Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem vorliegenden Antrag wird beabsichtigt, die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz im Bereich der Wirtschaft umzusetzen. 24.01.2024 Der Hintergrund: Die Datenschutzkonferenz als Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern könne sich nicht auf einheitliche Positionen einigen. Die Idee der Antragstellerin ist es, dies durch eine Änderung des Grundgesetzes zu erreichen, so wie es der Bundesjustizminister vorgeschlagen hat. Dadurch soll die DSK rechtsverbindliche und vor allen Dingen einheitliche Beschlüsse fassen können. So weit die Ausgangslage. Ja, auch die Landesregierung will, dass das europäische Datenschutzrecht von allen Aufsichtsbehörden möglichst gleich angewendet wird. Bevor wir aber über eine Verfassungsänderung nachdenken, sollten wir erst einmal schauen, ob wir auch andere Lösungen finden. Unser föderaler Staatsaufbau sieht nun einmal vor, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Datenschutzaufsicht auf Bund und Länderbehörden aufgeteilt ist. Es handelt sich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung darüber hinaus um „völlig unabhängige“ Aufsichtsbehörden. Übrigens: Die Überlegung, die Datenschutzkonferenz zu stärken, ist nicht neu. Seit der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird über diese Frage diskutiert. Nun ist auch im Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin – darauf ist eben schon hingewiesen worden – die Absicht enthalten, eine „Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz“ in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium liegt vor; auch das ist gesagt worden. Vielleicht sollte sich die Ampel in Berlin erst einmal intern einigen, was sie denn will. Die Landesregierung will diesen Prozess im Bundesdatenschutzgesetz gemeinsam mit den anderen Ländern erst einmal begleiten und dann entscheiden, ob das der richtige oder nicht der richtige Weg ist – ein Schritt nach dem anderen. – Danke. (Beifall von der CDU)
