Angela Erwin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Rede des Jahres im Plenum könnte man eigentlich frohen Mutes hoffen und denken: Neues Jahr, neues Glück. Die Anträge von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Herr Kollege Pfeil, verfolgen aber leider ein anderes Motto. Denn „Täglich grüßt das Murmeltier“ trifft es doch viel besser. Das zeigt sich, ohne den Reden meiner Kollegen vorgreifen zu wollen, sowohl heute als auch morgen. In Ihrem Antrag heute widmen Sie sich dem Thema „Datenschutz“. Das ist für die FDP nicht ungewöhnlich. Bedauerlicherweise haben Sie aber die Weihnachtspause nicht etwa dafür genutzt, mit Ihrem Bundesjustizminister mal über die Haltung der FDP an den Stellen zu sprechen, an denen Sie wichtige Instrumente wegen vorgeschobener Datenschutzargumente blockieren – Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“. Das wäre sinnvoll und dringend notwendig gewesen. Das wissen Sie. Wir haben es schon häufig hier besprochen. (Beifall von der CDU) Aber was haben Sie getan? Sie haben das Handelsblatt gelesen. Doch leider eignet sich das Handelsblatt nicht einfach so dazu, Plenaranträge zu schreiben. Im Handelsblatt vom 15. Dezember letzten Jahres schlug nämlich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann – Sie haben es eben gesagt – vor, seiner Auffassung nach die Rechtssicherheit von Datenschutz dadurch sicherzustellen, dass den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz zukünftig ein rechtsverbindlicher Charakter zukommen soll. Warum macht er das? Dazu haben Sie hier ebenfalls schon ausgeführt. Der Datenschutz der Bundesrepublik basiert auf gewissen Regelwerken wie unter anderem der Datenschutz-Grundverordnung. Die Aufsicht darüber obliegt den Bundesländern und deren Datenschutzbeauftragten, wie auch dem Bund und dessen Datenschutzbeauftragten. Auch das haben Sie gerade schon erwähnt. Auch im Datenschutzrecht ist es so wie in allen Rechtsgebieten: Es gibt unterschiedliche Ausle-24.01.2024 gungsweisen. Das macht es vor allem für die Wirtschaft schwer. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu, lieber Herr Kollege Pfeil. Für eine einheitliche Anwendung des europäischen Datenschutzrechts gibt es viele gute Argumente. In Ihrem Antrag schlagen Sie eine Änderung des Grundgesetzes vor. Da muss man sich schon die Frage stellen, was dieser Antrag hier im ersten Schritt im Landtag Nordrhein-Westfalen zu suchen hat. Ja, täglich grüßt das Murmeltier. Der Bundesjustizminister scheint sich in Berlin nicht durchsetzen zu können. Davon versuchen Sie hier mit Ihrem Antrag abzulenken. Dabei hilft ein Blick in Ihren eigenen Koalitionsvertrag. Ich zitiere mit Ihrem Einverständnis, Herr Präsident, von Seite 17: Die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz soll in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden. – Ein entsprechender Entwurf liegt seit August vor. Eine Einigung der Ampel: bislang Fehlanzeige. (Sven Wolf [SPD]: Es liegt ein Referentenent- wurf vor!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig, dass hier etwas passieren muss. Lassen Sie uns erst einmal abwarten, wie die finale Einigung aus Berlin aussieht. Dann werden wir den Prozess auch begleiten. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Eine letzte Bemerkung: Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn wir heute schon über Datenschutz reden, möchte ich noch einmal an Sie appellieren – ich habe es eingangs schon gesagt –: Bewegen Sie sich endlich beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“; für die Sicherheit unserer Kinder (Beifall von der CDU) und für eine wirksame, effektive und durchschlagskräftige Strafverfolgung. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
