Dietmar Panske
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte schon, ich würde etwas Neues hören, gerade angesichts Ihrer Forderungen und Begründungen im Antrag. Ich will aber gar nicht sagen, dass ich enttäuscht bin; ich habe es mir tatsächlich nicht wirklich vorstellen können. Das, was Sie im Antrag beschrieben haben, ist auch nicht neu. Die AfD hat diesen Antrag fast identisch in der letzten Wahlperiode auch schon gestellt. Bevor Sie immer wieder dieselben Anträge stellen, würde ich empfehlen: Lesen Sie doch mal die Plenarprotokolle, oder, wenn Sie die Verfahren nicht verstanden haben, sprechen Sie einmal mit den Menschen, die sich damit bei uns mit ihrer Expertise jeden Tag beschäftigen. Ich glaube, dann wären Sie am Ende des Tages ein wenig schlauer. Denn dann wüssten wir, dass wir eine bestehende Rechtslage haben, dass wir Verfahren haben und dass die Behörden durchaus die nötigen Spielräume haben. Deswegen bleibt die Frage offen: Warum stellen Sie diesen Antrag zur Altersfeststellung erneut? Was tatsächlich dahintersteckt, haben Sie gerade auch vorgetragen. In dem Antrag formulieren Sie: „Die sorglose Handhabung der vorliegenden Problematik“ – also die Altersfeststellung – „durch die Landesregierung erscheint […] den Bürgern nicht länger vermittelbar.“ Woher haben Sie diese Erkenntnis? Woher wissen Sie das, sodass Sie es hier so vortragen können? Dafür gibt es keine Grundlagen. Sie führen eine Stichprobe von 87 Geflüchteten in Baden-Württemberg an. Das machen Sie zum Thema, um es auf ein Bundesland hochzurechnen und am besten noch auf ganz Deutschland. In Ihrem Antrag verweisen Sie auf ein Papier des BDK aus dem Jahr 2018. Na, das nenne ich mal aktuell. Das soll ein begründeter Antrag sein? Davor kann man wirklich nur den Hut ziehen. Landtag Sie wollen mit Ihrem Antrag wie immer nur Zweifel streuen und Ängste schüren, und am Ende bieten Sie Einfach-Lösungen an und wollen diese auch nur parteipolitisch nutzen. Aber ich will Ihnen die Rechtslage und die Verfahren gerne noch einmal erklären. Vielleicht klappt es ja diesmal. (Thorsten Klute [SPD]: Nein!) Erst einmal zum Grundsatz: In unserem Rechtsstaat, in unserer Gesellschaft sind Kinder und Jugendliche – egal, welcher Herkunft – eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Das ist erst einmal zu akzeptieren. Und die Altersfeststellung ist doch rechtlich geregelt. Sie können ins SGB VIII nachschauen; da steht ganz genau drin, wie die einzelnen Verfahren sind. Grundsätzlich wird die Minderjährigkeit bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit einer qualifizierten Klärung festgestellt. Die Jugendämter prüfen im dreistufigen Verfahren. Wenn keine Ausweisdokumente vorliegen, dann wird geprüft, und zwar im Rahmen einer qualifizierten sogenannten Inaugenscheinnahme durch zwei qualifizierte Mitarbeiter der Jugendämter: äußeres Erscheinungsbild, Stimmlage, Bartwuchs. Aber es werden auch weitere Kenntnisse herangezogen: Gespräche mit den Dolmetschern, mit den Ausländerbehörden. Kann man möglicherweise weitere Erkenntnisse erlangen, die darauf schließen lassen, wie das tatsächliche Alter ist? Dann führen Sie an, man müsse das alles medizinisch untersuchen, und Sie wollen eine Zentralstelle. Eine Zentralstelle bedeutet: Juristen, Dolmetscher, Psychologen, Sozialpädagogen, Forensiker, Zahnmediziner. All das wollen Sie irgendwie zusammenbinden, um dann die medizinische Untersuchung machen lassen zu können. Wenn Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt hätten, wüssten Sie aber: Es kommt niemals das exakte Alter heraus. Da sagt keiner: „Er ist 17, 18, 19“, sondern es kommt ein Altersband heraus: 17 bis 19, 17 bis 21. Maßstab für die Inobhutnahme der Jugendämter ist immer der untere Wert. Das ist es, wofür Sie eine Zentralstelle schaffen wollen. Das haben wir schon heute, weil die Verfahren schon bekannt sind. Also bringt es nichts. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und auch Menschlichkeit sind Grundprinzipien unserer Verfassung, und das sind sie auch in den herausfordernden Zeiten, in denen wir leben. Das Thema „Migration und Integration“ ist viel zu wichtig, und die Aufgaben sind viel zu besonders. Was es an der Stelle aufgrund dieser Thematik bestimmt nicht braucht, ist die politische Stimmungsmache der AfD. Deswegen ist es der Antrag in der Substanz nicht wert, ihm zuzustimmen. Er zeigt aber auch, dass Sie sich weder mit dem Thema auseinandergesetzt noch 24.01.2024 Ahnung von den Verfahren haben, und Sie stellen auch keine zeitgemäßen Lösungen vor. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
