Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin Neubaur, Sie können darauf antworten. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Frage, ob mit dem vorgezogenen Kohleausstieg 2030 der Reservebetrieb ab dem 1. April 2030 bis maximal 2033 benötigt wird, wird gemäß den Festlegungen im von SPD, FDP und Grünen im Bund beschlossenen 24.01.2024 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bis 2026 sorgfältig geprüft. Das ist in § 47 Abs. 4 geregelt: „Die Bundesregierung prüft spätestens im Rahmen der zum 15. August 2026 nach § 54 vorzunehmenden Überprüfung, ob und in welchem Umfang die Braunkohleanlagen Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) sowie Neurath G (BoA 3) am 1. April 2030 in eine Reserve bis längstens zum 31. Dezember 2033 überführt werden sollen.“ Die hierfür benötigte Kohle kann nach Angaben der RWE Power AG aus dem Bereich des Tagebaus Garzweiler II auf zu dem Zeitpunkt freigelegten Flächen innerhalb des Abbaugebietes gewonnen werden. Eine Erweiterung der Abbaugrenzen der von der RWE Power AG an die Leitentscheidung 2023 angepassten und im Braunkohlenausschuss bereits vorgestellten Tagebauplanung für Garzweiler II ist dafür nicht erforderlich und kommt nicht in Betracht. In der Leitentscheidung 2023 ist bereits festgelegt, dass für einen möglichen Reservebetrieb bis 2033 neue Tagebauflächen nicht mehr beansprucht werden dürfen. Die Wiedernutzbarmachung, die im laufenden Braunkohlenverfahren festgelegt wird, ändert sich bei der Nutzung der Reserve ebenfalls nicht. Sie haben noch nach den möglichen Kosten gefragt. Erlauben Sie mir, dass ich das kurz in meinen Unterlagen suche. (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie blättert in ih- ren Unterlagen.) Die Eckpunktevereinbarung sieht vor, dass der frühere Kohleausstieg ohne zusätzliche Kompensationszahlungen umgesetzt werden soll. Das heißt, es bleibt bei der für den Kohleausstieg 2038 vereinbarten Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro, die von der vorherigen Bundesregierung zugesagt wurden. Die entsprechenden Mittel muss dann der Bund bereitstellen. Landesmittel sind für einen möglichen Reservebetrieb nicht vorgesehen.
