André Stinka
Mit dem Pakt zur Beschleunigung von Planungsund Genehmigungsprozessen hat der Bund Änderungen vorgeschlagen, um endlich für mehr Turbo zu sorgen. Es ist gut, dass sich der Bund hierauf mit den Ländern verständigen konnte. Die Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) des Bundesraumordnungsgesetzes bringen ebenfalls Verbesserungen zur Verfahrensbeschleunigung mit sich. Dass dies nun auch konsequent in NRW weitergedacht wird, begrüßen wir. Denn oft genug haben wir im Wirtschaftsausschuss bereits über die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren diskutiert. - Es ist nur folgerichtig, entsprechende Anpassungen in der nordrhein-westfälischen Gesetzgebung vorzunehmen, die durch die Änderungen auf der Bundesebene redundant geworden sind. So ist es sinnvoll, Doppelregelungen – wie eine doppelte Umweltverträglichkeitsprüfung – zu vermeiden. Ob es nicht mit den Änderungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen noch mehr Potenzial zur Beschleunigung gegeben hätte, ist im Ausschuss noch einmal zu hinterfragen. Einer Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
