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Susanne Schneider

FDP 24.01.2024 Sitzungen 18/54

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich wüsste gerne Folgendes: In der Eckpunktevereinbarung vom Oktober 2022 ist aus Versorgungssicherheitsgründen nach 2030 eine kostenbasierte Reserve in Höhe von 3.600 MW Leistung vorgesehen. Für die Reservevorhaltung von Kohlekraftwerken müssen RWE die Kosten erstattet werden. Mit anderen Worten: Wenn bis 2030 nicht ausreichend Ersatzkapazitäten vorhanden sind, wird es ziemlich teuer für den Steuerzahler. Daher möchte ich gerne wissen: Könnten Sie uns darlegen, mit welchen jährlichen Kosten für die Reserve zu rechnen ist, wenn der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 nicht erfolgreich vollzogen werden kann? – Danke schön.

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