Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7780 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/6721 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/6721 – Neudruck – angenommen. Ich rufe auf: 21 Siebtes Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7720 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Daher gehen wir direkt zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7720 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Sportausschuss. Wer stimmt dieser 24.01.2024 Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 22 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/7787 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Daher kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/7787 an den Hauptausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 23 Wohlstand mit Anstand – Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7750 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7750 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag auch an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer Landtag stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 24 Ergebnisbericht 2023 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über den Jahresbericht 2021 Vorlage 18/2062 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/2062 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt gegen die Überweisung? – Wer enthält sich? – Keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 25 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2022 Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/7503 Eine Aussprache ist auch hierzu nicht vorgesehen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 18/7503 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Keiner. Wer enthält sich? – Auch keiner. Damit ist diese Überweisungsempfehlung ebenso angenommen. Ich rufe auf: 26 Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7814 Das ist ein Wahlvorschlag, der auch meine Person betrifft. Es stellt nach Auskunft der Landtagsverwaltung aber kein Problem dar, dass ich hier gleichzeitig präsidiere. In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese 24.01.2024 Wahlvorschläge im Rahmen einer verbundenen Einzelabstimmung und damit in einer Abstimmung entschieden werden kann. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/7814. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/7814 angenommen. Ich rufe auf: 27 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 15 gemäß § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/7777 Die Übersicht 15 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Bestätigung der Übersicht 15. Wer stimmt für die Bestätigung dieser Übersicht? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die in Drucksache 18/7777 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. – Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:45 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 54087 - 137 - Anlage 1 Zu TOP 17 – „Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll das Heilberufsgesetz novelliert werden. Ich bin sehr froh darüber, dass die Regelungen zur Berufsausübung umfassend überarbeitet wurden. Mit den Änderungen sollen der Schutz der Patientinnen und Patienten gestärkt, die Freiberuflichkeit der Heilberufe verbessert und die zunehmende Kommerzialisierung der Heilberufe eingeschränkt werden. Ich halte es für sehr wichtig, dass es nun auch eine Rechtsgrundlage gibt, durch die jetzt neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit eines interkollegialen Austausches bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Zudem wurde eine Rechtsgrundlage für die Sicherstellung eines tierärztlichen Notdiensts durch die Tierärztekammern geschaffen. Insbesondere in folgenden Punkten soll das Heilberufsgesetz geändert werden: – Durch die Änderung und Ergänzung der § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, § 30 Nummer 2, § 31 Absatz 2a und § 41 Absatz 3 wird eine Rechtsgrundlage für die Etablierung eines tierärztlichen Notdienstes geschaffen. – Mit der Streichung des § 12 Absatz 1 Buchstabe a) wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht unter Betreuung stehender Personen umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht dieses Personenkreises festgestellt. Das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung ist mit Artikel 38 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz unvereinbar. – § 16 Absatz 1 Satz 1 wird geändert, um die formellen Anforderungen an die Abgabe von Erklärungen bei Wahlen zur Kammerversammlung auch bei der Unterzeichnung von Wahlvorschlägen auf elektronischem Weg sicherzustellen und dadurch Wahlanfechtungen zu vermeiden. – Mit der Änderung des § 29 soll aus Gründen des Schutzes der Patientinnen und Patienten die zunehmende Kommerzialisierung der approbierten Heilberufe eingeschränkt werden. Die Ausübung von patientenbezogener ärztlicher, zahnärztlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit in gewerblicher Form ist nach dem Gesetzentwurf unzulässig. Bei gewerblichen Ein-- richtungen steht häufig nicht das Patientenwohl, sondern die Gewinnmaximierungsabsicht an erster Stelle. Aus unserer Sicht muss jedoch das Wohl der Patientinnen und Patienten an oberster Stelle stehen. Der Gesetzentwurf leistet mit der Neuregelung des § 29 hierzu einen wichtigen Beitrag. – Mit der Änderung des § 39 Absatz 2 wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Es ist nun sichergestellt, dass für alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten gleiche Prüfungsbedingungen gelten. – Die Änderung des § 120 dient der Bestimmung der Zuständigkeit für Prüf- und Anerkennungsverfahren bei den Pflegeberufen. Lassen Sie mich noch etwas zur Pflegkammer sagen. In dem Gesetzentwurf sind Übergangsregelungen für die Weiterbildung vorgesehen. Die Pflegekammer ist seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für die Weiterbildung ihrer Pflichtmitglieder zuständig. Sie hat bereits am 24. Oktober 2023 ihre eigene Weiterbildungsordnung verabschiedet. Diese hat wegen ihrer hohen Fachlichkeit und Praxisrelevanz viel Lob erhalten. Das war nur mit einer enormen Kraftanstrengung der ehrenamtlich tätigen Pflegefachpersonen zu schaffen. Dass über den Änderungsantrag nun die Freistellung der Mitglieder der Kammerversammlung zur Ausübung ihres Mandats geregelt wird, freut mich daher außerordentlich! Die Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Vorfeld in die beabsichtigte Gesetzesänderung eingebunden worden. Des Weiteren wurde zur beabsichtigten Gesetzesänderung eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Gesetzesentwurf wurde von den Sachverständigen vollumfänglich begrüßt. Sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag zur Freistellung der Mitglieder der Kammerversammlung zur Ausübung ihres Mandats wurde im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einstimmig zugestimmt.
