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Berivan Aymaz

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD setzt mit ihrem Antrag auf die hinlänglich bekannten und wiederholt vorgetragenen Forderungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Forderungen freilich verweigern sich – so muss man mittlerweile vermuten – bewusst der Realität und dienen, glaube ich, mittlerweile nur noch dem Zweck, den ohnehin längst laufenden Reformprozess zu diskreditieren und ihm zu schaden. (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP]) So verkennt aus meiner Sicht die pauschale und absolute Ablehnung einer Beitragserhöhung schlicht die Verfassungsrealität. Die Entscheidungsprozesse hierzu sind – das ist bekannt – aus verfassungsrechtlichen Gründen dreistufig ausgestaltet. Erst nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender und der Bedarfsprüfung durch die KEF folgt auf der dritten Stufe die Beitragsfestsetzung durch die Landtage. Wir stehen bei dieser Prüfung erst an der Stufe 2. Im kommenden Monat wird die KEF ihre finale Beitragsempfehlung abgeben. Aufsetzend auf dieser Empfehlung wird dann im Länderkreis die politische Entscheidung zu treffen sein, wie man hiermit im Rahmen der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Ich finde es schon fast ironisch, wenn nicht zynisch, dass die gleiche Fraktion, die von diesem Rednerpult aus und auch in diesem Antrag auf die Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Rechte pocht, an dieser Stelle anscheinend dem Verfassungsrecht keinerlei Beachtung zumisst. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das ist weder anständig noch aufrichtig noch glaubwürdig. Insofern ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle einmal klarmachen: Einen Automatismus zu Beitragserhöhungen stand bisher ebenso wenig zur Debatte wie eine Aushöhlung der politischen Verantwortung. Auch der Zukunftsrat, der in der vergangenen Woche seine Ergebnisse vorgelegt hat, schlägt ein Modell zur Beitragsfestsetzung vor, das einerseits eine effiziente Auftragserfüllung mit andererseits einer 24.01.2024 sparsamen Haushaltsführung vereinen soll. Wir werden das gemeinsam im Länderkreis in dieser Woche auf der Klausur der Rundfunkkommission in Bingen beraten. Ebenso werden wir beraten, welche weiteren Vorschläge aus dem Länderkreis mit den Ergebnissen des Zukunftsrats zusammenzubringen sind. Es geht in dieser Diskussion um Eigenverantwortung und Planungssicherheit und gleichzeitig natürlich auch um Wirtschaftlichkeit. Das alles muss zusammengebracht werden mit dem Ziel einer größtmöglichen Beitragsstabilität. Wenn ich in dem Antrag lese, dass sich die Landesregierung endlich für tiefgreifende Reformen des Programmauftrags engagieren soll, dann muss ich sagen: Machen Sie die Augen auf, lesen Sie die Zeitung, schauen Sie Fernsehen, vielleicht auch mal das öffentlich-rechtliche, dann können Sie feststellen: Wir sind mitten in diesem Erneuerungsprozess. Nicht zuletzt dieses Hohe Haus hat in letzter Zeit den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist aktuell in der Beratung, und der Fünfte wird in diesen Tagen zugeleitet. Also, lesen Sie Ihre Unterlagen und Akten, dann brauchen Sie auch nicht weiter solchen Quatsch hier betreiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden uns also in Bingen über diese Empfehlungen des Zukunftsrates unterhalten. Was ist unser Ziel dort? Wir wollen diese Dinge zusammenbringen mit den Vorschlägen, die im Länderkreis entwickelt worden sind. Daraus soll ein Katalog entwickelt werden, der dann der KEF zugeleitet werden soll, damit er auf seine potenziell beitragssenkende Wirkung hin untersucht wird, und das im Rahmen eines Sondergutachtens. So geht seriöse Politik, und die dient im Übrigen am Ende den Beitragszahlern mehr als irgendwelches polemische Gerede von diesem Rednerpult aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es geht uns darum – das ist das Ziel unserer Reformanstrengungen –, die Relevanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erhalten und gleichzeitig seine Akzeptanz dauerhaft zu sichern. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der einerseits die Breite der Gesellschaft abbildet und so seiner Integrationsfunktion nachkommt, der aber gleichzeitig in der Breite der Gesellschaft verankert ist. Unser Ziel ist damit klar: ein breit und tief verankerter öffentlichrechtlicher Rundfunk, der im Sinne des Gemeinwohls in unserem Land publizistisch wirksam ist. Das Ziel der AfD hingegen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, unterstützt diese Landesregierung nicht. Daher ist aus unserer Sicht dieser Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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