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Berivan Aymaz

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7757 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7757 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/7832 – Neudruck Mit der Drucksache 18/7832 – Neudruck – liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 35, 36, 37, 38 und 39 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und jedes andere Mitglied des Landtags nach der Beantwortung der Mündlichen Anfrage bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 35 des Herrn Abgeordneten Dietmar Brockes von der Fraktion der FDP zum Thema „Ein Jahr Räumung von Lützerath – Wie sicher ist der vorgezogene Kohleausstieg im Jahre 2030?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Neubaur antworten wird. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vor rund einem Jahr wurde der Weiler Lützerath geräumt. Ich möchte kurz auf die Hintergründe der Räumung und die zeitliche Abfolge der Ereignisse eingehen. Mein Ministerium hat sich im Oktober 2022 mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE AG auf Eckpunkte geeinigt, um den Kohleausstieg um acht 24.01.2024 Jahre auf 2030 vorzuziehen. Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren zu diesem Zeitpunkt allgegenwärtig. Bundes- und Landesregierung haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Energieversorgung zu sichern und die Auswirkungen auf Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher abzumildern. Konkret sieht die Vereinbarungen vor, dass die RWE-Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K statt 2038 bereits Ende 2030 vom Netz gehen. Zugleich wurde die Versorgungssicherheit angesichts der angespannten Lage auf den Gasmärkten weiter gesichert, indem die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben. Die klimapolitische Dimension ist von erheblicher Tragweite. Dem Weiterbetrieb von zwei Braunkohleblöcken mit einer Gesamtleistung von 1,2 Gigawatt um 15 Monate steht ein um über acht Jahre reduzierter Betrieb von drei Braunkohleblöcken mit einer Gesamtleistung von 3 Gigawatt entgegen. Durch den Kohleausstieg 2030 wird nur noch die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Abbaufeldes im Tagebau Garzweiler II in Anspruch genommen. Hierdurch verbleiben mindestens 280 Millionen Tonnen Kohle im Boden. Die Löschung der entsprechenden Emissionszertifikate konnte noch gar nicht stattfinden. Dies folgt aus europäischem Recht: Das räumt den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit ein, Emissionszertifikate, die durch die Stilllegung von Kohlekraftwerkskapazitäten frei geworden sind, zu löschen. Das aktuell geltende Treibhausgasemissionshandelsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, dies zu tun, soweit Zertifikate dem Markt nicht durch die Marktstabilitätsreserve entzogen werden. Laut EU-Recht erfolgt genau diese Entscheidung über die Löschung erst nach Stilllegung, und zwar bis Ende des Jahres, das der Stilllegung folgt. Die Menge der zu löschenden Zertifikate wird durch die Bundesregierung jährlich der EU-Kommission mitzuteilen sein. Die Landesregierung erwartet, dass die Bundesregierung die Emissionszertifikate in Verbindung mit dem vorgezogenen Kohleausstieg in den Jahren 2030 und 2031 entsprechend melden wird. Sowohl die fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes als auch die Holzweiler Höfe konnten erhalten bleiben. Die Menschen in den Dörfern haben damit bereits vier Jahre vor der vorgesehenen Zeit jetzt die sichere Perspektive und behalten ihre Heimat. Rein rechtlich gesehen hatte RWE zu diesem Zeitpunkt bereits die notwendigen Voraussetzungen, um Lützerath bergbaulich in Anspruch zu nehmen. Das Recht zur bergbaulichen Inanspruchnahme der Landtag Flächen durch die RWE AG ist durch Gerichte festgestellt worden. Dennoch hat mein Ministerium drei Gutachten beauftragt, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 in NRW und einen potenziellen Erhalt von Lützerath in den Blick genommen haben. Im Fokus standen dabei energiewirtschaftliche, tagebauplanerische sowie wasserwirtschaftliche Aspekte. Die Ergebnisse waren eindeutig: Energiewirtschaftlich, bergbautechnisch und mit Blick auf die Rekultivierung war die Inanspruchnahme Lützeraths notwendig. Die Landesregierung hat diesen Gutachten folgend festgestellt, dass die bergbauliche Inanspruchnahme des Weilers Lützerath trotz eines vorgezogenen Kohleausstiegs weiterhin erforderlich ist. Lützerath wurde daraufhin im Januar 2023 geräumt. Der BUND hat jetzt anlässlich des Jahrestages der Räumung öffentlichkeitswirksam die energiepolitische Notwendigkeit der Räumung infrage gestellt und sich auf aktuell veröffentlichte Zahlen berufen, die belegen, dass die Braunkohleverstromung im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 stark zurückgegangen ist. Richtig ist, dass die Braun-, aber auch die Steinkohleverstromung im Jahr 2023 deutschlandweit unerwartet stark zurückgegangen sind. Ein Grund dafür ist leider der Rückgang der Wirtschaftsleistung insgesamt. Die Schlussfolgerung, dass angesichts dieser Entwicklung die Räumung von Lützerath unnötig war, ist aber ausdrücklich nicht richtig, denn es muss natürlich um die Gesamtbetrachtung von Braunkohlebedarfen und Tagebauanforderungen bis zum Jahr 2030 gehen. Entscheidend ist, dass die Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier noch bis 2030 einen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Deutschland leisten müssen und bis dahin jederzeit und insgesamt eine verlässliche Braunkohleversorgung aus den Tagebauen Garzweiler II und Hambach geleistet werden muss. Die weitere Entwicklung in den nächsten Jahren ist mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die Landesregierung trägt Verantwortung dafür, dass es eine verlässliche, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energieversorgung im Sinne der Unternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt. Vor diesem Hintergrund der vielfältigen Wechselwirkungen und Unsicherheiten auf den Energiemärkten ist es daher unzureichend, das Jahr 2023 isoliert zu betrachten. Zum anderen greift eine rein auf energiewirtschaftliche Aspekte reduzierte Betrachtung, wie sie der BUND vornimmt, zu kurz. Weder die kontinuierliche Versorgung der Verbraucher mit Kohle in erforderlicher Qualität und Quantität noch eine 24.01.2024 ordnungsgemäße Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft könnten in diesem Fall ermöglicht werden. Darüber hinaus wäre die Erfüllung der derzeitigen Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen beim Erhalt von Lützerath nicht möglich, die Abraum- und Lössbilanz stark defizitär. Zudem bestünden aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Reihe erheblicher Unsicherheiten und Risiken. Aus geotechnischer Sicht ist ein dauerhaft standsicherer Erhalt von Lützerath auf einer in den späteren Restsee hineinreichenden Landzunge gar nicht erreichbar. All diese Punkte sind durch Fachgutachten belegt. Ein Erhalt von Lützerath war also auch aus wasserwirtschaftlicher und bergtechnischer Sicht definitiv nicht machbar. Es wird in der Anfrage der FDP-Fraktion auch kritisiert, dass der vorgezogene Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2030 die Versorgungssicherheit gefährden würde. Das ist insofern überraschend, weil vorher ausgeführt wird, dass die Räumung von Lützerath unnötig gewesen sei. Es ist weder logisch noch glaubhaft, den unbewohnten Weiler Lützerath inmitten der Energiekrise im Jahr 2022 zu erhalten und damit die Braunkohleversorgung der Kraftwerke massiv zu beschneiden, aber gleichzeitig die Braunkohle bis 2038 abbauen und verstromen zu wollen. Letztendlich – das hat 2023 auch gezeigt – ist der Ausbau der Erneuerbaren ein entscheidender Hebel, um Kohlekraftwerke aus dem Markt zu drängen und dadurch Treibhausgase zu reduzieren. Wir alle warten – auch das ist ein Teil der Verständigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Landeswirtschaftsministerium und RWE – händeringend auf die Kraftwerksstrategie des Bundes. Genau dieser Punkt war im Oktober 2022 ein Teil der Vereinbarung. In der Eckpunktevereinbarung sind 3 GW Kraftwerkskapazität wasserstofffertig an den Standorten der Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, sofern passende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das BMWK erarbeitet deshalb eine Kraftwerksstrategie. Diese hätte bereits im Sommer 2023 verabschiedet werden sollen, und dieser Verzug ist ärgerlich. Der Bund muss aber eben wichtige haushalterische Fragestellungen klären. Im Übrigen haben vergangene Bundesregierungen überhaupt kein Konzept für den Zubau gesicherter Kraftwerksleistungen erarbeitet. Mit dem Umstieg von einem wettbewerbsorientierten Verfahren auf ein Dialogverfahren haben wir im Rheinischen Revier Förderprozesse auf neue Füße gestellt, um dem gerecht zu werden, dass die Regionen im Rheinischen Revier über die konkrete Ausgestaltung des Strukturwandels, über die konkrete Zukunft in den Dörfern ins Tun kommen wollen. Dem folgt die Landesregierung in Gänze. Landtag Mit dem Reviervertrag 2.0 haben wir mit unseren Partnerinnen und Partnern aus der Region Ziele und Maßnahmen vereinbart, um dem vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung mit einem klaren Fahrplan in das Jahr 2030 Rechnung zu tragen. In diesem Jahr geht es deswegen darum, den Strukturwandel für die Menschen vor Ort sichtbar und greifbar zu machen. Daran arbeiten wir gemeinschaftlich und konstruktiv. – Vielen Dank.

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