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Carlo Clemens

AfD 24.01.2024 Sitzungen 18/54

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahrestag der Befreiung von Auschwitz ist ein fester Bestandteil der Erinnerungskultur. Er ist ein fester Bestandteil des Gedenkens an die Opfer des verbrecherischen Nationalsozialismus in Israel, in der Bundesrepublik und weltweit. Dass an diesem Tag Deutschland als dem Land, von dem Judenverfolgung und Holocaust ausgingen, eine besondere Rolle zukommt, liegt auf der Hand. Der Holocaust ist als ihr grauenvoller Tiefpunkt ein zentraler Teil unserer Geschichte. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ist unsere Pflicht und Verantwortung. Hier gibt es kein Wenn und Aber. Ich komme nun zu Ihrem Antrag. Über weite Teile des Inhalts herrscht gesamtgesellschaftlich weitreichender Konsens. Erst in der Beschlussfassung liest man heraus, worum es Ihnen eigentlich zu gehen scheint: um die tagespolitische Vereinnahmung eines Gedenkens, das eigentlich für sich stehen sollte. 24.01.2024 Sie wollen alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit subsumieren und geeignete Maßnahmen gegen Diskriminierung suchen. Die Erinnerung an die industrielle Vernichtung von 6 Millionen Juden darf aber nicht als Schlagwort dienen, um tagespolitische Themen zu bespielen. Auch die mehr oder weniger zivilgesellschaftlichen Gruppen, denen Sie mehr Mittel zukommen lassen wollen, sollte man einmal genauer unter die Lupe nehmen. Es gibt wichtige Vereine und Organisationen, denen es in Forschung, Dokumentationen, Ausstellungen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen wirklich um ein würdiges Gedenken geht. Die aktive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit durch Gedenktafeln, Gedenkstätten, Erinnerungsorte, Zeitzeugenberichte und historische Tagebücher im ganzen Land geht aus unserer historischen Verantwortung als Auftrag hervor. Alle Bürger dieses Landes gilt es hierdurch zu erreichen. (Beifall von der AfD) Es gibt aber auch einschlägige Gruppierungen, die den schwammigen Begriff der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ als Geschäftsfeld beackern, und denen es nur darum geht, Ihre radikale Agenda umzusetzen. Dass diese Gruppen nicht selten selbst am extremen Rand anzusiedeln sind, wissen Sie selbst nur zu gut. Andernfalls hätten Ihre Parteifreunde in Berlin wohl kaum die Extremismusklausel aus den Richtlinien für die Förderung des sogenannten Kampfes gegen rechts gestrichen. Wenn Sie im letzten Punkt dann – Zitat – aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen dem Gedenken beimengen wollen, dann ereilt mich der Verdacht, dass es hier eher nicht um durch ihre Politik ins Land gekommene Hamas-Sympathisanten geht, die im Herbst Deutschlands Straßen für Juden unsicher machten. Es geht wohl eher um die fortwährende Nutzung dieses Gedenkens, um eigene politische Interessen zu befördern. Wer den Holocaustgedenktag für den Kampf gegen ein ganzes politisches Spektrum ausnutzt, unterstreicht, dass es ihm weniger um die Opfer der Schoah als vielmehr um moralische Selbstbeweihräucherung unter Gleichgesinnten geht. (Beifall von der AfD) Wer wie der Ministerpräsident den Nazivorwurf inflationär gebraucht, relativiert den historischen Nationalsozialismus. Um sicherzustellen, dass das Gedenken an die NS-Opfer nicht missbraucht wird, haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Zu einem „Nie wieder!“ gehört die Feststellung, dass eine politische Instrumentalisierung des Holocausts dem Gedenken der Opfer nicht gerecht wird. Der industrielle Massenmord an 6 Millionen Juden und anderen Minderheiten in der NS-Zeit Landtag sollte nicht durch Tagespolitik trivialisiert werden. Geben wir dem Gedenken aus Ihrem Antrag seine Würde zurück, indem wir darauf verzichten, es tagespolitisch auszunutzen! – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der AfD)

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