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Mehrdad Mostofizadeh

GRÜNE 24.01.2024 Sitzungen 18/54

Im Heilberufsgesetz wurden einige Anpassungen vorgenommen. So hat die Konkretisierung der Regelungen für die Berufsausübung in den Heilberufen das Ziel, besser gegen die zunehmende Kommerzialisierung bei den Heilberufen vorgehen zu können. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten wird im vorliegenden Gesetzentwurf betont, dass die patientenbezogene ärztliche, psychotherapeutische, zahnärztliche und tierärztliche Tätigkeit nicht in gewerblicher Form erfolgen darf. Die nicht patientenbezogene Tätigkeit, zum Beispiel in Verbänden, Pharmaunternehmen etc. ist davon ausgenommen. Die Anforderungen zur Praxisführung in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts werden nun konkretisiert. Nach der ersten Lesung im Plenum und Beratung im Ausschuss im letzten Jahr im September folgte eine öffentliche Anhörung im Dezember letzten Jahres. Dort haben die Sachverständigen den geplanten Regelungen zugestimmt und um eine zügige Verabschiedung des Gesetzes gebeten. Die Pflegekammer hat in der Anhörung vorgetragen, eine Freistellungsregelung für die Mitglieder - der Kammer zu benötigen. Deshalb freut es mich außerordentlich, dass wir diese mit einem Änderungsantrag umsetzen konnten. Wir bedanken uns bei CDU, SPD und FDP, die hier an einer einvernehmlichen Lösung mitgewirkt haben. Somit bleibt mir auch nur noch, im Namen der Fraktion meine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in der durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses geänderten Fassung auszusprechen.

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