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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Tagen gehen Hunderttausende von Menschen in diesem Land auf die Straße, und warum sie das tun, das machen dieser Antrag und auch die Rede, die Sie gerade gehalten haben, mehr als deutlich. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Die Menschen wollen nicht vereinnahmt werden dafür, dass Sie behaupten, Sie wären die Vertreter*innen einer schweigenden Mehrheit. Die Mehrheit der Menschen in diesem Land macht Ihnen sehr deutlich, was Sie gerade nicht wollen. Sie wollen nichts mehr von diesen ständigen Unterstellungen, von diesen ständigen Falschbehauptungen, von Ihrem ständigen Geschwafel von Staatsversagen und von Diffamierung insbesondere von vulnerablen Gruppen hören. Das wollen die Menschen in diesem Land nicht mehr hinnehmen, und darin unterstützen wir sie, weil wir gemeinsam und solidarisch an der Seite derer stehen, die unseren Schutz brauchen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Genau diesen Geist von Ausgrenzung und Unterstellungen atmet im Grunde genommen jeder Antrag von Ihnen, über den wir hier debattieren, und auch dieser Antrag in besonderer Weise. Sie reden hier am Pult auch von Betrug. Sie unterstellen in Ihrem Redebeitrag pauschal, dass insbesondere die besonders vulnerable Gruppe junger Menschen sich den Schutz, der ihnen zusteht nach dem SGB VIII, nach der UN-Kinderrechtskonvention und nach den Dingen, die wir hier gemeinsam verabredet haben – auch aufgrund der Tatsache, dass Menschenwürde unteilbar ist –, und auf den sie ein Anrecht haben, einfach erschleichen würden. Auch das werden wir nicht hinnehmen. Wir haben – das ist in dieser Debatte schon sehr deutlich geworden – ein Verfahren zur Altersklärung, zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Wir reden auch darüber, dass diese Gruppe ganz besonders geschützt ist durch die Kinderrechte, aber auch dadurch, dass wir gerade mit unserem gemeinsamen Schulterschluss unter den demokratischen Fraktionen beim Thema „Kinderschutz“ besondere Verantwortung haben. Dieser besonderen Verantwortung kommen natürlich unsere Jugendämter, die Sie auch gleich pauschal mit diffamiert haben, auch nach. Es ist auch schon auf das Verfahren eingegangen worden. Nach § 42f SGB VIII gibt es das hier schon betonte dreistufige Verfahren, die Einsicht in die Ausweispapiere, soweit diese nicht vorhanden sind, eine qualifizierte Inaugenscheinnahme oder eben in allen Zweifelsfällen die ärztliche Untersuchung. Ich betone das noch mal bewusst, da es in Ihrem Antrag fälschlicherweise als die große Neuerung verkauft werden soll. Dieses dreistufige Verfahren und in Zweifelsfällen eben auch die Möglichkeit zu einer ärztlichen Untersuchung sind längst gesetzlich geregelt. Das, was alle Vorredner*innen vorgetragen haben, ist die geltende Gesetzeslage. Aber zur Rechtsstaatlichkeit hat die AfD ohnedies ein eigentümliches Verhältnis. (Rodion Bakum [SPD]: Wohl wahr!) Was Sie darüber hinaus vielleicht beachten sollten und was auch schon deutlich geworden ist: Ein medizinisches Verfahren, das in der Lage ist, eindeutig das Alter eines Menschen zu bestimmen, existiert überhaupt nicht. Auch hier suggerieren Sie etwas, was es so nicht gibt. Ich muss als Kinder- und Jugendministerin ganz entschieden der Unterstellung gegenüber unseren Jugendämtern widersprechen, die auch durch diesen Antrag durchscheint. Weder wird dort leichtgläubig mit potenziell falschen Altersangaben umgegangen noch überfordern die bisherigen Verfahren die sehr engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitenden in unseren Jugendämtern. Oder es würden ungeprüft 24.01.2024 falsche Altersangaben übernommen werden – das alles sind Unterstellungen, die so nicht zutreffend sind. Es ist mir ein grundsätzliches Bedürfnis, an dieser Stelle klarzustellen: Es ist eine hochwichtige, eine verantwortliche Tätigkeit. Ich bin allen Menschen dankbar, die in den Jugendämtern diese wichtige Tätigkeit auch zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen. Diese gut ausgebildeten Menschen für herausfordernde und qualifizierte Arbeit sind wichtig. Auch unter herausfordernden Bedingungen leisten sie diese wichtige Arbeit immer im Sinne der Kinder und Jugendlichen, im Sinne des Kinderschutzes und im Sinne der Kinderrechte. Diese Rechte gelten universell für alle Kinder. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Darüber hinaus könnten Sie sich schlicht und ergreifend mal mit den Dingen beschäftigen, die zur Unterstützung der kommunalen Jugendämter schon gemacht werden, nämlich mit der Ermöglichung der sogenannten Brückenlösungen, um hier für konkrete Unterstützung und Entlastung zu sorgen, mit der breit getragenen Landesstelle zur Unterstützung der Kommunen und mit dem transparenten und effizienten Verteilverfahren zur Unterstützung der Haupteinreisejugendämter. Aber darum geht es Ihnen gar nicht. Es geht Ihnen gar nicht um die Frage, wie wir den Schutz und vor allem die Rechte der Kinder und Jugendlichen, dieser besonders vulnerablen Gruppe, stärken können. Dementsprechend schließe ich mich den Ausführungen der Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen an: Wir haben ein funktionierendes Verfahren, ein Verfahren im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Dieser Antrag ist an dieser Stelle und in dieser Art und Weise ein durchsichtiges Manöver. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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