Christof Rasche
Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen sagen, dass wir für 2022 und 2023 noch nicht abgeschlossene Überprüfungsverfahren der Alimentation haben und deshalb mit Sicherheit in einem auf die Zukunft gerichteten Verfahren sind. Die Widersprüche hemmen heute schon, wenn sie wirksam eingelegt sind, die Verjährung, sodass die Rechtsposition derjenigen, die Widerspruch eingelegt haben, nicht beeinträchtigt ist. Insofern bedarf es da keiner Klageerhebung. Die Widersprüche, die aus dem Jahr 2021 stammen, sind derzeit, wie Sie wissen, ruhend gestellt, sodass es sich bei diesen Widersprüchen aus dem Jahr 2021 um einen Teil eines Gesamtkomplexes von Altwidersprüchen handelt, die nach abschließender Prüfung gesondert beschieden werden sollen. In dem Zusammenhang besteht dann die Möglichkeit von Rechtsschutz auch gegen einen solchen Bescheid. Weil sie zur Wahrung der Rechtsposition ruhend gestellt sind, besteht keine Notwendigkeit, jetzt Klage einzureichen.
