Olaf Lehne
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Wedel, beim Lesen des vorliegenden Gesetzentwurfs sticht eines besonders ins Auge: Die Kollegen der FDP berufen sich auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2018. Wir schreiben jetzt aber das Jahr 2024. Es wäre ratsam gewesen, man hätte sich anschließend die Jahresberichte der Folgejahre bis 2023 zu Gemüte geführt. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) Denn Sie, liebe Kollegen der FDP-Fraktion, hätten dann feststellen können, dass der Notwendigkeit, den Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung titelscharf auszuweisen, offenkundig in ausreichender Form Rechnung getragen wird. Zudem erwähnen Sie immer wieder das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht, das auch für uns ein hohes Gut ist. Darum alleine scheint es Ihnen aber nicht zu gehen. Sie versuchen seit geraumer Zeit, den Eindruck zu erwecken, die Selbstbewirtschaftungsmittel seien problematisch. Hier ist es sinnvoll, sich die Hintergründe bewusst zu machen. Größere mehrjährige Projekte können durch Selbstbewirtschaftungsmittel bereits zu Beginn solide ausfinanziert und abgesichert werden. Der Haushaltsgesetzgeber muss in jedem Einzelfall schon heute zustimmen. Auch zu Zeiten unserer gemeinsamen Koalition in der vergangenen Wahlperiode haben wir hiervon Gebrauch gemacht und sinnvolle Projekte wie „Moderne Sportstätten 2022“ finanziell abgesichert. Des Weiteren haben wir in den Haushaltsverfahren zwischen 2017 und 2022 mit Ihnen noch einige Änderungsanträge eingebracht, die ausdrücklich die Einrichtung von Selbstbewirtschaftungsmitteln vorsahen. Von daher ist es unverständlich, dass sich Ihre Landtag Fraktion nun über den hohen Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel aufregt. Herr Kollege Wedel, ich frage Sie ernsthaft: Worum geht es Ihnen eigentlich? Die von Ihnen geforderte Transparenz, die wohl kaum in Form eines von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurfs herbeigeführt werden kann, besteht bereits. Die geltenden Kontrollmechanismen und Berichterstattungspflichten im Rahmen der haushaltspolitischen parlamentarischen Arbeit bieten ausreichend Transparenz und Kontrolle über die Haushaltsmittel. Erst Ende des vergangenen Jahres hat Ihnen der Finanzminister, wie Sie es auch selbst gesagt haben, im Zuge einer Kleinen Anfrage über die Selbstbewirtschaftungsmittel im Landeshaushalt 2023 sowie über die Rückübertragung nicht mehr benötigter Mittel im darauf folgenden Haushaltsjahr 2024 ausführlich Auskunft erteilt. Im Übrigen widerspricht der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung dem vermeintlichen Leitgedanken Ihrer Partei. Wenn Sie erlauben, zitiere ich eine kurze Passage aus Ihrem Fortschrittsprogramm für Nordrhein-Westfalen: „Viele bürokratische Fesseln haben wir durch unsere Entfesselungsoffensive bereits gelöst und Bürokratie abgebaut. Diesen Weg wollen wir fortsetzen mit dem Ziel, dass nicht notwendige Gesetze, Verbote und Vorschriften entfallen.“ Zu dieser Formulierung kann ich nur gratulieren, und wir bestreiten diesen Weg gerne mit Ihnen gemeinsam. Statt den Abbau der Bürokratie sinnstiftend voranzutreiben, fordern Sie mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung jedoch neue Reglementierungen, neue bürokratische Vorschriften und die Verkomplizierung eines funktionierenden Mechanismus. Aus den genannten Gründen lehnen wir als CDU-Landtagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
