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Berivan Aymaz

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Gorißen das Wort. (Beifall von der CDU) Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Düngerecht regelt zum einen die Ernährung von Nutzpflanzen und soll zum anderen gewährleisten, dass Nährstoffeinträge in die Umwelt durch die Düngung minimiert werden. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass in der Landwirtschaft deutliche Erfolge bei der Effizienz der Düngung erzielt werden konnten. Dennoch besteht Handlungsbedarf in den als nitratbelastet ausgewiesenen Gebieten. Dazu gehört es aber auch, zu begreifen, dass Nitratbelastungen verschiedene Ursachen haben können. Die bis November 2022 in Nordrhein-Westfalen geltende Gebietsausweisung trug den natürlichen Standortbedingungen und der Stickstoffvorbelastung Rechnung. Strengere Maßnahmen mussten nur dort erfolgen, wo die Einhaltung des Zielwerts von 50 mg Nitrat pro Liter im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nährstoffüberschüsse nicht sicher gewährleistet werden konnte. Diese Gebietsausweisung wurde jedoch von der Europäischen Kommission als nicht richtlinienkonform verworfen und musste im November 2022 durch eine neue Gebietsausweisung ohne Berücksichtigung von Standort- und Immissionsdaten ersetzt werden, die zu einer deutlichen Ausweitung der als nitratbelastet eingestuften Fläche in Nordrhein-Westfalen geführt hat. Für viele Betriebe stellen die damit verbundenen Maßnahmen eine große Herausforderung und einen weitgehenden Eingriff in die betrieblichen Entscheidungen und ihre wirtschaftlichen Erfolge dar. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund fordert der vorliegende Antrag richtigerweise zukünftig eine einzelbetriebliche Maßnahmendifferenzierung auf der Basis kontrollierbarer Daten, um so eine stärker verursachergerechte Differenzierung von Anforderungen an die Düngung zu gewährleisten. Neben dem wichtigen Ausbau des bestehenden Messnetzes wird die Entwicklung und modellhafte Erprobung eines Konzepts zur einzelbetrieblichen Maßnahmendifferenzierung gefordert. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, Landtag dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Umsetzung sowie den behördlichen Vollzug einer solchen Differenzierung vorzubereiten. Die Forderungen werden von uns unterstützt. Die Landesregierung ist bereits dabei, sie sukzessive umzusetzen. Wir sind hier also gemeinsam unterwegs. Daher bin ich den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag sehr dankbar. Es freut mich, dass wir uns im Ausschuss in einen konstruktiven Austausch begeben und dann das Ganze gemeinsam auf den Weg bringen. Uns sollte das Ziel einen, hin zu einer verursachergerechten einzelbetrieblichen Differenzierung von Düngungsbeschränkungen zu kommen. Meine Botschaft ist klar: Wir lassen die Landwirtinnen und Landwirte bei diesem so wichtigen Thema auf keinen Fall alleine. (Beifall von der CDU) Die vielen schon jetzt gewässerschonend wirtschaftenden Betriebe dürfen von den Einschränkungen jedenfalls nicht genauso betroffen sein wie die wenigen schwarzen Schafe, die wir vorfinden. Bei nachgewiesener umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. (Beifall von der CDU) Nicht zuletzt die Proteste der vergangenen Woche haben uns vor Augen geführt: Wir brauchen gerade bei uns, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen, eine ebenso leistungsfähige wie wettbewerbsstarke Landwirtschaft. Wir brauchen eine Landwirtschaft, in der Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit Hand in Hand gehen. Unsere Landwirte brauchen vor allem auch verlässliche und faire Bedingungen, unter denen sie mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand arbeiten und wirtschaften. Hierfür treten wir alle gemeinsam auch in Zukunft ein. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, Norwich Rüße [GRÜNE] und Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE])

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