Sven Wolf
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat entgegen der Kritik von Frau Kollegin Erwin hier schon ein wichtiges Thema angesprochen. Das kennen wir, glaube ich, auch alle. Wenn wir mit Unternehmen und Verbänden sprechen, die in unterschiedlichen Bundesländern auftreten und agieren, beschreiben sie uns nämlich, dass tatsächlich die Auslegung unterschiedlich ist. Ich will aber davor warnen, dass eine solche Debatte dazu genutzt wird, jetzt wieder ein Datenschutz-Bashing zu machen. Das halte ich nicht für hilfreich. Ich erinnere an die sehr aufgeheizte Debatte, die es Landtag seinerzeit gegeben hat, als die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtet worden ist. Denn gerade in einer Welt, die immer digitaler wird, finden sich mehr und mehr Daten. Ich möchte Sie einmal fragen: Auf wie vielen Plattformen haben Sie denn schon Ihre Daten eingegeben? – Dann will ich als Kunde doch wissen, dass diese nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtmäßigkeit – Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht – verarbeitet werden. Ist Ihnen gerade etwas aufgefallen? Das sind alles sehr allgemeine und, wie wir Juristen sagen würden, teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie müssen dann mit Leben gefüllt werden. Das sollte in Deutschland auch einheitlich sein. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Bundesjustizminister Buschmann hat das in dem jetzt schon mehrfach zitierten Namensbeitrag im Handelsblatt auf den Punkt formuliert. Er hat gesagt – ich zitiere –: „[…] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist heute noch wichtiger als vor vierzig Jahren.“ Frau Kollegin Erwin, daher haben sich SPD, Grüne und FDP gemeinsam im Koalitionsvertrag des Bundes dieses Themas angenommen und vereinbart – Sie haben es ja schon zitiert; ich will die Stichworte noch einmal nennen –, Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes zu stärken. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor. Damit soll die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder, also die DSK, gestärkt werden. Bundesinnenministerin Faeser hat mit ihrem Haus auch die verfassungsrechtlichen Grenzen sehr deutlich aufgezeigt. Es wird Bundesjustizminister Buschmann und auch der FDP-Fraktion nicht entgangen ein – auch wenn das in Ihrem Antrag jetzt ein bisschen überrascht klingt –, dass es da verfassungsrechtliche Grenzen gibt. Wie man das lösen will, liegt ja jetzt vor. Wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen, wissen Sie: Wie die Grenzen zur Änderung der Verfassung überwunden werden könnten, sagt das BMI derzeit nicht. Es schlägt aber vor, hier eine Verbesserung mit einem milderen und vielleicht auch etwas schnelleren Mittel zu erreichen, nämlich mit einer einfachgesetzlichen Regelung. Das wäre ein relativ schnelles Gesetzgebungsverfahren im Bund. Damit könnt man die Kompetenzen zusammenfügen und die DSK stärken. Die DSK selbst hat sich dazu geäußert. Sie sieht das grundsätzlich positiv und auch nicht so kritisch, wie es andere Stimmen in der Debatte sagen. 24.01.2024 Die zentrale Forderung, die wir gerne unterstützen, ist die bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Bei diesem Thema sind wir uns wohl einig. Eine Idee, die der Deutsche Anwaltverein in die Debatte eingebracht hat, finde ich spannend. Er schlägt nämlich einen Staatsvertrag hierzu vor, um die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern besser zu regeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken, dass bei diesem Thema noch zahlreiche Fragen offen sind, über die wir diskutieren sollten – teilweise sind sie im FDP-Antrag nicht enthalten, wie auch der Referentenentwurf aus dem BMI –: Wie sieht die Idee des Deutschen Anwaltvereins konkret aus? Wie könnten wir als Land Nordrhein-Westfalen einen Beitrag leisten? Was sagt unsere eigene Landesdatenschutzbeauftragte, die LDI, zu der Zusammenarbeit? – Ich gehe davon aus, dass wir ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, darüber im Ausschuss zu sprechen. Ein Ziel sollte uns einen: Datenschutz hat einen hohen Stellenwert. Er muss für uns Bürgerinnen und Bürger, aber auch für alle Verbände und Unternehmen in ganz Deutschland effizient und einheitlich geregelt werden. Dann stärken wir gemeinsam das Verständnis für den Schutz unserer Daten, deren Akzeptanz und damit unser aller Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
