Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Bitte sehr. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Blex, immer schön bei der Wahrheit bleiben! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Die Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen soll junge Menschen befähigen, eine sozial gerechte, wirtschaftlich erfolgreiche, ökologisch verträgliche, kulturell vielfältige und demokratische gesellschaftliche Entwicklung zu befördern. Das Ziel ist also kein geringeres, als für die nachfolgende Generation ein chancengerechtes und selbstbestimmtes Leben in Frieden und Freiheit zu gewährleisten. Hierfür wurden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Bildung für Nachhaltige Entwicklung fünf Handlungsfelder gebildet, auf die ich unter Bezugnahme auf den Antrag eingehen werde. Das übergeordnete Handlungsfeld I „Bildung für nachhaltige Entwicklung als Aufgabe des Bildungswesens“ sieht vor, dass Qualitätskriterien und Standards erarbeitet, Strukturen und Netzwerke gefördert und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um Bildung für nachhaltige Entwicklung als festen Bestandteil in unserem Bildungssystem zu etablieren. Im Rahmen des Handlungsfeldes II „Lehr- und Fachkräfteausbildung“ haben wir 2019 unter Beteiligung der Bezirksregierungen und des Landesinstituts QUA-LiS eine landesweite Fortbildungsinitiative auf Landtag den Weg gebracht, die für verschiedene Fächer kompetenzorientierte Fortbildungsangebote entwickelt hat. Ab Mitte dieses Jahres wird das BNE-Hochschulnetzwerk Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Projektkurs entwickeln, der in der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung gemeinsam mit den Studierenden weiterentwickelt wird. Zudem können bereits heute sowohl im Lehramtsstudium als auch im Referendariat Themen der Nachhaltigkeit in der Ausbildung aufgenommen und deutlicher hervorgehoben werden. Im Rahmen des Handlungsfelds III „Lernort/Sozialraum, Kooperation“ übernimmt das Landesprogramm „Schule der Zukunft“ eine zentrale koordinierende Funktion und fördert zugleich den Aufbau eines breiten Netzwerkes von Schulen und außerschulischen Partnerinnen und Partnern. Im Rahmen des Handlungsfeldes IV „Strukturelle Verankerung in Lehr- und Bildungsplänen“ haben wir eine Leitlinie für Bildung und nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, die bei der Weiterentwicklung der Lehr- und Kernlehrpläne zu berücksichtigen ist. Auch der im Antrag genannte Referenzrahmen Schulqualität nennt sie in den Bereichen des Unterrichts und der Schulentwicklung an drei Stellen explizit. Zudem erarbeiten wir im Ministerium für Schule und Bildung aktuell Regelungen, ob und wie das Thema auch in etwaigen neuen Prüfungsformaten berücksichtigt werden kann. Nicht zuletzt sind wir im Handlungsfeld V „Partizipation“ bereits aktiv. Die Demokratiebildung und insbesondere die Stärkung der Demokratiekompetenz stehen für uns vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung klar im Fokus. Aktuell werden schulische Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Partizipation erarbeitet und geprüft, die im Bereich der konkreten Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern auch Fragestellungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung aufnehmen. Sie sehen, wir nehmen das Thema schon jetzt auf allen Ebenen sehr ernst und werden unsere Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft weiterhin bestmöglich unterstützen, begleiten und eine Berücksichtigung der im Antrag angesprochenen Aspekte weiter prüfen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
