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Dirk Wedel

FDP 24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung zur Vorlage eines Modells zur Lösung der Altschuldenproblematik auf. Anders als CDU und Grüne vielleicht meinen, ist die Forderung nicht überholt, da die Landesregierung am 19. Juni 2023 zwar eine Altschuldenlösung für das Jahr 2024 angekündigt, diese dann aber aufgrund des verheerenden Echos aus den Kommunen am 22. August 2023 wieder zurückgenommen hat, obwohl Ministerpräsident Wüst in der Rheinischen Post vom 24. Juni 2023 noch vertont hatte – Zitat –: „Das einzige, was man nicht machen darf, ist, es noch länger liegen zu lassen, […]“ Die Landesregierung hat nun einen neuen Versuch für 2025 in Aussicht gestellt. Wie wir vergangene Woche von den kommunalen Spitzenverbänden in einer Anhörung erfahren haben, hat die Landesregierung die gewonnene Zeit bislang aber nicht dazu genutzt, ihr Altschuldenmodell gemeinsam mit den Kommunen weiterzuentwickeln. Die Forderung an die Landesregierung zur Vorlage eines Modells zur Lösung der Altschuldenproblematik ist also aktueller denn je. Da allerdings der aus November 2022 stammende Antrag die Eckpunkte des Bundes vom März 2023 noch nicht berücksichtigen konnte, wird sich die FDP-Fraktion enthalten. Zutreffend ist, dass es einer substanziellen Beteiligung des Landes an einer Altschuldenlösung ebenso wie einer Eigenleistung der betroffenen Kommunen bedarf. Nachvollziehbar ist auch, dass der Bund ausschließlich Landesschulden übernehmen will. Entscheidend ist aber, dass sich die Länder als Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes dazu verpflichten, einen erneuten Aufbau kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Zudem bedarf es für eine Beteiligung des Bundes einer Änderung des Grundgesetzes. Der Bund hat seine Anforderungen also klar definiert. Nunmehr ist die Landesregierung nicht nur gefordert, eine diesen Anforderungen genügende Altschuldenlösung auf den Tisch zu legen. Sie ist auch in der Pflicht, politisch auf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die anderen Bundesländer einzuwirken, daran mitzuwirken. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Das scheint eigentlich allen klar zu sein, bis auf Schwarz-Grün in NRW. So führte Professor Junkernheinrich in der Anhörung zu diesem Antrag aus – Zitat –: 24.01.2024 „Das bedeutet für Nordrhein-Westfalen, dass es ein Programm braucht, welches dem Bund die Mitwirkung auch ermöglicht. Der Bund hat über die Jahre immer wieder kommuniziert […], dass man einen substanziellen Beitrag des Landes braucht.“ Der Städtetag NRW hat in derselben Anhörung gefordert – Zitat –: „Natürlich steht der Bund in der Verantwortung. Er hat auch immer wieder aufs Neue signalisiert, dieser Verantwortung gerecht werden zu wollen. Das muss man in Bezug auf vorgeschlagene Landeslösungen im Blick behalten. Diese müssen unbedingt so ausgestaltet sein, dass der Bund daran andocken kann.“ Der Sachverständige Dr. Busch hat es in der Anhörung zum GFG 2024 wie folgt formuliert – Zitat –: „[…] allerdings hat das Land selbst die Steilvorlage geliefert, indem es gesagt hat: ‚Ihr sollt zahlen, ich selbst kann es nicht‘, was der Bund natürlich gerne aufgenommen hat: ‚Ich kann es leider auch nicht.‘ Insofern besteht ein argumentatives Patt, das sich wohl nur auflösen lässt, falls das Land in Vorleistung geht und, so schwierig das auch ist, einen Beitrag erbringt, woraufhin der Bund nachziehen muss.“ (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Auch Schwarz-Grün sollte das nun endlich begreifen, um sich nicht an dem sich maßlos selbst überschätzenden Versprechen aus dem Koalitionsvertrag messen lassen zu müssen – Zitat –: „Sollte der Bund seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr selbst eine Lösung herzustellen […]“ (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Bei der Vorbereitung zu meiner Rede bin ich noch auf ein Zitat von Finanzminister Dr. Optendrenk gestoßen, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Am 2. August 2022 erklärte dieser noch zur Altschuldenlösung gegenüber dem WDR – Zitat –: „Dann würden wir’s notfalls auch alleine machen.“ Dass dies völlig unrealistisch ist, hat mittlerweile wohl auch Schwarz-Grün erkannt. Das erklärt die verzweifelt anmutenden Versuche, die Verantwortung ausschließlich dem Bund zuzuschieben. Noch ein kleiner Hinweis am Rande: Professor Kube, der für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse erstritten hat, vertritt in seiner jüngsten Kommentierung zu Art. 109 Grundgesetz die Auffassung, die Übernahme kommunaler Altschulden führe zu einer Einnahme aus Krediten. Landtag Die Landesregierung sollte sich umso mehr um eine konsensuale Lösung hier im Landtag, mit dem Bund, den anderen Bundesländern und natürlich den Kommunen bemühen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD])

Protokoll ↗