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Dorothee Feller

24.01.2024 Sitzungen 18/54

Wir sind mit den Gutachtern im Austausch. Die Gutachter hatte ich auch schon einmal im Ausschuss erwähnt. Wir haben zwei Gutachter, Professor Ennuschat und Professor Brüning, bewusst einen aus Nordrhein-Westfalen und einen aus Schleswig-Holstein, die selber sagen: Es ist eine spannende, aber sehr komplexe Aufgabe, gerade um die rechtlichen Beziehungen herauszuarbeiten. Deswegen haben wir ihnen vereinbart, dass wir die beiden Themen, die ich gerade genannt habe, „Digitalisierung“ und „Ganztagsausbau“, nach vorne ziehen. Sie werden – Aussage der Gutachter – auf jeden Fall das Jahr 2024 dafür brauchen. Darauf aufbauend kommt dann – wieder Aussage der Gutachter – das bildungsökonomische Gutachten. Hinsichtlich der geforderten Datenabfrage folgen wir der Ansicht der Sachverständigen aus der Anhörung, dass eine solche Abfrage keine verwertbaren Erkenntnisse hervorbringen könnte. In ihrer Gestaltungsfreiheit setzt nämlich jede Schule andere Schwerpunkte, wodurch für Eltern unterschiedliche Kosten entstehen. Eine Datenerhebung in der Form, wie sie im Antrag gefordert wird, ist daher weder 24.01.2024 zielführend noch umsetzbar. Bei aller nachvollziehbaren Ungeduld braucht es also auch hier die Gutachten als solide Grundlage für eine gerechte und an den jeweiligen Entwicklungen orientierte Schulfinanzierung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Protokoll ↗