Dr. Jörg Geerlings
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Neuregelung zu treffen, und es ist gut, dass wir das machen. Die Regelung ist aus dem Jahr 1962, also über 60 Jahre alt. Mit der polizeilichen Seelsorge sprechen wir einen besonderen Bereich der inneren Sicherheit an. Wir machen uns zu Recht Gedanken, wie Polizei handelt, ob sie rechtmäßig handelt. Es wird sehr konsequent geguckt, ob die Polizei rechtmäßig handelt. Viel zu selten fragen wir uns aber, was mit unseren Sicherheitskräften ist, wie es den Polizistinnen und Polizisten, die für unser Land so viel Gutes tun, dabei geht. Deswegen ist es gut, dass wir mit den Kirchen dieses Landes, mit der katholischen Kirche und mit der evangelischen Kirche, eine neue vertragliche Basis für diese Seelsorge aufsetzen. Ich danke ganz herzlich für diesen Entwurf und dafür, dass wir heute darüber sprechen, obwohl die Reden ursprünglich zu Protokoll gegeben werden sollten. Ich möchte der Landesregierung meinen Dank aussprechen, die diesen Entwurf gemeinsam mit den Kirchen unseres Landes, mit der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche, erarbeitet hat. Uns liegt sehr viel daran – ich bin davon überzeugt, dass das allen hier im Hause so geht –, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht nur physisch, sondern auch psychisch geschützt sind und Betreuung dann bekommen, wenn sie sie brauchen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich, und ich gehe davon aus, dass wir alle dem zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
