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Berivan Aymaz

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Struktur der Schulfinanzierung ist in der Tat nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Seit Jahrzehnten wurde sie nicht an die Entwicklung im Bildungssystem angepasst. Hier besteht großer Nachholbedarf. (Kirsten Stich [SPD]: Das ist schon mal schön!) Besonders deutlich wird das bei der Digitalisierung. Ob ein Tablet ein Lernmittel ist oder wie die zugrunde liegende Software einzuordnen ist, führt immer wieder zu unbefriedigenden Diskussionen auf allen Seiten. Daher haben wir uns auf den Weg gemacht, die Schulfinanzierung in Nordrhein-Westfalen nicht nur an die bisherigen Entwicklungen anzupassen, sondern sie zugleich zukunftssicher zu gestalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir hierzu die Erstellung von Gutachten beauftragen. Dazu haben wir uns auch intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgetauscht. Die Themenschwerpunkte solcher Gutachten sind keine großen Überraschungen. Denn es sind letztendlich genau die Themen, die in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Grundlage des bisherigen Finanzierungssystems intensiv diskutiert wurden. Lediglich beispielhaft seien hier die Schulsozialarbeit, die Inklusion, die Digitalisierung und der Ganztagsausbau genannt. Wenn das rechtliche Gutachten erstellt ist, wird auf dieser Grundlage ein bildungsökonomisches Gutachten erstellt. Das geschieht aus gutem Grund. Denn wir müssen, wenn wir das neue System der Schulfinanzierung wirklich nachhaltig gestalten wollen, eine rechtssichere und mit nachvollziehbaren Strukturen hinterlegte Grundlage schaffen, anstatt aus einem Aktionismus heraus ein System aus dem Boden zu stampfen, das in nur wenigen Jahren erneut an seine Grenzen stößt. Selbstverständlich ist uns aber bewusst, dass einige Themen innerhalb der Schulfinanzierung zeitlich besonders drängen. Daher haben wir im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, dass die Themen „Digitalisierung“ und „Ganztagsausbau“ im Gutachten vorgezogen werden, um schon vor der Fertigstellung des rechtlichen Gutachtens auf der Grundlage thematischer Zwischenergebnisse rechtliche Klarheit für alle Beteiligten zu erhalten. Landtag Mit Blick auf die Lernmittelfreiheit ist es richtig, dass sie nicht sämtliche Kosten des Schulbesuchs umfasst. Das ist jedoch auch nicht die Aufgabe. Lernmittelfreiheit regelt vielmehr ausschließlich die Finanzierung der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit analogen oder digitalen Schulbüchern durch die Schulträger. Hinsichtlich der geforderten Datenabfrage folgen wir der Ansicht der Sachverständigen, …

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