Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf kann man unter zwei Aspekten einordnen. Ich fange mal mit dem inhaltlichen an: Er verweist auf den Jahresbericht 2018 des Landesrechnungshofs und darauf, dass dieser richtigerweise ein hohes Maß an Transparenz bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln einfordert. Dies in einen Gesetzentwurf zu gießen, ist richtig und schafft Transparenz über Milliardenbeträge gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit. Aus unserer Sicht kann man da schwer widersprechen. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu und freuen uns auf die Beratungen im Fachausschuss. Es gibt allerdings eine zweite Dimension. Um das richtig einordnen zu können, muss man sich wieder einmal vor Augen führen, dass die antragstellende FDP-Fraktion noch vor eineinhalb Jahren eine Regierungsfraktion war. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP, Herr Kollege Witzel, ist heute derselbe wie damals. Man fragt sich auch hier leider: Warum kommt das erst jetzt? (Ralf Witzel [FDP]: Weil wir jetzt 8,5 Milliarden Euro haben!) Warum haben Sie das nicht schon im Jahr 2019 eingebracht? Da hat die damalige Landesregierung nämlich im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgestellt. Es ging damals um die bessere Verankerung der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung. Warum hat die FDP nicht einfach das, was sie heute eingebracht hat, zum Gegenstand der Haushaltsberatungen damals gemacht? Landtag Sie hätten einen Änderungsantrag einbringen können. Uns sind keine öffentlichen Verlautbarungen bekannt, dass Sie das gerne gemacht hätten. Sie hätten es mit den anderen Fraktionen durchaus durchsetzen können. Das nennt sich gelebter Parlamentarismus. Aber nichts davon! Dem Wunsch des Landesrechnungshofs nach Transparenz kann man schwerlich widersprechen, das galt damals aber genauso. Auch die Stellung als Partner in einer Regierungskoalition macht eine Fraktion nicht zum bloßen Abnickverein. Soll die Öffentlichkeit merken, dass die FDP laut und – zugegebenermaßen – in diesem Fall richtig brüllen kann, aber nur in der Opposition, und sobald der Dienstwagen vor der Tür steht, wird man ganz zahm und summt das Lied der jeweiligen Regierungspartner? Sie haben auch immer artig die Schuldenbremse und solide Finanzen eingefordert. Im Bund können wir sehen, was das unter Ihrem aus NRW stammenden Finanzminister Lindner heißt: Es werden verfassungswidrige Haushalte eingebracht. Ob in dem jetzt vorliegenden Haushalt 2024 wirklich alles verfassungsfest ist, werden wir sehen. Dieses Verleugnen eigentlicher Überzeugungen, in dem Fall von der FDP, ist es, was den Wähler abstößt und die AfD wählen lässt. Frau Müller-Rech hat heute Morgen von Politikverdrossenheit gesprochen. Das hier ist einer der Gründe dafür. Ein übles Beispiel bietet auch Frau Strack-Zimmermann von der FDP. Sie unterstützt eigentlich die Ukraine und will dorthin Waffen liefern, wenn die Waffenlieferungen aber von der CDU in einem Antrag gefordert werden, wie jüngst im Bundestag, dann stimmt Frau Strack-Zimmermann dagegen, weil die Opposition das fordert. Und die darf nach der verqueren Regierungslogik keinen Stich machen. Die FDP-Frau verleugnet also ihre eigenen Ansichten, und das in einer Frage von Leben und Tod für die Leute, die sie eigentlich zu unterstützen vorgibt. Unglaubwürdig? Noch untertrieben! Wer soll das ernst nehmen? Diese Frau stellt sich hin und möchte meine Partei durch einen unappetitlichen Vergleich beleidigen. Dass ich nicht lache! Sie hat allerdings vergessen: Die organische Materie, die sie anführte, hat die überaus angenehme Eigenschaft, als Dünger zu wirken, und zwar in diesem Fall als Dünger für unsere Mitgliederzahlen und den Zuspruch bei den Wählern. Wir als AfD-Landtagsfraktion überlassen solche Verbiegungen der FDP. Gleichgültig, wer einen guten Antrag stellt, er bekommt unsere Stimmen. In diesem Fall gilt das nicht nur für die Überweisung in den Ausschuss, sondern auch für den Antrag an sich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) 24.01.2024
