Thomas Göddertz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht neu. Schon vor rund fünf Jahren hatte der Landesrechnungshof die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Selbstbewirtschaftungsmittel detailliert auszuweisen. Warum ist das wichtig? Weil diese Mittel nur als Ausnahme und nur in eng begrenztem Rahmen eingesetzt werden sollten. 24.01.2024 Traditionell sind das zwei Bereiche: zum einen die innere Sicherheit, weil es keine Rechenschaftspflicht gibt, und zum anderen Repräsentationszwecke, weshalb die Mittel in das Folgejahr übertragen werden dürfen. Diese Vorteile machen Selbstbewirtschaftungsmittel natürlich attraktiv als Puffer für ungeplante Ausgaben. In vielen Fällen sind sie nützlich und sogar notwendig – das steht außer Frage –, aber nicht in diesem Ausmaß, denn diese Mittel sind keine Dauerfonds. Der Anfangsbestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln des Landes NRW belief sich 2023 auf rund 8,5 Milliarden Euro. Das ist fast eine Verfünffachung in vier Jahren. Es handelt sich um fast 10 % des gesamten Haushalts – darauf wurde gerade schon hingewiesen –, und darum sprach der WDR kürzlich von „den unheimlichen Milliardentöpfen der Landesregierung“. Es kann nicht sein, dass auf der großen Anzeigetafel draußen vor dem Landtag die Kontrollfunktion dieses Parlament erklärt wird, wir aber über fast ein Zehntel der Mittel des Haushalts keine Informationen erhalten. Wir fordern, dass ein großer Teil dieser Mittel den Weg in den regulären Haushalt findet und somit wieder der Kontrolle dieses Parlaments unterliegt. Diese Transparenz ist wichtig; sie ist zentral für unsere Demokratie. Aus diesem Grund hatte das Ministerium der Finanzen eigentlich schon 2019 positiv auf den Bericht des Landesrechnungshofs reagiert. Seinerzeit hieß es, lediglich technische Voraussetzungen und Regelungen müssten geklärt werden. Herr Finanzminister, Sie stehen in der Verantwortung. Auf welche technischen Probleme sind Sie beim Versuch der Umsetzung gestoßen? Und wie weit sind Sie mit den Lösungen? Die FDP fordert in diesem Gesetzentwurf, den Empfehlungen des Landesrechnungshofes endlich zu folgen. Wir begrüßen diese Diskussion und stimmen der Überweisung in den Ausschuss gerne zu. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der FDP)
