Christof Rasche
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Fragen vor. – Das bleibt auch so. Somit haben wir die Mündliche Anfrage 35 abgehandelt. Ich rufe die Mündliche Anfrage 36 des Abgeordneten Ralf Witzel von der FDP-Fraktion zum Thema „Weiterhin ungeklärte Rechtsfragen zur Verfassungskonformität der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen – Wieso liefert die Landesregierung nicht transparent die versprochenen Berechnungsgrundlagen?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, Landtag welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Dr. Optendrenk antworten wird. – Ich erteile jetzt dem Minister das Wort. Bitte sehr. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich darf Namen der Landesregierung wie folgt auf die Frage antworten: Im Jahr 2022 wurden mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 sowie mit der Neustrukturierung und Erhöhung der Familienzuschläge durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften erhebliche finanzielle Verbesserungen für die Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Im Rahmen der Erstellung der zugrunde liegenden Gesetzentwürfe wurde die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation des Jahres 2022 nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überprüft. Die Grundlagen sowie die Systematik der verfassungsrechtlichen Prüfung wurden in den Gesetzesbegründungen dieser vom Landtag beschlossenen Gesetze ausführlich dargelegt und können diesen in den entsprechenden Drucksachen 17/16323 und 17/16324 entnommen werden. Dort ist auch dargelegt, nach welchen Maßstäben die entsprechenden Vorschläge der Landesregierung, die anschließend durch Parlamentsbeschluss umgesetzt worden sind, hergeleitet worden sind. Die Gesetze basieren naturgemäß auf den Prognosen der tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2022 zum damaligen Zeitpunkt, da die Besoldungsanpassungen naturgemäß in die Zukunft gerichtet sind. Eine abschließende Überprüfung wird erfolgen, sobald die erforderlichen statistischen Daten, die wir nicht alle als Landesregierung selbst erheben und auch nicht alle vorhalten, vollständig vorliegen. Dieses Vorgehen hatte ich Ihnen bereits mehrfach sowohl in Ausschusssitzungen als auch in öffentlichen Verlautbarungen angekündigt, und es ist mit den Berufsverbänden in Nordrhein-Westfalen so besprochen. Es handelt sich um das absolut übliche Verfahren. Die Überprüfung der Alimentation des Jahres 2023 wird ebenfalls nach diesen Kriterien erfolgen, sobald alle hierfür erforderlichen Daten über die tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2023 vorliegen. Das wird noch eine Zeit lang dauern. Auch das ist mit Blick auf die Rechtsprechung weder zu beanstanden noch unüblich. Das ist das Vorgehen, das es in allen Ländern gibt. 24.01.2024 Wir machen das sorgfältig, und wir werden uns sowohl bei den Berufsverbänden wie auch beim Parlament unaufgefordert melden, wenn die entsprechenden Daten vorliegen.
