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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Ich hatte, glaube ich, schon zweimal 24.01.2024 ausgeführt, dass es sich um eine jährliche Überprüfung handelt, die wir dann beginnen, wenn sie aufgrund der vorliegenden statistischen Daten begonnen werden kann. < Da muss nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eine Vielzahl von Daten einfließen, die nicht wir selbst erheben. Das fängt an bei der Kranken- und Pflegeversicherung und geht bis hin zu Kindergeldstellen und Ähnlichem. Daran hängen auch Themen wie die von Ihnen in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten sicherlich häufiger diskutierte Bürgergelderhöhung. Alle diese Themen spielen in den regelmäßigen Rhythmus der Überprüfung durch unsere Fachabteilung hinein. Immer dann, wenn die Daten vollständig sind, starten wir abschließend den Rechenlauf, und danach wird Ihnen das Ergebnis vorliegen. Wir haben nach dem Verfassungsgerichtsurteil die Pflicht, jedes Jahr zu überprüfen, und das tun wir seit Jahren.

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