Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht ist ein hohes Gut, das es nicht nur zu schützen, sondern auch zu stärken gilt. Deshalb ist eine hohe Transparenz auch bei Selbstbewirtschaftungsmitteln für mich und für die Landesregierung ganz selbstverständlich und wichtig. Regelungen zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln sind erstmalig im Dezember 2019 für den Haushalt 2021 von meinem Vorgänger in einen Aufstellungserlass der Landesregierung aufgenommen worden. Konkreten Informationswünschen zu Selbstbewirtschaftungsmitteln ist die Landesregierung – ich erinnere an die Beratungen im Haushaltsverfahren und auch an Fragestunden – gerne nachgekommen. Damit Sie alle um die Dimensionen, um die es geht, und um die Frage, was damit getan wird, wissen, will ich Ihnen ein paar Beispiele nennen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Tat erst im Jahr 2018 damit begonnen, größere Bestände von Selbstbewirtschaftungsmitteln zu nutzen. Ein Hauptpunkt dabei war, dass wir im Jahr 2018 angefangen haben, beispielsweise die Breitband- und Gigabitausbaustrategie des Bundes zu kofinanzieren. Im Einzelplan 14 des damaligen Wirtschaftsministers Pinkwart sind deshalb Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen worden. Damit man flexibel auf diese Kofinanzierung reagieren und auch entsprechend vor Ort fördern kann, sind allein in den Jahren bis 2022 gut 700 Millionen Euro – übrigens mit Zustimmung des Parlaments – als Selbstbewirtschaftungsmittel zugewiesen worden. Ein weiteres Beispiel sind Mittel, die für die Kita-Förderung der Kommunen reserviert worden sind. Das sind in diesem Zeitraum, so wie ich das überschlagen habe, gut 500 Millionen Euro allein zur Selbstbewirtschaftung gewesen, die überwiegend an unseren früheren Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp gegangen sind. Davon wurden jetzt 100 Millionen Euro – sie waren übrig – zur Gegenfinanzierung der Brücke bis zur Erhöhung bei den Kita-Förderungen am 1. August 2024 eingesetzt. (Beifall von der CDU – Marcel Hafke [FDP]: Da liegt aber noch viel mehr Geld!) Insofern ist es sehr sinnvoll, dass es diese Mittel gab, und es ist sehr sinnvoll, dass im Haushalt mit Liquiditätsunterlegungen gearbeitet worden ist. (Marcel Hafke [FDP]: 140 Millionen!) Das hat das Parlament übrigens so gewollt. Es ist nicht so gewesen, dass diese Positionen der Selbst-Landtag bewirtschaftung genauso wie bei der Ausweisung von Verpflichtungsermächtigungen am Parlament vorbei gelaufen wären. Nein, ich kann es Ihnen viel schöner anhand dessen aufzeigen, was zumindest in meiner Zeit als Finanzminister gar keine Rolle gespielt hat, jedoch sehr wohl in Ihrer Zeit im Haushaltsund Finanzausschuss in der vergangenen Wahlperiode. Man hat seinerzeit aufgrund der Arbeitsbedingungen und der Unklarheiten bei der Entwicklung der Pandemie den Häusern einen durchaus maßgeblichen Teil der Mittel, die man aus dem Coronasondervermögen bewilligt hat, zur Selbstbewirtschaftung für verschiedene Einzelpläne und Zwecke durch HFA-Beschluss zugewiesen. Das war auch sinnvoll, weil der Rest des Ladens im Homeoffice war und in der Pandemie gar nicht anders konnte, als es entsprechend denen zu gegeben, die es brauchten, wie es anfiel. Insofern hat das Parlament selbst mit Ihrer Verantwortung und nicht mit meiner – dem HFA gehörte ich nicht an – entsprechende Entscheidungen getroffen. Das ist nicht intransparent. Das Ministerium hätte nur falsch gehandelt, wenn es dafür keine Vorsorge getroffen hätte. Das Vorhalten der Liquidität war an der Stelle sinnvoll. Deshalb konnte aufgrund des Vorschlags der Landesregierung mit Beschluss des Parlaments ein Teil der nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmittel im Laufe des Jahres 2023 zurückgeführt werden, damit zum 01.01.2024 die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Insofern haben wir alles an Transparenz, was man sich nur vorstellen kann. Wir haben überhaupt kein Interesse daran, nicht transparent zu sein. Gerade sind wir auf dem Weg wie wir es eigentlich schon bei der Beantwortung aller Ihrer Fragen angekündigt haben, zukünftig, für 2025, dem Parlament die gleiche Übersicht zu Selbstbewirtschaftungsmitteln insgesamt zur Verfügung zu stellen, wie Sie es von Verpflichtungsermächtigungen kennen, sodass Sie meinem Eindruck nach im Ziel eigentlich völlig einig mit uns sind und kein Gesetzgebungsverfahren benötigen, weil wir das, was ich Ihnen schon im parlamentarischen Beratungsverfahren zugesagt habe, jetzt auch umsetzen. Dann sage ich im Sinne von Montesquieu: Wo ein Gesetz nicht erforderlich ist, ist es erforderlich, kein Gesetz zu machen. – Das Parlament entscheidet trotzdem, ob es geändert wird. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
