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Christof Rasche

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Abgeordneter Wedel, ich würde Sie gerne bitten, mir noch einmal zu erklären, welche unterschiedlichen Ergebnisse Sie jetzt meinen. Dass es unterschiedliche Besoldungshöhen gibt, hängt ja nicht an der Überprüfung der Alimentationsmaßstäbe. Man kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass man freiwillig mehr bezahlt, als man nach den Mindestmaßstäben des Bundesverfassungsgerichts leisten muss. Wenn Sie sich beispielsweise die finanzielle Leistungsfähigkeit von süddeutschen Bundesländern im Verhältnis zu Nordrhein-Westfalen und zu anderen Bundesländern anschauen, dann stellen Sie fest, dass manchmal durchaus, wie Sie wissen, Handlungsspielraum besteht. Insofern geht es nicht um die Mindestalimentation und die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung, sondern es geht um die Frage, ob Sie sich möglicherweise in einem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um Arbeitskräfte zum Beispiel im Großraum München und somit in einem anderen Kontext von Besoldung und Bezahlung befinden. Deshalb hängt es entscheidend davon ab, nach welchen Maßstäben Sie als Gesetzgeber die Besoldung festlegen. Wenn Sie Handlungsspielräume haben, mit denen Sie über der Mindestalimentation liegen, steht es Ihnen als Gesetzgeber völlig frei, deutlich mehr zu zahlen. Dann müssen Sie dafür nur dauerhaft die Haushaltsvorsorge treffen. Insofern sagt die Frage, wie viel in der Besoldungstabelle steht, nichts darüber aus, dass Sie andere Kriterien zur Überprüfung einer Mindestalimentation haben. Das ist ja nur eine Mindestrichtlinie des Bundesverfassungsgerichts und keine Festlegung eines abgeleiteten Maßstabes, wie hoch genau der Eurobetrag sein muss. Sie dürfen auch mehr, wenn Sie können. Wenn Sie in der letzten Wahlperiode mehr gekonnt hätten, dann hätten Sie vielleicht auch mehr gemacht.

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