Yvonne Gebauer
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Optendrenk, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, und ich hoffe, dass Sie die folgende Frage noch nicht beantwortet haben; ich gehe nicht davon aus. Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass das Tarifergebnis vom Dezember des vergangenen Jahres die Amtsangemessenheit der Besoldung für die Jahre 2022 und 2023 sicherstellt. Meine Frage an Sie: Teilen Sie, Herr Minister Optendrenk, die Auffassung, dass durch das letzte Tarifergebnis und dessen Übertragung auf den Beamtenbereich alle Aspekte der Angemessenheit, vom Beginn der laufenden Wahlperiode bis Ende 2023, automatisch positiv belegt sind?
