Klaus Esser
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Eisentraut, ich habe schon verstanden, wie Sie das gerade in Ihrem Wortbeitrag meinten, dass Sie Datenschutz ganzheitlicher verstanden wissen möchten und nicht nur die rechtliche Betrachtung haben wollen. Aber wenn die rechtliche Betrachtung schon so aus dem Ruder läuft, wie die Kollegen Dr. Pfeil und auch Herr Wolf gesagt haben, bringt Ihnen die coole Lösung, die Sie haben, am Ende auch nichts mehr, wenn sie dann rechtsunsicher ist. Der Antrag der FDP – das möchte ich unterstützen – trifft den Nagel auf den Kopf. Er spricht ein zutreffendes Problem an, für das auch zügig eine Lösung erarbeitet werden muss. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze der FDP – das darf ich vorwegnehmen – können jedoch nur zum Teil überzeugen. Denn in Deutschland – das wissen Sie alle, meine Damen und Herren – geht ein Bürokratiemonster um. Dazu passt auch der Bericht des Normenkontrollrats aus November 2023. Das ZDF gibt ihn mit der Conclusio wieder: „Die durch neue Gesetze verursachten Bürokratie-Lasten haben im zurückliegenden Jahr ein Rekordniveau erreicht.“ „Der Normenkontrollrat (NKR) warnt in seinem aktuellen Jahresbericht vor Unregierbarkeit durch Bürokratie.“ Wenn 17 Datenschutzbeauftragte, also 16 Länderund ein Bundesdatenschutzbeauftragter, immer wieder die geltenden Datenschutzbestimmungen unterschiedlich auslegen, wie das hier auch im FDP-Antrag insinuiert wird, ist das natürlich ein bürokratischer Hemmschuh für Unternehmen, eine Rechtsunsicherheit und ein erneuter Grund, eine Verschlankung oder Entbürokratisierung zu fordern. Man kann durchaus die Frage stellen, weshalb etwa der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, Alexander Roßnagel, bei ZEIT ONLINE am 25.12.2023 vor – Zitat – „Wildwuchs bei der Nutzung von KI-Textrobotern wie etwa ChatGPT“ warnte und Behörden und Unternehmen dringend aufforderte, Richtlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz aufzustellen. Warum gibt eine solch allgemeingültige Empfehlung eigentlich nicht der Bundesdatenschutzbeauftragte? Landtag Und wie ist die Haltung der Landesdatenschutzbeauftragten NRW und ihrer im Organisationsplan ausgewiesenen mehr als 100-köpfigen Mannschaft dazu? Wie sind eigentlich die anderen 15 Landesdatenschutzbeauftragten personell aufgestellt, und wie eigenständig bzw. vielleicht auch eigensinnig agieren sie? Unser föderales System in Deutschland hat zweifellos eine wichtige Kontrollfunktion und beschränkt im Gegensatz zu anderen Ländern die Machtkonzentration in den jeweiligen Schaltstellen recht wirkungsvoll. Fakt ist aber auch: Der Aufbau ähnlicher bzw. paralleler Strukturen in den einzelnen Bundesländern frisst sowohl wertvolle personelle als auch finanzielle Ressourcen. Ein einheitlich ausgelegter Datenschutz ist zweifellos ein wichtiger Beitrag für mehr Rechtssicherheit. Daher sollte dies – an dieser Stelle unterstütze ich die Forderung im Antrag ausdrücklich – oberstes Ziel sein. Dass deutschlandweit agierende Unternehmen in verschiedenen Bundesländern eine quasi fragmentierte Rechtslage vorfinden, ist nicht zumutbar. Es mag sogar – so weit könnte man gehen – investitionshemmend wirken. Wenn allerdings, wie hier im Antrag der FDP, die Forderung nach einer Grundgesetzänderung ertönt, damit die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz automatisch eine Art legislativen Charakter erhalten, dann schrillen bei Juristen – so auch bei mir – sofort die Alarmglocken. Ob dies am Ende zu mehr Rechtsverbindlichkeit und Rechtsharmonisierung führt, darf ebenfalls bezweifelt werden. Gesetze entstehen in unserem Land nach klaren Regeln und werden nicht vom Rechtsanwender selbst geschrieben oder beschlossen. So sollte es zumindest der Normalfall sein. Wir erleben leider heute schon an anderer Stelle eine immer stärkere Einmischung beispielsweise von Lobbyverbänden in legislative Prozesse. Die Forderung, der Datenschutzkonferenz quasi legislative Macht einzuräumen, unterstützen wir explizit nicht. Der Überweisung des Antrags in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu und sehen dort einer angeregten fachlichen Diskussion entgegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
