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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Minister, bitte. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Herr Kollege Witzel, auch für diese Frage danke ich, weil sie mir die Möglichkeit gibt, das noch einmal ein Stück weit einzuordnen. Ich beginne damit, das einmal von hinten abzuschichten. Das macht es vielleicht leichter. Für 2023 haben die Leute – berechtigt oder unberechtigt, jedenfalls zur Interessenwahrung immer berechtigt – Widerspruch eingelegt. Wir werden allerdings so bald nicht wissen, ob der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgesichert durch die Daten, die wir von Dritten brauchen – Landtag gewährleistet ist. Wir müssen damit rechnen, dass das noch eine ganze Zeit dauert. Genauso hat es aus unserer Sicht zu lange gedauert, bis wir die Daten bekommen, die es uns ermöglichen, das für 2022 abzuschließen. Denn alles, was wir abschließen können, wird dann auch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung mit Bescheiden abgeschlossen. Wenn damit dann aus Sicht der Betroffenen eine Entscheidung ergeht, mit der sie nicht einverstanden sind, können gegebenenfalls Musterklagen oder was auch immer erfolgen. Jedenfalls ist die rechtliche Überprüfung dann im nächsten Schritt möglich. Bezogen auf 2023 kann ich Ihnen deshalb im Moment keine Zusage machen, zu welchem konkreten Zeitpunkt das vorliegen wird. Wir möchten es auch mit Blick auf unsere Planungen zügig haben. Aber es hängt nicht von uns ab. Über den zweiten Punkt, das Jahr 2022, haben wir uns nun in aller Breite ausgetauscht. Dass wir diese Daten in den nächsten Tagen bekommen, habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Ich hoffe, dass wir sie in Kürze bekommen. – Schließlich kann ich nicht Einfluss darauf nehmen, dass die sehr unterschiedlichen, von vielen Kranken- und Pflegeversicherungen zu liefernden Daten vollständig sind. Das liegt auch nicht daran, dass nur wir das so berechnen möchten, sondern es liegt daran, dass uns das Verfassungsgericht vorgegeben hat, dass wir es als Kriterium mit einzubeziehen haben. Dann ist eine überwiegende Nutzung der Daten der Krankenversicherung X, selbst wenn sie Marktführerin ist, nicht ausreichend, um diese auf den Cent genau zu errechnende, in mehreren Kategorien darzustellende Prognoseentscheidung zu treffen. Das macht die Schwierigkeit an der Stelle aus. Trotzdem habe ich Ihnen gesagt – und das ist die Erwartung, die wir haben –, dass wir vor der Sommerpause 2024 in der Lage sind, dies abschließend zu beurteilen und dann auch Widersprüche zu bescheiden. Was das Jahr 2021 angeht, wissen Sie eigentlich viel besser als ich – denn Sie haben sich in der letzten Wahlperiode mit dem damaligen Finanzminister regelmäßig über die Dinge austauschen können, während ich dem Gremium damals nicht angehört habe –, dass es eine Reihe von Altwiderspruchsverfahren gibt. Nur ein Teil dieser Verfahren ist über Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers 2022 bewältigt worden. Insofern stehen hier noch Entscheidungen aus. Dazu habe ich Ihnen eben vorgetragen, dass wir in diesem Gesamtkontext bei der Erarbeitung von Kriterien und Lösungen sind. Das werden wir in der gebotenen Sorgfalt weiter tun. Da das allerdings durchaus komplexere Berechnungsverfahren und zum Teil auch 24.01.2024 Rückrechnungsverfahren sind, haben wir uns ehrlichweise darauf konzentriert – schließlich liegen keine Probleme bezüglich der Hemmung der Verjährung vor, weil die Widersprüche ruhend gestellt sind, also die Rechtsposition der Betreffenden nicht dadurch geschmälert wird, dass noch nicht entschieden wird –, erst einmal die Dinge zu tun, die den Beschäftigten kurzfristig Nutzen bringen, wenn wir sie entscheiden können. Das sind immense Datenmengen, die wir da haben. Das ist ein immenser Aufwand im LBV und in unseren entsprechenden Abteilungen. Deshalb müssen wir die Dinge Schritt für Schritt machen. Die Dinge, die jetzt zwingend nötig sind, erledigen wir schnell, und die anderen Dinge machen wir anschließend.

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