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Matthias Kerkhoff

CDU 24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Abgeordnetengesetz und in unserer Geschäftsordnung regeln wir die inneren und eigenen Angelegenheiten. Das sind die Spielregeln des Parlaments von A wie Archivordnung bis Z wie Zwischenfrage. Auf deren Grundlage wird hier im Plenum und in den Ausschüssen die politische Auseinandersetzung geführt – bisweilen hart in der Sache, aber auf dem Boden einer gemeinsam getragenen demokratischen Grundhaltung. Vieles ist dabei Technik, aber manches eben auch hochpolitisch. In diesem Parlament darf und soll gestritten werden. In diesem Parlament darf es auch manchmal laut und emotional zugehen. Aber es gibt Regeln. Diese Regeln überschreitet insbesondere die AfD-Fraktion viel zu oft. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wir schärfen mit der Einführung des Ordnungsgelds den Sanktionskatalog, weil wir es leid sind, die ständigen Provokationen und Grenzüberschreitungen der AfD weiter hinzunehmen. Das ist ein klares Zeichen für einen Parlamentarismus, der es nicht zulässt, als Bühne von Populisten missbraucht zu werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur Geschäftsordnung – das bezieht sich auf die Anwendung des § 50 Abs. 3 – reagieren wir zügig auf die Ereignisse der letzten Wochen und schaffen ein Abwahlverfahren für Sachverständige in Enquetekommissionen, analog zu dem Verfahren, das wir bisher schon für die Vorsitzenden unserer Ausschüsse haben. Das ist auch eine Haltungsfrage. Wer an solchen Treffen teilnimmt und Rechtsextreme mal kennenlernen möchte, ist schlicht und einfach persönlich ungeeignet, als Sachverständiger in einer Enquetekommission dieses Landtags mitzuwirken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Meines Erachtens müssen wir das auch mit Blick auf die anderen, die in einer solchen Enquetekommission tätig sind, tun. Wir dürfen es den Sachverständigen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch den Abgeordnetenkollegen nicht zumuten, mit solchen Personen zusammenarbeiten zu müssen. Demokraten müssen hier klar sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, ich will wenige Punkte aus dem Abgeordnetengesetz kursorisch nennen, die zum Teil auch in öffentlicher Berichterstattung im Vorfeld schon eine Rolle gespielt haben. Landtag Erstens: Kindernotbetreuung. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage, um den Abgeordneten zu ermöglichen, ihre Kinder an Plenartagen professionell betreuen zu lassen, wenn eine anderweitige Betreuung nicht zur Verfügung steht. Mir ist wichtig, in diesem Zusammenhang auch einige Hintergründe zu erläutern, weil ich weiß, dass die Gesellschaft auf diese Fragen natürlich sehr sensibel schaut und das Thema „Verlässlichkeit von Kinderbetreuung“ insgesamt ja vor einer großen Herausforderung steht. Für Abgeordnete gibt es keinen Mutterschutz, keine Elternzeit und keine Kinderkrankentage. Ich will das gar nicht beklagen. Vor diesem Hintergrund halte ich ein solches Angebot in Ausnahmefällen – in Ausnahmefällen; das betone ich ausdrücklich – für vertretbar. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Wahrnehmung des Mandats. Zweitens: Mitarbeiterpauschale. Nach dem im Abgeordnetengesetz geregelten Mechanismus partizipieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten an Tarifsteigerungen nach dem TV-L. Beim letzten Tarifabschluss sind von den Tarifpartnern Einmalzahlungen vereinbart worden. Solche Zahlungen sollten auch dieser Personengruppe zugutekommen können. Ich halte es für einen Beitrag zur Fairness, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen. Drittens: Deutschlandticket. Das Deutschlandticket schafft die Möglichkeit, die bestehende Freifahrtberechtigung in Zügen im Mandatsgebiet und auf der Strecke nach Berlin um die Verkehrsträger Bus, Straßenbahn und U-Bahn zu ergänzen. Das war bislang in der Tarifwelt unserer Verkehrsverbünde nicht zu einem vertretbaren Preis für den Landtag erreichbar, sodass wir bisher immer davon Abstand genommen haben. Das Deutschlandticket ermöglicht nun, diese Lücke zu schließen, was in der Logik einer Freifahrtberechtigung immer schon schlüssig war. Mit der einfachen Handhabung wird der ÖPNV, wenn er sich nicht gerade wie heute im Streik befindet, auch ein Stück weit attraktiver und verleitet möglicherweise den einen oder anderen Kollegen zum Umsteigen auf Bus und Bahn. (Beifall von den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass wir wie auch in der Vergangenheit mit breiter Mehrheit von CDU, SPD, Grünen und FDP dies heute in erster und zweiter Lesung und morgen gewiss in dritter Lesung gemeinsam hier beschließen werden. Es ist ein gutes Zeichen der Zusammenarbeit der politischen Mitte in herausfordernden Zeiten. Ich danke allen, die dies tun, fürs Mitmachen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 24.01.2024

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