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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Minister, bitte. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich glaube, dass wir den gleichen Sachverhalt jetzt nur in einer anderen Wendung haben. Die Frage, wann ich Daten vorlegen kann, hängt davon ab, wann die Berechnungen fertig sind. Normalerweise gehen wir davon aus, dass wir bei der Zulieferung von Daten in Zeiten, in denen automatisierte Datenverarbeitung durchaus Fortschritte macht – in der Steuerverwaltung nicht immer so schnell wie anderswo in der Finanzverwaltung –, dann zu einem Zeitpunkt, der früher liegt, auch abschließend Daten verfügbar haben, damit unser Rechenlauf abgeschlossen werden kann. Im Frühjahr 2023 hatten wir sehr wohl die Einschätzung, dass es gelingen sollte, die Berechnungen für 2022 im Herbst 2023 abzuschließen. Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass das abschließend rechtssicher noch nicht möglich ist. Das bedaure ich auch sehr, weil wir kein Interesse daran haben, Sachverhalte offenzuhalten. Denn wir könnten Rechtssicherheit für all diejenigen, die für 2022 Widerspruch eingelegt haben – trotz der wegweisenden Gesetzesbeschlüsse, die der Landtag im Frühjahr 2022 noch getroffen hat –, schaffen, wenn wir in der Lage wären, ihnen rechtsverbindlich auf der Basis aller vom Verfassungsgericht geforderten Daten eine abschließende Berechnung vorzulegen. Insofern ist es richtig, dass unser Interesse darin besteht, dass wir das möglichst bald jeweils vorlegen. Es schafft ja nicht nur Klarheit für Berufsverbände, für unsere Beamtinnen und Beamten und für Sie als Parlament, sondern es schafft auch Planungssicherheit für uns, auch bei dem Entwurf von Haushaltsplanungen und Ähnlichem. Daher haben wir ein hohes Interesse daran, dass wir das frühzeitig haben. Und wir haben kein Interesse daran, das anderen dann nicht zur Verfügung zu stellen. Insofern widerspricht das, was Sie geschildert haben – die mündliche Zusage gegenüber den Beamten, was aus meiner Sicht auch eine völlige Selbstverständlichkeit gegenüber den anderen Berufsverbänden sowie gegenüber dem Parlament ist –, überhaupt nicht dem, was ich Ihnen hier vorgetragen habe. Es zeigt nur, dass es, wenn wir bei der Ermittlung von Daten auf andere angewiesen sind, manchmal länger dauert, als wir uns das selbst wünschen. 24.01.2024 Mir wäre am liebsten, wenn wir sehr bald Rechtsklarheit hätten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie das genauso sehen wie ich.

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