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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter! Im Oktober 2022 war es angesichts der unklaren Lage, inwiefern die Bundesrepublik und Europa die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs bewältigen können, das erste Ziel der Landesregierung, die Energieversorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Industrie sicherzustellen. In diesem Lichte war die zusätzliche Nutzung von Braunkohleblöcken ein Teil der Verständigung, die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, RWE und dem Landeswirtschaftsministerium getroffen wurde. Damit einher ging aber auch die Zusage, ein Verfahren anzuwenden, mit dem der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen um acht Jahre vorgezogen werden kann, eine Gaskraftwerksstrategie in dieser Verständigung einzufordern, Aussagen zu den Erneuerbaren zu treffen und Aussagen für diejenigen zu treffen, die im Rheinischen Revier leben. Die daraus resultierenden Folgen sind gesetzgeberischer Art, zum Beispiel das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Die Bundesregierung hat also festgelegt, wie die Ausstiegspfade für die Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier aussehen werden. Wir in Nordrhein-Westfalen haben mit der Leitentscheidung raumplanerisch und raumordnend das Unsrige dazu beigetragen und im Bereich der Erneuerbaren das angenommen, was die Bundesregierung den Ländern zur Aufgabe macht: ausreichend Flächen für Erneuerbare zur Verfügung zu stellen. Am Ende entscheidet nicht eine Verständigung darüber, was in einem Rechtsstaat passiert, sondern die Gesetzgebung. Den gesetzgeberischen Rahmen für den Braunkohleausstieg hat die Ampel im Bund so beschlossen.

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