein Arbeitskollege irgendwo eine diskriminierende, eine ausgrenzende Äußerung macht. Jeder ist in irgendwelchen WhatsApp-Gruppen, in denen jemand meint, ein vermeintlich witziges SharePic teilen zu müssen, das in Wahrheit nicht witzig, sondern rassistisch oder ausgrenzend ist. Oder jemand relativiert rechtspopulistische Positionen und kündigt an, bei den nächsten Wahlen Rechtsaußen zu wählen. Auch dann kommt es darauf an, dagegenzuhalten, Flagge zu zeigen und für unsere Werte einzustehen. Das kann jede und jeder jeden Tag tun. Darum bitte ich die Menschen in Nordrhein-Westfalen: Zeigen Sie Zivilcourage – jeden Tag, an jeder Stelle. Verteidigen Sie unsere Demokratie auch im Alltag. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Den demokratischen Fraktionen in diesem Parlament sage ich von Herzen Danke schön für den gemeinsamen Antrag; auch das ist ein wichtiges Zeichen. Aber unsere Verantwortung ist größer. Den größten Auftrieb erhalten populistische Parteien immer dann, wenn die demokratische Mitte ganz offensichtliche Probleme nicht zu lösen in der Lage ist. Wenn die demokratische Mitte es nicht schafft, gemeinsame Lösungen für große Herausforderungen zu finden, werden die Ränder stark; dann ist auch unsere Demokratie in Gefahr. Es ist an der Zeit, dass alle Demokraten über Parteigrenzen und staatliche Ebenen hinweg die Herausforderungen und Probleme unserer Zeit erkennen und klar benennen und dass wir gemeinsam an wirksamen Lösungen arbeiten. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie ist unantastbar und bleibt unantastbar. Dafür stehen wir in Nordrhein-Westfalen gemeinsam ein. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Für die SPD spricht als Nächste die Abgeordnete Frau Müller-Witt. Landtag
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren von den demokratischen Fraktionen! Zunächst möchte ich eines klarstellen. Wenn der Ministerpräsident unseres Landes, Hendrik Wüst, auf das Übelste beleidigt und verunglimpft wird, (Lachen von Christian Loose [AfD]) müssen die Demokraten ihm beispringen und ihre Parteifreunde auffordern, das ebenfalls zu tun. Wenn die Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Lang, hier auf das Übelste beleidigt und verunglimpft wird, müssen wir Demokraten ihr beispringen. Das erwarte ich von uns. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Noch ergänzend: Wenn wir im Wahlkreis auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger treffen, sollten wir ihnen mit dem protokollarischen Respekt begegnen, der ihnen gebührt. Wir nennen sie beim Namen und begrüßen sie, auch wenn sie einer anderen demokratischen Partei angehören. Denn Respekt für die Demokratie beginnt mit dem Respekt für die Demokratinnen und Demokraten. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Meine Herren und meine Dame von der AfD, nehmen Sie zur Kenntnis: Hunderttausende Menschen haben Ihnen auch am vergangenen Wochenende auf den Straßen die Rote Karte gezeigt. Am kommenden Wochenende werden erneut zahlreiche Menschen auf Demonstrationen im ganzen Land unterwegs sein. Ich zitiere dazu unseren Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der sagte, ganz unterschiedliche Menschen seien auf die Straße gegangen. „Aber sie alle haben eines gemeinsam: Sie stehen jetzt auf gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Sie wollen auch in Zukunft frei und friedlich zusammenleben.“ Außerdem führte er aus: „Diese Menschen machen uns allen Mut. Sie verteidigen unsere Republik und unser Grundgesetz gegen seine Feinde. Sie verteidigen unsere Menschlichkeit.“ (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wenn AfD, Reichsbürger und andere Rechtsextreme meinen, Art. 1 des Grundgesetzes – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – mit Füßen treten zu können, dann werden sie durch die vielen Menschen, die zurzeit ihrem Bekenntnis für unsere Verfassung und für unseren demokratischen Rechtsstaat auf den Plätzen und Straßen eindrucksvoll Ausdruck verleihen, in ihre Schranken verwiesen. 24.01.2024 Remigration ist kein Geheimplan, sondern ein Versprechen – das sagte der Bundestagsabgeordnete der AfD, René Springer aus Brandenburg. Wie abscheulich! Zurück in dunkle Vergangenheit. Unfassbar! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Die Reaktion der AfD auf zahlreiche Demonstrationen ist, wie gerade auch zu hören war, der klägliche, untaugliche Versuch, Desinformation und andere Dinge zu verbreiten. Im Deutschlandfunk wurde es so formuliert: „Ihr entgleite“ Gott sei Dank „die Deutungshoheit.“ – Das ist wirklich gut so. (Beifall von der SPD) Der AfD und ihren rechten Gesinnungsgenossen wurde spätestens durch die CORRECTIV-Veröffentlichung die Maske vom Gesicht gerissen. Darunter erschien die hässliche Fratze des NS. Nun kann niemand mehr behaupten, er oder sie habe von nichts gewusst. Wir sehen es, wir wissen es, und wir handeln – alle zusammen. Der überall in der Bundesrepublik deutlich demonstrierte Schulterschluss der Demokraten zeigt, dass sie, die unsere Verfassung als unverrückbaren Wertekompass haben, nichts, aber auch gar nichts mit der AfD und ihren Kumpanen gemein haben. Jetzt ist Verfassungspatriotismus gefragt. Es muss die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit den Grundwerten und Institutionen eingefordert werden. Sie müssen eine aktive Staatsbürgerinnen- und Staatsbürgerrolle übernehmen. Wir alle sind gefordert – nicht nur heute oder morgen. Nein, es sollte uns eine Lehre sein: „Nie wieder!“ erfordert permanent Wachsamkeit und staatsbürgerschaftliches Engagement. Heribert Prantl nennt es „demokratische Mobilmachung“. Dass diese Mobilisierung vieler für unsere Demokratie möglich ist, haben die vergangenen Tage und Wochen bewiesen. Jetzt brauchen wir aber einen langen Atem. Noch verfängt das rechte Gedankengut. Wir als Politik haben es in den Händen. Wir können zum Beispiel mithilfe der politischen Bildung, mit einem breiten Informationsangebot und mit einer guten Debattenkultur darauf antworten. Zu einer Allianz für die Mitte gehört für mich die Rückbesinnung auf unsere demokratische Kultur. Ich nenne noch einmal die politische Bildung. Deshalb ergeht die Aufforderung: Stoppen Sie die Zerschlagung der Landeszentrale für politische Bildung; denn das ist im Augenblick genau das Falsche. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Landtag Beginnen Sie damit, das Angebot auszubauen. Es bedarf mehr Ressourcen und mehr Personal. Reden wir den Lehrerinnen und Lehrern auch nicht immer ein, politisch neutral sein zu müssen. Die Lehrkräfte sind Beamte. Wenn die Verfassung angegriffen wird, müssen sie nicht neutral sein, sondern die Verfassung verteidigen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP) Wir müssen unsere Lehrkräfte aber in die Lage versetzen, genau das zu tun. Deshalb haben wir in der letzten Zeit schon eine Projektwoche „Demokratie“ in allen Schulen gefordert. Jede Schule sollte einmal den Landtag besuchen, damit unsere Kinder sehen, wie Parlamentarismus funktioniert, wie hier gerungen und gestritten wird, wie aber auch Lösungen gefunden werden. Schließlich braucht es mehr Respekt für politisches Engagement. Friedrich Merz hatte recht, als er schrieb: Wenn nur 10 % der Demonstranten in eine demokratische Partei einträten, hätte unsere Demokratie die zusätzliche Kraft von über 100.000 Menschen. Parteien sind die Schleusen zwischen Staat und Gesellschaft. Sie sorgen für Streit und Konsens. Sie vertreten Werte und Interessen. Sie machen für jede Bürgerin und jeden Bürger dauerhafte Teilhabe an politischen Prozessen möglich. Keine Demokratie kommt ohne demokratische Parteien aus. Meine Damen und Herren, über 1 Million Menschen auf den Straßen waren und sind ein mächtiges Zeichen. Sie waren und sind aber auch eine Aufforderung an die demokratischen Parteien, endlich mehr Mut im Kampf gegen die Extremisten, mehr Mut zu wirksamen Lösungen und mehr Mut zu politischem Engagement zu beweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Müller-Witt. – Für die FDP spricht noch einmal ihr Fraktionsvorsitzender Herr Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Wagner von der AfD hat anderen Fraktionen soeben die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen. (Christian Loose [AfD]: Was ja auch stimmt!) – Jetzt kommt der erste Zwischenruf vom klügsten Kollegen der AfD-Fraktion. (Beifall von der FDP und der CDU) Da kann ich nur sagen: Meine Damen und Herren, ich will Sie einmal an einige Dinge erinnern. 24.01.2024 Es war Björn Höcke, der vom „Denkmal der Schande“ gesprochen hat, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) womit er das Holocaust-Mahnmal in Berlin meinte. Es war Ihr Ehrenvorsitzender Alexander Gauland, der die NS-Zeit als – ich zitiere – Fliegenschiss in der deutschen Geschichte bezeichnet hat. Von Ihnen brauchen wir keine Nachhilfe, was die Verharmlosung der NS-Zeit angeht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die Wahrheit ist: Sie spielen hier den Wolf im Schafspelz. Man versucht, mit einer bürgerlichen Fassade daherzukommen, und distanziert sich – wenn man viel Glück hat – ein bisschen und halbseiden von diesen Äußerungen. Die Wahrheit ist: Die AfD will von genau diesen Äußerungen profitieren. Sie wollen die Menschen, die sich davon angesprochen fühlen, für sich einsammeln. Solche Distanzierungen von derartigen Äußerungen und die Tatsache, dass Alexander Gauland bis heute Ehrenvorsitzender dieser Partei ist, bestätigen genau eine Aussage: Sie sind eine Nazipartei. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Ui!) Ich werde nicht müde, das zu betonen. Seit der Gründung der AfD richten Sie Politik nicht darauf aus, die Probleme der Menschen zu lösen, vielmehr wollen Sie davon profitieren. Das dokumentieren Sie ja auch alles in internen Chatgruppen. Sie freuen sich über jeden Anstieg bei den Flüchtlingszahlen, weil Sie die Hoffnung haben, daraus parteipolitisches Kapital schlagen zu können. Das ekelt alle anderen, vernünftig denkenden Menschen in diesem Land an, meine Damen und Herren! (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Eine Partei, die von Problemen profitieren möchte, ist eine Gefahr für das Land. Wir werden es bei der Europawahl diskutieren. Der Ausstieg Deutschlands aus der Europäischen Union ist nicht nur geschichtsvergessen, sondern auch für den Wohlstand der Menschen eine riesige Gefahr. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ihre Nähe zu Russland: Man dachte, eine Reise auf die Krim reiche für den Ausschluss, in Wahrheit waren das aber nur ein paar Wochen. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Und der Kollege Blex ist ja reisefreudig. Ich erinnere mich noch gut daran, dass er mit ein paar Kollegen Landtag auf Staatskosten den Terrorfürsten in Syrien besucht hat. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN] – Sven Wolf [SPD]: Ja!) Wolf im Schafspelz – Sie sind nicht bürgerlich, Sie sind auch nicht konservativ. Sie haben keinerlei moralischen Kompass und keinerlei Werte. Die AfD ist eine Gefahr für Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich finde, dass Sie sich dafür, dass Sie sonst so viel Wert auf Patriotismus, Stärke und irgendwelche chauvinistischen Bilder legen, verdammt wohl in der Opferrolle fühlen. Das haben wir eben auch wieder gehört, es ist ein übliches Muster: Hier würden alle Kritiker in die rechte Ecke gestellt. – Hier wird gar kein Kritiker in die rechte Ecke gestellt. Hier wird von uns noch nicht mal die AfD in die rechte Ecke gestellt. Da stehen Sie von ganz alleine. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, jede und jeder in diesem Land ist gefragt. In diesem Jahr werden so viele Menschen zu einer Wahl aufgerufen sein wie selten zuvor in unserer Geschichte. Darum ist jede und jeder gefragt, im eigenen Umfeld für eine hohe Wahlbeteiligung und für die Stärke der politischen Mitte zu werben und bei plumpen Sprüchen und Leuten, die glauben, dass die AfD echte Lösungen anzubieten hätte, mutig zu widersprechen. Ich zitiere noch einmal Gerhart Baum: „Auch die Gleichgültigen sind eine Gefahr für das Grundgesetz.“ Demokratie ist mühsam. Sie muss immer wieder verteidigt und immer wieder erarbeitet werden. Demokratien sterben von innen, wenn sie von allen für selbstverständlich gehalten werden. Wir wollen mit den antragstellenden Fraktionen daran arbeiten, dass die politische Mitte stark wird, dass möglichst viele Menschen sich an den Wahlen beteiligen und dass die politischen Extreme in diesem Land wieder kleiner werden. Wir stellen uns dem Menschenhass der AfD entgegen. Machen Sie gerne mit.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Dr. Höller.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Höne, vielen Dank für diese sehr starken und klaren Worte. Das zeigt, wie 24.01.2024 wir hier zusammenstehen. Das war großartig. Vielen Dank dafür. In der letzten Woche fragte mich mein Sohn beim Abendessen: Mama, wenn sich die Nazis durchsetzen, muss mein bester Freund Jakob dann weg? – Jakobs Vater stammt aus Eritrea. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Meine Freundin Birgit fragt mich: Muss ich mir ernsthaft Sorgen machen, dass mein Sohn Tom vielleicht nie eine Chance auf ein Leben in einer inklusiven Gesellschaft hat? – Tom ist ein Kind mit Downsyndrom. Ich sage das hier, ich sage das meinem Sohn und meiner Freundin Birgit, und ich verspreche es allen, die nach der CORRECTIV-Recherche voller Sorge in die Zukunft schauen: Nein, wir werden es nicht so weit kommen lassen. Wir werden alles tun, um unsere Demokratie zu schützen und Seite an Seite mit euch zu kämpfen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Anfang Januar habe ich wie so viele hier fassungslos die CORRECTIV-Recherchen zum Geheimtreffen in Potsdam verfolgt. Durch die Demonstrationen mit Hunderttausenden von Menschen ist aus diesem Moment der Angst ein Moment der Hoffnung geworden. Unsere Aufgabe ist es jetzt, diese Hoffnung, diese Erwartungen der Menschen über all das hinaus, was wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, weiter in konkrete Taten, in staatliches Handeln umzusetzen. Wir reden gerade viel von historischen Vergleichen, aber es gibt hier einen ganz großen Unterschied zu den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts: Unsere Sicherheitsbehörden stehen fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Unsere Sicherheitsbehörden sind Teil der Brandmauer gegen rechts – so sagt es die Polizeigewerkschaft bdk, und dafür bin ich ihr sehr dankbar. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Dass das so bleibt, ist unsere Aufgabe, zum Beispiel mittels einer Nulltoleranzstrategie, was Rechtsextremismus in unseren Sicherheitsbehörden angeht. Es wird gerade viel über den Verfassungsschutz und dessen Rolle im Kampf gegen Verfassungsfeinde gesprochen. Ein guter Verfassungsschutz, wie wir ihn nach dem NSU neu aufgestellt haben, gehört zu unserer wehrhaften Demokratie. Der Verfassungsschutz beobachtet verfassungsfeindliche Strukturen, um Anschlagspläne und Gewalt zu verhindern. Der Verfassungsschutz bewertet diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Der Kompass für ihn ist klar: Das ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Landtag Der Verfassungsschutz muss wachsam sein. Identitäre Bewegung, gewaltbereite Neonazis, Verschwörungsmilieu – hier guckt der Verfassungsschutz genau hin, damit rechtzeitig eingegriffen werden kann. Der Verfassungsschutz deckt rechtsextreme, demokratiefeindliche Strukturen auf. Das gilt laut Grundgesetz natürlich auch für Parteien, wenn sie demokratiefeindlich und rechtsextrem sind. Organisationsverbote müssen vor der Justiz standhalten, egal wie sehr ich persönlich will, dass die AfD verboten wird, und ich will das. Es geht nicht darum, was wir wollen, sondern darum, was laut unserer Verfassung möglich ist. Wir als Politik haben aber ganz viele Stellschrauben und Instrumente. Es ist unsere politische Entscheidung, Analysen und Bewertungen der Sicherheitsbehörden kontinuierlich auszuwerten, um zu erkennen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie gegeben sind. Es ist unsere Entscheidung, all diese Instrumente zu nutzen. Es geht aber nicht nur um repressive Instrumente, sondern auch um die Prävention. Dazu gehört in erster Linie die Auseinandersetzung mit Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Deshalb stärken wir mit der Stabsstelle die Arbeit gegen Rechtsextremismus. Alle Menschen müssen sich in unserer Gesellschaft sicher fühlen können und sicher vor Diskriminierung und Anfeindungen sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Beifall von Hen- ning Höne [FDP]) Das sind unsere Aufgaben; dafür wurden wir alle gewählt. Diese Verantwortung ist groß. Vielleicht werden uns unsere Kinder und Enkelinnen irgendwann einmal fragen: Wo warst du, als die AfD unsere demokratischen Werte ausgehöhlt hat? Was habt ihr da getan? Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Das ständige Wiederholen von Verschwörungsmythen, die Verschiebung des Sagbaren in unendlich vielen Kleinen Anfragen, Anträgen und Reden, der Hass im Netz – das ist nicht immer so spektakulär wie ein Geheimtreffen, aber es ist in der Sache für unsere Demokratie nicht weniger gefährlich. Das gilt gerade dann, wenn klar ist, dass die AfD ihr menschenverachtendes und verfassungsfeindliches Gedankengut den Wähler*innen durch arglistige Täuschung als vermeintliche Sozialpolitik für den kleinen Mann verkauft. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich möchte meinen Kindern dann sagen können: Wir werden dafür sorgen, dass Sie niemals die Macht über unsere Demokratie bekommen und hier niemals Ihre menschenfeindliche, rechtsextreme Politik 24.01.2024 umsetzen können. Dafür werden wir uns mit allem, was wir haben, einsetzen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Die CORRECTIV-Recherchen sind wie ein Ruck durch unser Land gegangen. Der Ruck gibt Hoffnung. Dennoch gilt: Wir haben es mit einer Kontinuität rechter Gewalt zu tun, und das ist eben nicht neu. Dem stellen wir uns entgegen, genauso wie unsere Sicherheitsbehörden. Dafür sorgen wir; das ist unser Versprechen. Denn es geht um nicht weniger als den Schutz von Tom und Jakob, von uns allen und von unserer Demokratie. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Henning Höne [FDP])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Dr. Höller. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wenn man die Fenster zu weit aufmacht, kommt auch viel Ungeziefer mit rein.“ (Hendrik Schmitz [CDU]: Ei, ei, ei!) Das ist eine Aussage zu Wirtschaftsflüchtlingen, die sprachlos macht, bei der Sie selbst empört sind. Wer hat das wohl gesagt? War es Björn Höcke von der AfD oder Caren Miosga von den Tagesthemen? Nein, es war Peter Ramsauer von der CSU, und zwar im Juli. (Andreas Keith [AfD]: Ungeziefer!) „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Heftig; Mord und Totschlag bei mehr Ausländern! Wer hat das gesagt? Alexander Gauland oder Hendrik Wüst? Nein, es war Altkanzler Helmut Schmidt von der SPD. (Andreas Keith [AfD]: Pfui!) „Die Hälfte der Geflüchteten arbeitet nicht und lebt von Stütze.“ Ist das nicht pauschale Hetze gegenüber Flüchtlingen? War das Andrea Nahles von der Bundesagentur für Arbeit, oder war es vielleicht Tino Chrupalla? Nein, es war der grüne Oberbürgermeister aus Tübingen, Boris Palmer. „Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft muss die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden können […].“ (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Landtag Jetzt ist es aber endlich ein Zitat von Alice Weidel, oder? Oder war es Alice Schwarzer? Nein, es war wieder nicht die AfD, sondern der bayerische Innenminister Joachim Herrmann von der CSU. (Andreas Keith [AfD]: Pfui!) Das Zitat stammt übrigens aus dem November, also aus dem gleichen Zeitraum, über den wir gerade sprechen. Deutschen Staatsbürgern den Pass wegnehmen – heftig! Jetzt kommen wir endlich zum Kern der Aufregung, nämlich den Deportationsfantasien von Politikern. Das ist nur wenige Monate alt; ich zitiere: „We have to deport people more often and faster.“ Und: „We must finally deport on a large scale […].“ Vielleicht erkennen Sie es nicht auf Anhieb, denn nicht jeder liest das Magazin DER SPIEGEL auf Englisch. Im Artikel wurde siebenmal das Wort „deport“, also auf Deutsch „Deportation“, verwendet. Gesagt wurde es von Bundeskanzler Scholz. (Beifall von der AfD – Andreas Keith [AfD]: Pfui!) Sie sehen: Deportationen sind mit Bundeskanzler Scholz zur Staatsräson geworden. (Widerspruch von der SPD) Es steht sogar im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen auf Seite 140. Dort spricht man von einer Rückführungsoffensive. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Jetzt mal ehrlich: Demonstriert Kanzler Scholz nicht gerade gegen seine eigenen Ideen und die Aussagen von CSU-Größen wie Peter Ramsauer und Joachim Herrmann? Scholz’ Innenministerin Nancy Faeser von der SPD wollte sogar Clanmitglieder, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, abschieben, wenn andere Familienmitglieder straffällig geworden sind. Das ist Sippenhaft pur. Wir dachten eigentlich, dass wir diese dunklen Zeiten überwunden hätten. (Beifall von der AfD – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Wer spricht da?) – Herr Kollege, es war übrigens der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der auf die Verfassungsfeindlichkeit des Vorschlags von Frau Faeser aufmerksam gemacht hat. Ich könnte mit solchen Zitaten endlos weitermachen, seien sie von Frau Merkel oder von der Spitzenkandidatin der FDP, Frau Strack-Zimmermann, die in widerlicher und menschenverachtender Weise Menschen mit Schmeißfliegen verglich. 24.01.2024 (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Die Zeit reicht aber nicht dafür aus, all diese widerlichen Zitate von Ihnen allen und von Ihren Parteikollegen hier auszuführen. (Beifall von der AfD – Zuruf) Die staatlich organisierten Demonstrationen werden durch eine massive Medienkampagne der GEZ-Sender begleitet. Da werden ungute Erinnerungen an die Aktuelle Kamera des DDR-Unrechtsstaats wach. (Sven Wolf [SPD]: Was soll das denn?) Die Mehrheit der Bürger durchschaut diese Kampagne und diesen Machtmissbrauch. Sie wollen es nicht hören, aber es ist Ihr Machtmissbrauch, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) ein Machtmissbrauch der Regierung gegen die Opposition, eine bestellte Demonstration der Regierung gegen das eigene Volk, gegen fast jeden vierten Wähler. Aber nur 37 % der Bürger finden die staatlich gelenkten Demonstrationen gegen die AfD gut. (Sven Wolf [SPD]: Unverschämt!) Hingegen befürworten 80 % der Bürger die Unternehmer- und Bauernproteste gegen SPD, Grüne und FDP. (Beifall von der AfD) Das ist das große Dilemma von SPD, Grünen und FDP, denn alle drei Parteien befürchten, bei den ostdeutschen Wahlen leer auszugehen. Das GEZ-Fernsehen hat natürlich Panik und reagiert wie aufgescheuchte Hühner, denn wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt, dann werden die GEZ-Milliarden wegfallen. (Sven Wolf [SPD]: Dann fällt der Rechtsstaat weg! Dann fällt die Menschenwürde weg!) Die AfD hat nämlich bereits angekündigt, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen. Herr Kollege, da können Sie noch so reinrufen. (Beifall von der AfD) Deshalb muss die Story bei den GEZ-Medien stimmen. Bevor noch irgendein Bürger etwas Falsches in die Kamera sagt, werden bei den Demos gegen rechts einfach nur noch die eigenen Leute interviewt, die dann als zufällig ausgewählte Demonstranten ausgegeben werden. Der NDR interviewt eine zufällig ausgewählte Bürgerin, die Mitglied bei den Jusos ist, das ZDF einen Politiker der Partei Die Linke, der SWR wiederum ein Mitglied der SPD. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das war doch nur ein Versehen!) Landtag – Das alles war natürlich nur ein Versehen. Der Hessische Rundfunk macht es gleich noch einfacher: Er gibt eine eigene Mitarbeiterin, die zugleich noch Moderatorin bei der grünen Heinrich-Böll-Stiftung ist, als Demonstrantin aus. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Zufälle über Zu- fälle!) Der WDR setzt dem Ganzen die Krone auf. Er schickt gleich einen Mitarbeiter auf die Bühne, um die Menge aufzuhetzen. Ein 8-Milliarden-Euro-Konzern schickt seine Truppen. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Das alles ist nachzulesen beim Twitteraccount „ÖRR Blog.“. Eine von der Regierung organisierte Demo, eine durch die Staatspresse verbreitete Demo ist keine Demo für die Demokratie, sondern eine Demo gegen die Demokratie. (Beifall von der AfD – Jule Wenzel [GRÜNE]: Das ist Verleumdung! – Zuruf: Lüge!) Diese Politikerklasse, Sie alle, hat nämlich am meisten Angst vor der Demokratie, vor demokratischen Wahlen, die zeigen, dass die Bürger sich von SPD, FDP und Grünen abgewendet haben und dafür eine neue Heimat gefunden haben: die Alternative für Deutschland. (Zuruf von der SPD: Nein! – Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Wir von der AfD werden unsere Gesetze umsetzen, die Gewaltenteilung wiederherstellen, die Grenzen sichern, die innere Sicherheit gewährleisten – und die Ausreisepflichtigen tatsächlich in ihre Heimat abschieben. – Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft! Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zurufe)
André Kuper
Für die Landesregierung entgegnet Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Demonstrationen am Samstag habe ich ein Plakat gesehen, das es eigentlich ganz gut auf den Punkt bringt. Darauf stand: Was ist der Unterschied zwischen 1933 und 2024? – Die Antwort lautet: Du. Genau das trifft es. Wir alle machen den Unterschied. Wir stehen für unsere Demokratie ein. Wir verteidigen unsere Demokratie gegen ihre Feinde, gegen die, die sie aushöhlen und letztlich abschaffen wollen, und gegen die, die, wie wir gerade erleben 24.01.2024 durften, durch das, was CORRECTIV recherchiert hat, auch panisch werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Henning Höne [FDP] – Sven Wolf [SPD]: Genau!) Ich bin den demokratischen Fraktionen des Hauses wirklich dankbar dafür, dass sie die Debatte heute angemeldet haben. Das zeigt den Hunderttausenden, die in den vergangenen Wochen auf die Straße gegangen sind und dies in den kommenden Wochen tun werden, dass wir diese Sorgen wahrnehmen und sie teilen. Die Verfasserinnen und Verfasser unseres Grundgesetzes haben keine Vorgaben dazu gemacht, wer in unseren Parlamenten sitzen soll. Sie haben nach dem millionenfachen Massenmord durch die Nazis und nach den vielen Mittäterrinnen und Mitläufern das Fundament einer wehrhaften Demokratie begründet. Sie konnten sich den Wiedereinzug von Faschisten in unsere Parlamente gar nicht vorstellen. Die Autoren und Autorinnen unserer Verfassung waren von der Verpflichtung geleitet, aus unserer historischen Verantwortung zu lernen und die richtigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Die Schuld für die monströsen Verbrechen der Schoah anzuerkennen, mündete in dem klaren Versprechen „Nie wieder!“. Deshalb ist es nicht weniger als eine ungeheuerliche Schande, dass heute Menschen in diesem und in anderen Parlamenten sitzen, die dieses Versprechen zur Disposition stellen. Es ist eine Schande, wenn politische Brandstifter mit Mandat Menschen einen unterschiedlichen Wert zuweisen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Das ist der erste Schritt dahin, wieder in wertes und unwertes Leben zu unterteilen. Es ist eine Schande, wenn in deutschen Parlamenten wieder Gedankengut propagiert wird, das schon einmal geradewegs ins Konzentrationslager geführt hat. Es ist unsere Verantwortung als Gesellschaft, diese Gefahr zu erkennen und für unsere Demokratie mit demokratischen Mitteln zu kämpfen. Wir alle machen den Unterschied, denn zusammen sind wir mehr. Wir lassen nicht zu, dass die zahlreichen Demonstrationen, getragen aus breiten gesellschaftlichen Bündnissen, gerade von denen, die sich zu Recht bei dem Versuch, unsere Demokratie zu zerstören, ertappt fühlen, diskreditiert werden. Die Demokratie wehrt sich nicht gegen Meinungen, sondern gegen Hass. Die Demokratie wehrt sich nicht gegen Unbequemes, sondern gegen Inakzeptables. Sie wehrt sich nicht gegen Pluralität, sondern gegen genau das, was diese Pluralität beenden will. Landtag Die Demokratie ist aber nur so stark, wie die Demokratinnen und Demokraten es sind. Deshalb ist es so wichtig, zu sehen, was gerade in Deutschland passiert. Menschen gehen zu Hunderttausenden auf die Straße und zeigen damit, dass Rechtsextremismus und politische Umsturzfantasien in unserem Land keinen Platz haben. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich sage von Herzen Danke für dieses Engagement, das zeigt, wo die Mehrheit in diesem Land steht und dass wir, auch wenn die rechtsradikale Minderheit noch so laut schreit, die Fähigkeit zur Empathie nicht verlieren. Aber wie fühlen sich erst die, um die es bei dem Treffen in Potsdam konkret ging? Wie fühlen sich die vielen Menschen mit Migrationsgeschichte, die vor Krieg und Terror geflüchtet sind, die Menschen, die als Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen nach Deutschland kamen, sowie deren Kinder und Kindeskinder? Wir lassen nicht zu, dass Menschen, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, in unserem Land in Angst leben müssen. Die Demonstrationen zeigen diesen Menschen, die unser Land mit aufgebaut haben und an unserem Wohlstand mitarbeiten: Ihr seid nicht alleine. Wir stehen an eurer Seite. Wir verteidigen eure Freiheit, weil es unsere Freiheit ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass die Wirtschaft sich klar positioniert, dass Vertreter von großen und kleinen Betrieben aus dem Handwerk und von internationalen Konzernen Stellung beziehen und öffentlich gegen die Feinde unserer Freiheit den Rücken gerade machen. Einige dieser Vertreter sowie weitere Vertreter aus Wirtschaft und Handwerk sind heute hier zu Gast. Ich darf Sie auf der Tribüne ganz herzlich begrüßen. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer ist diese Positionierung eine Frage der Haltung. Es ist für sie aber auch eine Frage der Existenz, denn die Feinde der gesellschaftlichen Freiheit sind auch Feinde einer wirtschaftlichen Freiheit. Wir haben doch beim Brexit gesehen, wohin Nationalismus und Abschottung führen – wenn plötzlich die Schwachen und Kranken nicht mehr gepflegt werden können, wenn plötzlich die Regale leer bleiben, wenn die Ernte nicht mehr eingefahren werden kann, weil die Arbeitskräfte dafür fehlen. Genau das ist es, was die Bundesvorsitzende der AfD als mögliche Option in den politischen Raum gestellt hat. Wer in unserem Land glaubt, nur mit einer – ich zitiere – biodeutschen Stammbelegschaft arbeiten zu 24.01.2024 wollen, der ist nicht nur moralisch bankrott, sondern sehr bald auch schon finanziell. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wir müssen ohne Frage vieles in unserem Land zum Besseren wenden. Deshalb sind diese Demonstrationen auch ein Auftrag an uns. Aber wir haben einen funktionierenden Staat. In Krisenzeiten zeigt er sich als handlungsfähig. Er unterstützt die Bürgerinnen und Bürger. Wir als Landesregierung arbeiten daran, die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen, und die demokratische Opposition stellt dem ihre Vorstellungen gegenüber, und zwar genau an den Stellen, an denen es aus Sicht der Opposition kritikwürdig ist. Das ist Teil und das Wesen unserer Demokratie, und das ist auch genau richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich stehe heute hier nicht nur als Ministerin und Parlamentarierin. Ich stehe hier auch einfach als Staatsbürgerin eines freien Landes. Deshalb erlaube ich mir abschließend noch einige persönliche Worte. Die Demonstrationen in den vergangenen Tagen haben sich nicht nur gegen Rechtsextremismus, Faschismus und Rassismus gestellt, sondern auch gegen den Hass und diejenigen, die versuchen, uns zu spalten. Die gesamte Klaviatur der Menschenfeindlichkeit wird tagaus, tagein besonders in den sozialen Medien bespielt. Die breite Mehrheit der Gesellschaft hat friedlich klargemacht, wen sie als Feind, als reale Gefahr für unsere Demokratie sieht, und ich schließe mich dem vollumfänglich an. Wir hier als demokratische Vertreterinnen und Vertreter stehen auf den Schultern derer, die vor fast 75 Jahren hier in Nordrhein-Westfalen, in Bonn, das Grundgesetz verfasst haben. Die Lehren, die sie aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte gezogen haben, müssen auch unsere sein. In diesem Sinne: „Nie wieder!“ ist jetzt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Yüksel.
Serdar Yüksel SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Rede des Abgeordneten Loose muss ich sagen: Es riecht hier am Rednerpult immer noch ordentlich nach Schwefel. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Landtag Anders ist der untaugliche und durchsichtige Versuch nicht zu interpretieren. Sie haben Ihre Deportationsfantasien in der Wannseekonferenz 2.0 bewusst auch an diesem Ort geschaffen, um Millionen Menschen aus Deutschland nach Afrika zu deportieren. Das muss man hier sagen. In Nordrhein-Westfalen wären davon nach Ihren Deportationsplänen 5 Millionen Menschen betroffen. Mein Vater ist 1964 nach Deutschland gekommen, hat im Bergbau und im Stahlwerk gearbeitet und ist an seinem letzten Arbeitstag nach 30 Jahren im Stahlwerk verstorben. Meine Mutter ist 1969 nach Deutschland gekommen, und meine sechs Geschwister und ich sind alle in Deutschland geboren. Ich kann Ihnen sagen: Bei uns in der Familie war in der letzten Zeit neben Angst und Befürchtungen bei meinen Geschwistern – obwohl sie einen Landtagsabgeordneten als Bruder haben, der immer versucht, die Welt zu erklären – sehr viel Bitterkeit und Traurigkeit darüber vorhanden, dass es in unserem demokratischen Land, in Deutschland, 30 Jahre nach Solingen, Mölln und Hoyerswerda, NSU und vielen anderen Dingen möglich ist, dass eine Partei, die fast in allen Parlamenten sitzt, solche Fantasien von Deportationen, solche Fantasien von Faschismus ungestraft planen kann. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Viele überlegen und fragen: Haben wir hier überhaupt noch eine Zukunft? Was machen wir eigentlich, wenn die einmal regieren? Wohin gehen wir, wenn wir über Nacht weg müssen? Das sind die genau die Gespräche und Diskussionen, die bei vielen Menschen zu Hause geführt werden. Kleine Kinder fragen ihre Eltern: „Mama und Papa, müssen wir auch bald weg?“ Was macht das mit denen, die seit vielen Jahrzehnten dieses Land mit aufgebaut haben und für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit stehen, wenn sie sich sagen lassen müssen, dass sie kein Teil dieser Gesellschaft sind? (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Es gibt viele Millionen Menschen, die dieses Land nach dem Zweiten Weltkrieg mit aufgebaut haben. Mein Neffe ist gerade Vater geworden und hat Großeltern, die schon in Deutschland geboren wurden. Ich kann Ihnen nur zurufen: Wir sind Nordrhein-Westfalen, Sie sind es nicht! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fühlen uns der Geschichte Deutschlands, der Geschichte Nordrhein-Westfalens auch als Teil der Migrationsgesellschaft verbunden. Im Kampf gegen die Feinde der Demokratie werden wir auf der Seite derer 24.01.2024 stehen, die diese Demokratie mit allen Mitteln verteidigen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Yüksel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Mostofizadeh.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Serdar Yüksel, deine Rede hat mich sehr bewegt, vielen Dank für deine Worte. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich will es an dieser Stelle etwas persönlicher anlegen, als ich das normalerweise tue. Mein Name, Mehrdad Mostofizdeh, (Sven Wolf [SPD]: Essen, ist klar!) kommt aus dem iranischen Sprachraum, aber tatsächlich bin ich 1969 in einem kleinen Ort in Niedersachsen geboren und seit 50 Jahren Essener. Ich sage an dieser Stelle – auch aufgrund dieser Demos, die ich gesehen habe – sehr deutlich: Ich bin stolz, ein Essener zu sein, ich bin stolz, Nordrhein-Westfale zu sein, und ich bin sogar stolz, ein Deutscher zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ja, wir machen uns Gedanken, die Familie macht sich Gedanken, wie wir damit umgehen wollen. Aber ich sage an dieser Stelle auch sehr deutlich – Kollege Yüksel hat das auch formuliert –: Wir werden uns wehren. Wir werden das nicht kampflos hinnehmen. Wir werden diejenigen in der Mehrheitsgesellschaft unterstützen, die für den Rechtsstaat und die Demokratie kämpfen. Wir lassen uns nicht paternalisieren, wir kämpfen mit denen, die für die Demokratie einstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich rufe all jenen, die davon reden, wie denn Integration funktionieren kann, zu: Ich sowie die vielen anderen lassen uns von der AfD ganz bestimmt nicht erklären, wer hier wie gut integriert ist. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Wir sind Stützen dieser Gesellschaft, und das lassen wir uns auch von keinem nehmen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP) Landtag Das Schlimme ist auch noch – das haben wir eben an den Reden wieder gesehen –: Sie sind nicht nur Rassisten und Menschenfeinde, Sie sind auch noch erbärmliche Feiglinge. Hier wird versucht, zu vertuschen, wer Täter und wer Opfer ist. Sie gehen in die Opferrolle zurück, (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) obwohl Sie es sind, die versuchen, diejenigen, die für die Demokratie einstehen, zu spalten. Es ist doch lächerlich, was Sie da abziehen! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich will das in aller Ruhe, aber auch in aller Deutlichkeit sagen: Wir sind nicht mehr in der Phase, in der man überlegt, wer die Wählerinnen und Wähler sind. Wir sind jetzt in der Phase, wo die Gefahr konkret wird. Wenn in den ostdeutschen Ländern diejenigen eine relevante Beteiligung an der Exekutive haben, dann werden sie über Richterämter entscheiden, dann werden sie über die Aufsicht über die Polizei entscheiden, dann werden sie entscheiden, wer Lehrerinnen und Lehrer wie zu beaufsichtigen hat. Das müssen wir jetzt verhindern, bevor es zu spät ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Eins noch konkret. Der Abgeordnete Beckamp, MdB der AfD, der auch hier im Landtag gesessen hat, war noch am 27.11. in der iranischen Botschaft und hat für Gaslieferungen nach Deutschland gekämpft. Wir alle kämpfen dafür, dass die Frauen und die Männer im Iran in Freiheit leben können, und die machen noch Patrouille im Iran, um Gaslieferungen nach Deutschland zu holen. Das ist doch erbärmlich, was dort von der AfD kommt. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, İlayda Bostancıeri, Gönül Eğlence, Serdar Yüksel, Volkan Baran, aber auch Jule Wenzel und ich sowie viele andere werden das nicht hinnehmen. Wir werden kämpfen, und Sie haben wir hoffentlich an unserer Seite. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Mostofizadeh. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aktuelle Stunde. Ich rufe auf: 24.01.2024 2 Nachhaltige Landwirtschaft stärken – Natur und Menschen schützen: Verursacherprinzip im Rahmen der Düngegesetzgebung ambitioniert umsetzen. Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7766 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7844 Als Erstes spricht für die CDU ihr Abgeordneter Herr Höner.
Markus Höner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mir fällt es, ehrlich gesagt, schwer, nach diesen erschütternden Äußerungen der AfD wieder zum Thema zurückzukommen und in die normale Tagesordnung einzusteigen. Ich glaube aber, das ist unsere Aufgabe, der wir heute gerecht werden müssen. In den letzten Wochen haben wir viele Bauernproteste erlebt. Eine ganze Branche ist aufgestanden, um gegen die Ampelregierung zu demonstrieren. Wer meinte, dass es hierbei ausschließlich um den Agrardiesel und die grünen Nummernschilder ging, der irrt gewaltig. Diese Themen haben nur das Fass zum Überlaufen gebracht. Die Stimmung in der Landwirtschaft ist schlecht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin ehrlich: Ich kann das nachvollziehen. Bei Corona war diese Branche noch systemrelevant. Lebensmittel hatten einen öffentlichen Stellenwert und – viel wichtiger – erfuhren Wertschätzung wie schon lange nicht mehr. Aber wo ist das alles geblieben? Hat uns nicht die Abhängigkeit von verschiedenen Märkten, die Abhängigkeit vom Gas gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns nicht zu sehr von anderen Staaten, politischen Lagen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig machen? Ja, ich bin mir sicher, auch darauf spielten die Proteste der grünen Branche ab. Eine gesicherte Lebensmittelerzeugung hängt von vielen Faktoren ab. In erster Linie von der Wirtschaftlichkeit, denn die Betriebe müssen in ihren Familien ein Familieneinkommen erwirtschaften können. Dafür brauchen sie eine Perspektive, die Sicherheit für unternehmerische Entscheidungen bringt. Auf den Demonstrationen wurde oft in einem Atemzug auf die geplanten Kürzungen in der Düngeverordnung eingegangen. Jetzt können wir lange zurückschauen, wir können mit dem Finger auf Politik, Verbände, Verwaltung zeigen, die hierfür die Verantwortung tragen. Ändern wird das jedoch nichts. Landtag Was uns mit diesem Antrag wichtig ist: Wir wollen nicht mehr zurückschauen. Wir wollen nicht mehr erklären, wer wann wofür verantwortlich war, weil das keinem Betrieb weiterhilft oder auch keinem eine Perspektive gibt. Wir möchten endlich bei dem Thema der Düngeverordnung nach vorne schauen. (Beifall von der CDU) Wir möchten einen Weg aufzeigen, wie wir Landwirtschaft wieder eine Perspektive geben können. Lassen Sie mich kurz eine vereinfachte aktuelle Situationsbeschreibung geben. Es gibt in NRW viele landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Flächen in sogenannten roten Gebieten haben. Hierbei handelt es sich um ausgewiesene Gebiete, in denen eine Überschreitung des Nitratwertes anhand einzelner Messstellen festgestellt wird. Ohne eine Feststellung der Ursache des Eintrags werden diese Gebiete in eine pauschale Auflage für die Bewirtschaftung gebracht. Was bedeutet das konkret? Viele Betriebe sind von diesen Einschränkungen betroffen. Jedoch liegen die Betriebe in den roten Flächen oftmals bis zu 20 Kilometer von den Messstellen entfernt. Die Landwirte können auf diesen Flächen ihre Bewirtschaftung einstellen. Sie können im Zweifel gar nichts mehr düngen. Das wird an der Messstelle letztendlich überhaupt nichts ändern. (Bianca Winkelmann [CDU]: So ist das!) Genau das zeigt, warum wir bei diesem Thema tätig werden müssen. Wir brauchen eine Beurteilung nach dem Verursacherprinzip und ein deutlich besseres Messstellennetz. Genau das möchten wir mit diesem Antrag erreichen. Ein Ausbau des Messstellennetzes ist hier sehr wichtig, um eine gesicherte Datengrundlage zu bekommen, um langfristig vielleicht wieder in die Situation einer differenzierten Ausweisung der roten Gebiete zu kommen. (Beifall von der CDU) Viel wichtiger ist uns jedoch das Verursacherprinzip. Wir möchten Betrieben in einem Modellprojekt eine uneingeschränkte Bewirtschaftung in den roten Gebieten ermöglichen, die klar darlegen können, dass sie für die Überschreitung der Nitratgrenzwerte nicht verantwortlich sind. (Zuruf von der CDU: Richtig!) Grundsätzlich ist es recht einfach, weil die Daten auf unseren Betrieben überall schon bereitstehen. Unsere Betriebe müssen heute bereits eine Düngebedarfsermittlung berechnen. Hier wird für jeden Schlag bewertet, wie viel Stickstoff bei dem zu erwartenden Ertrag auf die Fläche ausgebracht werden darf. Die Düngemengen müssen bereits dokumentiert werden. Wenn jetzt noch der reale Ertrag bewertet wird, kann klar nachgewiesen werden, wie viel 24.01.2024 Stickstoff dem Boden entzogen und in Ertrag umgewandelt wird. Diese vorliegenden Daten wollen wir zusammenführen und damit den Betrieben ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem sie nachweisen können, dass die ausgebrachten Düngemittel in Ertrag umgesetzt wurden. Sie sind dann nicht für die Überschreitung der Nitratgrenzwerte an den Messstellen verantwortlich. Dieses soll zukünftig zu einer Erleichterung in den roten Gebieten führen. (Beifall von der CDU) Lassen Sie mich abschießend feststellen: Wir, die schwarz-grüne Zukunftskoalition, möchten hierbei den Betrieben eine Zukunftsperspektive geben. Genau das erwarten die Menschen auch von uns, und das ist die Aufgabe unserer Koalition. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – Ich höre das, ich reagiere auch sofort. Liebe FDP, ich möchte kurz den Entschließungsantrag, der uns gerade erreicht hat, ansprechen. Das hat für mich etwas mit Aktionismus zu tun. Damit werden Sie in der Öffentlichkeit noch unglaubwürdiger. Ich glaube, das ist genau das falsche Zeichen, …
Berivan Aymaz
Herr Kollege, die Redezeit.
Markus Höner CDU
… und das hat inhaltlich nichts mit unserem Antrag zu tun. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Rüße das Wort.
Norwich Rüße GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stickstoff ist Leben. Ohne Stickstoff gibt es kein Wachstum von Gras, und ohne Stickstoff werden sich auch die Ähren von Weizen, Roggen und Gerste nicht füllen. Stickstoff ist ein wesentlicher Baustein von uns allen, von allem Leben auf diesem Planeten. Gleichzeitig ist Stickstoff auch ein Problem. Wenn zu viel Stickstoff in der Umwelt ist, dann kann das die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, bis hin dazu – nach Johan Rockströms planetaren Grenzen –, dass der Stickstoffkreislauf auf diesem Planeten bereits so weit ausgereizt und überreizt ist, dass Rockström sagt: Stickstoff ist eines der größten ökologischen Probleme, die wir haben. Umso wichtiger ist es, dass wir dort, wo Stickstoff in die Umwelt entlassen wird, dafür sorgen, dass es nicht zu viel ist. Wir haben in den Bereichen „Indus-Landtag trie“ und „Verkehr“ einiges getan. Da ist in den letzten 30 Jahren viel passiert. Im Bereich „Landwirtschaft“ ist da aber noch einiges zu tun. Lieber Dietmar Brockes, dein Entschließungsantrag hat mich ein Stück weit entsetzt. Wie kommt man nach der Geschichte, die wir in Deutschland mit der Düngeverordnung hatten, auf die Idee, ein einjähriges Moratorium der Düngeverordnung vorzuschlagen? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Was glauben Sie eigentlich, wie die EU auf so etwas reagieren würde? Kein Landesminister, keine Landesministerin, auch nicht der Bundeslandwirtschaftsminister würden jemals auf diese Idee kommen. Sie loben einerseits die ZKL und sagen aber andererseits, dass Sie Gentechnik haben wollen. Das ist widersprüchlich, was Sie dort machen, und das gilt für einige andere Forderungen auch. Sie versprechen der Landwirtschaft quasi alles Mögliche. Am Ende kann so etwas nur dazu führen, dass man die Landwirtschaft komplett enttäuscht. Deshalb ist es wichtig, dass man Themen nacheinander abarbeitet und nicht so ein Potpourri, so ein Kunterbunt liefert, (Beifall von der CDU) wie Sie es getan haben. Die Geschichte der roten Gebiete ist der entscheidende Knackpunkt. Wir haben im Jahr 2020 ein Auf und Ab erlebt. Erst kamen die roten Gebiete in dem Umfang heraus, dann gab es die Modellierung. Ich habe damals schon kritisiert, dass die Modellierung eine gewisse Gefahr beinhaltet, dass nämlich darauf eine Antwort der EU kommen wird. Ich habe immer damit gerechnet, dass das passiert, und das ist dann auch passiert. Die roten Gebiete umfassen jetzt fast ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Nordrhein-Westfalen. Und das ist natürlich für unsere Bäuerinnen und Bauern ein Riesenproblem, weil damit erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung verbunden sind. Das heißt, die Betriebe können nicht so düngen, wie sie düngen müssten, um hohe Erträge erzielen zu können. Und vor allem – das wird oft vergessen – führen die verlängerten Sperrfristen auch dazu, dass ich mehr Lagerraum im Zweifelsfall vorhalten muss und in der Bewirtschaftung noch andere Einschränkungen habe. Der größte Knackpunkt – da werden wir auch rangehen – sind tatsächlich die Messstellen. Das Messstellennetz ist einfach viel zu grobmaschig. Das wissen wir alle. Wenn man Landwirten, wenn man Bäuerinnen und Bauern sagen will: „Du bist an dieser Stelle tatsächlich ein Stück weit verantwortlich“, dann kann es nicht sein, dass die nächste Messstelle 8 km entfernt ist. Das geht einfach nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 24.01.2024 Daher besagt der Antrag ganz klar, dass wir das beheben wollen. Da wird auch etwas passieren. Das muss in der Tat wesentlich besser ausdifferenziert werden. Der zweite Punkt ist uns besonders wichtig: Den Landwirten, die nachweisen können, dass sie so düngen, dass nicht ein hoher Anteil des Stickstoffs in die Umwelt entlassen wird, sondern dass Düngung in Produkte umgewandelt und in Gras, Getreide, Mais usw. eingebaut wird und somit nicht ins Grundwasser abgehen kann, wollen wir die Möglichkeit geben, von den Beschränkungen in roten Gebieten ein Stück weit befreit zu werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wichtig für uns ist Folgendes. Das ist auch ein Unterschied, Herr Brockes. Sie sagen, bis 2025 müsse alles digital sein. Wenn eine Branche in puncto Digitalisierung wirklich nicht schlecht ist – ich will hier für die Landwirtschaftskammer einspringen; das ist gut, was dort passiert; das ELAN-Antragsverfahren ist gut, das kann man alles sehr gut nutzen –, dann ist es die Landwirtschaft. Landwirte sind, was die Digitalisierung angeht, wirklich sehr weit vorne. Das Problem besteht allerdings darin – und das sprechen wir mit dem Antrag an –, dass man an drei, vier, fünf verschiedenen Stellen dieselben Werte eingeben muss. Genau das wollen wir beenden. Es gibt einen einfachen Weg: Man kann das, was in Niedersachsen gemacht wird, in Nordrhein-Westfalen übernehmen. Das wollen wir tun. Mit unseren Bausteinen, aber nicht mit Ihrem Wolkenkuckucksheim, mit dem Sie alles Mögliche ansprechen, machen wir der Landwirtschaft ein konkretes, ehrliches und gutes Angebot. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Ich freue mich auf die Beratung der beiden Anträge im Ausschuss …
Berivan Aymaz
Die Zeit, Herr Kollege.
Norwich Rüße GRÜNE
… und bin fertig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Kahle-Hausmann das Wort.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig schön, zur Primetime zur Landwirtschaft reden zu können. Sonst debattieren wir abends oder zu Zeiten darüber, zu denen niemand mehr zuhört. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Ein Gruß geht an alle raus, die jetzt wieder Worte hören, die in ihrem bisherigen Sprachschatz noch nicht vorgekommen sind. Lassen Sie sich gesagt sein: Es ist wichtig – für die Landwirtschaft, für die Ernährung und für die Umwelt. NRW hat nämlich schon lange ein Nährstoffproblem; wir haben es gerade von Norwich Rüße gehört. Denn in vielen Teilen des Landes können wir seit Jahrzehnten in Grund- und Oberflächengewässern hohe Konzentrationen von Stickstoff und Phosphor messen, die regelmäßig die festgelegten Grenzwerte reißen. Haupteinträgerin ist tatsächlich die Landwirtschaft, und das wissen wir nicht erst seit der Nitratrichtlinie aus 1991. Nach einigem Gezerre zwischen Deutschland und der EU wurde in NRW im Dezember 2022 die Gebietskulisse nitratbelasteter und eutrophierter Feldblöcke verdreifacht. Grund war, dass viele Messstellen zwar eine Grenzwertüberschreitung zeigten, aber keine Konsequenzen durch eine Rotmarkierung erfolgten, oder dass Gewässer nicht gelb waren, obwohl Anzeichen der Eutrophierung mit bloßem Auge zu erkennen waren. Vor gut einem Jahr haben wir das bereits an dieser Stelle thematisiert, und schon damals hatten wir das Gefühl, dass die Landesregierung hier mehr Symptomlinderung als Ursachenbekämpfung betreibt. Aber jetzt zum Antrag von CDU und Grünen. Erster Punkt. Wir haben schon im November 2022 über den notwendigen Ausbau der Messstellen für eine Binnendifferenzierung diskutiert. Bei einer vorausgesetzten Messstellendichte für die Regionalisierung fehlten dem LANUV 73 weitere Messstellen. Die 1.300 vorhandenen müssen zudem kontinuierlich erneuert und repariert werden. Und Sie wissen ja: Wir sperren uns nicht gegen ein dichteres Messstellennetz, weder bei Hochwasserpegeln noch hier. Aber mehr Messstellen werden nicht notwendigerweise zu einer reduzierten Gebietskulisse und zu Erleichterungen beim Düngen führen. Uns treibt um, wie zügig Sie Messstellen aufbauen. Um 2028 das Regionalisierungsverfahren anwenden zu können, müssen diese Messstellen bis 2025 gebaut werden. Sie haben dafür jetzt 1,5 Millionen Euro im Haushalt hinterlegt. Das ist eine gute Sache, wenn es denn auch umgesetzt wird. Dafür braucht man Manpower und klare Strukturen, und genau das sehen wir noch nicht wirklich kommen. Bei Ihrem zweiten Punkt habe ich ein bisschen Bauchschmerzen. Natürlich sollten Vorbelastungen sowie Bodenparameter Einfluss finden. Ich befürchte aber, dass Sie hiermit auf die denitrifizierenden 24.01.2024 Verhältnisse im Boden bzw. entlang der Grundwasserleiter hinauswollen. Das UBA sagt sehr klar, dass das natürliche Nitratabbaupotenzial aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nicht aufgezehrt werden sollte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es bereits zu Nitratdurchbrüchen kam, wenn der Kohlenstoff- bzw. Sulfidvorrat im Boden aufgebraucht war. Da erscheint mir das wie ein Spiel auf Zeit und keines, bei dem wir gewinnen können. Ihr dritter Punkt wird bereits im Bund diskutiert, und es finden Anhörungen dazu statt, an denen auch Experten von Schwarz und Grün teilnehmen. Insofern: Warten Sie doch noch ein bisschen, dann können Sie die Ergebnisse in einem nächsten Antrag bewerten. Das Modellprojekt in Punkt 4 und 5 und das praxisnahe und digitale Nährstoffmeldeprogramm können für Landwirte sicherlich eine Erleichterung sein. Aber auch hier möchte ich noch mal betonen: Machen Sie es den Landwirten einfach. Nehmen Sie bürokratische Zeitfresser raus. Kreieren Sie bitte nicht einfach eine weitere Maske, (Bianca Winkelmann [CDU]: Genau darum geht es doch!) in die von Landwirten Zahlen eingegeben werden müssen, die sie bereits dreimal an die Kammer geschickt haben. Das geht auch anders. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das wollen wir ja auch nicht!) – Dann sind wir ja dabei. (Markus Höner [CDU]: Das steht ja auch im Antrag drin!) Uns allem im Ausschuss liegt der Bericht zum OVG-Urteil zur Ems vor. Da wird klar gesagt, dass Niedersachsen und NRW zu wenig tun, um die Ems und ihre umliegenden Gewässer zu schützen. Sie haben ja Revision eingelegt. Da bin ich gespannt auf das Ergebnis. Das anstehende Urteil zur Nitratstrategie ist uns allen auch noch nicht bekannt. Aber ich gehe davon aus, dass auch hier der Richterfinger in die Dünger-Wunde gelegt wird. Zusammengefasst: In Ihrem Antrag sind teils vernünftige Ansätze enthalten, teils auch Punkte, die wir sehr gerne unterstützen. Aber was ich vermisse, ist der Blick auf das Wesentliche, nämlich den Nährstoffüberschuss zu begrenzen. Das geht nicht einfach nur durch mehr Messstellen, und das wissen Sie auch. Machen wir uns doch nichts vor: Die Reise muss in Richtung Ursachenvermeidung gehen. Wir können Nitrat nicht wegmessen und dürfen es erst gar nicht in diesen Mengen eintragen. Das schaffen wir nur mit Landtag konkreten Maßnahmen, über die wir ja auch schon mal gesprochen haben: Gewässerrandstreifen, flächengebundene GVE-Zahlen und, und, und. Leider machen Sie hierzu im Antrag keinen Vorschlag. Vielleicht kommen ja noch welche in der Behandlung im Umweltausschuss. Das möchte ich nicht verpassen. Also stimmen wir der Überweisung zu. Zum Entschließungsantrag der FDP: In diesem finden sich viele gute Sachen aus der Enquetekommission wieder. Sie haben uns schon signalisiert, dass all das im Umweltausschuss diskutiert werden soll. Ich gehe mit dem Antrag nicht so ablehnend um wie meine Kollegen gerade. Nichtsdestotrotz stehen darin ein paar Punkte, die gar nicht gehen. Insofern …
Berivan Aymaz
Sehr geehrte Kollegin, …
Julia Kahle-Hausmann SPD
Vielen Dank.
Berivan Aymaz
… es liegt – ich wollte Sie gar nicht an Ihre Zeit erinnern; da sind Sie noch gut dabei – der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Winkelmann vor. Möchten Sie diese zulassen?
Julia Kahle-Hausmann SPD
Bitte, gerne.
Berivan Aymaz
Bitte schön, Frau Winkelmann.
Bianca Winkelmann CDU
Herzlichen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben vorhin von Nährstoffüberhängen gesprochen. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ja!) Ist Ihnen deutlich vor Augen, was landwirtschaftliche Betriebe jedes Jahr mit ihrer sogenannten Düngebedarfsermittlung berechnen? Dabei achten sie sehr genau darauf, dass sie keine Überhänge produzieren. Das geschieht im Prinzip schon seit Jahrzehnten, dass die Nährstoffbilanzen in den Betrieben kontrolliert werden. Ist Ihnen das bewusst?
Julia Kahle-Hausmann SPD
Selbstverständlich ist mir das bewusst, Frau Winkelmann. Aber trotzdem müssen wir immer noch die Nitrat- und Phosphorüberhänge in den Gewässern messen. Insofern muss es doch noch irgendwo eine Ursache dafür geben, und die müssen wir finden, nicht wahr? (Bianca Winkelmann [CDU]: Und die ist in der Landwirtschaft zu finden!) 24.01.2024 – Ich habe nicht gesagt, dass allein die Landwirtschaft daran schuld ist, sondern ich habe gesagt, dass die Landwirtschaft die Haupteinträgerin ist. Ich bitte, auch hier zu differenzieren, Frau Winkelmann. (Beifall von der SPD – Bianca Winkelmann [CDU]: Ja, genau! Das habe ich schon ver- standen!) Darf ich jetzt gehen? Ich bin am Ende angelangt.
Berivan Aymaz
Ja. Sie waren mit Ihrer Rede am Ende angelangt. Ihre Redezeit ist genau an dem Punkt, als die Frage gestellt wurde, abgelaufen. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Es ist alles gut!) – Okay. Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten sind für eine starke heimische Landwirtschaft, für mehr Freiheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte, damit sie mehr Zeit auf ihren Höfen, bei ihren Tieren und auf den Feldern verbringen können und eben nicht an den Schreibtischen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Markus Hö- ner [CDU] – Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Antrag stellen Sie auf das Verursacherprinzip bei der Düngegesetzgebung ab. Sie wollen die einzelbetriebliche Betrachtungsweise etablieren, das Messstellennetz in Nordrhein-Westfalen erweitern sowie eine praxisnahe und digitale Lösung. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ist doch su- per!) Offenbar haben sich die Grünen bei dem Punkt von ihren ideologischen Scheuklappen freigemacht. Frau Kahle-Hausmann, ich befürchte, dahinter fällt die SPD gerade zurück. (Markus Höner [CDU]: Zukunftsorientiert!) Deshalb sage ich ganz klar: Wir Freien Demokraten begrüßen die Vorschläge in Ihrem Antrag. Sie sind gut und sinnvoll für die Bäuerinnen und Bauern in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Aufgrund von Messstellen werden in Deutschland die Nitratgehalte im Grundwasser ermittelt. Wenn diese Werte über 50 mg/l Wasser liegen, bekommen die Landwirte strenge Düngevorgaben. In der Folge Landtag klagen Landwirte über Preisabschläge bei den dann nicht gut entwickelten Anbaupflanzen. Das derzeitige Messstellensystem ist aber willkürlich. Es ist praxisfremd und versursacht sogar Streit. Besonders praxisfremd ist die Düngevorgabe auch deshalb, weil die Grundwassermessstellen für viel zu große Gebietskulissen herangezogen werden. Es gibt zu wenige Messstellen für viel zu viel Fläche. Wir haben oft einzelne Messstellen, die den Landwirten für über 50 km2 die Düngung vorgeben. Das ist etwa so, als würde man durch Geschwindigkeitsmessungen im Kreis Warendorf Rückschlüsse auf Ihr Fahrverhalten in Bonn ziehen wollen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Und anschließend droht Ihnen sogar noch ein Fahrverbot. Das passt einfach nicht zusammen. (Beifall von der FDP) Wenn wir den tatsächlichen Grundwasserbelastungen mit Nitrat wenigstens etwas näherkommen wollten, dann bräuchten wir Tausende Messstellen im Land. Für uns Freie Demokraten kann aber die alleinige Lösung nicht darin bestehen, das Land mit Messstellen zuzupflastern. Aus unserer Sicht ist daher das Anliegen des Antrags wichtig. Wir brauchen eine einzelbetriebliche Nährstoffbilanz für die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Die Einführung eines praxisnahen und digitalen Nährstoffdokumentations- und Meldeprogramms in Nordrhein-Westfalen ist daher ein guter Anfang. Daher, Herr Kollege Rüße, glaube ich auch nicht, dass es an der Digitalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe scheitert, nein, bisher scheitert dies an der Digitalisierung der Sie kontrollierenden Verwaltungen. Das ist der Punkt, und da müssen Sie stärker ansetzen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Aber das steht doch im Antrag! Weshalb machen wir das denn?) Herr Kollege Höner hat zu Beginn der Debatte zu Recht ausgeführt, dass die Landwirtschaft im Moment durch eine Vielzahl von Problemen geplagt wird und das Fass, das jetzt überläuft, auch nicht erst in den letzten zwei Jahren voll geworden ist, wie Sie es suggerieren wollten, sondern es leider in den letzten 20 Jahren dazu gekommen ist, wie uns noch gestern der rheinische Landwirtschaftspräsident deutlich gemacht hat. Deshalb, lieber Kollege Höner, sehen wir diesen Antrag – und wir unterstützen ihn auch – als einen ersten richtigen Schritt. Wir dürfen es aber nicht bei diesem einzelnen Schritt belassen. Das ist uns als FDP-Landtagsfraktion sehr wichtig. Deshalb haben wir auch diesen sehr breiten Entschließungsantrag nachgeschoben. 24.01.2024
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Brockes, es liegt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Rüße vor. Möchten Sie die zulassen?
Dietmar Brockes FDP
Ja, gern, Herr Kollege.
Norwich Rüße GRÜNE
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe Ihren Antrag natürlich gelesen. Es musste ja sehr schnell geschehen. Sie haben dort unglaublich viele Forderungen hineingepackt. Ein Punkt, der die Landwirtschaft seit zwei, drei Jahren massiv bewegt, ist die Umsetzung des Umbaus der Nutztierhaltung, und es ist am Ende die Umsetzung der Borchert-Kommission. Davon lese ich nichts in Ihrem Antrag. Heißt das, dass Sie sich von den Plänen der Borchert-Kommission verabschiedet haben?
Dietmar Brockes FDP
Herr Kollege Rüße! Das ist natürlich mitnichten so. Lesen Sie sich den Antrag noch mal genau durch. Da steht nämlich auch, dass wir das Tierwohl wollen. Aber dann darf ich Ihnen gern … (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) – Wenn Sie das Thema hier ansprechen, dann lassen Sie uns doch gemeinsam nach Berlin gehen und Vorschläge machen, wo innerhalb der Ampelkoalition Einsparpotenzial besteht, sodass wir die Vorgaben der Borchert-Kommission auch in Berlin umgesetzt bekommen. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Nor- wich Rüße [GRÜNE]: Wie sparen wir denn?) Das wäre der richtige Weg, zu zeigen, wo wir sparen können. Ich bin bei vielen Themenfeldern gespannt bin, wie Sie sich da verhalten werden. Wir haben diesen Entschließungsantrag eingebracht, damit er in die Diskussion einfließt. Es gibt viele gute Vorschläge – sie sind ja eben schon von Frau Kollegin Kahle-Hausmann benannt worden –, die innerhalb der Enquetekommission „Gesundes Essen. Gesunde Umwelt. Gesunde Betriebe“ gemeinsam entwickelt und entstanden sind. Wir haben diese Anträge schon eingebracht.
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter, es liegt eine weitere Zwischenfrage vor, und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herr Achtermeyer. Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen?
Dietmar Brockes FDP
Gern, bitte. Landtag
Tim Achtermeyer GRÜNE
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade gesagt, Sie hätten viele Ideen, wo man die 4 Milliarden Euro pro Jahr, die man für die Borchert-Kommission braucht, im Bereich des Bundeshaushalts einsparen könnte. Mich würde interessieren: Welche Punkte sind das ganz konkret? Wo sparen Sie denn die 4 Milliarden Euro ein?
Dietmar Brockes FDP
Herr Kollege Achtermeyer, da gibt es eine Vielzahl von Punkten, die auch innerhalb der Koalitionsfraktionen in Berlin besprochen wurden. (Zuruf von Markus Höner [CDU] – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ja, welche denn?) Wenn wir das Fass jetzt aufmachen, dann befürchte ich, dann bekomme ich den nächsten … (Norwich Rüße [GRÜNE]: Welche denn?) – Es ist zum Beispiel angesprochen worden, dass wir im Bereich der Umsetzung der Kindergrundsicherung … (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) – Ja. … wo noch keine Konzepte vorliegen und wo man sicherlich auch überlegen kann, ob es sinnvoll ist, dort schon viele Milliarden einzuplanen, ohne zu wissen, wie die Kindergrundsicherung aussehen soll. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) – Das reicht jetzt. Herr Achtermeyer. Sie weichen natürlich vom eigentlichen Thema ab. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Und Sie nicht?) Es war ja klar, dass Sie sich hier nicht zur Landwirtschaftspolitik äußern wollten. Wir haben jedenfalls Vorschläge eingebracht und freuen uns auf die weitere Debatte. Uns ist es wichtig, dass das Zeitfenster, das für die Zukunft der Landwirtschaft geöffnet ist, genutzt wird, um Verbesserungen für die Bäuerinnen und Bauern zu entwickeln. Deshalb freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE] – Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Zacharias Schalley das Wort.
Zacharias Schalley AfD
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Er ist mit pedantischer deutscher Gründlichkeit erfasst: der Darminhalt von Schwein 24.01.2024 und Kuh. Jeder Bürger und auch Bauer kann ein Lied davon singen, wie viele Beamte sich in Deutschland nur mit Mist beschäftigen. Im gründlichsten und besten Deutschland aller Zeiten nennt sich das dann „Mikromanagement“. Wie sieht das im Einzelnen aus? Zunächst muss der Bauer eine Düngebedarfsermittlung durchführen, natürlich verpflichtend vor der ersten Düngung im Frühjahr. Tut er das nicht, drohen ihm bei einer Betriebsprüfung hohe Strafen. (Zuruf von Markus Höner [CDU]) Der Bauer muss auch noch Folgendes beachten: Die Düngebedarfsermittlung darf im Ergebnis einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten. Geschieht das doch, ist es gesondert zu begründen. In nitratbelasteten Gebieten, also den roten Gebieten, muss der Bauer wiederum kalkulieren, dass er 20 % unter dem durchschnittlichen Stickstoffbedarf seiner Flächen liegen muss. Außerdem muss der Bauer auf gedüngten roten Flächen regelmäßig Bodenproben nehmen und sie ins Labor schicken. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Es versteht sich von selbst, dass Düngemaßnahmen innerhalb von zwei Tagen in einer Ackerschlagdatei dokumentiert werden müssen. Ohne „Passierschein A38“ geht es nicht. Aber im gründlichsten und besten Deutschland aller Zeiten reicht das alles noch nicht aus. Der Bauer wird auch dazu verdonnert, dass er alle drei Jahre an Schulungsmaßnahmen zur Optimierung der Nährstoffeffizienz teilnehmen muss. (Hendrik Schmitz [CDU]: Habe ich jetzt ge- macht!) Seit geraumer Zeit muss der Bauer auch auf eine sogenannte Nährstoffbörse zurückgreifen. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Überschüssige Gülle wird dorthin verfrachtet, wo es die Nitratwerte zulassen. Damit es bloß nicht allzu lange allzu streng riecht, muss der Bauer das ausgebrachte Gärsubstrat auf dem blanken Acker bitte innerhalb einer Stunde einarbeiten. (Dr. Ralf Nolten [CDU]: Damit der Ammoniak nicht verdunstet!) Auch wichtig für den Bauern: Es sind dabei Abstandsauflagen zu Gewässern zu beachten. Wir sehen: Der Platz und das Wachstum von Ackerfrüchten oder Grünlandfutter fürs Vieh schrumpfen auch ohne Flächenversiegelung, ganz allein durch das bürokratische Ersticken von bäuerlicher Unternehmensfreiheit und die Einführung einer neuen Mangelwirtschaft – einer Mangelwirtschaft pflanzlicher Unterversorgung und gedrosselter Produktivität. Klingelt es bei der Partei Ludwig Erhards, die früher mal die soziale Marktwirtschaft vertrat und die kommunistische Mangel- und Planwirtschaft bekämpfte? Landtag Dieses kafkaeske System von willkürlichen Grenzwerten und erstickender, undurchsichtiger Bürokratie wird von der EU allen, ob Bürger, Bauer, Edelmann, von oben aufgedrückt. Die CDU freut sich über europäische Lösungen, daher auch das dichte Netz an bürokratischen Kontrollen und Schikanen. Was die CDU im Tandem mit den Grünen mit der Änderung der Düngeverordnung fordert, ist eine Beweislastumkehr. Der Staat behauptet, dass ein Bauer zu viel düngt. Beweisstück der Anklage: der Nitratwert an einer Messstelle, über deren Ort die Politik entschieden hat. Will der Bauer wieder so düngen, wie es dem Bedarf seiner Feldfrüchte entspricht, so liegt die Last, durch umfangreiche Tests, Nachweise und Bürokratie zu beweisen, dass er nicht der Verursacher der erhöhten Nitratwerte ist, bei ihm und nicht etwa beim Ankläger staatlicherseits. Aber mit dem Rechtkriegen ist es immer so eine Sache. Vor Gericht braucht man drei Säcke: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld. Wen wundert bei all dem noch, dass die Bauern mit ihren Treckern auf den Straßen demonstrieren? Die deutschen Bauern wissen es besser als unsere Politiker. Keiner will Zustände wie in Sri Lanka, wo nach dem Kunstdüngerverbot 2021 Ernteausfälle folgten, die Menschen zu Tausenden auf die Straße trieben. Keiner will die Drohkulisse einer Enteignungspolitik wegen zu hoher Nitratwerte wie in den Niederlanden. Um den staatlichen Vorgaben zu folgen, nehmen Bauern auch hierzulande viel Geld für GPSgesteuertes Precision Farming oder spezielle Injektionstechniken für Gülle in die Hand, um noch bedarfsgerechter und effizienter düngen zu können. Aber was nützt dem Bauern alle Effizienz und Zeitersparnis, wenn er am Ende durch unnötige Gesetze doch wieder mehr Arbeitsaufwand oder schlicht kein Geld hat, um die neuen hohen Standards einzuhalten? Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir plante die Änderung der Stoffstrombilanz. Ein Düngeexperte schätzte, das könnte die Bauern je nach Art des Betriebes bis zu drei Tage mehr Aufwand als bisher kosten. Das gilt schon für Betriebe ab 15 ha, egal ob extensiv oder intensiv bewirtschaftet. Wie das mit den grünen Kostenschätzungen in der Realität so ist, kennen wir von der sprichwörtlichen Kugel Eis, die uns die Energiewende kosten sollte. Was schreibt die Bauernpartei CDU NRW vollmundig auf ihrer Internetseite? „Wir haben die Düngeverordnung praxisnah und wissenschaftlich basiert umgesetzt.“ Die Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit bestehen darin, in diesem Antrag zur Düngeverordnung die Wörter „praxisnah“ und „bürokratiearm“ möglichst oft zu benutzen. Fazit: Es lohnt sich für jeden Bauern, CDU zu wählen. Es dürfen praxisnah und wissenschaftlich basiert noch mehr Formulare ausgefüllt werden. Das letzte Formular, das der Bauer dann ausfüllt, ist die Betriebs-24.01.2024 aufgabeerklärung gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Markus Höner [CDU]: So ein Schwachsinn! – Zuruf von Daniel Scheen- Pauls [CDU])
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Gorißen das Wort. (Beifall von der CDU) Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Düngerecht regelt zum einen die Ernährung von Nutzpflanzen und soll zum anderen gewährleisten, dass Nährstoffeinträge in die Umwelt durch die Düngung minimiert werden. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass in der Landwirtschaft deutliche Erfolge bei der Effizienz der Düngung erzielt werden konnten. Dennoch besteht Handlungsbedarf in den als nitratbelastet ausgewiesenen Gebieten. Dazu gehört es aber auch, zu begreifen, dass Nitratbelastungen verschiedene Ursachen haben können. Die bis November 2022 in Nordrhein-Westfalen geltende Gebietsausweisung trug den natürlichen Standortbedingungen und der Stickstoffvorbelastung Rechnung. Strengere Maßnahmen mussten nur dort erfolgen, wo die Einhaltung des Zielwerts von 50 mg Nitrat pro Liter im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nährstoffüberschüsse nicht sicher gewährleistet werden konnte. Diese Gebietsausweisung wurde jedoch von der Europäischen Kommission als nicht richtlinienkonform verworfen und musste im November 2022 durch eine neue Gebietsausweisung ohne Berücksichtigung von Standort- und Immissionsdaten ersetzt werden, die zu einer deutlichen Ausweitung der als nitratbelastet eingestuften Fläche in Nordrhein-Westfalen geführt hat. Für viele Betriebe stellen die damit verbundenen Maßnahmen eine große Herausforderung und einen weitgehenden Eingriff in die betrieblichen Entscheidungen und ihre wirtschaftlichen Erfolge dar. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund fordert der vorliegende Antrag richtigerweise zukünftig eine einzelbetriebliche Maßnahmendifferenzierung auf der Basis kontrollierbarer Daten, um so eine stärker verursachergerechte Differenzierung von Anforderungen an die Düngung zu gewährleisten. Neben dem wichtigen Ausbau des bestehenden Messnetzes wird die Entwicklung und modellhafte Erprobung eines Konzepts zur einzelbetrieblichen Maßnahmendifferenzierung gefordert. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, Landtag dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Umsetzung sowie den behördlichen Vollzug einer solchen Differenzierung vorzubereiten. Die Forderungen werden von uns unterstützt. Die Landesregierung ist bereits dabei, sie sukzessive umzusetzen. Wir sind hier also gemeinsam unterwegs. Daher bin ich den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag sehr dankbar. Es freut mich, dass wir uns im Ausschuss in einen konstruktiven Austausch begeben und dann das Ganze gemeinsam auf den Weg bringen. Uns sollte das Ziel einen, hin zu einer verursachergerechten einzelbetrieblichen Differenzierung von Düngungsbeschränkungen zu kommen. Meine Botschaft ist klar: Wir lassen die Landwirtinnen und Landwirte bei diesem so wichtigen Thema auf keinen Fall alleine. (Beifall von der CDU) Die vielen schon jetzt gewässerschonend wirtschaftenden Betriebe dürfen von den Einschränkungen jedenfalls nicht genauso betroffen sein wie die wenigen schwarzen Schafe, die wir vorfinden. Bei nachgewiesener umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. (Beifall von der CDU) Nicht zuletzt die Proteste der vergangenen Woche haben uns vor Augen geführt: Wir brauchen gerade bei uns, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen, eine ebenso leistungsfähige wie wettbewerbsstarke Landwirtschaft. Wir brauchen eine Landwirtschaft, in der Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit Hand in Hand gehen. Unsere Landwirte brauchen vor allem auch verlässliche und faire Bedingungen, unter denen sie mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand arbeiten und wirtschaften. Hierfür treten wir alle gemeinsam auch in Zukunft ein. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, Norwich Rüße [GRÜNE] und Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7766 der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie des Entschließungsantrags Drucksache 18/7844 der Fraktion der FDP. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7766 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der 24.01.2024 Entschließungsantrag Drucksache 18/7844 soll entsprechend überwiesen werden. Daher frage ich: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 3 Chancengleichheit JETZT: Die Landesregierung muss die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW erheben Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5852 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/7778 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Herrn Dr. Heinrich das Wort. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der heißt „Hei- nisch“, aber er kommt trotzdem! – Weitere Zu- rufe von der SPD – Heiterkeit von Andrea Busche [SPD] und Dilek Engin [SPD]) – Herr Heinisch ist auch schon da. Danke für die Korrekturen aus der ersten Reihe der SPD.
Dr. Jan Heinisch CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute, nachdem wir im Ausschuss diskutiert und eine Anhörung durchgeführt haben, über den Antrag „Chancengleichheit JETZT: Die Landesregierung muss die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW erheben“ der SPD-Fraktion. Im Schulausschuss hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden. Er wird von unserer Fraktion auch gleich hier im Plenum abgelehnt werden. Das liegt nicht allein an der Überschrift, auch wenn wir, anders als die SPD, lieber von „Chancengerechtigkeit“ als von „Chancengleichheit“ sprechen. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Weil ihr Gleichheit nicht als ge- recht empfindet!) Das Thema muss man aber ein wenig jenseits der Überschrift betrachten, nämlich inhaltlich. Aus unserer Sicht und auch aus der Sicht von Expertinnen und Experten, wie sie in der Anhörung geäußert wurde, geht das eine oder andere mächtig durcheinander. Nordrhein-Westfalen ist eines der Bundesländer, die die Lernmittelfreiheit tatsächlich festgeschrieben Landtag haben. Dieser Begriff kommt sehr häufig in dem Antrag vor. Er wird dann allerdings mit vielen Punkten, vielen Themen und vielen Fragestellungen vermengt, die mit der Lernmittelfreiheit, so wie wir sie diskutieren, überhaupt nichts zu tun haben. Unsere Sorgen und die Debatten, die wir über die Frage der Kosten des Schulbesuchs führen, hängen weniger mit den im Antrag der SPD zitierten Schreibmaterialien, Schreib- und Arbeitsheften, Stiften und Co. Zusammen, vielmehr bewegen sie sich an einer modernen, nämlich digitalen und nicht analogen „Schnittgrenze“. Letztlich geht es also um die Frage: Was ist eigentlich mit den digitalen Medien? Diese Frage ist zunächst einmal richtig beantwortet worden, indem der Staat hier eingestiegen ist und entsprechende Lernmittel – wenn man sie denn als solche ansehen möchte – beschafft hat. In der Summe wissen wir aber, dass wir es im Schulsektor und bei der Finanzierung von Schule mit sehr verschiedenen Bereichen zu tun haben. Lernmittel sind das eine. Wir bewegen uns in digitalen Fragen. Wir bewegen uns aber auch – das besprechen wir an anderen Stellen immer wieder intensiv – im Zusammenhang mit Gebäuden und Personal sehr unterschiedlicher Fachrichtungen. Das heißt, es ist ein großes Ganzes, über das wir in Bezug auf die Schulfinanzierung reden. Dieser Komplexität wird der Antrag nicht gerecht, sondern aus unserer Sicht, aus Sicht der Zukunftskoalition und gerade aus Sicht unserer Fraktion, bedarf es, wie es im Koalitionsvertrag steht, einer tiefgreifenden und einer umfassenden Analyse der Frage: Was kostet was im Bildungssystem, und wer hat es wo wie zu bezahlen? Da haben wir uns auch auf den Weg gemacht. Insofern sind wir an dieser Stelle nicht bei null, wie es der Antrag ein Stück weit zu suggerieren versucht, sondern wir befinden uns auf genau dem Weg, den wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Das heißt, wir klären mit einer vertieften Analyse, wo Kostenteile sind und wo sie wie richtigerweise zu tragen sind. Insofern ist der Blick, den wir hier im Antrag erleben, aus unserer Sicht beschränkt. Wir müssen das Thema in einem größeren Rahmen betrachten. Genau das machen wir, genau das macht die Zukunftskoalition. Genau dazu hat sie sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet. Sie liefert an dieser Stelle. Insofern werden wir selbstverständlich, wie es in unserem Koalitionsvertrag steht, auch in diesem Zusammenhang für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen weiter eintreten. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 24.01.2024
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Abgeordnetenkollegin Frau Engin das Wort.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Teuer, ungerecht und veraltet – diese drei Adjektive beschreiben sehr gut unser Bildungssystem in NRW. Familien in NRW müssen schon bei der Einschulung mehrere Hundert Euro für Stifte, Hefte, Ordner, Mappen, Sportsachen bis hin zum Schulranzen selbst finanzieren. Hinzu kommen die finanziellen Mehraufwendungen, die im Laufe des Schuljahres entstehen, wie zum Beispiel für das Mittagessen, die Schulausflüge und die OGS-Kosten. Und wenn sie dann noch mehrere schulpflichtige Kinder haben, müssen sie noch tiefer in die Tasche greifen. Liebe CDU, liebe Grüne, haben Sie eine Vorstellung davon, wie viel vom Monatseinkommen einer mehrköpfigen Familie nach Abzug der Miete, der Nebenkosten, der Energierechnungen und Einkäufe überhaupt noch übrig bleibt? Wir haben im Ausschuss eine Kleine Anfrage gestellt und die Landesregierung bewusst nach den Kosten gefragt, die eine Familie mit schulpflichtigen Kindern aufwendet. Das konnte die Landesregierung aber nicht beantworten. Ihnen ist auch gar nicht bewusst, dass eine Familie vor großen finanziellen Belastungen steht. Eine Umfrage unter Eltern zeigt, dass Familien für die laufenden Schulkosten pro Jahr deutlich mehr als ein durchschnittliches Monatseinkommen aufbringen müssen. Und was tun Sie für die Familien, die sich das nicht leisten können? Gar nichts. Sie wollen es nicht einmal wissen. Familien haben in dieser Landesregierung keine Unterstützung. Dabei wäre das gerade in dieser Zeit so wichtig. (Beifall von der SPD) Daher fordern wir eine Lernmittelfreiheit, die ihren Namen auch verdient. Es geht hier um die Realisierung von Chancengleichheit. Der Bildungserfolg der Kinder darf nicht vom Elternhaus abhängen. Wir werden nicht müde, das immer wieder zu betonen. Eltern müssen ihre Kinder sorgenfrei in die Schule schicken können. Bildung, Schule und alles, was dazugehört, muss kostenlos sein. Aber in NRW ist das leider nicht der Fall. Die Hauptlast entsteht durch eine veraltete gesetzliche Lernmittelfreiheit. Selbst beim Mittagessen sind die Kinder auf das Geld ihrer Eltern angewiesen. Wer kein Essensgeld bekommt, geht hungrig in die Schule. Diesen Zustand hat erst vor wenigen Tagen der Bürgerrat zur Ernährung erneut angeprangert. Ganz besonders teuer sind die digitalen Endgeräte, die heutzutage für die Bildung gebraucht werden. Landtag Nur wenige Schulträger können eine klassenweite Ausstattung finanzieren. In vielen Schulen können für 30 Schülerinnen und Schülern nur 20 Tablets zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt: Im Schulausschuss hat uns Frau Feller bestätigt, dass digitale Endgeräte ausdrücklich nicht zu den gesetzlichen Lernmitteln zählen, und das, obwohl sie uns in der gleichen Sitzung eine neue, innovative Mathe-App für ebendiese Geräte vorgestellt hat. Frau Feller, ich möchte mal gerne sehen, wie Sie eine App bedienen, ohne ein digitales Endgerät zur Hand zu haben. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Auch hier hoffen Sie offensichtlich darauf, dass Eltern die Geräte für ihre Kinder selbst anschaffen, bevor das Land das aus dem Haushalt finanzieren muss. Das ist das Gegenteil von Chancengleichheit. Das ist eine unfaire Bildungspolitik, die zwischen armen und reichen Kindern unterscheidet. Herr Achtermeyer, wie viel aus Ihrem eigenen Wahlprogramm mussten Sie eigentlich durch den Reißwolf jagen, um mit der CDU diese Bildungspolitik zu machen? Ich zitiere aus dem grünen Wahlprogramm vom Mai 2022: „Deshalb wollen wir die Lernmittelfreiheit auf digitale Lernmittel ausweiten. Unser Ziel ist, dass Bildung für alle beitragsfrei wird.“ Weiter heißt es: „Wir setzen auf frühe Hilfen statt später Reparaturen.“ Also, im Wahlkampf 2022 war die mangelnde Lernmittelfreiheit für die Grünen noch ein Problem, 2024 sind sie nicht mal mehr dazu bereit, unsere Ideen für eine Erhebung der tatsächlichen Kosten mitzutragen. (Beifall von der SPD) Genau das wäre doch die frühe Hilfe gewesen. Genau das würde die Eltern in diesem Land entlasten, bevor es den Totalschaden gibt. Herr Achtermeyer, Frau Zingsheim-Zobel, wie haben Sie sich eigentlich gefühlt, als Frau Feller Ihre Ideale verraten hat? Während Familien finanzielle Sorgen tragen, warten Sie jetzt lieber bequem mit der CDU ab, bis ein juristisches Gutachten für ein Konzept zur Bildungsfinanzierung erstellt wurde. Aber wann wird dieses Konzept umgesetzt? Es wird wieder einmal deutlich: Das Bildungsversprechen von CDU und Grünen ist genauso brüchig wie die vielen Brücken in diesem Land. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Wir als SPD hingegen wollen wieder Brücken bauen. Wir wollen ein Land, in dem die Kinder die finanziellen Sorgen ihrer Eltern nicht in die Schule tragen müssen. Wir wollen, dass die Eltern für die Ein-24.01.2024 schulung und fürs laufende Schuljahr null Euro und null Cent zahlen müssen. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam mit den Elternverbänden und den Kommunen eine echte Lernmittelfreiheit entwickeln, die ihren Namen auch verdient. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Sonne das Wort.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bei der Frage der Chancengerechtigkeit geht es schnell um Schuldzuweisungen. Das konnten wir auch jetzt wieder mitverfolgen. Welche Regierung hätte in der Vergangenheit was tun können, damit wir schon heute Chancengleichheit leben könnten? Aber es geht doch um viel mehr. Es ist eine Tatsache, dass die finanzielle Ausstattung von Schulen einen direkten Einfluss auf die Qualität der Bildung hat, die unsere Kinder erhalten. Hierbei geht es nicht nur um die Gehälter der Lehrkräfte und um Schulmaterialien, sondern um die Verfügbarkeit von moderner Technologie, um außerschulische Aktivitäten und andere Ressourcen, die den Lernprozess verbessern. Das Ziel ist doch hoffentlich für uns alle das Gleiche: Wir wollen Chancengleichheit, Gerechtigkeit unabhängig von sozialer Herkunft, Abstammung oder Behinderung. Tatsache ist, dass Eltern sehr oft in die Tasche greifen müssen, wenn es um die Bildung ihrer Kinder geht. Neben den Fahrtkosten, neben den Unterrichtsmaterialien, neben all diesen und vielen weiteren Dingen mit Schulbezug gibt es Kosten für Nachhilfe oder Lernhilfe für zu Hause, die sich nicht alle leisten können. Dazu sind die Gutachten zur Finanzierung in Auftrag gegeben. Sie haben recht: Die Schulfinanzierung braucht eine Neuordnung. Dabei sind die tatsächlichen Kosten der Eltern zu berücksichtigen. Um gezielter und gerechter handeln zu können, müssen wir die Gutachten allerdings abwarten. In unserem Zukunftsvertrag haben wir die Entscheidung getroffen, Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen, um die Schulfinanzierung grundlegend und umfassend zu überdenken. Diese Gespräche sind mittlerweile fortgeschritten, und wir freuen uns über erste Erfolge. Die Vereinbarung, die Finanzströme gutachterlich zu untersuchen, markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und gerechten Schulfinanzierung. Da ich bei meiner Arbeit tagtäglich auf eine Ungerechtigkeit im Bildungswesen stoße, möchte ich den Landtag Fokus hier auf eine bestimmte Gruppe lenken. Den rund 145.000 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird nämlich Folgendes gesagt: Wenn du zur Förderschule gehst, organisieren wir dir Schülerspezialverkehr, aber wenn du auf eine Schule des Gemeinsamen Lernens gehen möchtest, die oft weiter weg ist, hast du Pech gehabt. – Anke Staar von Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW war in der Anhörung sehr deutlich. Ein gutes Beispiel kommt direkt aus meinem Wahlkreis, wo sich Eltern und Kind für eine Schule des Gemeinsamen Lernens entschieden haben. Diese liegt allerdings 24 km entfernt. Schon die Kosten sind enorm, aber was die Eltern durchaus verzweifeln lässt, ist der Zeitaufwand. Die Schulbegleitung ist nämlich nur ab dem Unterrichtsbeginn bewilligt, sodass die Eltern ihr Kind bis zur Klasse bringen müssen. Der Zeitaufwand, den die Eltern leisten, liegt täglich bei bis zu zwei Stunden – von Gerechtigkeit also keine Spur. Das ist der Alltag vieler Familien in NRW. Da braucht es Lösungen. In der Bildungspolitik heißt es: Ungleiches ungleich behandeln. Wir müssen die ungleichen Voraussetzungen von allen Schüler*innen ungleich behandeln, um Chancengerechtigkeit zu bekommen. Kollege Heinisch hat das gerade schon angesprochen: Es geht nicht um gleiche Bildungschancen, sondern um gerechte Bildungschancen; das will ich hier klar und deutlich darstellen. Schaut man sich aber nun den Antrag und die darin enthaltene Lösung an, liebe SPD, stellt man fest, dass Sie wenig Kreativität beweisen. Wieder steht in Ihrem Antrag, dies sei wie im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün geschrieben. So möchte ich hier mal ganz offen die Frage stellen, wenn Sie so viele Ihrer Antragsideen aus unserem Koalitionsvertrag ziehen müssen: Machen Sie sich die Arbeit da nicht eventuell etwas zu leicht? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Festzuhalten bleibt: Die Gutachten zur Finanzierung sind in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse müssen wir jetzt abwarten, um gerechte Lösungen vorschlagen zu können. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Kirsten Stich [SPD]: Was sind denn Ihre Lö- sungen? Das sind nur Problembeschreibungen!) Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech das Wort. 24.01.2024
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht lassen Sie mich zu Beginn einmal sagen: Wenn die sogenannte Zukunftskoalition sich mal mehr um die Zukunft kümmern würde, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Der Ka- lauer des Tages!) dann müssten wir nicht so häufig auf die Missstände in unserem Land aufmerksam machen. (Beifall von der FDP und der SPD) Herr Sonne, bei aller Wertschätzung: Ich höre hier immer nur Problembeschreibungen. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie regieren. (Kirsten Stich [SPD]: Richtig!) Sie könnten auch Lösungen erarbeiten; darüber würden wir uns sehr freuen. (Beifall von der FDP) Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist auch eine Maxime der Freien Demokraten. Wir sehen, dass die finanzielle Belastung für Familien gerade beim Schulbeginn sehr hoch werden kann, wenn alles auf einen Schlag angeschafft werden muss. Wir sehen auch, dass es Familien in Nordrhein-Westfalen gibt, die für die Schulausstattung Geld zurücklegen müssen und darum bangen, ob sie tatsächlich alles anschaffen können. Nicht umsonst gibt es jedes Jahr sehr viel ehrenamtliches Engagement. Ich möchte hier zum Beispiel die Wirtschaftsjunioren hervorheben, die mit der Aktion „Kauf1Mehr“ darum bitten, eine Schulsache – ein Heft, einen Stift, ein Mäppchen oder Ähnliches – mehr zu kaufen, um Familien mit weniger Geld bei der Anschaffung zu unterstützen. (Kirsten Stich [SPD]: Weil der Staat dazu nicht in der Lage ist!) Andere Organisationen, auch die Tafel, die Arche, unterstützen ebenfalls solche Aktionen, und wir begrüßen dieses Engagement sehr. Unsere Pflicht als Landespolitikerinnen und Landespolitiker ist es aber, dafür zu sorgen, dass die Schulausstattung und der Schulbesuch nicht zum Luxus werden. Unter liberaler Regierungsbeteiligung wurde bereits auf Bundes- wie auch auf Landesebene einiges auf den Weg gebracht, um Bildungschancen unabhängig vom Elternhaus zu machen. Als Erstes möchte ich unsere Talentschulen erwähnen. Hierfür haben wir ausgewählten Schulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen besondere Bedeutung zugemessen. Wir haben sie mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet, um die Landtag Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Elternhäusern zu stärken. Genau auf dieses erfolgreiche Programm, auf die Talentschulen, setzt jetzt auch das Startchancen-Programm der Ampel auf. Ich möchte unsere Ministerin für Bildung und Forschung gerne zitieren. Bettina Stark-Watzinger sagte dazu: „Das Startchancen-Programm soll den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und mehr Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Hilfen, sondern um eine Veränderung des Bildungssystems.“ Rund 4.000 Schulen, die eine hohe Anzahl von benachteiligten Schülerinnen und Schülern haben, werden mit rund 20 Milliarden Euro unterstützt. Die gute Nachricht für uns ist, dass ganz viel von diesem Geld nach Nordrhein-Westfalen kommt. Es ist gut, dass nicht gleichmäßig mit der Gießkanne verteilt wird, sondern genau die Schulen gestärkt werden, die diese Unterstützung brauchen. Das sind wichtige Meilensteine für Chancengerechtigkeit in der Bildung. Außerdem möchte ich noch die Enquetekommission erwähnen, in der wir uns um das wichtige Thema „Chancengerechtigkeit“ kümmern. Mir ist es wichtig, dass wir auch dort das Thema „Lernmittelfreiheit“ aufgreifen. Frau Kollegin Engin, Sie haben völlig zu Recht hervorgehoben, wie wichtig die Ausstattung mit digitalen Endgeräten ist und wie wenig die Landesregierung aus den Puschen kommt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann brauchen wir einen Push-Dienst!) Wir fordern seit Langem eine Eins-zu-eins-Ausstattung, auch aus Gründen der Chancengerechtigkeit. Außer einer Ankündigung im Koalitionsvertrag kommt da wieder nur der Fingerzeig nach Berlin, ansonsten aber leider nicht viel herum für unsere Schülerinnen und Schüler im Land. Nun komme ich zum konkreten Antrag, liebe Kollegen der Sozialdemokratie. Das ist ein wichtiges Thema; das habe ich, glaube ich, gerade ausreichend dargestellt. Die Anhörung hat uns allerdings gezeigt, dass dieser Antrag das Problem leider nicht lösen wird. Unter anderem blieb unbeantwortet, wer Adressat der Befragung sein soll, die angeregt ist. Es gibt auch Zweifel an der im Antrag aufgeführten sehr langen Liste. Ist diese Liste, obwohl sie so lang ist, überhaupt vollständig? Ist darin alles erfasst? Sind die Herausforderungen darin ganzheitlich aufgegriffen? Es ist also gut gemeint. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich freue mich auf Änderungsanträge!) 24.01.2024 Das Thema ist auch wichtig, und wir arbeiten gerne daran mit. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht aber noch nicht gut genug gemacht. Deswegen lehnen wir ihn heute ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Blex das Wort.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Chancengleichheit JETZT“ lautet die Parole, die wir, wie auch jetzt hier, gebetsmühlenartig auf den Anträgen der ehemaligen Arbeiterpartei lesen dürfen. Ja, gleiche Bildungschancen und eine faire Behandlung unserer Familien sind wichtige Gebote. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Ja, es ist auch wichtig, einmal die tatsächlichen Kosten des Schulbesuchs zu erheben. Denn besonders die normalen arbeitenden Eltern müssen diese Summen über das Schuljahr hinweg bezahlen – seien es Klassen- oder Stufenfahrten, Schulausflüge, sinnlose, aber teure grafikfähige Taschenrechner, ganz fundamentale Anschaffungen wie Schreibzeug, Tornister und Etui oder Kopiergeld, Vereinsbeiträge, Musikinstrumente etc. Im Zuge des Digitalisierungsfetisches, der übrigens in Skandinavien schon wieder einen starken Rückbau erfährt, werden Eltern geradezu genötigt, teure Markengeräte zu kaufen oder anteilig zu bezahlen, die in wenigen Jahren ohnehin wieder obsolet oder gar defekt sein werden. Selbstverständlich muss es dabei immer das vollkommen überteuerte Pad mit dem Apfel drauf sein. Freilich haben die paar Euro mehr oder weniger für die besser verheiratete grüne woke Ein-Kind-Selbstverwirklichungsfrau keine Relevanz. Doch für normale arbeitende Familien, die wegen Ihrer aller Politik jedes Jahr ärmer werden, ist das von Bedeutung. Diese Familien wissen genau, wann wieder eine Klassenfahrt fällig wird und sie anfangen müssen, monatlich ein paar Euro beiseitezulegen, um sich das unangenehme Gespräch mit dem Förderverein und die Bitte um Bezuschussung zu ersparen oder das Kind nicht gar zu Hause behalten zu müssen. Um diese normalen arbeitenden Bürger geht es der SPD aber schon lange nicht mehr. Ihre Zielgruppe sind die, wie Sie es nennen – Zitat –, kinderreichen Familien mit geringem Einkommen. Diese Großfamilien müssen sich jedoch meist nie Gedanken um Klassenfahrten machen, weil sie diese natürlich nicht zu bezahlen brauchen. Sie lassen sich auch das schicke Apfel-Pad bezahlen. Genau diesen Großfamilien, die ihren Lebensunterhalt durch Sozial-Landtag transfers bestreiten, seit sie in Deutschland sind, möchten Sie noch mehr Geld zukommen lassen – selbstverständlich auf Kosten der normalen noch arbeitenden Bürger. Darum und nur darum geht es Ihnen hier mit Ihrem Antrag. Mit sozialer Gerechtigkeit hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Fragen Sie einmal bei den Familien nach, die, wie Sie es nennen, schon länger hier sind und bei denen Vater und Mutter arbeiten gehen, die Miete, Strom und Gas nicht vom Amt bezahlt bekommen und die die Heizung auf das Grad genau justieren, um beim Jahresabschluss nicht von Nachzahlungen ruiniert zu werden. Fragen Sie diese Familien, was der Schulbesuch kostet. Sie werden es Ihnen mitteilen können. (Andrea Busche [SPD]: Wir fragen bei allen nach!) Sie werden Sie auch nicht darum bitten, Stifte und Papier zu subventionieren, sondern Ihnen deutlich mitteilen, dass ihr Einkommen von Steuerlast, Inflation und der wahnsinnigen ökoideologischen Energiepolitik aufgezehrt wird. Meine Damen und Herren, die AfD hört den normalen Familien zu. Wir wissen um ihre Sorgen. Denn wir kommen aus solchen Familien. Sozial gerecht wäre es, wenn ehrliche Arbeit wieder zum Leben reichen würde. Sozial gerecht wäre es, wenn die absurde Verschleuderung unserer Steuergelder und die Zerstörung unseres Sozialstaates durch Armutsmasseneinwanderung beendet würde. Sozial gerecht wäre es, wenn unsere Industrie nicht weiter gezielt von Ihnen allen vernichtet würde. Sie sollten aufhören, zu versuchen, die normalen Menschen für dumm zu verkaufen. (Dilek Engin [SPD]: Sie haben den Antrag gar nicht gelesen! Sie haben ihn überhaupt nicht verstanden!) – Doch, ich habe den Antrag gelesen, und ich habe eine Lesekompetenz. (Dilek Engin [SPD]: Sie haben ihn nicht ver- standen! – Andrea Busche [SPD]: Sie haben ihn nicht verstanden!) Sie haben diese Lesekompetenz offensichtlich nicht. – Sie sollten aufhören, die Menschen für dumm verkaufen zu wollen. Es glaubt Ihnen keiner mehr. Wenn Sie wirklich – hier sollten Sie zuhören – möchten, dass normale arbeitende Familien wieder eine Zukunftschance haben, dann sorgen Sie dafür, dass Ihre Genossen mit ihren Helfershelfern von den Grünen und der FDP in Berlin zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen. (Beifall von der AfD) 24.01.2024
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Struktur der Schulfinanzierung ist in der Tat nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Seit Jahrzehnten wurde sie nicht an die Entwicklung im Bildungssystem angepasst. Hier besteht großer Nachholbedarf. (Kirsten Stich [SPD]: Das ist schon mal schön!) Besonders deutlich wird das bei der Digitalisierung. Ob ein Tablet ein Lernmittel ist oder wie die zugrunde liegende Software einzuordnen ist, führt immer wieder zu unbefriedigenden Diskussionen auf allen Seiten. Daher haben wir uns auf den Weg gemacht, die Schulfinanzierung in Nordrhein-Westfalen nicht nur an die bisherigen Entwicklungen anzupassen, sondern sie zugleich zukunftssicher zu gestalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir hierzu die Erstellung von Gutachten beauftragen. Dazu haben wir uns auch intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgetauscht. Die Themenschwerpunkte solcher Gutachten sind keine großen Überraschungen. Denn es sind letztendlich genau die Themen, die in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Grundlage des bisherigen Finanzierungssystems intensiv diskutiert wurden. Lediglich beispielhaft seien hier die Schulsozialarbeit, die Inklusion, die Digitalisierung und der Ganztagsausbau genannt. Wenn das rechtliche Gutachten erstellt ist, wird auf dieser Grundlage ein bildungsökonomisches Gutachten erstellt. Das geschieht aus gutem Grund. Denn wir müssen, wenn wir das neue System der Schulfinanzierung wirklich nachhaltig gestalten wollen, eine rechtssichere und mit nachvollziehbaren Strukturen hinterlegte Grundlage schaffen, anstatt aus einem Aktionismus heraus ein System aus dem Boden zu stampfen, das in nur wenigen Jahren erneut an seine Grenzen stößt. Selbstverständlich ist uns aber bewusst, dass einige Themen innerhalb der Schulfinanzierung zeitlich besonders drängen. Daher haben wir im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, dass die Themen „Digitalisierung“ und „Ganztagsausbau“ im Gutachten vorgezogen werden, um schon vor der Fertigstellung des rechtlichen Gutachtens auf der Grundlage thematischer Zwischenergebnisse rechtliche Klarheit für alle Beteiligten zu erhalten. Landtag Mit Blick auf die Lernmittelfreiheit ist es richtig, dass sie nicht sämtliche Kosten des Schulbesuchs umfasst. Das ist jedoch auch nicht die Aufgabe. Lernmittelfreiheit regelt vielmehr ausschließlich die Finanzierung der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit analogen oder digitalen Schulbüchern durch die Schulträger. Hinsichtlich der geforderten Datenabfrage folgen wir der Ansicht der Sachverständigen, …
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, es liegt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Müller vor. Möchten Sie sie gestatten? Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Ja, gerne.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sind jetzt leider schon ein bisschen weiter in Ihrer Rede fortgeschritten. Ich wollte auf die Gutachten zurückkommen – weil es ja auch Gegenstand einer Rede vor Ihrer Rede war – und auf die Schrittigkeit, erst ein Rechtsgutachten und dann ein bildungsökonomisches Gutachten vorzunehmen. Meine Frage ist, ob Sie uns skizzieren können, wie dort die zeitlichen Abläufe sind, wann wir im Verlauf dieser Wahlperiode mit den finalen Ergebnissen des bildungsökonomischen Gutachtens rechnen können und was daraus überhaupt noch realistischerweise in dieser Wahlperiode umgesetzt werden kann.
Dorothee Feller
Wir sind mit den Gutachtern im Austausch. Die Gutachter hatte ich auch schon einmal im Ausschuss erwähnt. Wir haben zwei Gutachter, Professor Ennuschat und Professor Brüning, bewusst einen aus Nordrhein-Westfalen und einen aus Schleswig-Holstein, die selber sagen: Es ist eine spannende, aber sehr komplexe Aufgabe, gerade um die rechtlichen Beziehungen herauszuarbeiten. Deswegen haben wir ihnen vereinbart, dass wir die beiden Themen, die ich gerade genannt habe, „Digitalisierung“ und „Ganztagsausbau“, nach vorne ziehen. Sie werden – Aussage der Gutachter – auf jeden Fall das Jahr 2024 dafür brauchen. Darauf aufbauend kommt dann – wieder Aussage der Gutachter – das bildungsökonomische Gutachten. Hinsichtlich der geforderten Datenabfrage folgen wir der Ansicht der Sachverständigen aus der Anhörung, dass eine solche Abfrage keine verwertbaren Erkenntnisse hervorbringen könnte. In ihrer Gestaltungsfreiheit setzt nämlich jede Schule andere Schwerpunkte, wodurch für Eltern unterschiedliche Kosten entstehen. Eine Datenerhebung in der Form, wie sie im Antrag gefordert wird, ist daher weder 24.01.2024 zielführend noch umsetzbar. Bei aller nachvollziehbaren Ungeduld braucht es also auch hier die Gutachten als solide Grundlage für eine gerechte und an den jeweiligen Entwicklungen orientierte Schulfinanzierung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Bevor wir zur Abstimmung übergehen, möchte ich noch eine nichtförmliche Rüge aussprechen. Herr Dr. Blex, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag gerade unparlamentarisch gegenüber der Abgeordnetenkollegin Frau Engin von der Fraktion der SPD verhalten. Ich möchte hier nicht wiederholen, wie Sie gewisse Kompetenzen von ihr angezweifelt haben. Das ist der Würde des Hauses absolut nicht angemessen. Daher, Herr Abgeordneter, ermahne ich Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen in diesem Hause zukünftig zu unterlassen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP) Jetzt gehen wir zur Abstimmung über. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/7778, den Antrag Drucksache 18/5852 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/5852 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5852 abgelehnt. Ich rufe auf: 4 Mehr Lust auf Leistung in der Schule! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7761 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der FDP Frau Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist dringend notwendig, dass wir über das Leistungsprinzip in unseren Schulen debattieren. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, das finde ich auch!) Beginnen möchte ich mit einem Zitat aus der Süddeutschen Zeitung zu einem anderen Thema, näm-Landtag lich zum Staatsangehörigkeitsgesetz, das mich wirklich schockiert hat: „Eine Schande aber ist das erbarmungslose Leistungsprinzip, das die FDP dem Gesetz eingepflanzt hat.“ Das Leistungsprinzip ist nie eine Schande. Es ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Gesellschaft. (Beifall von der FDP) Ohne die Fleißigen im Land gibt es kein Wirtschaftswachstum, gibt es keinen Wohlstand und kann es auch keinen starken Sozialstaat geben. Deshalb muss sich Leistung wieder lohnen, auch in der Schule. Im Kölner Stadt-Anzeiger schreibt Michael Felten heute: „Kinder wollen etwas leisten, […]“ Genau so ist es. Ich möchte auch noch einmal betonen: Es ist keine Schande, eine sehr gute Note für eine sehr gute Leistung zu bekommen. Wir müssen aber vor allem dafür sorgen, dass die Qualität unserer schulischen Bildung wieder wettbewerbsfähig wird. PISA, IQB und andere Vergleichsstudien zeigen, dass das dringend nötig ist. Jetzt kommen die Grünen und andere Linke daher und wollen die Kinder am liebsten vor sich selbst beschützen: Bloß keinen Wettkampf, bloß keinen Wettbewerb, bloß alle in Watte packen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Hört doch mal auf, die Grünen als links zu bezeichnen!) Kinder müssen aber lernen, mit Feedback umzugehen – ob positiv oder negativ –; das ist unausweichlich. (Beifall von der FDP) Wenn es nach uns Freien Demokraten geht, soll das am besten schon in der Schule, in einem geschützten Raum, passieren und nicht erst im Berufsleben. Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder über sich hinauswachsen können, sich ausprobieren können und Stolz auf die eigene Leistung entwickeln können. Die Grünen wollen, dass wir Kindern ein Feedback zu ihren Leistungen und die Vergleichbarkeit, etwa durch Ziffernoten, verwehren, dass es kein Sitzenbleiben mehr gibt, also alle einfach durchgeschleift werden, dass Kinder auf dem Gymnasium bleiben, obwohl sie dort überfordert sind. (Kopfschütteln von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das hat nichts mehr mit individueller Förderung und Leistungsorientierung an unseren Schulen zu tun. Dann wird Bildung gleichgültig. Und so werden die PISA-Ergebnisse unserer Kinder garantiert nicht besser. (Beifall von der FDP) 24.01.2024 Deshalb fordern wir, dass wir die Lust auf Leistung in den Köpfen unserer Kinder wieder stärker verankern. Hier möchte ich insbesondere auf unterschiedliche Schulabschlüsse eingehen und das sagen, was wir Freien Demokraten meinen, wenn wir über Leistung und Talente sprechen: Jedes Kind ist anders. Wir dürfen aber nicht den Fehler machen, Talente nur auf akademische Leistungen zu begrenzen. Handwerkliche, technische, künstlerische und viele weitere Talente sind mindestens genauso wichtig und förderwürdig. Auch ist das Abitur weder der sichere noch der einzige Weg zum Glück. Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch die Haupt-, Real- und Sekundarschulen in unserem Land nicht vergessen. (Beifall von der FDP) Nicht jeder muss Politikwissenschaften und Soziologie studieren. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Wir brauchen so viele Menschen im Land, die die Dinge in die Hand nehmen, sich die Hände schmutzig machen und mit uns zusammen auch mal den Karren aus dem Dreck ziehen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und das mit dir?) Millionen Leistungsträger in diesem Land haben kein Abitur und nicht studiert. All das ist keine Schande. Ganz im Gegenteil: Wir dürfen all diejenigen nicht vergessen. Dafür müssen wir unsere mittleren Schulabschlüsse stärken. Leistung ist so vielfältig wie unser Land. Aber eines ist klar: Wir brauchen wieder mehr Lust auf Leistung. (Beifall von der FDP) Wir stellen eine Vielzahl von Forderungen an die Landesregierung, um die Zukunftsfähigkeit der Bildung, aber auch unserer Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Lassen Sie mich noch eine weitere Forderung zu einem Thema vorstellen, das nicht nur uns, sondern das ganze Land aufgeregt hat. Wir müssen dringend über den Schulsport sprechen. Schule besteht nicht nur aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe. Auch Bewegung gehört dazu. Sie kann und muss bewertet werden. Deswegen muss auch der Wettkampfcharakter der Bundesjugendspiele erhalten bleiben. Wir brauchen keinen symptomatischen grünen Wattebausch um unsere Kinder. Wir können und müssen unseren Kindern etwas zutrauen, und zwar auch im sportlichen Wettkampf. Eine Teilnehmerurkunde ist kein Symbol des Scheiterns oder des Nichtkönnens, sondern sie ist ein Ansporn, sich durch die eigene Leistung verbessern zu wollen und beim nächsten Mal eine Siegerurkunde zu bekommen. (Beifall von der FDP) Landtag Das gilt übrigens auch für andere Sportarten. Ich selbst kann offenbaren: Ich war unfassbar schlecht im Bodenturnen. Das war überhaupt nicht meins. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das hat mich aber nicht sehr frustriert. Ich habe nämlich im Schwimmen eine Ehrenurkunde bekommen. Wie soll so eine Erfahrung unseren Kindern schaden? Wie wollen wir Sport eigentlich im Alltag verankern, wenn wir so eine Angst vor dem Wettkampf haben? (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wer hat die denn?) Wir brauchen Kinder und Jugendliche, die bereit sind, alles zu geben und über sich hinauszuwachsen, statt aus Angst vor dem Scheitern es gar nicht erst zu probieren. Ich freue mich sehr, wenn wir im Ausschuss in die Fachdebatte einsteigen und unsere vielen Forderungen einzeln durchgehen. – Vielen Dank dafür, dass Sie mir zugehört haben, und bis bald im Ausschuss. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Grunwald das Wort.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie gerne auf eine gedankliche Reise nach Meckenheim, eine Stadt in meinem Wahlkreis, mitnehmen. In der Apfelstadt, wie wir Meckenheim aufgrund der Vielzahl von Obstbauern auch nennen, befindet sich ein großer Schulcampus. Auf einem Areal im Zentrum der Stadt arbeiten ein Gymnasium, eine Realschule und eine Hauptschule Hand in Hand. Der geteilte Pausenhof und schulformübergreifende Projekte führen zu einer engen Verzahnung und zu Freundschaften quer über die drei Schulformen. Mehr noch: Die Stadt Meckenheim bietet als Schulträger jeder Schülerin und jedem Schüler eine Schulplatzgarantie. Was bedeutet dies in der Praxis? Wenn eine Schülerin beispielsweise in der fünften Klasse in der Realschule eingeschult wird und nach zwei Jahren ersichtlich wird, dass die Leistungen auch einen Besuch auf dem Gymnasium zulassen würden, kann diese Schülerin die Schulform unbürokratisch wechseln. Es ändert sich dabei weder der Schulweg, noch werden die bestehenden Freundschaften zerrissen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Aber die Schülerin erhält durch den Schulwechsel ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Bildungsangebot, das sie fordert und fördert. 24.01.2024 Doch nicht jede Schülerin und jeder Schüler in Meckenheim möchten Abitur machen. Die Stadt hat deshalb gemeinsam mit der Handwerkskammer und ansässigen Betrieben das MeGA-Projekt, die Meckenheimer Garantie für Ausbildung, geschaffen. Dabei schließen Schüler bereits während ihres letzten Schuljahres einen Vertrag mit einem Betrieb in der Region ab, der verbindliche Rechte und Pflichten enthält. Statt wie üblicherweise 10 bis 15 % verlassen circa 70 % der Schüler die Geschwister-Scholl-Hauptschule in Meckenheim mit einem Ausbildungsvertrag in der Tasche. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte und ein klares Bekenntnis für die berufliche Bildung. Erst im vergangenen Sommer durfte ich unsere Schulministerin Dorothee Feller auf dem Schulcampus in Meckenheim begrüßen, wo sie sich das gegliederte Schulsystem, die enge Vernetzung der drei Schulen und das MeGA-Projekt aus der Nähe anschauen konnte. Liebe Kollegen der FDP, das in Ihrem Antrag aufgeführte gegliederte Schulsystem, die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen, eine Benotung ab der dritten Klasse und starke Strukturen der beruflichen Bildung sind doch gängige Praxis bei uns in Nordrhein-Westfalen. Es ist schön, dass Sie dies noch einmal in einem Antrag zusammenfassen. Sollten Sie Ihre Ausführungen auch einmal mit einem Praxisbeispiel unterfüttern wollen, liebe Franziska Müller-Rech, vermittle ich sehr gerne einen Kontakt nach Meckenheim zum Schulcampus; von Bonn sind es mit dem Auto nur 20 Minuten. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Danke schön! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Im Antrag wird ein Bekenntnis zum gegliederten Schulsystem und zur Vielfalt der Schulen in NRW gefordert. Für die Vorbereitung des nächsten Antrags empfehle ich, vorab einen kurzen Blick in den Zukunftsvertrag zu werfen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Dort heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Um Chancengerechtigkeit zu schaffen, werden wir auf der Basis des Schulfriedens zu gezielten und nachhaltigen Verbesserungen in unserem vielfältigen Schulsystem kommen.“ Und weiter: „Wir begrüßen schulformübergreifende Kooperationen der Schulen und prüfen den Abbau möglicher rechtlicher Hürden.“ Die Position der Zukunftskoalition dürfte damit klar sein. Wir tragen der Individualität unserer Schülerinnen und Schüler Rechnung und bieten ihnen ein Landtag breites Bildungsangebot, das vielfältige Wege für jede und jeden Einzelnen eröffnet. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) Zu Recht weisen Sie auf die Bedeutung außerschulischer Lernorte, auf die enge Kooperation von Hochschulen und auf Wettbewerbe wie „Jugend forscht“ hin. Lernorte wie beispielsweise das Deutsche Museum in Bonn begeistern für Bildung und wecken bei Schülerinnen und Schülern das Interesse für KI und Technologie. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Der Besuch solcher außerschulischen Lernorte und die Teilnahme an Wettbewerben liegen in der Verantwortung der Schulen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam in unseren Wahlkreisen Werbung für außerschulische Lernorte und auch für Wettbewerbe machen. Ich bin fest davon überzeugt: Es mangelt nicht an spannenden Lernorten und auch nicht an Wettbewerben. Wir müssen die bestehenden Angebote nur besser an unsere Schulen kommunizieren. Das ist eine Aufgabe für uns alle. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gestatten Sie mir zum Abschluss eine Bemerkung zum Leistungsgedanken. Jedes Kind ist mit Talenten, Stärken und Schwächen ausgestattet. Zentral bleiben daher der Blick auf den einzelnen Schüler und die einzelne Schülerin sowie der Gedanke des Förderns und Forderns. Die zunehmende Heterogenität in unseren Schulklassen über alle Schulformen hinweg macht diesen Grundsatz noch bedeutsamer. Unsere mehr als 200.000 Lehrerinnen und Lehrer stellen sich dieser Herausforderung jeden Tag. Für ihren Einsatz, ihre Motivation und ihre didaktisch-methodischen Ansätze, mit denen sie Schüler auf ihrem Bildungsweg begleiten und auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten, sind wir ihnen allen sehr dankbar. Ob Förderklassen für Hochbegabte, die JuniorAkademien in Nordrhein-Westfalen oder Wettbewerbe wie die Mathematik-Olympiade – der Leistungsgedanke ist zentral und findet deshalb auch in der nordrhein-westfälischen Bildungsarchitektur Berücksichtigung. Darüber hinaus verschafft der verstärkte Einsatz digitaler und KI-basierter Lernanwendungen weitere Möglichkeiten, ein maßgeschneidertes Lernangebot zu entwickeln, das die individuellen Stärken jedes Kindes zukünftig noch besser berücksichtigen wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 24.01.2024
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Müller das Wort.
Frank Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Was mich regelmäßig aufregt, sind diese Bekenntnisse dazu, dass nicht alle Abitur machen müssen. Nein, es müssen nicht alle Abitur machen. Es gibt aber doch eine andere Realität in unserem Land, nämlich, dass nicht die meisten ins Abitur gezwungen werden, sondern dass es immer noch viele Kinder und junge Menschen gibt, die durchaus das Abitur machen könnten und die wir ihrer Bildungschancen berauben, weil wir sie nicht ausreichend fördern. (Beifall von der SPD) Mich ärgert, dass wir das mit dieser Erkenntnis kaschieren wollen und einen Mantel des Schweigens darüber decken. In Wirklichkeit enthalten wir diesen Kindern ihre Chancen vor. Alle Kinder müssen die Chance haben, mit Förderung das Abitur zu erreichen; sie müssen es aber nicht machen. Im Übrigen muss nach dem Abitur auch niemand studieren gehen. Auch ich habe das nicht gemacht. Ich habe eine Ausbildung gemacht und bin damit heute nicht traurig. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Das will ich deutlich machen; denn so etwas ärgert mich immer kolossal, weil es die eigentliche Problematik kaschiert. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die Chance haben, ihre Talente zu entdecken und ihr volles Potenzial zu entfalten – so weit, so richtig. Sie haben aber das Recht darauf, dass wir die Bedingungen dafür schaffen, dass sie diese Leistungen abrufen können, und dass es nicht folgenlose Bekenntnisse bleiben, die wir von diesem Redepult aus abgeben. Deswegen haben wir die Enquetekommission „Chancengleichzeit in der Bildung“ angeregt, weil es nicht mit mehr Lust auf Leistung getan ist. Es ist schlichtweg unser Bildungssystem, das eine Kernsanierung braucht, damit wir diese Lust auf Leistung wieder wecken. (Beifall von der SPD) Ich will mich hier am Redepult nicht über Schulnoten verkämpfen. Am Ende ist das Spiegelfechterei. Darum geht es gar nicht. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer und für die Eltern ist eine ganz andere Frage zentral, nämlich: Wann lösen wir denn unser Ver-Landtag sprechen auf beste Bildung in diesem Land tatsächlich ein? Mit punktueller Leistungsmessung allein wird es nicht besser. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Worüber wir aber gerne mit Ihnen diskutieren wollen, sind unser Verständnis von Leistung und dem Leistungsbegriff sowie vor allem die Frage, wie es eigentlich um die Leistungsgerechtigkeit an unseren Schulen steht. Was ist das für ein Leistungsbegriff, der sich am Ende auf Wettbewerb und Noten verengt? Das ist nicht unser, das ist kein sozialdemokratischer Leistungsbegriff. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Zu viele Menschen in unserem Land bringen Leistung, ohne dass diese Leistung anerkannt wird, weil Fortschritte und Anstrengungen schlichtweg nicht gewürdigt werden, weil es dafür keinen Raum gibt. Das ist kein Vorhalt an die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land, die eine ganz wunderbare Arbeit machen. Es ist aber ein Symptom eines Systems, das zu überlastet ist, um junge Menschen in all ihren Facetten zu sehen und individuell zu fördern. So wäre es unsere Aufgabe, nicht an diesen Symptomen zu arbeiten, sondern endlich das Richtige zu tun. Weil es uns unterstellt wird, will ich außerdem klarstellen, dass wir niemanden in Watte packen wollen. Zwar ist das eben eher den Grünen unterstellt worden. Aber das läuft bei uns ja immer gerne mit. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir wollen niemanden in Watte packen. Aber Leistungsmessung und Leistungsbewertung dürfen nicht zu einem Selbstzweck verkommen. (Beifall von den GRÜNEN und Andrea Busche [SPD]) Es muss das Streben nach Selbstwirksamkeit und Aufstieg unterstützt werden. Machen wir uns ehrlich: Das gelingt uns an unseren Schulen nach wie vor nicht ausreichend. Noch immer spielen Faktoren eine Rolle, die keine Rolle spielen sollten. Lassen Sie es mich einmal deutlich sagen: Herkunft ist noch keine Leistung. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Natürlich ist es auch wichtig, mit Enttäuschungen und Niederlagen umzugehen. Zwischen Motivation und Demotivation liegt aber ein sehr schmaler Grat. Auch mit Druck umzugehen will gelernt sein. Wenn Druck allerdings krank macht, läuft etwas falsch. Wenn Zwang Lust ablöst, gewinnt niemand etwas. Wenn Freude der Angst weicht, haben wir an unseren Schulen ein gewaltiges Problem. Darüber haben wir hinsichtlich der mentalen Gesundheit unserer 24.01.2024 Schülerinnen und Schüler an vielen Stellen gesprochen. Wir müssen weiter darüber sprechen. Ich will es an einem Beispiel deutlich machen. A hat eine Lese- und Rechtsschreibschwäche. In einem Diktat macht A 60 Fehler. Dafür gibt es eine Sechs. In den nächsten Monaten gelingt es A dank vielfältiger Unterstützung, besser zu werden. Im nächsten Diktat macht A nur noch 30 Fehler. Alle würden mir zustimmen, dass das ein beachtlicher Leistungssprung ist. Dennoch bekommt A wieder eine Sechs; denn im Vergleich zu allen anderen bleibt die Leistung unterdurchschnittlich. Natürlich kann A keine Eins oder Drei dafür bekommen, weil das den anderen, die null Fehler machen, gegenüber unfair wäre – ebenfalls so weit, so richtig. Wie kann A in diesem System aber erkennen, dass die Anstrengungen nicht vergeblich waren und sich gelohnt haben? Dieses Beispiel zeigt, wie sehr wir in diesem sehr starren System der Benotung an Grenzen stoßen und dass die Frage nach der Leistungsbeurteilung nicht trivial ist. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Deshalb darf es keine Noten mehr geben? Das ist doch die falsche Konsequenz!) Es geht nicht um die Abschaffung von Noten, sondern um alle Dimensionen der Leistungsbeurteilung. – Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. – Wir brauchen eine gute Feedback-Kultur, die im Berufsleben alle erwarten und die junge Menschen von uns erwarten dürfen. Viele Betriebe wollen das. Sie sagen: Gebt uns neben den Zeugnissen endlich Portfolios, damit wir auch mal sehen, wie hoch die Bereitschaft ist, an sich zu arbeiten, wie die Potenziale und die Soft Skills aussehen und wie es um Teamfähigkeit und Empathie bestellt ist. Worauf will Schule Lust machen? Druckbetankung oder Reproduktion kann nicht die Antwort auf diese Frage sein. Lassen Sie uns die Kinder nicht in Schubladen stecken. Diese helfen manchmal beim Sortieren, werden aber eben vielen nicht gerecht.
Berivan Aymaz
Ihre Redezeit, Herr Kollege.
Frank Müller SPD
Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnetenkolleginnen Lena Zingsheim-Zobel das Wort.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Landtag Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Schülerinnen und Schülern innere Motivation zum Lernen zu ermöglichen, in der Schule die innere Motivation zu entdecken und dann intrinsisch lernen zu können, ist ein wahrlich erstrebenswertes Ziel. Wenn der Wissensdurst zu einem inneren Antrieb würde, den man in der Schule stillen könnte … Sie merken: ein bisschen zu viel Konjunktiv. Liebe FDP, das war dann auch schon der einzige Zweck des Antrags, mit dem wir übereinstimmen. Der vorgelegte Antrag trägt den Titel „Mehr Lust auf Leistung in der Schule!“, fokussiert sich jedoch primär darauf, von außen mehr Druck auf die Schüler*innen auszuüben. Die Frage, wie wir mehr Lernmotivation erreichen, sollte allerdings nicht mit dem Aufbau von weiterem Druck auf die Schultern unserer Jugendlichen beantwortet werden. Passender wäre daher der Titel „Mehr Druck in den Kessel“. (Beifall von Wibke Brems [GRÜNE]) Es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass Bildung nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ vorangetrieben wird. Wir müssen dabei leider die Realität anerkennen, dass unsere Jugendlichen bereits einem erheblichen externen Druck ausgesetzt sind. Studien zeigen, dass hohe Leistungserwartungen die Schüler*innen mehr Stress aussetzen. Wir wissen auch, dass die Coronapandemie psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen erheblich verstärkt hat. Insbesondere in inklusiven Settings wird deutlich, dass der Druck von außen eher hinderlich als förderlich ist. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen benötigen eine individuelle und unterstützende Lernumgebung, die es ermöglicht, auf ihre Fähigkeiten und Potenziale einzugehen. Ein einseitiger Fokus auf äußeren Druck führt zu ungewollten Nebenwirkungen und gefährdet den Bildungserfolg. Aber um diese Schüler*innen geht es der FDP ja gar nicht. Die aktuelle Bildungsforschung unterstreicht eindeutig, dass die innere Motivation zum Lernen einen entscheidenden Einfluss auf den Bildungserfolg hat. Anstatt also den Fokus verstärkt auf äußeren Druck zu legen, sollten wir Maßnahmen ergreifen, um die intrinsische Motivation unserer Schüler*innen zu fördern. Ein nachhaltiger Lernerfolg basiert auf einer inneren, persönlichen Neugier und Begeisterung für das Lernen. Das erreichen wir nicht durch die weitere Förderung von Schulwechseln. Schauen Sie gerne einmal in den Koalitionsantrag, liebe FDP. Dort ist bereits festgehalten, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) dass Schulwechsel im Rahmen eines pädagogisch sinnvollen Maßes bleiben sollen. Dass ein über-24.01.2024 mäßiger Wechsel von Schulen nicht nur die Lernmotivation beeinträchtigen kann, sondern auch soziale Bindungen und Kontinuität im Bildungsverlauf gefährdet, muss hier gar nicht mehr aufgeführt werden. Von einem solchen, sicher immer sinnvollen Praxisabgleich ist in Ihrem Antrag jedoch nichts zu lesen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Ohne diese Grundlage kann ich allerdings keinen Anlass für akuten Handlungsbedarf erkennen. Außerdem sollte es nicht nur unser Ziel sein, Noten als Bewertung noch stärker zu verfestigen. Die Bildungsforschung gibt klare Hinweise darauf, dass alternative Methoden zur Leistungsbewertung und - prüfung sinnvoller sind. Eine umfassende Bewertung sollte die individuellen Fähigkeiten, den Lernprozess und die kreativen Aspekte der Schüler*innen besser berücksichtigen. Deswegen bin ich froh, dass Ministerin Feller bereits eine Arbeitsgruppe im Ministerium installiert hat, die sich genau dessen annimmt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Benotungen scheinen eine Vergleichbarkeit zu erschaffen, leider ohne diesen Anspruch einhalten zu können. Ich freue mich bei der Vielzahl von kontrovers diskutierbaren Punkten auf die weitere Debatte im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung deshalb selbstverständlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Blex das Wort.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schüler mit Lust auf Leistung und Motivation zum Lernen haben eine bessere Chance auf eine gute Schullaufbahn. Leider fehlt es dabei immer öfter an fundamentalsten Kenntnissen im Rechnen, Lesen und Schreiben, was schnell für einen Anschlussverlust sorgt und jeglichen Enthusiasmus am weiteren Lernen nimmt. Auch wenn der Gang zur Schule aufgrund überfüllter und ohrenbetäubend lauter Klassenzimmer zur Qual wird, verunmöglichen wir geradezu, dass fähige Schüler Freude und Motivation überhaupt entwickeln. Dem möchte die aktuell untergehende FDP jetzt auf einmal mit einem bunten Potpourri an Forderungen entgegenwirken – jetzt, wo Sie in der verdienten Opposition sind. Einiges davon haben Sie dabei offensichtlich und schamlos von uns abgeschrieben. Die von uns seit Langem geforderte Rückkehr zum Leistungsprinzip und zu dessen klaren Bewertungen Landtag (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) wurde damals allerdings von Ihnen als rückwärtsgewandt, ja fast archaisch bezeichnet – und doch stimmt es. Wir müssen uns zurückbesinnen auf bewährte Methoden, fundierte Ansätze und relevante Lerninhalte. Experimente mit unseren Schulen haben zur Genüge stattgefunden und tragen dem Verfall unseres Bildungslandes schon seit geraumer Zeit Rechnung. So wissen wir doch, wer sich einst für unwissenschaftliche Konzepte wie „Schreiben nach Hören“ eingesetzt hat, wer die Lufthoheit über die Kinderbetten erlangen will und wer versucht, die von allen Leistungsprinzipien losgelöste Einheitsschule zu schaffen. Wir erinnern uns an die Coronamaßnahmen, an den gescheiterten Distanzunterricht und den unsäglich forcierten Digitalisierungswahn. Die FDP hat beim Schleifen der Prinzipien stets willfährig und bereit mitgemacht. Rückblickend auf Ihre bisherigen Entscheidungen und Ihre bisherige Haltung können wir diesen Antrag also gar nicht wirklich ernst nehmen. Dennoch sehen wir Ihrem kleinen Sinneswandel und einigen Punkten positiv entgegen. Das Bekenntnis zum gegliederten Schulsystem bietet den Schülern ihren Fähigkeiten entsprechende Möglichkeiten, angemessen und unter geeigneten Bedingungen lernen zu können. Die nachfolgende Durchlässigkeit ermöglicht eine Wahl der geeigneten Schulform, soweit die eigenen Leistungen oder Fähigkeiten es zulassen oder auch manchmal erfordern. Dass Sie endlich vom hohen Ross der Hyperheterogenisierung heruntergekommen sind, freut uns ungemein. Leistung im Bereich „berufliche Bildung“ zu stärken, war auch einmal einer unserer Anträge. Besonders mittlere Schulabschlüsse sind Pfeiler der vorberuflichen Bildung und wurden lange Zeit schwer vernachlässigt. Die Doktrin, alles und jeder müsse an der Uni irgendeinen Schwachsinn studieren, hat mitunter massiv zum sogenannten Fachkräftemangel beigetragen. Exzellenzangebote und Binnendifferenzierung an Schulen ermöglichen es den Überfliegern, die vielleicht mit den innovativen Lernmethoden unterfordert sind, außerhalb der Box zu denken und eigene Hürden gesteckt zu bekommen. Sie sprechen von stärkerer Einbindung der Elternhäuser, einzufordernder Beteiligung und vorgelebter Leistungsbereitschaft, bleiben aber vage. Sie konkretisieren nicht, wie man effektiv eine Beteiligung der Elternhäuser einfordern soll – ob durch Zwang oder durch positive Anreize, bleibt leider offen. Im Zuge der weiterhin kritischen Wirtschaftslage vieler Elternhäuser wird das allerdings ohnehin nichts. Die arbeitende Bevölkerung hat schlicht und er-24.01.2024 greifend kaum noch Zeit dafür. Aber dafür gibt es ja ab 2026 den Rechtsanspruch auf Ganztagsverwahrung. Alles in allem ist dieser Antrag typisch FDP: oberflächlich, opportunistisch und unglaubwürdig. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss aber selbstverständlich zu. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Bitte sehr. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag enthält eine Vielzahl von Forderungen, mit denen das Leistungsprinzip stärker zur Geltung kommen soll. Betrachtet man hingegen die Forderungen im Einzelnen, stellt man fest, dass vieles davon bereits einen festen Platz in unserem Bildungssystem hat. Denn das Leistungsverständnis an unseren Schulen setzt sehr wohl voraus, dass Schülerinnen und Schüler ihre Talente entdecken und entwickeln, ihre Stärken zeigen und zu Schwächen Rückmeldung erhalten. Hierbei gilt uneingeschränkt das Prinzip „Fördern und Fordern“. Das Erbringen der individuell bestmöglichen Leistung wird gefördert, aber auch in Form von unterschiedlichen Prüfungsformaten eingefordert. Ein modernes Leistungsverständnis arbeitet dabei jedoch nicht mit der Ausübung von Druck, sondern setzt die notwendigen Anreize, um Schülerinnen und Schüler zu motivieren, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und auszubauen. Genau deshalb gehören auch unzählige Wettbewerbe in unseren Schulen bereits zum selbstverständlichen Bestandteil des schulischen Alltags. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt allein über 70 überregionale Schülerwettbewerbe in unterschiedlichen Bereichen. Lediglich beispielhaft genannt seien hier der landesweite Mathematikwettbewerb der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen, der Vorlesewettbewerb oder auch der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten. In den unterschiedlichsten Fächern und Disziplinen haben Schülerinnen und Schüler aller Alters- und Jahrgangsklassen die Möglichkeit, ihre eigenen Talente zu entdecken, ihre Fähigkeiten zu steigern und sich mit Gleichaltrigen zu messen. Das gilt auch für den Sport. So findet sich der Leistungs- und Wettkampfgedanke zum Beispiel in den Kernlehrplänen „Sport“ wieder. Es sollen unterschiedliche Handlungskompetenzen erworben werden, darunter auch „das Leisten erfahren, verstehen Landtag und einschätzen“ sowie „kooperieren, wettkämpfen und sich verständigen“. Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten heute darüber hinaus spezielle Angebote zur Begabungsförderung an, in denen Schülerinnen und Schüler ebenfalls die Möglichkeit haben, sich ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend über die schulischen Inhalte hinaus weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt trägt auch unser Fokus auf die Stärkung der Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern dem Leistungsprinzip Rechnung, denn mit einer starken Grundlage an Basiswissen werden Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt, im Umgang mit Leistungsanforderungen positive Erfahrungen zu machen, die sie zugleich in ihrer Selbstwirksamkeit stärken. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es ist diese Selbstwirksamkeit, die junge Menschen dazu motiviert, neugierig, offen und selbstbestimmt ihre Umwelt zu entdecken und sich auch im Wettbewerb mit anderen regelmäßig auszuprobieren. Mit Blick auf das geforderte Bekenntnis zum dreigliedrigen Schulsystem haben wir bereits im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass wir aktuell keine Schulformdebatte führen werden, um das Bildungssystem und vor allem die darin beschäftigten Menschen nicht zusätzlich zu belasten. Hieran halten wir weiterhin fest. Jetzt gilt es, die bestehenden Herausforderungen zu meistern, anstatt durch eine Strukturreform weitere Herausforderungen zu schaffen. Fest steht aber auch, dass für die Landesregierung die akademische und die beruflich Bildung gleichermaßen hohe Bedeutung haben. Ein modernes Leistungsverständnis ist daher nicht auf den höchsten Schulabschluss mit den besten Noten fokussiert, sondern nimmt den jungen Menschen ganzheitlich mit seinen schulischen, handwerklichen, sozialen und anderen Fähigkeiten in den Blick. (Beifall von der CDU) Als Gesellschaft brauchen wir sie alle: Wir brauchen die Handwerkerinnen und Handwerker, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch die Dichterinnen und Denker. Vor diesem Hintergrund leisten alle unsere Schulen gleich welcher Schulform einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Talentförderung unserer Schülerinnen und Schüler. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. 24.01.2024 Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7761 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Einrichtung einer landesweiten Zentralstelle zur Altersbestimmung vermeintlich unbegleitet minderjähriger Ausländer (UMA) Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7754 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Kollegin Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst neulich stellten Mediziner in Baden-Württemberg zweifelsfrei fest, dass 42 von 87 angeblich minderjährigen unbegleiteten Ausländern in Wahrheit bereits volljährig waren. Die Universitätsklinik Münster fand 2019 heraus, dass bei knapp 600 untersuchten Personen in vier von zehn Fällen bei der Altersangabe schön geschummelt wurde und die Minderjährigen in Wahrheit 18 Jahre oder älter waren. Bei einer ähnlich umfangreichen Untersuchung im Jahr 2018 im Saarland waren nach den Röntgenaufnahmen 254 von 528 angeblich Minderjährigen plötzlich volljährig. Also betrug die Betrugsquote folglich im Schnitt ca. 40 %. Wer wissen möchte, woran das liegt, muss in den Landtagsdokumenten weit in die Vergangenheit gehen. Letztmalig war die vorherige Landesregierung im August 2020 bereit, entsprechende Fragen zu beantworten. So erfolgte im Jahr 2019 die Altersfeststellung lediglich in 6 von 100 Fällen durch geeignete Ausweispapiere. In den anderen Fällen waren diese auf wundersame Weise verloren gegangen. Das Märchen kennen wir . In 5 von 100 Fällen wurde tatsächlich eine medizinische Untersuchung vorgenommen, in der Regel wurde hierbei auf die unbedenkliche Röntgendiagnostik zurückgegriffen. Landtag In 59 von 100 Fällen fand dagegen lediglich eine Altersschätzung durch die Mitarbeiter des Jugendamtes statt. Dazu muss man wissen, dass zwei von drei Jugendlichen angeblich 16 oder 17 Jahre alt waren. Wer jetzt eins und eins zusammenzählt und nicht extrem naiv daherblickt, weiß, dass hier massiv betrogen wird. Der Bürger sollte wissen, dass der Landesregierung diese Problematik schon längst bekannt ist – sogar bereits seit vielen Jahren –, sie aber keine Anstalten unternimmt, hier etwas zu tun. Das ist interessant, denn angesichts der unverhältnismäßigen Kosten ist das schlichtweg verantwortungslos. Wir haben nämlich Kosten von bis zu 8.000 Euro pro Person pro Monat, und das weiß diese Landesregierung. Mehr als 10.000 unbegleitete Minderjährige gab es Ende 2023 in NRW, und die Zahlen explodieren weiter. Gab es 2021 noch 1.495 Inobhutnahmen in NRW, waren es 2022 bereits 5.000 und 2023 erneut knapp 5.000. Über welche Beträge sprechen wir hier also? Schauen wir uns das mal kurz an. Spitzenreiter waren Aachen mit 5,1 Millionen Euro, Bonn mit 8,2 Millionen Euro, Köln mit 16 Millionen Euro, Leverkusen mit 4,8 Millionen Euro und Münster mit 4,1 Millionen Euro. Eine verantwortungsvolle Landesregierung sollte dringend bestrebt sein, diese Ausgaben zu reduzieren, ist es doch schließlich das Geld des Steuerzahlers. Man könnte sich also für eine Reduzierung der Zugangszahlen einsetzen. Man könnte sich bemühen, die Betreuungs- und Versorgungskosten zu senken oder noch einfacher: Man sollte verhindern, übers Ohr gehauen zu werden. Wie das geht, fragen Sie jetzt? Recht einfach durch verpflichtende Altersuntersuchungen in Zweifelsfällen. Die Grünen argumentieren gerne, dass eine Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens bereits einen Verstoß gegen die sogenannte Menschenwürde darstelle. (Dietmar Panske [CDU]: Sogenannte! – Zuruf von der FDP) – Ja, in diesem Kontext, lieber FDP-Kollege; in diesem Kontext. Wir beantragen daher heute die Errichtung einer landesweiten Zentralstelle zur Altersbestimmung vermeintlich unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Sie werden dann sehen, wie sich diese Zahlen der sogenannten UMAs auf wundersame Weise fast automatisch reduzieren. Denn wir kennen die Fälle vor Ort. Reduzieren wird sich aber in diesem Zusammenhang zugleich auch der Familiennachzug, was zu weiteren Einsparungen führt. Und – ganz wichtig – es wird auch Klarheit darüber geben, ob bei den betroffenen Personen das Jugend- oder das 24.01.2024 Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch dieser Aspekt ist zumindest aus unserer Sicht nicht unerheblich. Unsere Forderung – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber es wäre ein wichtiger Schritt, um in dieses Migrationsdesaster ein wenig Ordnung zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dietmar Panske das Wort. Bitte sehr.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte schon, ich würde etwas Neues hören, gerade angesichts Ihrer Forderungen und Begründungen im Antrag. Ich will aber gar nicht sagen, dass ich enttäuscht bin; ich habe es mir tatsächlich nicht wirklich vorstellen können. Das, was Sie im Antrag beschrieben haben, ist auch nicht neu. Die AfD hat diesen Antrag fast identisch in der letzten Wahlperiode auch schon gestellt. Bevor Sie immer wieder dieselben Anträge stellen, würde ich empfehlen: Lesen Sie doch mal die Plenarprotokolle, oder, wenn Sie die Verfahren nicht verstanden haben, sprechen Sie einmal mit den Menschen, die sich damit bei uns mit ihrer Expertise jeden Tag beschäftigen. Ich glaube, dann wären Sie am Ende des Tages ein wenig schlauer. Denn dann wüssten wir, dass wir eine bestehende Rechtslage haben, dass wir Verfahren haben und dass die Behörden durchaus die nötigen Spielräume haben. Deswegen bleibt die Frage offen: Warum stellen Sie diesen Antrag zur Altersfeststellung erneut? Was tatsächlich dahintersteckt, haben Sie gerade auch vorgetragen. In dem Antrag formulieren Sie: „Die sorglose Handhabung der vorliegenden Problematik“ – also die Altersfeststellung – „durch die Landesregierung erscheint […] den Bürgern nicht länger vermittelbar.“ Woher haben Sie diese Erkenntnis? Woher wissen Sie das, sodass Sie es hier so vortragen können? Dafür gibt es keine Grundlagen. Sie führen eine Stichprobe von 87 Geflüchteten in Baden-Württemberg an. Das machen Sie zum Thema, um es auf ein Bundesland hochzurechnen und am besten noch auf ganz Deutschland. In Ihrem Antrag verweisen Sie auf ein Papier des BDK aus dem Jahr 2018. Na, das nenne ich mal aktuell. Das soll ein begründeter Antrag sein? Davor kann man wirklich nur den Hut ziehen. Landtag Sie wollen mit Ihrem Antrag wie immer nur Zweifel streuen und Ängste schüren, und am Ende bieten Sie Einfach-Lösungen an und wollen diese auch nur parteipolitisch nutzen. Aber ich will Ihnen die Rechtslage und die Verfahren gerne noch einmal erklären. Vielleicht klappt es ja diesmal. (Thorsten Klute [SPD]: Nein!) Erst einmal zum Grundsatz: In unserem Rechtsstaat, in unserer Gesellschaft sind Kinder und Jugendliche – egal, welcher Herkunft – eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Das ist erst einmal zu akzeptieren. Und die Altersfeststellung ist doch rechtlich geregelt. Sie können ins SGB VIII nachschauen; da steht ganz genau drin, wie die einzelnen Verfahren sind. Grundsätzlich wird die Minderjährigkeit bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit einer qualifizierten Klärung festgestellt. Die Jugendämter prüfen im dreistufigen Verfahren. Wenn keine Ausweisdokumente vorliegen, dann wird geprüft, und zwar im Rahmen einer qualifizierten sogenannten Inaugenscheinnahme durch zwei qualifizierte Mitarbeiter der Jugendämter: äußeres Erscheinungsbild, Stimmlage, Bartwuchs. Aber es werden auch weitere Kenntnisse herangezogen: Gespräche mit den Dolmetschern, mit den Ausländerbehörden. Kann man möglicherweise weitere Erkenntnisse erlangen, die darauf schließen lassen, wie das tatsächliche Alter ist? Dann führen Sie an, man müsse das alles medizinisch untersuchen, und Sie wollen eine Zentralstelle. Eine Zentralstelle bedeutet: Juristen, Dolmetscher, Psychologen, Sozialpädagogen, Forensiker, Zahnmediziner. All das wollen Sie irgendwie zusammenbinden, um dann die medizinische Untersuchung machen lassen zu können. Wenn Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt hätten, wüssten Sie aber: Es kommt niemals das exakte Alter heraus. Da sagt keiner: „Er ist 17, 18, 19“, sondern es kommt ein Altersband heraus: 17 bis 19, 17 bis 21. Maßstab für die Inobhutnahme der Jugendämter ist immer der untere Wert. Das ist es, wofür Sie eine Zentralstelle schaffen wollen. Das haben wir schon heute, weil die Verfahren schon bekannt sind. Also bringt es nichts. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und auch Menschlichkeit sind Grundprinzipien unserer Verfassung, und das sind sie auch in den herausfordernden Zeiten, in denen wir leben. Das Thema „Migration und Integration“ ist viel zu wichtig, und die Aufgaben sind viel zu besonders. Was es an der Stelle aufgrund dieser Thematik bestimmt nicht braucht, ist die politische Stimmungsmache der AfD. Deswegen ist es der Antrag in der Substanz nicht wert, ihm zuzustimmen. Er zeigt aber auch, dass Sie sich weder mit dem Thema auseinandergesetzt noch 24.01.2024 Ahnung von den Verfahren haben, und Sie stellen auch keine zeitgemäßen Lösungen vor. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Thorsten Klute das Wort. Bitte sehr.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit dem vorliegenden Antrag will die AfD wieder einmal den Eindruck erwecken, das demokratische Deutschland sei nicht in der Lage, wichtige Sachen ordentlich zu regeln. Das wird in diesem Antrag wieder einmal deutlich. Da wird stumpf behauptet, Nordrhein-Westfalen weigere sich seit Jahren, bei Asylsuchenden in Zweifelsfällen eine solide Altersfeststellung vorzunehmen. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Beschreiben wir doch noch einmal anschaulich, wie das Ganze vonstattengeht: Hat ein Jugendamt in Nordrhein-Westfalen Zweifel an der Altersangabe eines oder einer Geflüchteten, der oder die sich minderjährig meldet, gibt es selbstverständlich geregelte und auf Gesetzen beruhende Verfahren, um das tatsächliche Alter festzustellen. Da gibt es zunächst einmal die qualifizierte Inaugenscheinnahme vor Ort. Wir haben es zwar eben schon einmal gehört, aber ich finde, aufgrund des hartnäckigen Wiederholens der Unwahrheit kann man auch das noch einmal hartnäckig wiederholen. Geschultes Personal schaut sich den Menschen an und bildet sich ein Urteil über die gemachte Altersangabe. Sollten weitere ernsthafte Zweifel bestehen, so gibt es selbstverständlich auch in Nordrhein-Westfalen Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung, und diese finden auch regelmäßig Anwendung. Da reicht es wirklich, mal zum Hörer zu greifen und mit den entsprechenden Leuten zu telefonieren. Dieser Antrag der AfD ist also sachlich und inhaltlich komplett überflüssig. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Aber der AfD geht es auch kein bisschen um die Sache. Es geht auch hierbei ausschließlich darum, den Staat zu diffamieren. Es geht darum, die Bevölkerung in die Irre zu führen. Denn nur dann, wenn möglichst viele Menschen in die Irre geführt werden, können sie auch auf den Irrweg geraten und der AfD folgen. Doch die Menschen lassen sich das nicht mehr gefallen. Die Menschen in Deutschland haben es satt, sich von Höcke und Co. leiten zu lassen. In Höcke-Reden taucht immer wieder mal ganz gezielt das Landtag Vokabular der Nazis auf. Der Begriff „Tat-Elite“ gehört zum Beispiel dazu. Diese Selbstbezeichnung gab sich die SS im Nationalsozialismus. Die haben damals übrigens Köpfe und Nasen vermessen. Und AfD-Höcke sehnt sich eine solche Tat-Elite wieder herbei. Von diesen Fantasien ist es dann auch nicht mehr weit zu solchen Treffen wie neulich in der Nähe des Wannsees; zu der Konferenz, in der Massenvertreibungen aus Deutschland beraten wurden. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Was hat das jetzt damit zu tun?) Auch prominente AfD-Mitglieder haben an dieser Deportationstagung teilgenommen, (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Zum Thema!) und der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer bestätigte dieses Vorhaben vor einigen Tagen auch noch einmal schriftlich. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Hört, hört!) All das findet nicht nur in irgendwelchen anderen Landesverbänden der AfD statt, sondern auch hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Wenn sich Zacharias Schalley aus der hiesigen AfD-Landtagsfraktion noch nicht einmal ernsthaft darum bemüht, Vorwürfe der Nähe zur Identitären Bewegung zu entkräften, dann spricht das doch Bände. Und wer wie Christian Blex Diktatoren wie Assad und Putin anhimmelt und über Russland in die völkerrechtswidrig besetzte Ostukraine einreisen will, um Putin damit Unterstützung zu geben, der wird nach einem vorübergehenden Ausschluss aus der Fraktion schnell wieder in die AfD-Landtagsfraktion aufgenommen. So sieht’s aus! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Und jetzt läuft auch noch das vorgeschobene, scheinbar bürgerliche Gesicht der AfD in Nordrhein-Westfalen, Martin Vincentz, seiner braunen Truppe immer schneller hinterher und entsetzt mit rassistischen Witzen über Paketboten. Auch Frau Seli-Zacharias hatte – ich weiß gar nicht, ob Sie alle das mitbekommen haben – gerade in einem Nebensatz von der sogenannten Menschenwürde gesprochen. Ich habe es bemerkt. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, niemals war die AfD eine Alternative für Deutschland. Aber immer mehr Menschen wird in diesen Tagen klar: Die AfD ist eine Schande für Deutschland. 24.01.2024 (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Das Gute ist: Die Mitte der Gesellschaft steht auf und stellt sich gegen diese rechtsextremen Umtriebe. Millionen Menschen senden in diesen Wochen nach innen, hier in Deutschland, und nach außen, ins Ausland, ein glasklares und so wunderbares Signal: Deutschland ist und bleibt demokratisch, Deutschland ist und bleibt ein Rechtsstaat, Deutschland ist und bleibt ein offenes Land mit einem freundlichen Gesicht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir Demokratinnen und Demokraten können und müssen uns hier im Landtag und auf der Straße für den besten Weg für Nordrhein-Westfalen streiten. Wir können und müssen darum ringen, ob die roten, die grünen, die schwarzen oder die gelben Ansätze die besseren Lösungen sind. Aber der Ruf, der in diesen Tagen durch Deutschlands Straßen schallt, muss auch hier gelten – und der gilt auch hier –: Alle zusammen gegen den Faschismus! – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Herr Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Durch den vorliegenden Antrag suggeriert die AfD, dass junge Schutzsuchende massenhaft über ihr tatsächliches Alter hinwegtäuschen, sich fälschlicherweise als minderjährig vorstellen und sich somit einen Schutzstatus erschleichen würden. Darüber hinaus wird versucht, glaubhaft zu machen, die in § 42f SGB VIII geregelte qualifizierte Inaugenscheinnahme, welche die Altersfeststellung durch geschultes Personal regelt, sei nicht ausreichend. Aber welches Gedankengut hinter diesem und Ihren anderen Anträgen steckt, wissen wir nicht erst seit den Rechercheergebnissen von CORRECTIV über Ihren Geheimplan gegen Deutschland und gegen Mitmenschen. Für die Demokratinnen möchte ich trotzdem etwas über diesen Antrag sagen. Das gesetzlich geregelte Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Menschen, insbesondere Minderjähriger, ist ein hohes Gut, weshalb der Eingriff in diese ausschließlich in begründeten Fällen zulässig ist. Daher sieht die Altersfeststellung nur in begründeten Verdachtsfällen medizinische Untersuchungen vor, Landtag die im Übrigen auch selten Gewissheit über das tatsächliche Alter geben und überdies umstritten sind. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stützt die These verschiedener Ärztinnen, dass auch medizinische Untersuchungen das Alter von Menschen nicht auf den Tag genau feststellen können. Außerdem gibt es keine landesweiten Daten, welche eine Überarbeitung dieser standardisierten Prozedur erforderlich machen würden. Dieser Antrag ist erst einmal rassistisch und menschenfeindlich, aber auch unbegründet. Daher lehnen wir ihn entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Marc Lürbke das Wort.
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland kommen, sind völlig zu Recht eine schutzbedürftige Gruppe. Das ist für uns Freie Demokraten eine völlige Selbstverständlichkeit. Genau selbstverständlich ist es auch für uns, dass bei den Menschen, die zunächst als unbegleitete Minderjährige zu uns kommen, eine Altersbestimmung vorgenommen wird. Das gebietet schon allein unser Prinzip vom Rechtsstaat und der Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft. Wenn der Verdacht besteht, dass die gemachten Altersangaben unzutreffend sein sollten, eine qualifizierte Inaugenscheinnahme aber nicht ausreicht, muss auch eine medizinische Altersfeststellung der Geflüchteten erfolgen. In der Praxis nehmen Jugendämter bereits heute in etlichen Fällen Volljährigkeit an und lehnen in der Folge dann die Inobhutnahme ab. Ich bin mir nicht sicher und ich habe sehr berechtigte Zweifel daran, ob eine Zentralstelle der richtige Weg ist. Da bin ich sehr skeptisch. Sicher ist jedoch, dass eine Zentralstelle in die Kompetenzen der kommunalen Jugendämter massiv eingreifen würde. Gerade bei den schwierigen Feststellungen, ob ein junger Mensch 17 oder 18 Jahre alt ist, hilft eine medizinische Untersuchung auch nur begrenzt. Kollege Dietmar Panske hat eben dazu ausreichend und sehr treffend ausgeführt. Wir brauchen also viel mehr Lösungen, die rechtlich, medizinisch und methodisch sauber sind, und kein Geschwafel wie in diesem Antrag. (Beifall von der FDP) Meine Damen und Herren von der AfD, mit diesem Antrag geht es Ihnen eigentlich um etwas ganz 24.01.2024 anderes. Sie als AfD wollen das Thema Altersbestimmung populistisch mit Ihren ständigen Ressentiments gegen Migration verknüpfen. Sie wollen aus Ihrer Erzählung vom angeblichen Kontrollverlust bei der Altersbestimmung ganz offenkundig nur Kapital für Ihre menschenverachtende Agenda schlagen. Frau Kollegin Seli-Zacharias, ich möchte Ihnen auch Folgendes sagen. Sie haben das gerade durchscheinen lassen, indem Sie so zufällig von der sogenannten Menschenwürde sprachen. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) – Nein, Frau Kollegin, Sie haben das so gesagt. Das zeigt ganz eindeutig, wessen Kind eigentlich diese AfD ist. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wenn Sie das anders gesagt haben, können Sie sich gern gleich dafür entschuldigen und das richtigstellen. Ich bin gespannt. Ich habe es bisher nicht wahrgenommen. Ich kann Ihnen nur sagen: Dabei werden wir nicht mitmachen. Sie sind eine Gefahr für die Demokratie, und das haben Sie gerade noch einmal ganz augenscheinlich unter Beweis gestellt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Tagen gehen Hunderttausende von Menschen in diesem Land auf die Straße, und warum sie das tun, das machen dieser Antrag und auch die Rede, die Sie gerade gehalten haben, mehr als deutlich. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Die Menschen wollen nicht vereinnahmt werden dafür, dass Sie behaupten, Sie wären die Vertreter*innen einer schweigenden Mehrheit. Die Mehrheit der Menschen in diesem Land macht Ihnen sehr deutlich, was Sie gerade nicht wollen. Sie wollen nichts mehr von diesen ständigen Unterstellungen, von diesen ständigen Falschbehauptungen, von Ihrem ständigen Geschwafel von Staatsversagen und von Diffamierung insbesondere von vulnerablen Gruppen hören. Das wollen die Menschen in diesem Land nicht mehr hinnehmen, und darin unterstützen wir sie, weil wir gemeinsam und solidarisch an der Seite derer stehen, die unseren Schutz brauchen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Genau diesen Geist von Ausgrenzung und Unterstellungen atmet im Grunde genommen jeder Antrag von Ihnen, über den wir hier debattieren, und auch dieser Antrag in besonderer Weise. Sie reden hier am Pult auch von Betrug. Sie unterstellen in Ihrem Redebeitrag pauschal, dass insbesondere die besonders vulnerable Gruppe junger Menschen sich den Schutz, der ihnen zusteht nach dem SGB VIII, nach der UN-Kinderrechtskonvention und nach den Dingen, die wir hier gemeinsam verabredet haben – auch aufgrund der Tatsache, dass Menschenwürde unteilbar ist –, und auf den sie ein Anrecht haben, einfach erschleichen würden. Auch das werden wir nicht hinnehmen. Wir haben – das ist in dieser Debatte schon sehr deutlich geworden – ein Verfahren zur Altersklärung, zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Wir reden auch darüber, dass diese Gruppe ganz besonders geschützt ist durch die Kinderrechte, aber auch dadurch, dass wir gerade mit unserem gemeinsamen Schulterschluss unter den demokratischen Fraktionen beim Thema „Kinderschutz“ besondere Verantwortung haben. Dieser besonderen Verantwortung kommen natürlich unsere Jugendämter, die Sie auch gleich pauschal mit diffamiert haben, auch nach. Es ist auch schon auf das Verfahren eingegangen worden. Nach § 42f SGB VIII gibt es das hier schon betonte dreistufige Verfahren, die Einsicht in die Ausweispapiere, soweit diese nicht vorhanden sind, eine qualifizierte Inaugenscheinnahme oder eben in allen Zweifelsfällen die ärztliche Untersuchung. Ich betone das noch mal bewusst, da es in Ihrem Antrag fälschlicherweise als die große Neuerung verkauft werden soll. Dieses dreistufige Verfahren und in Zweifelsfällen eben auch die Möglichkeit zu einer ärztlichen Untersuchung sind längst gesetzlich geregelt. Das, was alle Vorredner*innen vorgetragen haben, ist die geltende Gesetzeslage. Aber zur Rechtsstaatlichkeit hat die AfD ohnedies ein eigentümliches Verhältnis. (Rodion Bakum [SPD]: Wohl wahr!) Was Sie darüber hinaus vielleicht beachten sollten und was auch schon deutlich geworden ist: Ein medizinisches Verfahren, das in der Lage ist, eindeutig das Alter eines Menschen zu bestimmen, existiert überhaupt nicht. Auch hier suggerieren Sie etwas, was es so nicht gibt. Ich muss als Kinder- und Jugendministerin ganz entschieden der Unterstellung gegenüber unseren Jugendämtern widersprechen, die auch durch diesen Antrag durchscheint. Weder wird dort leichtgläubig mit potenziell falschen Altersangaben umgegangen noch überfordern die bisherigen Verfahren die sehr engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitenden in unseren Jugendämtern. Oder es würden ungeprüft 24.01.2024 falsche Altersangaben übernommen werden – das alles sind Unterstellungen, die so nicht zutreffend sind. Es ist mir ein grundsätzliches Bedürfnis, an dieser Stelle klarzustellen: Es ist eine hochwichtige, eine verantwortliche Tätigkeit. Ich bin allen Menschen dankbar, die in den Jugendämtern diese wichtige Tätigkeit auch zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen. Diese gut ausgebildeten Menschen für herausfordernde und qualifizierte Arbeit sind wichtig. Auch unter herausfordernden Bedingungen leisten sie diese wichtige Arbeit immer im Sinne der Kinder und Jugendlichen, im Sinne des Kinderschutzes und im Sinne der Kinderrechte. Diese Rechte gelten universell für alle Kinder. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Darüber hinaus könnten Sie sich schlicht und ergreifend mal mit den Dingen beschäftigen, die zur Unterstützung der kommunalen Jugendämter schon gemacht werden, nämlich mit der Ermöglichung der sogenannten Brückenlösungen, um hier für konkrete Unterstützung und Entlastung zu sorgen, mit der breit getragenen Landesstelle zur Unterstützung der Kommunen und mit dem transparenten und effizienten Verteilverfahren zur Unterstützung der Haupteinreisejugendämter. Aber darum geht es Ihnen gar nicht. Es geht Ihnen gar nicht um die Frage, wie wir den Schutz und vor allem die Rechte der Kinder und Jugendlichen, dieser besonders vulnerablen Gruppe, stärken können. Dementsprechend schließe ich mich den Ausführungen der Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen an: Wir haben ein funktionierendes Verfahren, ein Verfahren im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Dieser Antrag ist an dieser Stelle und in dieser Art und Weise ein durchsichtiges Manöver. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir befinden uns am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7754. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/7754 abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 6 Bildung für nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalens Schulen weiterentwickeln Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7765 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat nun die Kollegin Bianca Winkelmann das Wort. Bitte sehr.
Bianca Winkelmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in die Suchmaschinen des World Wide Web eingibt, erhält man folgende Definition – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Gemeint ist eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Handeln und Denken befähigt. Sie ermöglicht jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen.“ „Der Begriff ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘“ – kurz: BNE – „wurde auf der UN-Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro geprägt und meint eine Bildung, die Menschen befähigt, die Zukunft in einer globalisierten Welt aktiv, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst zu gestalten.“ Wenn man sich dem Thema im Zusammenhang mit unserem Schulsystem annähert, dann landet man bei einem Beschluss der Kultusministerkonferenz mit folgendem Text – auch hier zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Für den Einzelnen und die Menschheit insgesamt sind die Beziehungen zur Umwelt zu einer Existenzfrage geworden. Es gehört daher auch zu den Aufgaben der Schule, bei jungen Menschen Bewusstsein für Umweltfragen zu erzeugen, die Bereitschaft für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt zu fördern und zu einem umweltbewussten Verhalten zu erziehen, das über die Schulzeit hinaus wirkt.“ Auch wenn dieser Beschluss der Kultusministerkonferenz aktueller nicht sein könnte, so stammt er tatsächlich bereits vom 17.10.1980. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung hat so auch schon lange die Schulen in Nordrhein-Westfalen erreicht. Bei uns ist die BNE weder ein eigenes Schulfach noch ist sie auf bestimmte Fächer beschränkt. Vielmehr wird BNE als integraler Bestandteil der schulischen Bildung verstanden und soll in allen Schulen systematisch in sämtliche Bereiche eingebunden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, gleich kommt sicherlich das Argument – ich habe Franzi Müller-Rech schon ein bisschen im Ohr –: 24.01.2024 (Franziska Müller-Rech [FDP]: Kannst du nicht verhindern!) Wir haben doch wohl dringendere Probleme in unserem Schulsystem zu lösen. – Ich befürchte mal, das wirst du gleich sagen. Ja, haben wir. Doch, wenn ich nur daran denke, was Ministerin Feller in den ersten 19 Monaten ihrer Tätigkeit als Schulministerin schon auf den Weg gebracht hat, dann fallen mir spontan ganz viele Beispiele ein, mit denen das Schulministerium beispielsweise das Thema „Stärkung von Basiskompetenzen“, also Lesen, Schreiben, Rechnen und Zuhören, nach vorne trägt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Mir fällt da leider kein Beispiel ein!) – So, pass auf, ich erzähle das gerade. (Beifall von der CDU) So wird an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen seit Beginn dieses Schuljahres eine verbindliche Lesezeit von dreißigmal 20 Minuten umgesetzt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Dreimal! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Drei nicht dreißig!) Entschuldigung: dreimal. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Franziska, das ist Serviceopposition! – Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP]) Hinter der Kurzformel „dreimal 20 Minuten“ steht ein umfangreiches Programm mit zahlreichen Angeboten zur Leseförderung. Das Lesen der Kinder wird darüber hinaus mit einem neuen digitalen Leseraum online, kurz: LeOn, gestärkt. Schülerinnen und Schüler können sich hier beispielsweise professionell eingesprochene Texte vorlesen lassen, um lautes Lesen zu üben. Außerdem können sie ihr eigenes Lesen aufnehmen, um ihre Leseflüssigkeit zu verbessern. Das Angebot steht auch weiterführenden Schulen zur Verfügung. Auch im Mathematikunterricht gibt es eine Vielzahl neuer Angebote. Zu nennen wäre hier das interaktive Lernmaterial divomath, entwickelt für die Stufen 3 bis 6. Es dient der Förderung grundlegender mathematischer Kompetenzen. Dass aber auch Bausteine der BNE, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, zum Unterricht gehören – ich erinnere daran, dass die Grundsteine dazu schon im Jahr 1980 gelegt wurden –, hat dann beispielsweise auch Ministerin Yvonne Gebauer von der FDP im Jahr 2019 dazu veranlasst, die Leitlinie für nachhaltige Entwicklung herauszugeben. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau!) Da dieses Thema uns auch im Jahr 2024 weiter beschäftigen wird, liegt Ihnen nun dieser Antrag vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht darum, zu prüfen, wie die Bildung für nachhaltige Entwicklung Landtag noch besser in die Lehrerausbildung und in die Lehrpläne integriert werden kann, wie unsere Schulen in NRW stärker von Best-Practice-Beispielen profitieren und außerschulische Lernorte anerkannt werden können. Alles in allem verdient der Antrag eine breite Zustimmung im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Nachdem wir im Fachausschuss noch gründlich über das Thema diskutiert haben, bitte ich jetzt schon mal herzlich um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Lena Zingsheim-Zobel das Wort. Bitte sehr.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Schule in meinem Wahlkreis in Mönchengladbach hat sich dazu entschieden, morgen einen ganzen Tag zum Thema Demokratie und Menschenrechte zu machen. Dazu werden sie sich auch mit Theo Hespers beschäftigen, einem Widerstandskämpfer aus Mönchengladbach in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie veranstaltet diesen ganzen Tag rund um die aktuellen Geschehnisse nicht, weil sie dafür noch einen Projekttag übrig hat. Sie tut es, weil die Schüler*innen Fragen stellen und die Verteidigung unserer demokratischen Grundwerte nicht warten kann. Ja, auch bzw. gerade das ist Bildung für nachhaltige Entwicklung. Schule muss doch auch aufs Leben vorbereiten, oder wie war das vorhin, liebe FDP? – Ihr Schüler*innen werdet stärker von der Klimakrise, von Ressourcenknappheit und daraus entstehender sozialer Ungerechtigkeit betroffen sein als jede andere Generation vor euch. Wir sehen bereits ein großes Engagement für Klimaschutz, Frieden und Demokratie von euch. (Zuruf von der AfD) Es ist unsere Verantwortung, euch damit nicht alleine zu lassen. Es ist unsere Verantwortung, euch den Werkzeugkoffer an die Hand zu geben, den ihr braucht, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen und sie zu bewältigen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Uns geht es darum, Schulen darin zu bestärken und zu ermutigen, Lernanlässe zu schaffen, in denen Schüler*innen genau das lernen, was sie für das Leben, wie es in der Zukunft sein wird, brauchen und im Rahmen derer sie Kompetenzen entwickeln können, um unsere Gesellschaft nachhaltig mitzugestalten und unsere Umwelt zu schützen – selbstbestimmt statt mit Leistungsdruck im Nacken. 24.01.2024 Wir begrüßen daher sehr, dass Ministerin Feller in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung Partizipationsmöglichkeiten für Schüler*innen weiterentwickelt. In Schulen geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Basiskompetenzen werden vor allem durch attraktive Lernumgebungen erworben. Schüler*innen müssen die Möglichkeit bekommen, alle Kompetenzen auszubilden, die es für das Entwickeln und Gestalten einer zukunftsfähigen Welt braucht. Wenn wir junge Menschen zu weltoffenen, vorausschauend denkenden, reflektierten und meinungsstarken Bürger*innen erziehen wollen, dann müssen auch wir uns ändern. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir daher einen weiteren Schritt auf diese Form zeitgemäßer Schule zugehen, indem wir das Konzept von BNE in Schulen verankern. „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bedeutet nicht einfach Umweltbildung. „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bedeutet nicht: zwei Stunden am Mittwoch. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist nicht mit einem Projekttag erledigt. Denn BNE ist ein fächerübergreifendes Gesamtkonzept, das die Art grundlegend verändern kann, wie an Schulen gelehrt, gelernt und gelebt wird. Ein Whole School Approach bedeutet innovative Schulentwicklung. Er bedeutet, Raum für soziale Innovationen in Schulen zu schaffen. Wer würde sich das denn nicht wünschen? (Zuruf von der AfD) BNE ist keine umfängliche Antwort auf den Lehrkräftemangel. Sie kann aber eine Antwort auf die Frage sein, wie begeisterte Lehrkräfte langfristig für das Schulsystem gewonnen werden können. Wer die Möglichkeit hat, dem Warum der Kinder Raum und Zeit zu geben, wer eine Kooperation mit dem nahegelegenen Senior*innenzentrum eingehen oder eine Schülerfirma aufbauen kann, der wird spüren, wie bereichernd der Lehrberuf sein kann. Eine so umfassende Haltung, wie sie im BNE-Ansatz steckt, ist nicht mit einem Papier abgehandelt. Vielmehr wird nun wird eine Grundlage geschaffen. Es wird ein Rahmen geschaffen, den Schulen, Schüler*innen, Lehrkräften und zivilgesellschaftlichen BNE-Akteur*innen mit pädagogischer Gestalt füllen können. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Es ist noch so viel vorstellbar. Zum Beispiel geht es auch um Digitalisierung und Medienkompetenz. Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen beweisen bereits, dass sie dazu in der Lage sind. Sie arbeiten erfolgreich, kreativ und mit Begeisterung fächerübergreifend zu verschiedenen Themen einer nachhaltigen Welt. Landtag Mit unserem Antrag wollen wir den Weg dafür frei machen, BNE stärker in die Fläche zu bringen und leichter möglich zu machen. Wir sind für Schulen in der Verantwortung. Darüber hinaus wird es außerschulisch in der Leitlinie des Landes an Relevanz gewinnen. Dahin gehend soll das Land zukünftig weiter unterstützen. Wir müssen hierbei noch weitere Erfahrungen sammeln: Was werden Schulen zukünftig brauchen? Wie muss sich Lehrkräftebildung ändern? Welche Fortbildungen brauchen Lehrkräfte, damit BNE in Zukunft über Umweltbildung hinausgehen kann? Lassen Sie es uns für Nordrhein-Westfalen herausfinden und dann zielgerichtet reagieren, statt von Beginn an ein Korsett zu schnüren, das eine große BNE-Idee später nicht mehr atmen lässt. Ich freue mich auf die weiteren Debatten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Dilek Engin das Wort. Bitte sehr.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Unsere Gesellschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. In einer Welt, die sich rasant verändert, steht fest: Die Bildung, die wir unseren Kindern heute zuteilwerden lassen, muss sie auf die Welt von morgen vorbereiten. Diese neue Realität erfordert von uns, dass wir die Bildungsinhalte und die zu erwerbenden Kompetenzen entsprechend anpassen. Deshalb müssen wir uns folgende Fragen stellen: Welche Zukunft wollen wir? Welche Zukunft brauchen wir? Wie gestalten wir die Zukunft unserer Bildung? BNE ist ein ganzheitliches Bildungskonzept, das zahlreiche aktuelle bildungspolitische und pädagogisch-didaktische Anforderungen sinnvoll zusammenführt und integriert. Bis hierhin ist das schön und gut – das haben die Vorrednerinnen auch gesagt –, (Bianca Winkelmann [CDU]: Hört sich gut an!) aber für uns als SPD Fraktion ist das nicht neu. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Wir haben Ihnen das schon mehrfach im Schulausschuss erklärt, es auch eingebracht und gesagt, dass wir neue Prüfungsformate und Unterrichtskonzepte wie zum Beispiel „FREI DAY“ brauchen. Und was macht Schwarz-Grün? Sie blocken unsere Initiative ab und stellen nun den vorliegenden Antrag. Ich bin erfreut, dass CDU und Grüne sich dieser Frage nun annehmen und zukunftsweisende Antworten finden, suchen sowie prüfen möchten. Dennoch 24.01.2024 bleibt zu hinterfragen, ob sie nicht nur suchen, finden und prüfen möchten, sondern auch umsetzen und gestalten wollen. (Beifall von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Liebe Frau Feller, liebe Landesregierung, ich werde nicht müde, Ihnen unsere Vision von Schule zu erklären. Wir müssen den Lernort „Schule“ zu einem Ort des Lebens machen, an dem jede und jeder ihr bzw. sein volles Potenzial entfalten kann; ein Ort, der nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Lebenskompetenzen fördert. Ich erinnere mich immer wieder gerne an ein Zitat des deutschen Quantenphysikers und Nobelpreisträgers Werner Heisenberg, der sinngemäß einmal sagte, Bildung sei das, was übrig bleibe, wenn man das Erlernte vergesse. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Das heißt: Bildung ist keine mechanische Wissensvermittlung, sondern ein ganzheitlicher Prozess. Das bedeutet konkret, unsere Lehrpläne zu entschlacken, um Freiraum für wirklich nachhaltiges Lernen zu schaffen. Wir müssen den Leistungsdruck in den Schulen spürbar verringern. Wir müssen neue Prüfungsformate einführen, die nicht nur auf Wissensabfragen abzielen, sondern auf die Anwendung und Entwicklung von Kompetenzen. Wir müssen berücksichtigen, dass die Entwicklungen in Bezug auf künstliche Intelligenz neue Wege des Lernens und Lehrens ermöglichen. Ein zentraler Punkt ist der fächerübergreifende Unterricht. Stellen Sie sich eine Schule vor, in der nicht in starren Fächergrenzen gedacht wird, sondern in Lösungen; eine Schule, an der Schülerinnen und Schüler durch Projekte zu Klimaschutz, Menschenrechten, Diskriminierung und Rassismus nicht nur Fachwissen erlangen, sondern auch Selbst- und Sozialkompetenz entwickeln, nämlich die Fähigkeit, selbstständig zu lernen und als Gemeinschaft zu handeln. In einer solchen Schule entscheidet nicht die Menge der Hausaufgaben über den Erfolg, sondern die Qualität der Bildung. Stellen Sie sich vor, dass die Regierung in NRW endlich auf die zahlreichen Expertinnen und Experten, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern hört. Begreifen Sie von CDU und Grünen endlich, dass es solche Konzepte in NRW schon gibt und wir nicht mehr unendlich lang prüfen müssen. Vertrauen Sie mir, dass heute hier wieder Menschen abseits des Parlaments ganz genau zuhören, was Sie vorschlagen. In diesem Land versuchen Menschen schon seit Jahren, solche Konzepte in unsere Schulen in NRW zu integrieren, die schon jahrelang geprüft wurden und die sie nun endlich umsetzen wollen. Realisieren Sie endlich, dass diese motivierten Menschen bei dieser Regierung Tag für Tag gegen geschlossene Türen laufen. Öffnen Sie endlich diese Türen. Landtag Stellen Sie sich vor, wie schön die Bildungslandschaft in NRW wäre, wenn die sogenannte Zukunftskoalition das, was sie mit solchen Anträgen nach außen transportieren möchte, auch tatsächlich machen würde. Dann müssten Sie nicht für den Lehrerberuf auf Social Media werben, sondern Sie würden den Lehrerberuf attraktiver machen, wenn Sie auf moderne Schule setzen würden. Im Schulausschuss haben wir immer wieder nachgefragt, wie die Landesregierung mit solchen Konzepten, die hier eins zu eins zur Prüfung vorgeschlagen werden, umgeht. Die Ministerin begrüßt zwar das Projekt, aber man lege Wert darauf, dass die Kernlehrpläne eingehalten würden. Diese Ausrede hat natürlich viele in der Bildungslandschaft verärgert. Nun haben wir hier einen halbherzigen Antrag vorliegen. Ihr Antrag ist gestrickt mit Prüfaufträgen und Ideen. Aber trauen Sie sich doch endlich mal was. Hören Sie auf, alles zehnfach zu prüfen, und hören Sie endlich auf die zahlreichen Expertinnen und Experten, die uns ständig erklären, wie Sie es als Koalition besser machen könnten. Wenn Sie nicht auf uns hören wollen, dann reden Sie mal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland. Dort hat BNE einen großen Stellenwert, ganz nach dem Motto: Jeder Mensch kann dazu beitragen, die Welt ein Stückchen besser zu machen für heutige und zukünftige Generationen. Wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Zuruf von Bianca Win- kelmann [CDU])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bianca, du hast mir den Ball so schön auf den Elfmeterpunkt gelegt, das Versprechen wird jetzt eingelöst. Lehrkräftemangel, enormer Unterrichtsausfall, zum Teil marode Gebäudesituation, ungeklärte Fragen im Bereich offener Ganztag, immer noch keine Eins-zueins-Ausstattung mit digitalen Endgeräten, Absturz in der PISA-Studie, in dem Rahmen dann noch Forderungen nach einer Entschlackung der Lehrpläne, um die Kurve zu kriegen – und die sogenannte Zukunftskoalition kümmert sich jetzt erst mal darum, dass noch mehr grünes Zeug in die Lehrpläne kommen soll. Meine Damen und Herren, was soll das denn? Kommen Sie doch endlich in der Realität an. Ich bleibe bei dem Bild, das die CDU hier im letzten Plenum gezeichnet hat: Nicht nur der Baum brennt, es brennt der ganze Wald. – Und Sie kriegen die Situation in unseren Schulen nicht in den Griff. 24.01.2024 (Beifall von der FDP) Keine einzige Maßnahme hat bisher wirklich gegriffen. Das hier heute, dieser Antrag, soll die Antwort auf PISA und auf unsere Bildungskrise sein? Das ist absolute Arbeitsverweigerung. Das ist richtig peinlich und an Ambitionslosigkeit echt nicht mehr zu überbieten. (Beifall von der FDP) Da musste wohl ganz dringend ein kleines Goodie für den grünen Koalitionspartner her, am besten irgendeine kleine grüne Beruhigungstablette für die Basis, damit die nicht mehr so sehr an dieser Zwangsehe zweifeln, irgendetwas ohne Substanz, schön wolkig, (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) was man zu Hause der grünen Basis als Erfolg andrehen kann. Fraglich ist aber, was bei diesen inhaltlosen Forderungen überhaupt herumkommen soll. Sie fordern mehrfach, dass wir Ihren Koalitionsvertrag lesen sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das tue ich viel mehr, als es mir lieb ist. Sie sollten vielleicht mal anfangen, weniger in die eigenen Schriftstücke zu schauen, sondern in das, was es schon gibt. Seit 2019 ist es eben diese Leitlinie Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die beinhaltet längst Punkte, die schon umgesetzt sind. Sie haben offenbar nicht ausreichend reingeschaut. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Zwei Beispiele zur Veranschaulichung: Forderung von Einbindung außerschulischer Expertinnen und Experten. – Schauen Sie in die Leitlinie: Auf 42 Seiten wird das ganze zehnmal erwähnt. Was wollen Sie da genau prüfen? Das ist längst Bestandteil der Leitlinie. Zweites Beispiel: Forderungen, wie die optionale Berücksichtigung von einzelnen BNE-Handlungsfeldern in den Lehrplänen möglich ist. Auch das ist doch schon mehrfach in der Leitlinie, auch in unseren Lehrplänen vorhanden. Ich möchte jetzt mal die Leitlinie zitieren, Seite 13: „Auch die Kernlehrpläne […] weisen bereits eine Fülle möglicher Anknüpfungspunkte für BNE auf […]. Eine vom Schulministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung ausgewählter Kernlehrpläne gibt hier wertvolle Hinweise und zeigt: Sowohl in Inhaltsfeldern als auch in Kompetenzbeschreibungen finden sich Elemente von BNE, ohne dass in jedem Fall explizit ein Bezug zu BNE hergestellt wäre.“ Zwei Prüfaufträge in dem Antrag, die es überhaupt nicht braucht. Was soll das? Warum tun Sie uns das hier an? Das ist doch unverschämt. Landtag (Beifall von der FDP) BNE ist längst schon tief verankert. Noch mal: Die Situation an unseren Schulen ist so, dass nicht nur der Baum brennt, sondern der ganze Wald. Als Nächstes möchte ich meine Lieblingsstelle im Antrag zitieren: „Durch BNE sollen sie“ – die Schülerinnen und Schüler – „eine transformative Handlungskompetenz ausbilden.“ Jau, wann fängt denn die schwarz-grüne Koalition mal damit an? Die könnten auch mal transformative Handlungskompetenz an den Tag legen. Wie wär’s? (Beifall von der FDP) Dann würde sich in unserem Land und an unseren Schulen mal was tun. Dann müssten Sie nicht mehr solche inhaltsleeren Anträge schreiben, sondern könnten mal die wirklichen Probleme an unseren Schulen anpacken. Und dass wir zu wenig grünes Zeug in unseren Lehrplänen haben, das ist nun wirklich nicht das Problem. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Und dann überweisen Sie das auch noch in den Ausschuss. Es ist echt unfassbar. Was bei diesem windelweichen Antrag im Ausschuss zusätzlich herumkommen soll, das werden wir wahrscheinlich auch dort nicht erfahren. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie als Schwarz-Grün geben hier echt ein jämmerliches Bild ab. Es ist kein Wunder, dass sich die Ministerin gestern bei RTL WEST zu diesem Antrag nicht geäußert hat. Das hätte ich an ihrer Stelle übrigens auch nicht gemacht. (Beifall von der FDP) Es ist auch jämmerlich, wenn wir überlegen, wie wir gerade gegen Politikverdrossenheit in unserem Land kämpfen. Das regt mich total auf. Meine Nachbarin hat mir heute Morgen geschrieben: Im Politikunterricht der achten Klasse ihrer Tochter wurde noch nicht einmal darüber gesprochen, warum die Menschen im Moment auf die Straße gehen. – Aber Sie sind der Meinung, wir brauchen noch mehr BNE in den Lehrplänen. Das ist absolut am Thema vorbei und nicht das, was unser Land braucht! Meine Damen und Herren, das ist unsäglich. Kümmern sich endlich um die drängenden Probleme an unseren Schulen. Dann kommt unser Land auch wieder in die Spur. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der FDP) 24.01.2024
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Blex das Wort.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir hier lesen, ist die ideologisch durchseuchte Fortsetzung der katastrophalen Ampelpolitik, die Fortsetzung eines 2011 von Rot-Grün angestoßenen Projekts, bereits den Kindern die grün-woke Ökoideologie zu verimpfen, während Schülern die fundamentalsten Fähigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben fehlen. Noch schlimmer ist allerdings, dass sich die CDU wieder zum natürlichen Bückling dieser Ideologen macht. Während die CDU in Berlin heuchelt, dass sie mit dem Irrsinn der Ampel nichts zu tun habe, paktiert Herr Wüst in NRW offen mit den ökoradikalen Grünen, die Deutschland zerstören. Schwarz-Giftgrün möchte unter dem Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ unsere Schüler fächerübergreifend in allen Bereichen über den feuchten Traum des Ökosozialismus (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist widerlich!) und – Zitat – Berufe, die wir heute noch nicht kennen – Zitat Ende –, ideologisieren, während die grundlegenden Fähigkeiten von den Schülern nicht mehr beherrscht werden. Als Lehrer bin ich es ja gewohnt zu wiederholen; das tut auch hier bei Ihnen häufig not. Also noch mal langsam für Sie: Viele Schüler können nicht richtig rechnen, lesen oder schreiben, und Sie lobpreisen hier völlig realitätsfremde ideologische Konzepte. Anfang letzten Jahres hieß es bezüglich der BNE seitens des Ministeriums noch, man wolle die Kernlehrpläne wieder in den Fokus rücken. Zudem sprach man von einer nicht ganz einfachen schulrechtlichen Gestaltung. Davon lesen wir hier nun gar nichts mehr. Wie kann das sein? Wie oft muss noch der Bildungsabstieg unserer Schüler verbrieft werden, bis Sie Ihre Versprechen umsetzen? Stattdessen Zeile um Zeile Geschwafel über Nachhaltigkeit, kulturelle Vielfalt und soziale Gerechtigkeit, nur um dem widernatürlichen grünen Koalitionspartner und Ihrem vergrünten Ministerpräsidenten zu gefallen. (Widerspruch von der SPD – Bianca Winkel- mann [CDU]: Irgendwann ist aber auch mal gut!) – Ihre Idee ist klar: Sie möchten sich damit Ihre hörigen Sozialgeschwätzstudenten heranzüchten. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Damit manifestieren Sie den Lehrermangel und den Bildungszerfall unseres Landes. Damit meißeln Sie den wirtschaftlichen Niedergang in Stein. Landtag Sie machen sich Gedanken um einen Ausbau ideologischer Luftschlösser, während in Neuss und andernorts der Islamismus in Form einer Scharia-Polizei um sich greift. Aber das wollen Sie ja nicht hören, ich weiß. Im Gegenteil, Ministerin Feller wollte in der letzten Ausschusssitzung den tatsächlichen Sachverhalt natürlich verschleiern. (Zuruf von der SPD: So ein Blödsinn!) Bombendrohungen, Messerangriffe, Steinigungsfantasien und Nötigungen zum Kopftuchtragen, (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) wo ist denn da eigentlich Ihr … Sonst plädieren Sie immer für die Selbstbestimmung der Frauen. Wo ist die denn hier geblieben? Alles dies wird nach der bekannten Manier als Einzelfälle abgetan. (Beifall von der AfD – Franziska Müller-Rech [FDP]: Alles ausgedacht?) Es geht Ihnen nur dann um die Frauen, wenn es irgendwelches Transgenderzeugs oder so was ist, (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) wenn sie ein Kopftuch tragen wollen. Das sind die tatsächlichen Probleme. Aber das alles sind Einzelfälle, die immer öfter stattfinden und sogar Früchte tragen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Nach Medienberichten sind in Neuss die ersten Schüler aus Angst vor Repressionen sogar zwangskonvertiert. (Zuruf von Andrea Busche [SPD]) Dann behaupten Sie, es bestünde ein gesellschaftliches Interesse an nachhaltigen Themen in der Bevölkerung. Hier zeigt sich erneut, wie wenig Sie den normalen Bürgern in Wahrheit zuhören und welche Distanz Ihre Politik mittlerweile zur Realität zurückgelegt hat, wie wenig Sie sich mit den Sorgen und Nöten unserer Familien auseinandersetzen. Das Ergebnis Ihrer realitätsfernen Politik zeigt sich in den Umfragen und an der Wahlurne. Der eigentliche Grund für Ihre panischen Attacken sind die Wahlergebnisse. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Es zeigt sich aber auch in den Aufrufen von Regierungsfraktionen, gegen die demokratisch gewählte Opposition auf den Straßen zu mobilisieren – etwas, was man normalerweise von autokratischen Regimen kennt. (Beifall von der AfD) Doch immer mehr junge Menschen wählen uns, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Zur Sache!) 24.01.2024 weil sie die immerwährende und allumfassende Indoktrination durchschauen und es satthaben, „Melting Pot and Globalization“ im Englischunterricht wiederkäuen zu müssen, (Thorsten Klute [SPD]: Zur Sache!) weil sie es satthaben, bei der Religionslehrerin über Hüpfen für das Klima und Transgender-quer-schrägkrumm-Dingsbums zu schwafeln. (Widerspruch von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wir plädieren stattdessen für eine ernsthafte Bildungspolitik, fernab von linksgrüner Ideologie und Ihrem Wokismus, echte Nachhaltigkeit und die Realisierung relevanter Projekte, für die Einführung unsere Schüler in Kultur und Natur. Dafür steht nur die AfD. (Beifall von der AfD – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Gute Besserung! – Elisabeth Müller- Witt [SPD]: War das schön ruhig anderthalb Jahre! – Weitere Zurufe)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Bitte sehr. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Blex, immer schön bei der Wahrheit bleiben! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Die Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen soll junge Menschen befähigen, eine sozial gerechte, wirtschaftlich erfolgreiche, ökologisch verträgliche, kulturell vielfältige und demokratische gesellschaftliche Entwicklung zu befördern. Das Ziel ist also kein geringeres, als für die nachfolgende Generation ein chancengerechtes und selbstbestimmtes Leben in Frieden und Freiheit zu gewährleisten. Hierfür wurden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Bildung für Nachhaltige Entwicklung fünf Handlungsfelder gebildet, auf die ich unter Bezugnahme auf den Antrag eingehen werde. Das übergeordnete Handlungsfeld I „Bildung für nachhaltige Entwicklung als Aufgabe des Bildungswesens“ sieht vor, dass Qualitätskriterien und Standards erarbeitet, Strukturen und Netzwerke gefördert und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um Bildung für nachhaltige Entwicklung als festen Bestandteil in unserem Bildungssystem zu etablieren. Im Rahmen des Handlungsfeldes II „Lehr- und Fachkräfteausbildung“ haben wir 2019 unter Beteiligung der Bezirksregierungen und des Landesinstituts QUA-LiS eine landesweite Fortbildungsinitiative auf Landtag den Weg gebracht, die für verschiedene Fächer kompetenzorientierte Fortbildungsangebote entwickelt hat. Ab Mitte dieses Jahres wird das BNE-Hochschulnetzwerk Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Projektkurs entwickeln, der in der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung gemeinsam mit den Studierenden weiterentwickelt wird. Zudem können bereits heute sowohl im Lehramtsstudium als auch im Referendariat Themen der Nachhaltigkeit in der Ausbildung aufgenommen und deutlicher hervorgehoben werden. Im Rahmen des Handlungsfelds III „Lernort/Sozialraum, Kooperation“ übernimmt das Landesprogramm „Schule der Zukunft“ eine zentrale koordinierende Funktion und fördert zugleich den Aufbau eines breiten Netzwerkes von Schulen und außerschulischen Partnerinnen und Partnern. Im Rahmen des Handlungsfeldes IV „Strukturelle Verankerung in Lehr- und Bildungsplänen“ haben wir eine Leitlinie für Bildung und nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, die bei der Weiterentwicklung der Lehr- und Kernlehrpläne zu berücksichtigen ist. Auch der im Antrag genannte Referenzrahmen Schulqualität nennt sie in den Bereichen des Unterrichts und der Schulentwicklung an drei Stellen explizit. Zudem erarbeiten wir im Ministerium für Schule und Bildung aktuell Regelungen, ob und wie das Thema auch in etwaigen neuen Prüfungsformaten berücksichtigt werden kann. Nicht zuletzt sind wir im Handlungsfeld V „Partizipation“ bereits aktiv. Die Demokratiebildung und insbesondere die Stärkung der Demokratiekompetenz stehen für uns vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung klar im Fokus. Aktuell werden schulische Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Partizipation erarbeitet und geprüft, die im Bereich der konkreten Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern auch Fragestellungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung aufnehmen. Sie sehen, wir nehmen das Thema schon jetzt auf allen Ebenen sehr ernst und werden unsere Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft weiterhin bestmöglich unterstützen, begleiten und eine Berücksichtigung der im Antrag angesprochenen Aspekte weiter prüfen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7765 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, 24.01.2024 Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diesen Überweisungsvorschlag? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 7 Die Partnerschaft zwischen NRW und Pennsylvania nachhaltig stärken! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6853 Ich eröffne die Aussprache, und der Abgeordnete der SPD, Herr Klute, ist schon fast am Redepult. Bitte.
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor etwa 340 Jahren bzw. genau im Jahr 1683 wanderten erste Deutsche aus Krefeld (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) nach Pennsylvania aus und gründeten Germantown, heute ein Stadtteil von Philadelphia. Einige Mitglieder unserer Fraktion haben sich im Oktober des vergangenen Jahres auf den Weg gemacht, um die Spuren der nordrhein-westfälischen Auswanderung nach Pennsylvania zu verfolgen und die Spuren zu suchen, die die Landespartnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und Pennsylvania vor Ort hinterlässt. Ich kann Ihnen sagen, dass wir viele Spuren der deutschen historischen Zusammenarbeit, der Auswanderung von Deutschland nach Pennsylvania gefunden haben. Wir würden uns freuen, wenn wir in Zukunft ebenso viele Spuren zur Landespartnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und Pennsylvania finden würden. Mit diesem Antrag möchten wir unterstützen, dass diese Spuren tiefer und sehr viel sichtbarer werden, als das bisher der Fall ist. Die Landespartnerschaft wurde 2007 gegründet und wenige Wochen vor der Landtagswahl 2022 noch einmal erneuert. Wir waren vor Ort und haben mit vielen Menschen gesprochen. Dabei haben wir erfahren, dass wenige Menschen überhaupt Kenntnis von dieser Landespartnerschaft haben, obwohl es sehr viele gute Anknüpfungspunkte gibt. Uns ist klar, dass der heutige Antrag keine Mehrheit finden wird. Das ist so, das kennen wir. Dennoch könnten Sie, lieber Herr Minister Liminski und liebe Kolleginnen und Kollegen im Parlament, die eine Landtag oder andere Anregung mitnehmen. So bitten wir den Antrag auch zu verstehen. Wir haben hier im Landtag mit der von Angela Freimuth von der FDP so stark und gut geführten deutsch-amerikanischen Parlamentariergruppe NRW-USA eine Besonderheit. (Kopfnicken von Angela Freimuth [FDP]) Außerdem gibt es eine Menge Menschen, die das gerne mittragen wollen, wie sie das im Rahmen des aktuellen NRW-USA-Jahres tun werden. Mit diesem Antrag möchten wir dafür ein paar Anregungen geben. In Philadelphia hat sich vor Jahrhunderten die German Society of Pennsylvania gegründet, um deutschen Auswanderinnen und Auswandern eine Rechtsberatung zu gewähren. Diesen Verein gibt es immer noch. Heute führt er aber keine Rechtsberatung mehr durch, sondern er macht einen Kulturaustausch und würde gerne sehr viel mehr machen. Dieser Verein sagt selbst – ich kann das nicht beurteilen –, er habe die größte private deutschsprachige Bibliothek außerhalb Deutschlands. Wenn man dort hineinkommt, denkt man: Wow! – Das kennen wir nicht. Es gibt Austauschmöglichkeiten für Theatergruppen, für Konzerte und für Auftritte von Organisationen aus Nordrhein-Westfalen. Ich finde, dass man das unterstützen kann. An der University of Pittsburgh gibt es German Studies. Dort suchen sie händeringend nach Austauschpartnerinnen und Austauschpartnern, und sie suchen Praktikumsplätze für ihre Studierenden in Deutschland. Wir finden, dass sich Nordrhein-Westfalen hier mehr einbringen und den Austausch für junge Menschen, mit jungen Menschen stärken kann. Pennsylvania bietet die Möglichkeit, den Austausch über den Umgang mit Feinden der Demokratie zu suchen, weil die Menschen dort seit der letzten Präsidentschaftswahl eine Menge Erfahrungen gesammelt haben. Auch wir haben das bitter nötig. Wir möchten dazu ermutigen, mehr zu tun. Ein NRW-Auslandsbüro in Pennsylvania könnte das auch leisten. Ebenso halten wir es für sinnvoll, eine zivilgesellschaftliche Konferenz NRW-Pennsylvania in Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bieten dafür unsere Unterstützung an. Ich denke, die allermeisten hier im Hause eint es, wenn ich sage: Wir wissen nicht, was in diesem Jahr passiert, auch nicht in den USA. Die Vorzeichen sind nicht ausschließlich, sagen wir es einmal so, auf Gut und auf Demokratie getrimmt. Wir werden ein starkes Interesse daran haben müssen, dass die transatlantischen Beziehungen, die 24.01.2024 Beziehungen zwischen Deutschland und den USA weiterhin gut funktionieren. Wir werden auch ein starkes Interesse daran haben müssen, dass die NATO weiterhin gut funktioniert. Das ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes, bei dem die Zuständigkeit für die Außenpolitik liegt, auch die Länder haben unseres Erachtens die Möglichkeit, sich in der Außenpolitik des Bundes unterstützend einzubringen. Wir sagen herzlichen Dank (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – ich vernehme das Signal, dass die Redezeit beendet ist – und bieten ausdrücklich unsere Zusammenarbeit an. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Klute. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Bergmann.
Dr. Günther Bergmann CDU
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Klute, schönen Dank für Ihre Rede. Ich freue mich, dass Sie auch den militärischen Teil erwähnt haben, denn ich komme aus der Stadt mit einem der bedeutendsten NATO-Befehlskommandos, die wir in Nordrhein-Westfalen haben. Dort werden der Luft- und der Weltraum überwacht, und die Amerikaner nehmen eine bedeutende Rolle ein. Auch in meiner Heimatstadt wohnen amerikanische Soldaten. Ich war Mitglied des deutsch-amerikanischen Freundschaftsklubs, als 300 Familien aus den USA bei uns wohnten. Viele von ihnen waren aus Pennsylvania. Deswegen finde ich es schön, dass Sie das erwähnt haben. (Beifall von der CDU) Ich finde es gut, dass wir über dieses Thema sprechen, weil es ohne Zweifel eine große Bedeutung hat. Beim regionalen Bezug sind wird hingegen nicht einer Meinung, Herr Klute, weil Sie das aus meiner Sicht viel zu kurz dargestellt haben. Die Bedeutung der 1638 gegangenen 13 Originals … (Thorsten Klute [SPD]: 83!) – 1683. Habe ich mich versprochen? Die 13 Originals sind natürlich wichtig. Was Sie aber völlig vergessen haben: Die kamen aus Krefeld und Meerbusch. Und worüber sind sie ausgewandert? Über den heutigen Kreis Kleve. (Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Das ist wich- tig!) Landtag Das musste ich jetzt mit einem leichten Lokalbezug augenzwinkernd noch erwähnen. (Thorsten Klute [SPD]: Herr Kollege, ich bitte Sie herzlich um Entschuldigung!) Die im Osten liegenden Auswandererrouten nach Russland gingen über die Donau und die in die Neue Welt natürlich über den Rhein. Damit verließen sie das heutige Nordrhein-Westfalen über meinen Wahlkreis, das musste ich mal eben sagen. Sie gingen nach Pennsylvania und gründeten … (Zuruf von der SPD: Das sagt auch viel aus! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP] – Es war noch nicht mein Wahlkreis. Mach dir keine Sorgen, Dietmar. Es wird immer gesagt, sie gründeten Germantown. Das taten sie nicht, nur Ihr angloamerikanisches Umfeld nannte es Germantown. Genannt haben Sie es Deitscheschteddel. Ich darf in dem Zusammenhang den Hinweis auf das Jiddische geben. Es waren Mennoniten, die gingen, sie benannten es aber so, also Deutschstädtlein, was das Umfeld dann Germantown nannte. Auch das zeigt aus der damaligen Sicht ganz viel. Ich finde das sehr, sehr schön. Sie gründeten eine typische Besiedlungsform, die es später im Norden und im Süden Amerikas sehr häufig gab. In Südamerika war das genauso. Wir haben dieses Jahr 200 Jahre deutsche Besiedlung von Brasilien, weshalb wir dreieinhalb Millionen deutschstämmige Brasilianer haben. Das ist infolge der Erfahrungen aus dieser Zeit gekommen. Wir sind froh, dass Sie uns ermöglichen, hier ein ganzes Bouquet an Themen darzustellen. Das wird der Minister gleich mit Sicherheit tun. Dieses Partnerschaftsabkommen ist schon mit viel Leben gefüllt. Ich weiß deshalb nicht so genau, mit wem Sie da gesprochen haben. Die Gespräche, die zum Beispiel in Harrisburg oder in Philadelphia vom Minister erst im November letzten Jahres geführt wurden, haben viele der Akteure, die Sie hier genannt haben, abgedeckt und umfassten auch viele Kooperationen, die es in Nordrhein-Westfalen schon gibt. Stichworte sind hier: Schüleraustausch, Kampf gegen Antisemitismus und Verwaltungsaustausch. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Ich will dem Minister nicht zu weit vorgreifen. Er wird das viel intensiver deutlich machen können. Die bereits bestehende Zusammenarbeit mit der German Society of Pennsylvania ist mir hier ein bisschen zu wenig unterstrichen worden. Das ist nämlich das, was wir an Intensivierung in allen gesellschaftlichen Bereichen in diesen Regionen machen wollen. Davon verschaffte sich übrigens unter Leitung der Staatssekretärin im MWIKE, Frau Krebs, letztes Jahr eine Staatssekretärinnenrunde in den USA einen Eindruck. Damals wurden die Carnegie Mellon 24.01.2024 University bzw. das Scott Institute for Energy Innovation besucht. Es gab viele Schwerpunkte: vom Klimaschutz über erneuerbare Energien bis hin zu Kooperationen in Biotech, Medtech, Pharma und Bildungsaustausch. Es ist also breit gestreut. Somit sind einzelne Forderungen, die Sie in dem Antrag gestellt haben, obsolet. So wichtig das ist, was Sie benannt haben – es wird bearbeitet, es wird gemacht. Insofern sehe ich da gar kein Problem. Natürlich haben Sie recht damit, dass wir auf die transatlantischen Beziehungen angewiesen sind. Zu keinem anderen Land außerhalb Europas haben wir so enge Beziehungen wie zu den USA. Die müssen wir natürlich festigen, auch mit Blick auf das, was, die Wahlen in den USA betreffend, im November hoffentlich nicht kommt. Bei uns stehen dabei Bildung, Kultur, Technologie, Wissenschaft und Sport im Mittelpunkt. Es ist gut, dass der Minister das alles macht. Ich will nur noch einen Punkt hervorheben. Sie fordern ein Landesbüro in Pennsylvania. Der Minister reist im Rahmen des NRW-USA-Jahres in die USA. Zur Verkürzung auf Pennsylvania: Es heißt ja nicht NRW-Pennsylvania-Jahr, sondern NRW-USA-Jahr. Deswegen hat er den Anspruch, den er auch in die Realität umsetzt, mehrere Bundesstaaten im Blick zu haben. (Thorsten Klute [SPD]: Aber wir haben doch eine Landespartnerschaft!) Unter einer Kosten-Nutzen-Rechnung wäre das mit Sicherheit nicht in Ordnung, zumal Ihre Fraktion im zuständigen Ausschuss für Europa und Internationales immer wieder von den Marketingmaßnahmen allein in einem Büro spricht. Oder denken Sie an die Äußerungen, die ihre Fraktion im Ausschuss in Bezug auf England getätigt hat. Das sei alles nicht in Ordnung. Gleichzeitig fordern Sie dann aber 11 % zusätzliches Volumen. Das ist, als ob das Geld bei den Sozialdemokraten auf den Bäumen wachsen würde. Die Opposition hat es da leichter, das gebe ich ja zu. Es muss aber trotzdem einmal gesagt werden, dass das nicht in Ordnung ist, was ich hiermit getan habe. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Wir werden Sie daran erinnern, wenn Sie in der Opposition sind!) Insofern glaube ich, dass wir viele Dinge schon längst machen. Wir sind tief im Thema. Der Minister ist schon auf vielen Reisen gewesen. Meine Redezeit ist zu Ende. Aufgrund der Inhalte, die ich gerade vorgetragen habe, können Sie erahnen, dass viele Sachen schon längst auf der Schiene sind. Die brauchen nicht noch mal gemacht zu werden. Landtag Deswegen wird es Sie nicht überraschen, dass wir wohlwollend ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Danke!)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Bergmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Engstfeld.
Stefan Engstfeld GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Internationale Partnerschaften sind wichtig für die wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit, für Städtepartnerschaften, für den zivilgesellschaftlichen Austausch. Nordrhein-Westfalen hat Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarungen in der ganzen Welt, und das ist auch gut so. Hauts-de-France, Schlesien, Nordmazedonien, Piemont in Italien, Jiangsu in China, Ghana, British Columbia in Kanada oder – ganz neu – Dnipropetrowsk in der Ukraine sind hier nur einige Beispiele und natürlich, um ganz konkret auf Ihren Antrag einzugehen, der US-amerikanische Bundesstaat Pennsylvania. Die USA – das haben wir schon gehört – sind unser engster Partner außerhalb Europas, ein Partner, mit dem wir Werte wie Freiheit und Demokratie teilen. Gerade in diesen unruhigen sicherheitspolitischen Zeiten kommt es umso mehr auf das transatlantische Bündnis für Stabilität und für Sicherheit an. Wie wichtig das der Landesregierung ist, zeigt nicht nur das laufende NRW-USA-Jahr, sondern auch die kürzlich absolvierte USA-Reise von Minister Liminski. Ich denke, dass allen demokratischen Fraktionen die Bedeutung der Beziehungen zum Sister State Pennsylvania klar sind und dass alle demokratischen Fraktionen ein Interesse daran haben, diese zu stärken. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ihr Antrag enthält aber neben diesem Grundkonsens ein paar Punkte, die wir problematisch finden. Ein Beispiel: Sie schreiben relativ deutlich, dass Sie vor den US-Wahlen noch schnell an den Beziehungen mit einem – Zitat – Swing State arbeiten wollen. Ja, wir erleben eine aufgeheizte und polarisierte Gesellschaft in den USA, und Trumps Ergebnisse bei den republikanischen Vorwahlen beunruhigen uns. Darüber kann man sprechen – natürlich lieber miteinander als übereinander –, aber eine Partnerschaft in den Kontext von anstehenden Wahlen zu setzen, ist, vorsichtig ausgedrückt, schwierig. (Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD]) Es ist nämlich nicht das Ziel der internationalen Beziehungen unseres Landes, den Eindruck zu erwecken, einen irgendwie gearteten Einfluss auf Wahlen 24.01.2024 in unseren Partnerländern nehmen zu wollen. Umgekehrt würden wir uns das ja auch verbitten. Außerdem fordern Sie in Ihrem Antrag eine NRW-Pennsylvania-Konferenz, und das mitten im NRW-USA-Jahr, das die Beziehungen zu den USA noch viel breiter abbildet und eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft ermöglicht. Mit dem NRW-USA-Jahr verbinden wir sehr viele Akteure in Nordrhein-Westfalen, die sich als Brückenbauer über den Atlantik verstehen. Städte, Kommunen, Vereine, Zivilgesellschaft, Schule, Universitäten, sie alle können sich beteiligen und prägen dieses Jahr. Wir haben auf kommunaler Eben viele Städtepartnerschaften: Aachen und Arlington, Duisburg und Fort Lauderdale sowie Hamm und Santa Monica, um nur einige zu nennen. Da läuft schon sehr viel. Eine weitere Forderung von Ihnen – der Kollege vor mir hat es gerade angesprochen – ist die Einrichtung eines NRW-Auslandsbüros nach dem Vorbild des Büros in Israel. Ganz ehrlich: Ich setze ein großes Fragezeichen hinter die Frage, ob wir wirklich in allen Partnerregionen Auslandsbüros einrichten müssen. Natürlich kann man sich das alles wünschen und auch viel fordern, aber es ist sinnvoll, zu schauen, wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis aussieht, übrigens nicht nur in Zeiten einer angespannten Haushaltslage. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA sowie zwischen NRW und Pennsylvania sind richtig und wichtig. Ich bin froh, dass alle demokratischen Fraktionen da zusammenstehen. Das NRW-USA-Jahr ist ein wichtiger Baustein, um diese Verbindung zu stärken. Trotzdem, Herr Kollege Klute von der antragstellenden Fraktion – Sie haben es schon vermutet –, wird der Antrag wohl keine Mehrheit in diesem Haus finden. Wir werden den Antrag wohlwollend ablehnen. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD] – Rodion Bakum [SPD]: Überraschung!) Die Anregungen, die Sie darin aufgeführt haben, werden wir natürlich mitnehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Stellen Sie ihn doch nächsten Monat selbst! Wir stimmen zu! – Rodion Bakum [SPD]: Wir stimmen zu, wenn ihr ihn nächsten Monat einbringt!)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Engstfeld. – Für die FDP spricht unsere Kollegin Frau Freimuth. Landtag
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beziehungen zu den USA sind für unser Land von größter Bedeutung, und zwar nicht nur historisch, sondern auch ganz aktuell, nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch kulturell, wirtschaftlich und in vielen anderen Bereichen, für viele von uns auch sehr persönlich. Die Vereinigten Staaten sind in diesen herausfordernden Zeiten der diversen Krisen nicht nur ein wichtiger wirtschafts- und sicherheitspolitischer Partner, sondern auch ein verbündeter Streiter für gemeinsame Werte wie Demokratie, Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und viele weitere mehr. Die Partnerschaft mit den USA, die transatlantische Freundschaft, wird nicht nur diplomatisch, sondern auch zivilgesellschaftlich von vielen Menschen in unserem Land gelebt. Ich nenne Städtepartnerschaften, Schüler- und Studierendenaustauschprogramme, Kultur-, Wissenschafts- und Forschungskooperationen sowie Handel, Wertschöpfung und vieles andere. Für dieses große zivilgesellschaftliche Engagement, das wir in vielen Bereichen in unserem Land nicht nur bezogen auf die Region Pennsylvania, sondern bezogen auf die unterschiedlichsten Regionen und Staaten in den Vereinigten Staaten von Amerika schon erleben, sind wir sehr dankbar. Herr Minister Liminski hat das anlässlich seiner Rede beim Tag der Städtepartnerschaften nicht nur für die Landesregierung, sondern wohl für uns alle unterstrichen. Die Freundeskreise, das AmerikaHaus NRW, die AmCham, das sehr engagierte Team des US-Generalkonsulats, meine Kolleginnen und Kollegen in der Parlamentariergruppe NRW-USA und viele andere arbeiten für diese Partnerschaft und Freundschaft, informieren, erläutern und geben Raum auch für konstruktiven Streit. Ja, wir begleiten manche Entwicklungen natürlich kritisch. Unter Freunden ist das, auch wechselseitig, im Übrigen völlig normal. Oder glaubt tatsächlich jemand, dass auf der anderen Seite des Atlantiks Treffen zur Deportation und Remigration keine Fragen auslösen? Auch ein offener und immer wieder mehr oder weniger gut getarnter Antiamerikanismus wird auf der anderen Seite des Ozeans an vielen Stellen bemerkt. Die transatlantische Partnerschaft bzw. die transatlantische Freundschaft ist arbeitsintensiv und manchmal ein bisschen herausfordernder als zu anderen Zeiten. Aber sie lohnt sich für Freiheit, Frieden und Demokratie. Dazu gehört es natürlich auch, dass man Wahlentscheidungen, die demokratisch geerfolgen, zwar nicht gutheißen muss, aber akzeptiert und respektiert; darauf hat Kollege Engstfeld schon hingewiesen. 24.01.2024 Es ist wichtig und richtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen unsere Möglichkeiten, die wir in den unterschiedlichsten Bereichen haben, nutzen, um die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika zu intensivieren. Das gilt auch weit über das NRW-USA-Jahr hinaus, denn dieser Auftrag endet nicht mit Ablauf dieses Jahres. Das betrifft im Übrigen nicht nur die Festigung der Partnerschaft zwischen NRW und Pennsylvania. Wir haben sehr gut funktionierende Kooperationen auch mit anderen Regionen und Staaten in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dies vorausstellend stelle ich für uns Freie Demokraten fest, dass wir bezüglich der Zielsetzung des vorliegenden Antrags – das haben verschiedene andere Redner ebenfalls schon betont – einen großen Konsens haben, wir das ausdrücklich teilen und als gemeinsamen Auftrag verstehen. Eine NRW-Pennsylvania-Konferenz zur Förderung des Austauschs in den unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen kann ein sinnvolles Instrument sein, um diese Partnerschaft mit Leben in die Gesellschaft hinein zu füllen. Eine solche Partnerschaft kann zwar Top-down initiiert werden, muss dann aber Bottom-up gelebt werden. Deshalb muss das Erwartungsmanagement an eine solche Konferenz klug gesetzt werden. Es bleiben viele Fragen, die ich gerne in einem Beratungsverfahren diskutiert hätte. Leider bietet die direkte Abstimmung dazu keine Gelegenheit. Die Forderung – es ist schon angesprochen worden – nach einem NRW-Auslandsbüro in Pennsylvania finden wir zumindest verfrüht, auch wenn ich hierfür sicherlich sofort meine Bewerbung einreichen würde. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD] – Zuruf von der SPD) – Überlegt es euch. Wenn ihr mich loswerden wollte, ist es auch gut. (Thorsten Klute [SPD]: Nein! Ich hoffe, du bleibst hier! – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Symbole und Gesten sind auch unter Freunden und Partnern wichtig, aber sie dürfen nicht alles sein. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Sie wissen, dass wir, meine Kolleginnen und Kollegen in der Parlamentariergruppe NRW-USA und ich, sehr leidenschaftlich für diesen Austausch und die transatlantischen Beziehungen brennen. Wir sollten die Möglichkeiten dieses Austauschs aktiv nutzen und für jede und jeden von uns als Auftrag definieren. Ich danke den Kollegen für die Gelegenheit, anlässlich dieses Antrags über das Thema zu diskutieren. Das sollten wir allerdings vertieft machen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie den Antrag hier zur Landtag direkten Abstimmung stellen. So werden wir uns der Stimme enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Freimuth. – Für die AfD spricht nun ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Pennsylvania oder, wie man es ursprünglich mal nannte, Pennsylvanien ist wohl der US-Bundesstaat mit den reichsten Zeugnissen deutscher Kultur. Davon zeugen nicht nur Ortsnamen wie etwa Germantown oder King of Prussia, sondern auch nach wie vor ein vielfältiges kulturelles Leben, Vereine, Feste und, wie im Antrag beschrieben, entsprechende Bildungsangebote an Universitäten. Das verwundert auch wenig, wenn man sich die Zahlen anschaut; schließlich können 25 % der Einwohner und damit deutlich mehr als jede andere Gruppe ihren Stammbaum auf deutsche Zuwanderer zurückführen. Die SPD nimmt das nun zum Anlass, einen Antrag zu formulieren, in dem sie einen Ausbau und eine Stärkung der Beziehungen dorthin fordert. Es ist gut und wahrscheinlich auch richtig, dass Sie so etwas fordern. Wenn wir es fordern würden, wäre es wahrscheinlich Deutschtümelei. Meine Damen und Herren von der SPD, überhaupt ist es ein bisschen inkonsistent, wenn ausgerechnet Sie sich für die Pflege und den Erhalt deutschen Brauchtums einsetzen, während Sie hier in Deutschland gar nicht schnell genug mit seiner Abschaffung vorankommen können. Auch spannend: Die SPD beschreibt selbst, dass ein Viertel der Menschen in Pennsylvania ethnisch eine deutsche Herkunft haben. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Ethnisch!) Nach dem, was Sie hier in Deutschland vertreten, darf die Ethnie eigentlich gar keine Rolle mehr spielen; schließlich ist ein Deutscher nur, wer einen deutschen Pass hat. Es ist also alles ein bisschen widersprüchlich. An anderer Stelle bleiben Sie Ihrem verkorksten Weltbild treu. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Die Demokratie sieht sich in diesen Jahren in vielen hoch entwickelten Staaten der Erde Angriffen von rechts ausgesetzt. Wir wissen das in Deutschland.“ Man kann das Tränchen fast heraushören. 24.01.2024 „Und dieses Bewusstsein gibt es auch im Swingstate Pennsylvania. Ein Erfahrungsaustausch über Angriffe auf unsere Grundwerte und über den Umgang damit kann für beide Gesellschaften gewinnbringend sein – zumal 2024 die US-Präsidentschaftswahlen anstehen.“ Wissen Sie, es ist diese oberschlaue, diese besserwisserische Art, die man auf der Welt am allerwenigsten an manchen von uns mag – ganz sicher auch in den USA. Ja, wir unterstützen die Partnerschaft mit Pennsylvania und freuen uns auch besonders, wenn der Staat 2024 wieder wie schon 2016 seine Stimmen für Donald Trump abgeben wird. Die jüngsten Umfragen sehen ja ganz gut aus. Bei der Gelegenheit übrigens herzlichen Glückwunsch an Donald Trump zum gestrigen Vorwahlerfolg in New Hampshire! (Vereinzelt Beifall von der AfD) Aber wie auch immer die Wahlen ausgehen sollten – wir machen davon nicht unsere Freundschaft zu irgendjemandem abhängig. Wenn die Amerikaner für Biden votieren sollten – warum auch immer –, dann haben wir als Demokraten das zu akzeptieren. Das unterscheidet uns, meine Damen und Herren von der SPD. Wir wollen keine Partnerschaft, die von der politischen Couleur irgendwelcher Regierungen dies- oder jenseits des Atlantiks abhängig ist. Wir nehmen die Amerikaner nicht für die Schwächen ihrer Regierung in Haftung und wollen ganz sicher nicht, dass unsere Bürger für diejenigen in Haftung genommen werden, die sich hierzulande Regierung nennen. Ihre staatsfixierte Sichtweise dringt auch an anderer Stelle im Antrag durch. So wollen Sie ein NRW-Büro in Pennsylvania einrichten, idealerweise wahrscheinlich mit einem oder mehreren hochdotierten Landesbeamten mit SPD-Parteibuch durchsetzt – gerade hat sich aber ja jemand von der FDP beworben; da schaut man sich offensichtlich schon nach neuen Jobs um –, die dann den Amerikanern erklären sollen, wie die Welt funktioniert. Das wiederum braucht wirklich keiner, und das wäre eine echte Verschwendung von Steuergeldern. Es wäre vielleicht sinnvoller als Radwege für Peru, aber in Zeiten des allgemeinen Sparzwangs sicher nicht angezeigt. Viel sinnvoller wäre es, Vereine und Verbände in der Zusammenarbeit zu stärken, anstatt neue Bürokratien zu errichten. Und noch viel sinnvoller wäre es, unseren Partnern vor Ort nicht im Tonfall des sozialdemokratischen Oberlehrers zu begegnen. Den mag nämlich niemand – weder in Deutschland noch in den USA. (Beifall von der AfD) Landtag In diesem Sinne und in dieser Form ist der Antrag jedenfalls nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht nun der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist eben schon angeklungen: Die transatlantischen Beziehungen sind seit vielen Jahrzehnten eine der tragenden Säulen der deutschen Außenpolitik und dementsprechend selbstverständlich auch fester Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit von uns als Land Nordrhein-Westfalen. Das Besondere an diesen Beziehungen – auch das hat Stefan Engstfeld als Ausschussvorsitzender eben in Erinnerung gerufen – ist, dass wir gleiche Werte teilen, nämlich die Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Insofern ist es eine Verbindung, die nicht nur über viele Jahre und Jahrzehnte gewachsen, sondern auch besonders eng ist. Das wird in diesen Tagen wieder klar, in denen es einmal mehr darauf ankommt, angesichts der sicherheitspolitischen Erschütterungen in der Welt auf echte Partner und Freunde zählen zu können. Das ist mit den USA in der Nordatlantischen Allianz, dem erfolgreichsten Bündnis der Geschichte für den Frieden in der Welt, der Fall. Aber – auch das ist schon angeklungen – es besteht Unsicherheit, ob die USA dieser Partner und Freund bleiben werden, wenn bei den kommenden Wahlen im November sich mit Donald Trump jemand an die Regierung machen sollte, dessen Geisteshaltung wir ja schon kennen. Wenn Herr Tritschler für die AfD von diesem Rednerpult aus Donald Trump gratuliert und davon spricht, dass sich die Personen hier auf der Regierungsbank Regierung nennen, erinnert das doch sehr frappierend an manche Ereignisse in den USA, die zum Glück vielen Menschen die Augen geöffnet haben, wes Geistes Kind Donald Trump ist. Wer solche Freunde hat … (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir gerade angesichts solcher Gefahren am Horizont bei den subnationalen Beziehungen Tempo machen, uns engagieren und diese Beziehungen vertiefen. Das ist auch Teil der Begründungen unseres NRW-USA-Jahres. Wir haben es ins Leben gerufen, weil 24.01.2024 wir erst in jüngster Geschichte die Erfahrung gemacht haben, dass wir uns nicht immer darauf verlassen können, dass der Grad der Gemeinsamkeit auf der Ebene der nationalen Regierungen stets gleichbleibend hoch ist. In solchen Momenten und Phasen der Geschichte kommt es dann darauf an, dass wir auch subnational, über die regionale oder die lokale Schiene, die Verbindung aufrechterhalten. Dafür ist die Parlamentariergruppe NRW-USA, liebe Frau Freimuth, eine sichere Bank. Deswegen will ich auch vonseiten der Landesregierung herzlich für die Arbeit danken, die Sie dort organisieren – durch alle Phasen des deutsch-amerikanischen Verhältnisses hindurch; und wir haben wechselvolle Jahre hinter uns. Danke für diese Arbeit! Die Bemühungen um unseren Sister State Pennsylvania sind eine weitere Säule dieser Anstrengungen. Uns verbindet – es wurde gesagt – eine 340- jährige Geschichte. Insofern war es für mich persönlich auch ein bewegender Moment, gemeinsam mit der US-Generalkonsulin Pauline Kao, die mich im November auf der Reise begleitet hat, just an dem Tisch zu stehen, auf dem die ersten 13 Einwanderer aus Krefeld die Urkunden zu ihrer Ankunft im sogenannten Germantown unterschrieben haben. Das war bewegend. Die Führung durch den Vorsitzenden der German Society of Pennsylvania, Mark McGuigan, war auch noch einmal ein solches Erlebnis, bei dem man merkte, dass die Beziehungen lebendig sind. Da ist nicht nur viel übrig, sondern auch viel gewachsen. Das zeigt auch die Breite dieser Beziehungen – im Hochschulbereich, in der Kultur, bei Städtepartnerschaften, in der Zivilgesellschaft oder auch wirtschaftlich. Ich hatte die Freude, in Pennsylvania das Unternehmen Phoenix Contact zu besuchen, das hier im lippischen Blomberg seinen Heimatssitz hat und dort mittlerweile auch stark unternehmerisch engagiert ist. Ausbildung, Ausbau der erneuerbaren Energien, Wasserstoff – das waren die Themen meines Austauschs mit dem dortigen Wirtschaftsminister. Das zeigt, welches Potenzial diese Beziehung hat. Wir werden dies vertiefen, indem wir im Rahmen eines Verwaltungsaustausches Expertise und Erfahrung miteinander teilen und einander bei der Bewältigung gleicher Herausforderungen diesseits und jenseits des großen Teiches, des Atlantiks, helfen wollen. Insofern nehme ich diesen Antrag, sehr geehrter Herr Klute, liebe SPD-Fraktion, als Ermunterung und Ermutigung für das, was die Landesregierung macht. Auch wenn heute über den Antrag abgestimmt wird und er allem Anschein nach keine Mehrheit bekom-Landtag men wird, sehe ich darin doch auch einige neue Ansätze, die wir uns gerne anschauen werden. Ich glaube, das sollten wir miteinander tun; denn wir pflegen ganz zu Recht in diesem Hohen Haus eine Tradition und eine Kultur parteiübergreifender Zusammenarbeit, wenn es um die internationale Arbeit Nordrhein-Westfalens geht. Gerade im Hinblick auf die USA sehen wir, welcher Wert das ist. Wir sollten das miteinander erhalten. In diesem Sinne danke ich für die Debatte und wünsche weiterhin einen guten Tag. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/6853. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/6853, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 8 Datenschutzrecht in Deutschland entbürokratisieren und Rechtssicherheit schaffen – den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz muss eine rechtsverbindliche Wirkung zukommen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7759 Für die FDP begrüße ich als Ersten Herrn Dr. Pfeil hier am Redepult.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Datenschutzbestimmungen in Deutschland gleichen einem Flickenteppich. Sie sind nicht einheitlich, sondern zersplittert. Neben der Datenschutz-Grundverordnung gibt es zahllose weitere Einzelvorschriften. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen liegt bei den Ländern und ihren Datenschutzbeauftragten. Zusätzlich gibt es für Bundesangelegenheiten auch auf Bundesebene einen Datenschutzbeauftragten. Allein die Vielzahl der Datenschutzbeauftragten führt naturgemäß zu einer unterschiedlichen Auslegung 24.01.2024 einzelner Bestimmungen. Folge hiervon ist beispielsweise, dass Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern unterschiedliche Datenschutzbestimmungen befolgen müssen. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und erfordert einen massiven bürokratischen Aufwand. Zu Recht klagen Unternehmen darüber, dass sie neben dem Fachkräftemangel auch noch mit zunehmenden bürokratischen Hürden konfrontiert werden. Ein solcher Flickenteppich ist allerdings unnötig, führt zu Unsicherheit, Unübersichtlichkeit bei der Anwendung und schadet unserer Wirtschaft sowie der Rechtssicherheit. Die aktuellen Probleme sind offensichtlich. Selbst wenn die Datenschutzkonferenz einen Beschluss fasst, entfaltet dieser keine bindende Wirkung für die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Sie können weiterhin frei entscheiden, ob sie diesem Beschluss der Datenschutzkonferenz folgen möchten oder nicht – was auch in der Praxis regelmäßig in die eine oder die andere Richtung geschieht. Auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutzrecht ist es aber wichtig, die bestehenden bewährten aufsichtsrechtlichen Strukturen der Landesdatenschutzbeauftragten aufrechtzuerhalten. Wir unterstützen daher den Vorschlag unseres Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann, endlich dadurch für Rechtssicherheit zu sorgen, dass den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz zukünftig ein rechtsverbindlicher Charakter zukommt. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Änderung des Grundgesetzes. Das Grundgesetz regelt klar die Kompetenzen von Bund und Ländern und sieht aktuell keine gemeinsamen Gremien von Bund und Ländern mit rechtsverbindlicher Beschlusskompetenz vor. Jede Änderung des Grundgesetzes muss wohlbedacht sein. Es bedarf guter Gründe für eine solche Änderung, die keinesfalls leichtfertig erfolgen darf. Diesbezüglich ist hier zu berücksichtigen, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Jahr 1949 manche der heute im Jahr 2024 bestehenden Probleme noch nicht erfassen und auch nicht vorhersehen konnten. Im Jahr 1949 gab es noch keine Digitalisierung und keine Notwendigkeit eines einheitlichen und rechtssicheren Datenschutzrechts. In sorgfältiger Abwägung überwiegt daher unseres Erachtens vorliegend die Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen mit einem deutschlandweit einheitlich ausgelegten Datenschutzrecht gegenüber der Beibehaltung der bestehenden, im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzregelungen, die zu mehr Zersplitterung führen. Diese Rechtssicherheit stellt einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung von Landtag Geschäftsmodellen und Produkten sowie die Organisation von Betrieben und die Rechtssicherheit bei Gerichten dar. Zusätzlich trägt sie zu der dringend erforderlichen Entbürokratisierung bei. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag und darum, sich im Bundesrat für die erforderliche Gesetzesänderung einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Erwin.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Rede des Jahres im Plenum könnte man eigentlich frohen Mutes hoffen und denken: Neues Jahr, neues Glück. Die Anträge von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Herr Kollege Pfeil, verfolgen aber leider ein anderes Motto. Denn „Täglich grüßt das Murmeltier“ trifft es doch viel besser. Das zeigt sich, ohne den Reden meiner Kollegen vorgreifen zu wollen, sowohl heute als auch morgen. In Ihrem Antrag heute widmen Sie sich dem Thema „Datenschutz“. Das ist für die FDP nicht ungewöhnlich. Bedauerlicherweise haben Sie aber die Weihnachtspause nicht etwa dafür genutzt, mit Ihrem Bundesjustizminister mal über die Haltung der FDP an den Stellen zu sprechen, an denen Sie wichtige Instrumente wegen vorgeschobener Datenschutzargumente blockieren – Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“. Das wäre sinnvoll und dringend notwendig gewesen. Das wissen Sie. Wir haben es schon häufig hier besprochen. (Beifall von der CDU) Aber was haben Sie getan? Sie haben das Handelsblatt gelesen. Doch leider eignet sich das Handelsblatt nicht einfach so dazu, Plenaranträge zu schreiben. Im Handelsblatt vom 15. Dezember letzten Jahres schlug nämlich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann – Sie haben es eben gesagt – vor, seiner Auffassung nach die Rechtssicherheit von Datenschutz dadurch sicherzustellen, dass den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz zukünftig ein rechtsverbindlicher Charakter zukommen soll. Warum macht er das? Dazu haben Sie hier ebenfalls schon ausgeführt. Der Datenschutz der Bundesrepublik basiert auf gewissen Regelwerken wie unter anderem der Datenschutz-Grundverordnung. Die Aufsicht darüber obliegt den Bundesländern und deren Datenschutzbeauftragten, wie auch dem Bund und dessen Datenschutzbeauftragten. Auch das haben Sie gerade schon erwähnt. Auch im Datenschutzrecht ist es so wie in allen Rechtsgebieten: Es gibt unterschiedliche Ausle-24.01.2024 gungsweisen. Das macht es vor allem für die Wirtschaft schwer. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu, lieber Herr Kollege Pfeil. Für eine einheitliche Anwendung des europäischen Datenschutzrechts gibt es viele gute Argumente. In Ihrem Antrag schlagen Sie eine Änderung des Grundgesetzes vor. Da muss man sich schon die Frage stellen, was dieser Antrag hier im ersten Schritt im Landtag Nordrhein-Westfalen zu suchen hat. Ja, täglich grüßt das Murmeltier. Der Bundesjustizminister scheint sich in Berlin nicht durchsetzen zu können. Davon versuchen Sie hier mit Ihrem Antrag abzulenken. Dabei hilft ein Blick in Ihren eigenen Koalitionsvertrag. Ich zitiere mit Ihrem Einverständnis, Herr Präsident, von Seite 17: Die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz soll in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden. – Ein entsprechender Entwurf liegt seit August vor. Eine Einigung der Ampel: bislang Fehlanzeige. (Sven Wolf [SPD]: Es liegt ein Referentenent- wurf vor!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig, dass hier etwas passieren muss. Lassen Sie uns erst einmal abwarten, wie die finale Einigung aus Berlin aussieht. Dann werden wir den Prozess auch begleiten. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Eine letzte Bemerkung: Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn wir heute schon über Datenschutz reden, möchte ich noch einmal an Sie appellieren – ich habe es eingangs schon gesagt –: Bewegen Sie sich endlich beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“; für die Sicherheit unserer Kinder (Beifall von der CDU) und für eine wirksame, effektive und durchschlagskräftige Strafverfolgung. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Erwin. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Wolf.
Sven Wolf SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat entgegen der Kritik von Frau Kollegin Erwin hier schon ein wichtiges Thema angesprochen. Das kennen wir, glaube ich, auch alle. Wenn wir mit Unternehmen und Verbänden sprechen, die in unterschiedlichen Bundesländern auftreten und agieren, beschreiben sie uns nämlich, dass tatsächlich die Auslegung unterschiedlich ist. Ich will aber davor warnen, dass eine solche Debatte dazu genutzt wird, jetzt wieder ein Datenschutz-Bashing zu machen. Das halte ich nicht für hilfreich. Ich erinnere an die sehr aufgeheizte Debatte, die es Landtag seinerzeit gegeben hat, als die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtet worden ist. Denn gerade in einer Welt, die immer digitaler wird, finden sich mehr und mehr Daten. Ich möchte Sie einmal fragen: Auf wie vielen Plattformen haben Sie denn schon Ihre Daten eingegeben? – Dann will ich als Kunde doch wissen, dass diese nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtmäßigkeit – Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht – verarbeitet werden. Ist Ihnen gerade etwas aufgefallen? Das sind alles sehr allgemeine und, wie wir Juristen sagen würden, teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie müssen dann mit Leben gefüllt werden. Das sollte in Deutschland auch einheitlich sein. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Bundesjustizminister Buschmann hat das in dem jetzt schon mehrfach zitierten Namensbeitrag im Handelsblatt auf den Punkt formuliert. Er hat gesagt – ich zitiere –: „[…] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist heute noch wichtiger als vor vierzig Jahren.“ Frau Kollegin Erwin, daher haben sich SPD, Grüne und FDP gemeinsam im Koalitionsvertrag des Bundes dieses Themas angenommen und vereinbart – Sie haben es ja schon zitiert; ich will die Stichworte noch einmal nennen –, Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes zu stärken. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor. Damit soll die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder, also die DSK, gestärkt werden. Bundesinnenministerin Faeser hat mit ihrem Haus auch die verfassungsrechtlichen Grenzen sehr deutlich aufgezeigt. Es wird Bundesjustizminister Buschmann und auch der FDP-Fraktion nicht entgangen ein – auch wenn das in Ihrem Antrag jetzt ein bisschen überrascht klingt –, dass es da verfassungsrechtliche Grenzen gibt. Wie man das lösen will, liegt ja jetzt vor. Wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen, wissen Sie: Wie die Grenzen zur Änderung der Verfassung überwunden werden könnten, sagt das BMI derzeit nicht. Es schlägt aber vor, hier eine Verbesserung mit einem milderen und vielleicht auch etwas schnelleren Mittel zu erreichen, nämlich mit einer einfachgesetzlichen Regelung. Das wäre ein relativ schnelles Gesetzgebungsverfahren im Bund. Damit könnt man die Kompetenzen zusammenfügen und die DSK stärken. Die DSK selbst hat sich dazu geäußert. Sie sieht das grundsätzlich positiv und auch nicht so kritisch, wie es andere Stimmen in der Debatte sagen. 24.01.2024 Die zentrale Forderung, die wir gerne unterstützen, ist die bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Bei diesem Thema sind wir uns wohl einig. Eine Idee, die der Deutsche Anwaltverein in die Debatte eingebracht hat, finde ich spannend. Er schlägt nämlich einen Staatsvertrag hierzu vor, um die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern besser zu regeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken, dass bei diesem Thema noch zahlreiche Fragen offen sind, über die wir diskutieren sollten – teilweise sind sie im FDP-Antrag nicht enthalten, wie auch der Referentenentwurf aus dem BMI –: Wie sieht die Idee des Deutschen Anwaltvereins konkret aus? Wie könnten wir als Land Nordrhein-Westfalen einen Beitrag leisten? Was sagt unsere eigene Landesdatenschutzbeauftragte, die LDI, zu der Zusammenarbeit? – Ich gehe davon aus, dass wir ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, darüber im Ausschuss zu sprechen. Ein Ziel sollte uns einen: Datenschutz hat einen hohen Stellenwert. Er muss für uns Bürgerinnen und Bürger, aber auch für alle Verbände und Unternehmen in ganz Deutschland effizient und einheitlich geregelt werden. Dann stärken wir gemeinsam das Verständnis für den Schutz unserer Daten, deren Akzeptanz und damit unser aller Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Frau Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wir habe es schon gehört: Datenschutz wird gerne für viele Dinge verantwortlich gemacht – für zu viel Bürokratie, für langsame Digitalisierung und dafür, dass wir das alles nicht so gut hinbekommen wie unsere europäischen Nachbarländer, und das bei der gleichen Rechtsgrundlage. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen: Woran liegt das? Hängt es wirklich am Datenschutz, oder hängt es vielleicht auch an der technischen Umsetzung, an der Akzeptanz, am Verständnis? Daher ist es so wichtig, dass wir uns Datenschutz nicht nur aus der rechtlichen Perspektive anschauen. Ich bin Informatikerin. Ich habe Informatik aus Leidenschaft an Technik studiert und will gerne die vielen coolen Lösungen, die wir im Bereich „künstliche Intelligenz“ gerade in der Entwicklung haben, umsetzen können. Das kann alles auch datenschutz-Landtag konform gelingen. Dafür brauchen wir Datenschutz nicht als Verhinderer. Wir brauchen pragmatische, technisch gute Lösungen, die das alles regeln. Es gibt immer wieder Beispiele, bei denen es heißt: Das geht aber datenschutzkonform nicht – von guter Zusammenarbeit in Clouds bis hin zum Einsatz digitaler Medien in der Schule. Aber Datenschutz sagt uns ja nicht: „Ihr dürft das nicht tun“, sondern: „Ihr müsst darauf achten, dass Daten sorgsam und gut geschützt verarbeitet werden und dass es eine vernünftige Rechtsgrundlage gibt, auf der das passiert.“ Das muss bei der Debatte endlich auch im Vordergrund stehen. Denn wenn wir uns anschauen, was jetzt alles an technologischen Entwicklungen kommt, sehen wir, dass vieles davon auf Daten basiert. „Daten sind das neue Öl“ ist ein Satz, der immer wieder durch die Debatte geistert. Und Daten sind noch viel mehr. Denn sie bergen die Gefahr, dass wir diskriminiert werden, dass Jugendsünden für Ewigkeiten online bleiben oder dass wir Kredite nicht bekommen, dass wir falsche Medikamente erhalten usw., wenn Daten nicht sorgsam erhoben, ausgewertet und verwendet werden, oder dass einfach unser Recht auf Privatsphäre eingeschränkt wird. Deshalb finde ich es schade, dass dieser Antrag nur aus einer rechtlichen Perspektive auf die Datenschutzproblematik schaut. Denn wir müssen einfach die Perspektive weiten. Auch das hat bei der FDP Charakter. Wir haben viele Anträge zum Thema „künstliche Intelligenz“ im Rechtsbereich, die eine technische Umsetzung nicht in den Blick nehmen, eine gesellschaftliche Umsetzung nicht in den Blick nehmen und auch nicht fragen: „Wo ist die gesellschaftliche Akzeptanz dafür?“, sondern rein aus einer rechtlichen Brille kommen. Das Problem ist: Digitalisierung muss dem Menschen dienen, und Datenschutz auch. Wir kommen in vielen essenziellen Fragen nicht weiter, wenn wir uns nur auf diese rechtlichen Aspekte konzentrieren. Wenn wir uns den Antrag anschauen, wird auch klar, dass der Antrag gar keine Lösungsvorschläge macht. Der FDP-Bundesminister hat etwas vorgeschlagen und kriegt es in der Ampel nicht durch; also stellt die FDP hier im Landtag einen Antrag und springt dem Bundesjustizminister bei. Die Bundesdatenschutzkonferenz ist dagegen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht keinen Handlungsbedarf. Das alles steht im Antrag. Dann wird ein Beispiel aufgeführt, für das die Bundesdatenschutzkonferenz 2022 eine Lösung gefunden hat. Auch da scheint das Problembewusstsein irgendwie aus den Fugen geraten zu sein. Das lässt mich daran zweifeln, dass wir mit dem Antrag und der Perspektive, wie wir auf den Datenschutz schauen, wirklich zu einer Lösung kommen. 24.01.2024 Aber natürlich stimmen wir der Ausschussüberweisung zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Eisentraut. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Eisentraut, ich habe schon verstanden, wie Sie das gerade in Ihrem Wortbeitrag meinten, dass Sie Datenschutz ganzheitlicher verstanden wissen möchten und nicht nur die rechtliche Betrachtung haben wollen. Aber wenn die rechtliche Betrachtung schon so aus dem Ruder läuft, wie die Kollegen Dr. Pfeil und auch Herr Wolf gesagt haben, bringt Ihnen die coole Lösung, die Sie haben, am Ende auch nichts mehr, wenn sie dann rechtsunsicher ist. Der Antrag der FDP – das möchte ich unterstützen – trifft den Nagel auf den Kopf. Er spricht ein zutreffendes Problem an, für das auch zügig eine Lösung erarbeitet werden muss. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze der FDP – das darf ich vorwegnehmen – können jedoch nur zum Teil überzeugen. Denn in Deutschland – das wissen Sie alle, meine Damen und Herren – geht ein Bürokratiemonster um. Dazu passt auch der Bericht des Normenkontrollrats aus November 2023. Das ZDF gibt ihn mit der Conclusio wieder: „Die durch neue Gesetze verursachten Bürokratie-Lasten haben im zurückliegenden Jahr ein Rekordniveau erreicht.“ „Der Normenkontrollrat (NKR) warnt in seinem aktuellen Jahresbericht vor Unregierbarkeit durch Bürokratie.“ Wenn 17 Datenschutzbeauftragte, also 16 Länderund ein Bundesdatenschutzbeauftragter, immer wieder die geltenden Datenschutzbestimmungen unterschiedlich auslegen, wie das hier auch im FDP-Antrag insinuiert wird, ist das natürlich ein bürokratischer Hemmschuh für Unternehmen, eine Rechtsunsicherheit und ein erneuter Grund, eine Verschlankung oder Entbürokratisierung zu fordern. Man kann durchaus die Frage stellen, weshalb etwa der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, Alexander Roßnagel, bei ZEIT ONLINE am 25.12.2023 vor – Zitat – „Wildwuchs bei der Nutzung von KI-Textrobotern wie etwa ChatGPT“ warnte und Behörden und Unternehmen dringend aufforderte, Richtlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz aufzustellen. Warum gibt eine solch allgemeingültige Empfehlung eigentlich nicht der Bundesdatenschutzbeauftragte? Landtag Und wie ist die Haltung der Landesdatenschutzbeauftragten NRW und ihrer im Organisationsplan ausgewiesenen mehr als 100-köpfigen Mannschaft dazu? Wie sind eigentlich die anderen 15 Landesdatenschutzbeauftragten personell aufgestellt, und wie eigenständig bzw. vielleicht auch eigensinnig agieren sie? Unser föderales System in Deutschland hat zweifellos eine wichtige Kontrollfunktion und beschränkt im Gegensatz zu anderen Ländern die Machtkonzentration in den jeweiligen Schaltstellen recht wirkungsvoll. Fakt ist aber auch: Der Aufbau ähnlicher bzw. paralleler Strukturen in den einzelnen Bundesländern frisst sowohl wertvolle personelle als auch finanzielle Ressourcen. Ein einheitlich ausgelegter Datenschutz ist zweifellos ein wichtiger Beitrag für mehr Rechtssicherheit. Daher sollte dies – an dieser Stelle unterstütze ich die Forderung im Antrag ausdrücklich – oberstes Ziel sein. Dass deutschlandweit agierende Unternehmen in verschiedenen Bundesländern eine quasi fragmentierte Rechtslage vorfinden, ist nicht zumutbar. Es mag sogar – so weit könnte man gehen – investitionshemmend wirken. Wenn allerdings, wie hier im Antrag der FDP, die Forderung nach einer Grundgesetzänderung ertönt, damit die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz automatisch eine Art legislativen Charakter erhalten, dann schrillen bei Juristen – so auch bei mir – sofort die Alarmglocken. Ob dies am Ende zu mehr Rechtsverbindlichkeit und Rechtsharmonisierung führt, darf ebenfalls bezweifelt werden. Gesetze entstehen in unserem Land nach klaren Regeln und werden nicht vom Rechtsanwender selbst geschrieben oder beschlossen. So sollte es zumindest der Normalfall sein. Wir erleben leider heute schon an anderer Stelle eine immer stärkere Einmischung beispielsweise von Lobbyverbänden in legislative Prozesse. Die Forderung, der Datenschutzkonferenz quasi legislative Macht einzuräumen, unterstützen wir explizit nicht. Der Überweisung des Antrags in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu und sehen dort einer angeregten fachlichen Diskussion entgegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Esser. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Reul das Wort.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem vorliegenden Antrag wird beabsichtigt, die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz im Bereich der Wirtschaft umzusetzen. 24.01.2024 Der Hintergrund: Die Datenschutzkonferenz als Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern könne sich nicht auf einheitliche Positionen einigen. Die Idee der Antragstellerin ist es, dies durch eine Änderung des Grundgesetzes zu erreichen, so wie es der Bundesjustizminister vorgeschlagen hat. Dadurch soll die DSK rechtsverbindliche und vor allen Dingen einheitliche Beschlüsse fassen können. So weit die Ausgangslage. Ja, auch die Landesregierung will, dass das europäische Datenschutzrecht von allen Aufsichtsbehörden möglichst gleich angewendet wird. Bevor wir aber über eine Verfassungsänderung nachdenken, sollten wir erst einmal schauen, ob wir auch andere Lösungen finden. Unser föderaler Staatsaufbau sieht nun einmal vor, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Datenschutzaufsicht auf Bund und Länderbehörden aufgeteilt ist. Es handelt sich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung darüber hinaus um „völlig unabhängige“ Aufsichtsbehörden. Übrigens: Die Überlegung, die Datenschutzkonferenz zu stärken, ist nicht neu. Seit der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird über diese Frage diskutiert. Nun ist auch im Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin – darauf ist eben schon hingewiesen worden – die Absicht enthalten, eine „Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz“ in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium liegt vor; auch das ist gesagt worden. Vielleicht sollte sich die Ampel in Berlin erst einmal intern einigen, was sie denn will. Die Landesregierung will diesen Prozess im Bundesdatenschutzgesetz gemeinsam mit den anderen Ländern erst einmal begleiten und dann entscheiden, ob das der richtige oder nicht der richtige Weg ist – ein Schritt nach dem anderen. – Danke. (Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Aussprache angelangt und gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7759 an den Rechtsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Landtag Wir kommen zu: 9 Nein zum GEZ-Automatismus! Die demokratische Debatte zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags darf nicht durch Automatismen wie Indexierung oder Korridorvorgaben ausgehöhlt werden. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7757 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Tritschler das Wort.
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unzufriedenheit der Deutschen mit ihrem öffentlich-rechtlichen – oder auch staatlichen – Rundfunk lässt sich schwerlich leugnen. Hierzu mal ein paar aktuelle Zahlen. Juli 2023: Laut einer repräsentativen Umfrage finden 72 % den Beitrag zu hoch, 22 % finden ihn angemessen, und ganze 4 % finden ihn zu niedrig. August 2023 – eine Umfrage im Auftrag der CDU Sachsen-Anhalt –: 74 % sehen dringenden Reformbedarf, eine Mehrheit findet die Beiträge zu hoch, 90 % lehnen weitere Beitragserhöhungen ab. September: INSA ermittelt für die BILD am SONNTAG, dass sich 84 % der Befragten eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags wünschen. Wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Unternehmen wie jedes andere, müsste er sich bei solchen Umfragen unter seinen Kunden wohl ernste Sorgen machen. Aber das brauchen ARD und ZDF natürlich nicht. Denn die können ihre Kunden einfach zwangsverpflichten, und wenn diese nicht zahlen, steht ihnen das ganze staatliche Sanktionsarsenal von der Pfändung bis zu Haftstrafen zur Verfügung. Alleine schon deshalb ist das Märchen von der sogenannten Staatsferne natürlich blanker Hohn. Nichtsdestotrotz bläst den Öffentlich-Rechtlichen der Wind zunehmend kalt ins Gesicht. Nicht zuletzt die Debatte über den verschwenderischen Umgang mit Beitragsmitteln beim rbb hat die schon lange schwelende Unzufriedenheit der Deutschen noch einmal angefacht. Und auch andere Parteien – bisher waren wir als AfD da ja alleine – sind nun gezwungen, Reformwillen zu zeigen oder zumindest zu simulieren. In solchen Fällen gilt in der deutschen Politik dann der alte Grundsatz: Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis. Genau das haben die Ministerpräsidenten getan und dem Gremium gleich den hochtrabenden Titel „Zukunftsrat“ angedeihen 24.01.2024 lassen, auch wenn man vorsichtshalber schon im Vorhinein alle ernsthaften Kritiker des Staatsfunks aussortiert hat. Dieser Berg kreißte nun für rund ein Dreivierteljahr, um erwartungsgemäß eine Maus zu gebären – oder ein Mäuschen, wenn man so will. Das sagt nicht nur der böse Rechtspopulist Tritschler, sondern das sagt ausgerechnet zum Beispiel der ehemalige Chef des Grimme-Instituts, das Sie hier ja immer so loben, Lutz Hachmeister. Er findet, die Ergebnisse seien erstaunlich strukturkonservativ und man habe den Eindruck, dass der Zukunftsrat niemanden habe wehtun wollen. Ausgerechnet die grüne Digitalpolitikerin Rößner findet die Ergebnisse – ich zitiere – „weder ,mutig‘, noch ,revolutionär‘, sondern schlicht unrealistisch, wenig durchdacht, missbrauchsanfällig […].“ Da kann ich mich nur anschließen. Das Gremium, das eigentlich auf Kostenersparnisse hinwirken sollte, fordert in seinem Bericht jetzt tatsächlich noch eine zusätzliche ARD-Anstalt, zusätzliche Gremien und mehrköpfige Senderspitzen anstatt der bisherigen Intendanten, bescheidenere Gehälter hingegen lehnt man als Populismus ab. Meine Damen und Herren, diesen Antrag zur automatischen Steigerung der Rundfunkbeiträge, also zur Koppelung der Beiträge an Inflation, Steigerungen des Bruttoinlandsprodukts oder andere Kennzahlen, haben wir eingebracht, bevor der sogenannte Zukunftsrat sein Papier vorgelegt hatte. Schon lange geistert der Vorschlag von der sogenannten Entpolitisierung der Rundfunkbeiträge durch den politischen Raum. Vor allem die Union tut sich hier hervor. Herr Söder hat es gesagt, Herr Liminski – herzlich willkommen – hat es gesagt, auch Herr Robra; wahrscheinlich weil es so einfacher wäre, wie Herr Merz billige Wahlkampfforderungen nach sinkenden Beiträgen zu äußern, während man gleichzeitig in den Landtagen landauf, landab brav jede Beitragserhöhung abnickt. Sie nennen das Indexierung oder eben Entpolitisierung, weil Sie in den demokratisch gewählten Volksvertretungen keine Verantwortung dafür übernehmen wollen. Es ist nichts anderes als eine Entdemokratisierung. Das machen Sie jetzt schon ganz erfolgreich in anderen Bereichen. Während etwa früher über die Abgeordnetendiäten noch unter dem strengen Blick der Steuerzahler diskutiert werden musste, machen Sie die Erhöhung inzwischen still und heimlich per Formel, per Automatismus. Wenig überraschend ist, dass der sogenannte Zukunftsrat in seinem Reförmchen ausgerechnet hier konsequent ist und die Landesparlamente ebenfalls entmachten will. Das Ergebnis wäre klar: Die Debatten über jede Beitragssteigerung entfielen und damit der Kosten- und Landtag Reformdruck auf die Anstalten. Eine Indexierung wäre der beste Garant dafür, dass Sie Ihren geliebten Staatsfunk in seiner bisherigen Form behalten dürfen und er weiterhin vor sich hin wuchern darf. Genau deshalb lehnt die AfD sie in aller Entschiedenheit ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Eggers das Wort.
Matthias Eggers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Thematik des Rundfunkbeitrags nimmt in der öffentlichen Diskussion einen großen Raum ein. Die Menschen interessieren sich zu Recht für den Rundfunkbeitrag. Es gibt wahrscheinlich kaum jemanden, der hierzu keine Meinung hat. Dies ist richtig und wichtig. Schließlich ist die finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine unverzichtbare Grundlage, um einen unabhängigen, freien und auch meinungsvielfältigen Rundfunk sicherzustellen, der seinem klar definierten Auftrag nachkommen kann. Fälle von Unregelmäßigkeiten und vermeintlicher Verschwendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben zu Recht für Aufregung gesorgt, aber sie haben auch zu Reformen geführt. Es ist gut und wichtig, dass transparent aufgeklärt und auch darüber berichtet wird. Denn dies ist die erste Grundlage, um Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Entwicklungen zukünftig auszuschließen. Der Rundfunkbeitrag, den alle zahlen, ist ein großes Privileg für die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Die Sender sind dazu verpflichtet, sehr sorgsam mit den Mitteln aus diesem Beitrag umzugehen. Verschwendung und Maßlosigkeit dürfen im öffentlichrechtlichen Rundfunk keinen Platz haben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Anders werden es die Sender nicht schaffen, verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Das Fehlverhalten Einzelner schadet letztendlich allen. Es ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich ablehnen und diesem sogar feindlich gegenüberstehen bzw. ihn aktiv bekämpfen. Wenn der Eindruck entsteht und sich festsetzt, es werde nicht sorgsam gehandelt, gibt man denjenigen Futter, die einem freien, unabhängigen und meinungsvielfältigen Rundfunk entgegenstehen. Wir haben es gerade von Herrn Tritschler gehört: Die AfD zählt eindeutig zu denjenigen, die sich damit füttern lassen. 24.01.2024 Wir begrüßen es sehr, dass ein umfangreicher Prozess zur Weiterentwicklung des Rundfunks im Gange ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Reformen – Reformen, die den Auftrag genau in den Fokus nehmen. Der Auftrag muss immer im Mittelpunkt stehen. Information, Bildung, Meinungsdiskurs und auch Unterhaltungsangebot gehören unter die Lupe genommen und für die kommenden Jahre neu, klarer und eindeutiger definiert. Anhand dieses Auftrags müssen dann die notwendigen Strukturen gewählt und aufgebaut werden. Es geht um die Umsetzung des Auftrags und nicht darum, Strukturen mit Inhalten zu füllen, um ausgelastet zu sein. Die Anstalten sind angehalten, mit Weitblick ihre Strukturen zu optimieren. Dazu zählt auch die Verschlankung dieser Strukturen, die Verkleinerung von Apparaten und die Zusammenlegung von Aufgaben. Anstaltsübergreifende Zusammenarbeit darf zukünftig nicht mehr eine Kooperation im seltenen Einzelfall sein, sondern sie muss zum Regelfall werden. Wir erwarten von allen Beteiligten in den Sendeanstalten einen deutlich ambitionierteren Sparwillen, verbunden mit maximal möglicher Transparenz. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür ihre Beiträge eingesetzt werden. Der klar definierte Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist immer die Grundlage. Die Strukturen orientieren sich einzig und allein an diesem Ziel und nicht umgekehrt. Es ist gut und richtig, dass ein umfassender Prozess angestoßen und eine detaillierte Diskussion geführt wurde. Unser Dank gilt hier der NRW-Landesregierung. Minister Liminski bringt sich intensiv in den Weiterbildungsprozess ein. Er arbeitet akribisch daran, notwendige Reformen einzuleiten, und begleitet deren Umsetzung. Dies unterstreicht zum Beispiel auch seine Initiative zur Einsetzung eines Expertenrats. Der einberufene Expertenrat der Länder hat kürzlich schon wertvolle Reformansätze entwickelt, die nun Bestandteil der weiteren Diskussion werden sollen. Teil dieses Diskurses ist natürlich auch die Optimierung des Rundfunkbeitrags. Schon heute bestimmen die Sendeanstalten diesen Beitrag nicht selbst. Ein Sachverständigengremium, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, auch „KEF“ genannt, bewertet den Finanzbedarf der Anstalten und gibt dann eine Empfehlung an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder ab, ob eine Beitragserhöhung oder auch eine Reduzierung angezeigt ist. Das heißt also: Die Entscheidung liegt bei den Ländern und nicht bei den Sendern. Es wird häufig anders kommuniziert. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus, die auch eine Landtag Stabilisierung des Rundfunkbeitrags beinhalten. Nur so kann die Akzeptanz in der Öffentlichkeit langfristig gesichert werden. Wir werden diesen Prozess aufmerksam begleiten. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. Wir brauchen in dieser Diskussion keine Angriffe und Unterstellungen gegen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, gegen die Sender, gegen die vielen Journalistinnen und Journalisten in diesem Land. Allein schon der Titel dieses Antrags ist Ausdruck der Scheindebatte, die hier initiiert wird: „Nein zum GEZ-Automatismus!“ (Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) Nur als Hinweis: Die ehemalige Gebühreneinzugszentrale, die GEZ, gibt es schon seit 2013 nicht mehr. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Obrok das Wort.
Christian Obrok SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entlarvend – so lässt sich der Antrag der AfD in nur einem einzigen Wort zusammenfassen. Denn es ist kein Zufall, dass für die politischen Kräfte von Rechtsaußen, die unsere liberale und offene Demokratie aushöhlen und zerstören wollen, auch die Schwächung der freien Medien und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer zu den ersten und wichtigsten Zielen gehört. Es passt der AfD schlichtweg nicht ins politische Drehbuch, dass auch im WDR-Fernsehen und im Radio gerade täglich über die Demonstrationen von Millionen von Menschen berichtet wird, die gegen die menschenverachtende Ideologie der AfD auf die Straße gehen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist Ihnen von der AfD auch ein Dorn im Auge, dass nach den Enthüllungen des Recherchenetzwerks CORRECTIV – wir haben in der Aktuellen Stunde heute Morgen viel darüber gesprochen – auch Journalistinnen und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sie und Ihre Parteikameraden mit Ihren rechtsextremen Deportationsplänen konfrontieren. Der Ausschluss von Medienvertreterinnen von Ihren Veranstaltungen, die Diffamierung der Medien als Lügenpresse, der Umbau des deutschen Mediensystems nach polnischem oder ungarischem Vorbild – das alles ist politischer Alltag bei der AfD. Ihr Parteivorsitzender, Herr Chrupalla, bezeichnet Journalisten als – ich zitiere – „getarnte Zersetzungsagenten“. Frau Weidel spricht von Journalisten und der ganzen – ich 24.01.2024 zitiere – „Journaille“ als „grün-links“ besetzt. Pressefreiheit und freie Berichterstattung sind bei der AfD einfach unerwünscht. Deshalb geht es der AfD-Fraktion mit diesem Antrag auch wieder mal darum, einen Shitstorm gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszulösen. Hier werden die aktuellen Diskussionen um die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender zum Anlass genommen, um ein durchschaubares politisches Verhetzungsprogramm abzuspulen. Das alles ist nicht neu, und es war, ehrlich gesagt, noch nie besonders originell. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Wer fest auf dem Boden der Verfassung steht, wer keine Ausländer deportieren will, wer keine Angst vor Meinungsund Pressefreiheit hat, wer keine rechtsradikalen Parolen ins Netz schreibt und wer keine totalitären Umbaupläne für unser Land hat, der braucht auch kritischen Journalismus nicht zu fürchten. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von An- dreas Keith [AfD]) Es ist klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – auch darüber haben wir vorhin schon einiges gehört – steht vor großen Reformen. Nun liegen auch die sehr weit reichenden und fundierten Vorschläge des Zukunftsrats auf dem Tisch, den die Bundesländer 2023 eingesetzt haben. Die Länder selbst haben bereits vor einem Jahr umfangreiche Vorschläge ausgearbeitet. Was es jetzt aber braucht, ist eine offene und ernsthafte Befassung mit all den Reformvorschlägen, um losgelöst von der Frage um die konkrete Höhe des Rundfunkbeitrags einen grundsätzlichen Blick auf die duale Medienordnung der Zukunft zu werfen. Wir brauchen eine grundlegende Klärung der Frage, wie der von der Gemeinschaft, also von allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, getragene Rundfunk in der digitalisierten Medienwelt ausgestaltet sein muss, damit er auch weiterhin seine wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen kann. Die Vorschläge der populistischen AfD und die Zündeleien liefern hierfür keinen inhaltlichen Beitrag. Im Gegenteil: Die AfD ist eine Gefahr für die freie Medienberichterstattung. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnetenkollegin Anja von Marenholtz das Wort. Landtag
Anja von Marenholtz GRÜNE
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir ein Wort vorab. Ich habe heute Morgen in der Debatte gehört – es ist ja auch bekannt und strömt uns aus allen möglichen Informationsquellen entgegen –, dass die AfD plant, die Medienstaatsverträge zu kündigen, wenn sie regiert. Haben Sie Ihren Wählern auch erklärt, dass Sie damit laut Art. 5 des Grundgesetzes verpflichtet sind, eigene Staatsverträge zu schließen? Wenn Sie es nicht gleichzeitig schaffen, auch das Bundesverfassungsgericht zu entmachten, welches klar definiert hat, was eine Grundversorgung im öffentlichenrechtlichen Rundfunk darstellt, und das zueinander zu bringen, dann ist das am Ende des Tages nichts weniger als das, was wir heute als guten öffentlichrechtlichen Rundfunk verstehen. (Lachen und Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ich möchte jetzt nicht aufzählen, was das Bundesverfassungsgericht da definiert hat. Das können Sie alle nachlesen. Ich erkenne wenig Unterschiede zu dem ÖRR, den wir heute haben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Wir schon!) Also erzählen Sie Ihren Wählern doch Blödsinn. (Beifall von den GRÜNEN) Es ist keine wahnsinnig spannende Neuigkeit, dass die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will; denn Schnee ist kalt, Wasser ist nass und die Sonne ist hell. Kommenden Monat wird die KEF ihren Bericht zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten veröffentlichen und voraussichtlich eine moderate Erhöhung des Beitrags um 58 Cent vorschlagen. Höhere Kosten für die Rundfunkanstalten sind vor allen Dingen – das wissen auch Sie – im Bereich der Personalkosten zu verorten. Was ist Ihre Konklusion daraus? Wollen Sie dem WDR und den anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorschreiben, dass sie ihre Leute nicht tarifgerecht bezahlen dürfen? Ich frage mich das ernsthaft. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nee, raus- schmeißen!) Man muss keine übersinnlichen Fähigkeiten besitzen oder die Nachrichten im Ersten schauen – schauen Sie sowieso nicht, ich weiß –, um zu wissen, dass die AfD von der Landesregierung die völlige Abschaffung jeglicher Rundfunkbeiträge fordert. Das würde die Arbeitsfähigkeit der Anstalten im Kampf gegen Desinformation schwächen. Genau das versuchen Sie, zu tun. (Lachen und Zuruf von Christian Loose [AfD]) Der Zukunftsrat, der sich derzeit mit den Reformbemühungen der Rundfunkanstalten auseinandersetzt, nimmt verschiedene Formen der Beitragshöhe 24.01.2024 in den Blick. Eine Möglichkeit wäre– es ist ein Vorschlag – eine indexbasierte Dynamisierung der Rundfunkbeiträge, mit der sich die Erhöhung beispielsweise an verschiedene öffentliche Faktoren wie unter anderem die Inflationsrate koppeln lassen würde. Auf der einen Seite könnte so bei den von Ihnen aufgeschreckten Bevölkerungsgruppen, die sich vom KEF-Verfahren – dafür haben Sie mit gesorgt – besorgt abgewendet haben, mehr Verständnis entstehen und Ruhe einkehren. Auf der anderen Seite würden den Parlamenten über viele Jahre zahlreiche Debatten erspart bleiben, und es müsste nicht immer wieder neu über Beiträge entschieden werden. Vielleicht ist der wahre Grund, dass die AfD sich Sorgen macht, dass ein Großteils ihres populistischen Wahlprogramms wergfallen könnte, und sie hat den Antrag nur vorgeschoben, um als Vertretung des armen Wahlvolks aufzutreten. Wir lehnen den Antrag selbstredend ab. Zuletzt noch eine gebührenfreie Rechenaufgabe für die AfD-Fraktion: Rundfunkbeiträge für wie viele Monate ließen sich wohl mit der Arbeitszeit bezahlen, die in den deutschen Parlamenten Monat für Monat mit Ihren Anträgen verschwendet wird? – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelter Beifall von der SPD – Zurufe von Christian Loose [AfD] und Sven Werner Tritschler [AfD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haltung der FDP-Landtagsfraktion zum Rundfunkbeitrag ist hinlänglich bekannt. Wir halten den weltweit teuersten öffentlichrechtlichen Rundfunk für eindeutig überdimensioniert und wollen ihn auf seinen Grundversorgungsauftrag konzentrieren. (Beifall von der FDP) Eine solche Aufgabenkonzentration ermöglicht sukzessive sinkende Rundfunkbeiträge. Unsere Zielperspektive soll – wie in unseren Rundfunkkonzepten und Positionspapieren veröffentlicht und näher dargelegt – mittel- bis langfristig eine Halbierung des Rundfunkbeitrags ermöglichen. Damit wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland im internationalen Vergleich immer noch robust, konjunkturunabhängig und überdurchschnittlich gut finanziert. Deshalb sagen wir seit Langem, dass ein Erhöhungsautomatismus keinesfalls in Betracht kommt. Auch in gemeinsamer Regierungsverantwortung mit Landtag der CDU haben wir diese Positionen zusammen eingenommen, vertreten und entsprechend den Erhöhungsgelüsten von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einigen anderen Bundesländern in der zurückliegenden Wahlperiode einen Riegel vorgeschoben. Automatisch eingebaute Erhöhungsmechanismen sorgen gerade nicht für Effizienz und stehen einer kritischen Überprüfung des Auftrags im Wege. Sie verleiten zu Bequemlichkeit und sind ein massiver Wettbewerbsnachteil für freie Medien in unserem Land, die ihre Konsumenten tagtäglich davon überzeugen müssen, ihre Angebote freiwillig zu erwerben. Zugleich ist im Rechtsstaat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, ob sie einem gefällt oder nicht. Diese besagt: Die Anstalten haben einen Anspruch darauf, das angemessen finanziert zu bekommen, was der Gesetzgeber zuvor bestellt hat. Für die reale Möglichkeit einer Senkung des Rundfunkbeitrags ist daher zunächst eine Fokussierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabdingbar. (Beifall von der FDP) Die FDP-Landtagsfraktion hat diese Fokussierung vor wenigen Monaten hier im Hohen Hause eingefordert, als über die Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu entscheiden gewesen ist. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) CDU, SPD und Grüne sind unserem dringenden Appell leider nicht gefolgt, zu einer Konzentration auf den Kernauftrag zu kommen. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf folgende Initiativen der FDP-Landtagsfraktion und die begleitenden Sachverständigenanhörungen dazu: den Antrag „Für einen starken, aber schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ Drucksache 18/2565 und den Entschließungsantrag „Für landesweite Medienvielfalt, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter und einen niedrigeren Rundfunkbeitrag“ Drucksache 18/4458. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar: Sowohl die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch sein verfassungsgemäßer Auftrag sind ausdrücklich kein Freibrief für ein schrankenlos expandierendes Programmangebot. Vielmehr müssen Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftsfest reformiert werden. CDU, SPD und Grüne haben in dieser Legislaturperiode in diesem Haus jeden diesbezüglichen Ehrgeiz zur Modernisierung vermissen lassen und setzen damit eine dauerhafte Spirale der Kostenerhöhung in Gang. (Lachen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) 24.01.2024 Die FDP-Landtagsfraktion benennt auch klar ihre Reformideen zur Konsolidierung. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Grünen- ehrgeiz kann man auch nicht nachmachen!) Exorbitant hohe Kosten für den Sportrechteerwerb sollten deutlich reduziert werden. Sportübertragungen können private Anbieter genauso gut übernehmen. Die stark steigenden Kosten der Altersversorgung sind auch im Vergleich zu anderen Medien überdimensioniert und bedürfen einer Reform. Wir brauchen nicht 80 öffentlich-rechtliche Programme als Parallelangebote, die immer austauschbarer werden, sondern wir müssen uns auch hierbei auf die Grundversorgung fokussieren. (Beifall von Angela Freimuth [FDP] – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Programmaufwendungen sind auf Angebote aus den Bereichen „Information“, „Bildung“ und „Kultur“ zu konzentrieren. Wir brauchen eine ernsthafte Strukturreform. Kleinstsender sollten fusionieren. Wir brauchen stattdessen mehr Länderanstalten, die das Rundfunkangebot in den Regionen Deutschlands besser bündeln. (Beifall von der FDP) All dies sind Reformschritte, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken, sein Profil fokussieren und seine Akzeptanz bei den Beitragszahlern deutlich verbessern, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) die für dessen pflichtige Finanzierung unabhängig davon aufzukommen haben, ob sie die vorhandenen Angebote überhaupt nutzen wollen. Die Überausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, darunter über 8,5 Milliarden Euro allein an Pflichtbeiträgen, findet immer weniger Akzeptanz in der breiten Mitte unserer Gesellschaft. Die Diskussion über diese Reformen müssen wir jetzt führen, auch angesichts der Vorschläge des sogenannten Zukunftsrates zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Berivan Aymaz
Die Redezeit, Herr Kollege. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das darf nicht wahr sein, bei einem AfD-Antrag die Re- dezeit zu überziehen!)
Ralf Witzel FDP
Die – damit komme ich zum Ende, Frau Präsidentin – sind leider wenig mutig, wenig ermutigend und haben mit den Notwendigkeiten Landtag dieser Zeit wenig zu tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD setzt mit ihrem Antrag auf die hinlänglich bekannten und wiederholt vorgetragenen Forderungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Forderungen freilich verweigern sich – so muss man mittlerweile vermuten – bewusst der Realität und dienen, glaube ich, mittlerweile nur noch dem Zweck, den ohnehin längst laufenden Reformprozess zu diskreditieren und ihm zu schaden. (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP]) So verkennt aus meiner Sicht die pauschale und absolute Ablehnung einer Beitragserhöhung schlicht die Verfassungsrealität. Die Entscheidungsprozesse hierzu sind – das ist bekannt – aus verfassungsrechtlichen Gründen dreistufig ausgestaltet. Erst nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender und der Bedarfsprüfung durch die KEF folgt auf der dritten Stufe die Beitragsfestsetzung durch die Landtage. Wir stehen bei dieser Prüfung erst an der Stufe 2. Im kommenden Monat wird die KEF ihre finale Beitragsempfehlung abgeben. Aufsetzend auf dieser Empfehlung wird dann im Länderkreis die politische Entscheidung zu treffen sein, wie man hiermit im Rahmen der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Ich finde es schon fast ironisch, wenn nicht zynisch, dass die gleiche Fraktion, die von diesem Rednerpult aus und auch in diesem Antrag auf die Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Rechte pocht, an dieser Stelle anscheinend dem Verfassungsrecht keinerlei Beachtung zumisst. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das ist weder anständig noch aufrichtig noch glaubwürdig. Insofern ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle einmal klarmachen: Einen Automatismus zu Beitragserhöhungen stand bisher ebenso wenig zur Debatte wie eine Aushöhlung der politischen Verantwortung. Auch der Zukunftsrat, der in der vergangenen Woche seine Ergebnisse vorgelegt hat, schlägt ein Modell zur Beitragsfestsetzung vor, das einerseits eine effiziente Auftragserfüllung mit andererseits einer 24.01.2024 sparsamen Haushaltsführung vereinen soll. Wir werden das gemeinsam im Länderkreis in dieser Woche auf der Klausur der Rundfunkkommission in Bingen beraten. Ebenso werden wir beraten, welche weiteren Vorschläge aus dem Länderkreis mit den Ergebnissen des Zukunftsrats zusammenzubringen sind. Es geht in dieser Diskussion um Eigenverantwortung und Planungssicherheit und gleichzeitig natürlich auch um Wirtschaftlichkeit. Das alles muss zusammengebracht werden mit dem Ziel einer größtmöglichen Beitragsstabilität. Wenn ich in dem Antrag lese, dass sich die Landesregierung endlich für tiefgreifende Reformen des Programmauftrags engagieren soll, dann muss ich sagen: Machen Sie die Augen auf, lesen Sie die Zeitung, schauen Sie Fernsehen, vielleicht auch mal das öffentlich-rechtliche, dann können Sie feststellen: Wir sind mitten in diesem Erneuerungsprozess. Nicht zuletzt dieses Hohe Haus hat in letzter Zeit den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist aktuell in der Beratung, und der Fünfte wird in diesen Tagen zugeleitet. Also, lesen Sie Ihre Unterlagen und Akten, dann brauchen Sie auch nicht weiter solchen Quatsch hier betreiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden uns also in Bingen über diese Empfehlungen des Zukunftsrates unterhalten. Was ist unser Ziel dort? Wir wollen diese Dinge zusammenbringen mit den Vorschlägen, die im Länderkreis entwickelt worden sind. Daraus soll ein Katalog entwickelt werden, der dann der KEF zugeleitet werden soll, damit er auf seine potenziell beitragssenkende Wirkung hin untersucht wird, und das im Rahmen eines Sondergutachtens. So geht seriöse Politik, und die dient im Übrigen am Ende den Beitragszahlern mehr als irgendwelches polemische Gerede von diesem Rednerpult aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es geht uns darum – das ist das Ziel unserer Reformanstrengungen –, die Relevanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erhalten und gleichzeitig seine Akzeptanz dauerhaft zu sichern. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der einerseits die Breite der Gesellschaft abbildet und so seiner Integrationsfunktion nachkommt, der aber gleichzeitig in der Breite der Gesellschaft verankert ist. Unser Ziel ist damit klar: ein breit und tief verankerter öffentlichrechtlicher Rundfunk, der im Sinne des Gemeinwohls in unserem Land publizistisch wirksam ist. Das Ziel der AfD hingegen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, unterstützt diese Landesregierung nicht. Daher ist aus unserer Sicht dieser Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7757 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7757 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/7832 – Neudruck Mit der Drucksache 18/7832 – Neudruck – liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 35, 36, 37, 38 und 39 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und jedes andere Mitglied des Landtags nach der Beantwortung der Mündlichen Anfrage bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 35 des Herrn Abgeordneten Dietmar Brockes von der Fraktion der FDP zum Thema „Ein Jahr Räumung von Lützerath – Wie sicher ist der vorgezogene Kohleausstieg im Jahre 2030?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Neubaur antworten wird. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vor rund einem Jahr wurde der Weiler Lützerath geräumt. Ich möchte kurz auf die Hintergründe der Räumung und die zeitliche Abfolge der Ereignisse eingehen. Mein Ministerium hat sich im Oktober 2022 mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG auf Eckpunkte geeinigt, um den Kohleausstieg um acht 24.01.2024 Jahre auf 2030 vorzuziehen. Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren zu diesem Zeitpunkt allgegenwärtig. Bundes- und Landesregierung haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Energieversorgung zu sichern und die Auswirkungen auf Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher abzumildern. Konkret sieht die Vereinbarungen vor, dass die RWE-Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K statt 2038 bereits Ende 2030 vom Netz gehen. Zugleich wurde die Versorgungssicherheit angesichts der angespannten Lage auf den Gasmärkten weiter gesichert, indem die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben. Die klimapolitische Dimension ist von erheblicher Tragweite. Dem Weiterbetrieb von zwei Braunkohleblöcken mit einer Gesamtleistung von 1,2 Gigawatt um 15 Monate steht ein um über acht Jahre reduzierter Betrieb von drei Braunkohleblöcken mit einer Gesamtleistung von 3 Gigawatt entgegen. Durch den Kohleausstieg 2030 wird nur noch die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Abbaufeldes im Tagebau Garzweiler II in Anspruch genommen. Hierdurch verbleiben mindestens 280 Millionen Tonnen Kohle im Boden. Die Löschung der entsprechenden Emissionszertifikate konnte noch gar nicht stattfinden. Dies folgt aus europäischem Recht: Das räumt den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit ein, Emissionszertifikate, die durch die Stilllegung von Kohlekraftwerkskapazitäten frei geworden sind, zu löschen. Das aktuell geltende Treibhausgasemissionshandelsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, dies zu tun, soweit Zertifikate dem Markt nicht durch die Marktstabilitätsreserve entzogen werden. Laut EU-Recht erfolgt genau diese Entscheidung über die Löschung erst nach Stilllegung, und zwar bis Ende des Jahres, das der Stilllegung folgt. Die Menge der zu löschenden Zertifikate wird durch die Bundesregierung jährlich der EU-Kommission mitzuteilen sein. Die Landesregierung erwartet, dass die Bundesregierung die Emissionszertifikate in Verbindung mit dem vorgezogenen Kohleausstieg in den Jahren 2030 und 2031 entsprechend melden wird. Sowohl die fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes als auch die Holzweiler Höfe konnten erhalten bleiben. Die Menschen in den Dörfern haben damit bereits vier Jahre vor der vorgesehenen Zeit jetzt die sichere Perspektive und behalten ihre Heimat. Rein rechtlich gesehen hatte RWE zu diesem Zeitpunkt bereits die notwendigen Voraussetzungen, um Lützerath bergbaulich in Anspruch zu nehmen. Das Recht zur bergbaulichen Inanspruchnahme der Landtag Flächen durch die RWE AG ist durch Gerichte festgestellt worden. Dennoch hat mein Ministerium drei Gutachten beauftragt, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 in NRW und einen potenziellen Erhalt von Lützerath in den Blick genommen haben. Im Fokus standen dabei energiewirtschaftliche, tagebauplanerische sowie wasserwirtschaftliche Aspekte. Die Ergebnisse waren eindeutig: Energiewirtschaftlich, bergbautechnisch und mit Blick auf die Rekultivierung war die Inanspruchnahme Lützeraths notwendig. Die Landesregierung hat diesen Gutachten folgend festgestellt, dass die bergbauliche Inanspruchnahme des Weilers Lützerath trotz eines vorgezogenen Kohleausstiegs weiterhin erforderlich ist. Lützerath wurde daraufhin im Januar 2023 geräumt. Der BUND hat jetzt anlässlich des Jahrestages der Räumung öffentlichkeitswirksam die energiepolitische Notwendigkeit der Räumung infrage gestellt und sich auf aktuell veröffentlichte Zahlen berufen, die belegen, dass die Braunkohleverstromung im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 stark zurückgegangen ist. Richtig ist, dass die Braun-, aber auch die Steinkohleverstromung im Jahr 2023 deutschlandweit unerwartet stark zurückgegangen sind. Ein Grund dafür ist leider der Rückgang der Wirtschaftsleistung insgesamt. Die Schlussfolgerung, dass angesichts dieser Entwicklung die Räumung von Lützerath unnötig war, ist aber ausdrücklich nicht richtig, denn es muss natürlich um die Gesamtbetrachtung von Braunkohlebedarfen und Tagebauanforderungen bis zum Jahr 2030 gehen. Entscheidend ist, dass die Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier noch bis 2030 einen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Deutschland leisten müssen und bis dahin jederzeit und insgesamt eine verlässliche Braunkohleversorgung aus den Tagebauen Garzweiler II und Hambach geleistet werden muss. Die weitere Entwicklung in den nächsten Jahren ist mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die Landesregierung trägt Verantwortung dafür, dass es eine verlässliche, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energieversorgung im Sinne der Unternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt. Vor diesem Hintergrund der vielfältigen Wechselwirkungen und Unsicherheiten auf den Energiemärkten ist es daher unzureichend, das Jahr 2023 isoliert zu betrachten. Zum anderen greift eine rein auf energiewirtschaftliche Aspekte reduzierte Betrachtung, wie sie der BUND vornimmt, zu kurz. Weder die kontinuierliche Versorgung der Verbraucher mit Kohle in erforderlicher Qualität und Quantität noch eine 24.01.2024 ordnungsgemäße Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft könnten in diesem Fall ermöglicht werden. Darüber hinaus wäre die Erfüllung der derzeitigen Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen beim Erhalt von Lützerath nicht möglich, die Abraum- und Lössbilanz stark defizitär. Zudem bestünden aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Reihe erheblicher Unsicherheiten und Risiken. Aus geotechnischer Sicht ist ein dauerhaft standsicherer Erhalt von Lützerath auf einer in den späteren Restsee hineinreichenden Landzunge gar nicht erreichbar. All diese Punkte sind durch Fachgutachten belegt. Ein Erhalt von Lützerath war also auch aus wasserwirtschaftlicher und bergtechnischer Sicht definitiv nicht machbar. Es wird in der Anfrage der FDP-Fraktion auch kritisiert, dass der vorgezogene Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2030 die Versorgungssicherheit gefährden würde. Das ist insofern überraschend, weil vorher ausgeführt wird, dass die Räumung von Lützerath unnötig gewesen sei. Es ist weder logisch noch glaubhaft, den unbewohnten Weiler Lützerath inmitten der Energiekrise im Jahr 2022 zu erhalten und damit die Braunkohleversorgung der Kraftwerke massiv zu beschneiden, aber gleichzeitig die Braunkohle bis 2038 abbauen und verstromen zu wollen. Letztendlich – das hat 2023 auch gezeigt – ist der Ausbau der Erneuerbaren ein entscheidender Hebel, um Kohlekraftwerke aus dem Markt zu drängen und dadurch Treibhausgase zu reduzieren. Wir alle warten – auch das ist ein Teil der Verständigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Landeswirtschaftsministerium und RWE – händeringend auf die Kraftwerksstrategie des Bundes. Genau dieser Punkt war im Oktober 2022 ein Teil der Vereinbarung. In der Eckpunktevereinbarung sind 3 GW Kraftwerkskapazität wasserstofffertig an den Standorten der Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, sofern passende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das BMWK erarbeitet deshalb eine Kraftwerksstrategie. Diese hätte bereits im Sommer 2023 verabschiedet werden sollen, und dieser Verzug ist ärgerlich. Der Bund muss aber eben wichtige haushalterische Fragestellungen klären. Im Übrigen haben vergangene Bundesregierungen überhaupt kein Konzept für den Zubau gesicherter Kraftwerksleistungen erarbeitet. Mit dem Umstieg von einem wettbewerbsorientierten Verfahren auf ein Dialogverfahren haben wir im Rheinischen Revier Förderprozesse auf neue Füße gestellt, um dem gerecht zu werden, dass die Regionen im Rheinischen Revier über die konkrete Ausgestaltung des Strukturwandels, über die konkrete Zukunft in den Dörfern ins Tun kommen wollen. Dem folgt die Landesregierung in Gänze. Landtag Mit dem Reviervertrag 2.0 haben wir mit unseren Partnerinnen und Partnern aus der Region Ziele und Maßnahmen vereinbart, um dem vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung mit einem klaren Fahrplan in das Jahr 2030 Rechnung zu tragen. In diesem Jahr geht es deswegen darum, den Strukturwandel für die Menschen vor Ort sichtbar und greifbar zu machen. Daran arbeiten wir gemeinschaftlich und konstruktiv. – Vielen Dank.
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Die erste Nachfrage kommt jetzt von Herrn Abgeordneten Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Ministerin für die Antwort. Damit der Kohleausstieg 2030 gelingt, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, die Sie in Teilen genannt haben. Bedingungen sind unter anderem die Bekanntgabe einer Gaskraftwerksstrategie, Investitionssicherheit und Genehmigungsanträge für Ersatz- und insbesondere Gaskraftwerke. Könnten Sie uns erläutern, inwieweit diese drei Bedingungen aktuell erfüllt sind?
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Brockes, vielen Dank für die Frage. Wir warten ebenso wie Sie dringend auf die Konkretisierung der Kraftwerksstrategie. Bisher sind Eckpunkte aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Erst wenn die konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie bekannt ist, können wir, wie ich das im Wirtschaftsausschuss bereits ausgeführt habe, mit der gebotenen Eile, dort beschleunigen und unter die Arme zu greifen, wo es auf der Landesebene möglich ist. Wir könnten dann innerhalb eines Investitionsrahmens, der mit der Kraftwerksstrategie jedenfalls teilgeklärt, aber auch im Bereich „Genehmigung“ das tun, was wir in dieser Landesregierung umsetzen, nämlich Planungen und Genehmigungen zu beschleunigen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln kommt zu dem Ergebnis, dass 1.500 Windräder und Photovoltaikanlagen in der Größenordnung von 15.000 Fußballfeldern 24.01.2024 sowie acht sehr große Gaskraftwerke gebraucht würden, um die Energielücke zu schließen, die durch das Abschalten der Braunkohlekraftwerke im Jahr 2030 entstehen würde. (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie spricht mit der Person, die hinter ihr sitzt.) – Ich habe das Gefühl, dass ich gerade nur eine bedingte Aufmerksamkeit habe. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich höre zu.
Marc Lürbke FDP
Wunderbar, vielen Dank. – Meine Frage lautet, wie viele Genehmigungsanträge für neue Gaskraftwerke aktuell vorliegen? Geben Sie gerne, wenn das möglich ist, die entsprechende Gesamtleistung der Anlagen an.
Berivan Aymaz
Sie dürfen antworten, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lürbke! Das Gutachten des EWIs ist uns gut bekannt. Die wesentliche Aussage dieses Gutachtens ist die Bestätigung, dass wir bei der Energiewende einen Zubau von 20 bis 25 GW bei Gaskraftwerken wasserstofffertig benötigen. Die von Ihnen aufgeführten Anteile der erneuerbaren Energien beschreiben den Teil der Ausbauaktivitäten bei den Erneuerbaren, der dankenswerterweise im engen Schulterschluss und in der Handreichung zwischen der Bundes- und der Landesregierung in die Tat umgesetzt wird.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin! In dem der Eckpunktevereinbarung vom 4. Oktober 2022 beigelegten Regierungsgutachten wird die Notwendigkeit für die Räumung der Ortschaft Lützerath mit Prognosezahlen im Hinblick auf zu hohe Braunkohleverstromungsmengen in 2023 untermauert. Danach wurde für das Jahr 2023 in den Kraftwerken Neurath und Niederaußem eine Braunkohleverstromungsmenge von 45 Terrawattstunden prognostiziert. Tatsächlich wurden 2023 aber nur 26 Terrawattstunden Braunkohle und damit mehr als 40 % weniger verstromt. Landtag Vor diesem Hintergrund lautet meine Frage: Halten Sie die Räumung und die bergbauliche Inanspruchnahme von Lützerath angesichts der tatsächlichen Kohleverbrauchsmenge energiewirtschaftlich noch immer für gerechtfertigt?
Berivan Aymaz
Sie dürfen antworten, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vor dem Hintergrund der vielfältigen Wechselwirkungen und der Unsicherheiten auf den Energiemärkten ist es unzureichend, das Jahr 2023 isoliert zu betrachten. Entscheidend ist, dass die Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier noch bis 2030 einen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Deutschland leisten müssen. Bis dahin muss eine verlässliche Versorgung mit Braunkohle aus den Tagebauen Garzweiler II und Hambach gewährleistet werden.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die nächste Frage hat sich die Abgeordnetenkollegin Frau Schneider gemeldet.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich wüsste gerne Folgendes: In der Eckpunktevereinbarung vom Oktober 2022 ist aus Versorgungssicherheitsgründen nach 2030 eine kostenbasierte Reserve in Höhe von 3.600 MW Leistung vorgesehen. Für die Reservevorhaltung von Kohlekraftwerken müssen RWE die Kosten erstattet werden. Mit anderen Worten: Wenn bis 2030 nicht ausreichend Ersatzkapazitäten vorhanden sind, wird es ziemlich teuer für den Steuerzahler. Daher möchte ich gerne wissen: Könnten Sie uns darlegen, mit welchen jährlichen Kosten für die Reserve zu rechnen ist, wenn der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 nicht erfolgreich vollzogen werden kann? – Danke schön.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin Neubaur, Sie können darauf antworten. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Frage, ob mit dem vorgezogenen Kohleausstieg 2030 der Reservebetrieb ab dem 1. April 2030 bis maximal 2033 benötigt wird, wird gemäß den Festlegungen im von SPD, FDP und Grünen im Bund beschlossenen 24.01.2024 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bis 2026 sorgfältig geprüft. Das ist in § 47 Abs. 4 geregelt: „Die Bundesregierung prüft spätestens im Rahmen der zum 15. August 2026 nach § 54 vorzunehmenden Überprüfung, ob und in welchem Umfang die Braunkohleanlagen Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) sowie Neurath G (BoA 3) am 1. April 2030 in eine Reserve bis längstens zum 31. Dezember 2033 überführt werden sollen.“ Die hierfür benötigte Kohle kann nach Angaben der RWE Power AG aus dem Bereich des Tagebaus Garzweiler II auf zu dem Zeitpunkt freigelegten Flächen innerhalb des Abbaugebietes gewonnen werden. Eine Erweiterung der Abbaugrenzen der von der RWE Power AG an die Leitentscheidung 2023 angepassten und im Braunkohlenausschuss bereits vorgestellten Tagebauplanung für Garzweiler II ist dafür nicht erforderlich und kommt nicht in Betracht. In der Leitentscheidung 2023 ist bereits festgelegt, dass für einen möglichen Reservebetrieb bis 2033 neue Tagebauflächen nicht mehr beansprucht werden dürfen. Die Wiedernutzbarmachung, die im laufenden Braunkohlenverfahren festgelegt wird, ändert sich bei der Nutzung der Reserve ebenfalls nicht. Sie haben noch nach den möglichen Kosten gefragt. Erlauben Sie mir, dass ich das kurz in meinen Unterlagen suche. (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie blättert in ih- ren Unterlagen.) Die Eckpunktevereinbarung sieht vor, dass der frühere Kohleausstieg ohne zusätzliche Kompensationszahlungen umgesetzt werden soll. Das heißt, es bleibt bei der für den Kohleausstieg 2038 vereinbarten Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro, die von der vorherigen Bundesregierung zugesagt wurden. Die entsprechenden Mittel muss dann der Bund bereitstellen. Landesmittel sind für einen möglichen Reservebetrieb nicht vorgesehen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der Bund hatte das Recht, bis Ende 2023 zu entscheiden, die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bei Bedarf bis zum 31. März 2025 im Strommarkt zu belassen oder die Anlagen bis zum 31. März 2025 in eine Reserve zu überführen, für die ein entsprechendes Einsatz- und Vergütungssystem festgelegt wird. Kann die Landesregierung hierzu einen aktuellen Stand mitteilen? Was hat die Prüfung des Bundes ergeben? Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dazu liegen uns keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Berivan Aymaz
Danke schön. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Neubaur! Kommen wir noch einmal zurück auf die Eckpunktevereinbarung vom Oktober 2022: Ihnen ist bekannt, dass RWE laut dieser Eckpunktevereinbarung beabsichtigt, rund 3 GW gesicherte und steuerbare Kraftwerkskapazität in Form von Gaskraftwerken an den Standorten seiner Kohlekraftwerke zu errichten, um das Gelingen des Kohleausstiegs 2030 abzusichern. Meine Frage an Sie: Wie viel von diesen 3 GW an steuerbaren Ersatzkraftwerken liegen bisher zur Genehmigung vor? Das bitte unter Berücksichtigung der Anzahl der Genehmigungsanträge und der entsprechenden Gesamtleistung der Anlagen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Aufgrund der durch die Spitzen der Bundesregierung nicht finalisierten Kraftwerksstrategie liegen aktuell keine Genehmigungsanträge für wasserstofffähige Gaskraftwerke im Rheinischen Revier vor.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, zu welchen Maßnahmen über die Eckpunktevereinbarung vom Oktober 2022 hinaus haben sich RWE und Bund vertraglich verpflichtet, um einen erfolgreichen Kohleausstieg 2030 zu gewährleisten? Das bitte ich, jeweils für RWE und Bund aufzuschlüsseln.
Christof Rasche
Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr 24.01.2024 Präsident! Ich müsste die Frage bitte noch einmal hören. Ich habe zugehört, aber …
Marcel Hafke FDP
Alles gut. – Zu welchen Maßnahmen über die Eckpunktevereinbarung vom Oktober 2022 hinaus haben sich RWE und Bund vertraglich verpflichtet, um einen erfolgreichen Kohleausstieg 2030 zu gewährleisten? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und EnergieSehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Frage betrifft die Vereinbarungen des Bundes mit RWE, die über die Verständigung des Bundes mit RWE und dem Land hinausgehen. Darüber habe ich keine Kenntnis.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Brockes mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ist die Landesregierung bereit, alles Nötige dafür zu tun, die Energieversorgungssicherheit in Nordrhein- Westfalen zu gewährleisten? Heißt das falls nötig auch, den vorgezogenen Kohleausstieg im Jahre 2030 zu revidieren?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter! Wir bewegen uns im Rahmen eines Bundesgesetzes, des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, in dem sehr transparent nachzuvollziehen ist, wie der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert ist. Es sind Revisionspunkte im Jahr 2026 vorgesehen. Selbstverständlich hält sich die Landesregierung an Gesetze des Bundes.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Gibt es weitere Fragen? – Der Kollege Brockes hat sich gemeldet und hat jetzt das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben zu Beginn darauf geantwortet; ich hatte die Punkte bzw. Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit der Kohleausstieg 2030 gelingen kann. Sie haben eben ausgeführt, dass alle drei von mir genannten Punkte bis heute nicht erfüllt wurden. Deshalb meine Frage: Können Sie uns erläutern, warum Sie als Landesregierung einen Landtag Ausstiegsbeschluss fassen konnten, obwohl bis heute kein einziger der Punkte erfüllt wurde?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter! Im Oktober 2022 war es angesichts der unklaren Lage, inwiefern die Bundesrepublik und Europa die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs bewältigen können, das erste Ziel der Landesregierung, die Energieversorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Industrie sicherzustellen. In diesem Lichte war die zusätzliche Nutzung von Braunkohleblöcken ein Teil der Verständigung, die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, RWE und dem Landeswirtschaftsministerium getroffen wurde. Damit einher ging aber auch die Zusage, ein Verfahren anzuwenden, mit dem der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen um acht Jahre vorgezogen werden kann, eine Gaskraftwerksstrategie in dieser Verständigung einzufordern, Aussagen zu den Erneuerbaren zu treffen und Aussagen für diejenigen zu treffen, die im Rheinischen Revier leben. Die daraus resultierenden Folgen sind gesetzgeberischer Art, zum Beispiel das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Die Bundesregierung hat also festgelegt, wie die Ausstiegspfade für die Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier aussehen werden. Wir in Nordrhein-Westfalen haben mit der Leitentscheidung raumplanerisch und raumordnend das Unsrige dazu beigetragen und im Bereich der Erneuerbaren das angenommen, was die Bundesregierung den Ländern zur Aufgabe macht: ausreichend Flächen für Erneuerbare zur Verfügung zu stellen. Am Ende entscheidet nicht eine Verständigung darüber, was in einem Rechtsstaat passiert, sondern die Gesetzgebung. Den gesetzgeberischen Rahmen für den Braunkohleausstieg hat die Ampel im Bund so beschlossen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt nun Kollege Ralf Witzel mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich halte einen Aspekt in dieser Fragestunde für noch nicht geklärt. Unterschiedliche Vorredner haben den Komplex der Genehmigungssituation und die damit verbundenen Gesamtleistungsmengen im Bereich der Gaskraftwerke 24.01.2024 angesprochen. Unter anderem hat Sie mein Kollege Marc Lürbcke eben mit energiewirtschaftlichen Prognosen vom Institut der Universität Köln und den Kompensationsbedarfen konfrontiert. Ich möchte diesen Aspekt noch einmal aufgreifen, weil Sie die Frage aus meiner Sicht nicht sachlich klar beantwortet haben. Welche Gesamtleistungen bezüglich der Gaskraftwerke befinden sich mit welchem Ergebnis in der Genehmigung? Wie viele oder welche Genehmigungsanträge unter Angabe der jeweiligen beantragten Leistungsmengen – das sollten Sie uns bitte hier auch darstellen, Frau Ministerin – liegen Ihnen vor?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich muss bei der Antwort von vorhin bleiben. Ohne marktwirtschaftlich geklärte Bedingungen besteht eine Investitionszurückhaltung. Mir ist nicht bekannt, dass aktuell Genehmigungsanträge für Gaskraftwerke vorliegen. Deswegen melde ich mich regelmäßig öffentlich in Richtung Bundesregierung zu Wort und fasse zusammen mit meinen Energieminister- und -ministerinnenkollegen Beschlüsse auf den Fachkonferenzen, um die dringend notwendige Kraftwerksstrategie vom Bund einzufordern. Diese wird darlegen, wie die Bedingungen sind, unter denen wasserstofffähige Gaskraftwerke gebaut werden können. Im Moment treffen wir im Land die Vorbereitungen. Ein Beispiel ist das Vorhalten von Flächen im Landesentwicklungsplan für die Möglichkeit, Gaskraftwerke als Teil einer zukünftigen Energieversorgung schnell und auf sicheren Flächen umsetzen zu können.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Fragen vor. – Das bleibt auch so. Somit haben wir die Mündliche Anfrage 35 abgehandelt. Ich rufe die Mündliche Anfrage 36 des Abgeordneten Ralf Witzel von der FDP-Fraktion zum Thema „Weiterhin ungeklärte Rechtsfragen zur Verfassungskonformität der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen – Wieso liefert die Landesregierung nicht transparent die versprochenen Berechnungsgrundlagen?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, Landtag welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Dr. Optendrenk antworten wird. – Ich erteile jetzt dem Minister das Wort. Bitte sehr. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich darf Namen der Landesregierung wie folgt auf die Frage antworten: Im Jahr 2022 wurden mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 sowie mit der Neustrukturierung und Erhöhung der Familienzuschläge durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften erhebliche finanzielle Verbesserungen für die Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Im Rahmen der Erstellung der zugrunde liegenden Gesetzentwürfe wurde die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation des Jahres 2022 nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überprüft. Die Grundlagen sowie die Systematik der verfassungsrechtlichen Prüfung wurden in den Gesetzesbegründungen dieser vom Landtag beschlossenen Gesetze ausführlich dargelegt und können diesen in den entsprechenden Drucksachen 17/16323 und 17/16324 entnommen werden. Dort ist auch dargelegt, nach welchen Maßstäben die entsprechenden Vorschläge der Landesregierung, die anschließend durch Parlamentsbeschluss umgesetzt worden sind, hergeleitet worden sind. Die Gesetze basieren naturgemäß auf den Prognosen der tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2022 zum damaligen Zeitpunkt, da die Besoldungsanpassungen naturgemäß in die Zukunft gerichtet sind. Eine abschließende Überprüfung wird erfolgen, sobald die erforderlichen statistischen Daten, die wir nicht alle als Landesregierung selbst erheben und auch nicht alle vorhalten, vollständig vorliegen. Dieses Vorgehen hatte ich Ihnen bereits mehrfach sowohl in Ausschusssitzungen als auch in öffentlichen Verlautbarungen angekündigt, und es ist mit den Berufsverbänden in Nordrhein-Westfalen so besprochen. Es handelt sich um das absolut übliche Verfahren. Die Überprüfung der Alimentation des Jahres 2023 wird ebenfalls nach diesen Kriterien erfolgen, sobald alle hierfür erforderlichen Daten über die tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2023 vorliegen. Das wird noch eine Zeit lang dauern. Auch das ist mit Blick auf die Rechtsprechung weder zu beanstanden noch unüblich. Das ist das Vorgehen, das es in allen Ländern gibt. 24.01.2024 Wir machen das sorgfältig, und wir werden uns sowohl bei den Berufsverbänden wie auch beim Parlament unaufgefordert melden, wenn die entsprechenden Daten vorliegen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für seine erste Frage hat sich der Kollege Ralf Witzel gemeldet. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Finanzminister. Ich möchte gerne an Ihre Vorbemerkung bzw. Ihre grundlegende erste Antwort anknüpfen. Sie haben zu Recht dargestellt, dass noch in der alten Wahlperiode im Frühjahr 2022 erhebliche Verbesserungen in der Besoldung stattgefunden haben, die damals CDU und FDP gemeinsam diskutiert, berechnet und dann beschlossen haben. Wie Sie auch zu Recht gesagt haben, war das aber nur ein ganz kleiner Ausschnitt des Datenstandes des Jahres 2022, was im Frühjahr, noch in der letzten Legislaturperiode, an Beschlüssen gefasst werden konnte. Weil das Bundesverfassungsgericht nach seinen Beschlüssen zur Alimentation aus dem Jahr 2020 ausdrücklich eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit erwartet, frage ich Sie, Herr Finanzminister, wann genau die Landesregierung in dieser Wahlperiode die Amtsangemessenheit der Alimentation der Landesbeamten zuletzt vollständig anhand der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts überprüft hat.
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Da ich eben bereits dargestellt habe, dass wir uns mitten in einem solchen Prüfungsprozess befinden, der aus den dargestellten Gründen für das Jahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist, überrascht mich, dass Sie diese Frage so vortragen. Weil ich ja weiß, dass Sie sorgfältige Antworten wünschen, habe ich diese Frage schon in meinen ersten Ausführungen beantwortet. Ich verstehe also nicht ganz, was ich jetzt noch neu beantworten soll. Ich habe dargestellt, dass wir für das Jahr 2022 noch wenige abschließende Informationen von Dritten, von Institutionen, die uns Zahlen zuliefern, benötigen, damit wir diesen regelmäßigen Überprüfungsvorgang bezogen auf das Jahr 2022 voraussichtlich bis zur Sommerpause 2024 abschließen können. Selbstverständlich überprüfen wir, sobald die Daten für 2023 statistisch abschließend vorliegen, auch die Landtag Alimentation für 2023. So machen wir das jedes Jahr. Das ist eine absolut routinemäßige Überprüfung. Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das halten wir auch gegenüber den Beschäftigten so für richtig.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Dietmar Brockes aus der Fraktion der FDP. Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 klare Maßstäbe für die Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation formuliert. Wie sehen die Ergebnisse der letzten Überprüfung der Kriterien zur Angemessenheit konkret aus, und wie hat die Landesregierung diese ermittelt?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Auch das finde ich wieder spannend, weil ich das in der einleitenden Antwort bereits erläutert hatte. Der Kriterienkatalog des Bundesverfassungsgerichts war Grundlage der Prognoseentscheidung, die die Landesregierung getroffen hat, um zu dem Gesetzentwurf, den der Landtag anschließend beschlossen hat, bezogen auf das Gesetz mit dem langen Namen, den ich eben vorgetragen habe, zu kommen. Da war eine Prognoseentscheidung erforderlich. Wir sind jetzt in der letzten Schleife, die Daten zusammenzustellen und eine Gesamtbewertung für das Jahr 2022 vorzunehmen. Ich habe eben gesagt, dass ich das voraussichtlich zum Sommer 2024 abschließend vorlegen kann. Daran können wir dann erkennen, ob das Alimentationsprinzip nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts in den fünf Kriterien, die da einzuhalten sind, abschließend eingehalten ist. Sobald das vorliegt, bekommen Sie das.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Marc Lürbke. Bitte sehr.
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Grunde eine verpflichtende Daueraufgabe ist. „Sommer 2024“, haben Sie gesagt. Wie ist denn der Rhythmus? Wann steht das danach turnusgemäß wieder an?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Ich hatte, glaube ich, schon zweimal 24.01.2024 ausgeführt, dass es sich um eine jährliche Überprüfung handelt, die wir dann beginnen, wenn sie aufgrund der vorliegenden statistischen Daten begonnen werden kann. < Da muss nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eine Vielzahl von Daten einfließen, die nicht wir selbst erheben. Das fängt an bei der Kranken- und Pflegeversicherung und geht bis hin zu Kindergeldstellen und Ähnlichem. Daran hängen auch Themen wie die von Ihnen in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten sicherlich häufiger diskutierte Bürgergelderhöhung. Alle diese Themen spielen in den regelmäßigen Rhythmus der Überprüfung durch unsere Fachabteilung hinein. Immer dann, wenn die Daten vollständig sind, starten wir abschließend den Rechenlauf, und danach wird Ihnen das Ergebnis vorliegen. Wir haben nach dem Verfassungsgerichtsurteil die Pflicht, jedes Jahr zu überprüfen, und das tun wir seit Jahren.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt die Kollegin Angela Freimuth. Bitte sehr.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben vorhin dargestellt, dass Sie derzeit in einem laufenden Prüfungsprozess sind und davon ausgehen, dass Sie die Daten im Sommer 2024 vollständig haben und die Prüfung abschließen können. Was fehlt Ihnen denn für das Jahr 2022 noch? Das ist ja schon ein bisschen her.
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Diese berechtigte Frage beantworte ich gerne. In der Tat haben wir für 2022 derzeit nicht die endgültige Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung übermittelt bekommen. Das ist ein Parameter in der letzten Kategorie der Nettoalimentation, die wir zu überprüfen haben. Das bedeutet im Grunde genommen, dass wir zwar relativ sicher die Tendenz sagen können, aber bei der Bemessung sind die genannten Beiträge nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts ein wesentlicher Punkt. Diese statistischen Daten haben die Kranken- und Pflegeversicherungen nicht abschließend übermittelt. Sie müssen sich das so vorstellen: Aufgrund der Rechtsprechung, die auf Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz beruht, haben wir eine Auslegung, die Sie aus Art. 33 Abs. 5 nicht mehr unmittelbar – wenn Sie den Normentext lesen – nachvollziehen können. Landtag Es gibt fünf Kriterien mit einer ausziselierten Architektur von anrechnungsfähigen Alimentationsvergleichsbestandteilen. Dazu gehören auch die genannten Beiträge, weil man gesagt hat: Was bei der Nettoalimentation hinten rauskommt – ein Bundeskanzler hat früher einmal gesagt: Entscheidend ist, was hinten rauskommt –, ist im Grunde genommen nicht zu sehen, wenn wir nicht wissen, wie sich die Beiträge und die Zuschüsse der Arbeitgeber zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in der Statistik entwickelt haben. Diese zwei Parameter müssen exakt in die riesigen Kalkulationstabellen einfließen, damit man unter dem Strich genau den Abstand hat, der am Schluss beschreibt, ob die Alimentationsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden. Wir können zwar tendenziell sagen, in welche Richtung es vermutlich gehen wird, weil Sie klugerweise vor der Landtagswahl die Kostendämpfungspauschale abgeschafft und damit einen alimentationsrelevanten Bestandteil zur Abpufferung des Abstands indirekt mit herbeigeführt haben, aber um Ihnen ein endgültiges Ergebnis meiner Vermutung zu geben, dass es für 2022 keine Schwierigkeiten mit der Alimentationen geben sollte, brauchen wir diese Daten. In einem Rechtsstaat müssen wir das auch rechtssicher darlegen können. Wir werden das aber unverzüglich machen, sobald es vorliegt. Es hängt an der Stelle nicht mehr an uns.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Franziska Müller-Rech. Bitte.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, der Mindestsicherung, die ein Mensch auch ohne Arbeitsleistung erhält, kommt für die Angemessenheit der Beamtenbesoldung eine besondere Bedeutung zu, damit das Lohnabstandsgebot nicht verletzt wird. Die Grundsicherung ist durch die Einführung des Bürgergelds 2023 und durch dessen Erhöhung zu Jahresbeginn 2024 gleich zweimal innerhalb kurzer Zeit stark angestiegen. Daher meine Frage: In genau welchem Umfang berücksichtigt die letzte Feststellung der Amtsangemessenheit der Alimentation die beiden letzten Erhöhungen der Grundsicherung?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Die letzte abgeschlossene Alimentationsüberprüfung gilt für das Jahr 2021. Die von Ihnen dargestellten Sachverhalte liegen deutlich danach, sodass diese nicht abschließend berücksichtigt sein können. 24.01.2024 Auch die laufende Überprüfung für das Jahr 2022 kann das nicht enthalten, weil wir hier über einen Zeitraum ab dem 01.01.2023 sprechen. Selbstverständlich werden wir bei der Überprüfung der Alimentationen ab 2023 die von Ihnen dargestellten Parameter einbeziehen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Yvonne Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Optendrenk, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, und ich hoffe, dass Sie die folgende Frage noch nicht beantwortet haben; ich gehe nicht davon aus. Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass das Tarifergebnis vom Dezember des vergangenen Jahres die Amtsangemessenheit der Besoldung für die Jahre 2022 und 2023 sicherstellt. Meine Frage an Sie: Teilen Sie, Herr Minister Optendrenk, die Auffassung, dass durch das letzte Tarifergebnis und dessen Übertragung auf den Beamtenbereich alle Aspekte der Angemessenheit, vom Beginn der laufenden Wahlperiode bis Ende 2023, automatisch positiv belegt sind?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Auch diese Frage beantworte ich gerne. Für 2022 kann es keine Auswirkungen geben, weil der Tarifvertrag bis September 2023 lief und die entsprechenden besoldungsrechtlichen Regelungen vor der Landtagswahl getroffen worden sind. Mit den Zahlungen wurde noch 2022 begonnen, sodass es durch den Tarifabschluss und dessen angestrebte Übertragung keine Auswirkungen für das Jahr 2022 geben kann. Für 2023 sind wir in der Überprüfung – das hatte ich eben angedeutet – der Alimentation, denn wir müssen erst einmal alle Daten, die nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für das Jahr 2023 statistisch relevant sind, zusammenstellen. Wir können jetzt keine Aussage dazu machen, wie das konkret ausgehen wird, weil wir es aus den tatsächlichen Verhältnissen ableiten müssen. Sie können als Faustregel nehmen, dass bei jeder Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Besoldung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass das Alimentationsprinzip eingehalten wird. Aber Sie können es nicht aus den Zahlen herleiten, weil das riesige Zahlenkaskaden sind, aus denen Sie das auch noch spezifiziert auf bestimmte Gruppen ableiten müssen. Wir haben seinerzeit vor der Wahl darüber diskutiert, wie das bei Familien mit mehreren Kindern und Landtag Ähnlichem ist. Das hängt nach den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, genau davon ab, welche Wirkung es in welchem Segment gibt und ob es in jedem Segment eingehalten ist. Das bedeutet nicht, dass, wenn Sie an einer Stelle ein Problem mit dem Abstand haben, Sie an allen Stellen etwas drauflegen. Vielmehr müssen Sie spezifisch begründen, wie Sie das an der einen Stelle tun. Das ist für das Jahr 2023 erst möglich, wenn wir auch die Daten von den Externen haben. Sobald wir die haben, steigen wir in die Überprüfung 2023 ein.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Marc Lürbke mit seiner zweiten Frage.
Marc Lürbke FDP
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, sämtliche Berufsverbände und Gewerkschaften haben in der Sachverständigenanhörung des Personalausschusses in der letzten Woche die Forderung der FDP-Landtagsfraktion unterstützt, effiziente Musterverfahren zu den 85.000 Besoldungswidersprüchen zu führen, da wesentliche Kritikpunkte identisch sind. Deswegen würde ich Sie gerne fragen: Aus welchen Gründen lehnen Sie diese verfahrensökonomisch sinnvolle Verfahrensweise ab, die früher viele Jahre in Nordrhein-Westfalen praktiziert worden ist?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Für das Jahr 2022 – das haben wir eben herausgearbeitet – haben wir eine Vielzahl von Klarstellungen zum Thema „Alimentation“ bereits vorgenommen. Eine Ruhendstellung von Widersprüchen ist dann angezeigt, wenn eine unklare Rechtslage besteht. Aus unserer Sicht besteht angesichts der auch in der schwarz-gelben Regierung getroffenen Maßnahmen kein genereller Bedarf einer rechtlichen Klärung. Wir meinen, dass an der Stelle alles getan worden ist, um eine Sicherstellung der Alimentation hinzubekommen. Da es keine Notwendigkeit gibt, Musterprozesse zu führen, anders als in anderen Jahren und anders als in anderen Sachverhalten, halten wir es nicht für angezeigt, ein generelles Ruhendstellen vorzunehmen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Wedel mit seiner ersten Frage.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen bleibt zum Teil hinter den Entwicklungen 24.01.2024 in anderen Bundesländern, gerade in Süddeutschland, und der auf Bundesebene zurück. Da sich die Methodik der Überprüfung der Angemessenheit in NRW nicht von der in anderen Bundesländern und im Bund unterscheidet, möchte ich fragen, wie die unterschiedlichen Ergebnisse in den Bundesländern zustande kommen.
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Abgeordneter Wedel, ich würde Sie gerne bitten, mir noch einmal zu erklären, welche unterschiedlichen Ergebnisse Sie jetzt meinen. Dass es unterschiedliche Besoldungshöhen gibt, hängt ja nicht an der Überprüfung der Alimentationsmaßstäbe. Man kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass man freiwillig mehr bezahlt, als man nach den Mindestmaßstäben des Bundesverfassungsgerichts leisten muss. Wenn Sie sich beispielsweise die finanzielle Leistungsfähigkeit von süddeutschen Bundesländern im Verhältnis zu Nordrhein-Westfalen und zu anderen Bundesländern anschauen, dann stellen Sie fest, dass manchmal durchaus, wie Sie wissen, Handlungsspielraum besteht. Insofern geht es nicht um die Mindestalimentation und die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung, sondern es geht um die Frage, ob Sie sich möglicherweise in einem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um Arbeitskräfte zum Beispiel im Großraum München und somit in einem anderen Kontext von Besoldung und Bezahlung befinden. Deshalb hängt es entscheidend davon ab, nach welchen Maßstäben Sie als Gesetzgeber die Besoldung festlegen. Wenn Sie Handlungsspielräume haben, mit denen Sie über der Mindestalimentation liegen, steht es Ihnen als Gesetzgeber völlig frei, deutlich mehr zu zahlen. Dann müssen Sie dafür nur dauerhaft die Haushaltsvorsorge treffen. Insofern sagt die Frage, wie viel in der Besoldungstabelle steht, nichts darüber aus, dass Sie andere Kriterien zur Überprüfung einer Mindestalimentation haben. Das ist ja nur eine Mindestrichtlinie des Bundesverfassungsgerichts und keine Festlegung eines abgeleiteten Maßstabes, wie hoch genau der Eurobetrag sein muss. Sie dürfen auch mehr, wenn Sie können. Wenn Sie in der letzten Wahlperiode mehr gekonnt hätten, dann hätten Sie vielleicht auch mehr gemacht.
Christof Rasche
Der Minister hat Herrn Kollegen Wedel gebeten, seine Frage zu konkretisieren. – Das will er nicht. Okay. Landtag Dann kommen wir jetzt zum Kollegen Brockes, der seine zweite Frage stellen möchte. Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich komme zu meiner zweiten berechtigten Frage, auch wenn Sie das vielleicht anders bewerten. Aber als freier Abgeordneter nehme ich mir die Freiheit, meine berechtigten Fragen zu stellen. Deshalb: In den Jahren 2021, 2022 und 2023 sind bislang 85.000 Besoldungswidersprüche aufgelaufen. Können Sie mir beantworten, wie diese prozessual von der Justiz überhaupt bearbeitet werden sollen, wenn es durch die Nichtreaktion der Landesregierung bald zu 85.000 Besoldungsklagen vor Gericht kommt?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen sagen, dass wir für 2022 und 2023 noch nicht abgeschlossene Überprüfungsverfahren der Alimentation haben und deshalb mit Sicherheit in einem auf die Zukunft gerichteten Verfahren sind. Die Widersprüche hemmen heute schon, wenn sie wirksam eingelegt sind, die Verjährung, sodass die Rechtsposition derjenigen, die Widerspruch eingelegt haben, nicht beeinträchtigt ist. Insofern bedarf es da keiner Klageerhebung. Die Widersprüche, die aus dem Jahr 2021 stammen, sind derzeit, wie Sie wissen, ruhend gestellt, sodass es sich bei diesen Widersprüchen aus dem Jahr 2021 um einen Teil eines Gesamtkomplexes von Altwidersprüchen handelt, die nach abschließender Prüfung gesondert beschieden werden sollen. In dem Zusammenhang besteht dann die Möglichkeit von Rechtsschutz auch gegen einen solchen Bescheid. Weil sie zur Wahrung der Rechtsposition ruhend gestellt sind, besteht keine Notwendigkeit, jetzt Klage einzureichen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Angela Freimuth ebenfalls mit ihrer zweiten Frage. Bitte.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich wollte Sie eigentlich etwas ganz anderes fragen, aber Ihre Antwort auf die Nachfrage des Kollegen gerade hat meinen Fragewunsch nun in eine andere Richtung gelenkt. Sie haben erklärt, dass die Rechtsposition derjenigen, die Widerspruch eingelegt haben, gewahrt ist. Was passiert denn im Ergebnis, wenn festgestellt wird, dass die Alimentation nicht eingehalten ist, mit 24.01.2024 denen, die keinen Widerspruch eingelegt haben? Sind das dann die Verlierer?
Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Bezogen auf das Einlegen von Widersprüchen gegen eine Besoldung gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz. Wenn Sie gegen den Bescheid, den Sie vom LBV bekommen, keinen Widerspruch einlegen bzw. wenn Sie nicht allgemein Widerspruch gegen die amtsangemessene Besoldung einlegen, dann erwächst irgendwann Rechtskraft. Wenn etwas in Rechtskraft erwächst, dann ist es auch rechtswirksam, unabhängig davon, ob andere Klage eingereicht oder Widerspruch eingelegt haben. Es ist ein ganz normaler Fall, dass die Frage für alle offenen Widersprüche auftritt, dass die im Einzelnen zu bescheiden sind. Eine rückwirkende Beurteilung findet insoweit nur bezogen auf diese Widersprüche statt. Das ist aber jedermann bekannt. Das ist allgemeines Verwaltungsrecht.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Ralf Witzel mit seiner zweiten Frage.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich möchte noch einmal auf unseren Diskurs vorhin zu der Datenverfügbarkeit für aktuelle Prognosen zur Amtsangemessenheit der Besoldung zurückkommen. Auf diesen Punkt komme ich deshalb hier zu sprechen, weil unser dargestellter, schriftlich eingereichter Ausgangssachverhalt auch Bezug darauf nimmt. Ich bin mir sicher, dass man Ihnen das auch berichtet hat. Wir hatten in der zurückliegenden Woche eine Sachverständigenanhörung mit rund einem Dutzend Sachverständigen im Unterausschuss Personal, die sich sehr kritisch mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob die Landesregierung an dieser Stelle das Gebotene tut. Dort hat der – darauf bezieht sich jetzt meine Frage – Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes von einem Gespräch berichtet, das er mit Ihnen im Frühjahr 2023 hatte. Er hat in dieser Sitzung öffentlich erklärt, seit diesem Gespräch aus dem Frühjahr 2023 seien zugesagte Berechnungen, die die Landesregierung den Berufsverbänden zuleiten wollte, diesen bislang nicht zugegangen; er würde noch auf sie warten. Ich versuche gerade, das mit Ihrer Aussage übereinanderzubringen, Sie könnten auch für das Jahr 2022 bis zum heutigen Termin, Anfang 2024, noch keine belastbaren Aussagen treffen. Worauf Landtag beziehen sich dann die von den Berufsverbänden noch vermissten, von Ihnen aber schon vor etlichen Monaten zugesagten Berechnungen, über die Sie im Frühjahr 2023 gesprochen haben? Was ist da noch bei der Zurverfügungstellung des Materials offen, Herr Finanzminister?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich glaube, dass wir den gleichen Sachverhalt jetzt nur in einer anderen Wendung haben. Die Frage, wann ich Daten vorlegen kann, hängt davon ab, wann die Berechnungen fertig sind. Normalerweise gehen wir davon aus, dass wir bei der Zulieferung von Daten in Zeiten, in denen automatisierte Datenverarbeitung durchaus Fortschritte macht – in der Steuerverwaltung nicht immer so schnell wie anderswo in der Finanzverwaltung –, dann zu einem Zeitpunkt, der früher liegt, auch abschließend Daten verfügbar haben, damit unser Rechenlauf abgeschlossen werden kann. Im Frühjahr 2023 hatten wir sehr wohl die Einschätzung, dass es gelingen sollte, die Berechnungen für 2022 im Herbst 2023 abzuschließen. Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass das abschließend rechtssicher noch nicht möglich ist. Das bedaure ich auch sehr, weil wir kein Interesse daran haben, Sachverhalte offenzuhalten. Denn wir könnten Rechtssicherheit für all diejenigen, die für 2022 Widerspruch eingelegt haben – trotz der wegweisenden Gesetzesbeschlüsse, die der Landtag im Frühjahr 2022 noch getroffen hat –, schaffen, wenn wir in der Lage wären, ihnen rechtsverbindlich auf der Basis aller vom Verfassungsgericht geforderten Daten eine abschließende Berechnung vorzulegen. Insofern ist es richtig, dass unser Interesse darin besteht, dass wir das möglichst bald jeweils vorlegen. Es schafft ja nicht nur Klarheit für Berufsverbände, für unsere Beamtinnen und Beamten und für Sie als Parlament, sondern es schafft auch Planungssicherheit für uns, auch bei dem Entwurf von Haushaltsplanungen und Ähnlichem. Daher haben wir ein hohes Interesse daran, dass wir das frühzeitig haben. Und wir haben kein Interesse daran, das anderen dann nicht zur Verfügung zu stellen. Insofern widerspricht das, was Sie geschildert haben – die mündliche Zusage gegenüber den Beamten, was aus meiner Sicht auch eine völlige Selbstverständlichkeit gegenüber den anderen Berufsverbänden sowie gegenüber dem Parlament ist –, überhaupt nicht dem, was ich Ihnen hier vorgetragen habe. Es zeigt nur, dass es, wenn wir bei der Ermittlung von Daten auf andere angewiesen sind, manchmal länger dauert, als wir uns das selbst wünschen. 24.01.2024 Mir wäre am liebsten, wenn wir sehr bald Rechtsklarheit hätten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie das genauso sehen wie ich.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Gibt es weitere Fragen? – Der Kollege Ralf Witzel meldet sich und hat jetzt das Wort.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich würde gerne mit Ihnen im Rahmen meiner letzten Nachfragemöglichkeit noch einmal kurz bei Letztgenanntem anknüpfen und versuchen, mit Ihnen ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, was die weitere Zeitschiene angeht. Sie haben der FDP-Landtagsfraktion mit einer Landtagsdrucksache berichtet, dass aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 noch 82.000 Besoldungswidersprüche formal nicht entschieden sind und entsprechend beim Dienstherrn Land liegen. Sie haben eben dargestellt, dass Sie in den nächsten Tagen auf die letzten Indikatoren warten, die Ihnen dann eine Prognose der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2022 ermöglichen. Jetzt ist ja diese Anzahl der 85.000 Besoldungswidersprüche von Ihnen zu bearbeiten. Sie haben gesagt, dass Sie schnell Rechtsklarheit dazu gewinnen möchten. Es ist, wie Sie sicherlich auch nachvollziehen können, jedenfalls aus Sicht der Sachverständigen, die letzte Woche hier im Landtag vorgetragen haben, auch ein wichtiges Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, sachgerecht damit umzugehen. Wie wollen Sie abgeschichtet mit den Besoldungswidersprüchen dieser drei Jahre auf der Zeitschiene in Ihrer Planung, Herr Finanzminister, weiter umgehen? Gibt es da Teilentscheidungen, schon einmal für das Jahr 2021? Wie dürfen wir uns den weiteren Prozess vorstellen?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Herr Kollege Witzel, auch für diese Frage danke ich, weil sie mir die Möglichkeit gibt, das noch einmal ein Stück weit einzuordnen. Ich beginne damit, das einmal von hinten abzuschichten. Das macht es vielleicht leichter. Für 2023 haben die Leute – berechtigt oder unberechtigt, jedenfalls zur Interessenwahrung immer berechtigt – Widerspruch eingelegt. Wir werden allerdings so bald nicht wissen, ob der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgesichert durch die Daten, die wir von Dritten brauchen – Landtag gewährleistet ist. Wir müssen damit rechnen, dass das noch eine ganze Zeit dauert. Genauso hat es aus unserer Sicht zu lange gedauert, bis wir die Daten bekommen, die es uns ermöglichen, das für 2022 abzuschließen. Denn alles, was wir abschließen können, wird dann auch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung mit Bescheiden abgeschlossen. Wenn damit dann aus Sicht der Betroffenen eine Entscheidung ergeht, mit der sie nicht einverstanden sind, können gegebenenfalls Musterklagen oder was auch immer erfolgen. Jedenfalls ist die rechtliche Überprüfung dann im nächsten Schritt möglich. Bezogen auf 2023 kann ich Ihnen deshalb im Moment keine Zusage machen, zu welchem konkreten Zeitpunkt das vorliegen wird. Wir möchten es auch mit Blick auf unsere Planungen zügig haben. Aber es hängt nicht von uns ab. Über den zweiten Punkt, das Jahr 2022, haben wir uns nun in aller Breite ausgetauscht. Dass wir diese Daten in den nächsten Tagen bekommen, habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Ich hoffe, dass wir sie in Kürze bekommen. – Schließlich kann ich nicht Einfluss darauf nehmen, dass die sehr unterschiedlichen, von vielen Kranken- und Pflegeversicherungen zu liefernden Daten vollständig sind. Das liegt auch nicht daran, dass nur wir das so berechnen möchten, sondern es liegt daran, dass uns das Verfassungsgericht vorgegeben hat, dass wir es als Kriterium mit einzubeziehen haben. Dann ist eine überwiegende Nutzung der Daten der Krankenversicherung X, selbst wenn sie Marktführerin ist, nicht ausreichend, um diese auf den Cent genau zu errechnende, in mehreren Kategorien darzustellende Prognoseentscheidung zu treffen. Das macht die Schwierigkeit an der Stelle aus. Trotzdem habe ich Ihnen gesagt – und das ist die Erwartung, die wir haben –, dass wir vor der Sommerpause 2024 in der Lage sind, dies abschließend zu beurteilen und dann auch Widersprüche zu bescheiden. Was das Jahr 2021 angeht, wissen Sie eigentlich viel besser als ich – denn Sie haben sich in der letzten Wahlperiode mit dem damaligen Finanzminister regelmäßig über die Dinge austauschen können, während ich dem Gremium damals nicht angehört habe –, dass es eine Reihe von Altwiderspruchsverfahren gibt. Nur ein Teil dieser Verfahren ist über Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers 2022 bewältigt worden. Insofern stehen hier noch Entscheidungen aus. Dazu habe ich Ihnen eben vorgetragen, dass wir in diesem Gesamtkontext bei der Erarbeitung von Kriterien und Lösungen sind. Das werden wir in der gebotenen Sorgfalt weiter tun. Da das allerdings durchaus komplexere Berechnungsverfahren und zum Teil auch 24.01.2024 Rückrechnungsverfahren sind, haben wir uns ehrlichweise darauf konzentriert – schließlich liegen keine Probleme bezüglich der Hemmung der Verjährung vor, weil die Widersprüche ruhend gestellt sind, also die Rechtsposition der Betreffenden nicht dadurch geschmälert wird, dass noch nicht entschieden wird –, erst einmal die Dinge zu tun, die den Beschäftigten kurzfristig Nutzen bringen, wenn wir sie entscheiden können. Das sind immense Datenmengen, die wir da haben. Das ist ein immenser Aufwand im LBV und in unseren entsprechenden Abteilungen. Deshalb müssen wir die Dinge Schritt für Schritt machen. Die Dinge, die jetzt zwingend nötig sind, erledigen wir schnell, und die anderen Dinge machen wir anschließend.
Christof Rasche
Herr Minister, vielen Dank. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr gerne.
Christof Rasche
Es liegen keine weiteren Fragen zur Mündlichen Anfrage 36 vor. Ich rufe die Mündliche Anfrage 37 des Kollegen Abgeordneten Rodion Bakum (SPD) von der SPD-Fraktion auf. Die 60 Minuten, die für die Fragestunde vorgesehen sind, sind bereits verstrichen. Deshalb frage ich Sie: Wünschen Sie eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung oder eine mündliche Beantwortung in der nächsten Fragestunde?
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, wir wünschen eine schriftliche Beantwortung. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Okay. Die schriftliche Beantwortung ist gewünscht. Ich rufe die Mündliche Anfrage 38 des Abgeordneten Dr. Bastian Hartmann (SPD) von der SPD-Fraktion auf. Hier stellt sich die identische Frage: Mündlich oder schriftlich? – Bitte.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, wir schieben die Frage gerne in die nächste Plenarsitzung. Landtag
Christof Rasche
Die Mündliche Anfrage 38 wird also in die nächste Fragestunde geschoben. Ich rufe die Mündliche Anfrage 39 der Kollegin Elisabeth Müller-Witt (SPD) von der SPD-Fraktion auf. Auch Sie darf ich fragen: Mündlich oder schriftlich?
Elisabeth Müller-Witt SPD
Schriftlich, bitte.
Christof Rasche
Wunderbar. Die Mündliche Anfrage 39 wird somit schriftlich durch die Landesregierung beantwortet. Ich schließe damit die Fragestunde und komme zu: 11 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/7763 – Neudruck erste und zweite Lesung In Verbindung mit: Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/7764 Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/7839 Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass wir über die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung noch nicht nach der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen abstimmen werden. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun der Kollege Matthias Kerkhoff aus den Reihen der CDU-Fraktion. Bitte sehr. 24.01.2024
Matthias Kerkhoff CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Abgeordnetengesetz und in unserer Geschäftsordnung regeln wir die inneren und eigenen Angelegenheiten. Das sind die Spielregeln des Parlaments von A wie Archivordnung bis Z wie Zwischenfrage. Auf deren Grundlage wird hier im Plenum und in den Ausschüssen die politische Auseinandersetzung geführt – bisweilen hart in der Sache, aber auf dem Boden einer gemeinsam getragenen demokratischen Grundhaltung. Vieles ist dabei Technik, aber manches eben auch hochpolitisch. In diesem Parlament darf und soll gestritten werden. In diesem Parlament darf es auch manchmal laut und emotional zugehen. Aber es gibt Regeln. Diese Regeln überschreitet insbesondere die AfD-Fraktion viel zu oft. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wir schärfen mit der Einführung des Ordnungsgelds den Sanktionskatalog, weil wir es leid sind, die ständigen Provokationen und Grenzüberschreitungen der AfD weiter hinzunehmen. Das ist ein klares Zeichen für einen Parlamentarismus, der es nicht zulässt, als Bühne von Populisten missbraucht zu werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur Geschäftsordnung – das bezieht sich auf die Anwendung des § 50 Abs. 3 – reagieren wir zügig auf die Ereignisse der letzten Wochen und schaffen ein Abwahlverfahren für Sachverständige in Enquetekommissionen, analog zu dem Verfahren, das wir bisher schon für die Vorsitzenden unserer Ausschüsse haben. Das ist auch eine Haltungsfrage. Wer an solchen Treffen teilnimmt und Rechtsextreme mal kennenlernen möchte, ist schlicht und einfach persönlich ungeeignet, als Sachverständiger in einer Enquetekommission dieses Landtags mitzuwirken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Meines Erachtens müssen wir das auch mit Blick auf die anderen, die in einer solchen Enquetekommission tätig sind, tun. Wir dürfen es den Sachverständigen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch den Abgeordnetenkollegen nicht zumuten, mit solchen Personen zusammenarbeiten zu müssen. Demokraten müssen hier klar sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, ich will wenige Punkte aus dem Abgeordnetengesetz kursorisch nennen, die zum Teil auch in öffentlicher Berichterstattung im Vorfeld schon eine Rolle gespielt haben. Landtag Erstens: Kindernotbetreuung. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage, um den Abgeordneten zu ermöglichen, ihre Kinder an Plenartagen professionell betreuen zu lassen, wenn eine anderweitige Betreuung nicht zur Verfügung steht. Mir ist wichtig, in diesem Zusammenhang auch einige Hintergründe zu erläutern, weil ich weiß, dass die Gesellschaft auf diese Fragen natürlich sehr sensibel schaut und das Thema „Verlässlichkeit von Kinderbetreuung“ insgesamt ja vor einer großen Herausforderung steht. Für Abgeordnete gibt es keinen Mutterschutz, keine Elternzeit und keine Kinderkrankentage. Ich will das gar nicht beklagen. Vor diesem Hintergrund halte ich ein solches Angebot in Ausnahmefällen – in Ausnahmefällen; das betone ich ausdrücklich – für vertretbar. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Wahrnehmung des Mandats. Zweitens: Mitarbeiterpauschale. Nach dem im Abgeordnetengesetz geregelten Mechanismus partizipieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten an Tarifsteigerungen nach dem TV-L. Beim letzten Tarifabschluss sind von den Tarifpartnern Einmalzahlungen vereinbart worden. Solche Zahlungen sollten auch dieser Personengruppe zugutekommen können. Ich halte es für einen Beitrag zur Fairness, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen. Drittens: Deutschlandticket. Das Deutschlandticket schafft die Möglichkeit, die bestehende Freifahrtberechtigung in Zügen im Mandatsgebiet und auf der Strecke nach Berlin um die Verkehrsträger Bus, Straßenbahn und U-Bahn zu ergänzen. Das war bislang in der Tarifwelt unserer Verkehrsverbünde nicht zu einem vertretbaren Preis für den Landtag erreichbar, sodass wir bisher immer davon Abstand genommen haben. Das Deutschlandticket ermöglicht nun, diese Lücke zu schließen, was in der Logik einer Freifahrtberechtigung immer schon schlüssig war. Mit der einfachen Handhabung wird der ÖPNV, wenn er sich nicht gerade wie heute im Streik befindet, auch ein Stück weit attraktiver und verleitet möglicherweise den einen oder anderen Kollegen zum Umsteigen auf Bus und Bahn. (Beifall von den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass wir wie auch in der Vergangenheit mit breiter Mehrheit von CDU, SPD, Grünen und FDP dies heute in erster und zweiter Lesung und morgen gewiss in dritter Lesung gemeinsam hier beschließen werden. Es ist ein gutes Zeichen der Zusammenarbeit der politischen Mitte in herausfordernden Zeiten. Ich danke allen, die dies tun, fürs Mitmachen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 24.01.2024
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort. Bitte sehr.
Ina Blumenthal SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine erfolgreiche Demokratie braucht ein starkes Parlament. Wir kontrollieren die Regierung; wir üben das Budgetrecht aus; wir erarbeiten und verabschieden Gesetze. Wir alle repräsentieren die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in ihrer ganzen Vielfalt und mit all ihren unterschiedlichen Interessen. Deshalb streiten wir auch stellvertretend für die Menschen in Nordrhein-Westfalen um die besten Lösungen für unser Land. Die Mehrheitsfraktionen tragen dabei Verantwortung für die Regierungspolitik, und wir von der Opposition entwickeln Alternativen zu dieser Politik. So muss es auch sein. Je stärker der Landtag ist, desto besser ist es für die Demokratie. Mich macht es sehr stolz, Teil dieses Landtags sein zu dürfen. Aber wer trägt nun die Verantwortung für ein starkes Parlament? Die Antwort ist einfach: Das sind wir, wir alle, die gewählten Abgeordneten dieses Landtags. Aber wir allein können ein funktionierendes Parlament nicht gewährleisten. Dafür brauchen wir Unterstützung, zum Beispiel die Unterstützung der rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ich möchte diese Debatte ausdrücklich auch dazu nutzen, um mich bei ihnen zu bedanken – für ihre tägliche Arbeit, für ihre Überstunden, für ihren Rat und für ihre Hilfsbereitschaft. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Sie machen sich um Nordrhein-Westfalen verdient, jeden Tag aufs Neue. Herzlichen Dank für alles! Genauso wichtig ist die Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Abgeordneten. Ohne ihre Unterstützung könnten wir unseren Verfassungsauftrag nicht gut genug erfüllen. Sie organisieren, recherchieren und beraten; sie sind Sparringpartner*innen, Alltagshelfer und Expert*innen. Dieser Landtag wäre ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionen und MdL-Büros schlicht nicht arbeitsfähig. Auch ihnen danke ich von Herzen für ihre Arbeit, ihren Fleiß und vor allem für ihren Idealismus. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Sie können stolz auf sich sein; wir sind es. Kurzum: Ein starkes Parlament braucht gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gute Mitarbeiterinnen Landtag und Mitarbeiter muss man ja auch gut bezahlen. Das ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch eine Frage der Klugheit – der Klugheit einer Arbeitgeberin, die auf ihre Mitarbeiter angewiesen ist. Deshalb hat die SPD-Fraktion schon sehr früh dafür geworben, den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten zu übertragen. Ich bin froh, dass zwischen den demokratischen Fraktionen darüber nun Einigkeit besteht. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes ermöglichen wir die Auszahlung und Refinanzierung von Einmalzahlungen, konkret den steuer- und abgabefreien Inflationsausgleich von 3.000 Euro für die Beschäftigten der Mitglieder des Landtags. Mit der Reform kann in Zukunft auch das 49-Euro-Ticket als Jobticket genutzt werden – so, wie es von vielen Beschäftigten in der Privatwirtschaft schon längst getan wird. Wir sorgen also dafür, dass wir dadurch in Zukunft flexibel auf Tarifsteigerungen, aber auch auf Personalengpässe reagieren können. Ferner machen wir den Landtag familienfreundlicher und geben den Abgeordneten die Flexibilität, die moderne Arbeitgeber*innen heute haben müssen, etwa durch Tarifsteigerungen während oder bei Personalengpässen. Alles in allem: Durch die Änderung des Gesetzes bleibt der Landtag ein attraktiver Arbeitsplatz. Die Reform ist notwendig, und sie ist gelungen. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte sehr.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich zunächst einmal bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, insbesondere bei den parlamentarischen Geschäftsführungen, dafür bedanken, dass wir diese Änderung gemeinsam so auf den Weg bringen. Ganz besonders möchte ich mich ebenfalls – da möchte ich mich Ina Blumenthal ausdrücklich anschließen – bei der Verwaltung bedanken, die uns immer auch unterschiedliche Varianten zugeführt und Hintergründe erläutert hat. Ganz herzlicher Dank geht an Herrn Dr. Kober und alle anderen, die daran mitgearbeitet haben. Bitte geben Sie diesen Dank an 24.01.2024 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Kolleginnen und Kollegen weiter. Ich möchte nicht alle Punkte wiederholen – der Kollege Kerkhoff hat ja alle Einzelpunkte aus dem Programm aufgeführt –, aber schon auf einige Punkte hinweisen, die mir besonders wichtig sind. Wir hatten heute Morgen eine, wie ich finde, sehr beeindruckende Debatte zur demokratischen Kultur und zu den Demonstrationen. Im Hintergrund steht dabei die Frage: Wie organisieren wir unser Parlament? Wie stützen wir unsere Demokratie? Wie sorgen wir dafür, dass diese Demokratie lebendig bleibt, ohne dass jemand ihre Instrumente ausnutzen und verächtlich machen kann? Diese Frage stellen wir uns immer wieder. Ich bin sehr froh, dass diejenigen, die meinen, Ordnungsrufe als Trophäen sammeln oder sich mit besonders abscheulichen Zwischenrufen, Bemerkungen oder auch Verleumdungen anderer Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament dicketun zu müssen, dann auch die Quittung bekommen, und zwar nicht nur durch den Ordnungsruf, sondern möglicherweise auch ganz monetär mit 1.000 Euro Ordnungsgeld. Vielen Dank, dass wir das jetzt in die Geschäftsordnung schreiben! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ja, es fehlte rein fachlich und sachlich auch die Gelegenheit, Sachverständige aus einer Enquetekommission abberufen zu können. Wir haben in der Geschäftsordnung bereits jetzt die Möglichkeit, dass Ausschussvorsitzende entweder mit einer Zweidrittelmehrheit oder durch die sie benennende Fraktion abberufen werden können. Insofern ist es nur logisch, dies auch für Sachverständige zu machen. Im Moment steht aber auch der konkrete Vorgang im Raum, dass eine Fraktion einen Sachverständigen benannt hat, der an einem völkischen Treffen teilgenommen hat und es auch noch besonders lustig findet, Rechtsradikale kennenlernen zu wollen. Die Fraktion hätte jederzeit die Möglichkeit, diesen Mann abzuberufen, zieht ihn aber nicht ab. Deswegen dokumentiert sie schon jetzt, dass sie rechtsradikale Positionen gar nicht mehr verdecken will. Das ist doch der Hintergrund. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ein dritter Punkt ist mir an dieser Stelle auch sehr wichtig, nämlich das Thema „Familienfreundlichkeit im Landtag“. Das, was jetzt kommt, ist aus meiner Sicht sowie zumindest aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, aber wohl auch vieler anderer, ein erster Schritt. Die Betreuungsmöglichkeit in Notsituationen ist ja das eine. In der weiteren Zukunft werden wir aber auch darüber reden müssen, wie man dieses Mandat weiter mit Familienpflichten und -aufgaben verschränken kann. Landtag Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich – ich weiß nicht, wie das öffentlich diskutiert werden wird –: Ich schäme mich keineswegs dafür, dass wir diese Möglichkeit jetzt einräumen. Ich bin sehr dafür, dass wir sie sogar ausbauen und verbessern. Denn wenn man Kinder, Familie oder zu pflegende Angehörige hat, darf das doch kein Hindernis dafür sein, hier ein Mandat aufzunehmen. Deswegen ist das kein besonderes Privileg, sondern die zwingende Voraussetzung, um dieses Mandat auch familienfreundlich und menschengerecht wahrnehmen zu können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Alles in allem halte ich die Veränderungen – Stichworte „Deutschlandticket“, „Notbetreuung“ und „Ordnungsgeld“ – für sachgerecht. Ich freue mich, dass wir dieses Paket, das wir aufgrund einer besonderen Fügung erst morgen verabschieden können, heute besprechen. Dafür bedanke ich mich. Ich möchte ausdrücklich alle Kolleginnen und Kollegen aufrufen: Wenn es weiteren Bedarf gibt, dieses Parlament lebendig zu halten oder besser und spannender zu machen, sind meine Fraktion und ich immer mit dabei. Wir sind aber auch, wenn es darum geht, dieses Parlament davor zu schützen, dass andere es missbrauchen wollen, immer zur Stelle und setzen auf Ihre Zusammenarbeit. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Marcel Hafke das Wort. Bitte sehr.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt klingt erst einmal wenig einladend – sehr bürokratisch und sperrig –, ist aber die Grundlage dafür, dass die Herzkammer der Demokratie in Nordrhein-Westfalen, über die wir heute diskutieren, überhaupt funktioniert. Das ist nämlich der Rahmen dafür, dass wir als Parlamentarier überhaupt arbeiten können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Verwaltung haben, die funktioniert. Deswegen ist es so wichtig, dass wir hier immer passgenau und à jour unterwegs sind. Ich bin froh darüber und dankbar dafür, dass wir heute über zwei Themenkomplexe diskutieren. Das eine ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für uns tätig sind und dafür sorgen, dass die Demokratie jeden Tag funktioniert, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen haben und sich auch mit anderen Teilen der Gesellschaft auf Augenhöhe befinden – Stichwort „Anpassung an Tarifentwicklungen“. Deswegen ist es wichtig, dass wir heute entsprechende Veränderungen vornehmen. 24.01.2024 Ebenso ist es wichtig, als moderner Arbeitgeber Schulungsmöglichkeiten anzubieten oder auch die Mobilität zu gewährleisten, wie mit dem Deutschlandticket. Als Familienpolitiker freut mich insbesondere, dass wir das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ großschreiben, nämlich für Familien und Eltern eine Notbetreuung von Kindern ermöglichen, damit die Kinder hier tatsächlich auch gut versorgt sind. Ein zweiter Themenkomplex, der uns öffentlich viel stärker beschäftigt, ist aber, dass der Ton in unserer Gesellschaft und leider auch in unserem Parlament rauer geworden ist. Auch wir müssen uns hier viel stärker mit Provokationen und Angriffen auseinandersetzen. Um das klarzustellen: Ich bin schon der Auffassung, dass die Demokratie von einer gesunden Streitkultur lebt und es wichtig ist, sich über Themen und Ideen auseinanderzusetzen und auch in den Konflikt zu treten. Aber der Anstand muss immer gewahrt bleiben. Ich will Ihnen einmal vorlesen, wie sich die Ordnungsrufe in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir hatten in der vorletzten Legislaturperiode – ohne die AfD – 23 Ordnungsmaßnahmen, in der letzten Legislaturperiode 113 Ordnungsmaßnahmen (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) und alleine im letzten Jahr 42 Ordnungsmaßnahmen. Davon gehen 28 auf das Konto der AfD. Die Freien Demokraten verzeichnen null Ordnungsmaßnahmen. Ich glaube, wir können uns mit Fug und Recht dafür einsetzen, die Diskussionskultur in diesem Haus hochzuhalten. Hass und Hetze müssen in diesem Haus auch sanktioniert werden. Deswegen ist die Einführung eines Ordnungsgeldes richtig und wichtig. (Beifall von der FDP und der SPD) Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, da er tagesaktuell hinzugekommen ist: Den angeblichen Experten Vosgerau in die Enquetekommission zu schicken, ist eine erneute Provokation der AfD. Hier und heute hätten Sie die Möglichkeit, sich von so jemandem zu distanzieren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Diesen Job haben Sie in der nächsten Wortmeldung. Ansonsten wäre es nicht nur einen Provokation, sondern Sie machen sich dann mit Rechtsextremen gemein, und das geht nicht, denn wir als Parlamentarier haben die Aufgabe, die Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu schützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die hoffentlich gute und breite Unterstützung. Landtag (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Keith das Wort. Bitte sehr.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal vorneweg: Ich verwehre mich hier ausdrücklich dagegen, an diesen skandalösen Änderungen zur Geschäftsordnung mitgearbeitet zu haben. Herr Mostofizadeh, die AfD war zu keinem Zeitpunkt eingebunden. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Und wenn sie es gewesen wäre, hätten wir diesem skandalösen Teil dieser Änderung der Geschäftsordnung garantiert nicht zugestimmt. (Beifall von der AfD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Heute erleben wir, wie die sogenannten Hüter der Demokratie ein Trojanisches Pferd in unsere parlamentarische Landschaft einführen. Unter dem Vorwand der notwendigen Anpassung der Geschäftsordnung verbirgt sich tatsächlich ein Angriff auf die Grundfesten unserer demokratischen Debatte. (Zuruf von Andreas Bialas [SPD]) Es ist unsere Pflicht, diesen trojanischen Akt der Heimtücke zu entlarven und darzulegen, wie er unsere parlamentarische Demokratie von innen heraus aushöhlt. (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) Worum geht es? Eine Fraktion hat das Recht, nach jedem Redebeitrag eine Kurzintervention einzubringen. Das gibt ihr 90 Sekunden Zeit, um auf den Redner einzugehen und ihn gegebenenfalls zu widerlegen. Da das bei Ihnen meistens nicht allzu schwierig ist, macht die AfD-Fraktion davon auch mit Abstand am häufigsten Gebrauch. (Hendrik Schmitz [CDU]: Sie sind doch gar nicht dabei gewesen! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Je Redebeitrag sind insgesamt zwei Kurzinterventionen zulässig. Bei bis zu sechs Rednern macht das nach Adam Riese bis zu zwölf Kurzinterventionen pro Tagesordnungspunkt in einer Block-I-Debatte. Diese Anzahl wollen Sie nun beschränken, und zwar nicht auf zehn oder sechs oder acht oder wie viele auch immer, sondern auf ganze zwei Kurzinterventionen. Sie schaffen dieses wichtige parlamentarische Werkzeug fast gänzlich ab, und zwar für jeden Tagesordnungspunkt. Das heißt: Fünf Fraktionen 24.01.2024 teilen sich zwei Kurzinterventionen, verteilt auf sechs Redner. Was hier scheinbar beiläufig, fast unbemerkt und leise abgehandelt werden soll, ist nichts Geringeres als die Einschränkung der politischen Debatte und das Ringen um die besten Argumente, so wie es der Phönix unten in der Wandelhalle mahnt: „Um’s Wort und Widerwort und wieder Wort – das Schweigen und das Auferstehn“ Mit diesem Gesetzentwurf lassen Sie Ihre Maske fallen und zeigen Ihr wahres Gesicht. Frau Müller-Witt hat das heute Vormittag als „die hässliche Fratze hinter der Maske“ bezeichnet. (Rodion Bakum [SPD]: Die sehen wir bei Ihnen schon länger! – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Nichts ist mehr zu sehen und zu hören von der von Ihnen immer so hoch gelobten und beschworenen wehrhaften Demokratie und dem inhaltlichen Stellen des politischen Gegners. Oder wie Wolfgang Schäuble einst sagte: „Demokratie beruht auf der Bereitschaft, zu akzeptieren, dass andere Meinungen ihren Platz haben, auch wenn sie der eigenen widersprechen.“ Sie jedoch sind nicht mehr bereit, andere Meinungen zu akzeptieren. Für Sie existiert nur eine Meinung, nämlich Ihre, und wer eine andere vertritt, wird gnadenlos bekämpft. Wer nicht an den menschengemachten Klimawandel glaubt, ist rechtsextrem. Wer darauf beharrt, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt, ist rechtsextrem. Wer mit Gas heizen und mit fossilen Brennstoffen Auto fahren möchte, ist rechtsextrem. Wer die dümmste Energiepolitik der Welt kritisiert, ist rechtsextrem. Wer die begrenzte Aufnahmekapazität Deutschlands anspricht oder die Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsrecht fordert, ist rechtsextrem. Wer sich gegen Corona nicht impfen ließ, war rechtsextrem. All diesen Menschen, die Sie täglich ausgrenzen und zu Unrecht diffamieren, verleiht die AfD in den Parlamenten eine Stimme. Genau deshalb ändern Sie die Geschäftsordnung des Landtags. Sie haben keine Argumente, sie scheuen die Debatte, und Sie haben Angst vor den Bürgern und den Wahlergebnissen, die Ihnen 2024 drohen. (Beifall von der AfD) Auf der Webseite des Bundestages heißt es – ich zitiere –: „Damit die Debatten im Bundestag lebendiger werden, wurden 1990 die Kurzinterventionen im Anschluss an Redebeiträge im Plenum eingeführt.“ „Damit die Debatten lebendiger werden“ – mit den hier vorliegenden Änderungen der Landtag Geschäftsordnung wollen Sie das genaue Gegenteil erreichen und die parlamentarischen Debatten langsam sedieren; quasi zurück zum Zustand vor der AfD, als Sie sich hier ungestört gegenseitig Ihr Komplettversagen mit Scheindebatten und Wohlfühlreden schöngeredet haben und niemand Ihre kruden Thesen hinterfragt hat. (Gregor Golland [CDU]: Was für ein Blödsinn!) Oder wie es der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Römer völlig perplex sagte, nachdem die AfD erstmals in den Landtag eingezogen war und eine Kurzintervention anzumelden wagte: „Das ist zwar unüblich, aber in Ordnung.“ Sechs Jahre und viele Kurzinterventionen …
Christof Rasche
Die Redezeit.
Andreas Keith AfD
… der AfD später legen Sie dieses Mittel nun praktisch auf Eis. Der britische Premierminister Winston Churchill sagte einmal …
Christof Rasche
Entschuldigung, die Redezeit“
Andreas Keith AfD
… – ich komme zum Schluss –: Erfolg ist nicht endgültig. Misserfolg ist nicht fatal. Was zählt, ist der Mut, weiterzumachen. In diesem Sinne versichere ich Ihnen, dass die AfD den Mut und die Kraft hat, gegen alle Widerstände hier im Haus weiterzumachen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Marc Lürbke [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/7763 – Neudruck. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/7763 angenommen. Im Ältestenrat wurde einvernehmlich vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. Ich sehe: Hierzu gibt es keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich rufe die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ Drucksache 18/7763 – Neudruck – und in Verbindung damit den Antrag der 24.01.2024 Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP „Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen“ Drucksache 18/7764 auf. Ich darf auf den Änderungsantrag Drucksache 18/7839 der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP hinweisen. Ich öffne die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Tritschler aus der Fraktion der AfD. – Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich sehr gut erinnern: Einer der ersten Anträge, den ich hier für meine Fraktion einbringen durfte, war ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Spannend waren vor allem die Entgegnungen, mit denen die Kollegen ihre – nicht überraschende – Ablehnung begründeten. Sie hatten alle etwa denselben Tenor, aber ich zitiere mal den Kollegen Kerkhoff, der auch damals schon der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU war. „Diese Geschäftsordnung, die wir uns gemeinsam gegeben haben, hat das Ziel, die Zusammenarbeit hier im Plenum zu organisieren und auch die Interessen der Minderheit mit den Interessen der Mehrheit zu einem Ausgleich zu bringen. Alle Fraktionen hier im Haus werden erleben oder haben erlebt, ein Teil von Minderheit oder Mehrheit zu sein.“ Jetzt Achtung: „Insofern ist die gemeinsame Arbeit an unserer Geschäftsordnung immer etwas, was man nicht aus der jeweiligen Rolle, die man gerade einnimmt, diskutieren sollte, sondern sie sollte darauf zielen, den Ausgleich, den eine solche Geschäftsordnung beinhaltet, zum Tragen zu bringen. – Zitat Ende. Das ist doch eine sehr erhellende Aussage vor dem Hintergrund dessen, was hier gerade passiert. Sie haben sich wieder einmal nicht an Ihre eigenen vermeintlichen Maßstäbe gehalten. Sie haben eben keinen Ausgleich gesucht. Sie haben die Minderheit, also uns, einfach überfahren. Aber das ist nicht überraschend. Es fügt sich ins Bild. 2017, als wir hier eingezogen sind – auch daran erinnere ich mich gut –, haben Sie noch groß getönt, wie Sie uns inhaltlich stellen und politisch bekämpfen wollen. Was ist daraus eigentlich geworden? Meine Damen und Herren, da waren die sogenannten Demokraten ein ziemlicher Totalausfall. Stattdessen wenden Sie nun seit Jahren jeden nur erdenklichen schmutzigen Trick an, um uns, einer demokratisch legitimierten Oppositionspartei, alle möglichen Steine in den Weg zu legen. Heute schlagen wir wieder mal ein neues Kapitel in diesem Buch auf. Landtag Wie so oft haben Sie sich zusammengesetzt, im Hinterzimmer fleißig gemauschelt und überlegt: Wie können wir der AfD wieder mal ein Bein stellen und nebenbei noch einen Griff in die Tasche des Steuerzahlers wagen? Herausgekommen ist dann dieses Zeugnis der Schamlosigkeit. Sie schaffen das Instrument der Kurzintervention weitestgehend ab. Zweitens greifen Sie wieder einmal kräftig zu, wenn es um die eigene Ausstattung mit Geldmitteln geht. Der SPD-Fraktionsvorsitzende – Spitzname: „Florida-Ott“ – hat zwar seine Traumzulage nicht bekommen, aber es gibt trotzdem einen reichlichen Geldsegen. Aber das wird sogar in der Berichterstattung untergehen, weil die sich absehbar auf den dritten Punkt konzentrieren wird: die Einführung von Bußgeldern. Das Präsidium, das Sie ja praktischerweise nur mit eigenen Leuten besetzt haben, darf in Zukunft bei vermeintlich unparlamentarischem Verhalten auch Bußgelder verhängen. Für was für einen Unsinn man hier schon als unparlamentarisch eingestuft wird, habe ich am eigenen Leib reichlich verspüren dürfen. Ich wurde schon zurechtgewiesen, weil ich den Bundespräsidenten oder die Kölner Oberbürgermeisterin kritisiert habe oder weil ich einem offenkundig nicht ganz nüchternen Mitglied der Landesregierung vorgehalten habe, dass es offenkundig nicht ganz nüchtern ist. Keine Rüge bekommt dagegen der gerade selbsternannte Hüter der Debattenkultur, Herr Hafke von der FDP, der uns heute Morgen als „Schmeißfliegen“ bezeichnet hat. Wir dagegen werden schon gerügt, wenn wir auch nur ein Blatt Papier in die Luft halten. Sie haben es sich da immer sehr leicht gemacht, denn Sie haben nur – oder fast nur – nichtförmliche Rügen erteilt. Deswegen stimmen auch diese ganzen Zahlen nicht. Das hatte für Sie den Vorteil, dass sich der betroffene Abgeordnete dagegen gar nicht wehren konnte. Trotzdem stand dann immer einmal im Jahr in der Zeitung, wie viele dieser Pseudorügen die ach so schlimme AfD bekommen hat. Von daher sehe ich Ihrem Maulkorberlass und den Geldbußen durchaus gelassen entgegen. Gegen jede einzelne dieser Maßnahmen können wir klagen. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden das auch tun. Und ich sage Ihnen noch etwas: Für jeden Euro, den Sie mir von meiner Abgeordnetenentschädigung abziehen, werde ich einen Euro an die Alternative für Deutschland spenden. Dann haben Sie wenigstens einmal in Ihrem Leben etwas für Deutschland getan. Meine Damen und Herren, Sie kriegen uns nicht klein, das verspreche ich Ihnen.
Christof Rasche
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar vom Kollegen 24.01.2024 Matthias Kerkhoff aus den Reihen der Fraktion der CDU.
Matthias Kerkhoff CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gründe, warum wir Sie in der Erarbeitung und Diskussion um eine neue Geschäftsordnung für diesen Landtag nicht mit einbezogen haben, haben Sie gerade mit Ihrem Redebeitrag selber geliefert. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Es ist doch offenkundig, dass Sie die gemeinsamen, auch heute schon geltenden Regeln sowie das Präsidium des Landtags und dessen Maßnahmen nicht anerkennen. Damit disqualifizieren sich doch eine Fraktion und die Abgeordneten, an der Gestaltung dieser Geschäftsordnung und der Regeln mitzuwirken. Das gehört doch zusammen, das ist doch immanent. Die neuen Regelungen zur Anzahl der Kurzinterventionen haben Sie entweder nicht gründlich gelesen oder nicht verstehen wollen. Es wird hier weiterhin die Möglichkeit geben, lebendige Debatten mittels Kurzinterventionen zu führen. Was wir aber berechtigterweise nicht mehr wollten, ist eine Verdoppelung von Redezeiten durch Kurzinterventionen zu jedem Redner. Das ist doch der Hintergrund. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dass man sich in diesem Landtag vor Ihrem Einzug gegenseitig mit Wattebäuschchen beworfen hätte, wir – Regierung und Opposition – uns gegenseitig bestärkt hätten, alle gemeinsam nur das Beste für das Land zu wollen, und hier „Friede, Freude, Eierkuchen“ geherrscht hätte, das hat doch nie stattgefunden. Kollege Golland hat sich dagegen verwahrt, dass er hier in der Vergangenheit solche Reden gehalten hätte; dem hat er deutlich widersprochen. (Heiterkeit – Zuruf von Andreas Keith [AfD] – Sven Wolf [SPD]: Das ist ja auch nicht schlimm! Wort und Widerwort!) Und ich glaube ihm, weil hier im Haus zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen in dieser Wahlperiode, in der letzten und in allen, die davor stattgefunden haben, lebhaft, herzhaft, streitbar und auch manchmal laut gestritten wurde. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Genau so soll es sein, genau so wird es bleiben. Aber für uns ist klar – egal, in welcher Rolle wir uns befinden, egal, ob in Regierungsverantwortung oder in der Opposition –, dass wir diesen Streit nach den Regeln organisieren, die wir uns geben, und dass wir uns Landtag daran halten, was wir vorher gemeinsam aufschreiben. Das macht den Unterschied aus. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Die Fraktion der AfD hat unter diesem Punkt noch 21 Sekunden, und die möchte Herr Keith nutzen. Ich weise darauf hin, dass Herr Keith vorhin etwas überzogen hat; er wird es diesmal bestimmt vermeiden. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Vielleicht kann man auch das Mikrofon abdrehen!)
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mir wünschen, dass Herr Kerkhoff, Herr Hafke und alle PGs auch mal so mutig wären, nicht hier am Rednerpult über das CDU-Mitglied, Herrn Vosgerau, so herzuziehen und ihn zu diffamieren, sondern in der Öffentlichkeit. Geben Sie ein Interview. Wiederholen Sie, was Sie hier gesagt haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass Herr Vosgerau gegen Sie rechtlich vorgehen wird, gegen diese Diffamierung, die Sie hier tätigen. (Zurufe)
Christof Rasche
Die Redezeit.
Andreas Keith AfD
Dann bin ich mal gespannt, was herauskommt. Es gibt nämlich keinerlei … (Das Mikrofon wird ausgeschaltet. – Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Der Redner verlässt das Redepult. – Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Ich hatte den Eindruck, mein Hinweis im Vorfeld war eindeutig. (Zurufe – Unruhe) Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. (Fortgesetzt Zurufe und Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte ist beendet, und wir kommen jetzt zur Abstimmung. Das Präsidium würde sich freuen, wenn Sie daran teilnähmen; deswegen versuche ich es noch einmal. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist 24.01.2024 dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/7763 in der zweiten Lesung angenommen. Mit Schreiben vom 24. Januar 2024 hat die Fraktion der AfD zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und bereits vorsorglich der Durchführung der dritten Lesung in unmittelbarem Anschluss an die soeben erfolgte zweite Lesung widersprochen. Ferner hat die Fraktion der AfD die Überweisung an den Hauptausschuss beantragt. Nach unserer Geschäftsordnung findet somit eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs statt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 18/7763 – Neudruck – an den Hauptausschuss. Hierüber entscheidet der Landtag mit Mehrheit. Wer stimmt diesem Antrag auf Überweisung zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag auf Überweisung ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag auf Überweisung Drucksache 18/7763 – Neudruck – abgelehnt. Die dritte Lesung wird dann morgen als letzter Tagesordnungspunkt stattfinden. Wir kommen des Weiteren zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP Drucksache 18/7839. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? Die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7839 angenommen. Wir kommen außerdem zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP Drucksache 18/7764. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7764 in der soeben geänderten Fassung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7764 angenommen. Wir kommen zu: 12 Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus – Erinnern heißt Verantwortung zu übernehmen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Landtag Drucksache 18/7751 – Neudruck Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/7840 24.01.2024 Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7853 Ich darf die Aussprache eröffnen. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Kollege Bakum. Bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen die Geschichte von Anna und Boris Peresetzki erzählen. Boris war Ingenieur und Leiter der Baubehörde der ukrainischen Sowjetrepublik. Er war verantwortlich für zahlreiche Bauten im Zentrum Kiews und für die Funktürme in der gesamten Ukraine. Viele von ihm verantwortete Bauwerke liegen heute durch russische Raketen in Schutt und Asche, genauso wie seine Heimatstadt Charkiw. Er hatte den Zweiten Weltkrieg überlebt. Er war Kommandeur der Flugabwehr am Kaspischen Meer. Er verteidigte die sowjetischen Ölvorkommen gegen die Angriffe der Nazis. Er hatte Glück, sein kleiner Bruder Wilja nicht: Er starb mit 19 Jahren in der Panzerschlacht um Kursk. Anna war Ärztin. Sie hatte vier Geschwister durch die Nazis verloren. Ihre Schwester Busja starb bei der Blockade Leningrads – nicht durch Bomben oder Kugeln der Nazis, sondern während der Geburt ihres Sohnes. Ihr Sohn wurde Opfer des Hungers der eigenen Leute. Anna wurde gerettet, weil ihr Bruder Gregori sie in das allerletzte Militärboot aus Kiew setzte und sie Richtung Sibirien fliehen konnte. Er hatte ihr das Leben gerettet. Kurz darauf kamen die Nazis nach Kiew. In der Hexenschlucht tötete die Wehrmacht innerhalb von 48 Stunden mehr als 33.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder. Gregori war einer von ihnen, ebenso wie die beiden Brüder Alexander und David. Das Massaker von Babyn Jar war das größte Einzelverbrechen an Jüdinnen und an Juden während des Zweiten Weltkriegs. Das Leben führte Anna und Boris nach dem Krieg nicht nur zusammen, sondern sie folgten ihren Familien in den 90er-Jahren nach Deutschland; in das Land, aus dem die Täter der Vergangenheit stammten. Doch Anna und Boris fühlten keinen Hass oder Angst, obwohl fast ihre gesamten Familien während des Holocaust vernichtet wurden. Sie fühlten Dankbarkeit und Hoffnung, nach Deutschland kommen zu dürfen, damit ihre Kinder und Enkelkinder ein besseres, ein friedliches Leben haben – anders als sie. Diese Herzlichkeit und Güte gaben sie den folgenden Generationen weiter, und sie sagten ihren Enkelkindern stets: Ihr seid keine Opfer. Und die Menschen, die heute in Deutschland leben, sind keine Täter oder Landtag für ihre Vorfahren verantwortlich. Sie haben stets gesagt: Dies ist eure Heimat, und ihr seid verantwortlich für euer Leben, für eure Heimat und für eure Zukunft. Anna und Boris starben vor einigen Jahren, und sie wurden in ihrer neuen Heimat im Ruhrgebiet beerdigt. Jüdinnen und Juden glauben zwar nicht an so etwas wie ein Leben nach dem Tod oder einen Himmel. Dennoch stelle ich mir vor, wie Anna und Boris gerade zufrieden und stolz in den Landtag von NRW schauen, weil ihr Enkel als Abgeordneter seiner Heimat in diesem Moment vor Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, spricht. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir erinnern zum Holocaustgedenktag auch an die Taten der Vergangenheit, um Hoffnung für die Zukunft zu verbreiten. Ich denke, das ist heute notwendiger denn je, denn in unserem Land ist etwas ins Wanken geraten, wie es sich die düstersten Pessimisten nicht haben vorstellen können: Es gibt Menschen in unserem Land, die von Vertreibung träumen. Der Holocaust soll uns für die Ewigkeit eine Mahnung sein, wohin Vertreibung führt. Deswegen macht es mich stolz, und es berührt mich, wie viele Menschen in diesen Tagen für unsere Heimat und für unsere Demokratie auf die Straße gehen und diese verteidigen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Für mich und für diejenigen, die sich solidarisch fühlen, sage ich: Das ist unsere Heimat. Wir sind hier, und wir bleiben auch hier. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Solange hier und anderswo eine Partei unsere Demokratie missbraucht, um sie von innen zu vernichten, müssen Demokratinnen und Demokraten aufstehen und kämpfen, damit wir nicht eines Tages in einem Albtraum für Deutschland aufwachen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt nun der Kollege Klaus Voussem für die Fraktion der CDU.
Klaus Voussem CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich gerne den Auschwitzüberlebenden und ehemaligen Präsident des Internationalen Auschwitz Komitees Noach Flug zitieren. 24.01.2024 „Die Erinnerung ist wie das Wasser: Sie ist lebensnotwendig und sie sucht sich ihre eigenen Wege in neue Räume und zu anderen Menschen. Sie ist immer konkret: Sie hat Gesichter vor Augen, und Orte, Gerüche und Geräusche. Sie hat kein Verfallsdatum und sie ist nicht per Beschluß für bearbeitet oder für beendet zu erklären. Auch deshalb wollen wir als Opfer und sollen wir als Opfer nicht vergessen werden. Auch die heutige und die zukünftige Welt müssen wissen, wie das Unrecht, die Sklaverei der Zwangsarbeit und der Massenmord organisiert wurden und wer die Verantwortlichen dafür waren. Dies soll immer wieder dokumentiert und den jungen Menschen erklärt werden: Zur Erinnerung an uns und unsere ermordeten Angehörigen und zu ihrem Schutz in ihrer Zukunft.“ Meine Damen und Herren, Israel und jüdische Menschen sind auch rund 80 Jahre nach dem Holocaust eine Zielscheibe unerbittlichen und unversöhnlichen Hasses. Es ist unerträglich, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland auch heute noch Angst um ihre Sicherheit haben und sie ihren Glauben nicht immer offen zeigen können, ohne Sorge vor Anfeindungen und Angriffen haben zu müssen. Die Gespenster der Vergangenheit lassen sich nicht einfach verscheuchen. Sie nähren sich aus Angst und Hass, und sie zeigen sich immer häufiger und selbstverständlicher. Es ist grauenvoll, zu den Opfern zu gehören. Noch schlimmer ist es aber, stillschweigend zu verharren oder zu den Tätern zu zählen. „Nie wieder!“ ist heute – ohne Wenn und Aber. Wir alle müssen an die Vernunft der Menschen appellieren, denn nur gemeinsam können wir diese grausamen Gespenster verscheuchen. „Nie wieder!“ steht auch für eine Einigkeit aus gestern, heute und morgen. Die Erinnerung an den Holocaust muss weiterhin eine Grundkonstante in unserer Gesellschaft und ein Staatsauftrag sein. Wir dürfen und werden nicht akzeptieren, dass Hass und Menschenfeindlichkeit fast 80 Jahre nach der Befreiung von dem nationalsozialistischen und menschenverachtenden Terrorregime noch immer in Teilen unserer Gesellschaft Anklang, Zustimmung und neuen Nährboden finden. Es ist ein Weckruf, dass seit dem 7. Oktober 2023 allein in Nordrhein-Westfalen 260 antisemitische Straftaten erfasst wurden. Solche Erkenntnisse müssen uns alarmieren, und sie sind Anlass, noch entschiedener gegen Antisemitismus vorzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in allen gesellschaftlichen Milieus zu finden ist. Dem können wir uns nur gemeinsam entgegenstellen, denn es geht uns alle an. Landtag Der Schutz jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen hat höchste Priorität. Antisemitische Straftaten müssen mit den Mitteln des Rechtsstaats konsequent geahndet werden. Jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen muss auch zukünftig durch geeignete Maßnahmen nicht nur gefördert, sondern weiter gesichert werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Niemals darf sich wiederholen, was in diesen zwölf Jahren unserer Geschichte geschehen ist, was Deutsche getan haben, was sie haben geschehen lassen und wozu sie geschwiegen haben. Diese Lehre bleibt für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verfassungsordnung fundamental. Diese Verantwortung muss auch von den nächsten Generationen übernommen und weitergetragen werden. Die Erinnerung an die Shoah, den Holocaust, muss mit vereinten Kräften aufrechterhalten werden. Die Arbeit der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Museen braucht auch zukünftig unsere Unterstützung, um diese weiterentwickeln zu können. Die Erinnerung an das schreckliche Geschehen muss in uns lebendig bleiben. Das sind wir den Opfern schuldig. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Antisemitismusbeauftragte braucht auch zukünftig unsere volle Unterstützung und muss in ihrer Arbeit weiter gestärkt werden. Im Bereich der Justiz und der Sicherheitsbehörden, im Bildungsbereich und in der öffentlichen Verwaltung muss die Auseinandersetzung mit den Verbrechen der NS-Zeit in der Aus-, Weiter- und Fortbildung weiter gefördert werden. Unsere Erinnerung muss uns als Leitlinie auf dem Weg in die Zukunft dienen. Sie sichert Werte und gibt diese weiter. Im Bereich der politischen Bildung muss deshalb auch zukünftig ein Schwerpunkt auf die Zeit des Nationalsozialismus gelegt werden. Gerade die jüngere Generation braucht einen zeitgemäßen Zugang zu der Thematik, um in Zukunft verantwortungsvoll handeln zu können. In dieser Debatte darf man aber auch andere Formen der Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung oder Verschwörungsmythen als Nährboden nicht außen vor lassen. Ein besonderer Fokus muss neben den Juden auf die Sinti und Roma gelegt werden, was in der historischen Betrachtung oft ein wenig zu kurz kommt. Die sogenannten Zigeuner wurden von den Nationalsozialisten wie die Juden ausgegrenzt, entrechtet und verfolgt. Wir haben die historische Verantwortung für den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens und des Lebens von Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen. Sie stellt unseren Kompass für das 24.01.2024 Wirken und das Handeln der nordrhein-westfälischen Landespolitik dar. Nur so können wir unserem Anspruch auch wirklich gerecht werden: „Nie wieder!“ ist jetzt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun deren Vorsitzende, Kollegin Wibke Brems, das Wort.
Wibke Brems GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 27. Januar: An diesem Datum gedenken wir der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. Auschwitz ist das Synonym für die systematische Vernichtung von Menschen, vor allem von Jüdinnen und Juden. Allein in Auschwitz wurden in nur fünf Jahren über 1 Million Menschen grausam ermordet; 200.000 Menschen pro Jahr, 550 Menschen pro Tag – das sind unvorstellbare Zahlen. Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung, Kriegsgefangene und politische Häftlinge – sie waren Opfer der Nationalsozialisten. Sie wurden verfolgt, ausgebeutet, gefoltert und ermordet im Wissen und unter Mitwirkung von Nachbarn und Kollegen – ganz normalen Leuten. Wenn man sich das Ausmaß dieses Verbrechens an der Menschlichkeit, dieser Gräueltaten vor Augen führt, ist der erste Impuls: Das ist unvorstellbar grausam und beschämend. – Persönlich tauchen dann auch viele Fragen auf: Das haben unsere Väter oder Großväter, unsere Mütter oder Großmütter geschehen lassen, mitgemacht, angeordnet? Bis heute herrscht in vielen Familien Sprachlosigkeit über die eigene Rolle im Krieg und bei der Vernichtung von Millionen von Menschen. Unvorstellbare Grausamkeit, Schrecken, Sprachlosigkeit – das kann lähmen, so sehr, dass man am liebsten wegschauen möchte. Aber genau das, das Wegschauen, dürfen wir nicht zulassen. Das ist unsere Verantwortung als nachfolgende Generation. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Dirk Wedel [FDP]) „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen.“ Das sagte der Auschwitzüberlebende Primo Levi. Gerade jetzt, da klar geworden ist, wie konkret Demokratiefeinde bereits Deportationspläne schmieden, bedeutet das für uns Demokratinnen und Demokraten: Wir dürfen nicht wegschauen. Wir dürfen nicht schweigen. Wir müssen Menschenhass benennen. Wir müssen jeglicher Art von Rassismus und Landtag Antisemitismus entgegentreten. Wir müssen unsere Mitmenschen und unsere Demokratie schützen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Dirk Wedel [FDP]) 27. Januar 1996: Seitdem wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland begangen – 51 Jahre nach Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. Ich finde es beschämend, dass es ein halbes Jahrhundert gedauert hat, bis es im Land der Täter einen offiziellen Gedenktag für die Opfer des Holocaust gab. Auch heute, 79 Jahre nach Ende der NS-Diktatur, gibt es noch immer blinde Flecken in unserer Erinnerungskultur. Der Antisemitismus war mit dem Ende des Nationalsozialismus nicht einfach aus den deutschen Köpfen verschwunden. Wir wissen alle, dass Antisemitismus nie richtig weg war. Und viele andere verfolgte Gruppen mussten auch nach 1945 weiterhin unter Diskriminierung leiden. Homo- und Transfeindlichkeit waren nach 1945 nicht weg. Antiziganismus war nach 1945 nicht weg. Bis heute sind Sinti und Roma täglichem, unverhohlenem, für alle sichtbaren und trotzdem unwidersprochenem Rassismus ausgesetzt. Wir brauchen eine viel breitere Auseinandersetzung mit Antiziganismus. Wir müssen Sinti und Roma besser schützen, und daran arbeiten wir als demokratische Fraktionen gemeinsam. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Dirk Wedel [FDP]) Daher ist der diesjährige Fokus auf Sinti und Roma in der Gedenkstunde am kommenden Freitag ein wichtiges Zeichen an sie. Es ist wichtig, das Leid aller Verfolgten und Ermordeten des Nationalsozialismus zu benennen und anzuerkennen. Ob am Stammtisch, beim Familienfest, beim Bier nach dem Fußball, in der Pause auf dem Bau oder beim Meeting mit dem wichtigen Kunden – es ist unsere Verantwortung, deutlich zu werden, Haltung zu zeigen, anstatt achselzuckend zu schweigen; nicht nur an Gedenktagen, nicht nur in Reden, nicht nur bei Demonstrationen, sondern an jedem einzelnen Tag. „Nie wieder!“ ist jetzt. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dirk Wedel das Wort.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 27. Januar erinnert uns jedes Jahr aufs Neue an das unendliche Leid, das das nationalsozialistische Deutschland über viele Millionen 24.01.2024 Menschen gebracht hat. Dieser Tag löst in mir immer wieder tiefe Trauer und Demut aus. Nie wieder darf eine solche menschenverachtende Ideologie an die Macht kommen, und nie wieder darf sich diese dunkle Geschichte wiederholen. Wir denken an die Familien, die durch den nationalsozialistischen Wahn auseinandergerissen wurden – Risse, die bis heute nicht verheilt sind; Schicksale, die bis heute Mahnung und Auftrag sind. Die Schicksale der Opfer nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, ist eine der wichtigsten staatspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Wir Freien Demokraten setzen uns für eine bewusste Erinnerungskultur ein. Es ist die Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten, unsere freiheitlichen Grundwerte jeden Tag gegen ihre Feinde zu verteidigen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Gerade die am 10. Januar 2024 bekannt gewordenen Ereignisse in Potsdam mit ihrem menschenverachtenden Gedankengut zeigen, dass wir nicht nachlassen dürfen, immer wieder an die Verbrechen des Nationalsozialismus zu erinnern. Die historische Verantwortung für den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens wie auch anderer Minderheiten in unserem Land ist eine gemeinsame Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Es zeigt sich immer mehr, dass es nicht ausreicht, nur in den deutschen Parlamenten an die dunkle Vergangenheit unseres Landes zu erinnern und zu mahnen. Wir müssen uns jeden Tag aufs Neue den Problemen in unserer Gesellschaft stellen und wachsam sein gegenüber antisemitischem, diskriminierendem und nationalistischem Denken. Dies gilt nicht nur für uns als Parlamentarier, sondern für die gesamte Gesellschaft. Wenn fast ein Drittel der Deutschen glaubt, dass Politiker und andere Führungspersönlichkeiten nur Marionetten anderer Mächte seien, dann sollte uns das mehr als beunruhigen. Verschwörungstheorien sind nicht nur schädlich für unsere freiheitliche Demokratie, sondern auch ein idealer Nährboden für Rechtspopulisten sowie Extremisten jeglicher Couleur, die den Bürgerinnen und Bürgern einfache Antworten auf komplexe Fragen verkaufen wollen auf Kosten von Minderheiten, die des besonderen Schutzes des demokratischen Staates bedürfen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Laut dem Bundesverband RIAS gab es im Zeitraum zwischen dem 7. Oktober und dem 9. November 2023 täglich 29 antisemitische Vorfälle in unserem Land. Somit liegt die Zahl im Berichtszeitraum um 320 % höher als im Jahresdurchschnitt 2022. Landtag Wenn Menschen jüdischen Glaubens Angst vor körperlicher Gewalt und Anfeindungen auf unseren öffentlichen Straßen haben und deshalb ihre Religionszugehörigkeit verbergen, wenn Hauseingänge jüdischer Familien und Wohnungen mit dem Davidstern beschmiert werden oder jüdische Kindergärten und Schulen auf hohe Mauern und Polizeischutz angewiesen sind, dann läuft in diesem Land etwas gewaltig schief. (Beifall von der FDP, der SPD, den GRÜNEN und Klaus Voussem [CDU]) Es ist an der Zeit, entschlossener gegen jene vorzugehen, die unsere freie Gesellschaft von innen heraus zerstören wollen. Wir müssen uns gemeinsam fragen, wie wir die Erinnerung wachhalten und unsere Demokratie stärken können. Wer Menschen nach ihrer Religion, ihrem Aussehen, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder ihrer Sexualität beurteilt, verstößt nicht nur gegen die Grundwerte unserer Verfassung, sondern gegen alles, was das Zusammenleben in unserer offenen Gesellschaft ausmacht. Der 27. Januar ist ein wichtiger Tag, um der Männer, Frauen und Kinder zu gedenken, die vom nationalsozialistischen Deutschland millionenfach ermordet wurden. Er mahnt uns aber auch, dafür Sorge zu tragen, dass ein solch unmenschliches Verbrechen nie wieder möglich wird. „Nie wieder!“ ist jetzt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Clemens das Wort.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahrestag der Befreiung von Auschwitz ist ein fester Bestandteil der Erinnerungskultur. Er ist ein fester Bestandteil des Gedenkens an die Opfer des verbrecherischen Nationalsozialismus in Israel, in der Bundesrepublik und weltweit. Dass an diesem Tag Deutschland als dem Land, von dem Judenverfolgung und Holocaust ausgingen, eine besondere Rolle zukommt, liegt auf der Hand. Der Holocaust ist als ihr grauenvoller Tiefpunkt ein zentraler Teil unserer Geschichte. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ist unsere Pflicht und Verantwortung. Hier gibt es kein Wenn und Aber. Ich komme nun zu Ihrem Antrag. Über weite Teile des Inhalts herrscht gesamtgesellschaftlich weitreichender Konsens. Erst in der Beschlussfassung liest man heraus, worum es Ihnen eigentlich zu gehen scheint: um die tagespolitische Vereinnahmung eines Gedenkens, das eigentlich für sich stehen sollte. 24.01.2024 Sie wollen alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit subsumieren und geeignete Maßnahmen gegen Diskriminierung suchen. Die Erinnerung an die industrielle Vernichtung von 6 Millionen Juden darf aber nicht als Schlagwort dienen, um tagespolitische Themen zu bespielen. Auch die mehr oder weniger zivilgesellschaftlichen Gruppen, denen Sie mehr Mittel zukommen lassen wollen, sollte man einmal genauer unter die Lupe nehmen. Es gibt wichtige Vereine und Organisationen, denen es in Forschung, Dokumentationen, Ausstellungen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen wirklich um ein würdiges Gedenken geht. Die aktive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit durch Gedenktafeln, Gedenkstätten, Erinnerungsorte, Zeitzeugenberichte und historische Tagebücher im ganzen Land geht aus unserer historischen Verantwortung als Auftrag hervor. Alle Bürger dieses Landes gilt es hierdurch zu erreichen. (Beifall von der AfD) Es gibt aber auch einschlägige Gruppierungen, die den schwammigen Begriff der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ als Geschäftsfeld beackern, und denen es nur darum geht, Ihre radikale Agenda umzusetzen. Dass diese Gruppen nicht selten selbst am extremen Rand anzusiedeln sind, wissen Sie selbst nur zu gut. Andernfalls hätten Ihre Parteifreunde in Berlin wohl kaum die Extremismusklausel aus den Richtlinien für die Förderung des sogenannten Kampfes gegen rechts gestrichen. Wenn Sie im letzten Punkt dann – Zitat – aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen dem Gedenken beimengen wollen, dann ereilt mich der Verdacht, dass es hier eher nicht um durch ihre Politik ins Land gekommene Hamas-Sympathisanten geht, die im Herbst Deutschlands Straßen für Juden unsicher machten. Es geht wohl eher um die fortwährende Nutzung dieses Gedenkens, um eigene politische Interessen zu befördern. Wer den Holocaustgedenktag für den Kampf gegen ein ganzes politisches Spektrum ausnutzt, unterstreicht, dass es ihm weniger um die Opfer der Schoah als vielmehr um moralische Selbstbeweihräucherung unter Gleichgesinnten geht. (Beifall von der AfD) Wer wie der Ministerpräsident den Nazivorwurf inflationär gebraucht, relativiert den historischen Nationalsozialismus. Um sicherzustellen, dass das Gedenken an die NS-Opfer nicht missbraucht wird, haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Zu einem „Nie wieder!“ gehört die Feststellung, dass eine politische Instrumentalisierung des Holocausts dem Gedenken der Opfer nicht gerecht wird. Der industrielle Massenmord an 6 Millionen Juden und anderen Minderheiten in der NS-Zeit Landtag sollte nicht durch Tagespolitik trivialisiert werden. Geben wir dem Gedenken aus Ihrem Antrag seine Würde zurück, indem wir darauf verzichten, es tagespolitisch auszunutzen! – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am kommenden Samstag wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Der Landtag und die Landesregierung werden am Freitag diesem Anlass gemeinsam gedenken. Das ist wichtig und richtig, denn die Erinnerung an die damaligen Gräueltaten darf niemals verblassen. Nur wer sich an die Vergangenheit erinnert und die richtigen Lehren aus ihr zieht, kann Fehler in der Zukunft vermeiden. Herr Abgeordneter Clemens, lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Dass ausgerechnet Sie von diesem Rednerpult aus heute, einen Tag nach den Ereignissen von Eitorf, davor warnen, dass andere Parteien eine radikale Agenda haben, nachdem Sie in Eitorf gemeinsam mit einigen Bundestagsabgeordneten der AfD zu einer Veranstaltung über – ich zitiere – „Remigration, Wohnungsnot, Sicherheit, Nordstream-Anschläge und Bildungsnot“ eingeladen haben und damit Ängste schüren, spalten und Hass sähen wollen, ist eine absolute Unverschämtheit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zurufe von Andreas Keith [AfD], Sven Werner Tritschler [AfD] und Markus Wagner [AfD]) Die Menschen in Eitorf haben aber gezeigt, dass die Demokratie wehrhaft ist. Tausende sind in diesem kleinen Ort – ich kenne die Ecke, weil ich da herkomme – auf die Straße gegangen, um der AfD zu zeigen, dass sie hier nicht erwünscht ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Das Ge- denken so zu missbrauchen!) Vor dem Hintergrund der aufgedeckten Treffen rechter Kreise in Potsdam ist es auch notwendig, dass dieses Stoppschild öffentlich gezeigt wird. Warum macht uns das so große Sorgen, wenn einige irrlichternde rechte Irre sich in Potsdam in einem Landhaus treffen? Man könnte ja meinen, das seien einige wenige und deswegen müsse man sich darum nicht sorgen. Was das Treffen und die Konkretion der 24.01.2024 Pläne aber doch zeigen, ist, dass Radikale und Extremisten Morgenluft wittern und meinen, konkret werden zu können. Das treibt uns um, weil wir alle wissen und spüren, dass das die Zündschnur sein kann, die ein potenziell explosives Gemisch zur Entladung bringt. Das dürfen wir als Demokraten nicht zulassen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Situation ist ernst. Das ist nicht nur ein Gefühl, sondern lässt sich auch in Zahlen greifen. Klaus Voussem hat es eben in Erinnerung gerufen: Seit dem 7. Oktober 2023 sind allein in Nordrhein-Westfalen über 260 antisemitische Straftaten erfasst worden. Das ist eine zutiefst erschütternde Zahl. Daran dürfen wir uns nicht gewöhnen. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Genauso wenig hinnehmbar ist, dass Gräueltaten der Hamas auf unseren Straßen bejubelt werden und Antisemitismus verbreitet wird. Die Landesregierung hat deshalb im Rahmen nicht zuletzt ihres 10-Punkte-Plans einige Maßnahmen verstärkt und auf den Weg gebracht, um zusätzlich vorzubeugen und zu bekämpfen. Wir bleiben aber nicht dabei stehen, sondern wollen, dass wir den Begriff „Staatsräson“, den wir alle im Mund führen, jetzt zu Ende durchdeklinieren. Deshalb haben wir eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit der wir auch rechtlich klarstellen wollen: Wer deutscher Staatsbürger werden will, wer in diesem Land Heimat finden will, der muss sich zum Existenzrecht Israels bekennen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das zweite. Wer dieses Existenzrecht etwa im Rahmen von Demonstrationen leugnet, der muss auch wissen, dass das den Straftatbestand Volksverhetzung erfüllt. Wir müssen klarer und konsequenter werden. Das ist, wo das zutrifft, was die Israelis selber über den 7. Oktober sagen: Der Tag, der nie vergeht. –Wir müssen uns auch darüber klar werden, dass da in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren noch sehr viel Arbeit vor uns liegt. Wir werden viele Konflikte aushalten müssen, um als Gesellschaft ein für alle Mal klarzumachen, dass wir es ernst meinen, wenn wir sagen: „Nie wieder!“ ist jetzt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Als Landesregierung tun wir das, was das Mindeste ist, nämlich die Jüdinnen und Juden in unserem Land zu schützen. Wir verstärken unser Engagement in diesem Bereich. Wir werden jüdischen Einrichtungen in diesem Jahr zusätzliche 1,5 Millionen Euro für die Verstärkung der Wachdienste bereitstellen. Wir haben Landtag mit 11,5 Millionen zusätzlichen Euro die baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Leider ist das notwendig, und deswegen muss es getan werden. Wir werden natürlich auch in der Präventionsarbeit, in der gesellschaftspolitischen Arbeit nicht nachlassen, um an unsere jüdische Gemeinde Nordrhein-Westfalen, deren Existenz ein großes Geschenk ist, das klare Signal zu senden: Wir stehen an eurer Seite, gestern, heute, morgen. Ob gelegen oder ungelegen – ihr könnt euch auf uns verlassen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Deswegen will ich abschließend Folgendes sagen. Wenn es darum geht, Hass und Hetze entgegenzutreten, dann heißt das vor allen Dingen, das Hirn und die Herzen der jungen Generation zu erreichen. Das ist der Grund, warum wir einen großen Schwerpunkt darauf setzen, in der Gedenkarbeit, in der Bildungsarbeit die jungen Menschen in unserem Land zu erreichen, und zwar auf allen Wegen, die sich uns dafür bieten, in den Schulen, in den Gedenkstätten in unserem Land, in den Gedenkstätten im Ausland und, wenn es analog nicht geht, auch digital. Deswegen freue ich mich sehr, dass ich gemeinsam mit der Schulministerin und unserer Antisemitismusbeauftragten auf Einladung eines Gymnasiums in Jüchen am Donnerstagmorgen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern das neue Angebot der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, die Gedenkstätte digital zu besuchen, wahrnehmen werde. Der Ministerpräsident wird mit Schülern aus Düsseldorf am Freitag das Gleiche tun. Wir wollen an dieser Stelle mit dem loslegen, was der Ministerpräsident im Dezember von diesem Rednerpult aus versprochen hat. Wir wollen alles dafür tun, dass Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen im Laufe ihrer Schullaufbahn wenigstens einmal die Gelegenheit haben, nachzuempfinden, was Jüdinnen und Juden bis heute verfolgt, wenn sie so große Sorge haben, dass es keinen sicheren Ort auf dieser Welt gibt. Das ist das Trauma der Jüdinnen und Juden. Wenn man das versteht, dann versteht man auch, warum ein Angriff auf Israel wie am 7. Oktober alle Jüdinnen und Juden auf der Welt erschüttert, und nicht nur die, die in dem entsprechenden Gebiet leben. Deswegen bitte ich darum, dass wir einen solchen Gedenktag nutzen, um uns die Aktualität auch selber noch einmal vor Augen zu führen, nachzuempfinden, menschlich zu sein, damit das zu tun, wofür unser Land so sehr steht wie kaum ein anderes, und damit auch abzuwehren, was das gefährdet. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 24.01.2024
Christof Rasche
Vielen Dank. – Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um knapp zwei Minuten überzogen hat. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zu verschiedenen Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP, Drucksache 18/7840. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7840 angenommen. Zweitens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 18/7853. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7853 abgelehnt. Drittens kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP, Drucksache 18/7751 – Neudruck. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags in der soeben geänderten Fassung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Niemand. Wer enthält sich bei diesem Antrag? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/7751 – Neudruck – in der geänderten Fassung angenommen. Wir kommen zu: 13 Nordrhein-Westfalen – stark in Europa Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7767 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7838 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun die Kollegin Romina Plonsker aus den Reihen der CDU-Fraktion. – Bitte sehr.
Romina Plonsker CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frieden, Freiheit und Wohlstand waren, sind und bleiben die wichtigsten Antriebsfedern für unsere Europapolitik – eine Europapolitik, die das große Ganze im Blick haben und gleichzeitig für die Menschen erlebbar sein Landtag muss. Denn Europa hat den Menschen den größten Mehrwert geschaffen, wenn für ihr Leben die vielen kleinen und großen Mehrwerte erlebbar sind – sei es Arbeiten, Reisen oder die Nutzung von Bildungs- und Kulturangeboten, von Waren und Dienstleistungen. Seit jeher sind wir in Nordrhein-Westfalen stark mit unseren europäischen Nachbarn verbunden. Die Europäische Union bzw. ihre Vorgänger, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, haben unser Leben in den letzten rund 70 Jahren deutlich vereinfacht und uns vor allen Dingen Frieden und Wohlstand gebracht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der FDP) Diese Legislaturperiode im europäischen Parlament war vom Megathema „Nachhaltigkeit“ geprägt. In der kommenden Legislaturperiode muss meines Erachtens ein neues Thema gesetzt werden: Sicherheit und Wohlstand. Es ist wichtiger denn je, sich für Europa, für Frieden, für Wohlstand und zur Solidarität zu bekennen. Deshalb haben wir zum Start des Europawahljahres diesen Antrag gestellt. Vereinfachungen sind auch ein Bestandteile des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission, das Ursula von der Leyen im Oktober vorgestellt hat – Vereinfachungen für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen, um angesichts geopolitischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und technologischer Herausforderungen unsere Binnen- und Exportwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Europäische Politik ist für uns in Nordrhein-Westfalen ganz konkret. Ich komme noch einmal auf das Thema „Klimaschutz“ und damit verbunden auf den Green Deal zurück. Nicht nur für Menschen wie mich aus dem Rheinischen Revier ist das Thema wirklich sehr relevant. Die Wirtschaft der Zukunft ist ressourceneffizient bei gleichzeitiger Wettbewerbsfähigkeit, oder, um es klar zu sagen: Ressourceneffizienz ist die Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, denn der ineffiziente Einsatz von Kapital, Bildung, Energie und Rohstoffen wird langfristig zu Wohlstandseinbußen führen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft gab es in den letzten Jahren über 1.300 klimarelevante Innovationen der energieintensiven Grundstoffindustrie in Nordrhein-Westfalen, darunter Wärmedämmsysteme für Gebäude, eine Folie zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkus und umweltfreundliche Kunststoffschaumstoffe auf Basis von CO . Das sind die Investitionen, um Europa klimaeffizient zu machen. Es ist wichtig und richtig, dass wir als Landespolitik in Nordrhein-Westfalen vorangehen und den Weg 24.01.2024 der Europäischen Union unterstützen. Doch gleichzeitig ist es entscheidend, die Menschen und Betriebe mitzunehmen und sie vom Ziel und vom Weg dorthin zu überzeugen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die europäische Kommission spricht in ihrem Arbeitsprogramm auch vom „European way of life“. Doch was ist das eigentlich, der europäische Lebensstil? – Für mich bedeutet dieser Lebensstil, dass wir fast überall auf dem Kontinent Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit haben, dass wir eine Gesellschaft sind, die persönliche Freiheit mit Solidarität und Gerechtigkeit in Einklang bringt, dass wir durch Europa reisen und beispielsweise bei Erasmus-Aufenthalten Freundschaften zwischen Lissabon und Oslo schließen können. Aber diese Errungenschaften müssen wir Demokraten jeden einzelnen Tag verteidigen. In den vergangenen Tagen wurde vielfach für Demokratie und gegen Extremismus demonstriert, denn es galt und gilt: Jeder Extremist ist Mist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der FDP) Die Demonstrationen haben vor allen Dingen gezeigt: Die Menschen haben wieder Lust auf Demokratie und den demokratischen Diskurs, der auf europäischer Ebene in diesem Jahr, im Europawahljahr, seinen Höhepunkt findet. Lassen Sie uns diesen Schwung der Demonstrationen mitnehmen in die Europawahl und dort, wo wir nicht alle Menschen erreicht haben, verstärkt für das Engagement in Parteien und vor allen für die Wahrnehmung des höchsten Gutes, des Wahlrechts, werben. Wir beauftragen daher die Landesregierung unter anderem damit, bei ihren europapolitischen Aktivitäten besonders die Europawahl in den Fokus zu nehmen und Synergien mit dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission zu finden. Europa für uns alle – ein Mehrwert, denn Frieden, Freiheit und Wohlstand sind mehr wert als Kriege, Zerstörung und Isolation, jetzt und jederzeit. Vielen Dank für Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Abgeordnete Berivan Aymaz das Wort. – Bitte sehr.
Berivan Aymaz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ja, Europa steht vor großen Herausforderungen. Drängende Themen unserer Zeit sind fortlaufend auf der Agenda: der fortschreitende Landtag Klimawandel, der rapide Verlust an natürlichen Lebensräumen und Artenvielfalt, die Digitalisierung, die Suche nach einer gemeinsamen solidarischen Migrationspolitik sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen und fairen Wirtschaft. In den letzten Jahren haben aber auch Ereignisse und Krisen wie die Coronapandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und nicht zuletzt jüngst der Terrorangriff der Hamas auf Israel die europäische und internationale Politik maßgeblich geprägt. Gleichzeitig ist Europa von außen wie von innen massiven Angriffen durch völkisch-nationalistische Kräfte ausgesetzt. Die einzige Antwort in diesen schwierigen, ja krisenhaften Zeiten kann doch nur sein, nein, muss sogar sein: Wir brauchen mehr Europa, mehr solidarisches Europa und nicht weniger. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und An- gela Freimuth [FDP]) Dass Rechtsnationalisten Europa nicht gestalten wollen, ist bekannt. Sie wollen zurück zum Nationalismus nach dem Modell des 20. Jahrhunderts. Ich frage: Wie geschichtsvergessen kann man eigentlich sein? (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Dann verwundert es nicht, dass Alice Weidel nun offen die Idee vom Austritt Deutschlands aus der EU kommuniziert, eines sogenannten Dexits nach dem Vorbild des britischen Brexits. Aber was würde ein Dexit für unser Land bedeuten? Ich kann es Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen – die Fraktion hier ganz rechts außen wird es Ihnen und den Menschen draußen nämlich nicht sagen –: Wir wären abgeschnitten vom Binnenmarkt, von Freizügigkeit und gemeinsamer Währung, abgekoppelt von Forschungskooperationen und Bildungsmöglichkeiten. Dass der Brexit nicht ernsthaft als Vorbild dienen kann, liegt doch klar auf der Hand. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Britinnen und Briten leiden nach wie vor unter den Folgen des Brexits. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie des Instituts Cambridge Economics kostet der EU-Austritt das Land 163 Milliarden Euro im Jahr. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Ich glaube, Sie wollten Fakten. Dann hören Sie endlich mal zu. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Im Jahr 2023 hatten die Briten pro Kopf im Schnitt etwa 2.000 Pfund weniger zur Verfügung; das sind umgerechnet etwa 2.330 Euro weniger. Für Deutsch-24.01.2024 land wären die Folgen aufgrund unserer besonders vielfältigen Verflechtungen noch viel, viel drastischer. Es ist offensichtlich, dass nationalistische Kräfte ideologiegeleitet gegen den europäischen Gedanken agieren. Vor diesem Hintergrund ist das entschiedene Einstehen für Europa heute wichtiger denn je. Die Europawahl am 9. Juni ist daher richtungsweisend. Wir wollen Europa schützen, damit es uns schützt. Wir wollen es stärken, weil es uns starkmacht. Wir wollen seine Handlungsfähigkeit sichern, um unsere Demokratie, unsere Freiheit und den Frieden zu wahren. Für all diese Werte sind übrigens in den letzten Tagen Hunderttausende von Menschen flächendeckend in unserer Republik auf die Straße gegangen. Ich finde, das macht Mut, auch für mehr Europa, für mehr solidarisches Europa. Daher folgen Sie unserem Antrag. Ich möchte noch einen Punkt zu dem Entschließungsantrag der SPD sagen. Ich finde es gut und wichtig, dass auch Sie mit dem Entschließungsantrag auf die Aspekte, die ich eben erwähnt habe, einen besonderen Fokus gelegt haben, auf die besondere Gefahr von rechts außen. Allerdings ist der Entschließungsantrag leider so kurzfristig eingegangen, dass wir über die eine oder andere Formulierung, über die man noch einmal hätte sprechen müssen, nicht sprechen können. Aber wegen der besonderen Bedeutung, den Blick jetzt erst recht auf die Feinde Europas von innen, von rechts außen, zu setzen, werden wir uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Ale- xander Vogt [SPD])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich die Gelegenheit nutzen. Wir sind in der karnevalistischen Session. Auf der Besuchertribüne haben wir das Hildener Inklusionskinderprinzenpaar zu Gast, das ich sehr herzlich begrüßen möchte. (Beifall) Damit darf ich der Kollegin Blask das Wort geben.
Inge Blask SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen in der Aktuellen Stunde haben wir sehr eindringlich gehört, welche Fraktionen die Demonstrationen für unsere Demokratie im ganzen Land wertschätzen und unterstützen und welche Fraktion sich doch tatsächlich erdreistet, die Hunderttausend Bürgerinnen und Bürger, Familien mit kleinen Kindern als bestellte Demonstranten, als Antisemiten und als Antidemokraten zu verunglimpfen. Die AfD ist in der Defensive, und sie kann nicht anders, als sich selbst in die Opferrolle zu manövrieren. Landtag Anstatt sich für die unsagbaren Thesen und Pläne seiner Parteikollegen auf dem Geheimtreffen zu entschuldigen und sich davon in aller Klarheit zu distanzieren, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) sprach der Abgeordnete Wagner mal wieder von einer Kampagne und maßt sich doch tatsächlich an, Deutsche mit Migrationsgeschichte zu belehren, dass, wer rechtstreu und assimiliert sei, nichts von der AfD zu befürchten habe. Herr Wagner, das wird die Menschen nicht beruhigen und davon überzeugen, dass Sie keine Demokratie- und Menschenfeinde sind. Das wird die Menschen dazu bewegen, weiter gegen Ihre Hetze auf die Straße zu gehen. Ich bin extrem stolz auf die Demonstrationen der letzten Wochen und das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, man kann mit Fug und Recht von einem Aufstand der Anständigen sprechen. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Zeitgleich haben unsere regierungstragenden Fraktionen den Antrag „Nordrhein-Westfalen – stark in Europa“ veröffentlicht und heute auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben dazu einen Entschließungsantrag formuliert, weil wir meinen, dass die enormen Entwicklungen mit keiner Silbe erwähnt werden. Stattdessen werden das Arbeitsprogramm der EU-Kommission und die europäischen Prioritäten der Landesregierung zitiert sowie die große Bedeutung der Europawahl hervorgehoben. In der Beschlussfassung stellen die Fraktionen von CDU und Grünen fest: „Als Land im Herzen Europas profitiert Nordrhein-Westfalen […] von einer starken Europäischen Union.“ Ja, auch das finden wir richtig. Wir werden Ihrem Antrag heute zustimmen, (Beifall von Romina Plonsker [CDU]) aber wir meinen, dass es notwendig ist, noch ein Zeichen zu setzen. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. (Beifall von der SPD) Die Bürgerinnen und Bürger haben uns mit ihrem Engagement in den letzten Tagen, mit ihren vielfältigen Zuschriften und lautstarken Forderungen auf der Straße ein eindeutiges Zeichen gegeben, sodass wir nicht zur Tagesordnung übergehen können. Eine Bürgerin hat mir geschrieben, dass wir die Demokratie verteidigen müssen und uns schützend vor unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Zuwanderungsgeschichte stellen müssen – nicht nur durch bloße Worte, sondern durch Handeln. Auch der Ministerpräsident hat heute Morgen in der Aktuellen Stunden von dem großen Signal gesprochen, das von den Demonstrationen ausgeht und das wir aufgreifen müssen. 24.01.2024 Europa als demokratisches Projekt steht unter massivem Beschuss von Rechtsextremen auf dem gesamten Kontinent. Die Diskursverschiebung hat schon lange stattgefunden, ob hier bei uns oder in anderen Ländern in Europa. Nun ist es an uns, die Dynamik der letzten Tage aufzugreifen und aus dem Aufstand der Anständigen einen Aufstand der Zuständigen zu machen, wie es mein Kollege Serdar Yüksel so treffend formuliert hat, nämlich an der Wahlurne bei der Europawahl im kommenden Juni. Dann werden auch erstmals 16- bis 18-Jährige in Deutschland das Europaparlament wählen dürfen. Ihnen und den vielen, die sich jetzt für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen, müssen wir klarmachen, dass sie am 9. Juni die Gelegenheit haben, den Feinden der Demokratie im In- und Ausland den Garaus zu machen, indem sie ihr demokratisches Recht wahrnehmen und für eine demokratische Partei stimmen. Diese Fokussierung brauchen wir in den kommenden Monaten in unserer Europapolitik. Dieses klare Signal müssen wir an die Menschen draußen senden, die sich um den Fortbestand unserer Demokratie sorgen: Wir hören euch, wir sind bei euch, und wir handeln. Deswegen haben wir noch unseren Entschließungsantrag eingebracht und bitten um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Blask. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Beide Anträge sind richtig, und beide Anträge sind notwendig. Der eine Antrag hätte vielleicht etwas konkreter sein müssen, und der andere Antrag darf eigentlich nicht abgelehnt werden mit der Begründung, man habe zu wenig Zeit gehabt. Nur gemeinsam, denke ich, geht Europa, nur gemeinsam mit den demokratischen Parteien. Wir sind in einer Situation, in der der Feind nicht innerhalb unseres Parlaments sitzt, sondern wir sind in einer Situation in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, in Europa, in der der Feind rechts sitzt. Das ist derjenige, den wir bekämpfen müssen, nicht uns innerhalb der demokratischen Fraktionen. Der Antrag von CDU und Grünen gibt viele Punkte wieder, die aus der letzten Legislaturperiode stammen. Es wird weitergeführt, es soll weiter unterstützt werden. Es soll weiter überprüft werden, und man soll sich weiter einsetzen. Das alles ist richtig, es war ja auch in der letzten Legislaturperiode schon richtig. Landtag Aber wir haben das Jahr 2024. Wir haben ein Erstarken der rechten Parteien nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Das werden wir bei der Europawahl sehen. Daher müssen sich alle demokratischen Parteien stärken. Dagegen müssen wir kämpfen. Dafür müssen wir Europa starkmachen. Ich glaube sehr wohl, dass beide Anträge, sowohl der Antrag von CDU und Grünen als auch der Entschließungsantrag, genau das sind, was wir heute brauchen, um Europa in die Zukunft zu führen. Denn wie wird es in einem Europäischen Parlament sein, in dem die Rechten stärker werden und vielleicht das eine oder andere Projekt nicht mehr so durchgeht wie bisher? Wie wird es in einem Europäischen Parlament sein, in dem die rechten Stimmer immer stärker werden? Was machen wir in Nordrhein-Westfalen als Bundesland, das keine direkten Kompetenzen hat, die ja beim Bund liegen, um diese Situation zu ändern? Ich glaube, hier sind wir alle gefragt. Viele junge Leute, die in den letzten Tagen auch in Schülergruppen zu uns in den Landtag kamen, haben die Frage gestellt, wenn sie einen Migrationshintergrund hatten: Was passiert mit uns? Müssen wir Deutschland verlassen? Andere haben gefragt: Wie können wir etwas dagegen tun? Und: Wie können Sie im Landtag etwas dagegen tun? Da ist der Antrag von CDU und Grünen vielleicht etwas zu vage, weil ganz konkrete Projekte fehlen. Europa lebt von Projekten. Europa muss man erfahrbar machen. Junge Leute müssen Europa im Herzen lieben lernen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich glaube, das ist der Punkt, an dem wir alle darüber nachdenken müssen, an dem wir alle unsere gesamte Energie im Europaausschuss, aber auch hier im Plenum einsetzen müssen. Europa ist nicht der Spielball einiger weniger, sondern Europa ist die Zukunft von uns allen. Die Gefahr sitzt rechts. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Europaantrag der schwarz-grünen Koalition ist wenig überraschend, wenig nötig und wenig nützlich. Er ist wie alle paar Monate eine wiederkehrende Pflichtübung nach dem Motto: Wir machen mal was mit Europa. Neben ein paar eher folgenlosen Prüfaufträgen an die eigenen Minister sind auch ein paar Forderungen dazwischen, die katastrophale Folgen haben könnten, 24.01.2024 aber glücklicherweise von mit etwas mehr Kompetenz gesegneten Regierungen in Europa verhindert werden können und auch verhindert werden. Darauf gehe ich gleich noch ein. Das alles leiten Sie wie gewohnt ein mit einem schier endlosen Lobgesang auf die Segnungen der Europäischen Union. Ich will das nicht genauso pauschal negieren. Natürlich hat die EU gute Dinge hervorgebracht und bringt gute Dinge hervor. Selbst der Zufall müsste in der langen Zeit ihres Bestehens schon dafür gesorgt haben. Natürlich ist es für uns in NRW erfreulich, wenn nicht jeder Wochenendausflug nach Holland oder Belgien mit einem bürokratischen Kraftakt verbunden ist. Natürlich freuen wir uns darüber, dass wir im Urlaub im EU-Ausland mit unserem Mobiltelefon zu günstigen Konditionen telefonieren und surfen können, auch wenn uns das die EU nicht geschenkt hat, wie es der Antrag suggeriert, sondern wir als Kunden auch dann dafür bezahlen müssen, wenn wir diesen erfreulichen Luxus gar nicht nutzen. So zieht sich das durch den ganzen Antrag, der sich in weiten Teilen ein bisschen wie eine Meldung aus der „Aktuellen Kamera“ oder wie ein Leitartikel aus der Pyongyang Times liest: Alles ist ganz toll, historisch, friedenssichernd, herausragend, von weisen Anführern erdacht und natürlich auf Weltniveau. Natürlich ist das nicht so. Natürlich hat die Europäische Union ihre Schwächen, und Sie täten gut daran, auch mal darüber zu diskutieren, wenn Sie das Projekt nicht in seiner Gänze gefährden wollen. Reden wir doch einmal darüber, dass es die EU nicht schafft, unsere Außengrenzen vernünftig zu sichern. Reden wir doch über ein immer dichteres Netz an Gängeleinen, mit denen die EU die Bürger überzieht: von der gerade beschlossenen Bargeldobergrenze über elektronische Geschwindigkeitssheriffs in Neuwagen bis hin zu verbotenen Strohhalmen. Oder ja, reden wir über den Green Deal, den Sie hier im Antrag so loben, der nichts anderes bedeutet als die hunderttausendfache Vernichtung deutscher Industriearbeitsplätze. Über all das reden Sie nicht. Kein Anflug von auch nur vorsichtiger Kritik! Und das alles gipfelt dann in der wahnwitzigen Idee, die Ukraine in die EU aufnehmen zu wollen. Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, wenn Sie das wollen, dann sagen Sie bitte auch, wer in dem unvermeidlichen Krieg, in den Sie uns damit hineinziehen würden, kämpfen soll. Gehen Sie an die Front, meine Damen und Herren, oder Ihre Kinder? So viel Ehrlichkeit muss dann schon sein. (Beifall von der AfD) Es ist also klar, dass wir da nicht zustimmen werden. Landtag Ich will ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag der SPD verlieren, der gestern Nachmittag noch reingeflattert ist. Die SPD wird ja schon seit Jahren immer mehr zu einer Art Traditionsverein; das passt auch perfekt zum geriatrischen Altersdurchschnitt ihrer Mitglieder. Sie haben den Bürgern im Land nichts, aber auch gar nichts mehr anzubieten, und deshalb werden Sie auch von Wahl zu Wahl mehr und mehr zur Splitterpartei. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Sie jetzt in Ihrer Verzweiflung an ruhmreiche alte Zeiten erinnern und den Kampf gegen den Nationalsozialismus, den man Ihren Vorgängern – nicht Ihnen – durchaus als Verdienst anrechnen kann und muss, noch mal aufleben lassen. Aber verdienstvolle Deutsche wie Otto Wels haben es wirklich nicht verdient, von Apparatschiks wie Ihnen im Abstiegskampf für Wahlkampfstunts missbraucht zu werden. (Beifall von der AfD) Es gibt ihn auch nicht mehr, diesen Nationalsozialismus, den Sie immer herbeifabulieren. Also müssen Sie ihn gemeinsam mit Ihren Mitstreitern in der Presse irgendwie erfinden. Dabei kommen dann irgendwelche Geheimtreffen – ironischerweise auf Einladung von CDU-Mitgliedern – heraus. Und wenn das nicht wäre, hätten Ihre Wahlkampfstrategen womöglich herausgefunden, dass Alice Weidel einen Deutschen Schäferhund hat. Machen Sie ruhig weiter so, und treiben Sie Ihre Staatsfunkopfer auf die Straße. Solange Sie das machen, können Sie wenigstens woanders keinen Schaden anrichten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Für die Landesregierung spricht Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Motto der Ratspräsidentschaft unserer belgischen Nachbarn lautet „Schützen. Stärken. Vorausschauen.“ Das passt aus meiner Sicht in eine Zeit, in der unser geeintes und demokratisches Europa massiven Bedrohungen ausgesetzt ist: von außen durch aggressive Autokratien wie etwa Russland und von innen durch populistische Kräfte. Als Landesregierung – und ich glaube, das gilt auch für die Mehrheit hier im Haus – sind wir entschlossen, das europäische Projekt gegen solche Angriffe von innen und außen zu schützen. Mehr noch: Wir wollen Europa zukunftsfest machen, damit auch kommende Generationen davon profitieren können. Wir werden gemeinsam nicht zulassen, dass das Vermächtnis 24.01.2024 von Staatsmännern wie Konrad Adenauer, Robert Schuman und Altiero Spinelli von denen kaputtgemacht wird, die nur darauf lauern, Europa in seinem Kern zu schwächen. Denn wir stehen stolz auf ihren Schultern und setzen uns dafür ein, dass der Zusammenhalt in unserem Europa gestärkt wird. Darum und um nichts weniger geht es auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni dieses Jahres. Wir werden aus der Mitte dieses Parlaments, aus der Mitte der deutschen Gesellschaft über alle Ebenen unseres Staatswesens hinweg gemeinsam daran arbeiten müssen, dass es keine bloße Protestund Denkzettelwahl wird. Denn wir brauchen im Europäischen Parlament, nicht zuletzt Deutschland und Nordrhein-Westfalen, eine konstruktive Mehrheit dafür und nicht nur dagegen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Es steht zu viel auf dem Spiel. Es geht um wichtige Weichenstellungen für die nächsten Jahre, ja Jahrzehnte, und zwar in zentralen Bereichen der Sicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und auch der Klimapolitik. Wenn man sich das letzte Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission aus dem Oktober anschaut, dann war da nicht mehr viel Neues enthalten. Das ist auch insofern nicht verwunderlich, als die verbliebene Zeit dieser Legislatur überschaubar ist. Es sind noch etwas mehr als 100 Dossiers offen. Aber die letzte Sitzung am 25. April naht mit rasenden Schritten. Jetzt wird es darum gehen, das, was in der letzten Legislatur gemacht worden ist, zu konsolidieren und gleichzeitig die Zeichen der Zeit zu erkennen, um mit „Sicherheit“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ die Themen in den Blick zu nehmen, die auch für uns hier in Nordrhein-Westfalen von strategischer Bedeutung sind. Dabei wird auch das Thema „Erweiterung“ weiterhin eine Rolle spielen. Ich glaube, wir sind uns einig, wenn wir festhalten: Wir müssen aufhören, Erweiterung und Erneuerung gegeneinander auszuspielen. Vielmehr müssen wir diese beiden Themen zusammendenken. Dafür können wir auch aus Nordrhein-Westfalen heraus viel tun. Ich denke etwa an unsere Regionalpartnerschaften. Ich denke an unsere Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft mit Nordmazedonien, an unseren Wachstumsplan für den Westbalkan. All das sind Dinge, bei denen auch wir als Land Akzente einbringen, die in Berlin und Brüssel gesehen und wertgeschätzt werden. Noch einmal: Wir brauchen im Europäischen Parlament auch in den nächsten fünf Jahren Mehrheiten dafür und nicht dagegen. Dafür braucht es auch eine hohe Wahlbeteiligung. Das ist der Grund, warum wir Landtag uns als Landesregierung mit verschiedensten Maßnahmen für eine aktive Europaarbeit einsetzen. Ich denke etwa an die Europa-Schecks. Es ist doch ein ermutigendes Zeichen, wenn man nach der ersten Ausschreibungsrunde des neuen Europa-Schecks festhalten kann, dass sich über 115 Projekte beworben haben, von denen bisher nur weniger als die Hälfte gefördert werden kann, schlicht weil es so viele sind. Aber das zeigt: Der Bedarf ist da. Die Aktivität ist da. Das Engagement ist da. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen wollen sich für Europa engagieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Besondere Freude bereitet mir, dass sich viele der Projekte von ganz unterschiedlichen Trägern, großen Institutionen genauso wie kleinen Initiativen, vor allen Dingen an Erstwählerinnen und Erstwähler richten. Ich war im vergangenen Herbst selbst in Duisburg, um dort, wo die Wahlbeteiligung bei der letzten Europawahl am niedrigsten war, dafür zu werben, dass junge Menschen von ihrem Wahlrecht ab 16 im Juni Gebrauch machen. Ich habe dort junge Menschen erlebt, die gemeinsam Parteien gebildet, ein Programm geschrieben und ihrerseits Wahlkampf betrieben haben. Unvergessen bleibt, wie eine Lehrerin sagte, dass derjenige, der am aktivsten war, sonst der Stillste im Klassenraum ist. Da entdecken manche auch Talente, die sie vielleicht sonst nicht so gesehen hätten. Das zeigt: Es lohnt sich, wenn wir Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer darin unterstützen, aktiv dafür zu werben, dass die jungen Menschen Teilakteur der Demokratie werden und von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Es gibt weitere Dinge, die wir diesbezüglich tun. Ich denke an das Projekt „NRW debattiert Europa“ mit mittlerweile Tausenden Teilnehmern und über 50 Debatten quer durchs Land. All das zeigt: Die Leute wollen sich beteiligen. Das müssen wir entsprechend aufgreifen und Angebote machen. Deswegen bin ich dankbar für diese Antragsinitiative. Wir werden als Landesregierung gerade in den nächsten Monaten alles dafür tun, dafür zu werben, dass die Menschen sich selbst in unserem Europa einbringen können, das wir uns von nichts und niemandem nehmen lassen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den zwei Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 24.01.2024 18/7767. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7767. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7767, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7838. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/7838, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 14 Altschuldenlösung endlich auf den Weg bringen – Kommunen aus der Schuldenfalle retten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1690 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat und Kommunales Drucksache 18/6187 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erster ihr Abgeordneter Sträßer.
Martin Sträßer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Altschuldenlösung für die Kommunen bleibt ein Anliegen dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen. Der hier zu behandelnde Antrag der SPD-Fraktion trägt aber leider nicht dazu bei. (Thorsten Klute [SPD]: Was?) Er benennt nicht die Ursachen der kommunalen Altschulden, er enthält keine praktikablen Lösungsvorschläge, und er bietet keine Perspektiven zur Vermeidung neuer Schulden. Das wurde auch in Ausschussberatungen und Anhörungen deutlich. Zwar haben die Sachverständigen selbstverständlich eine Beteiligung des Landes eingefordert – dazu sind wir ja auch bereit –, aber alle Beteiligten halten eine wirksame Altschuldenlösung ohne den Bund für nahezu aussichtslos. Beginnen wir mit den Ursachen der Altschulden. Die nordrhein-westfälischen Kommunen drücken derzeit etwa 20 Milliarden Euro Kassenkredite. Die SPD ist mit ihrer Politik im Bund und im Land maßgeblich mitverantwortlich dafür, im Bund durch nicht aus-Landtag reichend finanzierte Übertragung von Aufgaben, im Land vor allem durch die Senkung des Verbundsatzes für die Gemeindefinanzierung im GFG. In den 1980er-Jahren haben SPD-geführte Landesregierungen den kommunalen Anteil an den Gemeinschaftssteuern systematisch gesenkt, von zunächst 28,5 % auf dann nur noch nominelle 23 %. Dadurch haben sie den Kommunen über Jahrzehnte zweistellige Milliardenbeträge vorenthalten. Das war eine der Hauptursachen der kommunalen Unterfinanzierung in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von Guido Déus [CDU]) Seit 2017 hat die CDU-geführte Landesregierung die Zuweisungen aus der Verbundmasse Jahr für Jahr erhöht. Unser Ziel bleibt, auch den Verbundsatz weiter anzuheben. Seit unserer Regierungsübernahme im Jahr 2017 sind jedenfalls die Kassenkredite bereits deutlich zurückgegangen. Kommen wir zweitens zu den Lösungsvorschlägen. Die SPD in NRW hat weder im aktuellen Antrag noch zu ihrer Regierungszeit praktikable Vorschläge zur Altschuldenlösung gemacht, geschweige denn Anstrengungen dazu unternommen. Nach 2017 haben beide CDU-geführten Landesregierungen die kommunale Altschuldenproblematik wieder auf die Agenda gebracht. Wir haben sogar im letzten Jahr ein konkretes Gesprächsangebot gemacht. Das Hilfsangebot der Ampelkoalition in Berlin fehlt bis heute. Nach dem Haushaltschaos in Berlin ist vermutlich eine Beteiligung nicht wahrscheinlicher geworden. Drittens. Wie vermeiden wir denn neue Altschulden? Wir müssen nämlich auch alles tun, um neue dauerhafte Kassenkredite zu vermeiden. Deshalb haben wir unseren Vorschlag zur Altschuldenlösung mit Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände zunächst zurückgezogen. Im Ergebnis blieb so für 2024 die Finanzausgleichsmasse auf einem Rekordhoch von erneut über 15 Milliarden Euro. Damit stützen die Landesregierung und unsere Koalition anders als die Ampelkoalition in Berlin – ich nenne nur das Stichwort „Wachstumschancengesetz“ – die kommunalen Haushalte in einer äußerst angespannten allgemeinen Haushaltslage. Seit der Regierungsübernahme 2017 wenden wir zudem konsequent das Konnexitätsprinzip an, das von uns – anders als im Bund – wie folgt verstanden wird: Wer bestellt, bezahlt auch. Auch im Bund haben wir über das Land schon einiges erreicht. Immerhin haben wir in der vergangenen Wahlperiode dafür gesorgt, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterbringung für die Kommunen dauerhaft erhöht hat. Noch vor wenigen Wochen haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesregierung bei den Migrationskosten zusätzliche dauerhafte 24.01.2024 Hilfen für die Kommunen abgerungen. Beide Erfolge vermeiden beträchtliche neue Kassenkredite bei den Kommunen, und das dauerhaft. Zusammenfassend stelle ich deshalb fest: Wir arbeiten weiter an der Beseitigung der Altschulden. Wir erwarten eine Lösung mit dem Bund für die kommunalen Haushalte 2025. Wir achten aber auch darauf, dass in Gegenwart und Zukunft nicht neue Schulden zulasten der Kommunen und der zukünftigen Generationen auflaufen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Sträßer. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Moor.
Justus Moor SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ja, Altschulden sind nicht das einzige Problem unserer Städte und Gemeinden in NRW. Aber sie sind ein erdrückendes Problem. Sie hängen den betroffenen Kommunen wie ein Mühlstein um den Hals. Altschulden sind Ergebnis und Ursache einer strukturellen Benachteiligung der Kommunen. Da gehen wir wohl alle mit. Sie sind das Ergebnis der strukturellen Schwierigkeiten der Kommunen, die notwendigen Einnahmen für ihre Ausgaben aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Seit Jahren – auch da sind wir schnell einer Meinung –, eigentlich seit Jahrzehnten sind zudem von Bund und Land immer mehr Ausgaben draufgekommen. Das gilt übrigens auch für die letzten Jahre, Herr Sträßer – egal, welche Farbe regiert hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das ist nicht neu. Eigentlich sind wir alle – mit wenigen Ausnahmen – der Meinung, dass es endlich auch eine Lösung braucht. Das höre ich auch heraus. Kurz nach dem SPD-Antrag legte die Landesregierung einen, sagen wir einmal, Vorschlag eines Altschuldenplans vor. So war die Anhörung zu unserem Antrag eine sehr außergewöhnliche – vermutlich erinnert sich jeder daran, der dabei war –, und zwar zum einen, weil sie sich fast ausschließlich um den gerade vorliegenden Vorschlag des Ministerpräsidenten und der Kommunalministerin drehte, und zum anderen, weil die Anhörung zu einem derartigen Verriss dieses Vorschlags wurde, wie das bisher wohl niemand im Kommunalausschuss und in diesem Hause erlebt hatte. Zum Glück hatten Sie dann auch schnell ein Einsehen und haben diesen völlig absurden Vorschlag wieder komplett einkassiert. Mit Ihrer großen Ankündigung, einen neuen Vorschlag für den Beginn 2025 vorzubereiten, gab es neue Hoffnung. Am Freitag aber wurde in der Anhörung zum Brandbrief der Hunderten von Bürger-Landtag meisterinnen und Bürgermeistern gegenüber der Landesregierung bekannt, dass Sie dazu bisher noch nicht einmal zu ersten Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengekommen sind. Da wachsen wieder Zweifel, ob Sie das wirklich ernst meinen. Diese Zweifel wachsen auch vor Ort. Während Kämmerer im ganzen Land in den Haushalten die negativen Effekte der kommunalfeindlichen Politik Ihrer schwarz-grünen Landesregierung einplanen müssen, wird ihnen vonseiten des Kommunalministeriums verboten, von positiven Effekten einer Altschuldenregelung in der mittelfristigen Finanzplanung auszugehen. Da stellt sich tatsächlich die Frage, ob Sie wirklich einen Altschuldenplan entwickeln wollen. Es war ja irgendwie klar, dass Sie erst mal wieder auf den Bund zeigen und sich aus der Verantwortung stehlen wollen, Herr Sträßer. Aber es sind doch die CDU und die CSU im Bund, die einer Grundgesetzänderung und damit einer Bundeslösung für eine Altschuldenübernahme im Weg stehen. Die Ampel steht dazu. Wann steht die CDU endlich zu den Kommunen in NRW? (Beifall von der SPD) Dass es anders geht, zeigt der Blick ins Nachbarland. Schauen wir nach Rheinland-Pfalz. Dort hat man gemeinsam die Landesverfassung geändert, um eine Altschuldenlösung zu organisieren. Das wäre vielleicht gar nicht nötig gewesen. Es war aber gewollt, damit alle Fraktionen mitmachen. Die Landesregierung hat in einem aufwendigen Prozess mit der Opposition und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam eine Lösung erarbeitet, und zwar eine, die dann bezüglich der Landesverfassung und des Umsetzungsgesetzes einstimmig durch den Landtag gegangen ist. Profitiert haben die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz genauso wie vorher die Kommunen im Saarland und in Hessen. Nur Sie hier in NRW lassen unsere Städte und Gemeinden weiter im Stich. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, Sie können so weitermachen wie bisher. So wirkt es ja. Herr Sträßer, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können erst mal alle beschimpfen und erklären, warum die Kommunen, der Bund und die SPD sowieso an allem schuld sind, warum eigentlich alle anderen schuld daran sind, wie es den Kommunen gerade geht. Sie können auf weitere parteipolitische Geländegewinne hoffen. Aber Sie dürfen eines nicht vergessen, Herr Sträßer: Der Stärkungspakt Stadtfinanzen, der überhaupt dafür gesorgt hat, dass die Schulden der Kommunen jetzt gesunken sind, war ein rotgrünes Projekt. Das war nicht Ihre Politik. (Beifall von der SPD) Sie stehen hier und sagen, Sie würden den Verbundsatz unbedingt erhöhen. Sie haben doch vergan-24.01.2024 genes Jahr gegen die Erhöhung des Verbundsatzes gestimmt. Also erzählen Sie hier keinen Unsinn, Herr Sträßer. (Beifall von der SPD) Dieses Spiel mag Ihnen zwar Freude bereiten. Damit bleiben Sie aber weit von einer Lösung entfernt. Ich wiederhole unser Angebot. Die SPD-Fraktion steht dazu bereit, für eine gemeinsame Lösung zu arbeiten. Lassen Sie uns eine gemeinsame Allianz der Mitte für unsere Städte und Gemeinden bilden. Aber egal, ob Sie einen gemeinsamen Kraftakt anstreben oder weiter so rummurksen wie bisher: Meine Fraktion und ich werden weiter eine besondere Beharrlichkeit zeigen. Sie können hier keine Scheinlösungen vorlegen, bei denen die Kommunen alles selber zahlen sollen und sich der Bund noch beteiligt, während das Land unbeteiligt an der Linie steht und gar nichts oder wenig tut. Die Kommunen alleine lassen, die Regeln bestimmen wollen, aber alle anderen dafür zahlen lassen – das gibt es mit uns nicht. Ich rufe Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag heute zu. Fangen wir endlich an, an einer echten Altschuldenlösung zu arbeiten. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Moor. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnete Dr. Korte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD-Fraktion, mehr als ein Jahr nach der Einbringung führen wir heute im Plenum endlich die Debatte über euren Antrag. Dieser Antrag ist nicht nur angesichts der Beschreibung der Ausgangslage, sondern auch angesichts der zentralen Forderungen – das will ich klar sagen – vom Grundsatz her erst einmal gut und richtig. Seit Langem ist die Entlastung unserer Kommunen von den historisch entstandenen Altschulden notwendig, die bis heute schwer auf der kommunalen Handlungsfähigkeit lasten. Diese Notwendigkeit ist in den vergangenen drei Jahren, also seit Beginn der aktuellen Aneinanderreihung von Multikrisen, noch einmal deutlich dringlicher geworden. Drastisch gestiegene Zinsen sowie drastisch gestiegene Kosten insbesondere für Personal, Energie und Investitionen bei gleichzeitig stagnierenden Steuereinnahmen – das ist das haushaltspolitische Umfeld, in dem Kommunen sich derzeit behaupten müssen und in dem wir handeln müssen. Zu diesem Handeln zählt zentral natürlich die Entlastung von den kommunalen Altschulden. Landtag Dass es dazu allerdings dieses mehr als ein Jahr alten Antrags nicht mehr bedarf, hat die Sachverständigenanhörung trotz aller dort geäußerten, auch konstruktiven Kritik dennoch eindrucksvoll unterstrichen. Keiner der Sachverständigen musste sich im vergangenen September, als wir die Anhörung durchgeführt haben, noch inhaltlich mit dem heute hier diskutierten Antrag beschäftigen. Denn bereits seit dem Sommer ist klar: Das Land Nordrhein-Westfalen wird seinen Kommunen die Hälfte ihrer Liquiditätskredite abnehmen und somit für einen echten und weitgehenden Schuldenschnitt sorgen. (Beifall von den GRÜNEN) Damit geht Nordrhein-Westfalen – das bitte ich anzuerkennen – einen Schritt, auf den zum Beispiel die Kommunen in Hessen, auf das so gerne verwiesen wird, bis heute warten. Die oft zitierte Hessenkasse hat die kommunalen Kredite nämlich nicht in die Landesschuld überführt. Gerade diese echte Schuldenübernahme ist aber wichtig. Denn sie wird dafür sorgen, dass die Eigenkapitaldecke unserer Kommunen um fast 10 Milliarden Euro zunehmen wird. Diese 10 Milliarden Euro werden als Kapitaldecke in den kommenden Jahren sehr dringend benötigt und geben insbesondere den seit Jahrzehnten überschuldeten Kommunen von Oberhausen bis Windeck die finanzielle Handlungsfähigkeit zurück. Handlungsfähigkeit und finanzielle Spielräume brauchen die Kommunen dringend. Denn eine tatsächliche Lösung der kommunalen Haushaltskrise ist weiterhin nicht in Sicht. Ihr stehen die gleichen Widerstände entgegen – auch darüber müssen wir reden –, die einer vollständigen Altschuldenlösung entgegenstehen, nämlich eine fehlende finanzpolitische Verständigung und keine Klarheit zwischen den demokratischen Parteien auf der Bundesebene. Es braucht eine Verständigung darauf, dass eine zumindest hälftige Altschuldenübernahme durch den Bund notwendig ist. Verständigt werden muss sich auch auf die Verantwortung des Bundes für die auskömmliche Finanzierung von Ländern und Kommunen über den vertikalen Finanzausgleich und darauf, dass die Schuldenbremse ein Zukunftsupdate benötigt. Es ist doch absurd, dass Bund und Länder sich durch die Schuldenbremse derart enge Spielräume auferlegen, die Kommunen als unterste staatliche Ebene mit den kleinsten Haushaltsspielräumen, den höchsten Zinssätzen und gleichzeitig der geringsten Möglichkeit, konjunkturbezogene Finanz- oder Wirtschaftspolitik zu betreiben, aber auf einmal die gesamte Finanzierungslast ausbaden sollen, die weiter oben nicht mehr getragen werden kann oder getragen werden soll. 24.01.2024 (Beifall von den GRÜNEN und Justus Moor [SPD]) Deshalb bin ich ausgesprochen froh darüber, dass nicht nur zwischen den Ampelparteien in der Bundesregierung, in der es hierzu durchaus unterschiedliche Ansichten gibt, über eine Reform der Schuldenbremse diskutiert wird, sondern dass sich darüber hinaus auch eine Reihe von Ministerpräsidenten von CDU, SPD und Grünen für eine solche Reform ausgesprochen haben. Das ist gut, weil es in dieser Debatte, die uns sicherlich auch noch in den nächsten Jahren beschäftigenden wird, darum gehen wird, dass nicht die schrillen oder dogmatischen Töne das politische Orchester bestimmen, sondern es pragmatische und wirklichkeitskompatible Antworten darauf gibt, wie wir die öffentlichen Finanzen in Bund, Ländern und Kommunen in den nächsten Jahren zukunftsfähig und verantwortlich aufstellen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Darum wird es natürlich weiterhin einen vertrauensvollen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber geben, wie eine Altschuldenlösung in Nordrhein-Westfalen auch in finanziell herausfordernden Zeiten gelingen kann. Anders als von der Opposition immer wieder dargestellt, haben die Spitzenverbände ja ausdrücklich anerkannt, dass die vom Land garantierte Aufstockung des Anteils an der Grunderwerbsteuer auf 460 Millionen Euro pro Jahr ein echter Landesbeitrag ist, erst recht angesichts der deutlich geschrumpften Erträge aus der Grunderwerbsteuer. So wie die Spitzenverbände hat sich auch das Land bei einer entscheidenden Frage bewegt und die Zusage gemacht, dass wir trotz der eigenen Finanznot weiter nach Wegen suchen werden, den Landesanteil an der Altschuldenlösung über die derzeitige Garantie hinaus weiter zu erhöhen. Damit kann auch der letzte Punkt in Ihrem Antrag als erledigt bzw. in Bearbeitung befindlich betrachtet werden. Daher lehnen wir den Antrag heute als zeitlich überholt und im Wesentlichen erfüllt ab. Die Arbeit geht selbstverständlich weiter. Diesbezüglich gilt weiterhin unsere Einladung an alle Demokratinnen und Demokraten hier im Hause, sich konstruktiv einzubringen und vor allem jeden Kanal nach Berlin, in die Bundesregierung, zu nutzen, damit unsere Kommunen das bekommen, was sie derzeit am dringendsten brauchen, nämlich mehr Geld, um den Herausforderungen dieser Zeit zu begegnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Korte. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung zur Vorlage eines Modells zur Lösung der Altschuldenproblematik auf. Anders als CDU und Grüne vielleicht meinen, ist die Forderung nicht überholt, da die Landesregierung am 19. Juni 2023 zwar eine Altschuldenlösung für das Jahr 2024 angekündigt, diese dann aber aufgrund des verheerenden Echos aus den Kommunen am 22. August 2023 wieder zurückgenommen hat, obwohl Ministerpräsident Wüst in der Rheinischen Post vom 24. Juni 2023 noch vertont hatte – Zitat –: „Das einzige, was man nicht machen darf, ist, es noch länger liegen zu lassen, […]“ Die Landesregierung hat nun einen neuen Versuch für 2025 in Aussicht gestellt. Wie wir vergangene Woche von den kommunalen Spitzenverbänden in einer Anhörung erfahren haben, hat die Landesregierung die gewonnene Zeit bislang aber nicht dazu genutzt, ihr Altschuldenmodell gemeinsam mit den Kommunen weiterzuentwickeln. Die Forderung an die Landesregierung zur Vorlage eines Modells zur Lösung der Altschuldenproblematik ist also aktueller denn je. Da allerdings der aus November 2022 stammende Antrag die Eckpunkte des Bundes vom März 2023 noch nicht berücksichtigen konnte, wird sich die FDP-Fraktion enthalten. Zutreffend ist, dass es einer substanziellen Beteiligung des Landes an einer Altschuldenlösung ebenso wie einer Eigenleistung der betroffenen Kommunen bedarf. Nachvollziehbar ist auch, dass der Bund ausschließlich Landesschulden übernehmen will. Entscheidend ist aber, dass sich die Länder als Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes dazu verpflichten, einen erneuten Aufbau kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Zudem bedarf es für eine Beteiligung des Bundes einer Änderung des Grundgesetzes. Der Bund hat seine Anforderungen also klar definiert. Nunmehr ist die Landesregierung nicht nur gefordert, eine diesen Anforderungen genügende Altschuldenlösung auf den Tisch zu legen. Sie ist auch in der Pflicht, politisch auf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die anderen Bundesländer einzuwirken, daran mitzuwirken. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Das scheint eigentlich allen klar zu sein, bis auf Schwarz-Grün in NRW. So führte Professor Junkernheinrich in der Anhörung zu diesem Antrag aus – Zitat –: 24.01.2024 „Das bedeutet für Nordrhein-Westfalen, dass es ein Programm braucht, welches dem Bund die Mitwirkung auch ermöglicht. Der Bund hat über die Jahre immer wieder kommuniziert […], dass man einen substanziellen Beitrag des Landes braucht.“ Der Städtetag NRW hat in derselben Anhörung gefordert – Zitat –: „Natürlich steht der Bund in der Verantwortung. Er hat auch immer wieder aufs Neue signalisiert, dieser Verantwortung gerecht werden zu wollen. Das muss man in Bezug auf vorgeschlagene Landeslösungen im Blick behalten. Diese müssen unbedingt so ausgestaltet sein, dass der Bund daran andocken kann.“ Der Sachverständige Dr. Busch hat es in der Anhörung zum GFG 2024 wie folgt formuliert – Zitat –: „[…] allerdings hat das Land selbst die Steilvorlage geliefert, indem es gesagt hat: ‚Ihr sollt zahlen, ich selbst kann es nicht‘, was der Bund natürlich gerne aufgenommen hat: ‚Ich kann es leider auch nicht.‘ Insofern besteht ein argumentatives Patt, das sich wohl nur auflösen lässt, falls das Land in Vorleistung geht und, so schwierig das auch ist, einen Beitrag erbringt, woraufhin der Bund nachziehen muss.“ (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Auch Schwarz-Grün sollte das nun endlich begreifen, um sich nicht an dem sich maßlos selbst überschätzenden Versprechen aus dem Koalitionsvertrag messen lassen zu müssen – Zitat –: „Sollte der Bund seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr selbst eine Lösung herzustellen […]“ (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Bei der Vorbereitung zu meiner Rede bin ich noch auf ein Zitat von Finanzminister Dr. Optendrenk gestoßen, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Am 2. August 2022 erklärte dieser noch zur Altschuldenlösung gegenüber dem WDR – Zitat –: „Dann würden wir’s notfalls auch alleine machen.“ Dass dies völlig unrealistisch ist, hat mittlerweile wohl auch Schwarz-Grün erkannt. Das erklärt die verzweifelt anmutenden Versuche, die Verantwortung ausschließlich dem Bund zuzuschieben. Noch ein kleiner Hinweis am Rande: Professor Kube, der für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse erstritten hat, vertritt in seiner jüngsten Kommentierung zu Art. 109 Grundgesetz die Auffassung, die Übernahme kommunaler Altschulden führe zu einer Einnahme aus Krediten. Landtag Die Landesregierung sollte sich umso mehr um eine konsensuale Lösung hier im Landtag, mit dem Bund, den anderen Bundesländern und natürlich den Kommunen bemühen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD])
André Kuper
Danke, Herr Wedel. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man braucht nicht besonders lange in diesem Haus zu sein, um ein Déjà-vu zu erleben. Wer erst im vorletzten Jahr zu uns gestoßen ist, dürfte schon ein halbes Dutzend Anträge zu diesem Thema erlebt haben, überwiegend von der SPD, die ein Problem beheben sollen, das die SPD höchstselbst zum Großteil geschaffen hat und bis heute in kommunaler Verantwortung weiter mit befeuert. Da ist schon die Einleitung ein bisschen verräterisch. Dort zählen Sie die Länder auf, die vom Altschuldenproblem besonders betroffen sind, nämlich Rheinland-Pfalz, das Saarland und NRW. Was fällt uns auf? Wer war da in letzter Zeit überwiegend in Regierungsverantwortung? Die SPD. Wo hingegen die SPD traditionell in der Opposition war oder heute auch schon eher eine Splitterpartei ist, kennt man das Problem häufig gar nicht, beispielsweise in Baden-Württemberg, in Bayern, in Thüringen und in Sachsen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Auch die ewige Ausrede vom Strukturwandel kann zumindest im Vergleich zu Mitteldeutschland kaum gelten. Nein, das Problem geht weitestgehend auf Ihre Rechnung, meine Damen und Herren von der SPD. Sie haben in den 1980er-Jahren den Verbundsatz, also den Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern, gesenkt, um Löcher im Landeshaushalt zu stopfen. Dabei wussten Sie damals schon, dass Sie damit kein Problem lösen, sondern es nur verschieben. In der Niedrigzinsphase von 2009 bis 2022, dem idealen Zeitraum, Schulden zurückzuführen, haben Sie auch noch größtenteils regiert. 2010 bis 2017 regierte Ihre Ministerpräsidentin Kraft und hat genau gar nichts unternommen, um eine Altschuldenlösung herbeizuführen. Da ist es schon ein bisschen vermessen, wenn ausgerechnet Sie der Nachfolgerregierung nun ein – Zitat – historisches Versäumnis vorwerfen. Wenn Sie das schon machen, meine Damen und Herren von der SPD, dann sollten Sie auch so ehrlich sein und Ihren eigenen, nicht unerheblichen Anteil an diesem Politikversagen aufarbeiten. Oder aber man sagt: Altschulden, jetzt sind sie halt da. – Das machen Sie ja 24.01.2024 bei anderen Problemen auch so gerne. Aber dann zeigen Sie bitte nicht mit dem Finger auf andere. Das wiederum heißt nicht, dass man die regierende CDU und ihre Koalitionspartner nicht für deren Untätigkeit kritisieren kann. Denn auch sie hat keinen Finger krumm gemacht, weder mit der FDP noch mit den Grünen. Während Frau Scharrenbach und Herr Laschet mit dem Koalitionspartner FDP in der letzten Legislatur ständig auf den Bund gezeigt haben, wohl wissend, dass von dort keine Hilfe zu erwarten ist, da es sich eben um ein NRW-Problem handelt, nahm Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag den Mund besonders voll. Ich zitiere: „Die vom Bund klar angekündigte einmalige gemeinsame Kraftanstrengung zur Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden muss unmittelbar erfolgen. Zu diesem Zweck werden wir noch in diesem Jahr“ – das war 2022 – „gemeinsam mit dem Bund eine Lösung für Nordrhein-Westfalen vereinbaren. Sollte der Bund seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr“ – das war 2023 – „selbst eine Lösung herzustellen und dafür einen Altschuldenfonds einzurichten, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt.“ Herr Wedel hat es gerade auch schon teilweise zitiert. Ich habe mich nur gefragt: Wo war die FDP eigentlich in der letzten Legislatur bei der Altschuldenrückführung? Falls es jemand noch nicht mitbekommen hat: Inzwischen ist 2024, und passiert ist gar nichts. „Versprochen – gebrochen“ scheint das Motto auch dieser Koalition zu sein. Dabei ist ein großer Teil unserer Städte und Gemeinden gerade auf dem Weg in die Haushaltssicherung. Das hören wir bei jeder Anhörung im Ausschuss für Heimat und Kommunales. Ankündigungen helfen denen nicht – und übrigens auch keine Buchhaltungstricks, mit denen Sie das Problem jetzt anscheinend wieder mal auf die lange Bank schieben wollen. Wir werden am Ende kein Geld herzaubern, wo keines ist. Gesund werden unsere Kommunen nur auf einem Weg: Einsparungen sinnloser Aufgaben – ich nenne mal Klimaschutzmanager oder Kosten durch Wohlstandsmigranten –; eine gemeinsame Anstrengung mit dem Land – nicht dem Bund –, um bestehende Schulden abzutragen; die Verhinderung einer Neuverschuldung durch entsprechende Regeln. Das alles gelingt übrigens nur unter der Voraussetzung, dass die Bundes- und Landesregierungen Landtag aufhören, die Wirtschaft unseres Landes zu ruinieren. Denn nur dort, wo die Wirtschaft läuft, kommen auch überhaupt die notwendigen Steuermittel herein, um die Kassen zu sanieren. Dieser Antrag wird hierzu überhaupt nichts beitragen. Deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor zwei Tagen, am 22. Januar 2024, lautete eine Überschrift: „Trotz Entschuldungsprogramm: Kreis Kaiserslautern braucht mehr Geld für Kitas und Busse Im ersten Moment klingen 118 Millionen Euro nach ganz viel Geld. Ist es auch, zweifelsfrei. So hoch ist der Schuldenhaufen, den das Land Rheinland-Pfalz dem Kreis Kaiserslautern abnimmt. Das macht den ganzen Schuldenberg zwar deutlich kleiner, reicht dem Kreis aber hinten und vorne nicht.“ Was ist passiert? Grundsätzlich freut der Landkreis „sich darüber, dass das Land einen großen Haufen der Schulden übernimmt. Tatsache sei aber, dass nach wie vor zu wenig Geld da sei. Es gebe zu viele Aufgaben für den Landkreis und dafür zu wenige Mittel, […]“ (Justus Moor [SPD]: Das ist ja wie in NRW!) Warum beginne ich jetzt mit Rheinland-Pfalz? Erstens, weil ich Ihnen immer gesagt habe – dafür werbe ich auch weiterhin –, dass selbst dann, wenn Sie die kommunalen Liquiditätskredite in der Summe übernehmen würden, die Haushalte morgen wieder rot wären, weil die Aufgaben, die die Kommunen zu erfüllen haben, nicht ausreichend mit Geld unterlegt sind. Das heißt: Sie haben ein strukturelles Aufgabenproblem. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Justus Moor [SPD]) – Es ist schön, dass Sie jetzt klatschen, Herr Abgeordneter Moor. Ich würde mich freuen, wenn die Bundesregierung weniger Aufgaben auf die Kommunen übertragen würde, die sie zudem nicht mit Geld unterlegt. Das tut sie nämlich nicht. Im Gegenteil: Sie legt immer neue Aufgaben drauf. (Justus Moor [SPD]: Kitas?) 24.01.2024 Die kommunale Wärmeplanung ist nicht ausfinanziert. Sie haben die neuesten Meldungen der Bundesnetzagentur gelesen und wissen, was der ganze Netzausbau und der Umbau allein im Bereich der Energie kosten werden. Das ist nicht refinanziert. Wir haben die Eingliederungshilfe, zu der das Land Nordrhein-Westfalen im Interesse der kommunalen Familie im Bundesrat immer noch einen Antrag laufen hat, den übrigens die SPD-geführten Bundesländer nicht positiv abstimmen, bei dem es einfach darum geht, dass der Bund seinen Anteil an der Eingliederungshilfe, der seit 2018 unverändert bundesweit 5 Milliarden Euro beträgt, deutlich erhöht. Die SPD-geführten Bundesländer sind nicht in der Lage, diesem Antrag zuzustimmen. Das wäre eine deutliche Entlastung, weil die Eingliederungshilfe eine Bundesleistung ist, die auf Bundesgesetzen beruht. Stimmen Sie doch einfach diesem Antrag im Bundesrat zu, und lassen Sie uns gemeinsam auf die Bundesregierung einwirken. Zweiter Grund, warum ich Rheinland-Pfalz angeführt habe: Rheinland-Pfalz hat die kommunalen Vorschriften zur Haushaltssicherung und auch zur Neuaufnahme von Schulden drastisch angezogen. Die Folge war, dass im vergangenen Jahr ein Gemeinderat zurückgetreten ist – das wissen Sie –, der gesagt hat: Wir können das nicht mehr. Wir können das nicht verantworten. Das ist keine kommunale Selbstverwaltung und Politik. – Das Land Rheinland-Pfalz hat jetzt die gerade angezogenen Verschuldungsregeln wieder gelockert, weil es merkt, dass das, was man auf den Weg gebracht hat, nicht funktioniert. Damit schlage ich eine Brücke zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren. Wir haben im Zusammenhang mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Regelungen hineingenommen, um die Wiederverschuldung zu begrenzen, um ein Signal insbesondere in Richtung FDP-Bundestagsfraktion und FDP-Bundesfinanzminister zu senden, dass wir es mit einer Altschuldenlösung ernst meinen. Jetzt passiert das, was passiert. Die Kommunen sagen: Nein, die Wiederverschuldungsregel ist irgendwie doch ein bisschen streng; das klappt so nicht. Ich will Ihnen daher deutlich machen: Wenn wir ein System finden – dazu sind CDU, Grüne und die Landesregierung mehr als bereit –, muss es darauf ankommen, dass wir eine Nachhaltigkeit in den Finanzen und auch in der Wiederverschuldung unter realistischen Bedingungen erreichen. Denn es nützt nichts – das ist meine feste Überzeugung –, dass wir eine Wiederverschuldungsregel in die Gemeindeordnung schreiben, obwohl wir wissen, dass sie nicht funktionieren kann, weil die Aufgabenlast für die Kommunen so groß ist und gerade die Sozialleistungen immer weiter weglaufen. Landtag Dritter Punkt in Richtung FDP: Sie fordern uns auf, wir sollten mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reden. Wir können erst mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reden, wenn es SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene mit einer Beteiligung an einer Altschuldenlösung ernst meinen. Da hätte sich gerade die SPD im Bundeshaushalt entsprechend verewigen können. Die FDP hätte auch auf den FDP-Bundesfinanzminister Einfluss nehmen können. Ich werfe jetzt einmal ein Stichwort ein. Die 6,3 Milliarden Euro Asylrücklage haben Sie in den Bundeshaushalt umgewandelt. Aus der Asylrücklage haben Sie Haushaltsmittel gemacht. Die FDP in Nordrhein-Westfalen hätte sich im Interesse der kommunalen Familie dafür einsetzen können, dass die 6,3 Milliarden Euro Asylrücklage für Flüchtlingskosten an die Kommunen erstattet werden oder dass diese 6,3 Milliarden Euro für Altschulden eingesetzt werden. (Beifall von der CDU) Das haben Sie alles nicht getan. Sie haben es nicht getan. Im Bundeshaushalt, sehr geehrter Abgeordneter Wedel, ist ja noch nicht einmal ein Strichansatz für eine Altschuldenlösung enthalten. Offenkundig meinen Sie es also auf der Bundesebene noch nicht einmal ernst. Weil Sie es nicht ernst meinen, erübrigen sich an anderer Stelle dann eben auch Gespräche. – Meine Redezeit ist um. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Heimat und Kommunales empfiehlt in Drucksache 18/6187, den Antrag Drucksache 18/1690 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1690, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 15 Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/7762 erste Lesung 24.01.2024 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP spricht erneut der Kollege Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Finanzminister vergangenen September auf unsere Nachfrage einen Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln von 8,5 Milliarden Euro offenbarte, war ich ob der Höhe wirklich überrascht. Ging es Ihnen nicht genauso? Das ist auch nicht verwunderlich, weil sich der Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln derzeit weder aus dem Haushalt noch aus der Haushaltsrechnung ablesen lässt. Selbstbewirtschaftungsmittel gelten mit deren Zuweisung als verausgabt und stehen über das laufende Haushaltsjahr hinaus unbefristet zur Verfügung. Damit können sie den Charakter von Dauerfonds neben den vom Landtag für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligten Haushaltsmitteln annehmen. (Beifall von der FDP) Ab dem Jahr der Zuweisungen werden die Selbstbewirtschaftungsmittel in den folgenden Haushaltsrechnungen nicht mehr aufgeführt, sodass es dem Parlament nicht möglich ist, die Entwicklungen der Bestände nachzuverfolgen. Das Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel ist nicht neu, sondern es war bereits in den §§ 16 und 95 der Reichshaushaltsordnung von 1922 normiert. Das Ziel dieser Regelungen war, in einem eng begrenzten Bereich haushaltrechtliche Ausnahmen insbesondere vom Prinzip der zeitlichen Bindung, vom Gesamtdeckungsgrundsatz und vom Bruttoprinzip zuzulassen. Die Inanspruchnahme dieses Instruments wurde in Nordrhein-Westfalen allerdings seit 15 Jahren kontinuierlich ausweitet. Der Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel betrug zum Beispiel Ende 2018 noch rund 1,5 Milliarden Euro und damit ca. 7,5 Milliarden Euro weniger als Anfang 2023. Bereits in seinem Jahresbericht 2018 empfahl der Landesrechnungshof im Hinblick auf das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht, dass jährlich über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln berichtet werden solle. Um eine hohe Transparenz zu erreichen, sei anzuraten, im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung die Bestände titelscharf auszuweisen. (Beifall von der FDP) Der damalige Minister der Finanzen hat den Vorschlag des Landesrechnungshofs mit Vorlage vom 1. Juli 2019 begrüßt. Allerdings seien noch technische Voraussetzungen und Regelungen der konkreten Darstellung zu klären. Passiert ist danach aber offensichtlich nichts. Landtag Vor der Verabschiedung des Haushalts 2024 ist es trotz einer großen Zahl von Kleinen Anfragen, Berichtsanforderungen, Fragen in Ausschüssen und Berichterstattergesprächen nicht gelungen, hinreichende Informationen darüber zu erlangen, aus welchen konkreten Selbstbewirtschaftungsmittelkonten die Rückübertragung der veranschlagten 860 Millionen Euro erfolgen kann, geschweige denn, wie viele Selbstbewirtschaftungsmittel darüber hinaus in den Haushalt zurückgeführt werden könnten. (Beifall von der FDP) Nicht einmal die Anteile der Mittel des Bundes bzw. der Europäischen Union waren in Erfahrung zu bringen, dafür aber, dass die damaligen Mittel in Höhe von 8,5 Milliarden Euro als Liquidität vorgehalten werden. Um den Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel in den Haushaltsberatungen angemessen berücksichtigen zu können, müssen im Ausgangspunkt – wie 2019 vom damaligen Finanzminister angekündigt – zumindest die Bestände der Selbstbewirtschaftungsmittel künftig als Grundlage für die parlamentarischen Beratungen in den Haushaltsplanentwurf und später in die Haushaltsrechnung übernommen werden. Dafür braucht es verbindliche Regeln. (Beifall von der FDP) Einige von Ihnen könnten nun geneigt sein, darauf hinzuweisen, dass entsprechende Transparenzpflichten bisher weder im Bund noch in anderen Bundesländern in die jeweilige Haushaltsordnung aufgenommen worden sind. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Bund bereits seit 2009 eine Gesamtübersicht über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln in die Haushaltsrechnung aufgenommen hat und zudem in den Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltstiteln die am Ende des vorletzten Haushaltsjahres nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmittel angibt. Zudem gibt es Bundesländer, die sich komplett gegen dieses Instrument entschieden haben, so Bayern bereits 1971 bei Erlass der Haushaltsordnung. In Baden-Württemberg wurden die Regeln zur Selbstbewirtschaftung zum 1. Januar 1999 abgeschafft, wenngleich zugegebenermaßen aus einem anderen Grund. Das entscheidende Argument dafür, entsprechende Transparenzpflichten in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen, ist die Größenordnung, die die Selbstbewirtschaftungsmittel in Nordrhein-Westfalen angenommen hat. So verfügte der Bund Ende des Jahres 2022 über einen Bestand von insgesamt rund 5,4 Milliarden Euro bei einem Haushaltsvolumen von 495,8 Milliarden Euro. Das sind in der Relation 1,1 %. In Nordrhein-Westfalen betrug diese Relation bei einem Haushaltsvolumen von 88,4 Milliarden Euro zum selben Zeitpunkt 9,6 %. Das stellt eine 24.01.2024 erhebliche Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts dar. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam das Budget- und Kontrollrecht des Landtags stärken und für mehr Transparenz sorgen. Dann bleiben Ihnen künftig Schlagzeilen wie – ich zitiere – „Die unheimlichen Milliardentöpfe der Landesregierung“ erspart. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU folgt nun der Kollege Olaf Lehne. (Ralf Witzel [FDP]: Der stimmt dem jetzt zu! – Simon Rock [GRÜNE]: Der Überweisung!)
Olaf Lehne CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Wedel, beim Lesen des vorliegenden Gesetzentwurfs sticht eines besonders ins Auge: Die Kollegen der FDP berufen sich auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2018. Wir schreiben jetzt aber das Jahr 2024. Es wäre ratsam gewesen, man hätte sich anschließend die Jahresberichte der Folgejahre bis 2023 zu Gemüte geführt. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) Denn Sie, liebe Kollegen der FDP-Fraktion, hätten dann feststellen können, dass der Notwendigkeit, den Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung titelscharf auszuweisen, offenkundig in ausreichender Form Rechnung getragen wird. Zudem erwähnen Sie immer wieder das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht, das auch für uns ein hohes Gut ist. Darum alleine scheint es Ihnen aber nicht zu gehen. Sie versuchen seit geraumer Zeit, den Eindruck zu erwecken, die Selbstbewirtschaftungsmittel seien problematisch. Hier ist es sinnvoll, sich die Hintergründe bewusst zu machen. Größere mehrjährige Projekte können durch Selbstbewirtschaftungsmittel bereits zu Beginn solide ausfinanziert und abgesichert werden. Der Haushaltsgesetzgeber muss in jedem Einzelfall schon heute zustimmen. Auch zu Zeiten unserer gemeinsamen Koalition in der vergangenen Wahlperiode haben wir hiervon Gebrauch gemacht und sinnvolle Projekte wie „Moderne Sportstätten 2022“ finanziell abgesichert. Des Weiteren haben wir in den Haushaltsverfahren zwischen 2017 und 2022 mit Ihnen noch einige Änderungsanträge eingebracht, die ausdrücklich die Einrichtung von Selbstbewirtschaftungsmitteln vorsahen. Von daher ist es unverständlich, dass sich Ihre Landtag Fraktion nun über den hohen Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel aufregt. Herr Kollege Wedel, ich frage Sie ernsthaft: Worum geht es Ihnen eigentlich? Die von Ihnen geforderte Transparenz, die wohl kaum in Form eines von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurfs herbeigeführt werden kann, besteht bereits. Die geltenden Kontrollmechanismen und Berichterstattungspflichten im Rahmen der haushaltspolitischen parlamentarischen Arbeit bieten ausreichend Transparenz und Kontrolle über die Haushaltsmittel. Erst Ende des vergangenen Jahres hat Ihnen der Finanzminister, wie Sie es auch selbst gesagt haben, im Zuge einer Kleinen Anfrage über die Selbstbewirtschaftungsmittel im Landeshaushalt 2023 sowie über die Rückübertragung nicht mehr benötigter Mittel im darauf folgenden Haushaltsjahr 2024 ausführlich Auskunft erteilt. Im Übrigen widerspricht der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung dem vermeintlichen Leitgedanken Ihrer Partei. Wenn Sie erlauben, zitiere ich eine kurze Passage aus Ihrem Fortschrittsprogramm für Nordrhein-Westfalen: „Viele bürokratische Fesseln haben wir durch unsere Entfesselungsoffensive bereits gelöst und Bürokratie abgebaut. Diesen Weg wollen wir fortsetzen mit dem Ziel, dass nicht notwendige Gesetze, Verbote und Vorschriften entfallen.“ Zu dieser Formulierung kann ich nur gratulieren, und wir bestreiten diesen Weg gerne mit Ihnen gemeinsam. Statt den Abbau der Bürokratie sinnstiftend voranzutreiben, fordern Sie mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung jedoch neue Reglementierungen, neue bürokratische Vorschriften und die Verkomplizierung eines funktionierenden Mechanismus. Aus den genannten Gründen lehnen wir als CDU-Landtagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD folgt nun der Kollege Thomas Göddertz.
Thomas Göddertz SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht neu. Schon vor rund fünf Jahren hatte der Landesrechnungshof die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Selbstbewirtschaftungsmittel detailliert auszuweisen. Warum ist das wichtig? Weil diese Mittel nur als Ausnahme und nur in eng begrenztem Rahmen eingesetzt werden sollten. 24.01.2024 Traditionell sind das zwei Bereiche: zum einen die innere Sicherheit, weil es keine Rechenschaftspflicht gibt, und zum anderen Repräsentationszwecke, weshalb die Mittel in das Folgejahr übertragen werden dürfen. Diese Vorteile machen Selbstbewirtschaftungsmittel natürlich attraktiv als Puffer für ungeplante Ausgaben. In vielen Fällen sind sie nützlich und sogar notwendig – das steht außer Frage –, aber nicht in diesem Ausmaß, denn diese Mittel sind keine Dauerfonds. Der Anfangsbestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln des Landes NRW belief sich 2023 auf rund 8,5 Milliarden Euro. Das ist fast eine Verfünffachung in vier Jahren. Es handelt sich um fast 10 % des gesamten Haushalts – darauf wurde gerade schon hingewiesen –, und darum sprach der WDR kürzlich von „den unheimlichen Milliardentöpfen der Landesregierung“. Es kann nicht sein, dass auf der großen Anzeigetafel draußen vor dem Landtag die Kontrollfunktion dieses Parlament erklärt wird, wir aber über fast ein Zehntel der Mittel des Haushalts keine Informationen erhalten. Wir fordern, dass ein großer Teil dieser Mittel den Weg in den regulären Haushalt findet und somit wieder der Kontrolle dieses Parlaments unterliegt. Diese Transparenz ist wichtig; sie ist zentral für unsere Demokratie. Aus diesem Grund hatte das Ministerium der Finanzen eigentlich schon 2019 positiv auf den Bericht des Landesrechnungshofs reagiert. Seinerzeit hieß es, lediglich technische Voraussetzungen und Regelungen müssten geklärt werden. Herr Finanzminister, Sie stehen in der Verantwortung. Auf welche technischen Probleme sind Sie beim Versuch der Umsetzung gestoßen? Und wie weit sind Sie mit den Lösungen? Die FDP fordert in diesem Gesetzentwurf, den Empfehlungen des Landesrechnungshofes endlich zu folgen. Wir begrüßen diese Diskussion und stimmen der Überweisung in den Ausschuss gerne zu. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt für die Fraktion der Grünen der Kollege Simon Rock. (Ralf Witzel [FDP]: Jetzt kommt die große Transparenzinitiative! – Lachen von der SPD – Andreas Keith [AfD]: Wie immer von den Grünen!)
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP regt in ihrem Gesetzentwurf an, dem Haushaltsplanentwurf der Landes-Landtag regierung regelmäßig eine Übersicht über den Stand der Selbstbewirtschaftungsmittel als Anlage beizufügen. Außerdem sollen diese Mittel in den Erläuterungen der jeweiligen Haushaltsstellen dargestellt und ebenfalls der Haushaltsrechnung beigefügt werden. Dafür soll die Landeshaushaltsordnung entsprechend geändert werden. Sie schreiben in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs von Transparenz. Gegen mehr Transparenz kann man erst einmal nichts haben – klingt ja gut. Ich komme später darauf zurück, ob diese Initiative materiell wirklich zu mehr Transparenz führen würde. Aber zunächst ist die Frage: Woher nehmen Sie in diesem Kontext den Begriff „Transparenz“? Die Antwort – das ist in den anderen Reden schon angeklungen – ist schnell gefunden: vom Landesrechnungshof. Ich zitiere: Zum Zweck der hohen Transparenz „sollten die Selbstbewirtschaftungsmittel führenden Stellen verpflichtet werden, jährlich über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln zu berichten“. So steht es im Jahresbericht, allerdings nicht in dem vom letzten Jahr, sondern schon in dem von 2018. Und wer hat 2018 und in den Folgejahren in Nordrhein-Westfalen regiert? Wenn ich richtig informiert bin, war das auch die FDP. Man kann also nur zu der Einschätzung kommen, dass Ihnen das Thema „Transparenz“ in Ihrer Regierungszeit nicht ganz so wichtig war. Nun ist es das also. Aber wie kommen Sie aktuell auf das Thema „Selbstbewirtschaftungsmittel“? Laut Ihrer Kleinen Anfrage zu diesem Thema ist das Interesse auf die Rückübertragung nicht mehr benötigter Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushalt 2024 und der entsprechenden Haushaltsberatungen zurückzuführen. Die Landesregierung selbst hat Sie also auf das Thema gestoßen, indem sie Mittelflüsse im Haushaltsentwurf und in der Ergänzungsvorlage transparent dargestellt hat. Sie haben Ihre zahlreichen Frage- und Informationsmöglichkeiten im Haushaltsverfahren genutzt und volle Transparenz erhalten. Das ist auch überhaupt nicht zu kritisieren. Wie angekündigt, komme ich nun noch einmal zurück zu der Frage, ob wir die Gesetzesänderung wirklich brauchen, um Transparenz herzustellen. Der Kollege Witzel hat in seinen Anfragen doch genau das Gegenteil bewiesen. Wenn Sie Informationen zu Selbstbewirtschaftungsmittel haben wollen, können Sie die Landesregierung jederzeit fragen, und Sie werden die Antworten erhalten. Ich glaube bei über 174 Kleinen Anfragen in dieser Legislaturperiode auch nicht, dass Sie zu schüchtern sind, um weitere Anfragen zu stellen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 24.01.2024 Das ist, wie gesagt, überhaupt nicht zu kritisieren. Aber die Transparenz, die Sie haben wollen, bekommen Sie auch ohne eine Gesetzesänderung. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Ich will aber auch sagen: Ich verschließe mich keiner Debatte über mehr Transparenz. Wir werden das Ganze im Ausschuss intensiv diskutieren, wahrscheinlich werden wir dazu auch eine Anhörung machen. Dann können wir ergebnisoffen zu einer Einschätzung kommen, was für alle die beste Möglichkeit, die beste Lösung ist. Auf diese Debatte freue ich mich, deshalb stimmen wir der Ausschussüberweisung selbstverständlich gerne zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ralf Witzel [FDP]: Es geht um 8,5 Milliarden Euro!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion folgt jetzt Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf kann man unter zwei Aspekten einordnen. Ich fange mal mit dem inhaltlichen an: Er verweist auf den Jahresbericht 2018 des Landesrechnungshofs und darauf, dass dieser richtigerweise ein hohes Maß an Transparenz bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln einfordert. Dies in einen Gesetzentwurf zu gießen, ist richtig und schafft Transparenz über Milliardenbeträge gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit. Aus unserer Sicht kann man da schwer widersprechen. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu und freuen uns auf die Beratungen im Fachausschuss. Es gibt allerdings eine zweite Dimension. Um das richtig einordnen zu können, muss man sich wieder einmal vor Augen führen, dass die antragstellende FDP-Fraktion noch vor eineinhalb Jahren eine Regierungsfraktion war. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP, Herr Kollege Witzel, ist heute derselbe wie damals. Man fragt sich auch hier leider: Warum kommt das erst jetzt? (Ralf Witzel [FDP]: Weil wir jetzt 8,5 Milliarden Euro haben!) Warum haben Sie das nicht schon im Jahr 2019 eingebracht? Da hat die damalige Landesregierung nämlich im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgestellt. Es ging damals um die bessere Verankerung der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung. Warum hat die FDP nicht einfach das, was sie heute eingebracht hat, zum Gegenstand der Haushaltsberatungen damals gemacht? Landtag Sie hätten einen Änderungsantrag einbringen können. Uns sind keine öffentlichen Verlautbarungen bekannt, dass Sie das gerne gemacht hätten. Sie hätten es mit den anderen Fraktionen durchaus durchsetzen können. Das nennt sich gelebter Parlamentarismus. Aber nichts davon! Dem Wunsch des Landesrechnungshofs nach Transparenz kann man schwerlich widersprechen, das galt damals aber genauso. Auch die Stellung als Partner in einer Regierungskoalition macht eine Fraktion nicht zum bloßen Abnickverein. Soll die Öffentlichkeit merken, dass die FDP laut und – zugegebenermaßen – in diesem Fall richtig brüllen kann, aber nur in der Opposition, und sobald der Dienstwagen vor der Tür steht, wird man ganz zahm und summt das Lied der jeweiligen Regierungspartner? Sie haben auch immer artig die Schuldenbremse und solide Finanzen eingefordert. Im Bund können wir sehen, was das unter Ihrem aus NRW stammenden Finanzminister Lindner heißt: Es werden verfassungswidrige Haushalte eingebracht. Ob in dem jetzt vorliegenden Haushalt 2024 wirklich alles verfassungsfest ist, werden wir sehen. Dieses Verleugnen eigentlicher Überzeugungen, in dem Fall von der FDP, ist es, was den Wähler abstößt und die AfD wählen lässt. Frau Müller-Rech hat heute Morgen von Politikverdrossenheit gesprochen. Das hier ist einer der Gründe dafür. Ein übles Beispiel bietet auch Frau Strack-Zimmermann von der FDP. Sie unterstützt eigentlich die Ukraine und will dorthin Waffen liefern, wenn die Waffenlieferungen aber von der CDU in einem Antrag gefordert werden, wie jüngst im Bundestag, dann stimmt Frau Strack-Zimmermann dagegen, weil die Opposition das fordert. Und die darf nach der verqueren Regierungslogik keinen Stich machen. Die FDP-Frau verleugnet also ihre eigenen Ansichten, und das in einer Frage von Leben und Tod für die Leute, die sie eigentlich zu unterstützen vorgibt. Unglaubwürdig? Noch untertrieben! Wer soll das ernst nehmen? Diese Frau stellt sich hin und möchte meine Partei durch einen unappetitlichen Vergleich beleidigen. Dass ich nicht lache! Sie hat allerdings vergessen: Die organische Materie, die sie anführte, hat die überaus angenehme Eigenschaft, als Dünger zu wirken, und zwar in diesem Fall als Dünger für unsere Mitgliederzahlen und den Zuspruch bei den Wählern. Wir als AfD-Landtagsfraktion überlassen solche Verbiegungen der FDP. Gleichgültig, wer einen guten Antrag stellt, er bekommt unsere Stimmen. In diesem Fall gilt das nicht nur für die Überweisung in den Ausschuss, sondern auch für den Antrag an sich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) 24.01.2024
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort. Bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht ist ein hohes Gut, das es nicht nur zu schützen, sondern auch zu stärken gilt. Deshalb ist eine hohe Transparenz auch bei Selbstbewirtschaftungsmitteln für mich und für die Landesregierung ganz selbstverständlich und wichtig. Regelungen zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln sind erstmalig im Dezember 2019 für den Haushalt 2021 von meinem Vorgänger in einen Aufstellungserlass der Landesregierung aufgenommen worden. Konkreten Informationswünschen zu Selbstbewirtschaftungsmitteln ist die Landesregierung – ich erinnere an die Beratungen im Haushaltsverfahren und auch an Fragestunden – gerne nachgekommen. Damit Sie alle um die Dimensionen, um die es geht, und um die Frage, was damit getan wird, wissen, will ich Ihnen ein paar Beispiele nennen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Tat erst im Jahr 2018 damit begonnen, größere Bestände von Selbstbewirtschaftungsmitteln zu nutzen. Ein Hauptpunkt dabei war, dass wir im Jahr 2018 angefangen haben, beispielsweise die Breitband- und Gigabitausbaustrategie des Bundes zu kofinanzieren. Im Einzelplan 14 des damaligen Wirtschaftsministers Pinkwart sind deshalb Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen worden. Damit man flexibel auf diese Kofinanzierung reagieren und auch entsprechend vor Ort fördern kann, sind allein in den Jahren bis 2022 gut 700 Millionen Euro – übrigens mit Zustimmung des Parlaments – als Selbstbewirtschaftungsmittel zugewiesen worden. Ein weiteres Beispiel sind Mittel, die für die Kita-Förderung der Kommunen reserviert worden sind. Das sind in diesem Zeitraum, so wie ich das überschlagen habe, gut 500 Millionen Euro allein zur Selbstbewirtschaftung gewesen, die überwiegend an unseren früheren Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp gegangen sind. Davon wurden jetzt 100 Millionen Euro – sie waren übrig – zur Gegenfinanzierung der Brücke bis zur Erhöhung bei den Kita-Förderungen am 1. August 2024 eingesetzt. (Beifall von der CDU – Marcel Hafke [FDP]: Da liegt aber noch viel mehr Geld!) Insofern ist es sehr sinnvoll, dass es diese Mittel gab, und es ist sehr sinnvoll, dass im Haushalt mit Liquiditätsunterlegungen gearbeitet worden ist. (Marcel Hafke [FDP]: 140 Millionen!) Das hat das Parlament übrigens so gewollt. Es ist nicht so gewesen, dass diese Positionen der Selbst-Landtag bewirtschaftung genauso wie bei der Ausweisung von Verpflichtungsermächtigungen am Parlament vorbei gelaufen wären. Nein, ich kann es Ihnen viel schöner anhand dessen aufzeigen, was zumindest in meiner Zeit als Finanzminister gar keine Rolle gespielt hat, jedoch sehr wohl in Ihrer Zeit im Haushaltsund Finanzausschuss in der vergangenen Wahlperiode. Man hat seinerzeit aufgrund der Arbeitsbedingungen und der Unklarheiten bei der Entwicklung der Pandemie den Häusern einen durchaus maßgeblichen Teil der Mittel, die man aus dem Coronasondervermögen bewilligt hat, zur Selbstbewirtschaftung für verschiedene Einzelpläne und Zwecke durch HFA-Beschluss zugewiesen. Das war auch sinnvoll, weil der Rest des Ladens im Homeoffice war und in der Pandemie gar nicht anders konnte, als es entsprechend denen zu gegeben, die es brauchten, wie es anfiel. Insofern hat das Parlament selbst mit Ihrer Verantwortung und nicht mit meiner – dem HFA gehörte ich nicht an – entsprechende Entscheidungen getroffen. Das ist nicht intransparent. Das Ministerium hätte nur falsch gehandelt, wenn es dafür keine Vorsorge getroffen hätte. Das Vorhalten der Liquidität war an der Stelle sinnvoll. Deshalb konnte aufgrund des Vorschlags der Landesregierung mit Beschluss des Parlaments ein Teil der nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmittel im Laufe des Jahres 2023 zurückgeführt werden, damit zum 01.01.2024 die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Insofern haben wir alles an Transparenz, was man sich nur vorstellen kann. Wir haben überhaupt kein Interesse daran, nicht transparent zu sein. Gerade sind wir auf dem Weg wie wir es eigentlich schon bei der Beantwortung aller Ihrer Fragen angekündigt haben, zukünftig, für 2025, dem Parlament die gleiche Übersicht zu Selbstbewirtschaftungsmitteln insgesamt zur Verfügung zu stellen, wie Sie es von Verpflichtungsermächtigungen kennen, sodass Sie meinem Eindruck nach im Ziel eigentlich völlig einig mit uns sind und kein Gesetzgebungsverfahren benötigen, weil wir das, was ich Ihnen schon im parlamentarischen Beratungsverfahren zugesagt habe, jetzt auch umsetzen. Dann sage ich im Sinne von Montesquieu: Wo ein Gesetz nicht erforderlich ist, ist es erforderlich, kein Gesetz zu machen. – Das Parlament entscheidet trotzdem, ob es geändert wird. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7762 an den Haushalts-24.01.2024 und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Auch das ist nicht der Fall. Dann ist diese Überweisungsempfehlung so beschlossen. Wir kommen zu: 16 Gelebte deutsch-französische Freundschaft in Nordrhein-Westfalen – Fünf Jahre Aachener Vertrag und 20 Jahre Partnerschaft mit Hauts-de-France Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7769 Ich eröffne die Aussprache. Weil er schon hier vorne steht, habe ich so eine Ahnung, dass der Kollege Krauß von der CDU beginnen möchte.
Oliver Krauß CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, dieser Eindruck täuscht Sie nicht, denn in der Tat möchte ich die Aussprache beginnen. Es ist „wichtig, das Weimarer Dreieck […] zu einer ganz neuen Kraft werden zu lassen“ – das ist ein Vermächtnis von Wolfgang Schäuble, aus seinem letzten Interview kurz vor Weihnachten. Das Dreieck aus Frankreich, Polen und Deutschland funktioniert im ureigenen europäischen Interesse. Am Anfang der europäischen Einigung bezeichnet der Begriff „freie Welt“ etwas sehr Reales: die Befreiung von der Diktatur einerseits und andererseits die „Verteidigung gegen neue diktatorische Gefahren“. Karl Dietrich Bracher unterstreicht diesen doppelten Sinn. In der Europäischen Gemeinschaft organisieren die Regierungen Solidarität, aber die lebensfähigen Inhalte sind das Werk der Jugend. Das ruft Charles de Gaulle in seiner Rede im Jahr 1962 an die deutsche Jugend Tausenden zu. Auf sie kommt es in Deutschland und in Frankreich an, um sich immer näher zu kommen und besser kennenzulernen. Für diesen Weg der gelebten Freundschaft haben wir im Landtag in seiner demokratischen Mitte seit jeher große Einigkeit. Dafür bin ich dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Europa ist das Lebensglück von Nordrhein-Westfalen. Die Erklärung von Minister Robert Schuman von 9. Mai 1950 gilt uns besonders. Dafür, den jahrhundertealten Gegensatz auszulöschen, arbeiten die Menschen hier in Nordrhein-Westfalen von Anfang Landtag an. Europa wird real in konkreten Projekten, als regionaler Aufbruch, in Kooperation und Freundschaft. Heute verblasst die Versöhnung, aus der die EU hervorgeht. „Nicht nur die junge Generation hat in der Breite noch nicht das Gefühl der Gefahren […] verinnerlicht“, hat Wolfgang Schäuble befürchtet. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden weniger als die Errungenschaft identifiziert, die sie waren und sind. Um die europäischen Werte aber verteidigen und weitergeben zu können, brauchen wir dringend die Sorge der Jugend für die lebensfähigen Inhalte. Dazu füllen wir den Aachener Vertrag mit Leben. Wir arbeiten gemeinsam für die Förderung ehrgeiziger Maßnahmen zum Kampf gegen den Klimawandel. Wir arbeiten für einen offenen, fairen und regelbasierten Weltmarkt mit hohen Umwelt- und Sozialstandards. Im August 2001 feiern 500 Jugendliche aus NRW, Nord-Pas-de-Calais und Śląskie die Eröffnung des Regionalen Weimarer Dreiecks hier im Plenarsaal. Im Jahr zuvor sind 2.000 Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen in Kattowitz dabei. Die Partnerschaft mit der Woiwodschaft Schlesien wird besiegelt. Die Jugendlichen mischen sich in den Strukturwandel ein. Es ist ihre Zukunft. Die Schwerindustrie hat ebenso Nord-Pas-de-Calais, heute in der Hauts-de-France, geprägt. Die letzte Zeche dort schließt 1990/1991. Im August 2004 knüpft NRW mit der nördlichsten Region von Frankreich die bilaterale Partnerschaft. Vor einer Woche hat sich der spätere Ausbau dieser freundschaftlichen Beziehungen zum zwanzigsten Mal gejährt. Trotz angespannter Haushalte mit Schwerpunkten in diesem Jahr auf Israel und der transatlantischen Gemeinschaft haben wir große Chancen, in der Energie- und Klimapolitik, bei Interreg, im Regionalen Weimarer Dreieck Potenziale zu heben und neu zu vernetzen – 250 Städtepartnerschaften zwischen Frankreich und NRW, 450 Schulpartnerschaften, 1.000 französische Unternehmen, die ihren Sitz hier bei uns in Westfalen haben. Die letzte gemeinsame Erklärung mit Hauts-de-France im Juli 2021 fokussiert Zukunft, künstliche Intelligenz, digitale Transformation. Im Weimarer Dreieck steht die Erneuerung der Partnerschaftserklärung an. Im Juli wird in Kattowitz der nächste Jugendgipfel starten. Im letzten Jahr war der Gipfel in Hautsde-France, in Lille. Dort schlugen die Teilnehmer zum Beispiel vor, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Energiewende, Energiesparen schon im Kindesalter zu verankern. Sie betonen den Einfluss formeller und informeller Bildung sowie zivilgesellschaftlicher Akteure. Nehmen wir das mit, bringen wir das zusammen! 24.01.2024 Das Weimarer Dreieck funktioniert aus ureigenen europäischen Interessen. Dafür gehen wir in die Offensive. Haben wir im Jahr der Europawahlen im Gedächtnis, was Karl Dietrich Bracher exponiert: „Freie Welt“ bedeutet von Anfang an auch „Verteidigung gegen neue diktatorische Gefahren“. Ich bitte daher herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag – für den französisch-deutschen Motor und dafür, Europa in unseren Regionen, überall vor Ort wirklich zu machen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Es folgt nun für die Fraktion der Grünen die Abgeordnete Berivan Aymaz. Bitte sehr.
Berivan Aymaz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ja, Nordrhein-Westfalen ist weltoffen, international breit vernetzt und pflegt zu zahlreichen europäischen Staaten enge partnerschaftliche Beziehungen. In Zeiten, in denen es mehr denn je gilt, die europäischen Grundwerte gegen die Feinde Europas und unserer Demokratie zu verteidigen, ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelebter Zusammenhalt. Der deutsch-französischen Freundschaft kommt dabei auch aus der Verantwortung gegenüber unserer Geschichte eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie ist der Schlüssel für Frieden in Europa. Sie ist tief verankert sowohl zwischen den Regierungen als auch den Parlamenten und ganz besonders zwischen den Bürgerinnen und Bürgern. Mit dem Elysée-Vertrag von 1963 wurde die Versöhnung unserer beiden Völker verbrieft. 2019 haben wir mit dem Vertrag von Aachen unsere bilateralen Beziehungen auf eine ganz neue Stufe gestellt. Er hat die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern noch enger, noch konkreter und noch erfolgreicher gemacht. Diese Zusammenarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird täglich mit Leben gefüllt. Es sind vor allem Bürgerinnen und Bürger, die sich so engagiert für diese Freundschaft stark machen – länderübergreifende Gartenprojekte, Multimedia-Events und Podcasts sind nur einige Beispiele. Ich finde, all diesen engagierten Bürgerinnen und Bürgern sollten wir auch noch einmal einen großen, herzlichen Dank aussprechen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Am 22. Januar hat sich die Unterzeichnung des Aachener Vertrags nun zum fünften Male gejährt. Diese Freundschaft setzt ein Zeichen der Hoffnung in dieser schwierigen Zeit. Landtag Deutschland und Frankreich leben es vor: Es gibt einen Ausweg aus der Spirale von Feindschaft, Gewalt und Zerstörung. Es gibt Hoffnung auf ein Leben in Frieden mit Aussöhnung statt Verachtung, und genau davon brauchen wir mehr in diesen Zeiten und in dieser Welt. Erst vor wenigen Tagen haben Außenministerin Annalena Baerbock und ihr neuer französischer Amtskollege Stéphane Séjourné die enge Zusammenarbeit auf der Ebene der Staaten noch einmal bekräftigt – ein gutes Zeichen, um Europa gemeinsam voranzubringen. Unser Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas. Mit kaum einem anderen Land ist die Zusammenarbeit NRWs so eng wie mit Frankreich. Dazu zählt auch die Partnerschaft mit der französischen Region Hauts-de-France – das wurde eben noch einmal ausführlich dargelegt –, mit der NRW seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden ist. Vor nunmehr 20 Jahren startete die bilaterale Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm. Ich finde es beeindruckend, dass in dieser Zusammenarbeit auch die Erinnerungsarbeit ganz zentral vereinbart worden ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Frankreich auf allen Ebenen ist angesichts der europapolitischen Herausforderungen dringender denn je. Vor dem Hintergrund der Europawahl am 9. Juni, über die wir unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt intensiv debattiert haben, wollen wir auch von Nordrhein-Westfalen aus unseren Beitrag leisten, um gemeinsam mit Frankreich vor allen Dingen die Idee Europas eines Lebens in Frieden und Freiheit voranzutreiben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Faktion der SPD hat nun der Kollege Josef Neumann das Wort.
Josef Neumann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten wie diesen über Europa zu sprechen, heißt auch, klar und deutlich zu analysieren, dass wir in Europa vor großen politischen Herausforderungen stehen. Wenn wir heute 20 Jahre Partnerschaft mit unserer Partnerregion Hauts-de-France und fünf Jahre Aachener Vertrag feiern und vieles in dieser Zeit auch erreicht haben, müssen wir dennoch feststellen, dass wir uns aktuell durchaus an einem Punkt befinden, an dem der europäische Gedanke von Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von vielen Seiten bedroht ist. 24.01.2024 In vielen Ländern Europas sind Rechtsextremisten unterwegs, die nichts Besseres zu tun haben, als das Europa, das wir haben, zu zerschlagen. Man will weg von einem freien Europa, von einem Europa der freien Grenzen, des freien Arbeitsmarkts, der freien Bewegung. Man möchte zurückkommen zum Nationalismus, zu neuen Grenzen, und man möchte sicherstellen, dass die Menschen doch lieber nicht so oft zusammenkommen. Das, was diejenigen, die vor 20 Jahren diese Partnerschaft geschaffen haben, und diejenigen, die vor fünf Jahren den Aachener Vertrag unterschrieben haben, wollten, war genau das Gegenteil. Wir wollen ein Europa der Freiheit, und wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen als ein Land mitten im Herzen dieses Europas der Motor für diese Freiheit und die Demokratie ist und bleibt. (Beifall von Inge Blask [SPD] und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Wir wollen, dass junge Menschen miteinander sprechen, dass junge Menschen sich treffen, dass sie sich vielleicht auch kritisch auseinandersetzen, aber dass sie gemeinsam an diesem Haus „Europa“ arbeiten. Heute wird es als Glücksfall bezeichnet. Aber die Erbfeindschaft zwischen Franzosen und Deutschen hat einmal Millionen von Menschen das Leben gekostet. Der Blutzoll, der für diese Freundschaft bezahlt wurde, ist unvorstellbar. Wir erleben heute weltweit an vielen Stellen, dass Menschen hohen Blutzoll zahlen müssen, damit wir irgendwo einen Frieden hinbekommen. Was wir in unseren Partnerregionen machen, was das Weimarer Dreieck – zwischen Deutschland, Polen und Frankreich – macht, was wir mit den französischen und genauso mit den polnischen und vielen anderen Regionen machen, ist ein enormer Beitrag zur Friedenssicherung in Europa. (Beifall von der SPD und der CDU) Junge Menschen, die sich kennen, junge Menschen, die sich begegnen, junge Menschen, die sich vielleicht lieben lernen und heiraten, werden nicht aufeinander schießen. Sie werden die Werte dieses Europas mit dem Löffel, mit dem sie täglich essen, aufsaugen. Wir sollten aus der Geschichte nicht nur der langen Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland, sondern auch aus der Geschichte dessen, was 1945 passiert ist, lernen. Auf diesen Trümmern gilt es, das jetzige Europa gegen alle Feinde der Demokratie, gegen jede Form von Nationalismus und Rechtsextremismus zu verteidigen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Länder überfallen, in ihrer Freiheit und in ihrer Selbstbestimmung beschnitten werden. Landtag Wir hier in Nordrhein-Westfalen, ein Land der Offenheit, ein Land des Willkommens, werden gemeinsam alles dafür tun, dass junge Menschen, ältere Menschen, Unternehmen, Wissenschaftlerin und Wissenschaftler sowie Schülerin und Schüler sich weiter treffen, sich austauschen, gemeinsam an neuen Projekten arbeiten, egal in welchen Bereichen. Wir sind davon überzeugt, dass das Haus Europa, das Haus, in dem Frieden, Freiheit und Demokratie herrschen, für Nordrhein-Westfalen das beste Zuhause ist. Deshalb wird die SPD auch diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die Fraktion der FDP hat nun Dr. Werner Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Natürlich stimmen wir auch diesem Antrag zu. Europa ist für uns in Nordrhein-Westfalen wie für alle anderen Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland das einzige Projekt, das in den letzten Jahren Frieden dauerhaft gesichert hat. Die nationale und regionale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich ist für diese Zusammenarbeit und die Stärkung der europäischen Idee daher unabdingbar. Das deutsch-französische Duo wird nicht zu Unrecht auch Motor der EU genannt, wobei man dazusagen muss, dass dieser Motor manchmal summt und gut läuft, manchmal aber auch stockt und einige Probleme hat, in Gang zu kommen. Ich erinnere mich da ganz gut an die Unterzeichnung des Aachener Vertrages, als Macron, der auch anwesend war, Wünsche geäußert hat. Diese Wünsche wurden bei allen als Ausdruck des Aufbruchs, als etwas Neues anerkannt, und es wurde festgestellt, dass wir diesen Weg mitgehen müssen. Frau Merkel war da sehr zurückhaltend, hat diese Wünsche zur Kenntnis genommen, hat aber sehr, sehr lange gewartet, bis sie darauf geantwortet hat. Auch Herr Scholz ist heute mit Äußerungen in diesem Bereich sehr zurückhaltend. Die damalige Bundeskanzlerin Merkel begründete aber auch die Vereinbarung des Aachener Vertrages in ihrer Bundestagsrede wie folgt. Sie sagte, ich zitiere: „Wir tun dies, weil wir in besonderen Zeiten leben und weil es in diesen Zeiten entschlossener, eindeutiger, klarer und zukunftsgewandter Antworten bedarf.“ Leider befinden wir uns auch fünf Jahre später in besonderen Zeiten. Der russische Angriffskrieg auf die 24.01.2024 Ukraine hält weiter an, und auch in Israel ist eine Entspannung der Lage erst einmal nicht in Blickweite. In diesen unsicheren und zugleich polarisierenden Zeiten müssen wir daher umso stärker für unsere europäischen und demokratischen Werte einstehen. Als FDP-Fraktion haben Sie uns mit diesem Antrag auch an Ihrer Seite, wenn es um die Stärkung der regionalen Partnerschaft im Weimarer-Dreieck geht. Unsere Partnerschaften mit der französischen Region Hauts-de-France und der polnischen Woiwodschaft Schlesien sind dabei wichtige Bausteine. (Beifall von der FDP) Wir alle profitieren davon und sollten dies weiter unterstützen. Daher sollten wir auch neue Partnerschaftsregionen in den Blick nehmen. Als Beispiel möchte ich das italienische Piemont nennen. So schaffen wir neue Impulse für eine erfolgreiche europäische Zusammenarbeit. Gerade mit Blick auf die Europawahl – das haben wir in dem Antrag eben auch schon gesagt – und das Erstarken von rechtspopulistischen Strömungen in den Ländern ist die Verbindung zu unseren Partnerstädten in Hauts-de-France zentral. Mit einer weiterhin guten Zusammenarbeit im Bildungs- und Jugendbereich machen wir deutlich, wie wichtig die deutschfranzösische Kooperation ist, welche historischen Erfahrungen gemacht worden sind und dass das gemeinsame Angehen von Zukunftsaufgaben für beide Seiten Vorteile bringt. Aber eins ist ganz wichtig: Europa muss man im Herzen haben. Da bin ich zuversichtlich. Die Mehrheit der Demokraten hier im Haus haben Europa im Herzen. (Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und von Andreas Bialas [SPD]) Wenn wir den interkulturellen Austausch der Jugendlichen weiter stärken, dann wird sich das auch positiv auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auswirken. Daher müssen weiterhin das Deutsch-Französische Jugendwerk und auch das Deutsch-Niederländische Jugendwerk bestmöglich unterstützt werden. Auch gilt es, die Erinnerungskultur bei den nachkommenden Generationen zu stärken. Auch das haben wir eben schon bestätigt. Beispielsweise sollte jeder Schüler, jede Schülerin einmal in seiner Schullaufbahn eine KZ-Gedenkstätte besucht haben. Nur so leben wir Europa, und die jungen Menschen werden Fehler nicht wiederholen, die in der Vergangenheit gemacht wurden. Wir unterstützen diesen Antrag. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Fraktionsvorsitzende Dr. Vincentz das Wort. Bitte.
Dr. Martin Vincentz AfD
Cher Monsieur le Président! Mesdames et Messieurs! Als ich heute Morgen wie die meisten Rheinländer meinen Plumo wegzog, kam ich arg in die Bredouille, als ich beinahe aus dem Bett stürzte. Womöglich hätte es dabei ernsthafte Blessuren geben können, aber: C’est la vie. Ich fühlte mich noch ganz plümerant, so malade war ich wohl vom letzten Tag. Aber nach diesem Malheur begab ich mich zum Frühstück aufs Canapé – ebenso wie eine Chaiselongue übrigens ein wichtiges rheinisches Wohnaccessoir. Dabei bereitete es mir ein gewisses Amusement als ein Enfant terrible dieses Parlaments im Kopf eine Rede als Hommage auf die französische Sprache im Deutschen durchzugehen. Der Clou dabei sollte sein, mit einem gewissen Charme apart, aber ohne allzu großen Affront durch irgendeinen Fauxpas in einer kleinen Passage der Rede zu produzieren oder große Allüren an den Tag zu legen, die Spuren Frankreichs in unserem Sprachschatz aufzuzeigen. So setzte sich die Rede peu à peu in meinem Kopf aus dem Lameng sozusagen nach dem gegebenen Reglement des Landtags zusammen. En passant, auch wenn das Französische an vielen Schulen nicht mehr so en vogue ist, so kann man ihm einen gewissen Esprit nicht absprechen. Es ist doch nonchalant par excellence in seinem jeweiligen Metier, die eine oder andere Bagatelle weltmännisch mit ein paar Phrasen auf Französisch abzukanzeln. Voilà. Nach einem Croissant und einer Tasse Muckefuck – übrigens das rheinische Mokka faux; jedem Tierchen sein Pläsierchen – begab ich mich nach einem kurzen Au revoir und einem Bisous bei dieser Tristesse natürlich mit einem Parapluie ausgerüstet auf den Trottoir. Noch eben kontrollieren, ob man das Portemonnaie eingesteckt hat – grundlos, eine Routine, die fast ein Déjà-vu produziert. Nach wenigen Kilometern von Krefeld über die Rheinpromenade, über den großen Boulevard, vis-à-vis des Rheinturms in den Landtag. Auf der Tagesordnung: ein buntes Potpourri an Anträgen, so manche Bagatelle, hier und da eine Petitesse, aber auch ehrliches Engagement. In diesen ersten Stunden heute hieß es – bei allen Anwürfen, pardon, aber mon dieu! –, die Contenance zu bewahren, die eine oder andere Tirade über sich ergehen zu lassen und dabei sich selbst nicht in Rage zu reden; aber: jeder nach seiner Fasson. Immerhin stimmt ja das Salaire, und am späten 24.01.2024 Nachmittag gibt es noch eine Rede zur deutsch-französischen Freundschaft. Apropos, mein liebster Begriff im Französischen ist neben „Weltanschauung“ ein „vasistas“. Die Legende sagt, dass ein Deutscher wohl mal gesagt hat: Was ist das? – Und der Franzose dachte: Endlich ein Wort für das Fenster über der Tür: Es ist ein vasistas, also völlig lost in translation. Wenn ich ein Resümee ziehen darf: Ein Land mit über 2.000 Käsesorten steht einem Land mit 1.500 Arten Aufschnitt gegenüber, mal in wechselseitiger Be-, mal in Verwunderung, in einer mittlerweile tiefen Freundschaft verbunden, aber sich dabei immer bei allen Gemeinsamkeiten auch ein wenig fremd. Das macht am Ende den Reiz aus, sich immer weiter kennenzulernen und weiter voneinander und übereinander lernen zu wollen – c’est ça. Ganz ehrlich: Ein wenig französische Entspannung – laissez faire würde man sagen – würde uns gerade in diesen Zeiten gut zu Gesicht stehen. Denn im tief demokratischen Frankreich würde bei allen Differenzen niemand darüber nachdenken, den Rassemblement National oder auch Zemmour verbieten zu wollen. In diesem Sinne: keine Fisimatenten! Adieu et bonne chance! (Beifall von der AfD – Rodion Bakum [SPD]: Wenn der Höcke das gehört hätte!)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als Landesregierung begrüßen wir diesen Antrag der CDU-Fraktion und der Grünen ausdrücklich. Mehr noch: Aus unserer Sicht ist es richtig und wichtig, dass das Parlament in diesen Tagen ein eigenes starkes Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft setzt. Wir haben es gehört: Am 22. Januar in dieser Woche, am Montag, jährte sich zum fünften Mal die Unterzeichnung des Aachener Vertrags. Dieser Vertrag hat seinerzeit dem Élysée-Vertrag von 1963 neues Leben eingehaucht, oder wie die damalige Bundeskanzlerin sagte: Es ist ein Update des Élysée-Vertrags mit dem Ziel, dass wir noch näher zusammenrücken. Es ist wie im Antrag bereits hervorgehoben: Wir pflegen mit keinem anderen Land so enge Verbindungen. Unsere Verbindungen sind mit keinem anderen Land so weitreichend und intensiv wie mit Frankreich. Mit anderen Worten: Unsere Freundschaft ist Landtag in dieser Qualität und Zusammenarbeit einmalig. Das kommt auch immer wieder zum Ausdruck. Ich habe am Montag gemeinsam mit dem Französischen Generalkonsul Etienne Sur an der Bergischen Universität Wuppertal Frau Professorin Dr. Mareuge als erste Frankreich-Gastprofessorin bei uns begrüßt. Als Landesregierung haben wir uns stark gemacht für die Errichtung dieser Gastprofessur, weil wir damit ein Zeichen setzen wollen, dass wir auch in unserem eigenen Zuständigkeitsbereich Akzente setzen können, um diese Freundschaft lebendig zu gestalten. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Josef Neumann [SPD]) Es passt auch deshalb, weil der Aachener Vertrag die kulturelle Zusammenarbeit, die Vernetzung der Bildungssysteme und auch die Sprachförderung der jeweiligen Partnersprache noch einmal besonders hervorhebt. Das sind alles Dinge, die in der Zuständigkeit der Länder liegen. Deswegen müssen wir nicht immer nach Berlin und Paris schauen und danach rufen, sondern können hier auch selber als Land Nordrhein-Westfalen vorangehen. Deswegen bin ich ganz sicher: Diese Gastprofessur, die unter großem öffentlichen Interesse in Wuppertal angefangen hat, wird ihren Beitrag leisten, dass wir den Aachener Vertrag ganz konkret mit Leben füllen. Es war auch insofern passend, als dass just an diesem Tag, am 22. Januar, der Staatsakt für Wolfgang Schäuble in Berlin stattfand. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber für mich war das von großer Symbolik, dass dieser Staatsakt für Wolfgang Schäuble, diesem großen Freund Frankreichs, genau an diesem Tag stattfand und dass der französische Präsident in brillantem Deutsch die europapolitischen Verdienste Wolfgang Schäubles gewürdigt hat. Das zeigt: Das ist eine Verbindung mit Herz, die wir miteinander haben. So müssen wir sie auch leben. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Natürlich erschöpft sich dieses Engagement nicht in Einzelprojekten. Ich glaube, man muss an dieser Stelle auch wieder auf die Dinge schauen, die uns institutionell miteinander verbinden. Das sind etwa die über 250 Städtepartnerschaften zwischen französischen Städten und Städten Nordrhein-Westfalens. Das sind knapp 500 Schulpartnerschaften oder auch die knapp 400 Hochschulpartnerschaften. Das alles sind Zahlen, die sich sehen lassen können und die zeigen: Wir haben ein dicht geknüpftes enges Netz der Freundschaft mit unseren französischen Nachbarn. Das kommt natürlich auch in der Wirtschaft zum Ausdruck. Frankreich ist unser wichtigster Handelspartner. Insofern ist das an dieser Stelle auch hervorzuheben. 24.01.2024 Wir wollen natürlich auch bei der Frage der Sprache weitermachen. Deswegen werden wir das Projekt FranceMobil vorantreiben, mit dem wir jungen Menschen den Einstieg in die französische Sprache erleichtern wollen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Interesse, gegenseitig die Sprache des Nachbarn zu lernen, abnimmt. Wir sollten dem nicht einfach nur tatenlos zuschauen, sondern unsererseits dem entgegentreten. Denn wir alle wissen: Sprache transportiert mehr als nur Begriffe. Das sind auch Emotionen. Das ist Kultur, die transportiert wird. Deswegen sollten wir als Land daran arbeiten, das zu fördern. (Beifall von der CDU) Das andere ist die gemeinsame Erinnerungsarbeit, etwa durch Fahrten zu Kriegsgräberstätten, die fester Bestandteil unserer erinnerungskulturellen Arbeit sind. Diese deutsch-französische Aussöhnung – Oliver Krauß hat in seiner Rede darauf hingewiesen – sollten wir immer wieder in Erinnerung rufen, damit auch die junge Generation weiß, welchen Preis andere Generationen bezahlt haben, dass wir heute in Freundschaft zusammenleben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für uns ist die Beziehung zu unserer französischen Partnerregion Hauts-de-France immer auch ein Teil, über den wir im Regionalen Weimarer Dreieck auch nach Polen schauen. Wir denken das immer auch trilateral. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Jahr das zehnjährige Jubiläum dieser Partnerschaft mit Hauts-de-France feiern werden. Der Ministerpräsident wird dafür im September auf dortige Einladung nach Hauts-de-France reisen. Wir werden unsere Partnerschaftserklärung noch einmal erneuern. Wir haben dafür entsprechend vorgearbeitet und wollen vor allen Dingen auch auf der europapolitischen Ebene unsere Zusammenarbeit verstärken, aber als ehemalige Kohleregionen auch andere Bereiche wie die Transformation, den Klimaschutz und erneuerbare Energien noch stärker gemeinsam in den Blick nehmen. Sie sehen damit: Uns gehen die Ideen nicht aus, uns gehen die Themen nicht aus. Insofern freue ich mich auf die nächsten 10 Jahre dieser besonderen Partnerschaft und danke für das besondere Interesse und die besondere Wertschätzung dieser in der Tat auch sehr besonderen Beziehung. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir freuen uns jetzt auf die Abstimmung, denn wir sind am Schluss der Aussprache angelangt. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7769. Wer stimmt diesem Landtag Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/7769 angenommen. Wir kommen zu: 17 Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5940 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/7779 zweite Lesung Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 1). Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/7779, den Gesetzentwurf Drucksache 18/5940 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/7779 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/5940 beschlossen. Wir kommen zu: 18 Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (21. Rundfunkänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/6847 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/7416 – Neudruck zweite Lesung 24.01.2024 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion ist bereits die Kollegin Andrea Stullich auf dem Weg. Bitte schön.
Andrea Stullich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen, den wir heute in zweiter Lesung beraten, ist im Medienausschuss am 7. Dezember unverändert und einstimmig angenommen worden. Das ist gut und richtig so. Denn es geht im Kern darum, unsere Landesanstalt für Medien für ihre vielfältigen Aufgaben finanziell besser auszustatten. Beispielsweise fördert die LfM Prozesse, mit denen lokale und regionale Medien auch im digitalen Zeitalter möglichst viele Menschen erreichen wollen. Unser Gesetzentwurf verändert den sogenannten Vorwegabzug, um den Finanzierungsanteil der LfM über den Rundfunkbeitrag zu erhöhen. So können wir der Landesanstalt mehr Mittel zur Verfügung stellen. Ihre Einnahmen steigen damit ab 2025 um 1,6 Millionen Euro. Das ist eine gute Nachricht. Ziel ist es, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch digital möglichst flächendeckend und professionell mit lokalen und regionalen Informationen versorgt werden. Entsprechende Projekte sollen aber nicht dauersubventioniert werden. Es geht vielmehr um eine befristete Unterstützung durch die LfM, die stufenweise verringert werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienhäuser in Nordrhein-Westfalen wollen unabhängigen, professionellen Lokaljournalismus zukunftsfähig aufstellen. Sie müssen sich anstrengen, um dafür neue Verbreitungswege nutzbar zu machen und digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Denn echte Vielfalt, sichere Arbeitsplätze und journalistische Unabhängigkeit kann es nicht ohne wirtschaftliche Tragfähigkeit geben. Das gilt auch und gerade für den Lokalfunk in NRW, dessen Reformprozess kurz vor dem Abschluss von einigen Stationen aus unterschiedlichen Gründen leider noch blockiert wird. In der Anhörung, die wir zu diesem Prozess im letzten Monat im Landtag hatten, ist immer wieder und von unterschiedlichen Seiten deutlich auf die schwierige wirtschaftliche Situation des Lokalfunks hingewiesen worden. Es ist allerdings auch wieder deutlich geworden, dass der größte Hebel zum Wandel innerhalb des Systems selbst liegt. Die lokalen Anbieter sind gefordert, einen solidarischen Reformansatz zu unterstützen und umzusetzen. Ziel ist es, einen Audioverbund mit hoher lokaler Identität zukunftsfähig aufzustellen, den Solidargedanken zu stärken und Vielfalt zu stabilisieren. Landtag Ja, der Umgestaltungsprozess im Lokalfunk erfordert von allen Akteuren viel Einsatz. Er stellt für einige Sender eine enorme Herausforderung dar, zumal die journalistische Qualität unbestritten ist. Sie allein rettet aber das System nicht; auch das ist in der Anhörung deutlich geworden. Deshalb möchte ich die zweifelnden Stationen ermutigen: Wagen Sie die Erneuerung, um Vielfalt im Lokalfunk zu erhalten. Seien Sie offen für strategische Kooperationen, gemeinsame digitale Geschäftsmodelle und mehr inhaltliche Zusammenarbeit. Sie haben es selbst in der Hand. (Beifall von der CDU) Mit unserem Gesetzentwurf unterstützen wir die Anstrengungen der Medienhäuser in NRW bei der digitalen Transformation, und zwar auf die Weise, die uns unter Einhaltung des Grundsatzes der Staatsferne möglich ist, nämlich indem das Gesetz die Mittel für die Landesmedienanstalt erhöht. Es freut mich, dass auch die anderen demokratischen Fraktionen diesen Ansatz sinnvoll finden und schon in der ersten Lesung hier im Plenum am 30. November Zustimmung signalisiert hatten. Kollegin Blumenthal hatte für die SPD ausdrücklich begrüßt, dass der Entwurf die Sicherung des Lokaljournalismus benennt, und Kollege Witzel hatte für die FDP zu Recht darauf hingewiesen, dass damit dem Ziel der Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt zusätzlich Ausdruck verliehen wird. Eine Maßnahme, die den Landeshaushalt und die Beitragszahler nicht zusätzlich belastet, die gleichzeitig den Lokaljournalismus im digitalen Zeitalter stärkt, die Vielfalt anstrebt und dabei staatsfern organisiert ist – mehr geht nicht. So funktioniert Politik für die Menschen. Deshalb bitte ich auch heute um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort.
Ina Blumenthal SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als SPD-Fraktion begrüßen wir den Gesetzentwurf als einen willkommenen Schritt in unseren Bestrebungen, die Vielfalt und Qualität unseres lokalen Medienangebots weiterhin zu stärken. Dieser Gesetzentwurf kann der digitalen Transformation privater Medienangebote dienen. 1,6 Millionen Euro sind eine gute erste Summe, um die Lokalradios beim Einstieg in DAB+ zu unterstützen. Aber was genau sind eigentlich die Vorteile im Vergleich zu unserem altbekannten UKW? Weshalb lohnt es sich für die Lokalradiosender, umzustellen oder zu erweitern? 24.01.2024 Im Vergleich zum UKW-Radio haben mehr Sender auf den Frequenzen Platz. Das erhöht die Vielfalt. DAB+ bietet eine höhere Klangqualität. Abseits der Ballungsräume – der eine oder andere fühlt sich vielleicht angesprochen –, wo es nicht unbedingt zuverlässigen mobilen Internetempfang gibt, kann DAB+ empfangen werden. Das erhöht die Erreichbarkeit aller. Erreichbarkeit ist hier ein gutes Stichwort. Denn nur wenn Lokaljournalismus und der Lokalfunk Bürgerinnen und Bürger erreicht, kann er auch wirken. Lokaler Journalismus bildet ein Fundament, auf dem eine informierte Bürgerschaft steht. In den turbulenten Zeiten der letzten Wochen wurde erneut deutlich, wie wichtig es ist, eine breite journalistische Vielfalt zu bewahren. Denn Vielfalt bedeutet Meinungspluralität, Angebotsvielfalt, Anbietervielfalt (Vereinzelt Beifall von der SPD) und in dieser Vielfalt eine notwendige Abwehr gegen Desinformation und Hetze. Wir als SPD-Fraktion begrüßen diesen ersten Schritt, sehen aber auch die Notwendigkeit, weitere Schritte zu unternehmen, um das lokale Medienangebot in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu stärken und sicherzustellen. Der Lokalfunk ist und bleibt ein wichtiger Player. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass die Herausforderungen im medialen Umfeld stetig wachsen. Hier ist die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von enormer Bedeutung. Doch nicht nur für diese Altersklasse muss die Medienkompetenz gestärkt werden. Medienkompetenz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und in allen Altersgruppen essenziell, damit sichergestellt wird, dass Hass und Diskriminierung vorgebeugt werden kann. (Beifall von der SPD) Die vorliegenden Gesetzesänderungen sind ein erster bedeutender Schritt, um die LfM in Nordrhein-Westfalen bei dieser Aufgabe unterstützen zu können. Deswegen stimmen wir als SPD-Fraktion zu. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnetenkollegin Anja von Marenholtz das Wort.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Auch ich möchte meinen Dank für den großen Konsens unter den demokratischen Fraktionen aussprechen. Der Weg in die Digitalisierung ist für die Lokalfunkanbieter eine der größten Herausforderungen, die sie Landtag haben. Dabei wollen wir helfen und dafür sorgen, dass dies gemeinsam gelingt. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir alle die für die Staatsferne nötige Förderung der Medienanstalten erhalten wollen. Das ist ein gemeinsames und gerade in diesen Zeiten ein besonders wichtiges Anliegen. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Man kann mit Fug und Recht sagen, dass die Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen in vielen Belangen bereits heute deutschlandweiter Vorreiter ist. Darauf darf man auch ein bisschen stolz sein. Ganz besonders stolz darf man auf die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen sein. Denn sie ist sehr progressiv und ein wertvoller Bestandteil der Medienwelt, die im privaten Bereich liegt. Sie hat sehr viele Initiativen gestartet von der journalistischen Ausbildung über KI-Fragen bis hin zu Maßnahmen gegen Desinformation, Hass und Hetze im Netz, Sexting. All diese Kampagnen trägt die LfM zu Recht sehr progressiv nach vorne. Wir sind hier mit einem sehr guten Partner an unserer Seite unterwegs. Ich glaube, wir alle sind froh, dass es uns gelungen ist, einen Weg zu finden, der LfM in der Transformation hin zur Digitalisierung der analog sendenden Sender, die ganz große Schwierigkeiten haben, ein Stück weit zu helfen. Das kann ich aus der letzten Sitzung der Medienkommission schon sagen. Die haben nicht gezögert und legen direkt los, sodass ich glaube, dass wir genau zur gleichen Zeit sehr gut zusammenwirken. Die einzelnen Sendestationen – wie schon mehrfach angeklungen, auch Frau Stullich hat das sehr breit ausgeführt – schaffen das nicht im Alleingang. Deswegen ergänzen wir juristisch um digitale Maßnahmen. Dem WDR muss man auch danken, dass er das mitträgt. Der Vorwegabzug ist für ihn ein wichtiger Schritt in der Solidaritätsfrage. Wir hoffen, dass mit dieser Maßnahme das erreichen, was wir wollen, nämlich die Stärkung der lokalen journalistischen Angebote. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt ein wichtiges Thema in den Blick, die Zukunft und die Finanzierung des Lokalfunks in Nordrhein-Westfalen. Etwa jeder dritte Sender in Nordrhein-Westfalen arbeitet jetzt schon defizitär 24.01.2024 oder steht kurz davor, bald in wirtschaftliche Turbulenzen zu geraten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Lokalradios bei den Kosten der Umstellung auf DAB+ durch einmalige infrastrukturelle Zuschüsse entlastet. Angedacht ist dies als Ergänzung von UKW, nicht als Ersatz, weil UKW heute immer noch die reichweitenstärkste Verbreitung hat. Als FDP-Landtagsfraktion haben wir frühzeitig gesagt, dass wir diesem Vorhaben nicht im Weg stehen, das Vorgehen laut Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Zu einer ehrlichen Analyse gehört allerdings: Diese kleine Hilfe löst das dahinterstehende und deutlich größere strukturelle Problem aus unserer Sicht noch nicht ganz. Unser Ziel ist der Erhalt der Medienvielfalt. Gerade wer Alternativen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie lokale Berichterstattung will und zur Kenntnis nehmen muss, dass wir leider einen Rückzug von Vielfalt im Bereich der Printprodukte in den Regionen haben, der muss ein elementares Interesse daran haben, dass wir leistungsfähige Lokalradiostationen in ganz Nordrhein-Westfalen vorfinden. Die Medienkommission der LfM hat im Januar 2021 einen befristeten Ad-hoc-Ausschuss zum Lokalfunk eingerichtet, der schon im Mai 2021 einen Bericht über seine Tätigkeit vorgelegt hat. Daran schloss sich 2021/2022 ein Prozess der Strukturanalyse an, mit der Umsetzung von Maßnahmen seit dem Jahr 2023. Die Herausforderungen im Lokalfunk sind leicht identifiziert. Wir haben Dutzende parallele DAB+- Angebote, die nun deutschlandweit bei uns verfügbar sind. Die Nutzer und ihnen folgend die Werbeeinnahmen wechseln in Internetportale. Wir haben parallel steigende Kosten von Mieten über Gehälter, Energie bis hin zur Technik. All das heißt, wir brauchen mehr Synergie, mehr Effizienz im Zweisäulenmodell, wenn dieses weiterhin Bestand haben soll. Es ist über gute organisatorische Sparbeispiele diskutiert worden. Eines ist, dass zwei benachbarte Lokalradiostationen für die technische Produktion gemeinsam ein Studio nutzen, also journalistisch-redaktionell weiter eigenständig lokal berichten, aber Vorteile durch technische Synergien erzielen. Das ist der richtige Weg. Es gibt ein Bekenntnis zum Lokalbezug und zur journalistischen Qualität – da gibt es keine Abstriche –, aber im organisatorischen Bereich wird kooperiert. Wir haben bei der Leistungsfähigkeit des Systems in Nordrhein-Westfalen eine größere Heterogenität aufgrund der vielfältigen regionalen Unterschiede. Ein reines Großstadtradio wie in Köln lässt sich grundsätzlich viel profitabler organisieren als die Abdeckung Landtag zahlreicher kleiner Gemeinden in einem Flächenkreis. Der Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen hat den Veränderungsbedarf im Lokalfunk im Landtag unlängst selber bestätigt und deutlich gemacht, die Sender sind selbst gefordert, ihren Beitrag zu leisten, aber auch wir als Gesetzgeber sind angesprochen. Deshalb müssen auch Sie als antragstellende Fraktionen sich fragen lassen: Wenn Sie dieses Vorhaben auf den Weg bringen, um Lokalradiostationen zu helfen, warum reglementieren Sie auf der anderen Seite Medienschaffende mit Normen zum Geschlechterwechsel in Veranstaltergemeinschaften oder der verpflichtenden Ausstrahlung des Abschaltfaktors Bürgerfunk? Es gibt noch mehr Faktoren, bei denen Sie etwas für die Lokalradios tun können. (Beifall von der FDP) Deshalb sagen wir als FDP-Landtagsfraktion: Wir wollen eine ergebnisoffene Strukturanalyse. Sie müssen viel größer denken. Was Sie hier konkret vorlegen, ist richtig und nicht zu kritisieren, aber es reicht insgesamt nicht aus, wenn wir uns die große Aufgabe ansehen, für 44 Sender in Nordrhein-Westfalen zu sprechen und deren Probleme in den Blick zu nehmen. Wir werden hier in den nächsten Jahren viele weitere Debatten über die Wirtschaftlichkeit des Lokalfunks, über Synergiepotenziale und ein faires Wettbewerbsumfeld führen müssen, immer auch im Vergleich zu dem konjunkturunabhängigen, milliardenschwer ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das alles fehlt in Ihrer Betrachtung. Wie angekündigt stehen wir dem Gesetz aber nicht im Wege und enthalten uns. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug sagen: Mit einem Gesamthaushalt von mehr als 9 Milliarden Euro unterhält Deutschland den teuersten staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Dieser gewaltige Apparat mit all seinen Möglichkeiten unter anderem der Eigenbewerbung, Marktforschung, Programmgestaltung und des Rechteerwerbs macht Wettbewerbern, die nach marktwirtschaftlichen Kriterien arbeiten müssen, schon fast traditionell das Leben schwer. Das gilt natürlich auch für den Radiomarkt. Wenn das Ziel nun also ist, Wettbewerber der Öffentlich-Rechtlichen zu stärken, dann ist die Lösung denkbar 24.01.2024 einfach: Streichen Sie die unzähligen Rundfunkwellen der Staatsender auf ein notwendiges Mindestmaß zusammen, und wir hätten, wie es in anderen Ländern der Fall ist, einen florierenden Wettbewerb auf dem Markt. Aber auf solche Gedanken kommen Sie natürlich nicht. Dabei ist die Not bei den Wettbewerbern in NRW besonders groß. Auch das hat politische Gründe. Während in vielen anderen Bundesländern durchaus gesunde und wirtschaftlich erfolgreiche Konkurrenzprogramme zu den Öffentlich-Rechtlichen entstanden sind, wurde hier in NRW – politisch gewollt – eine künstliche Landschaft aus rund 50 Lokalsendern angelegt, die sich im Regelfall jeweils auf das Sendegebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt beschränken. Was bisher schon nicht besonders erfolgreich war, droht nun im Zeitalter digitaler Verbreitungswege unterzugehen. An der einen oder anderen Stelle wäre das zu bedauern, denn es gibt durchaus Sender und Redaktionen oder meinetwegen auch einzelne Redakteure, die hochwertigen lokalen Journalismus betreiben, und das für Gehälter – auch das darf mal gesagt werden –, die deutlich bescheidener ausfallen als die bei der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz. Nach allem, was ich hier in den vergangenen Jahren über Medienpolitik hören und erleben durfte, muss ich annehmen, dass es Ihnen weniger darum geht, wenn Sie den Sendern jetzt per Gesetz Subventionen zuschustern. Denn NRW hat bei den Radios – bundesweit einzigartig und aus guten Gründen nie von irgendwem kopiert – eine ganz besondere Struktur geschaffen, nämlich das sogenannte Zweisäulenmodell, bei dem kleine Radiosender eben nicht von ihren Eigentümern, sondern von Kleinstrundfunkräten voller Politik- und Verbandsfunktionäre kontrolliert werden. Ergebnis ist, dass eine politische Meinungsvielfalt garantiert nicht aufkommt. Das sieht man gerade wieder sehr eindrucksvoll, wenn man verfolgt, wie ARD-Sender und Lokalsender gemeinsam eine Medienhysterie – wir haben es heute wiederholt gehört – gegen die einzige und derzeit größte Oppositionspartei in Deutschland steuern und ihre leichtgläubigen Zeitgenossen wie Schafherden durch die Innenstädte treiben. Solche Instrumente lassen Sie sich natürlich nicht gerne aus der Hand nehmen. Deshalb versuchen Sie nun, auf dem Weg der Subvention den Beitragstopf, dieses System zu erhalten, obwohl es offensichtlich nicht mehr ausreichend nachgefragt wird. Sie tun im Grunde also dasselbe, was Sie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk tun und was Sie – wir haben das schon diskutiert – gerne auch noch bei den Tageszeitungen tun würden, nämlich Medien und damit Meinungsmacht in Abhängigkeit des Staates zu bringen. Wie wird wohl jemand über die Politik berichten, die alleine über Wohl und Wehe der eigenen Zukunft Landtag entscheidet? Kann ein Redakteur kritische Distanz zu jemandem bewahren, der den eigenen Job garantiert und bei Nichtgefallen auch sehr schnell abschaffen kann? Der gesunde Menschenverstand spricht dagegen, die allgemeine Lebenserfahrung spricht dagegen, und journalistische Anstandsregeln sprechen auch dagegen. Diesbezüglich wird immer auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung Wert gelegt – aus guten Gründen. Wenn nun die Landesregierung Geld schickt, dann läuft das deutlich weniger transparent ab. Bezeichnenderweise sieht das ausgerechnet auch Dr. Schmid, der Direktor der Landesanstalt für Medien und damit der Behörde, die die Subventionen bald verteilen soll, sehr kritisch. Ich zitiere aus der Anhörung: „Das System muss die Lösung aus sich selbst heraus finden. Das ist nicht die Aufgabe der Politik.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Wir wünschen uns eine freie und unabhängige Medienlandschaft für Deutschland, unabhängig vor allem vom Wohlwollen der Politik, egal wer diese gerade bestimmt. Unsere Geschichte, auf die Sie in diesen Tagen so oft verweisen, lehrt uns auch, warum. Die AfD-Fraktion wird den Gesetzentwurf daher ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun der Minister und Chef der Staatskanzlei, Herr Liminski. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf soll der Landesmedienanstalt mehr finanzieller Spielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben gegeben werden. Das begrüßen wir als Landesregierung sehr. Denn die LfM handelt schon heute mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sehr engagiert und erfolgreich im Sinne ihres Auftrags. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist zum Ersten die effektive und effiziente Aufsicht. Wenn Sie sich das auch im Ländervergleich anschauen, stellen Sie fest, vielfach werden die Verfahren und Techniken, die wir bei uns in Nordrhein-Westfalen anwenden, von anderen Ländern kopiert oder übernommen. Mitunter hat auch das europäische Ausland Interesse daran angemeldet. Das Zweite ist der Dialog mit wesentlichen Akteuren in der Medienlandschaft; wir erleben es gerade beim Lokalfunk. 24.01.2024 Das Dritte ist die Förderung von Medienkompetenz. Das Vierte sind die sinnvollen Mechanismen zur Sicherung von Vielfalt und Partizipation. An fünfter Stelle stehen schon heute die Förderung und Anreize im Bereich der Medienentwicklung an der richtigen Stelle. Das alles ist bereits heute Aufgabe der Landesmedienanstalt, aber – es wurde eben schon gesagt – die Erwartungen an die Landesmedienanstalten nehmen zu. Insofern ist es wichtig, dass die Politik ein waches Auge darauf hat, der Landesmedienanstalt die notwendigen Ressourcen zu geben, damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann. Das gilt vor allem mit Blick auf den Lokalfunk; es wurde eben angesprochen. Dort wäre der Prozess der vergangenen Monate, in dem nicht nur Bewusstseinsbildung, sondern auch wirkliche Strategieentwicklung stattgefunden hat, ohne den Beitrag der LfM und insbesondere des Direktors persönlich so nicht denkbar gewesen. Insofern ist es gut, dass wir staatsfern, also außerhalb der Staatskanzlei, eine Instanz mit Autorität haben, die den Dialog zwischen Medienaktiven bzw. zwischen Akteuren der Medienlandschaft organisieren kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zum einen braucht es gute Inhalte, zum anderen aber auch entsprechende Verbreitungswege. Innovation funktioniert nicht ohne Investition. Diese Investition darf auch nicht nur punktuell und kurzfristig greifen. Wir müssen daran denken, dass unsere Medienhäuser vor vielfältigen finanziellen Herausforderungen stehen. Deswegen ist es gut, wenn die Landesmedienanstalt in die Lage versetzt würde, noch zielgerichteter zu unterstützen. Das ist gerade dann wichtig, wenn es uns wichtig ist – das nehme ich für den Großteil dieses Hohen Hauses einmal an –, dass es auch in der Fläche Nordrhein-Westfalens gute regionale journalistische Inhalte geben soll. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ganz konkret: Die in der Landesmedienanstalt angedachten Dinge wie ein DAB+-Förderprogramm können dabei helfen, dass wir eine Landschaft erhalten, die guten Journalismus in der Fläche ermöglicht und die ihm vor allen Dingen den Weg zu den Kundinnen und Kunden ebnet. Das ist nicht zuletzt nach einem Tag mit so vielen Debatten zur Bedeutung der Demokratie wie heute am Ende ein Beitrag dazu, unser demokratisches Gemeinwesen zusammenzuhalten. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/7416 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/6847 unverändert anzunehmen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf Drucksache 18/6847 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/6847 angenommen. Wir kommen zu: 19 Viertes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7534 erste Lesung Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 2). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7534 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend –, an den Ausschuss für Umwelt, Naturund Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 20 Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/6721 – Neudruck Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/7780 – Neudruck zweite Lesung 24.01.2024 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnetenkollege Dr. Geerlings das Wort.
Dr. Jörg Geerlings CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Neuregelung zu treffen, und es ist gut, dass wir das machen. Die Regelung ist aus dem Jahr 1962, also über 60 Jahre alt. Mit der polizeilichen Seelsorge sprechen wir einen besonderen Bereich der inneren Sicherheit an. Wir machen uns zu Recht Gedanken, wie Polizei handelt, ob sie rechtmäßig handelt. Es wird sehr konsequent geguckt, ob die Polizei rechtmäßig handelt. Viel zu selten fragen wir uns aber, was mit unseren Sicherheitskräften ist, wie es den Polizistinnen und Polizisten, die für unser Land so viel Gutes tun, dabei geht. Deswegen ist es gut, dass wir mit den Kirchen dieses Landes, mit der katholischen Kirche und mit der evangelischen Kirche, eine neue vertragliche Basis für diese Seelsorge aufsetzen. Ich danke ganz herzlich für diesen Entwurf und dafür, dass wir heute darüber sprechen, obwohl die Reden ursprünglich zu Protokoll gegeben werden sollten. Ich möchte der Landesregierung meinen Dank aussprechen, die diesen Entwurf gemeinsam mit den Kirchen unseres Landes, mit der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche, erarbeitet hat. Uns liegt sehr viel daran – ich bin davon überzeugt, dass das allen hier im Hause so geht –, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht nur physisch, sondern auch psychisch geschützt sind und Betreuung dann bekommen, wenn sie sie brauchen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich, und ich gehe davon aus, dass wir alle dem zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun die Abgeordnetenkollegin Frau Kampmann.
Christina Kampmann SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen der CDU vollumfänglich zu. Pfarrerinnen und Pfarrer haben eine wichtige Bedeutung für viele Menschen in unserer Gesellschaft. Sie geben gerade in schwierigen Lebenslagen Orientierung. Genau das gilt auch für die Polizeiseelsorge. Wenn Polizistinnen und Polizisten in schwierige Situationen geraten, wenn sie schwierige Einsätze zu bewältigen haben, schnell Entscheidungen treffen müssen, die manchmal auch langfristige Folgen haben, dann ist es wichtig, dass es jemanden gibt, der immer ein offenes Ohr hat, mit dem man reden und das Handeln auch mal reflektieren kann. Deshalb spielt die Polizeiseelsorge für unsere Polizei und damit auch für Landtag die innere Sicherheit in unserem Land eine sehr wichtige Rolle. Pfarrerinnen und Pfarrer in der Polizeiseelsorge unterliegen dem Beichtgeheimnis und der Schweigepflicht. Das heißt, sie bieten immer einen sicheren Rahmen, in dem man über sein Handeln reden und alles reflektieren kann, was bei einem Einsatz passiert ist. Deshalb stimmen auch wir diesem Gesetzentwurf zu. Es wurde gerade schon gesagt, eigentlich sollten die Reden zu Protokoll gegeben werden. Gestern habe ich dann eine E-Mail bekommen, dass wir doch darüber sprechen, aber nicht länger als jeweils anderthalb Minuten. Weil wir der CDU nicht nur zustimmen, sondern auch immer das machen, was CDU und Grüne sagen, zumindest an ganz, ganz vielen Stellen – da darf es auch mal Applaus geben –, (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) verbleiben wir so und danken ebenfalls der evangelischen und der katholischen Kirche für die gute Arbeit innerhalb der Polizeiseelsorge. – Ihnen allen gleich einen schönen Feierabend! (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Abgeordnetenkollegin Dr. Höller.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das mit den anderthalb Minuten ist bei mir nicht angekommen. Es ist zu später Stunde, ich finde es aber sehr wichtig, dass wir im Plenum auch mal Themen diskutieren und in den Fokus rücken, die nach außen hin weniger spektakulär sind, in der Sache aber für viele Menschen eine ganz große Bedeutung haben. Die Polizeiseelsorge – ihr habt es gesagt – leistet in NRW eine enorm wichtige Arbeit. Ich finde, es ist an der Zeit, dass wir uns damit auch im Plenum beschäftigen und einfach mal Danke sagen. Es ist auch deshalb wichtig, darüber zu sprechen, weil Seelsorge etwas mit Helfen und Sichhelfenlassen zu tun hat. Dieses Sichhelfenlassen ist nicht immer etwas, was man nach außen trägt, in den Fokus stellt, sondern es passiert häufig im Verborgenen. Daher ist es sehr wichtig, genau darüber zu sprechen, dass Sichhelfenlassen Normalität ist. Die Polizeiseelsorge ist ein fester Bestandteil unserer Polizeifamilie, ob nach extremen Einsätzen wie der Loveparade, ob als seelsorgerische Begleitung von Kolleginnen und Familie eines tödlich verunglückten Polizisten. Sie dient aber auch als 24.01.2024 Anlaufstelle. Ich halte das für wichtig, weil Polizistinnen und Polizisten damit eine Möglichkeit haben, sich jemandem anzuvertrauen, der Teil dieser Familie, aber nicht direkt in dem System verortet ist. Wir alle wissen, neben Alltagsreflexion und Supervision leistet die Polizeiseelsorge auch im Bereich der Ausbildung einen ganz wichtigen Beitrag. Alle Polizistinnen, egal welcher Religion, und ihre Angehörigen können sich an die Seelsorgerinnen und Seelsorger wenden. Wir haben es eben schon gehört, sie unterliegen der Schweigepflicht, was ein ganz wichtiger Punkt ist. Seelsorge in den Fokus zu rücken, ist auch deswegen wichtig, weil es zu einer professionellen Arbeitskultur und zur Professionalität gehört, sich mit sich selbst zu beschäftigen, zu reflektieren, was dieser wahnsinnig stressige Job, der ganz, ganz viele Dimensionen hat und der einen jeden Tag vor viele besondere physische und psychische Herausforderungen stellt, mit einem macht. Wir fordern von unseren Polizist*innen zu Recht eine hohe moralische Integrität. Wir haben als Arbeitgeberin, als Land daher die Pflicht, solche Strukturen zu schaffen und den Menschen, die für uns bei der Polizei arbeiten, anzubieten. Durch Seminare, Austauschformate, Begegnungen und vieles mehr unterstützen die Seelsorger*innen dabei, dass dieser moralische Wertekompass stabil bleibt. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf sehr gerne zu und freuen uns, dass das, was sonst im Verborgenen passiert, hier in den Fokus rückt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sollten die Reden erst zu Protokoll gegeben werden. Aber ich bin froh darüber, dass zumindest eine kurze Aussprache stattfindet, weil wir dadurch die Möglichkeit haben, uns bei der Polizeiseelsorge und allen Menschen, die hier aktiv sind, einmal als Parlament zu bedanken. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, was innerhalb der Seelsorge geleistet wird. Das ist ja wahrlich kein Job wie jeder andere. Vieles von dem Leid, das hier adressiert wird, können wir uns gar nicht vorstellen. Daher ist es wichtig, nicht nur Danke zu sagen, sondern vor allen Dingen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Polizei auch die volle Unterstützung erfahren zu lassen. Landtag Insofern begrüßt natürlich auch die FDP diesen Gesetzentwurf. Wir finden diese Initiative sehr richtig. Alles, was unserer Polizei guttut und was unserer Polizeiseelsorge guttut, ist am Ende auch gut für unser Land. Deswegen gibt es volle Zustimmung von uns. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und einen schönen Abend. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU-Chef Friedrich Merz konstatiert zu Recht: Die AfD ist die Partei der Soldaten und Polizisten. – Das kann man gar nicht oft genug sagen; denn der Mann hat damit wirklich recht. Gerade unsere Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen halten für uns alle den Kopf hin – jeden Tag, jede Minute. Sie halten den Kopf hin für eine Politik, die Probleme vor allem neu schafft, anstatt vorhandene zu lösen. Unsere Polizei muss das ausbaden, was Landesund Bundesregierung zu verantworten haben: immer mehr Verbrechen, immer mehr Straftaten. Sie muss aushalten, dass die Verbrecher, die sie fängt, von der Justiz gekuschelt anstatt konsequent verurteilt werden. Das als bunte Vielfalt verbrämte Versagen beim Schutz unserer Grenzen und der Unwille, Kriminelle und Illegale endlich konsequent abzuschieben, trägt dabei erheblich zu dieser Mehrbelastung für uns alle, aber eben auch für unsere Polizei bei. Um 14 % wuchs die Kriminalität allein im letzten Jahr unter Hendrik Wüst, Herbert Reul und ihrer schwarzgrünen Koalition, davon allein Clankriminalität um 20 %, Vergewaltigung um 25,5 %, Raub um 37 %. Die Folge ist klar: Die psychische, die mentale Belastung steigt. Es ist daher richtig, dass unsere christlich-abendländische Gesellschaft ihnen die Seelsorge durch die Kirchen auch institutionell ermöglicht. Es ist folgerichtig, auch die Mehrbelastung und die politikgetriebene Inflation auszugleichen. Die Mehrkosten von 150.000 Euro wie auch die Vereinbarung tragen wir daher selbstverständlich mit. Was wir aber nicht mittragen, ist eine grüne Politik der CDU, die erst die Ursachen dafür schafft, dass der Bedarf an Seelsorge steigt. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Was ist das denn jetzt schon wieder? – Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU] – Zuruf von Martin Metz [GRÜNE] – Simon Rock [GRÜNE]: Keine Ahnung!) 24.01.2024 Eines will ich als Katholik meinen Kirchenfunktionären ganz offen sagen: Ich erwarte, dass die nur durch Asylzuwanderer in den letzten Jahren vergewaltigten 7.000 Frauen von meiner Kirche endlich gesehen werden. (Beifall von der AfD) Ich erwarte auch, dass Schluss ist mit dem Gemauschel bei Missbrauchsfällen. Linksgrüne Anwandlungen und Pädokriminalität sind ganz sicher kein Boden, auf dem die Amtskirchen gedeihen können. Seelsorge ist hingegen eine Kernaufgabe. Die Polizei ist für mich Herzenssache. Daher noch einmal: Da stimme ich gerne zu. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Minister Herbert Reul.
Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich darauf gefreut, dass wir über das Thema, das ich für ein ungeheuer wichtiges Thema halte, wenigstens ein paar Minuten reden können. Dass solche Gelegenheiten immer irgendwie missbraucht werden, um zu sagen, wie toll man selber ist, und parteipolitische Streitereien anzufangen, begreife ich nicht mehr. Es ist auch unerträglich. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Kann man sich nicht einmal fünf Minuten auf etwas Wesentliches konzentrieren, nämlich auf eine grandiose Leistung, die die Kirchen erbringen, und ein herzliches Dankeschön an die Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger aussprechen, die für uns eine wichtige Aufgabe wahrnehmen? Ich will Ihnen ehrlich sagen: Als ich die Aufgabe als Innenminister übernommen habe, hatte ich überhaupt kein Gespür für diese Frage. Ich habe auf der Strecke gelernt, wie wertvoll diese Menschen sind, die für die Kirchen seit über 60 Jahren diese Arbeit in der Polizei erbringen. Das ist eine sensationelle, bedeutende Arbeit. Manchmal sind es die ganz dramatischen Ereignisse, wenn junge oder ältere Polizistinnen und Polizisten die ersten oder schwierige Einsätze verarbeiten müssen. Manchmal geht es auch darum, einem zu helfen, dass man sich auf seine Stärken besinnt, oder dafür zu sorgen, dass Polizisten und Polizistinnen im Bereich der demokratischen Resilienz stabil sind. Für mich war ganz eindeutig die größte Geschichte, als wir mit der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs angefangen haben, dafür zu sorgen, dass die Polizistinnen und Polizisten, die diese Arbeit machen, auch stabil sind – dass sie Hilfestellung bekommen Landtag und jemanden haben, der zuhört und ihnen möglicherweise auch einen Rat gibt oder sie stabilisiert. Das ist eine riesige Leistung. Ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass die Kirchen das machen. Übrigens hat auch das Zentrum für ethische Bildung und Seelsorge in Selm und in Brühl viel damit zu tun, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger uns dabei helfen. Lange Rede kurzer Sinn: Es ist großartig, dass wir jetzt eine Grundlage schaffen, um diese Einrichtung nicht dem Zufall zu überlassen, sondern ein Stück Verlässlichkeit zu organisieren. Deshalb bin ich dankbar, dass wir diese Vereinbarung haben schließen können. Im Mai 2022 gab es die Absichtserklärung. Dann war es noch ein bisschen komplizierter, bis man alles fertig hatte. Aber jetzt ist es fertig. Eigentlich wollte ich mich hier nur bei den Polizeiseelsorgern und -seelsorgerinnen bedanken. Auf Streitereien habe ich heute Abend keine Lust. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7780 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/6721 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/6721 – Neudruck – angenommen. Ich rufe auf: 21 Siebtes Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7720 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Daher gehen wir direkt zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7720 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Sportausschuss. Wer stimmt dieser 24.01.2024 Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 22 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/7787 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Daher kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/7787 an den Hauptausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 23 Wohlstand mit Anstand – Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7750 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7750 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag auch an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer Landtag stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 24 Ergebnisbericht 2023 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über den Jahresbericht 2021 Vorlage 18/2062 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/2062 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt gegen die Überweisung? – Wer enthält sich? – Keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 25 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2022 Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/7503 Eine Aussprache ist auch hierzu nicht vorgesehen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 18/7503 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Keiner. Wer enthält sich? – Auch keiner. Damit ist diese Überweisungsempfehlung ebenso angenommen. Ich rufe auf: 26 Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7814 Das ist ein Wahlvorschlag, der auch meine Person betrifft. Es stellt nach Auskunft der Landtagsverwaltung aber kein Problem dar, dass ich hier gleichzeitig präsidiere. In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese 24.01.2024 Wahlvorschläge im Rahmen einer verbundenen Einzelabstimmung und damit in einer Abstimmung entschieden werden kann. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/7814. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/7814 angenommen. Ich rufe auf: 27 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 15 gemäß § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/7777 Die Übersicht 15 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Bestätigung der Übersicht 15. Wer stimmt für die Bestätigung dieser Übersicht? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die in Drucksache 18/7777 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. – Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:45 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 54087 - 137 - Anlage 1 Zu TOP 17 – „Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll das Heilberufsgesetz novelliert werden. Ich bin sehr froh darüber, dass die Regelungen zur Berufsausübung umfassend überarbeitet wurden. Mit den Änderungen sollen der Schutz der Patientinnen und Patienten gestärkt, die Freiberuflichkeit der Heilberufe verbessert und die zunehmende Kommerzialisierung der Heilberufe eingeschränkt werden. Ich halte es für sehr wichtig, dass es nun auch eine Rechtsgrundlage gibt, durch die jetzt neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit eines interkollegialen Austausches bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Zudem wurde eine Rechtsgrundlage für die Sicherstellung eines tierärztlichen Notdiensts durch die Tierärztekammern geschaffen. Insbesondere in folgenden Punkten soll das Heilberufsgesetz geändert werden: – Durch die Änderung und Ergänzung der § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, § 30 Nummer 2, § 31 Absatz 2a und § 41 Absatz 3 wird eine Rechtsgrundlage für die Etablierung eines tierärztlichen Notdienstes geschaffen. – Mit der Streichung des § 12 Absatz 1 Buchstabe a) wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht unter Betreuung stehender Personen umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht dieses Personenkreises festgestellt. Das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung ist mit Artikel 38 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz unvereinbar. – § 16 Absatz 1 Satz 1 wird geändert, um die formellen Anforderungen an die Abgabe von Erklärungen bei Wahlen zur Kammerversammlung auch bei der Unterzeichnung von Wahlvorschlägen auf elektronischem Weg sicherzustellen und dadurch Wahlanfechtungen zu vermeiden. – Mit der Änderung des § 29 soll aus Gründen des Schutzes der Patientinnen und Patienten die zunehmende Kommerzialisierung der approbierten Heilberufe eingeschränkt werden. Die Ausübung von patientenbezogener ärztlicher, zahnärztlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit in gewerblicher Form ist nach dem Gesetzentwurf unzulässig. Bei gewerblichen Ein-- richtungen steht häufig nicht das Patientenwohl, sondern die Gewinnmaximierungsabsicht an erster Stelle. Aus unserer Sicht muss jedoch das Wohl der Patientinnen und Patienten an oberster Stelle stehen. Der Gesetzentwurf leistet mit der Neuregelung des § 29 hierzu einen wichtigen Beitrag. – Mit der Änderung des § 39 Absatz 2 wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Es ist nun sichergestellt, dass für alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten gleiche Prüfungsbedingungen gelten. – Die Änderung des § 120 dient der Bestimmung der Zuständigkeit für Prüf- und Anerkennungsverfahren bei den Pflegeberufen. Lassen Sie mich noch etwas zur Pflegkammer sagen. In dem Gesetzentwurf sind Übergangsregelungen für die Weiterbildung vorgesehen. Die Pflegekammer ist seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für die Weiterbildung ihrer Pflichtmitglieder zuständig. Sie hat bereits am 24. Oktober 2023 ihre eigene Weiterbildungsordnung verabschiedet. Diese hat wegen ihrer hohen Fachlichkeit und Praxisrelevanz viel Lob erhalten. Das war nur mit einer enormen Kraftanstrengung der ehrenamtlich tätigen Pflegefachpersonen zu schaffen. Dass über den Änderungsantrag nun die Freistellung der Mitglieder der Kammerversammlung zur Ausübung ihres Mandats geregelt wird, freut mich daher außerordentlich! Die Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Vorfeld in die beabsichtigte Gesetzesänderung eingebunden worden. Des Weiteren wurde zur beabsichtigten Gesetzesänderung eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Gesetzesentwurf wurde von den Sachverständigen vollumfänglich begrüßt. Sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag zur Freistellung der Mitglieder der Kammerversammlung zur Ausübung ihres Mandats wurde im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einstimmig zugestimmt.
Marco Schmitz CDU
Der hier eingebrachte Entwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes stellt dringend notwendige Reformen vor. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs wird das HeilBerG zukünftig mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang gebracht. Die bisherigen Regelungen in § 12 HeilBerG bedürfen einer Anpassung, um die Benachteiligung des betroffenen Personenkreises aufzuheben. 54087 - 138 - Außerdem muss der seit einigen Jahren im Gesundheitswesen festzustellende Trend zur „Vergewerblichung“ im Sinne der Patientinnen und Patienten aufgehalten werden. Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass gewerbliche Investitionen weniger am Wohl der Menschen ausgerichtet sind, sondern vielmehr das Ziel der Gewinnmaximierung in den Fokus stellen. Daher bedarf auch § 29 HeilBerG einer Überarbeitung. Die Änderungen umfassen die Themenbereiche der ärztlichen, psychotherapeutischen, zahnärztlichen und tierärztlichen Tätigkeiten. Weiterhin werden die §§ 16 und 32 HeilBerG ergänzt und angepasst. Die Änderungen des § 120 sind aus verwaltungsökonomischen und rechtlichen Gründen sinnvoll, um die Prüfungen in den Pflegeberufen von der Pflegekammer ab dem 01. Januar 2024 durchführen zu können. Diese Sicht teilen die Heilberufskammern in NRW vollumfänglich. Bewusst wurde interfraktionell der Bedarf gesehen, dass die Freistellung der Mitglieder der Pflegekammer geregelt wird. Mit der Ergänzung des § 115a „Freistellung für die Mitglieder der Pflegekammer“ ist dieser Sachverhalt nun geregelt worden. Gleichzeitig ist eine Evaluation in fünf Jahren vorgesehen. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt dringend notwendig gewordene Anpassungen, und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Im Heilberufsgesetz wurden einige Anpassungen vorgenommen. So hat die Konkretisierung der Regelungen für die Berufsausübung in den Heilberufen das Ziel, besser gegen die zunehmende Kommerzialisierung bei den Heilberufen vorgehen zu können. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten wird im vorliegenden Gesetzentwurf betont, dass die patientenbezogene ärztliche, psychotherapeutische, zahnärztliche und tierärztliche Tätigkeit nicht in gewerblicher Form erfolgen darf. Die nicht patientenbezogene Tätigkeit, zum Beispiel in Verbänden, Pharmaunternehmen etc. ist davon ausgenommen. Die Anforderungen zur Praxisführung in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts werden nun konkretisiert. Nach der ersten Lesung im Plenum und Beratung im Ausschuss im letzten Jahr im September folgte eine öffentliche Anhörung im Dezember letzten Jahres. Dort haben die Sachverständigen den geplanten Regelungen zugestimmt und um eine zügige Verabschiedung des Gesetzes gebeten. Die Pflegekammer hat in der Anhörung vorgetragen, eine Freistellungsregelung für die Mitglieder - der Kammer zu benötigen. Deshalb freut es mich außerordentlich, dass wir diese mit einem Änderungsantrag umsetzen konnten. Wir bedanken uns bei CDU, SPD und FDP, die hier an einer einvernehmlichen Lösung mitgewirkt haben. Somit bleibt mir auch nur noch, im Namen der Fraktion meine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in der durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses geänderten Fassung auszusprechen.
Susanne Schneider FDP
Der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Überarbeitung von § 29. Damit soll eine „Vergewerblichung“ der Berufsausübung der Heilberufe eingeschränkt werden und die Ausübung patientenbezogener Tätigkeiten konkretisiert werden. In der durchgeführten Anhörung wurde dazu ausführlich beraten und diskutiert. Die Sachverständigen haben aufgezeigt, dass mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung in § 29 die bisher alleine von den Kammern definierten Voraussetzungen zum Ausschluss einer gewinnorientierten Ausrichtung auf eine klare Grundlage gestellt werden. Nötig geworden war dies durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 20.03.2023. Die Oberverwaltungsrichter hielten die bisher geltenden Regelungen der Kammern nicht für hinreichend verfassungsrechtlich legitimiert. Bisher haben Satzungsregelungen der Kammern eine weitere Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Nach dem OVG-Urteil benötigt dieser Eingriff in die Berufsausübung eine gesetzliche Grundlage, die jetzt mit dem Gesetzentwurf geschaffen werden soll. Der von unserer Fraktion benannte Sachverständige Professor Dr. Gregor Thüsing hat es als „ein salomonisches Urteil“ bezeichnet, dass wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufs in den Grundzügen vom Gesetzgeber selbst vorgenommen werden, es aber der Satzungsautonomie der Kammern überlassen bleibt, deren Voraussetzungen konkret auszugestalten. Aus Sicht der Ärzteschaft soll zwar eine Führung von Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Form einer juristischen Person des Privatrechts möglich sein, aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Die konkrete Ausgestaltung der Voraussetzungen wird durch die Gesetzesänderung selber nicht verändert, sondern bleibt in der Satzungshoheit der Kammern. Als Freie Demokraten setzen wir uns in diesem Zusammenhang für eine Stärkung der Freiberuflichkeit, für eine weisungsfreie Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten sowie für faire Wettbewerbsbedingungen ein. 54087 - 139 - Die demokratischen Fraktionen haben im Fachausschuss zudem die Forderung der Pflegekammer NRW, eine isolierte Freistellungsregelung von der Arbeitspflicht während der Tätigkeit in den gewählten Organen der Pflegekammer im Heilberufsgesetz aufzunehmen, aufgegriffen. Diese Regelung ist für die Beschäftigten in der Pflege notwendig. Mit dem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag wurde dies in den Gesetzentwurf aufgenommen. Eine berufsübergreifende Regelung zur Freistellung von Kammerversammlungsmitgliedern wird hingegen von den unterschiedlichen Heilberufen kontrovers bewertet und wäre daher langfristig innerhalb der Heilberufe zu diskutieren. Weitere Änderungen des Gesetzentwurfes sind hingegen unstrittig und dienen der Klarstellung. Sie betreffen das Wahlrecht, einen tierärztlichen Notfalldienst und die Erweiterung des interkollegialen Austauschs bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf Zahnärzte. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Dr. Martin Vincentz AfD
Unabhängig von den Regelungen, die die Pflegekammer betreffen, welche ich hier bewusst ausklammern möchte vor dem Hintergrund, wie wir uns in dieser Causa positionieren, sind es sinnvolle und notwenige Anpassungen an das Bundesrecht einerseits und zeitgemäße Anpassungen andererseits. Neben dem Verbot der gewerbsmäßigen Ausübung patientenbezogener ärztlicher Tätigkeiten vor dem Hintergrund der zunehmenden Kommerzialisierung und Vergewerblichung im Gesundheitswesen steht der Schutz der Patienten im Vordergrund. Ebenfalls wird der Kinder- und Jugendschutz gestärkt. Durch den Gesetzentwurf erhalten nun auch Zahnärzte diese Befugnis zum interkollegialen Austausch, wenn sich der Verdacht ergibt, dass Kinder und Jugendliche Opfer von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung sind. Leider haben uns aktuelle Ereignisse – mit denen sich auch der Landtag immer wieder beschäftigt – vor Augen geführt, wie wichtig hier die interkollegiale Zusammenarbeit ist. Auch hat die öffentliche Anhörung verdeutlicht, wie wichtig eine Änderung und Anpassung des Heilberufsgesetzes ist, sodass diese unsere volle Unterstützung erhält. - 54088 - 141 - Anlage 2 Zu TOP 19 – „Viertes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Reden Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Raumordnung und Landesplanung sind Schlüsselthemen für den Ausbau erneuerbarer Energien und für eine nachhaltige Flächenentwicklung. Beides gehen wir als Landesregierung mit den Änderungen des Landesentwicklungsplans an. Wir ermöglichen die dringend benötigte Flächenbereitstellung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Dabei haben wir den Anspruch, bundesweit Vorreiter zu sein. Gleichzeitig gilt es, die zukünftigen Flächenbedarfe insbesondere bei der Transformation der Wirtschaft, der heimischen Landwirtschaft sowie beim Wohnungsbau mit ausreichend Flächen für die Naherholung und die Entfaltung der Natur in Einklang zu bringen. Dies alles erfordert flankierend ein effizientes Verfahrensrecht für die Raumplanung, das wir mit dem vorliegenden Änderungsgesetz sicherstellen. Wir begrüßen und unterstützen die im letzten Jahr in Kraft getretenen Änderungen des Bundesraumordnungsgesetzes und nutzen nun die Möglichkeit, eine reibungslose Verzahnung mit dem Landesrecht zu gewährleisten und auf Landesebene weiter zu justieren. Um den Gleichklang zum Bundesrecht zu gewährleisten und letztlich die Rechtsklarheit zu erhöhen, sind teils begriffliche Anpassungen erforderlich. Als Beispiel nenne ich den Bereich der Raumordnungsverfahren, die jetzt „Raumverträglichkeitsprüfungen“ heißen. Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen stärken wir das digitale Verfahren. Der Bund hat die digitale Beteiligung zum Regelfall erhoben. Daran wollen wir anknüpfen und die Beteiligung öffentlicher Stellen künftig ausdrücklich im Portal „Beteiligung NRW“ kanalisieren. So können wir die Digitalisierung der Verfahren konsequent fortschreiben und medienbruchbedingte Aufwände bei den Raumordnungsbehörden reduzieren. In wenigen Punkten wollen wir auch von der eigenen Regelungskompetenz Gebrauch machen, um von den insgesamt guten Vorgaben des Bundes abzuweichen. So wollen wir bei Zielabweichungsverfahren die bisher geltende „Kann-Regelung“ beibehalten. Transparente und ausdifferenzierte Planung nehmen wir auf Ebene des Landesentwicklungsplans vor. Zum Teil beinhalten die dortigen Zielfest-- legungen bereits eigene Ausnahmeregelungen. In solchen Regelungen sehen wir den effizientesten Weg für eine transparent gesteuerte Raumordnung. Demgegenüber birgt die im Raumordnungsgesetz eingeführte „Soll-Regelung“ für Zielabweichungsverfahren die Gefahr, dass wir Planer:innen und Verwaltungsfachleute in gesonderten Zielabweichungsverfahren binden und nicht da einsetzen können, wo wir für sie für die Umsetzung bedeutender Steuerungsaufgaben dringend brauchen. Mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes führt der Bund zudem erstmalig eine Definition für „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung ein“. Damit wird der Zeitpunkt fixiert, zu dem nachgeordnete Behörden Planungsziele in ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. In Nordrhein-Westfalen wird in der Praxis bisher auf einen früheren Zeitpunkt abgestellt. Insbesondere um die frühzeitige Wirksamkeit von Änderungen des Landesentwicklungsplans sicherzustellen, wollen wir daran festhalten, dass Ziele der Raumordnung mit Beginn des Beteiligungsverfahrens von den nachgeordneten Planungsebenen berücksichtigt werden. Raumordnung in Nordrhein-Westfalen braucht den passenden Rahmen im Sinne eines guten Verfahrensrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diesen Anspruch um. Ich freue mich auf die weitere Beratung.
Dr. Christian Untrieser CDU
Wir sprechen heute Abend über ein vermeintlich trockenes, juristisches Sujet: die Landesplanung und Raumordnungsverfahren. Dabei haben diese Instrumente Auswirkungen auf unser tägliches Leben, auch wenn wir uns dabei kaum Gedanken machen. Wenn ich heute Morgen auf der Autobahn nach Düsseldorf gefahren oder mit dem Zug hierhin gekommen bin; irgendwer hat mal festgelegt, dass die Schiene und die Fernstraße genau dort an dieser Stelle gebaut wird und nicht woanders. Jemand hat einmal festgelegt, wo in einer Stadt Industrie- und Gewerbegebiete hinsollen und wo die Menschen wohnen, wo Rohstoffe abgebaut werden, wo es Freiraum für die Natur gibt. All das ist Ergebnis der Raumplanung. Nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes ist das gesamte Bundesgebiet umfassend und Teilräume durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. 54088 - 142 - Der Charakter ist dabei so, dass trotz überörtlicher Planung die der kommunalen Selbstverwaltung innewohnende Planung nicht beeinträchtigt werden darf und dennoch auf das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik hinwirkt. Fachübergreifend bedeutet dies, dass nicht nur eine Fachrichtung, wie zum Beispiel die Rohstoffsicherung oder der Gewässerschutz betrachtet wird, sondern integrierend alle fachspezifischen Planungen aller anderen Bereiche Berücksichtigung finden und sich im Rahmen der Raumordnung einzufügen haben. Kennzeichen der Raumordnung ist das Gegenstromprinzip, das heißt alle Planungshierarchien werden reibungslos aufeinander abgestimmt. Das Landesplanungsgesetz NRW regelt in detaillierter Form, wie dieses Zusammenarbeit und die Ausgestaltung des Gegenstromprinzips abläuft. Von Zeit zu Zeit ergeben sich Änderungsbedarfe für das Landesplanungsgesetz. So auch heute wieder und deswegen legt die Landesregierung einen Entwurf für ein Änderungsgesetz vor. Darin wollen wir erstens – aufgrund einer Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundes – eine sprachliche Änderung vornehmen: „Raumordnungsverfahren“ wird durch „Raumverträglichkeitsprüfung“ ersetzt. Zweitens streichen wir das Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans aus der Aufzählung in § 2, denn dieses Instrument ist ausgelaufen. Neben dem Verweis auf das Klimaschutzgesetz nehmen wir drittens nun auch das Klimafolgenanpassungsgesetz auf. Viertens: Digitale Beteiligungsverfahren werden gestärkt und Stellungnahmen der öffentlichen Stellen müssen digital eingereicht werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns darüber in den nächsten Wochen diskutieren und am neuen Landesplanungsgesetz arbeiten.
André Stinka SPD
Mit dem Pakt zur Beschleunigung von Planungsund Genehmigungsprozessen hat der Bund Änderungen vorgeschlagen, um endlich für mehr Turbo zu sorgen. Es ist gut, dass sich der Bund hierauf mit den Ländern verständigen konnte. Die Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) des Bundesraumordnungsgesetzes bringen ebenfalls Verbesserungen zur Verfahrensbeschleunigung mit sich. Dass dies nun auch konsequent in NRW weitergedacht wird, begrüßen wir. Denn oft genug haben wir im Wirtschaftsausschuss bereits über die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren diskutiert. - Es ist nur folgerichtig, entsprechende Anpassungen in der nordrhein-westfälischen Gesetzgebung vorzunehmen, die durch die Änderungen auf der Bundesebene redundant geworden sind. So ist es sinnvoll, Doppelregelungen – wie eine doppelte Umweltverträglichkeitsprüfung – zu vermeiden. Ob es nicht mit den Änderungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen noch mehr Potenzial zur Beschleunigung gegeben hätte, ist im Ausschuss noch einmal zu hinterfragen. Einer Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Die Landesregierung bringt hier einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ein, mit dem sie nicht nur Änderungen im Raumordnungsrecht auf Bundesebene nachvollzieht, sondern auch die Besonderheiten Nordrhein-Westfalens im Planungsrecht aufzeigt. Machen wir uns daher zunächst die Ausgangslage klar: Mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes wurde vieles im Planungsrecht der Bundesrepublik Deutschland vereinfacht und modernisiert. Die Ampelkoalition in Berlin hat sich das Ziel gesetzt, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Eine der Maßnahmen dazu ist beispielsweise die Umstellung auf eine überschlägige Raumverträglichkeitsprüfung, die dann auch in NRW gelten wird. Ein anderer Aspekt ist, dass nun endlich das Internet zum Mittel der Wahl für das Veröffentlichen der Planunterlagen ist. Im Jahr 2024 ist das wirklich mehr als angemessen. Diese und weitere Punkte ziehen jetzt, ganz selbstverständlich, Anpassungen in unserem Landesplanungsgesetz nach sich. Genau hinschauen werden wir, als Landesgesetzgeber, dabei natürlich bei den Punkten, an denen die Landesregierung vorschlägt, von den Ausführungen im Raumordnungsgesetz abzuweichen. Hier sind vor allem zwei Aspekte zu nennen. Zum einen sieht der Gesetzentwurf nämlich vor, dass in Aufstellung befindliche Ziele von der Raumordnung schon ab dem Zeitpunkt an beachtet werden sollen, an dem das Aufstellungsverfahren begonnen hat. Das entspricht auch der heutigen Praxis und Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, erfordert aber wegen des geänderten Bundesrechts jetzt eine neue Klarstellung im Landesplanungsgesetz. Dass die Landesregierung diese Klarstellung jetzt herstellen und damit die gewohnte Praxis beibe-54088 - 143 - halten möchte, will ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen. Denn wir sehen ja derzeit bei der Änderung des Landesentwicklungsplans zum Ausbau der erneuerbaren Energien, wie klug und richtig es ist, dass die Regionalplanung die neuen Vorgaben für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen schon heute berücksichtigt, dass also in unserer komplexen Planungshierarchie neue politische Vorhaben, die ja nicht aus dem Nichts kommen, sondern die eine unmittelbare Reaktion auf äußere Einwirkungen und Zwänge darstellen, wie den Klimawandel und die drastisch veränderte Energieversorgungslage seit dem russischen Angriff auf die Ukraine, auf die wir schnell reagieren müssen, dass diese politischen Vorhaben und Ziele auch trotz unserer komplexen und partizipativen Planungshierarchie schnell eine gewisse Wirkung entfalten können. Nur so werden wir es zum Beispiel schaffen, die Flächen für die Windenergie bis Ende 2025 auszuweisen und so einen frühzeitigen, großflächigen Ausbau zu ermöglichen. Zweitens geht der NRW-Gesetzentwurf eine wesentliche bundesgesetzliche Änderung nicht mit, nämlich die, dass Zielabweichungsverfahren von einer Kann- in eine Soll-Vorschrift umgewandelt werden. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Zielabweichungsverfahren bleiben weiterhin eine Ausnahme. Und da bereits in den Raumordnungsplänen, insbesondere im Landesentwicklungsplan, viele Ausnahmeregelungen enthalten sind, erscheint das auch auf den ersten Blick durchaus vernünftig. Denn niemand braucht eine Soll-Vorschrift, die am Ende vor allem dazu führt, zusätzliche, langwierige Verfahren zu erzeugen, wenn sich dieselben Ergebnisse auch durch eine frühzeitige, flexible Festlegung im Raumordnungsplan erreichen lassen, über die sich zugleich auch eine höhere Plaungssicherheit schaffen lässt. Gleichwohl freue ich mich darauf, dass wir diese und alle weiteren Inhalte des Gesetzentwurfs im Ausschuss noch ausführlich und mit der gebotenen Gründlichkeit beleuchten und dabei auch die Tiefen des Planungsrechts näher eruieren und uns die Auswirkungen der Änderungen des Raumordnungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen ganz genau anschauen werden. Der Überweisung stimmen wir in diesem Sinne selbstverständlich zu.
Dietmar Brockes FDP
Am 28. September 2023 traten mit Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) - Änderungen des Bundesraumordnungsgesetzes in Kraft. Das Raumordnungsrecht unterliegt der Abweichungsgesetzgebung. Dies bedeutet, dass die Vorschriften aus dem Bundesraumordnungsgesetz grundsätzlich unmittelbar in den Ländern gelten, die Bundesländer jedoch ergänzende und auch abweichende Regelungen in den eigenen Landesplanungsgesetzen treffen können. Mit den Anpassungen im Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen gilt es im Sinne von Rechtsklarheit und Rechtsvereinfachung, landesrechtliche Regelungen, die in den neuen bundesrechtlichen Regeln aufgehen, einzusparen – digitale Beteiligung und Planerhaltung – und einen einheitlichen Sprachgebrauch von Bundes- und Landesrecht sicherzustellen – „Raumverträglichkeitsprüfung“ statt „Raumordnungsverfahren“. Darüber hinaus sind landesspezifische Anforderungen durch abweichendes Landesrecht zu wahren – Zielabweichungsverfahren und Definition in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich zudem aufgrund des Auslaufens des Regionalen Flächennutzungsplans als Raumordnungsplan. Hier handelt es sich nur um technische und redaktionelle Änderungen. Sie haben sich aufgrund der Änderung des ROG ergeben. Den Änderungen stimmen wir zu.
Christian Loose AfD
Hiermit stimmen wir der Überweisung des Gesetzesentwurfes zu. 54089 - 145 - Anlage 3 Zu TOP 21 – „Siebtes Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: In der Zeit vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 findet in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft der Männer statt. In Nordrhein-Westfalen werden 20 von insgesamt 51 Spielen in den Städten Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln stattfinden. In diesen sogenannten Host-Cities sind nicht nur die Stadien Austragungsorte für die dort stattfindenden Spiele. Die Host-Cities haben sich vielmehr gegenüber der UEFA verpflichtet, ein darüber hinaus gehendes umfassendes Begleitprogramm anzubieten. Dies umfasst z. B. an Spieltagen ergänzende Fan-Meeting-Points sowie während des gesamten Turniers – insgesamt 30 Tage – eine Fan-Zone inklusive Programm wie Fan-Unterhaltung und Fan-Aktivitäten sowie Public-Viewing im Stadtgebiet für alle 51 Endrundenspiele. Die Veranstaltungen reichen hierbei teilweise bis in die Nachtstunden hinein. In der jeweiligen Umgebung der Fan-Zonen und Public-Viewing-Veranstaltungen der Host-Cities aber auch in anderen Städten, die Public-Viewing-Veranstaltungen anbieten, ist während des gesamten Turniers mit erhöhten Lärmimmissionen zu rechnen. Dies betrifft auch die Nachtzeit nach 22 Uhr. Die immissionsschutzrechtliche Bewertung der Veranstaltungen erfolgt durch den nordrheinwestfälischen Freizeitlärmerlass und das Landes-Immissionsschutzgesetz. Das Landes-Immissionsschutzgesetz verbietet zwischen 22 und 6 Uhr grundsätzlich alle Betätigungen, die die Nachtruhe stören können. Es enthält derzeit eine Regelung, die die Erteilung von Ausnahmen in das Ermessen der Gemeinden stellt. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll über die bereits geltende Ausnahmemöglichkeit hinaus ein zeitlich befristeter Ausnahmetatbestand zur Durchführung von Veranstaltungen in Zusammenhang mit der EM 2024 ergänzt werden. Die Ausnahme sieht vor, dass von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte im Zusammenhang mit der EM 2024 durchgeführte Großveranstaltungen außerhalb von Wohngebieten sowie sonstigen lärmsensiblen Gebieten in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22 und 24 Uhr stattfinden können. - Mit einem Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept muss hierbei jedoch sichergestellt werden, dass gemessen und beurteilt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm bei einer angrenzenden Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel verursacht werden. Diese generelle Regelung im Gesetz gibt den Gemeinden die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit, um über einen längeren Zeitraum Veranstaltungen in Zusammenhang mit der EM 2024 zu ermöglichen und sorgt zugleich für eine Verfahrensvereinfachung. Die befristete Ausnahmeregelung wird hierbei dem öffentlichen Interesse an der Durchführung von Veranstaltungen wie auch einem angemessenen Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen gerecht. Eine vergleichbare Situation existierte in Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2006, als die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland ausgetragen wurde und die Austragungsstädte ähnliche Rahmenprogramme und Begleitveranstaltungen angeboten haben. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2006 das Landes-Immissionsschutzgesetz befristet geändert, sodass es ausreichend Spielräume für die Kommunen gab, um Großveranstaltungen rechtssicher zuzulassen. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Public-Viewing und ähnliche Veranstaltungen gemeinsame freundschaftliche Begegnungen ermöglicht haben und eine große Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern gegeben war. Angesichts des weitverbreiteten Interesses an diesen Sportveranstaltungen besteht häufig auch eine gesteigerte Bereitschaft, kurzfristige Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinzunehmen. Im Regelfall dürfte daher an der Durchführung der Veranstaltungen ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen. Darüber hinaus sollen im vorliegenden Gesetzesentwurf redaktionelle Änderungen der §§ 11 und 14 vorgenommen werden. Hierdurch werden veraltete Bezüge zum Sprengstoffrecht aktualisiert und die Begrifflichkeiten konsistent zur Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz angepasst. 54090 - 147 - Anlage 4 Zu TOP 22 – „Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages“ – zu Protokoll gegebene Rede Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Der IT-Staatsvertrag ist eine wesentliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um gemeinsam die Digitalisierung in Deutschland voranzubringen. Er ist ursprünglich zum 1. April 2010 in Kraft getreten und etablierte den IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik. Nun soll er zum zweiten Mal nach 2019 geändert werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Konferenz am 6. November 2023 den vorgelegten Entwurf des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags beschlossen. Nach Billigung durch das Kabinett hat der Ministerpräsident den Änderungsstaatsvertrag im Dezember 2023 unterzeichnet. Der geänderte IT-Staatsvertrag soll nach Ratifizierung durch den Landtag am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Erstmals ist der IT-Staatsvertrag mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 geändert worden. Infolgedessen wurde zum 1. Januar 2020 die FITKO, Föderale IT-Kooperation, als Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Bundes und aller Länder in Frankfurt am Main errichtet. Zudem hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Mit der zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages sollen nun vor allem die Finanzierungsmodalitäten der FITKO neu ausgerichtet sowie dem IT-Planungsrat flexiblere Handlungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Durch den Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag wird der IT-Staatsvertrag in wesentlichen Punkten weiterentwickelt, von denen ich einige nennen möchte: – Als Nachfolge des Digitalisierungsbudgets der Jahre 2020 bis 2022 wird ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget eingerichtet. Für die Länder und den Bund bedeutet dies die Verpflichtung, für Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens Finanzmittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen. Im Wirtschaftsplan der FITKO soll die Höhe dieser Mittel jeweils für die folgenden drei Jahre geplant werden. Die Länderanteile an den Projekten werden dabei nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet. Der Bund über-- nimmt einen festen Anteil in Höhe von 25 Prozent. – Dem IT-Planungsrat soll die Kompetenz eingeräumt werden, kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche zur Verfügung zu stellen oder zu projektieren. Hierfür sollen ihm nach Aufstellung und Genehmigung des Wirtschaftsplans bis zu 15 Prozent des dauerhaften Digitalisierungsbudgets zur Verfügung gestellt werden. – In der Präambel wird festgestellt, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist. Zudem wird nach temporären und dauerhaften Aufgaben der FITKO unterschieden. – Weiter soll der IT-Planungsrat als Auftraggeber von Online-Antragsverfahren nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) fungieren können. Die Aufgaben des IT-Planungsrates sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Mittlerweile sind zahlreiche Digitalisierungsprojekte gestartet, zum Beispiel die Deutsche Verwaltungscloud, der Aufbau eines föderalen IT-Architekturmanagements und die Registermodernisierung. Um seiner Steuerungsaufgabe auch weiterhin angemessen nachkommen zu können, ist es entscheidend, dass der IT-Planungsrat verlässlich über Finanzmittel verfügt und auch eigene Gestaltungsspielräume hat. Operativ wird er hierbei von der FITKO unterstützt. Die Etablierung einer gesicherten dauerhaften Finanzierung folgt der Erkenntnis, dass Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe ist. Das Budget wird zweckgebunden eingesetzt, da es mit konkreten Projekten zu unterlegen ist. Über die Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung im Wirtschaftsplan der FITKO entsteht eine zusätzliche Verlässlichkeit, um auch in mehrjährigen Projekten agieren zu können. Dass der IT-Planungsrat kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche zur Verfügung stellen kann, trägt ebenfalls zu seiner Stärkung bei. Durch diese Neuerungen im Staatsvertrag wird der Stellenwert der Verwaltungsdigitalisierung nach außen sichtbar erhöht. Die geplanten Änderungen am IT-Staatsvertrag sind sinnvoll und erforderlich. Damit der Änderungsvertrag wie beabsichtig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann, ist die Behandlung und Ratifizierung im Laufe des Jahres 2024 in allen Parlamenten der Länder und des Bundes erforderlich. Hierfür bitte ich um Ihre Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung.
