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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Auch diese Frage beantworte ich gerne. Für 2022 kann es keine Auswirkungen geben, weil der Tarifvertrag bis September 2023 lief und die entsprechenden besoldungsrechtlichen Regelungen vor der Landtagswahl getroffen worden sind. Mit den Zahlungen wurde noch 2022 begonnen, sodass es durch den Tarifabschluss und dessen angestrebte Übertragung keine Auswirkungen für das Jahr 2022 geben kann. Für 2023 sind wir in der Überprüfung – das hatte ich eben angedeutet – der Alimentation, denn wir müssen erst einmal alle Daten, die nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für das Jahr 2023 statistisch relevant sind, zusammenstellen. Wir können jetzt keine Aussage dazu machen, wie das konkret ausgehen wird, weil wir es aus den tatsächlichen Verhältnissen ableiten müssen. Sie können als Faustregel nehmen, dass bei jeder Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Besoldung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass das Alimentationsprinzip eingehalten wird. Aber Sie können es nicht aus den Zahlen herleiten, weil das riesige Zahlenkaskaden sind, aus denen Sie das auch noch spezifiziert auf bestimmte Gruppen ableiten müssen. Wir haben seinerzeit vor der Wahl darüber diskutiert, wie das bei Familien mit mehreren Kindern und Landtag Ähnlichem ist. Das hängt nach den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, genau davon ab, welche Wirkung es in welchem Segment gibt und ob es in jedem Segment eingehalten ist. Das bedeutet nicht, dass, wenn Sie an einer Stelle ein Problem mit dem Abstand haben, Sie an allen Stellen etwas drauflegen. Vielmehr müssen Sie spezifisch begründen, wie Sie das an der einen Stelle tun. Das ist für das Jahr 2023 erst möglich, wenn wir auch die Daten von den Externen haben. Sobald wir die haben, steigen wir in die Überprüfung 2023 ein.

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