Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich möchte noch einmal auf unseren Diskurs vorhin zu der Datenverfügbarkeit für aktuelle Prognosen zur Amtsangemessenheit der Besoldung zurückkommen. Auf diesen Punkt komme ich deshalb hier zu sprechen, weil unser dargestellter, schriftlich eingereichter Ausgangssachverhalt auch Bezug darauf nimmt. Ich bin mir sicher, dass man Ihnen das auch berichtet hat. Wir hatten in der zurückliegenden Woche eine Sachverständigenanhörung mit rund einem Dutzend Sachverständigen im Unterausschuss Personal, die sich sehr kritisch mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob die Landesregierung an dieser Stelle das Gebotene tut. Dort hat der – darauf bezieht sich jetzt meine Frage – Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes von einem Gespräch berichtet, das er mit Ihnen im Frühjahr 2023 hatte. Er hat in dieser Sitzung öffentlich erklärt, seit diesem Gespräch aus dem Frühjahr 2023 seien zugesagte Berechnungen, die die Landesregierung den Berufsverbänden zuleiten wollte, diesen bislang nicht zugegangen; er würde noch auf sie warten. Ich versuche gerade, das mit Ihrer Aussage übereinanderzubringen, Sie könnten auch für das Jahr 2022 bis zum heutigen Termin, Anfang 2024, noch keine belastbaren Aussagen treffen. Worauf Landtag beziehen sich dann die von den Berufsverbänden noch vermissten, von Ihnen aber schon vor etlichen Monaten zugesagten Berechnungen, über die Sie im Frühjahr 2023 gesprochen haben? Was ist da noch bei der Zurverfügungstellung des Materials offen, Herr Finanzminister?
