Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt ein wichtiges Thema in den Blick, die Zukunft und die Finanzierung des Lokalfunks in Nordrhein-Westfalen. Etwa jeder dritte Sender in Nordrhein-Westfalen arbeitet jetzt schon defizitär 24.01.2024 oder steht kurz davor, bald in wirtschaftliche Turbulenzen zu geraten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Lokalradios bei den Kosten der Umstellung auf DAB+ durch einmalige infrastrukturelle Zuschüsse entlastet. Angedacht ist dies als Ergänzung von UKW, nicht als Ersatz, weil UKW heute immer noch die reichweitenstärkste Verbreitung hat. Als FDP-Landtagsfraktion haben wir frühzeitig gesagt, dass wir diesem Vorhaben nicht im Weg stehen, das Vorgehen laut Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Zu einer ehrlichen Analyse gehört allerdings: Diese kleine Hilfe löst das dahinterstehende und deutlich größere strukturelle Problem aus unserer Sicht noch nicht ganz. Unser Ziel ist der Erhalt der Medienvielfalt. Gerade wer Alternativen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie lokale Berichterstattung will und zur Kenntnis nehmen muss, dass wir leider einen Rückzug von Vielfalt im Bereich der Printprodukte in den Regionen haben, der muss ein elementares Interesse daran haben, dass wir leistungsfähige Lokalradiostationen in ganz Nordrhein-Westfalen vorfinden. Die Medienkommission der LfM hat im Januar 2021 einen befristeten Ad-hoc-Ausschuss zum Lokalfunk eingerichtet, der schon im Mai 2021 einen Bericht über seine Tätigkeit vorgelegt hat. Daran schloss sich 2021/2022 ein Prozess der Strukturanalyse an, mit der Umsetzung von Maßnahmen seit dem Jahr 2023. Die Herausforderungen im Lokalfunk sind leicht identifiziert. Wir haben Dutzende parallele DAB+- Angebote, die nun deutschlandweit bei uns verfügbar sind. Die Nutzer und ihnen folgend die Werbeeinnahmen wechseln in Internetportale. Wir haben parallel steigende Kosten von Mieten über Gehälter, Energie bis hin zur Technik. All das heißt, wir brauchen mehr Synergie, mehr Effizienz im Zweisäulenmodell, wenn dieses weiterhin Bestand haben soll. Es ist über gute organisatorische Sparbeispiele diskutiert worden. Eines ist, dass zwei benachbarte Lokalradiostationen für die technische Produktion gemeinsam ein Studio nutzen, also journalistisch-redaktionell weiter eigenständig lokal berichten, aber Vorteile durch technische Synergien erzielen. Das ist der richtige Weg. Es gibt ein Bekenntnis zum Lokalbezug und zur journalistischen Qualität – da gibt es keine Abstriche –, aber im organisatorischen Bereich wird kooperiert. Wir haben bei der Leistungsfähigkeit des Systems in Nordrhein-Westfalen eine größere Heterogenität aufgrund der vielfältigen regionalen Unterschiede. Ein reines Großstadtradio wie in Köln lässt sich grundsätzlich viel profitabler organisieren als die Abdeckung Landtag zahlreicher kleiner Gemeinden in einem Flächenkreis. Der Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen hat den Veränderungsbedarf im Lokalfunk im Landtag unlängst selber bestätigt und deutlich gemacht, die Sender sind selbst gefordert, ihren Beitrag zu leisten, aber auch wir als Gesetzgeber sind angesprochen. Deshalb müssen auch Sie als antragstellende Fraktionen sich fragen lassen: Wenn Sie dieses Vorhaben auf den Weg bringen, um Lokalradiostationen zu helfen, warum reglementieren Sie auf der anderen Seite Medienschaffende mit Normen zum Geschlechterwechsel in Veranstaltergemeinschaften oder der verpflichtenden Ausstrahlung des Abschaltfaktors Bürgerfunk? Es gibt noch mehr Faktoren, bei denen Sie etwas für die Lokalradios tun können. (Beifall von der FDP) Deshalb sagen wir als FDP-Landtagsfraktion: Wir wollen eine ergebnisoffene Strukturanalyse. Sie müssen viel größer denken. Was Sie hier konkret vorlegen, ist richtig und nicht zu kritisieren, aber es reicht insgesamt nicht aus, wenn wir uns die große Aufgabe ansehen, für 44 Sender in Nordrhein-Westfalen zu sprechen und deren Probleme in den Blick zu nehmen. Wir werden hier in den nächsten Jahren viele weitere Debatten über die Wirtschaftlichkeit des Lokalfunks, über Synergiepotenziale und ein faires Wettbewerbsumfeld führen müssen, immer auch im Vergleich zu dem konjunkturunabhängigen, milliardenschwer ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das alles fehlt in Ihrer Betrachtung. Wie angekündigt stehen wir dem Gesetz aber nicht im Wege und enthalten uns. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
