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89. Sitzung (WP7)

12.06.2024 · 238 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (58)Die Linke (48)CDU (34)GRÜNE (26)SPD (23)fraktionslos (1)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Herrn Dr. Volker Dringenberg zum Geburtstag. Alles Gute! (Beifall bei der AfD, der CDU und der Staatsregierung) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Herr Dulig, Herr Prof. Dr. Wöller. – Wie machen wir das jetzt, Frau Kollegin? Ich bin unsicher, ob ich erst alle Entschuldigungen vorlesen oder Ihnen das Wort geben soll. Ich trage erst einmal alle Kollegen vor, die heute entschuldigt sind. – Herr Dulig, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Kumpf und Herr Thumm. Jetzt habe ich eine Wortmeldung von Frau Kollegin Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass auf der Ihnen vorliegenden Geburtstagsliste möglicherweise der Geburtstag der Staatsministerin für Soziales, Frau Köpping, fehlt; auch der ist heute. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Regierungserklärung Vorangehen. Für ein starkes Zu diesem Thema unterstützen uns die Gebärdendolmetscher Frau Lindner und Herr Mischke, die ich hiermit herzlich begrüße. (Beifall des ganzen Hauses) Nun übergebe ich das Wort an den Ministerpräsidenten unseres Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer. Bitte.

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Michael Kretschmer

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn dieser Regierungserklärung erst einmal zu den Wahlen des vergangenen Wochenendes äußern. Viele Menschen haben Fragen, haben Sorgen, und ich denke, es ist richtig, diese Wahlen ein Stück weit einzuordnen. Die Einschätzung, dass die Europawahl vor allen Dingen eine Abstimmung über die aktuelle Bundespolitik war, habe nicht ich getroffen, sondern diejenigen, die nach den Wahlen mit den Wählerinnen und Wählern gesprochen haben, diejenigen, die eine Analyse gemacht und am Ende festgestellt haben: Diese Europawahl war eine Protestwahl.

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Dr. Matthias Rößler

Um Gottes willen! (Heiterkeit) Dann darf ich die Geburtstagsliste erweitern. Ich gratuliere Frau Staatsministerin Köpping ganz herzlich zum Geburtstag. Ebenfalls alles Gute! (Beifall des ganzen Hauses) Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 14, 16, 17, 19, 20 und 22 bis 25 festgelegt: CDU 295 Minuten, AfD 215 Minuten, DIE LINKE 155 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 135 Minuten, SPD 115 Minuten und Staatsregierung 215 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt heute 17 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tabestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zum Thema: und stabiles Sachsen Das ist bitter, weil die Europäische Union als großes Friedenswerk und als der Ort, in dem in Zukunft auch unsere Sicherheit und unser Wohlstand garantiert werden, so zentral für unsere Angelegenheiten ist. Aber es ist so, und es sind die gleichen Themen, über die wir hier seit über zwei Jahren miteinander diskutieren, zu denen wir aus dem Freistaat Sachsen – und viele Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten – konkrete Vorschläge gemacht haben. Oft sind es in der Ministerpräsidentenkonferenz Beschlüsse 16 : 0: zum Thema Migration, zur Energiepolitik, zu der Frage, wie man mit den Bauernprotesten umgegangen ist und wie man dieses Thema klärt, wie man Bürokratie abbaut und wie man mit dem Krieg in der Ukraine umgeht. Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es kein guter Politikstil ist, diese Fragen, die aus Sicht der Bevölkerung so zentral und so wahlentscheidend sind, einfach an der Seite liegen zu lassen und keiner Lösung zuzuführen. (Beifall bei der CDU) Deutschland war bis 2017 ein Land, von dem man mit Fug und Recht sagen konnte: Politische Parteien und Politiker betrachten sich nicht gegenseitig als Feinde, sicher als Konkurrenten und manchmal auch als Gegner; aber es war immer möglich, Kompromisse zu finden. Es war immer möglich, über Parteigrenzen hinweg zu wirken. Ich denke an die großen Katastrophen, die auch wir hier in Sachsen erlebt haben. Man denke an die Neunzigerjahre, als das Grundgesetz mit einem großen parteipolitischen Kompromiss geändert wurde, um damals das Thema Migration klären zu können. All das hat 2017 mit dem Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag geendet. Seitdem kann man nicht mehr sagen, dass alle der Meinung seien, der Gegner, der andere ist kein Feind. (André Barth, AfD: An allem sind wir schuld, ist schon klar! Das war ja sowas von erwartet!) Das hat offensichtlich dazu geführt, dass die Kraft und die Energie verloren gegangen sind, zu diesem parteiübergreifenden Arbeiten zu kommen. Ich wünsche mir das sehr. Ich fordere es auch von der Bundesregierung ein. Es kann nach diesem Wahlergebnis kein einfaches Weiter-so geben. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Das Pflichtenheft der Bürgerinnen und Bürger ist klar geschrieben. Wir brauchen ein Klären bei der Frage der Migration. Wir müssen die Zahlen deutlich senken. Auch das ist in den vergangenen zwei Jahren immer wieder diskutiert worden, und wo ein Wille ist, wird an dieser Stelle auch ein Weg sein. Wir sehen das am sozialdemokratisch regierten Dänemark mit einer anderen Migrationspolitik und mit anderen Zahlen. Auch das ist in Deutschland möglich, und wir wollen das. Meine Hand ist ausgestreckt. Ich bin bereit zu parteiübergreifenden Kompromissen. (Zuruf von der AfD) Wir haben alle miteinander eine staatsbürgerliche Verantwortung – vor allen Dingen nach diesem Wahlergebnis –, dieses große Thema Migration so zu klären, dass es befriedet wird und die Bevölkerung mit dem Weg einverstanden ist, den Deutschland geht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Das Gleiche gilt für das Thema Energiepolitik. Auch hier ist oft gesagt worden, wir bräuchten ein Neuaufsetzen dieser Energiewende. Die Kosten sind außer Kontrolle geraten. Wir sehen Zahlen von 1 200 Milliarden Euro. Es sind neutrale Institutionen, die das für die Energie- und Wärmewende errechnen. Es kann so nicht weitergehen. Auch hier braucht es einen parteiübergreifenden Konsens, einen Konsens über die gesellschaftlichen Gruppen hinweg, weil Energiepolitik eine Frage von Jahrzehnten und nicht von Monaten oder Jahren ist. Die Investitionen in diesem Bereich werden über Jahrzehnte abgeschrieben. Wir brauchen Planungssicherheit, und wir können eben nicht nur darüber sprechen, „koste es, was es wolle“ – CO - Vermeidung –; sondern wir müssen stärker über diesen ökonomischen Aspekt reden. Wie sehen das. Wir haben vor wenigen Tagen den Stahlgipfel erlebt. Die Unternehmen verlassen unser Land. Das muss aufhören. Wir brauchen eine neue Energiepolitik, die Ökonomie und Ökologie gemeinsam betrachtet. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Es ist bitter, meine Damen und Herren, dass über 500 000 Bauern auf der Straße waren und für ihre Zwecke demonstriert haben. Oft haben wir über Selbstwirksamkeitserfahrungen gesprochen, wenn Menschen sich in der Demokratie aufmachen und auf einem ehrlichen, fairen Weg über ihre Interessenverbände, über Demonstrationen, über Gespräche mit Abgeordneten, mit der Regierung etwas erreichen. Wir müssen bei diesem Thema sagen: Sie haben überhaupt nichts erreicht. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Die Bauern sind zurück auf ihre Felder gegangen. Dort arbeiten sie gerade auch sehr fleißig. Deshalb gibt es auch keine Zeit für Demonstrationen. Aber: Allein das Jahressteuergesetz, das aktuell in der Bundesregierung diskutiert wird, enthält keinen der versprochenen Vorschläge, die dazu beitragen könnten, dass die ökonomische Situation dieses Berufsstandes, der in einer unglaublichen Konkurrenz mit anderen europäischen Regionen steht, geklärt werden kann. So geht es nicht! So geht man nicht mit Menschen um! Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn am Ende Protest dabei herauskommt. So schädlich wie das für das Land auch ist, die Ursache liegt darin, dass an diesem Thema nicht vernünftig gearbeitet worden ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Zuruf von der AfD) Zum Thema Bürokratie ist sehr viel gesagt worden. Ich möchte deutlich sagen: Es geht im Kern nicht um Bürokratie. Bürokratie ist das Ergebnis von etwas. Bürokratie ist das Ergebnis eines übergriffigen Staates, der nicht in der Lage ist, einen breiten Rahmen zu setzen und mit marktwirtschaftlichen Instrumenten zu arbeiten, sondern der glaubt, er müsse alles selbst steuern und im Detail klären. (Zuruf der Abg. Hans-Jürgen Zickler und Carsten Hütter, AfD) Diese Bürokratie, meine Damen und Herren, führt dazu, dass – ja, bei den Betrieben, bei den Menschen – die Bürokratie, der Aufwand wachsen, auch bei uns als Staat. 5, 6, 7 % wird beispielsweise die Arbeitslast bei uns in der Landesdirektion pro Jahr stärker; es wächst gleichmäßig hoch. Genauso wie die Betriebe es nicht mehr leisten können, können wir es nicht mehr leisten. Wir werden nur mit mehr Freiheit, mit mehr Rahmen durch diese schwere Zeit kommen. (Lachen des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Dann wird auch Bürokratie abgebaut. Das muss die Leitschnur, (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) das muss das sein, was man aus diesem Wahlergebnis mitnimmt: ein Europa der Freiheit, ein Land, was mit freien Menschen arbeitet. Nur so ist es möglich, diese ökonomische Kraft zurückzugewinnen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Es bleibt das große Thema: Krieg in der Ukraine. Ich habe nicht glauben können, was ich gestern gesehen habe. Man kann völlig unterschiedlicher Meinung zu der Person Präsident Selenskyj sein. Man kann zu der Frage, welchen Weg er geht und wie die Situation ist, völlig unterschiedlicher Meinung sein. Aber der Präsident eines Landes, das mit einem Unrechtskrieg angegriffen worden ist, das so viel Leid erfahren hat, das so geschunden ist, redet vor dem deutschen Parlament. Da gibt es Leute, Fraktionen, Gruppen, die sagen: Wir gehen da nicht hin. Das ist unfassbar; das ist absolut charakterlos. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Zuruf von der CDU – Lachen bei und Zurufe von der AfD) Man möchte sich in diesem Moment nur im Ansatz vorstellen, was die großen moralischen Autoritäten dieses Landes, (Zuruf von der AfD: Moralisch!) die dafür gesorgt haben, dass Deutschland in Frieden leben konnte, dass Deutschland in die Wiedervereinigung gekommen ist, dass große Katastrophen und gesellschaftliche Verwerfungen geklärt werden konnten – Menschen, wie Helmut Schmidt oder Helmut Kohl – zu so einem Verhalten gesagt hätten. Was wäre, wenn die Stimmung, das Klima der Bundesrepublik Deutschland in den Achtzigeroder in den Neunzigerjahren so gewesen wären? – Furchtbar. Nicht auszudenken. Es ist abgründig, was wir gestern erlebt haben. Die Sprache, die von der AfD verwendet worden ist, ist die Sprache des Aggressors. Das muss man genau so sagen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass Deutschland, dass wir an einem Punkt sind, der vermeidbar gewesen wäre. Es gab diese vielen leisen, nachdenklichen, abwägenden Stimmen, die gefragt haben: Wie ist unser Beitrag in dieser Kriegsbeseitigung? Was sollten wir als Deutsche tun? Was ist notwendig? Namen, wie Michael Müller von der SPD und Jürgen Habermas, aber auch ich gehören dazu. Viele von denen wurden beiseitegeschoben. Oft wurden böse Unterstellungen gemacht. (Unruhe) Die Chance zu einer Debatte hat Deutschland nicht genutzt. Die ruhigen, abwägenden, nachdenklichen Stimmen wurden nicht gehört. Der Populismus ist derzeit nicht zu überhören. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Es ist falsch, dass Deutschland diesen Weg gegangen ist. Es führt an einem Reden, an einem Debattieren bei dieser großen Frage über Krieg und Frieden überhaupt nichts vorbei. Auch das merken wir in der Bevölkerung. Deshalb: Lassen Sie uns jetzt zu dieser Frage eine ehrliche Debatte führen, ob es wirklich richtig ist, (Zuruf von der AfD: Ehrlich? – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) dass Deutschland so sehr Kriegspartei geworden ist, und ob es nicht klüger wäre, mit viel mehr diplomatischer Initiative auf diesen russischen Präsidenten einzuwirken, dass dieser Krieg eingefroren wird, damit das Sterben endlich aufhört, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Albrecht Pallas, SPD: Wir sind keine Kriegspartei! – Zuruf des Abg. Stephan Hösl, fraktionslos – Zuruf von der AfD) Sprache, meine Damen und Herren, ist sensibel, (Zuruf von der AfD: Ja!) und Worte können missbraucht werden. (Zuruf von der AfD: Von Ihnen?) Das haben wir an vielen Stellen gesehen. Das gilt auch für den Begriff der Brandmauer, ein Wort, das eine klare Haltung beschreibt – ich verstehe das –, aber von Rechtspopulisten missbraucht wurde auch offensichtlich erfolgreich in dem Sinne, dass sie sich zu Märtyrern stilisiert haben, (Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD) obwohl wir gleich im Anschluss an meine Rede erleben werden, dass auch diese Partei alle demokratischen Rechte dieses Parlaments hat: zu reden, Ausschüsse zu besetzen, Vizepräsidenten des Landtags zu haben. Sie haben alle Rechte, und sie benutzten sie und manchmal missbrauchen sie sie auch, meine Damen und Herren! (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Meistens!) Aber Fakt ist: Sie haben diese Rechte. Deshalb müssen wir auch in diesem Punkt einen anderen Umgang finden: Aus dem hysterischen Schimpfen, Warnen muss eine selbstbewusste Art der Argumentation werden. Es gilt, nicht darüber in den nächsten Tagen und Wochen zu sprechen, was alles nicht sein darf und Bekenntnisse einzufordern, sondern zu sagen: Wir stehen dafür; wir haben für diese Probleme dieses Landes, für die Herausforderungen diese Antwort, und wir haben in den vergangenen Wochen, Monaten, Jahren gezeigt, dass wir Dinge auch lösen können. Nur so werden wir am Ende auch Vertrauen zurückgewinnen. Es muss darum gehen, Probleme zu erkennen, Probleme auch zu benennen und dann kraftvoll an die Lösungen zu gehen – so wie diese Staatsregierung das in den vergangenen fünf Jahren gemacht hat. Lassen Sie uns diesen Weg gehen; es wird der erfolgreiche sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und Staatsregierung) Lassen Sie uns denjenigen, die jetzt in der kommunalen Ebene arbeiten, auch beiseitestehen. Es gibt eine Pflicht zur Zusammenarbeit. Eine kommunale Gebietsvertretung ist kein Parlament wie ein Landtag oder der Deutsche Bundestag. Die Frauen und Männer, die dort gewählt worden sind – wir müssen ihnen dankbar sein, dass sie sich in den Dienst der Sache stellen –, müssen und sollen kooperieren. Wir müssen den Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en mit Kraft beiseitestehen, weil sie diese schwere Arbeit tun. Ich kenne viele von ihnen, Sie kennen viele von ihnen: Es sind gestandene Frauen und Männer, die an die Arbeit gehen werden. Ihnen müssen wir helfen. Wir müssen das, was Demokratie auch als Chance in so einer Situation hat, wirklich nutzen und sichtbar machen, wer die richtigen Antworten hat, sichtbar machen, das Populismus oder das einfache Schreien keine Lösung ist, sondern dass man mit Selbstwirksamkeitserfahrungen, mit einem guten Unterhaken von Kommunen untereinander, mit dem Landkreis, mit dem Freistaat die großen Herausforderungen angeht, und zwar so, meine Damen und Herren, wie wir das die letzten fünf Jahre in diesem Parlament, in diesem Freistaat gemacht haben. (Zuruf von der AfD) Das wird der bessere Weg sein. Lassen Sie uns mit Selbstvertrauen in dieser Frage an die Arbeit gehen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Ich möchte es ganz deutlich sagen: Für mich waren diese vergangenen fünf Jahre erfolgreiche Jahre. Sachsen steht heute besser da. Wir haben gemeinsam viele Zukunftsentscheidungen getroffen, die diesem Land guttun und die wichtig waren. Diese Staatsregierung ist angetreten, zu allen Themen offen mit den Beteiligten zu sprechen, konstruktive Debatten zu führen. Wir sind in das Land gegangen und haben eine unzählige Anzahl von Veranstaltungen gemeinsam erlebt und aus diesen Gesprächen unsere Politik hier in Dresden geformt. Dass es möglich geworden ist, dass wir diese Dinge umsetzen können, hat etwas mit einer handlungsfähigen Staatsregierung zu tun, hat aber auch mit einem Parlament, mit einer Koalition zu tun, die konstruktiv war, die mitgetan hat. Dafür möchte ich Ihnen allen herzlich danken. Sie haben diesem Land gutgetan. Danke für Ihren Dienst für den Freistaat Sachsen! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNE, der SPD und der Staatsregierung) Es gibt natürlich Dinge, die in besonderer Weise herausstechen. Beispielsweise bestätigen die Standortentscheidungen der großen Hightech-Unternehmen unsere kontinuierliche Arbeit in den vergangenen drei Jahrzehnten; sie bestätigen den Standort Sachsen als den besten Platz, als den „Place to be“ für die Technologiepolitik, die zukünftig in alle wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche ausstrahlen wird. Wir sehen: Die Basis dafür ist professionelles und solides Regierungshandwerk. Dann werden auch visionäre Ziele Realität – so, wie hier bei uns im Freistaat Sachsen. Deshalb bin ich auch ohne Sorge, dass uns in den Braunkohleregionen Ähnliches gelingen wird, dass wir auch dort einen Umschwung schaffen, eine neue Wirtschaftsstruktur aufbauen, wenn, meine Damen und Herren, diese Generationenaufgabe mit einer großen Verlässlichkeit, mit einer klaren Strategie, mit einer klaren Unterstützung auch der Bundesregierung und einer Abstützung auf die Menschen in der Region passiert. Deswegen ist es gut, dass nach einer völlig unnötigen Diskussion, die sehr viel Vertrauen zerstört hat – vor allen Dingen bei den Menschen vor Ort –, jetzt klar ist, dass das, was mit dem Kohlekompromiss vereinbart wurde – das Jahr 2038 –, auch gilt. Das ist wichtig für die Menschen in der Region. Es schafft uns den Zeitrahmen, in dem wir diese neuen Wirtschaftsstrukturen aufbauen können. Deswegen bin ich froh, dass wir uns nach langen Diskussionen hierüber am Ende durchsetzen konnten. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Der Wert der Bundesrepublik Deutschland ist es, Konflikte nicht endlos nach oben zu treiben, sondern Kompromisse zu schließen, zu versöhnen und verschiedene gesellschaftliche Gruppen zusammenzufassen, (Zuruf von der AfD) aber auch über Legislaturperioden hinweg daran festzuhalten, damit wir alle wissen, woran wir sind. Das ist jetzt der Fall. Vielen Dank dafür. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Thomas Schmidt, Martin Dulig, aber auch Sebastian Gemkow und viele andere, die daran mitgewirkt haben, dafür gesorgt haben, dass es uns gelungen ist, völlig neue Wege mit dem Deutschen Zentrum für Astrophysik in Görlitz und bezüglich der Zukunft der Chemie in Delitzsch zu gehen. Meine Damen und Herren! Kann man es sich vorstellen, dass dort tatsächlich für über 1 Milliarde Euro so ein völlig neuer Wirtschaftsraum entsteht? Es ist schon eine Vision; das ist richtig. Aber so war es auch in Garching vor 50 Jahren, als man dieses riesige Feld mit über 190 Hektar im totalen Niemandsland gesehen hat. Die damalige bayerische Staatsregierung hatte gesagt: Wir machen das, wir fangen an und wir bauen einen Punkt nach dem anderen auf. Heute ist in Garching kein Quadratmeter mehr frei, alles ist besetzt mit wirtschaftlichen und mit wissenschaftlichen Einrichtungen: 20 000 Studierende und über 7 500 Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft, tarifgebunden, mitbestimmt, anständige Arbeitsplätze. Das ist das, was dort gelungen ist, und das ist das, was wir auf den Weg gebracht haben. Man muss sich darüber wirklich noch einmal klarwerden: Die Entscheidung für diese zwei Großforschungszentren ist die größte Investitionsentscheidung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Wissenschaft. Sie findet zweimal hier in Sachsen statt. Warum? Weil wir es gemacht haben. Darauf können wir stolz sein. Wir haben große Pflöcke eingeschlagen, die die Zukunft dieses Landes über Jahrzehnte positiv gestalten werden. Seien wir stolz darauf, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Unser Leitmotiv in Sachsen ist ganz klar: ambitionierte Pläne, Vertrauen in die eigene Kraft und eine erstklassige Umsetzung der Ideen in die Realität. Wir denken das immer zusammen. So wird Erfolg nachhaltig für die Menschen, für das Land und für das Klima. Für mich ist auch klar: Es braucht den Dreiklang von Ökologie, Ökonomie und der sozialen Frage bei allen Punkten, die wir in Zukunft angehen. Ich denke schon, dass wir in der aktuellen bundespolitischen Diskussion nicht diesen Dreiklang haben und dass das der Grund für die Spaltung eines Teils des Landes ist. Lassen Sie uns Ökonomie, Ökologie und diese soziale Komponente als ein Dreieck zusammendenken, und dann wird es in diesem Land auch wieder positiv vorangehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Es ist vollkommen klar, dass Wirtschaft nicht alles ist. Aber wir erleben in dieser Zeit der Rezession auch, dass vieles ohne Wirtschaft nicht funktioniert. Deswegen müssen wir uns darum kümmern, dass wir wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen schaffen, damit dieses Land nicht bei minus 0,3 % oder plus 0,2 % Wirtschaftswachstum herumdümpelt, sondern dass es wieder die Kraft bekommt, die die Menschen und die Unternehmen an Leistungsfähigkeit haben. Es ist klar: Eine Politik, die die Wirtschaft schwächt, beraubt sich aller Gestaltungsspielräume. Wer Gewinne macht, muss nicht über Schulden sprechen. Schulden sind das Eingeständnis einer verfehlten Wirtschaftspolitik. Deswegen muss es darum gehen, hier eine Veränderung zu bringen. Wir brauchen wieder mehr Ludwig Erhard und weniger Günter Mittag, mehr Freiheit und weniger Einzelregulierung. Nur so, meine Damen und Herren, wird das etwas werden. (Beifall bei der CDU – Lachen bei den LINKEN – Zuruf der Abg.

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Susanne Schaper Die Linke

Tätä, tatä!) Meine Damen und Herren! Die Sachen sind am Ende ganz schnell ganz konkret. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Herr Dulig, äh, Herr Mittag!) Mit 6,8 Milliarden Euro sind die deutschen Kommunen derzeit im Minus. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Ja, warum wohl?!) 6,8 Milliarden Euro Minus wegen eines Einbruchs der Steuereinnahmen und wegen zusätzlicher Leistungsgesetze des Bundes. Ich habe oft gesagt, dass wir im Bereich der Sozialpolitik darüber reden müssen, ob das mit dem Bürgergeld so geht und ob diese und jene Maßnahme richtig ist. Klar ist aber, dass Deutschland immer ein Sozialstaat bleiben wird. Wir wollen Deutschland als Sozialstaat. Wir wollen dieses sichere soziale Netz für die Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen, dass Rente, Pflegeversicherung, Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen und der sozialen Herkunft für jeden möglich ist. Deswegen wird das in Deutschland nur funktionieren, wenn dieses Land wächst und eine große Kraft hat. Deswegen müssen wir alles dafür tun, dass wir aus dieser Rezessionsphase herauskommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Ich bin Herrn Finanzminister Vorjohann dankbar dafür, dass er in den vergangenen Jahren diesen Haushalt zusammengehalten hat. Er hat meine Unterstützung. Wir haben mehr als einmal besprochen, dass wir jetzt zu diesen haushaltsbewirtschaftenden Maßnahmen kommen; denn, meine Damen und Herren, dieses Land muss zu jeder Zeit handlungsfähig sein. Wir haben die Naturkatastrophen erlebt. Wir sehen Dinge, die sich verändern. Wir sehen auf der kommunalen Ebene jetzt auch die finanziellen Sorgen. Wir müssen immer in der Lage sein zu handeln und zu helfen. Wenn wir merken, dass die Einnahmen in diesem Jahr wegbrechen und die Kosten steigen, ist es absolut richtig und zwingend notwendig gewesen, dass er das getan. Vielen Dank dafür. Wir werden diese Maßnahmen so maßvoll gestalten, dass am Ende deren Gestaltung und die Zukunftsinvestitionen weiterhin möglich sind. Aber es braucht diese Maßnahmen. Wir kommen da nur heraus, wenn dieses Land wieder eine andere wirtschaftliche Dynamik hat. Noch einmal: Diese Rezession wird viele Probleme aufzeigen und viele Zukunftsausgaben am Ende infrage stellen. Deswegen ist auch hier die ausgestreckte Hand des Bundesrates, auch meine ganz persönlich, immer da. Wir sind bereit, mit der Bundesregierung die Dinge zu klären. Es ist auch klar, was hier notwendig ist: Es fängt mit der Energiepolitik an und geht mit der Verteuerung der Arbeit weiter. Es ist dieser übergriffige Staat mit der Einzelregulierung der Technologien. Nur wenn man das ändert, wird Deutschland auch wieder eine andere Dynamik bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Wir haben andere Maßnahmen zur Coronazeit gefordert! – Weitere Zurufe von der AfD) Eine Politik, die nicht den Klimawandel und die Notwendigkeit zu einem nachhaltigen Wirtschaften berücksichtigt, wird den Anschluss verlieren. Politikerinnen und Politiker, die nicht mehr können, als herumzuschreien und nicht einmal die Kraft haben, sich eine Regierungserklärung anzuhören, sind auch keine große Bereicherung. (Beifall bei der CDU –

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Carsten Hütter AfD

Es ist unerträglich, Herr Ministerpräsident!) Eine Politik, die nicht mehr wettbewerbsfähig und für Zukunftstechnologien uninteressant ist, wird auf dem Abstellgleis landen, meine Damen und Herren. Niemand benötigt ein schwaches Land. Es landet im Industriemuseum. Wir wollen nicht ins Industriemuseum. (Zurufe von der AfD und von den LINKEN) Wir wollen ein starkes Land mit einer guten Zukunft sein. Daran hat diese Staatsregierung in den vergangenen Jahren gearbeitet. Das wird in Zukunft weiterhin unser Auftrag sein. Ich will es ganz deutlich sagen: Es geht nicht darum, mit billigen Parolen hier irgendetwas in den Raum zu stellen, (Beifall und Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) sondern es muss doch um das Detail gehen, also um die Frage des Wie und des Warum. Es muss in einem Parlament immer darum gehen, dass man einen Ausgleich verschiedener Interessen sieht. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ich habe vor einigen Wochen Plakate gesehen, auf denen stand: Demokratie bewahren. Die Plakate waren von Leuten, bei denen man der festen Überzeugung ist, dass sie überhaupt keine Demokratie wollen. Sie sind der festen Überzeugung, dass nur sie mit ihrer eigenen Meinung recht haben können. Aber das widerspricht demokratischen Prozessen. (Zurufe von der AfD) Demokratie bedeutet, meine Damen und Herren, dass man akzeptiert, (Zurufe von der AfD) dass der andere legitime Interessen hat, (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) dass es eine Diskussion gibt und dass man am Ende nur dann zusammenkommt, wenn man sich einigt oder einen Kompromiss findet. (Zurufe von der AfD) Ein Kompromiss ist kein Zeichen von Schwäche, sondern es ist ein Zeichen von Stärke. Das hat Deutschland zu dieser Größe, zu dieser Stärke und zu dieser Verlässlichkeit gebracht, und wir stehen dort, wo wir heute sind. Daran müssen wir festhalten. (Beifall bei der CDU) Wir haben in dieser Zeit viele schwierige Situationen gemeistert. Ich will das deutlich sagen: Eine Koalition aus drei Parteien gab es noch nie; das war ein Novum. Auch die politischen Spektren sind sehr unterschiedlich. Aber es ist trotzdem möglich gewesen, erfolgreich und ohne diesen Streit, den wir in Berlin haben, in Sachsen zu arbeiten und Zukunftsentscheidungen zu treffen. Dafür bin ich dankbar. (Zuruf von der AfD) Es sind immer die Menschen, warum die Dinge gelingen. Das sollte man nie vergessen. Eine besondere Herausforderung war die Coronapandemie. Wir haben hierüber alle miteinander diskutiert. Ich erinnere mich, wie einzelne Gruppen den Katastrophenzustand ausrufen wollten, wie sie mit ihren schwarz-rot-goldenen Masken hier gesessen haben und völlig hysterisch waren. Wir waren das nicht. Wir haben verantwortungsvoll Entscheidungen getroffen. (Lachen bei der AfD) Wir haben in dieser Zeit auch Fehler gemacht. Wir haben in dieser Zeit auch das eine oder andere nicht richtig abgewogen: (Widerspruch von der AfD – Glocke des Präsidenten) Deswegen bin ich absolut einverstanden und es wäre eine Bereicherung, wenn es in der nächsten Legislaturperiode eine Enquetekommission oder eine ähnliche Gruppe von Menschen gibt, die sich darüber beugt, dieses Thema mit dem Ziel aufarbeitet, zu erklären, was gewesen ist, warum diese Entscheidungen getroffen worden sind – was am Ende dazu führt, dass sich die Dinge wieder versöhnen; denn darum muss es doch gehen: Es muss doch darum gehen, dass wir die positiven Kräfte, dass wir die Zukunft im Blick haben. Dazu braucht es möglicherweise auch die Aufarbeitung und das Gespräch, auch die Entschuldigung. Ja, wenn das dazu führt, dass dieses Land stark ist und wieder zusammenhält, dann sollte man diesen Weg gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir wissen, je länger diese Pandemie gegangen ist, umso schwieriger und auch falscher sind die Entscheidungen geworden. Wir alle erinnern uns daran, wie wir um Kindergarten- und Schulschließungen gerungen haben, wie wir hier vor dem Landtag, vor der Staatskanzlei, vor den Rathäusern von Eltern Kinderschuhe gebracht bekommen haben. Und das hat Sie, meine Damen und Herren, und uns dazu gebracht, dass wir diesen Weg verändert haben, dass wir Kindergärten und Schulen wieder geöffnet haben. Insofern hat die Demokratie auch gezeigt, dass sie funktioniert. Die Bundesnotbremse war garantiert am Ende ein großer Fehler und hat zu Verdruss geführt, genauso wie die sektorale Impfpflicht und die Unfähigkeit, diese Impfpflicht wegzunehmen, als man gemerkt hat, dass sie von der Gesellschaft nicht mitgetragen wird. (Widerspruch von der AfD) Das sind zwei Themen, die ich in dieser Form deutlich aussprechen will und die auch gern noch einmal Thema werden können. Wir müssen miteinander zurechtkommen, wir müssen wieder zusammenkommen, und wir können und sollen auch über die Dinge reden, die uns belasten, die wir möglicherweise miteinander falsch gemacht haben. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Jetzt habe ich sehr viel über Wirtschaftspolitik gesprochen. Ich will es trotzdem noch einmal sagen: Wir haben es geschafft, mittlerweile auf dem 8. Platz bei der Wirtschaftsleistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu sein. Mit diesen 38 000 Euro Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner haben wir einen riesigen Aufholprozess hinter uns; 1991 waren es 7 000 Euro. Man sieht, welche Kraft, welche Dynamik Demokratie, Rechtstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft und die Technologieoffenheit sowie die Freiheit zum Unternehmertun entfalten. Deswegen ist es meine tiefe Überzeugung, dass es nur damit geht und dass wir das auch in den kommenden Jahren erhalten müssen. Wir sind – bei aller Diskussion, die auch jetzt wieder über die Schuldenbremse geführt wird, welche Spielräume wir haben oder nicht – das Land mit einer der höchsten Investitionsquoten, manchmal sogar mit der höchsten Investitionsquote. Auch jetzt sind es wieder 15 %; das haben sehr wenige Bundesländer. Das hängt damit zusammen, dass wir in Zeiten, in denen es uns gutging, nicht übertrieben haben, um in Zeiten, in denen es uns schlechtergeht, handeln zu können. Das ist das Prinzip des klugen Kaufmanns, der nicht einfach nur das Geld zusammenrafft, sondern es so einsetzt, dass es einen Nutzen stiftet, damit es in die Zukunft investiert wird. Das hat Sachsen über 34 Jahre gemacht, und wir haben es in diesen fünf Jahren auch sehr konsequent und klug gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Die Dinge verändern sich. Es kommen neue Technologien hinzu. Hendrik Wüst hat gestern den Ausspruch geprägt: Statt der Kohle in Zukunft KI. Das ist ein kluger Gedanke, und man kann ihn auf Nordrhein-Westfalen, aber auch auf Sachsen anwenden. Diese großen Investitionsentscheidungen, die wir in den vergangenen Jahren bekommen haben – die sich auch jetzt abzeichnen, meine sehr verehrten Damen und Herren –, sind nicht vom Himmel gefallen, sondern von uns in einer klugen Strategie erarbeitet worden. Es ist ein riesiges Vertrauen. TSMC: Diese Leute in Taiwan wussten mit Sicherheit nicht viel über den Freistaat Sachsen, außer dass es ein großartiges Land mit tollen Menschen ist; aber viel mehr wird es wahrscheinlich nicht gewesen sein. Sie haben sich auf Infineon, auf Bosch, auf BMW, auf Volkswagen, auf diese großen Unternehmen verlassen, die gesagt haben: Wenn es einen Ort gibt, an dem man so eine Investitionsentscheidung durchführen kann und es am Ende auch funktionieren wird, und zwar von A bis Z, wird es der Freistaat Sachsen sein. Das ist ein so riesiger Vertrauensbeweis und ein Leistungszeugnis. Auch das kann uns stolz machen. Meine Damen und Herren! Das wird die Voraussetzung sein, dass alle Regionen im Freistaat Sachsen eine positive Entwicklung nehmen. Wir wollen doch, dass die jungen Menschen, die hier geboren werden, hierbleiben. Wir wollen doch, dass Menschen, die etwas zu unserem Wohlstand beitragen wollen, hierher nach Sachsen kommen. Wir wollten diese Schrumpfung nicht. Es waren furchtbare Schmerzen in den Neunzigerjahren und jetzt haben wir die Chance, dass es anders geht. Wenn wir diese Investitionen hier realisieren, wenn wir eine vernünftige Verkehrsinfrastruktur, auch den ÖPNV in den ländlichen Regionen ausbauen, dann werden alle Regionen davon profitieren. Das, meine Damen und Herren, ist das Ziel unserer Politik. (Beifall bei CDU und der Staatsregierung) Die Voraussetzungen dafür sind Investitionen in die Wissenschaft. Ich bin Sebastian Gemkow dankbar für das, was er in diesen Jahren alles erreicht hat, von der dualen Hochschule bis hin zu neuen Forschungseinrichtungen, und zwar nicht nur in den drei großen Städten. Die Hinwendung in den ländlichen Raum war immer Ziel dieser Koalition. Wir stehen auf zwei Säulen, auf den großen Städten und auf dem ländlichen Raum, mit unterschiedlichen Herausforderungen: hier die Universitäten und Großforschungszentren sowie Großansiedlungen, Investitionsprogramme für Schulen, weil hier mehr Kinder waren, im ländlichen Raum die 5 Milliarden Euro beispielsweise für den Breitbandausbau, aber eben auch die neuen Forschungseinrichtungen, die wir in Reichenbach, Annaberg-Buchholz, Torgau und anderen Stellen aufgebaut haben, weil wir dort Entwicklungskerne schaffen wollen. Das haben wir schaffen können, meine Damen und Herren, weil wir in einer wirtschaftlich positiven Zeit gewesen sind, das Geld da war und weil wir gesagt haben, das uns das wichtig ist. Deswegen müssen wir darum ringen, dass auch diese wichtigen Voraussetzungen für die nächsten Jahre gelten. Dann werden wir es schaffen, dass alle Regionen noch mehr wachsen und die Zuversicht gestärkt wird. Das ist zumindest unser Ziel. Das haben die Menschen in allen Regionen Sachsens verdient, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dazu brauchen wir eine anständige Wasserstoffstrategie. Wir müssen dafür sorgen, dass wir nicht nur das Kernnetz bekommen, sondern auch die Anschlüsse, beispielsweise im Riesaer Industriebogen – ganz, ganz zentral – und in Chemnitz, wo das wirtschaftliche Herz wächst. Wir setzen auf die synthetischen Flugbenzine, beispielsweise in Leipzig, wo dieser große DHL-Hub ist, und entwickeln diese Strukturen weiter. Wir sind sehr froh darüber, dass wir vor einigen Tagen die Hochschulzuschussvereinbarung abschließen konnten. Das bedeutet 7 Milliarden Euro für die kommenden acht Jahre. Ich bin Sebastian Gemkow dankbar, dass er das mit den Rektoren verhandelt hat. Aber ich bin auch Ihnen, Herr Vorjohann, sehr dankbar, dass für Sie klar war: Es gibt einige Dinge, die so zentral sind für die Zukunft dieses Landes – wenn man da rangeht, gefährdet man die Investitionen der vergangenen Jahre und vergeht sich auch an der Zukunft. Das Wissenschaftssystem ist so ein zentraler Punkt. Wir haben 34 Jahre darauf gesetzt. Lasst es uns ausbauen, lasst es uns so weltoffen aufbauen, dass noch mehr Menschen hierherkommen aus allen Herren Länder, die hier Wissenschaft betreiben, die zur Bewältigung der großen Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Kampf gegen den Krebs von Sachsen aus ihren Beitrag leisten, dass die Arbeitsplätze hier sind und dass hier ein gutes Einkommen erzielt werden kann, ein guter Platz zum Leben ist. Deswegen investieren wir diese 7 Milliarden Euro, und jeder Euro davon ist gut angelegtes Geld, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Wenn ich an die Hochschulen denke, fällt mir natürlich der großartige Nobelpreisträger Svante Pääbo ein. Es ist sein Preis. Wir freuen uns mit ihm. Aber wir können auch bei aller Bescheidenheit selbstbewusst sagen: Ohne die Entscheidung der damaligen Staatsregierung und des Sächsischen Landtags wäre dieses Institut nicht nach Leipzig gekommen. Ohne dieses Institut in Leipzig hätte er vielleicht den Preis auch bekommen – man weiß es nicht –, aber es wäre kein sächsischer Nobelpreis geworden. Insofern sieht man: Wenn man einen langen Atem und eine Strategie hat, sind großartige Dinge möglich. Großartige Dinge haben mit Menschen zu tun. Die Menschen in diesem Bereich sind in zunehmendem Maße weiblich. Das freut mich sehr. Schauen Sie sich die Rektorinnen, die Museumsleiterinnen, die Intendantinnen, die Chefinnen von großen Verwaltungen an. Sie sind in einem großen Umfang und deutlich zunehmend weiblich, und zwar ohne Quote und irgendein Hineinregieren. Das sind selbstbewusste Frauen, die oft aus den neuen Ländern kommen, die nach 1990 eine Top-Ausbildung bekommen haben, ihren Weg gehen und die dieses Land prägen. Meine Damen und Herren! Auf die Frauen setze ich in besonderem Maße, wenn ich an die Zukunft dieses Landes denke. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Ich hoffe, dass diese emanzipierten, klugen Frauen denjenigen, die der Meinung sind, sie seien nur für Kinder gebären und den Kochtopf zuständig, den Hammer bei der nächsten Landtagswahl zeigen. (Widerspruch von den LINKEN) Das ist nicht das Bild, das wir von modernen Frauen in unserem Land haben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wenn man wirklich Zukunftsfragen klären will, kann man nicht in Überschriften bleiben oder einen Zustand von vor 20, 30, 40 Jahren beschreiben oder Lösungen prägen, die so abstrakt und so unmöglich sind, dass sie nicht gehen, sondern man muss sich mit den Realitäten auseinandersetzen. „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit“, hat Kurt Schumacher gesagt – und er hat absolut recht damit gehabt. Wenn wir jetzt beispielsweise unser Bildungssystem anschauen, dann bedeutet das, dass wir stolz auf das sein können, was wir gemeinsam gemacht haben, und darauf, dass wir bei PISA ganz vorn sind. Aber wir sehen, dass sich die Schülerschaft verändert, dass sich die Elternhäuser verändern, dass die Anzahl der Menschen, die mit einem Migrationshintergrund und eben nicht mit so einer guten Deutschkenntnis in die Schulen kommen, größer geworden ist. Jetzt kann man das beklagen, jetzt kann man das beschimpfen, man kann sagen: Wenn man die Grenzen schließt, wird das alles nicht sein. – Nein, das wird nicht die Antwort sein. Wir werden dann erfolgreich sein, wenn wir jetzt auf diese Situation reagieren. An dieser Stelle muss man ganz deutlich sagen: Eine bürgerliche, konservative, vernünftige Politik verspricht keine Ergebnisgleichheit, sondern Chancengerechtigkeit. Wir können nicht alles gleichmachen. Das wird im Bildungsbereich sehr deutlich an dem, was in Bremen passiert ist. Da haben die Leute nicht ausgehalten, dass es, obwohl die Situation so unterschiedlich ist, weniger Menschen gibt, die aufs Gymnasium gehen, oder dass es so viele Durchfaller gibt usw. Man hat die Leistungsniveaus immer weiter heruntergesetzt, bis am Ende wirklich fast alle Abitur hatten. Es hat ihnen nur nichts genutzt, weil sie den Bildungsanspruch nicht haben. Deshalb ist das nicht unser Weg. Unser Weg ist es, sich den Realitäten zu stellen. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Ich denke, mit dem, was Christian Piwarz und Sebastian Gemkow in den vergangenen Jahren angestoßen haben – mit mehr Ausbildung an den Universitäten, mit Qualitätsverbesserung, damit, dass mehr junge Leute ihr Studium abschließen, dass wir mit Assistenzsystemen von den Praxisberatern über die Sozialarbeit ein stützendes System haben –, haben wir den richtigen Weg. Wir müssen ihn weitergehen. Ich möchte mit Ihnen heute und in der nächsten Legislaturperiode gern diskutieren, ob es nicht auch richtig ist, dass wir diesen klugen Gedanken des Kindergartens als Bildungseinrichtung noch weiter entwickeln, dass wir aus dem Bildungsplan einen Lehrplan machen, dass aus dem Kindergarten eine Vorschule wird, dass wir versuchen, an den Anfängen, wo es geht, tatsächlich eine Chancengerechtigkeit zu organisieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Das ist, zumindest bei diesem Thema, eine Vision, ein kluger Gedanke. Man kann darüber sprechen. Wichtig ist aber, dass wir uns um die Sachen im Detail kümmern und dafür sorgen, dass die Dinge gelingen. Ich bin froh darüber, dass wir Verbündete im Handwerk und in der Industrie haben, die uns bei der Berufsorientierung helfen, dass wir gemeinsam die Berufsschulnetzplanung auf den Weg gebracht haben, dass wir das Auszubildendenticket eingeführt haben und gemeinsam den Meisterbonus erfunden und erhöht haben. Damit zeigen wir: Diese betriebliche Welt ist gleichberechtigt, ist wichtig für die Zukunft unseres Landes. Ich wünschte mir sehr, dass wir in der kommenden Legislaturperiode mehr Wohnheime für Auszubildende bauen und dass es uns finanziell gelingen möge, eine Ausstattungsoffensive für die Berufsschulen auf den Weg zu bringen. Es ist dringend notwendig, dass auch dort die bestmögliche Ausstattung vorhanden ist. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den zwei Säulen ländlicher Raum und große Städte habe ich etwas gesagt. Aktuell laufen die Gespräche um das FAG. Wir ringen darum, in einer finanziell extrem angespannten Situation auf der kommunalen Ebene aufgrund der Kostenbelastung durch die Bundesgesetze und durch die Haushaltssperre, die wir im Freistaat Sachsen erlassen mussten, eine Lösung zu finden. Das ist keine einfache Aufgabe. Ich glaube trotzdem, dass sie gelingen muss, weil Kommunen und Land zusammengehören. Das wird beiden Seiten eine Menge abverlangen, bevor wir es – hoffentlich im nächsten Jahr – erreichen, dass diejenigen, die ursächlich für diese Situation verantwortlich sind, weil sie die Wirtschaft abgewürgt und unnötige Leistungsgesetze erlassen haben, zu einer anderen Politik kommen. Wir brauchen in Berlin einen Politikwechsel. Nur dann ist das alles grundlegend zu klären. Bis dahin müssen wir aber an der Seite der Kommunen stehen. Wir haben – auch, weil wir es konnten – in den vergangenen Jahren immer wieder bei Notsituationen eingegriffen. Dabei half auch die Solidarität in der kommunalen Familie; das will ich ganz deutlich sagen. Wir wollen eine Lösung, und ich hoffe, dass wir sie gemeinsam erreichen. In dieser Legislaturperiode gab es klare Schwerpunkte, die uns in der Arbeit beschäftigt haben. Das war Corona. Das waren die großen Ansiedlungen. Das waren Investitionen im ländlichen Raum und in den Metropolen. Diese Dinge werden sich in der kommenden Legislaturperiode verändern. Es ist aus meiner Sicht vollkommen klar, dass das Thema Krankenhäuser eine größere Rolle spielt. Ich bin damit sehr einverstanden, wie Petra Köpping in der Diskussion mit der Bundesregierung unsere Interessen vertritt. Ich möchte, dass es uns gelingt, noch in diesen Wochen mit einem Investitionstopf von 20 Millionen Euro dabei zu helfen, dass die Krankenhäuser, die es jetzt nicht allein schaffen, über die Zeit gebracht werden. Auch hier gilt das Gleiche: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Eine Krankenhausreform ist notwendig. Die Dinge haben sich verändert. Es gibt viel mehr ambulante Behandlungen. Es gibt weniger Patienten. Das ist keine Frage. Aber es darf nicht zu einem freien Spiel der Kräfte werden, welches Krankenhaus überlebt und welches nicht. Deshalb wäre es richtig und notwendig gewesen, das, was die Gesundheitsminister 16 : 0 im Bundesrat beschlossen haben und die Ministerpräsidenten mittragen, zu tun und erst einmal einen gemeinsamen Weg von Bund und Ländern zu gehen, um eine Investitionsmöglichkeit zu schaffen und einen finanziellen Rahmen zu geben, damit wir diese Strukturreform in Ruhe vornehmen können. Wir sind uns im Freistaat Sachsen einig, dass wir die Vorleistungen erbracht haben, dass jeder Standort gebraucht wird, dass wir auf kein Krankenhaus verzichten können. Deshalb darf man dieses freie Sterben jetzt nicht zulassen, und deshalb wird für uns die medizinische Versorgung ein Schwerpunkt sein. Ein zweiter Schwerpunkt wird die Wasserversorgung sein. Hier sind wir mit den Brunnendörfern vorangegangen. Ich hatte gestern ein interessantes Gespräch mit Andrea Dombois. Sie hatte vollkommen recht, als sie daran erinnerte, was wir gemeinsam nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen gemacht haben. Viele Dinge haben Sie als Wahlkreisabgeordnete, als Schutzpatrone Ihrer Region hier im Landtag auf den Weg gebracht. Das konnte nur gelingen, weil Abgeordnete die Themen angesprochen und sich bemüht haben, dafür parlamentarische Mehrheiten zu finden und in den Ministerien und bei den Ministern auf ein offenes Ohr stießen. Deshalb sind Dinge wie der Wiederaufbau der Weißeritztalbahn gelungen. Deshalb haben wir das Programm mit den Brunnendörfern gemacht und können heute sagen, dass es an einigen Stellen gelungen ist. Bei diesem Thema gibt es aber auch eine Zukunft, die darin besteht, dass Starkregenereignisse häufiger werden und dass es Zeiten der Trockenheit gibt, die länger werden. Deshalb müssen wir in die Resilienz der Wasserversorgung investieren. Es bleibt uns nichts anderes übrig. Das ist eine Begründung dafür, warum wir jetzt diese haushaltsbewirtschaftenden Maßnahmen brauchen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Entscheidende für die Zukunft unseres Landes ist, dass es eine kritische Anzahl von Menschen gibt, die mit positiver Stimmung, mit dem demokratischen Anspruch, dass auch andere recht haben können und dass es nur gemeinsam geht, in Parlamenten wie dem Sächsischen Landtag vertreten sind. Darum werben wir in den kommenden Tagen. Wir wissen, dass es viele Fragen gibt, die schwierig sind – beispielsweise das Thema Fachkräftezuwanderung –, die nicht allein zu lösen sind, für die wir eine kluge Strategie brauchen, die aber zentral für die Zukunft dieses Landes sind. Es ist uns gelungen, das Welterbe Montanregion und die Kulturhauptstadt in unser Land zu bekommen. Das gelingt hoffentlich auch für die Bundesgartenschau. Demokratie verteidigt man am besten, indem man zeigt, dass die Institutionen und der Rechtsstaat in der Lage sind, die Herausforderungen zu lösen. Wir haben das in den vergangenen fünf Jahren in Sachsen getan. Deshalb können wir mit einem großen Selbstbewusstsein in die kommende Legislaturperiode gehen und dafür werben. Ich wünsche mir, dass noch deutlicher wird, dass das Recht, das wir haben, im Kern nichts anderes ist als in Paragrafen gegossene Wertvorstellungen einer Gesellschaft. Gesetze und Verordnungen sollen das Leben für die Menschen leichter machen und nicht einschränken. Wenn wir das noch mehr berücksichtigen und zur Leitschnur unserer Politik, aber auch dessen, was in Berlin beschlossen wird, machen, dann werden wir näher an den Menschen sein. Nein, es ist nicht akzeptabel, dass es Gemeinden gibt, die seit 20 oder 25 Jahren auf ihre Ortsumfahrung warten, dass wir beim Hochwasserschutz Jahre, manchmal Jahrzehnte brauchen, dass es Ewigkeiten dauert, bis ein Radweg gebaut wird. Es ist nicht akzeptabel, dass das Gespräch mit einem Handwerker immer damit beginnt, dass die Bürokratie zu hoch ist. Das sind Fehlstellungen, die man beseitigen muss und die man beseitigen kann, wenn man dazu den Willen hat und die Kraft dazu findet. (Beifall bei der CDU) Ich danke Ihnen allen für die engagierte Zusammenarbeit. Wenn auch nicht jedes Wort immer richtig ist: Am Ende haben wir diesem Land gutgetan. (Lachen bei der AfD) Herzlichen Dank. (Starker Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten für seine Regierungserklärung. Wir kommen jetzt zur Aussprache, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 31 Minuten, AfD 25 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Das Wort ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was wir eben von Ministerpräsident Michael Kretschmer gehört haben, ist ein Etikettenschwindel. Sie werfen anderen vor, die sachliche Auseinandersetzung durch Feindschaft ersetzt zu haben, dabei sind es Sie und Ihre Partei, die eine politische Brandmauer errichtet haben. (Beifall bei der AfD) Sie kritisieren die grüne Politik in vielen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens; dabei sind Sie selbst einer der stärksten Verfechter der grünen Transformation, die uns und unser Land international isoliert. Ich kann mir diesen Etikettenschwindel nur mit einer gewissen Art von Farbenblindheit erklären. Die Politik, die Sie, Herr Kretschmer, versuchen in CDU-schwarz anzumalen, ist in Wahrheit grün. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Sie, Herr Kretschmer, betreiben eine grüne Energiepolitik. Sie betreiben eine grüne Einwanderungspolitik. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Sie betreiben an unseren Schulen eine grüne Verdummungspolitik. Sie betreiben eine grüne Medienpolitik, die uns in einen Gesinnungsstaat führt. (Zuruf von den LINKEN: Was?) Schlimmer noch: Sie, Herr Kretschmer, betreiben eine grüne Antiwirtschaftspolitik, Sie betreiben eine grüne Antibauernpolitik und Sie betreiben auch eine grüne Antifamilienpolitik mit Gender-Gaga und jährlichem Geschlechtertausch. (Beifall bei der AfD) Obwohl sich der sächsische Ministerpräsident fünf Jahre lang von den GRÜNEN am Nasenring durch die Manege hat ziehen lassen, äußert er heute nun den Anspruch, voranzugehen für ein stabiles Sachsen. Stabilität, Herr Kretschmer! Sie wissen ja, dass ich beruflich aus dem Umweltschutz komme. (Sören Voigt, CDU: Ja, ja! Eben!) In der Ökologie versteht man unter Stabilität die Fähigkeit eines Ökosystems, nach Störungen zum ursprünglichen Gleichgewicht zurückzukehren. So steht es im Lexikon der Biologie. Wir hatten in den letzten Jahren leider sehr viele politische Störungen, die unsere Gesellschaft aus dem Gleichgewicht gebracht haben. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ich denke dabei an die Coronazeit, als die sächsische Regierung die Versammlungsfreiheit de facto außer Kraft setzte und unsere Sachsen sich nur noch zu zehnt an der frischen Luft versammeln durften. Ich denke an geschlossene Geschäfte, an Unternehmen, deren gesunde Mitarbeiter in der Quarantäne bleiben mussten. Ich denke auch an den Impfzwang durch die sogenannten 2-G-Regeln. Noch heute lassen sich im Internet Schlagzeilen von damals finden. Eine besonders erschreckende Schlagzeile will ich Ihnen heute noch einmal ins Gedächtnis rufen: „Sachsen: Landesregierung erwägt 2-G-Option im Supermarkt.“ Das heißt, Sie spielten damals ernsthaft mit dem Gedanken, gesunden ungeimpften Menschen zu verbieten, sich etwas zu essen zu kaufen. Das ist übergriffig, das ist menschenfeindlich. Dafür tragen Sie, Herr Kretschmer, die Verantwortung. (Beifall bei der AfD) Mit einem einfachen „Lasst uns doch wieder nach vorne schauen!“ ist es da nicht getan. Wir verlangen eine lückenlose Aufarbeitung der damaligen Grundrechtseinschränkungen und Gesundheitsschäden – das, was Sie bis heute verweigern. Diese Aufarbeitung wird stattfinden, egal ob die AfD in der Opposition oder in der Regierung ist. Das verspreche ich Ihnen. (Beifall bei der AfD) Die zweite große Störung unserer gesellschaftlichen Stabilität ereignete sich im unmittelbaren Anschluss an die Coronazeit. Kaum hatten unsere Bürger die Corona- und Lockdown-Maßnahmen halbwegs überstanden, lösten die Altparteien mit ihrer Boykottpolitik gegenüber Russland eine Explosion der Energiepreise aus. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Was haben Sie, Herr Kretschmer, nun zur Lösung dieser Energiekrise, die ja bis heute anhält, vorzuschlagen? Grünen Wasserstoff? Windräder? Windräder, von denen jedes neue die Strompreise weiter nach oben treibt? (Marco Böhme, DIE LINKE: So ein Schwachsinn! – Zuruf von der AfD) In Ihrem Koalitionsvertrag versprachen Sie den Sachsen noch, es werde keine Windräder im Wald geben. Doch schon ein kleines bisschen Gegenwind von Ihrem grünen Koalitionspartner machte Sie zum Umfaller in dieser Sache. (Zuruf von der AfD: Aha!) Dieses Umfallen könnte sich noch zum größten Umweltschaden auswachsen, den Sachsen seit der Wiedervereinigung erlebt hat. Bis zu 35 % unseres Waldes hält das Sächsische Landesumweltamt für Windindustrieanlagen für geeignet. Für jedes einzelne Windrad muss dabei eine Fläche von 3,5 Fußballfeldern im Wald geopfert werden. Jedes einzelne Windrad verteilt dabei Dutzende von Kilogramm Mikroplastikmüll jedes Jahr in seiner Umgebung. Das ist Umweltzerstörung mit grüner Ideologie. Das ist Ihre Politik, Herr Kretschmer. (Beifall bei der AfD) Unter einer AfD-Regierung wird dieses Vorhaben sofort gestoppt werden. Statt auf windige und sonnige Tage zu hoffen, werden wir uns für Kernenergie und für ein Ende der schädlichen Russlandsanktionen einsetzen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Wie Sie alle wissen, beklagen nicht nur die sächsischen Bürger die teure Energie. Teure Energie ist auch Gift für die Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Unruhe) In Deutschland sind die Strompreise inzwischen fast dreimal so hoch wie in unserem Nachbarland Polen. Nicht nur die Waschmaschinenproduktion von Miele wird deshalb von Deutschland nach Polen gehen, es findet vielmehr in fast allen Bereichen eine Industrieflucht und eine beängstigende Pleitewelle unter sächsischen Unternehmen statt. Der Waggonbau Niesky, das MAJA-Möbelwerk in Wittichenau, das Traditionsunternehmen Sachsen Guss, das Gelenkwellenwerk in Zwickau-Mosel, die Papierfabrik Hainsberg in Freital: All das sind nur wenige prominente Beispiele für die deutliche Zunahme von Insolvenzen und Unternehmensverlusten. Das ist es, was ich meine, wenn ich Ihnen eine grüne Antiwirtschaftspolitik vorwerfe, Herr Kretschmer. (Zuruf von den LINKEN: Und da zählen Sie den Waggonbau Niesky auf?) Mit Bürokratiewahnsinn, der in den letzten fünf Jahren eben nicht abgenommen, sondern zugenommen hat, mit hohen Steuern, mit unbezahlbarer und unzuverlässiger Energie und mit einer Klima-Kommandowirtschaft machen Sie unsere Unternehmen und den Wohlstand in Sachsen kaputt. Damit muss Schluss sein. Eine AfD-Regierung wird deshalb vom ersten Tag an die Steuern senken, anstatt sie weiter zu erhöhen. (Sören Voigt, CDU: Welche denn?) Der Gipfel des wirtschaftspolitischen Dilettantismus war es ja, als die CDU mitten in einer schweren Krise der Bauwirtschaft auch noch die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5,5 % erhöht hat. (Beifall bei der AfD) Der private Wohnungsbau ist inzwischen um mehr als 50 % eingebrochen. Wir wollen die Grunderwerbsteuer nicht erhöhen, sondern sie abschaffen, um die Baubranche anzukurbeln (Beifall bei der AfD) und um das Wohnen wieder bezahlbar zu machen. Wir wollen die wirtschaftlichen Standortbedingungen in Sachsen verbessern und nicht verschlechtern. Aber gerade was Ihr persönliches politisches Wirken angeht, Herr Kretschmer, muss ich noch einmal grundsätzlich werden. Im Jahr 2010 veröffentlichte Thilo Sarrazin seinen Weckruf „Deutschland schafft sich ab“. Damals saßen Sie im Bundestag. Sarrazin prangerte schon damals die absehbaren Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung an. Sarrazin warnte vor dem Niedergang unseres Bildungssystems, und Sarrazin wusste natürlich auch, dass Deutschland nicht länger Geld in alle Welt verschenken kann, weil das unseren eigenen Wohlstand gefährdet. Was ist seit dieser Feststellung eines drohenden Abstiegs unseres Landes geschehen? Statt Sarrazin ernst zu nehmen, haben Sie, Herr Kretschmer, mit dafür gesorgt, dass es mit Deutschland noch schneller bergab geht als ohnehin befürchtet. Statt für Stabilität zu sorgen, haben Sie mit Ihren katastrophalen Fehlentscheidungen Sachsen und Deutschland erst so richtig aus der Bahn geworfen. Ich möchte Ihnen das auch belegen. Im Bundestag haben Sie für eine EU-Transferunion gestimmt. Mit zig Milliarden Euro pro Jahr ist Deutschland weiter der größte Nettozahler der EU. Aber, Herr Kretschmer, dieses Geld brauchen wir in unserem eigenen Land, in Deutschland, in Sachsen. Wir brauchen es für unsere Kinder, für unsere Familien, für unsere Pflegebedürftigen, für unsere Rentner. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Nach dem Erlass griechischer Schulden kam ein Jahr später der Ausstieg aus der Kernenergie. Ich bin mir sicher, dass dieser 30. Juni 2011 als das Datum einer der größten Fehlentscheidungen des Bundestags in die deutsche Geschichte des 21. Jahrhunderts eingehen wird. An diesem 30. Juni 2011 brachte der sächsische CDU-Abgeordnete Arnold Vaatz den Mut auf, den Ausstieg aus der Kernenergie abzulehnen. Arnold Vaatz stellte also das Wohl Deutschlands über den Opportunismus der CDU. Und wer stimmte am 30. Juni 2011 brav für den Atomausstieg, so wie von Kanzlerin Angela Merkel gefordert? Richtig: Herr Kretschmer, (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja, klar!) Sie gehörten zu den Feiglingen, die dem Atomausstieg zustimmten, obwohl Sie heute behaupten, dass Sie ihn nicht wollten. (Beifall bei der AfD) Warum fehlte Ihnen dann aber der Mut, entsprechend Ihrer angeblichen Überzeugung abzustimmen, so wie Arnold Vaatz es gemacht hat? Warum fehlt Ihnen heute der Mut, sich konsequent gegen den grünen Irrsinn zu stellen und die GRÜNEN aus der Regierung zu werfen? Ich sage Ihnen, warum: weil Sie ein Opportunist sind. Es geht Ihnen nicht um Deutschland, es geht Ihnen nicht um Sachsen. Es geht Ihnen um Ihren eigenen Machterhalt und sonst nichts. (Beifall bei der AfD) Leider bin ich mit Ihrer Bilanz, Herr Kretschmer, noch nicht am Ende. 2015 öffnete die CDU die Grenzen für einen Massenansturm aus Asien und Afrika. (Widerspruch des Abg. Sören Voigt, CDU) 2016 gab es dafür auf dem CDU-Parteitag elf Minuten lang tosenden Applaus für Angela Merkel. Herr Kretschmer, wo waren Sie eigentlich an diesem Tag? Wo war Ihr Widerspruch gegen diese Politik der Destabilisierung unserer Heimat? Haben Sie durch Abwesenheit geglänzt oder haben Sie elf Minuten lang mitgeklatscht? (Zuruf von der AfD: Wahrscheinlich sogar zwölf!) Man kann Ihnen ja noch nicht einmal attestieren, dass Sie eine späte Einsicht gefunden hätten; denn 2021 sagten Sie – ich zitiere wörtlich –: „Angela Merkel hat Deutschland und Sachsen seit ihrem Amtsantritt 2005 gutgetan.“ Das war Ihre Aussage! (Lachen bei der AfD) Nein, sie hat unserem Land nicht gutgetan, Herr Kretschmer, und Sie haben unserem Freistaat Sachsen seit 2017 auch nicht gutgetan. (Beifall bei der AfD) Sie haben Sachsen destabilisiert, Sie haben Sachsen gespalten und Sie haben Sachsen von einem sicheren zu einem unsicheren Bundesland gemacht. Die Folgen schlechter Regierungspolitik werden nun immer offensichtlicher. Aber anstatt etwas an Ihrem eigenen Handeln zu ändern, Herr Kretschmer, schieben Sie den Schwarzen Peter Ihren Koalitionspartnern zu. Seit drei Jahren tingeln Sie durch Sachsen und erzählen jedem, unabhängig davon, ob es jemand hören will oder nicht – ich zitiere Sie wieder wörtlich –: „Die Grünen spalten dieses Land.“ Die GRÜNEN würden dieses Land spalten, weil – Zitat Herr Kretschmer – diese Klientelpartei nicht auf Volkes Meinung schaut und in Regierungsämtern übergriffig werde. Als Musterbeispiel dafür nennen Sie absurderweise den Kohleausstieg, der übrigens abermals ein CDU-Projekt ist und dem auch Sie zugestimmt haben. Ich sage Ihnen, wer nicht auf Volkes Meinung schaut, wenn er mit den GRÜNEN ins Koalitionsbett steigt: Das sind Sie, Herr Kretschmer. Selbst CDU-Mitglieder fühlten sich bei Ihrem Koalitionsvertrag mit den GRÜNEN 2019 an einen Kapitulationsvertrag erinnert. Diese Kapitulation vor den GRÜNEN zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten fünf Jahre. Sie haben kapituliert, als die GRÜNEN eine Linksradikale ins Justizministerium schickten. (Widerspruch von den LINKEN) Sie haben kapituliert, als der frühere Innenminister Wöller endlich damit beginnen wollte, Abschiebungen ernsthaft durchzusetzen. Und Sie haben kapituliert, als Ihre Koalitionspartner eine Migrantenquote in der öffentlichen Verwaltung wollten. Ihre Ablenkungsnummer, den GRÜNEN den Schwarzen Peter zuzuschieben, nimmt Ihnen niemand mehr ab, Herr Kretschmer. (Beifall bei der AfD) Während unter einer CDU-Regierung also grüne Politik in Sachsen gemacht wird, streben wir für Sachsen einen echten Politikwechsel an. Wir werden aber nicht nur die grüne Politik beenden. Wir werden auch mit dem Pseudokonservatismus der CDU aufräumen; denn Pseudokonservative, die immer nur dem linken Zeitgeist hinterherlaufen, braucht kein Mensch. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen wirkliche Patrioten, die ihre Heimat lieben und die nicht nur an Minderheiten denken. Wir brauchen Patrioten, die nicht nur an Minderheiten denken, sondern an das gesamte deutsche Volk – so, wie es im Grundgesetz steht. (Zuruf von der CDU: Wie der Herr Krah zum Beispiel? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und weitere Zurufe von der SPD) An das gesamte deutsche Volk zu denken bedeutet zum Beispiel ganz konkret, unsere ländlichen Regionen zu stärken. Die CDU hat in den letzten 34 Jahren in Sachsen 50 Kliniken und Krankenhäuser geschlossen. Die AfD wird diesen Kahlschlag beenden. Jeder Sachse – egal, ob er im Vogtland, im Erzgebirge, in der Dübener Heide oder der Lausitz wohnt – hat das Recht darauf, in seiner Nähe ein Krankenhaus zu finden. (Beifall bei der AfD) An das gesamte deutsche Volk zu denken heißt darüber hinaus, Dörfer und Städte gleichermaßen im Blick zu haben, statt Leuchtturmpolitik zu betreiben, wie es die CDU macht. An das gesamte deutsche Volk zu denken bedeutet, Kinder, Familien und Senioren zu unterstützen, um ein gutes Miteinander der Generationen zu ermöglichen. Und an das gesamte deutsche Volk zu denken heißt auch, dieses Volk regelmäßig selbst über wichtige Fragen abstimmen zu lassen. Mehr direkte Demokratie wird es aber nur mit der AfD geben. (Beifall bei der AfD) Die CDU hatte 34 Jahre Zeit, dies umzusetzen – und sie hat es nicht getan. Auch Sie, Herr Kretschmer, haben das nicht umgesetzt, obwohl es in ihrem Koalitions- bzw. Kapitulationsvertrag steht. Ausgehend von Ihrer Regierungserklärung habe ich mir ein alternatives Motto überlegt, das das beschreibt, was in Sachsen nötig ist: Aus meiner Sicht sollte das Motto der nächsten sächsischen Regierung „Stabilität statt Spaltung“ lauten. Stabilität statt Spaltung erreichen wir, wenn der Zwang zur Umrüstung von Heizungen zurückgenommen wird. Stabilität statt Spaltung erreichen wir, wenn wir mit der einseitigen Förderung linker Ideologieprojekte aufhören und sie durch eine freie und staatsferne Zivilgesellschaft ersetzen. (Beifall bei der AfD) Stabilität statt Spaltung erreichen wir durch politisch neutrale Schulen, die exzellenten Mathematik-, Physik-, Chemie-, Biologie- und Geschichtsunterricht anbieten, statt politisch zu ideologisieren und Klimaideologie zu lehren. (Beifall bei der AfD) Und: Stabilität statt Spaltung erreichen wir, indem wir die öffentlich-rechtlichen Umerziehungsanstalten sowie die Rundfunk-Zwangsgebühren abschaffen. (Beifall bei der AfD) Sie, Herr Kretschmer, wollen ARD, ZDF und MDR immer mehr Geld zuschanzen, weil Sie wissen, dass diese Sender regierungsfreundlichen Journalismus betreiben. Damit wird unter einer AfD-Regierung Schluss sein. Statt eines höheren Zwangsbeitrags brauchen wir freie Medien, für die unsere Bürger nur dann zahlen, wenn sie das Programm gut finden und haben wollen. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten eine Daseinsberechtigung, wenn sie eine neutrale Berichterstattung leisten würden und unsere schöne Heimat in den Mittelpunkt stellen würden. (Dirk Panter, SPD: Das tun Sie, Herr Urban?) Aber ein regierungstreuer Staatsfunk ist ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen: Stabilität statt Spaltung ist nur möglich, wenn wir in Sicherheit leben können, und wenn es erlaubt ist, auf Gefahren für die innere Sicherheit offen hinzuweisen. Wenn ich mir die Polizeiliche Kriminalstatistik anschaue, kann ich beim besten Willen nicht mehr sagen, dass Sachsen ein sicheres Land ist: Von 2022 zu 2023 haben die Gewaltstraftaten um 16,2 % zugenommen. Dieser erschreckende Anstieg geht fast vollständig auf das Konto ausländischer Tatverdächtiger. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Bei besonders schweren sexuellen Übergriffen und bei Straftaten mit Waffen – zum Beispiel mit Messern – sind Einwanderer einsame Spitze. In diesen Kategorien sind teilweise 60 bis 80 % der Täter Ausländer. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nicht Täter, sondern Tatverdächtige!) Und was verlangt die Regierung nun von uns? Sie wollen, dass wir diese harten Fakten verschweigen und uns einen Knoten in die Zunge machen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Es gibt keine genauen Fakten dazu!) Aber diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Mannheim ist leider überall – und ich verlange, dass man diese islamistischen Messermänner auch tatsächlich Messermänner nennen darf. (Beifall bei der AfD) Mehr noch: Wenn es Ihren Sicherheitsbehörden nicht gelingt, die grausamen Taten dieser Messermänner zu verhindern, dann ist das schon schlimm genug. Wenn diese Sicherheitsbehörden dann aber als Gesinnungspolizei losziehen, um friedliche Bürger zu verfolgen, die in irgendeiner Telegram-Gruppe über Messermigranten geschrieben haben, dann ist das einfach nur noch abstoßend. Es muss in Deutschland möglich sein, den Zusammenhang von Einwanderung und steigender Kriminalität klar und offen auszusprechen. (Beifall bei der AfD) Statt Meinungen und konkurrierende Parteien zu kriminalisieren, wie es der CDU-Innenminister Armin Schuster macht, ist es die Aufgabe von Polizei, Sicherheitsbehörden und Gerichten, vor allem die Gewaltkriminalität einzudämmen. In Deutschland kommt es derzeit zu zwei Gruppenvergewaltigungen und zu 25 Messerangriffen pro Tag. Eine AfD-Regierung wird diesen dauerkriminellen Multikulti-Ausnahmezustand beenden. Um die Sicherheit in Sachsen zurückzugewinnen, brauchen wir dauerhafte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen, wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Kriminellen, und wir müssen jeden Einwanderer abschieben, der unsere Gastfreundschaft missbraucht, um Straftaten zu begehen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl!) Meine Damen und Herren! Der große deutsche Dichter Friedrich Hölderlin hat uns mit auf den Weg gegeben, dass dort, wo Gefahr ist, das Rettende auch wächst. Für mich bedeutet dieses Zitat heute: Das Einzige, was uns retten kann, ist das wachsende Bewusstsein der Bürger für die Missstände in unserem Land. Von daher bin ich sehr optimistisch. Die Sachsen haben erkannt, was im Freistaat Sachsen faul ist. Das Hauptproblem im Freistaat Sachsen ist die Regierungspartei CDU, die nach der Pfeife der grünen Journalisten und grünen Politiker tanzt. Die CDU hat es sich deshalb verdient, demokratisch ausgewechselt zu werden – und dafür wird die AFD sorgen, damit Sachsen wieder ein sicheres und stabiles, ein freiheitliches und ein wohlhabendes Bundesland wird. Vielen Dank! (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD sprach Herr Kollege Urban. Jetzt kommt die CDU zum Zuge. Das Wort ergreift jetzt Kollege Hartmann. Bitte.

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Etikettenschwindel vielleicht einige kurze Sätze. Herr Urban, das war ein großer Etikettenschwindel und natürlich für einen Wahlkampfklamauk aus Ihrer Sicht durchaus verständlich. Hören Sie doch erst einmal zu! Sie generieren einen Eindruck, von dem ich Ihnen deutlich sage: Wenn Sie das, was Sie da behauptet haben, ernst meinen, dann erklären Sie diesem Land einige wenige Dinge. Erstens. Mit wem würden Sie in Sachsen eine Regierung bilden wollen? Zweitens. Wie wollen Sie 90 % Ihrer Ausführungen, die bundesrechtliche Rahmenbedingungen und bundespolitische Entscheidungen bedingen – Sie mischen ja immer alles schön in einen Topf und malen ein Angstbild –, wie wollen Sie mit einer Regierungsbeteiligung in Sachsen, so Sie sie erreichen würden, eigentlich das Erwartungsmanagement Ihrer Wähler im Bund realisieren? Wo nehmen Sie denn eigentlich die Traute her, den Eindruck zu vermitteln, dass Sie all die Dinge, die Sie da gerade vortragen, ändern könnten? Sie sind dazu gar nicht in der Lage, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) weil Sie eine Tatsache ausblenden – und die heißt in der Demokratie Mehrheiten und Kompromiss. Sie malen ein Bild, das in der Realität, die Sie den Leuten vorgaukeln, keine Umsetzung finden wird. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der letzte Punkt. Sie können natürlich geschichtliche Ereignisse der letzten 20 Jahre, aus dem Kontext gerissen, aneinanderreihen, und Sie können natürlich, weil Sie Angst vor diesem Mann haben, ihn hier diskreditieren. (Lachen bei der AfD) Das ist anders nicht erklärbar. Eines bleibt stehen: Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen – und in dieser Rolle ist er jetzt zu bewerten – hat in den letzten fünf Jahren dieser Legislatur Verantwortung für diesen Freistaat getragen, und er hat die sächsischen Interessen auch deutlich, zu so manchem Missvergnügen, nach Berlin getragen und die sächsische Sichtweise formuliert. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Für viele Dinge, die Sie angesprochen haben, bleibt mir eines: 34 Jahre Regierungsverantwortung – ja, da sind auch deutliche Fehler gemacht worden. Über die kann man und muss man reden. Aber den Eindruck zu vermitteln, dass dieses Land in Elend und in Stagnation steht, und in Abrede zu stellen, dass dieser Freistaat durch das Engagement der Menschen und durch die Rahmenbedingungen, die auch diese Staatsregierung und dieser Landtag geschaffen haben, eine erfolgreiche Entwicklung hinter sich hat, das ist unanständig. (Beifall bei der CDU) Damit komme ich zurück zu meiner Rede. Als wir nach 2019, nach der Landtagswahl ein Dreierkoalitionsbündnis schlossen, war das etwas Neues, vielleicht auch etwas Besonderes. Damals habe ich in einer der ersten Reden hier im Hohen Hause gesagt: „Wir haben den Vertrag einer Koalition für Sachsen unterschrieben und uns für die nächsten fünf Jahre viel vorgenommen. Es ist ein Koalitionsvertrag, der zum Gestalten einlädt. Er soll unsere Gesellschaft verbinden und Sachsen in den kommenden Jahren weiter voranbringen.“ Nun ja, aus heutiger Sicht sind das fromme Worte; denn die Realität sah schon kurz nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages im Januar 2020 ganz anders aus. Bereits ab März 2020 mussten wir uns einer weltweiten Pandemie stellen, die alle unsere politischen Pläne über den Haufen warf, und nicht nur das. Es war eine außergewöhnliche Legislatur, die uns allen viel abverlangt hat und in der wir auch politisches Neuland betreten haben. Gleichwohl haben wir als CDU-Fraktion dieses Land nach bestem Wissen und Gewissen durch diese schwierige Zeit gebracht, auch wenn wir dabei politisch sicherlich nicht alles richtig gemacht haben, sowohl im Parlament als auch auf Regierungsseite. Niemand hätte zu Beginn dieser Wahlperiode daran gedacht, dass wir einmal eine weltweite Pandemie mit all ihren erheblichen Folgen bewältigen müssen. Auch ein neuer Krieg mitten in Europa war für uns fast unvorstellbar. Heute ist beides real, und wir müssen tagtäglich mit den Auswirkungen dessen umgehen, hier in Sachsen und auf Bundesebene – und ja, da macht es einem die Ampelregierung in Berlin nicht immer leicht. Trotz dieser widrigen Umstände steht Sachsen im Vergleich der Bundesländer gut da, was insbesondere auch daran liegt, dass wir als CDU in den letzten Jahrzehnten eine aus unserer Sicht umsichtige und vorsorgende Politik betrieben haben. Und lassen Sie mich das gleich an dieser Stelle sagen: Die seit gestern geltenden haushaltsbeschränkenden Maßnahmen tragen diesem vorsorgenden Charakter Rechnung. Es geht darum, jetzt gleich auf die Ausgabenbremse zu treten, um nicht in ein paar Monaten eine Vollbremsung hinlegen zu müssen. Genau das ist nämlich der Kern unserer konservativen Haushaltspolitik: Wir stehen für stabile Staatsfinanzen und bauen keine finanzpolitischen Kartenhäuser. (Beifall bei der CDU) Dieser Anspruch, unser Anspruch ist es, eine langfristig orientierte, verlässliche Finanzpolitik für Sachsen zu machen. Ich sage auch deutlich: Finanzpolitik ist nicht alles, aber sie ist die Grundlage für die politische Handlungsfähigkeit in unserem Land. Damit bin ich wieder beim Ausgangspunkt meiner Rede, dem Koalitionsvertrag und den darauffolgenden Krisen. Unser Koalitionsvertrag mit seiner politischen Programmatik stammt aus dem Jahr 2019. Im Frühjahr 2020 kam Corona. Die Pandemie hat dieses Land fast zwei Jahre lang lahmgelegt und in der Wirtschaft zu erheblichen Verwerfungen geführt. Danach kam es zum Ukraine-Krieg mit erheblichen Folgen für die Energieversorgung der Bundesrepublik. Lieferengpässe und massive Kostensteigerungen haben den Bürgern und den Unternehmen zugesetzt – Auswirkungen, die wir alle bis heute noch spüren. Deutschland wird das einzige europäische Land in diesem Jahr sein, das voraussichtlich ein Nullwachstum hat. Genau diese Realität gilt es anzuerkennen und nach dieser zu handeln. Das ist auch der Grund, weshalb Ideen, die im Jahr 2019 noch gut und richtig geklungen haben, heute aus unserer Sicht nicht mehr umsetzbar sind oder aus der Zeit gefallen wirken. Genau deshalb haben wir als CDU einige Projekte, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren, nicht mehr zur Umsetzung gebracht. Vor diesem Hintergrund können wir uns jedoch nicht auf eine politische Vereinbarung berufen und ignorieren, was seitdem in diesem Land passiert ist. Schließlich geht es nicht um das sklavische Abarbeiten von irgendwelchen politischen Plänen, sondern um das politische Gestalten unseres Landes, und das muss sich an den Gegebenheiten und Realitäten orientieren. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dazu gehört auch, gesellschaftliche Stimmungen aufzunehmen und sich mit den Themen inhaltlich auseinanderzusetzen. Und zur Realität gehört, dass wir uns in den vergangenen fünf Jahren zu einem großen Teil im Krisenmodus befanden, der vielfach unkonventionelle, schnelle und mitunter sehr weitreichende Entscheidungen von uns gefordert hat, zum Beispiel in der Coronapandemie, bei der wir als Landtag eine außerordentliche Notlage festgestellt haben, um eine Kreditaufnahme von bis zu 6 Milliarden Euro zu ermöglichen. Mit diesen Finanzmitteln haben wir versucht, das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben so weit wie möglich aufrechtzuerhalten und die stärksten Folgen der Pandemie abzufedern. Die verheerenden Waldbrände in der Gohrischheide und der Sächsischen Schweiz haben uns gelehrt, dass wir bei Brand- und Katastrophenschutz nicht nachlassen dürfen. Als CDU-Fraktion haben wir uns dafür stark gemacht, die Investitionsmittel in den Brandschutz auf hohem Niveau zu verstetigen, und ein Sonderprogramm zur Waldbrandbekämpfung in Höhe von 30 Millionen Euro aufgelegt. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem enormen Anstieg bei den Energie- und Lebenshaltungskosten haben auch wir erneut Finanzmittel für Härtefälle bereitgestellt und auf Bundesebene die Entlastung bei den Energiekosten gefordert. Dass insbesondere die Verstetigung eines verringerten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie von der Bundesregierung nicht verlängert wurde, halten wir für einen groben politischen Fehler, der dem Tourismus und der Gastronomie in unserem Land schadet. Natürlich blieb es nicht aus, dass sich meine Fraktion – auch wenn wir die größte regierungstragende Partei sind –, nicht immer auf der Regierungsseite einig war. Besonders deutlich wurde das vielleicht in der Coronapandemie. Unser gemeinsames Ziel war immer, die Gesundheit der Menschen in Sachsen bestmöglich zu schützen. (Beifall bei der CDU und bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir haben als Koalition die Maßnahmen der Regierung mitgetragen. Gleichzeitig haben wir immer wieder deutlich gemacht, dass ein Zuviel an Einschränkungen schädlich ist und zu zahlreichen Folgeproblemen führt. Es hat mitunter sehr hitzige Diskussionen gegeben; denn unsere Abgeordneten kannten die zahlreichen Probleme aus ihren Wahlkreisen, die mit den Einschränkungen einhergingen. Wir haben immer wieder dafür plädiert, einerseits die Beschränkungen so gering wie möglich zu halten und andererseits Soforthilfen für Wirtschaft und Gesellschaft so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Dennoch bleibt klar: Es war ein außergewöhnliches Ereignis, ohne einen Fahr- und Lehrplan, den man abarbeiten konnte, sondern man musste aus der Krise heraus entscheiden. Ich bin der Sächsischen Staatsregierung, dem Ministerpräsidenten und Petra Köpping auch heute noch dankbar, dass sie diese Entscheidungen getragen haben; denn die Beurteilung vom Spielfeldrand fällt leichter, als diese politische Entscheidungen tatsächlich zu treffen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Ja, wir wollen in der kommenden Legislaturperiode die Coronapandemie in Sachsen aufarbeiten, um Lehren für die Zukunft zu ziehen – in der Hoffnung, dass wir diese Erkenntnisse nicht mehr benötigen werden. Es gilt Fehler, die gemacht worden sind, zu definieren und sich im Einzelfall dafür zu entschuldigen. Aber hierbei geht es nicht um Tribunale, sondern um die Aufarbeitung, die Lehren und zukünftige Erkenntnisse. Auch in den Verhandlungen zu den beiden Doppelhaushalten hat die Fraktion ihre Prioritäten klar formuliert und letztlich umsetzen können. Ich betone das nur deshalb, weil vielfach der Eindruck entsteht, dass die wesentlichen politischen Entscheidungen allein die Sächsische Staatsregierung trifft. Sie trifft einen wesentlichen Teil, aber das ist eben nur ein Teil der Wahrheit; denn das Parlament ist und bleibt der Gesetzgeber. Natürlich hat es im Parlament zwischen den Koalitionsfraktionen in den letzten fünf Jahren an zahlreichen Stellen ein zähes Ringen gegeben. Daher bleibt vor allem eine Erkenntnis dieser Legislatur: Das Regieren mit drei Koalitionspartnern ist sehr schwierig, erfordert hohe Disziplin, Kompromissbereitschaft und sehr viel Koordination. Alle haben unterschiedliche Interessen und Sichtweisen. Angesichts dessen ist es nicht einfach, Lösungen zu finden, insbesondere wenn ein Partner groß und zwei eher klein sind. Die persönliche Ebene kann dabei noch so gut sein; dennoch kann manches politisch nicht passend gemacht werden, was einfach nicht zusammenpasst. Daher bleibe ich bei meiner Aussage, dass es für das Land und alle Beteiligten besser wäre, wenn man wieder zu einem stabilen Zweierbündnis zurückfinden könnte. Ob das funktioniert, entscheidet am Ende nur der sächsische Wähler. Trotz aller Schwierigkeiten ist es gelungen, zentrale Themen umzusetzen – sei es die Kommunalrechtsnovelle, die kommunalen Budgets für den Straßenbau oder die Landarztquote zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sowie der versprochene Stellenaufwuchs bei der sächsischen Polizei, um nur einiges zu nennen. Gleichwohl gibt es nicht den einzelnen Erfolg. Wir tragen die Verantwortung für das gesamte Land, was sich auch in unserer politischen Programmatik widerspiegelt; denn wir haben uns auch um den Brand- und Katastrophenschutz gekümmert, den Schulhausbau in den Kommunen unterstützt, den Vereinssport gestärkt oder mehr für wirtschaftliche Investitionen in den Regionen Sachsens sowie für die Kultur getan. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Grundsätzlich geht es uns bei allen Gesetzesvorhaben darum, eng mit den relevanten Interessensverbänden zusammenzuarbeiten, um möglichst praxistaugliche Regelungen zu finden. Daher war es uns als CDU wichtig, kein Vergabegesetz gegen die klaren Interessen der Wirtschaftsverbände, Handwerks- und Handelskammern oder die kommunale Ebene zu beschließen. Gleiches gilt übrigens für das Agrarstrukturgesetz. Wir wollen dieses Gesetz nicht zulasten der großen Bauernverbände, die das Gesetz in der vorgelegten Fassung und Form nicht mitgetragen und auf zahlreiche inhaltliche Probleme des Entwurfes hingewiesen haben. Es ist und bleibt unser Anspruch, eine verlässliche und langfristig orientierte Politik in Sachsen zu machen. Das ist vielleicht nicht immer sexy, dafür aber solide und planbar. (Beifall bei der CDU) Wir wollen Werte für die Zukunft schaffen, anstatt im Hier und Jetzt alles zu verkonsumieren. Daher sind solides Wirtschaften und eine hohe Investitionsquote für uns zwei Seiten derselben Medaille. Wir stehen vor großen Transformationsprozessen in unserem Land. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir diese meistern werden; denn schließlich haben die Menschen im Osten dieser Republik dies schon einmal geschafft. Diesen Mut und Pragmatismus brauchen wir heute wieder, und damit das klappt, investieren wir – erstens – in bessere Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung, unterstützen – zweitens – die Kommunen beim Schulhausbau, statten – drittens – die berufsbildenden Schulen besser aus und stellen – viertens – die sächsische Wirtschafts- und Forschungslandschaft so auf, dass sie sich den großen Themen im internationalen Wettbewerb stellen kann, sei es im Bereich KI, Biotechnologie, Mobilitätswende oder Digitalisierung. Wesentlich bleibt bei alledem die Sicherung unseres Wohlstandes. Die sächsische Wirtschaft ist hierfür das Rückgrat. Sie wird maßgeblich durch Industrie, Handwerk und Handel in überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen getragen. Auch diese müssen sich vielfach im europäischen oder sogar internationalen Wettbewerb behaupten. Die Krisen der vergangenen Jahre haben dabei viele sächsische Unternehmen stark belastet. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die vier großen D: Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie und DeGlobalisierung. Umso wichtiger war es meiner Fraktion, die sächsischen Unternehmen bei der Vielzahl ihrer Aufgaben zu unterstützen. Mit der zielgerichteten Fortführung der Programme „Regionales Wachstum“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ haben wir in diesem Doppelhaushalt 55 Millionen Euro aus Landesmitteln für Investitionen in die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen weitere 100 Millionen Euro aus dem Bereich der Europäischen Union bis 2027. Übrigens bekommen wir als Nehmerland auch Geld über die Europäische Union für Investitionen im Freistaat, Herr Urban. Zu nennen ist des Weiteren die Erhöhung des Meisterbonus, mit dem wir die Meisterausbildung unterstützen. Wir haben die Rahmenbedingungen für Großinvestitionen der Mikrochip-Konzerne TSMC und Infineon geschaffen. Ausgebaut wird auch die Wasserstofftechnik. Wir haben in die digitale Infrastruktur im Milliardenbereich investiert. Wir haben für neue Technologien und Markteinführungen eine Unterstützung von 740 Millionen Euro bis 2027 für sächsischen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Mit dem Fachkräftepakt vom April 2023 haben wir gemeinsam mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, Wissenschaft und Verbänden eine gemeinsame Plattform geschaffen, um die Diskussion zur Erfüllung des Fachkräftebedarfs voranzutreiben. Wir haben letztlich mit der Dualen Hochschule die hochschulische Ausbildung in den Regionen des Freistaates gestärkt. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Selbstverständlich gehört auch dazu, dass wir mit den Fördermittelkommissionen I und II den Diskussionsprozess zu den wichtigen Themen Bürokratieabbau und strategische Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik vorantreiben wollen, um das staatliche Handeln schneller, übersichtlicher, transparenter und digitaler zu gestalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mehrheit in Sachsen lebt in ländlichen Regionen. Für uns als CDU ist klar, dass das Leben auf dem Land mindestens genauso lebenswert ist wie in der Stadt. Dafür haben wir schon einiges bewegt, doch die Aufgaben, die noch vor uns liegen, sind groß. Für die Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier haben wir in dieser Legislaturperiode erste rechtliche und nunmehr auch verfahrensrechtliche Grundlagen geschaffen. Die Projekte gelangen immer mehr in die Umsetzung, was den Strukturwandelprozess für die Menschen sichtbarer, greifbarer macht. Für die sächsischen Projekte wurden bislang rund 650 Millionen Euro an Geldern für den Strukturwandel bewilligt. Ich bin an dieser Stelle für die Arbeit des SMR und von Staatsminister Thomas Schmidt sehr dankbar. (Beifall bei der CDU, des Abg. Dirk Panter, SPD, und der Staatsregierung) Batterietechnik, Wasserstoff, Plastikrecycling und Carbonfaserforschung befinden sich in Ostsachsen im Aufbau. Ebenso entsteht ein neuer Bundeswehrstandort in Bautzen, in den die Bundeswehr 700 Millionen Euro investieren wird. In das Mitteldeutsche Revier fließen 120 Millionen Euro für den Ausbau der regionalen ÖPNV-Infrastruktur. In den kommenden Jahren werden hier noch zahlreiche Projekte folgen, mit denen die regionale Wirtschaft gestärkt, die demografische Entwicklung positiv beeinflusst und vor allem die Lebensqualität weiter verbessert werden sollen. Dazu zählt ebenso eine gute medizinische und pflegerische Versorgung in den ländlichen Regionen. Auf CDU-Initiative haben wir eine Landarztquote eingeführt und einen Modellstudiengang Humanmedizin in Chemnitz etabliert. Beides sind zentrale Bestandteile, um die hausärztliche Versorgung möglichst überall in Sachsen gut abzusichern. Mit der Krankenhausreform wollen wir unser etabliertes Krankenhaussystem sachsenweit langfristig sichern. Mit den Förderprogrammen „Vitale Dorfkerne“, „Jung kauft Alt“, „Junges Wohnen“ und „Familienwohnen“ versuchen wir der sogenannten Landflucht entgegenzuwirken und verbessern die Lebensqualität der Menschen vor Ort in den sächsischen Regionen. Über unser einzigartiges Kulturraumgesetz schaffen wir Rahmenbedingungen für regionale Kulturangebote und sichern die Kultureinrichtungen im gesamten Freistaat. Zudem haben wir mit dem Förderprogramm für den Ganzjahrestourismus sowie einem umfassenden Masterplan Tourismus dafür gesorgt, dass sich Sachsen international als Reiseland noch besser präsentieren kann. Ich glaube, dass wir mit Barbara Klepsch ein sehr beeindruckendes Gesicht für die sächsische Kultur und den Tourismus haben. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Natürlich gehört zum ländlichen Raum auch eine funktionierende Land- und Forstwirtschaft, die nicht nur das Antlitz prägt, sondern auch unserer aller Lebensgrundlage schafft. Um die Land- und Forstwirte bei ihrer oftmals schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, haben wir zahlreiche Unterstützungsinstrumente geschaffen, zum Beispiel die Fortsetzung der Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete, den hundertprozentigen Schadensausgleich bei Prädatorenschäden, Fördermittel und Beratung für Schäden durch Borkenkäfer, Stürme und Dürre, die finanzielle Unterstützung für Naturparks, die Ausgleichszahlung für die Mehrbelastung durch Schutzmaßnahmen gegen den Wolf für Weidetierhalter oder die Ertüchtigung und den Ausbau der Grundwassermessstellen. Neben all den bereits genannten Dingen könnte ich noch zahlreiche weitere Vorhaben aufzählen, die wir trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in den letzten fünf Jahren gemeistert haben. So haben wir 2021 ein Energie- und Klimaprogramm Sachsen mit ambitionierten Zielen beschlossen und dabei gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung bei Windenergieanlagen durch den Abstand von 1 000 Metern zur Wohnbebauung eingeführt. Wir haben die Bauordnung novelliert und damit die Grundlagen für den modernen Holzbau in Sachsen gelegt. Das neue Holzbaukompetenzzentrum soll diese innovative und nachhaltige Form des Bauens in Sachsen forcieren. Meine Damen und Herren! Nach all dem, was wir in den vergangenen Jahren erreicht haben, bleibt immer noch einiges zu tun. Beim Thema Bildung hat sich trotz der Pandemie und der massiven Einschränkung viel getan und wir sind auf einem guten Weg. So haben wir die Qualität in den Kitas als Bildungseinrichtung weiter verbessert, Landeszuschüsse erhöht, Vertretung für Urlaub, Krankheit und Weiterbildung realisiert, die Attraktivität des Erzieherberufes erhöht, die Qualitätsverordnung novelliert sowie die berufsbegleitende Ausbildung realisiert, die Betreuungsquote weiter verbessert, die Unterstützung benachteiligter Kinder durch das Programm „KINDER STÄRKEN 2.0“ verbessert, Berufsschulen mit angepasstem Teilschulnetzplan in die Zukunft geführt und den Einsatz von Assistenzkräften in Schulen ausgebaut. Sachsens Schulen konnten so ihre Spitzenposition im Länderranking verteidigen. Dennoch dürfen wir nicht lockerlassen. Die Lehrerversorgung bleibt auch weiterhin das zentrale Thema in der Bildungspolitik – gerade der Wettbewerb mit den anderen Bundesländern zeigt dabei, wie wichtig die Einführung der Verbeamtung der Lehrkräfte gewesen ist. Wir setzen weiterhin auf die Digitalisierung unserer Schulen und Lehrmethoden, wollen aber vor allem in der Grundschule das Hauptaugenmerk auf die zentralen Kompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben legen. Meine Fraktion und ich sind dankbar für die Impulse und die Vorschläge aus dem Prozess „Bildungsland Sachsen 2030“, die wir in den kommenden zehn Jahren umsetzen wollen, und ich verbinde das mit einem herzlichen Dank an Staatsminister Piwarz und sein Haus. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Neben der Bildung bleibt auch das Thema Migration eine zentrale Herausforderung für unsere Gesellschaft. Die Bürgermeister und Landräte fühlen sich von der Berliner Ampelkoalition beim Thema Asyl und Flüchtlinge seit einiger Zeit im Stich gelassen und auch die Sicherheitslage hat sich deutlich verschlechtert. Es braucht hier, vor allem auf Bundesebene, endlich ein Umdenken. Niemandem ist geholfen, wenn die Kommunen und Hilfeleistenden vor Ort die Lage nicht mehr bewältigen können und die Bürger Angst haben. Wir wollen daher die Fahndungsgruppe der Sächsischen Polizei mit den polnischen und tschechischen Kollegen ausweiten, um mehr illegale Migration zu verhindern. Wir setzen uns für eine Kommission auf Bundesebene ein, die das individuelle Grundrecht auf Asyl in seiner jetzigen Ausgestaltung überprüft und sinnvoll begrenzt. Wir fordern die EU auf, den Schutzstatus von Geflüchteten bereits an den Außengrenzen in Transit- und Drittländern zu überprüfen. Wir wollen eine Rückführungsoffensive durch die Ausweitung von Abschiebehaft, Wohnungsbetretungsrecht und Einführung von Rückführungszentren für Nichtasylbleibeberechtigte sowie die Stärkung der Ausländerbehörden. Dabei möchte ich aber eines klar betonen: Wir wollen Menschen, die verfolgt werden, unterstützen, dazu müssen wir aber die irreguläre Migration begrenzen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Das heißt ganz konkret: Anreize reduzieren, die Bezahlkarte flächendeckend einführen und Grenzen stärker kontrollieren. Auf der anderen Seite ist für uns als CDU die gezielte Fachkräftezuwanderung ein wichtiges Zukunftsthema, das klar von der Asylthematik zu trennen ist, denn unsere Wirtschaft und Gesellschaft hat einen Bedarf an Arbeitskräften und das nicht nur in der Wissenschaft, Forschungs- oder Start-up-Szene, sondern insbesondere auch im Gesundheitssektor und im Dienstleistungsbereich. Ohne eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften wird es schwer, unseren in den vergangenen Jahren erarbeiteten Wohlstand zu erhalten; allerdings gehört dazu auch eine gesellschaftliche Debatte über Leistungsförderung, Anreize und Vollbeschäftigung. Für uns ist eines klar: Sachsen muss Fachkräfteeinwanderungsland werden, um Industrieland bleiben zu können. Für Letzteres braucht es aber auch eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wir halten am Kohleausstiegsdatum 2038 fest und fördern gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien, zum Beispiel auf Tagebauflächen, aber alles mit Maß und Verstand und so, dass die Sachsen vor Ort in den Kommunen auch davon profitieren können. (Zurufe von den LINKEN) Bei alledem setzen wir als CDU aber auf das Prinzip Freiheit in Verantwortung; denn die meisten Menschen im Land wissen sehr gut, was zu tun ist. Sie brauchen keine Gängelung und Bevormundung, sondern die Freiheit zum Handeln. Wir verstehen uns nicht als Schulmeister der Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen den Menschen nicht sagen, wie sie leben sollen, sondern wir schaffen Wahlmöglichkeiten. Die Freiheit zum Handeln geht jedoch stets einher mit der Übernahme von Verantwortung. Verantwortung zu tragen und auch zu übernehmen ist daher ein weiterer Aspekt unseres Verständnisses von Politik und Gesellschaft. Es ist nicht möglich, dass der Staat allein Verantwortung für alle Lebensbereiche übernimmt. Wir stehen für eine Politik der Leistungsorientierung und -anerkennung als Grundlage einer prosperierenden Gesellschaft, die Arbeit und Anstrengung belohnt. Wir stehen für eine verantwortungsvolle und zukunftssichere Politik, die sich an machbaren statt an radikalen Lösungen orientiert. Der Staat soll nicht alles regeln – er kann auch nicht alles regeln. Die von der Berliner Ampelkoalition forcierte VollkaskoMentalität steht im klaren Widerspruch zum Anspruch an das eigene Wohlergehen und der Bereitschaft, selbst etwas dafür zu tun. Statt Gängelung braucht es Anreize. Gleichwohl sollte der Wandel für alle verträglich und verlässlich gestaltet werden. Dafür stehen wir als CDU und darauf können sich auch die Sachsen verlassen. Herzlichen Dank. (Starker Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Hartmann hatte für die CDU-Fraktion das Wort. Nun kommt Frau Kollegin Schaper zu Wort; sie spricht für ihre Fraktion DIE LINKE.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohlfeil die Worte des Herrn Ministerpräsidenten, aber mir fällt es schwer, ihnen zu glauben. Ministerpräsident Kretschmer hat uns für heute eine Regierungserklärung versprochen. Doch wirklich erklären konnte er uns nicht, warum es seine Regierung eigentlich noch gibt. Diese Regierung ist inzwischen nämlich unerklärlich, ähnlich wie Schrödingers Katze: (Sören Voigt, CDU: Tierschutz!) Je nachdem, in welchem Gemütszustand der Ministerpräsident gefragt wird, ist die Koalition tot oder lebendig. (Heiterkeit bei den LINKEN) Seit vielen Monaten sind CDU, GRÜNE und SPD nur damit beschäftigt, sich voneinander zu distanzieren. Ich frage mich, wie Sie es eigentlich noch gemeinsam auf der Regierungsbank aushalten. Die Minister reden im Landtag nicht mehr für die ganze Staatsregierung, sondern nur noch für ihre eigene Partei. Das trifft ganz besonders auf Sie, Herr Innenminister, zu. Im Bundesrat streiten sich die Vertreter der Landesregierung auf offener Bühne und blamieren Sachsen vor den Augen Deutschlands. Das ist alles andere als eine konstruktive Problemlösung. (Beifall bei den LINKEN) Wir alle wissen, dass niemand diese Landesregierung wirklich wollte. Sie ist bloß ein Produkt der Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl im Jahr 2019. Herr Hartmann hat es jetzt angedeutet, aber Sie, Herr Ministerpräsident, hätten die Chance gehabt, aus dieser Not eine Tugend zu machen. Sie hätten für diese Regierung eine gemeinsame Idee finden und ein gemeinsames Programm für Sachsen entwickeln können. Sie haben es nicht geschafft und wahrscheinlich auch nicht gewollt. Sie haben fünf Jahre lang auf die nächste Wahl geschielt und gehofft, dass diese Sie aus Ihrer unangenehmen Lage befreien wird. Aber Pustekuchen! Die Lage könnte nach der kommenden Landtagswahl noch komplizierter werden. Die Chancen, die Sie in den vergangenen fünf Jahren versiebt haben, werden womöglich nie wiederkommen. Für den Schaden, der Sachsen daraus erwächst, sind Sie, Herr Kretschmer, maßgeblich verantwortlich. Man führt kein Bundesland, indem man ständig nach Berlin zeigt – wohl wissend, dass man 16 Jahre lang, bis ins Jahr 2021, selbst Verantwortung im Bund getragen hat und damit den Grundstein für sehr viele Problemlagen gelegt hat, (Beifall bei den LINKEN, der Abg. Juliane Pfeil und Albrecht Pallas, SPD, sowie Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE – Beifall und Johlen bei der AfD) auch bei dem Beispiel Landwirtschaft, das Sie angebracht haben. Nebenbei bemerkt: Die Kommunen sind nicht erst seit drei Jahren blank. Das ist doch wirklich lächerlich. Die drei Parteien, die diese Landesregierung tragen, haben nicht einmal ein gemeinsames Bild vom Freistaat. Die sächsische CDU hat aus ihrer alten Rolle als Staatspartei noch nicht herausgefunden. (Sören Voigt, CDU: Oh, oh, oh!) Auch noch schlechtere Wahlergebnisse werden sie kaum davon überzeugen, dass Sachsen nicht ihr Parteieigentum ist. (Heiterkeit bei der AfD) Kritik an den Missständen in unserer Gesellschaft prallt an Ihnen ab. Sie sind fest davon überzeugt, immer alles richtig gemacht zu haben und immer alles richtig zu machen. (Sören Voigt, CDU: Frau Schaper!) Geben Sie es doch zu: In Ihrem Innersten sind Sie davon überzeugt, dass Koalitionspartner im Grunde überflüssig sind wie ein Kropf – von der Opposition ganz zu schweigen. (Zuruf von der CDU: Nö!) Es ist Ihnen schlichtweg lästig. (Zuruf des Abg. Jörg Kühne, AfD) Mehr als ein paar kleine Zugeständnisse haben Sie Ihren Koalitionspartnern nicht gemacht. Viele gute Ideen, die wir als LINKE oft auch unterstützt haben, endeten bestenfalls als Modellprojekt, meistens jedoch im Papierkorb. Viele Vorhaben, die diese Landesregierung vor fünf Jahren vollmundig im Koalitionsvertrag angekündigt hatte, wurden nicht verwirklicht. Die Liste ist lang; ich will nur einige Beispiele nennen: Die sächsische CDU ist nach wie vor der Meinung, dass die Menschen in Sachsen für ihre Arbeit weniger Lohn bekommen sollen als die Menschen im Westen Deutschlands. Niedriglöhne gelten in der CDU als Standortvorteil. Sie, Herr Kretschmer, verunglimpfen Menschen, die aus guten Gründen in Teilzeit arbeiten, als faul oder schimpfen auf Generation Z und verleugnen dabei, dass viele von Ihnen in der CDU Eltern von Kindern der Generation Z sind. Sie haben sie erzogen. (Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit bei der AfD –

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Holger Hentschel AfD

Das Gute ist, dass die jetzt AfD wählen!) Nach Ihrem Willen sollen die Menschen gezwungen werden, mehr zu arbeiten. Als hätten wir nicht schon eine Rekordbeschäftigung und noch dazu jede Menge unbezahlter Überstunden. In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist genau das Gegenteil richtig. Wir müssen hohe Löhne und gute Bedingungen bieten, damit Menschen in Sachsen bleiben oder nach Sachsen kommen, um hier zu arbeiten. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Doch die CDU hat nicht nur unseren Entwurf für ein Vergabegesetz abgelehnt, das faire Löhne für öffentliche Aufträge garantiert und die Tarifbindung gestärkt hätte. Sie, Herr Kretschmer, haben sogar den viel schwächeren Entwurf Ihres SPD-Ministers beerdigt und dann noch öffentlich voller Stolz bekannt, dass Sie dabei dem Befehl der Unternehmerlobby gehorcht haben. (Sören Voigt, CDU: Stimmt ja auch nicht!) Das ist wirklich traurig. Niedrige Löhnen führen nämlich zu niedrigen Renten. Auch das kümmert die sächsische CDU wenig. Auch in der Regierungserklärung kein Wort von Ihnen dazu, dass im Freistaat jedes fünfte Kind und jeder dritte Erwachsene von Armut bedroht ist. Das juckt Sie überhaupt nicht, das wird einfach weggewischt. Sie konnten sich nicht einmal dazu durchringen, dem Notfallfonds für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner beizutreten, die seit 1990 um ihre Rentenansprüche betrogen wurden und immer weiter betrogen werden. (Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU) Wir haben Sie im Landtag immer wieder dazu aufgefordert, diese Menschen bitte nicht im Stich zu lassen. Doch Sie sind stur und verbohrt geblieben – wie immer, wenn es darum geht, einmal Menschlichkeit über diese Prinzipienreiterei zu stellen. Wir als LINKE kämpfen weiter für einen Gerechtigkeitsfonds, der alle Rentenansprüche der Ostdeutschen anerkennt und nicht nur Almosen verteilt. Auch hinsichtlich des Pflegenotstands besteht dringender Handlungsbedarf, damit ein Altern in Würde wirklich möglich ist. Eine Deckelung der Eigenanteile, ein Pflegewohngeld, ein Landespflegegeld, eine Pflegebevollmächtigte – alles Vorschläge, die die LINKE gemacht hat und die Sie per Arroganz Ihrer Macht einfach beiseite wischen. Wir wollen zudem eine Renten- und Gesundheitsversicherung, in die alle einzahlen; die Selbständigen, die Beamten und auch die Abgeordneten, damit sich endlich niemand mehr vor Altersarmut in diesem reichen Land fürchten muss. Noch nicht einmal die simpelste aller Lehren aus der Pandemie – wie von vielen Experten gefordert – ist mit Ihnen zu realisieren, nämlich ein Landesgesundheitsamt. Mit am schwersten, Herr Ministerpräsident, wiegt für mich aber, dass Sie Ihr Versprechen gebrochen haben, in Sachsen für mehr direkte Demokratie zu sorgen. Eine Modernisierung unserer Verfassung sollte dafür sorgen, dass Volksbegehren und Volksabstimmungen erleichtert werden. Die Wahrheit ist: Ihre CDU hat das nie gewollt, weil sie den Menschen in Sachsen misstraut. (Marko Schiemann, CDU: Das stimmt nicht!) Vier Abweichler aus den Reihen der CDU haben die Verfassungsänderung verhindert, noch bevor sie hier im Landtag richtig debattiert werden konnte. Wir als LINKE haben Vorschläge für noch mutigere Verbesserungen gemacht, zum Beispiel eine Lockerung der Investitionsbremse, die den Konjunkturmotor in Sachsen abwürgt. Während andere Länder weltweit ihre Industrie mit Konjunkturpaketen und dem Ausbau und der Modernisierung von Infrastruktur stützen, betreiben Sie lieber ideologische Prinzipienreiterei von vorgestern. (Beifall bei den LINKEN) Wir hätten wirklich sehr gern mit Ihnen über diese Vorschläge gesprochen. Die Unzuverlässigkeit der CDU hat es verhindert. Ein schlechtes Zeichen ist dieses gebrochene Versprechen auch für die kommende Landtagswahl. Wer, Herr Kretschmer, soll Ihnen noch Ihr Versprechen abnehmen, dass die CDU danach nicht mit der AfD zusammenarbeiten wird? (Zuruf von der AfD) Ihnen persönlich und auch einigen Abgeordneten hier nehme ich von Herzen ab, dass Sie das nicht wollen, aber wer garantiert, dass sich andere Abgeordnete Ihrer Partei von Ihnen etwas sagen lassen? Alle Menschen in Sachsen sollten wissen: Wer glaubt, CDU wählen zu müssen, um AfD-Politik zu verhindern, könnte nach der Wahl sein blaues Wunder erleben. In manchen Kommunen sehen wir schon die Vorboten. Der Ministerpräsident wird oft dafür gelobt, dass er mit den Menschen in Sachsen spricht. (Holger Hentschel, AfD: Sogar mit uns!) Reden an sich eine gute Sache; schade nur, dass der Ministerpräsident viel lieber mit denen spricht, die unsere Demokratie lautstark von rechts beschimpfen, als mit denen, die sie verteidigen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass diese Menschen viel öfter von links kommen. Auch Innenminister Armin Schuster stellt sich gern vor die Kamera, wenn auf den Straßen Sachsens für die Demokratie demonstriert wird. Gleichzeitig lässt diese Staatsregierung viele Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus im Stich, die gerade um ihr finanzielles Überleben kämpfen, weil ihnen aus fragwürdigen Gründen die Unterstützung gestrichen wird. Das ist beschämend. Aber nicht nur diese Doppelmoral ist heuchlerisch. Ministerpräsident Kretschmer spricht nicht nur mit vielen Leuten, er erzählt auch allen, was sie gern hören wollen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Genau!) Da bleiben Widersprüche nicht aus. An einem Tag erklärt er uns, was für ein Glück diese Regierung sei. Am nächsten Tag verkündet er, unbedingt ohne die GRÜNEN regieren zu wollen, am übernächsten Tag dann, dass er es notfalls doch wieder mit den GRÜNEN machen wird. Man kann es nicht anders sagen, auf das Wort von Michael Kretschmer kann man sich eben nicht immer verlassen. (Beifall bei den LINKEN) Michael Kretschmer und seine CDU versuchen, ein anderes Bild zu zeichnen. Sie allein – so werden Sie es uns im Wahlkampf erzählen – seien das standhafte Bollwerk gegen den Ansturm der AfD. (Zuruf von der AfD: Das ist unser bester Wahlkampfhelfer!) Wer so die Sorge um unsere Demokratie für seine eigenen Zwecke missbraucht, beschädigt die Demokratie. Gerade weil den Leuten ständig zugemutet wird, das kleinere Übel zu wählen, wächst das größere Übel immer weiter. (Beifall bei den LINKEN) Es gibt in diesem Landtag vier Fraktionen, die ohne Wenn und Aber zur Demokratie stehen. Also muss niemand zähneknirschend nur eine von denen, nämlich die CDU, wählen. Jede Stimme für eine demokratische Partei bei der kommenden Landtagswahl schützt unsere Demokratie. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Gerade in diesen Zeiten ist eine soziale Stimme im Parlament unverzichtbar. Während die anderen an den Symptomen herumdoktern oder nach Sündenböcken suchen, gehen wir dem Problem an die Wurzel. Die Unzufriedenheit und auch die Wut, die nicht nur in Sachsen zu spüren sind, haben ihre Ursache in der Verunsicherung. Eine Krise folgt der nächsten. Der Alltag wird immer rauer, das Leben immer weniger planbar. Die Stabilität scheint gefährdet. Aber der Staat greift nicht ein oder belastet diejenigen, die es ohnehin schon am schwersten haben. Verschiedene Gruppen der Bevölkerung werden gegeneinander aufgehetzt und ausgespielt, statt Solidarität und Gemeinschaft zu stärken. (Beifall bei den LINKEN) Wenn der Diskurs immer weiter verroht und wir nur noch über vermeintlich einfache Scheinlösungen diskutieren, ist niemandem geholfen, außer denjenigen, deren politisches Geschäftsmodell die Angst ist. Wir müssen alle aufpassen, dass wir dieses Spiel nicht mitspielen. Wir kämpfen für soziale Gerechtigkeit für alle Menschen, die in Sachsen leben, und für eine Zukunft in Frieden. Das beginnt mit einem kostenlosen Mittagessen in Kita und Schule und geht weiter mit dem Erhalt aller Krankenhausstandorte. Ich bin zutiefst beglückt, wenn Sie heute sagen, in der nächsten Legislaturperiode machen Sie dann einen Fonds. Sie hatten diese Legislaturperiode mehrere Möglichkeiten, die Krankenhäuser gar nicht erst so weit kommen zu lassen, nicht nur durch unsere Anträge. Einen solchen Fonds hatten wir übrigens vorgeschlagen. Das musste jetzt noch gesagt werden. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat in den vergangenen fünf Jahren fast 30 Gesetzentwürfe und fast 600 Anträge eingebracht, um Sachsen gerechter zu machen. Aus Prinzip wurden selbst die besten Vorschläge von uns abgelehnt, nur, weil sie von uns LINKEN kamen, und zwar nicht selten von CDU-Politikern, die jetzt verkünden, man solle doch Vorschläge von der AfD sachlich prüfen und nicht pauschal verwerfen. Trotz dieser kleinkarierten Blockade haben wir als soziale Opposition viel erreicht. Die Ausweitung des Bildungstickets, das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen, mehr Lehrkräfte an den Schulen und vieles andere wäre unter unserem Druck nicht zustande gekommen. Mit fast 5 000 Anfragen haben wir der Regierung auf die Finger geschaut und viele Missstände aufgedeckt. Dafür danke ich meiner Fraktion von ganzem Herzen. (Beifall bei den LINKEN) Mit unserer erfolgreichen Klage gegen das neue Polizeigesetz haben wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verteidigt, auch wenn momentan weniger Menschen Hoffnung in uns setzen als früher. Wir als Linke sind und bleiben in unserer Gesellschaft und auch hier im Landtag die Stimme derjenigen, die keine mächtige Lobby besitzen. Wir sind und bleiben die Stimme dafür, dass unser Land dem Frieden verpflichtet bleibt und nicht verarmt. Wir wollen Sachsen gerechter machen, und wir bleiben bei unserem Wertekompass. Wir bleiben dem treu. Auch wenn wir den anderen Parteien damit so richtig auf die Nerven gehen: Wir bleiben die laute Stimme für die Leisen, und darauf können Sie sich alle hier verlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank an die Gebärdendolmetscher für die Übersetzung. (Langanhaltender Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Frau Kollegen Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Schubert.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinter uns liegt eine der härtesten und krassesten Wahlperioden, die Sachsen durch äußere Einflüsse und Krisen je erlebt hat. Politik muss in solchen Zeiten auf allen Ebenen in der Lage sein, zu vermitteln, dass sie Krisen managen, Probleme lösen und Zukunft möglich machen kann. Das ist viel, das erfordert Disziplin im Umgang miteinander, und das erfordert Zugewandtheit und das Verstehen des menschlichen Bedürfnisses nach Sicherheit für das eigene Leben und das der Menschen, die einem nahestehen. Wenn Politik das aus dem Blick verliert, verliert Politik und verliert die Demokratie. Wenn Politik menschliche und planetare Belastungsgrenzen ignoriert und Grenzverletzungen und -überschreitungen toleriert, verliert sie Menschen und verlieren wir Grundlagen. Politik ist dann gut, wenn sie sich an den Aufgaben orientiert und dabei dem Menschen zugewandt bleibt, in all seiner Unterschiedlichkeit und in all seiner Mündigkeit. Das kann Politik nur, wenn sie selbst menschlich und in der Lage bleibt, sich in das alltägliche Leben hinzuversetzen. Wir leben in dieser Zeit in parallelen, den Alltag der Menschen bestimmenden Krisen. Diese Gleichzeitigkeit und auch die Verschärfung von Krisen gehen mit berechtigten Sorgen um eine sichere und lebenswerte Zukunft einher. Für das eigene Leben trifft es genauso zu wie für unsere gemeinsamen Lebensgrundlagen. Gefühle wie Ohnmacht und auch Überforderungen sollten wir politisch nicht unterschätzen, auch nicht das Bedürfnis nach einer Sicherheit, die sich in guter Lebensqualität, Stabilität und Freiheit trotz oder gerade aufgrund dieser Krisen ausdrückt. Die Erfahrung von Verlust sitzt auch in Sachsen tief, und in Krisenzeiten ist die Angst von weiteren Verlusten umso größer. Ich bin in den 2000er-Jahren politisiert worden. Ich komme aus einer kleinen Grenzstadt in Ostsachsen. Dort wurden um die Jahrtausendwende noch unter CDU-Alleinregierung am laufenden Meter Schulen geschlossen. Mich hat das politisiert, weil ich den Verlust meines Gymnasiums als junger Mensch damals nicht unwidersprochen hinnehmen wollte. Diese Erfahrung hat mich bis heute geprägt. Schule, Kirche, Bus, Arzt, Lehrer – (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Kneipen!) darauf müssen wir schauen. Zum Punkt Lehrer möchte ich noch ein Wort sagen. Wir haben in dieser Legislatur dafür gesorgt, dass die Lehrerausbildung wieder in den ländlichen Raum zurückkommt. Aber die Ursachen dafür, dass sie uns fehlen, richtig fehlen, sind in den Zweitausenderjahren gemacht worden, als es Zeiten gab, in denen wir keine Referendariatsstellen in Sachsen ausgeschrieben hatten, in denen wir Schulen geschlossen haben, in denen uns die Gründung freier Schulen buchstäblich den Hintern gerettet hat. Den Menschen, die damals den Mut hatten, in diese Lücken zu gehen, ist bis heute danke zu sagen; denn sie haben eine Bildungslandschaft, die so kreativ und offen ist wie selten in einem Bundesland, geschaffen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das, was ich gerade gesagt habe, betrifft die ländlichen Räume, aber es betrifft genauso die städtischen Räume. Auch dort haben wir Unsicherheitserfahrungen. Wenn wir fragen, was Menschen dort beschäftigt – zum Beispiel junge Menschen mit Blick auf die Wahl – und die Wahlergebnisse einordnen, kommen Antworten wie das Grundrecht auf Wohnen, auf bezahlbares Wohnen oder sichere Umfelder für Kinder. Es geht also um die Planbarkeit der Zukunft für Menschen, Familien, Junge und Ältere. Deshalb stelle ich die Frage: Haben wir genug Wertschätzung für Erarbeitetes, haben wir den Mut, das Erarbeitete zu erhalten und auch voranzubringen? Haben wir auch genug Wertschätzung für die tollen kreativen Menschen, die ihre Heimat in Stadt und Land, in ganz Sachsen gestalten? Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sie wollten uns heute Ihr Bild für ein starkes und stabiles Sachsen vorstellen. Für mich und für uns heißt das aber vor allem, eine starke Demokratie und eine stabile Regierung für Sachsen nach der Landtagswahl zu sichern, um eine gute Zukunft für die hier lebenden Menschen zu gestalten und die Probleme unserer Zeit zu lösen. Ich denke, dass gerade mit dem Blick auf die Ergebnisse der Europawahl und auch der Kommunalwahlen die demokratischen Parteien mehr denn je gefragt sind, gute zugewandte Politik für die Menschen im Land zu machen, statt sich gegenseitig öffentlich zu diffamieren. Dazu gehört – und das habe ich schon in Zeiten der Coronakrise gesagt – eine Fehlerkultur. Ich halte es nach wie vor für einen großen Fehler, dass die Parlamente bei den Entscheidungen in der Coronazeit außen vor waren. Wir haben damals ein Parlamentsbeteiligungsgesetz vorgeschlagen. Das war in dieser Koalition nicht durchsetzbar. Nach wie vor halten wir das für einen großen Fehler. Und ja, wir finden es richtig, wenn es zu einer Aufarbeitung kommt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Das reicht aber nicht. Es reicht nicht nur, die Coronazeit aufzuarbeiten. Deshalb komme ich wieder zu den Dingen, die jetzt ihren politischen Preis in Wahlergebnissen offenbaren: die Kürzungen im Sozialbereich, die nach dem Jahr 2009 in Sachsen in den Bereichen Jugendarbeit und Sozialarbeit gemacht wurden. Sie wurden massiv beschnitten. Es kamen andere und haben ihre Angebote unterbreitet. Den Preis zahlt die Demokratie in Sachsen jetzt; das sehen wir auch an den Wahlergebnissen. Ich möchte uns davor ausdrücklich warnen, noch einmal so einen Kurs in diesen Bereichen zu fahren, in denen Bildung, Soziales, Kultur so essenziell wichtig für die ganzheitliche Bildung der Menschen an sich sind. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) Es geht darum – und daran glaube ich fest –, Vertrauen und Zutrauen zu gewinnen, dass eine demokratische Mehrheit in der Lage ist, die Zukunft zu bewältigen und eine gefühlte Sicherheit für den Einzelnen und für alle Teilbereiche unserer Gesellschaft zu schaffen. Das ist die Aufgabe, die wir alle gemeinsam als demokratische Parteien haben. Daran müssen wir arbeiten. Ich sehe mit großer Sorge, wie mit viel Gewalt und Neid Diskussionen geführt werden, wie die Situation und die Unsicherheiten, die Emotionen genutzt werden, um Errungenschaften unserer Zeit wieder abzuschaffen. Das führt zu einem Wahlverhalten, das sich zum Teil gegen die Wähler selbst richtet. Die Mehrheit der AfD-Wähler will beispielsweise einen höheren Mindestlohn, während die AfD diesen abschaffen will. Frauen unterstützen eine Partei, die sie am Herd und mit vielen Kindern und von einem Mann abhängig sehen will. (André Barth, AfD: Was ist das für ein Scheiß? – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE – Zuruf von der AfD: Mal unser Programm zu lesen wäre nicht schlecht! –

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Ich lese Ihr Programm nicht! – Zurufe von der AfD) Was ist denn das für ein Selbstverständnis ostdeutscher Frauen? Dann wählen Menschen auch noch eine Partei, die kein richtiges Programm hat, dafür eine Putin zugewandte – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, es ist schwierig für die Rednerin.

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Franziska Schubert GRÜNE

Fertig? – Person an der Spitze, und das in Ostdeutschland: einem Russland zugewandt, das doch hier nie sonderlich beliebt war, und auf einmal doch? Welche Sehnsucht steckt denn dahinter? Was ist denn die Hoffnung in die Populismen der Ränder? (Zuruf von der AfD) Wir müssen es als demokratische Kräfte alle miteinander mit Kurt Tucholsky halten, indem wir zusammenstehen und laut sagen: „Mit aller Kraft: Nein!“ Wir wollen nicht, dass in diesem Land die AfD an der Regierung beteiligt wird! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das schaffen wir als politische Kräfte nur, wenn wir einen Schulterschluss mit den Kräften in der Zivilgesellschaft eingehen und halten, die dort in der Mitte zu unserer Demokratie stehen und die auch in Krisenzeiten dieses Land am Leben halten und tragen. (André Barth, AfD: Dann gründet doch eine demokratische Einheitspartei! – Weitere Zurufe von der AfD) Wir sind im Jahr 2019 auch als BÜNDNISGRÜNE angetreten, um in einer schwierigen Dreierkonstellation Verantwortung zu übernehmen. Wir haben fünf schwierige Jahre im Ausnahmezustand erlebt und gemanagt. Wir haben die Sorgen angehört, wir haben auch viel Wut von Menschen angehört. Wir haben aber immer gemeinsam nach Lösungen und Wegen gesucht. Das hätte auch mal schneller gehen können; vielleicht ist das auch etwas, was wir für die Zukunft lernen. Das würde ich mir so sehr wünschen. Aber: Was nicht geht und wo wir uns auch nicht reinreden dürfen, ist absolute Apokalypse. Wir haben gehandelt: Wir haben Rettungspakete für die sächsische Wirtschaft und Kommunen geschnürt, wir haben Kürzungsintentionen im kulturellen und sozialen Bereich abgewehrt, (Zuruf von der AfD) wir haben Einstellungsmöglichkeiten für Lehrer(innen) geschaffen, Lehrerbildung wieder in die ländlichen Räume gebracht, direkte Demokratie gestärkt, (Torsten Gahler, AfD: Ei, ei, ei!) Kita-Programme auf den Weg gebracht. Es ist doch einiges passiert, und es wird dieser Koalition nicht gerecht, darüber nicht zu sprechen. Der Kompromiss gehört dazu. Der Wille, diesen finden zu wollen und ihn zu finden, ist eine Errungenschaft. Überall dort, wo der Kompromiss verächtlich gemacht wird, wo demokratische Verfahren diskreditiert und entwertend besprochen werden, setzt die Säge an. Die Säge arbeitet auch überall dort, wo Partner einander verächtlich machen. Dann ist der Keil gesetzt, auf den man draufhauen kann bis das Ganze bricht. Darum finden wir Gegnerbeschreibungen von Demokraten für Demokraten bitter. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Denn wem das zum Schluss nutzt, das wissen wir; das haben wir jüngst erlebt. Treten wir dem entschieden – auch in unseren jeweils eigenen Reihen – entgegen. Die Demokratie dieses Landes ist uns anvertraut worden. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Stellen wir uns nebeneinander und reden wir mehr darüber, was wir gemeinsam erreicht, welches Zukunftsbild wir von diesem Land haben und was wir auch aneinander schätzen. Ich möchte nicht, dass Sie nach der Wahl am 1. September vor einer Entscheidung stehen, die Sachsens Zukunft verspielen würde. Sie brauchen stabile Demokratinnen und Demokraten an Ihrer Seite. Sorgen Sie dafür, dass unser Land stabil bleibt, was die politischen Mehrheiten angeht. Sie dürfen dort nicht wackeln. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Das sind wir auch jenen schuldig, die das Fundament für ein weltoffenes, für ein anpackendes und für ein freundliches Sachsen sind. Im Jahr 2019 haben CDU, wir BÜNDNISGRÜNEN und die SPD eine neue Regierung gebildet. Wir haben Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert. Wir hätten damals nicht ahnen können, was auf uns an Realitäten zukommt, (Oh-Rufe von der AfD) die sehr weit weg von der Welt gewesen sind, wie wir sie kannten. Das hat sich auch in der Gesellschaft widergespiegelt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Krise der fossilen Energien wirken sich tiefgreifend auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft aus, denen die Folgen der Coronapandemie noch immer in den Knochen stecken. Ich wünsche uns, dass wir mit diesen Erfahrungen einerseits demütig umgehen und andererseits Lehren daraus ziehen. Die öffentliche Hand kann und muss gesellschaftlich und wirtschaftlich stabilisierend wirken. Sie werden mich nicht von den Ideen, die im Raum stehen, überzeugen. Pauschale Kürzungen und Streichungen halte ich für eine fatale Idee. Diesen Weg können wir nicht mitgehen; denn ein solcher Sparkurs hat immer auch einen politischen Preis. Er trifft Sachsens Wirtschaft, die Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Kommunen. Trotz der höchsten Investitionsquote, für die sich insbesondere unser großer Koalitionspartner gern feiert, ist Sachsen – das muss man deutlich sagen – am letzten Sonntag fast überall blau gefallen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja, richtig!) Wir müssen uns genau anschauen, wo wir Erfordernisse haben und wo wir auf keinen Fall zulassen dürfen, dass es dort zu Kürzungen kommt. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Eine solide Finanzpolitik arbeitet nicht gegen die Entwicklung eines Landes. Das ist verantwortungslos und ohne jedes Gespür für die Zeichen der Zeit. Wir als Koalition haben eine große Chance vertan, indem wir die Schuldenbremse nicht angepasst haben. (Zuruf von der AfD) Wir haben damit die demokratische Tragfähigkeit ohne Not eines wichtigen Instruments beraubt. Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon sehr viele politische Erfolge aufgezählt. Ich glaube, mit politischen Erfolgserzählungen kommt man in einer solchen Situation aber nur bedingt weiter. Lassen Sie mich zwei Dinge besonders hervorheben: Das eine ist, dass wir in den vergangenen fünf Jahren mit unserem Energieminister Wolfram Günther in Sachsen einen großen Sprung beim Ausbau der erneuerbaren Energien geschafft haben. Wir wissen, dass dies ein absoluter Standortfaktor ist. (Zuruf von der AfD: Ausbau der Strompreise!) Daran wollen wir weiterarbeiten. Wir benötigen das nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den Klimaschutz. Auf der anderen Seite haben wir unter Staatsministerin Katja Meier nach 30 Jahren endlich ein modernes Gleichstellungsgesetz erhalten – die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen; sie einzubeziehen, dass sie partizipieren, all das ist kein „Nice-to-have“, sondern das sind Notwendigkeit und Realität. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Um den großen Herausforderungen der Zeit zu begegnen, braucht es Zugewandtheit, Zuversicht, Mut und Zutrauen. Dabei ist insbesondere das Vertrauen in die Menschen in Sachsen wichtig, damit wir gemeinsam diese großen Aufgaben bewältigen können. Es ist wichtig, gemeinsam Lösungen zu finden: mit den Menschen Hand in Hand. Einfache Antworten gibt es nicht, kann und wird es auch nicht geben. Aber die Wege zu den Antworten sollten wir gemeinsam gehen und dazu im Gespräch bleiben, um Sachsens Zukunft gemeinsam anzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Christian Hartmann und Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft ist unter Druck. Die Veränderungsgeschwindigkeit ist extrem hoch. Viele haben das Gefühl, ihr Wohlstand sei in Gefahr. Nach 30 Jahren haben manche gar das Gefühl, sie müssten noch einmal neu anfangen. Dazu kommt die Demografie: eine Katastrophe in Zeitlupe. Die Fachkräfte fehlen an allen Enden. Man kann jeden Menschen aber nur einmal einstellen. Es ist völlig verständlich, dass Menschen in einer unsicheren Welt nach Sicherheit suchen. Es ist auch völlig verständlich, dass Menschen Angst haben. Wir müssen aber aufpassen, dass die Angst nicht unser Handeln bestimmt; denn wir alle wissen doch, dass Angst kein guter Ratgeber ist. Das ist auch gar nicht nötig; denn niemand verlangt Wunder. Was wir benötigen, sind Lösungen. Die gibt es nicht im Online-Shop, man kann sie nicht einfach bestellen, sondern man muss sie sich hart erarbeiten. Ich bin der Meinung, die Arbeit dieser Koalition kann sich sehen lassen. Wir haben viel gemeinsam geschafft: „Gemeinsam für Sachsen“ war die Überschrift über dem Koalitionsvertrag, den wir am 20. Dezember 2019 unterschrieben haben. Davon sind viele Sachen gelungen: das Bildungsticket, die Schulsozialarbeit, der Meisterbonus, die Gemeinschaftsschule, der Breitbandausbau, die Pauschalierung des kommunalen Straßenbaus und noch vieles mehr. Ich möchte an dieser Stelle der Regierung und den Koalitionsfraktionen für die gute Zusammenarbeit und auch dafür danken, dass wir so viel gemeinsam geschafft haben. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Wir danken auch den LINKEN für die konstruktive Zusammenarbeit. (Heiterkeit bei den LINKEN) Das alles sind nur Beispiele für eine gute Regierungsarbeit gewesen. Das reicht aber nicht. Das haben wir erst am letzten Sonntag gesehen. Die Zeiten sind nicht normal, sondern außergewöhnlich. Die Bevölkerung ist verunsichert. Das ist auch kein Wunder; denn wir leben im Zeitalter der Krisen. Niemand wird bestreiten, dass seit dem Jahr 1990 keine Regierung mit so vielen Ausnahmesituationen konfrontiert war: Corona, Ukraine-Krieg, Energiepreiskrise. (Zuruf von der AfD) Das sind nur die Wichtigsten. Dabei ist aber auch klar, dass nicht alles gelöst werden konnte. Es wurden Fehler gemacht und Probleme bleiben bestehen. Da ist es natürlich einfach, den Fehler woanders zu suchen. Das hören wir oft. Berlin ist dabei ein willkommenes Opfer. Natürlich schauen die Menschen nach Berlin und sind oft nicht zufrieden. Keine Frage! Trotzdem: Nicht an allem ist Berlin schuld. Die Bundesregierung ist nicht schuld an einer Million ausgefallener Schulstunden. (Zuruf von der AfD: Doch!) Die Bundesregierung ist nicht dafür verantwortlich, dass in unsere Krankenhäuser zu wenig investiert wird. (Zuruf von der AfD: Was?) Die Bundesregierung ist auch nicht für die Eiszeit mit den sächsischen Kommunen verantwortlich. (Zuruf von der AfD: Das kalte Herz!) Und: Die Bundesregierung ist auch nicht schuld an den schlechten Umfragewerten der CDU in Sachsen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Na klar!) Aber die Verlockung ist einfach zu groß. Berlin ist ein zu guter Sündenbock. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Man muss sich dabei nicht mit seinen eigenen Fehlern auseinandersetzen. Manchmal wünsche ich mir, wir würden häufiger an unsere gute Kinderstube zurückdenken – insofern wir uns noch daran erinnern –, weil ich einmal gelernt habe, dass es wichtig ist, dass wir miteinander und nicht übereinander sprechen, dass wir nicht lügen sollen, dass wir Versprechen halten sollen und dass wir Fehler zuerst einmal bei uns selbst suchen sollen. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt: erst einmal an die eigene Nase fassen; denn wer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Fingern auch auf sich. Sächsische Probleme gibt es, und davon leider genug: in der Gesundheitsversorgung, beim Lehrermangel, bei der Feuerwehr, bei der Kultur, bei der Bürokratie. Stattdessen legen wir in Zeiten großer Verunsicherung noch eine Schippe drauf, wie gerade beim Haushalt zu sehen ist. Natürlich sind die öffentlichen Haushalte unter Druck, das ist keine Frage. Nach den guten Zehnerjahren spüren wir jetzt, wie es ist, mit weniger Geld auszukommen. Aber anstatt gemeinsam einen Plan zu entwickeln, wie es weitergehen kann, regieren Teile der Regierung mit pauschalen Kürzungen: VE-Sperre, Bewirtschaftungsmaßnahmen und Ziehen einer globalen Minderausgabe. Inhaltlich mag man über die Notwendigkeit sprechen können, aber kommunikativ und politisch halte ich das für ein Desaster. Ohne Rücksicht auf Verluste pauschal Gelder zu sperren, hilft nicht weiter – höchstens in der Kasse, aber nicht beim Vertrauen. Statt Sicherheit zu geben wird Unsicherheit erzeugt. Ich bringe ein konkretes Beispiel: Feuerwehrinvestitionen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Dienstag vor zwei Wochen wurden vom Freistaat an die Kommunen endlich wichtige Feuerwehrinvestitionen freigegeben. Am Mittwoch wurden die Bürgermeister informiert: Freude, endlich geht‘s los! Sie sagten sich: Wir können jetzt in Feuerwehrfahrzeuge und Gerätehäuser investieren. Am Donnerstag wurden diese Investitionen zurückgenommen und gesperrt. So etwas ist falsch. Das zerstört Vertrauen und ist ein Konjunkturpaket für Populisten. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Das Schlimme daran ist, dass es auch anders geht. Was es braucht, sind Sicherheit und Vertrauen in richtige Lösungen, und zwar mit einem Plan für Sachsen, der Sicherheit gibt, anstatt zu verunsichern, einem Plan, der macht, statt zu meckern, und einem Plan, der sich um die Probleme kümmert, die den Sachsen wichtig sind, nämlich bei der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der wirtschaftlichen Entwicklung und den Zukunftsinvestitionen. Wir als SPD sind wirklich in guter Gesellschaft. Der BDI fordert eine Investitionssumme in Höhe von 400 Milliarden Euro in genau diese Bereiche, er fordert Sondervermögen dafür. (Sören Voigt, CDU: Schulden!) – Genau. Aber wie soll das gehen? Das ist eine gute Frage! – Im Bund wird deshalb über Sondervermögen und Schuldenfinanzierung gesprochen. Dann schauen wir doch einmal nach Sachsen. Wir können das lösen, indem wir die richtigen Prioritäten setzen. Während wir im Klein-Klein über Einschnitte im Tagesgeschäft reden, bei der Wirtschaftsförderung, bei der Kultur, bei der Bildung, beim Sozialen etc., versuchen wir beim Tilgen der CoronaSchulden gleichzeitig deutscher Meister zu sein. Andere Länder lassen sich eine Generation Zeit. Wir müssen das natürlich in acht Jahren schaffen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich mache es einmal plastischer: Wir stecken in diesem Jahr 400 Millionen Euro in Tilgung der Coronaschulden, finden aber nicht einmal 20 Millionen Euro, die unsere sächsischen Krankenhäuser über das Jahr bringen sollen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ich finde es gut, dass uns der Ministerpräsident dabei unterstützt, die Blockadehaltung Lindners bei der Schuldenbremse im Bund aufzuweichen. Das ist richtig. Genauso richtig ist es aber, dass wir in Sachsen unsere Hauaufgaben erledigen. Es wäre auch richtig, die sächsische Schuldenbremse zu reformieren und das nicht nur bei der Tilgung. Wir haben dafür Vorschläge gemacht; die sind aber alle an der CDU-Fraktion gescheitert. An die, die jetzt an die Tilgung nicht heranwollen, weil es irgendwie mit Schulden zu tun hat: Wir können das auch anders lösen. Wir können auch einfach klüger wirtschaften, ohne einen Cent Schulden aufzunehmen. Im aktuellen Doppelhaushalt legen wir über 2 Milliarden Euro in den Beamtenpensionsfonds. Im nächsten Doppelhaushalt sind es über 2,3 Milliarden Euro. Es ist löblich, Geld auf die hohe Kante zu legen, aber doch nicht auf Kosten unserer wirtschaftlichen Zukunft und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Anders gesagt – – (Jan Löffler, CDU: Verfassungsmäßigkeit!) – Wir können gern in die Verfassung hineinschauen. Das ist gar kein Problem; Stichwort: Auskömmlichkeit. Wir diskutieren das später fachlich, Kollege Löffler. Mal anders gesagt: Pensionsvorsorge betreibt man, wenn man es sich leisten kann, und das können wir gerade nicht. Da komme ich gern auf Kollegen Hartmann zurück, der gesagt hat: Wir haben eine solide Finanzpolitik gesehen, die auch die CDU verantwortet hat. – Das ist richtig so, dazu stehe ich auch. Aber die betreibt man, um in der Not dann auch anders agieren zu können. Wir müssen jetzt Vorsorge für unseren Wohlstand betreiben, damit wir auch in zehn bis 15 Jahren noch gut in diesem Land leben können. (Beifall bei der SPD –

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Jan Löffler CDU

In zehn bis 15 Jahren finanzieren Sie dann die Pensionslasten!) Das bedeutet, dass wir die richtigen Prioritäten setzen müssen. Ich könnte auch einfach sagen: Unsere wirtschaftliche Zukunft ist wichtiger als Luxusvorsorge. Oder: Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist wichtiger, als Tilgungsprimus zu sein. Sachsen ist ein starkes Land. Wir können das besser. Es gibt gerade so viele Baustellen, darunter welche, die nicht bis zur Landtagswahl warten können. Unsere Krankenhäuser brauchen dringend Unterstützung. Ich höre gern, wenn der Ministerpräsident sagt, dass da jetzt etwas kommen soll; aber die Worte habe ich in den letzten Monaten schon so oft gehört. Ich will jetzt endlich mal Taten sehen! (Beifall bei der SPD) Die Kommunen brauchen im Übrigen dringend Klarheit beim FAG. Ich bin wirklich gespannt, was bei den Verhandlungen morgen herauskommt. Da darf sich niemand totstellen. Wir müssen die Dinge jetzt angehen. Ich bin überzeugt, dass wir unser Schicksal selbst in die Hand nehmen müssen, gemeinsam mit den Fleißigen, den Kreativen, denen, die dieses Land gestalten wollen. Mit denen werden wir das anpacken. Das können wir auch. Das schaffen wir gemeinsam. Vielen Dank. (Lebhafter Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich rufe nun zur zweiten Runde auf und frage, ob die CDU-Fraktion sprechen möchte? – Die AfD-Fraktion? – Bitte, Herr Abg. Peschel.

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Frank Peschel AfD

Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Kollegen! Noch ein paar Gedanken zur Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten, speziell in Sachen Wirtschaft. – Aber vorher, Herr Hartmann, an Sie: Wer Demokratie wirklich leben will, der darf keine Brandmauer kennen. Das Bashing gegen die AfD, das Sie hier betreiben, werden Sie nicht mehr lange durchhalten. (Beifall bei der AfD) Ich möchte dafür ein gutes Beispiel nennen. Ihr Parteikollege und Landrat aus Bautzen, Udo Witschas, sagt öffentlich – und das kann ich nur begrüßen –: Es gibt keine Brandmauer, er redet mit allen demokratisch gewählten Parteien. (Beifall bei der AfD) Da bin ich guter Dinge, wenn man im Kreistag in Bautzen mit knapp 36 % sitzt. Es gibt Kreise, die waren noch besser für die AfD. Da werden wir gemeinsam reden. Wir werden gemeinsame Lösungen finden. Was wir in Bautzen, Görlitz und anderswo schaffen, das werden wir wenige Monate später vielleicht auch in Sachsen schaffen, weil Sie ebenfalls das Interesse – wie wir – haben, dass wir in Sachsen wieder eine konservative, nationale Politik betreiben. Vielen Dank! (Beifall bei der AfD) Ich hatte im September 2019 das Vergnügen, mit Herrn Ministerpräsidenten in Bautzen die Niederlassung der DEGES zu eröffnen. Da waren wir alle zusammen in großer Hoffnung, als erörtert worden ist, wie schnell wir es schaffen, die Autobahn A4 von Dresden über Bautzen nach Görlitz auszubauen. Sie waren so mutig und haben gefragt, wie lange es dauern wird. Da ist uns allen das Gesicht eingeschlafen – Ihnen wie mir –, als wir die Antwort „20 Jahre“ bekamen. 20 Jahre soll der Ausbau dauern! Jetzt haben wir 2024. Wir haben weitere fünf Jahre verloren. Das ist schade; denn alle Parteien – außer den GRÜNEN –, die Landräte, die Wirtschaft waren dafür. Wir brauchen diesen Autobahnausbau. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Es ist bedauerlich, dass wir keinen Konsens gefunden haben, diesen Autobahnausbau voranzutreiben, dass wir uns verstecken – in dem Fall die Regierung – und sagen: Das sind Bundesangelegenheiten. – Ja, das mag sein, aber es ist der Wunsch von uns Sachsen, diese Autobahn zu finanzieren, zu wollen, zu brauchen. Was haben Sie auf Bundesebene getan, damit es endlich heißt, heute ist Baubeginn, und wir haben dann und dann die Autobahn? Das vermisse ich. Das ist für mich Wirtschaftspolitik. Die Infrastrukturmaßnahmen sind mir an dieser Stelle zu wenig, und das gilt auch für die Elektrifizierung der Eisenbahnlinie Dresden – Bautzen – Görlitz. (Beifall bei der AfD) Sie haben sich leider – wahrscheinlich aus persönlichen Gründen – für eine Eisenbahnlinie entschieden, von der auch die Deutsche Bahn sagt, sie ist nicht wirtschaftlich darstellbar. Das ist die Linie von Görlitz über Weißwasser nach Berlin. Und auch diese Eisenbahn – mit Ihrem großen politischen Wunsch – wird mindestens 20 Jahre dauern. Das ist traurig, weil Sie mit Ihrer Entscheidung ungefähr 600 000 Einwohner ausgrenzen, die in den Landkreisen Görlitz und Bautzen leben. Sie bauen nicht im ÖPNV. Gerade das wäre wichtig gewesen. Eine Eisenbahnlinie bloß bis Bischofswerda zu elektrifizieren, ist einfach viel zu wenig. Das musste ich Ihnen noch einmal als wirtschaftspolitischer Sprecher und als Oberlausitzer sagen. Uns fehlen die Infrastrukturmaßnahmen, die wir in den letzten fünf Jahren hätten voranschieben können. Das haben Sie leider nicht getan. Ich befürchte, wenn wir das weiter so handhaben, dass Sie – vor allem Sie von der CDU-Fraktion – den Weg der sozialen Marktwirtschaft verlassen, dass Sie zu einer Fördermittelpolitik kommen, von der jeder irgendetwas bekommt. Hierfür können wahrscheinlich wir alle hier im Landtag die verrücktesten Beispiele aufzählen. Neulich kam ein Bürgermeister zu mir und sagte: Herr Peschel, ich habe bis 7. Juli Zeit, 50 Hektar Gewerbegebiet zu entwickeln, und ich bekomme eine Fördersumme von 75 %. Aber diesen Antrag habe ich nicht in der Schublade. – Das heißt, Sie werfen Geld raus für offensichtlich nicht beantragte Dinge. Aber die Bürger draußen, die Kommunen können gar nicht so schnell reagieren, wie Sie irgendwelche Förderprojekte anschieben. Wir brauchen weniger Förderung, wir brauchen mehr Freiheit für unsere Wirtschaft. Wir brauchen weniger Bürokratie. Wir brauchen weniger Vorschriften. Was haben Sie als CDU-Fraktion in den letzten fünf Jahren ganz konkret für den Bürokratieabbau getan? (André Barth, AfD: Nix!) – Nix, genau richtig. (Beifall bei der AfD) Was haben Sie denn getan, um Vorschriften abzubauen? – Dafür haben Sie auch nichts getan. Das Beispiel von Jörg Urban möchte ich aufgreifen. Wir haben gefordert, um unsere Bauwirtschaft anzuschieben, um jungen Menschen, aber auch älteren Menschen Eigentum zu ermöglichen, die Grunderwerbssteuer auf 1 % zu senken. Sie haben sie auf 5,5 % angehoben! Das Perfide war, dass Sie kurz vor Weihnachten einen Änderungsantrag gestellt haben, in dem Sie behaupten, sich auf Bundesebene dafür stark zu machen, die Grunderwerbsteuer zu senken. Was haben Sie im Bundesrat in dieser Sache bisher getan? – Nichts. Ich möchten Ihnen an einem Beispiel zeigen, was es heißt, wenn man sich in Sachsen für 300 000 Euro eine Immobilie anschafft. Bei uns, unter AfD-Regierung, hätte das 3 000 Euro Grunderwerbssteuer bedeutet. Bei Ihnen bedeutet das 16 500 Euro. Das ist eine Differenz von 13 500 Euro! Dafür könnte man sich eine schöne Küche kaufen, oder man könnte das anderweitig investieren. Sie Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Antrag der Wir beginnen mit Erste Aktuelle Europa zu Gast Antrag der Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Rost; bitte.

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Wolf-Dietrich Rost CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Juni beginnen die Spiele der Fußballeuropameisterschaft 2024 in sind ein Ausbeuter der Menschen, weil Sie die 13 500 Euro für sich einstecken, anstatt dieses Geld den Konsumenten zu lassen. (Beifall bei der AfD) Sie verhindern Konsum. Das hat mich auch sehr, sehr geärgert, Herr Ministerpräsident, als wir uns neulich im Handelsverband trafen und Sie erzählt haben – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie müssen zum Ende kommen.

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Frank Peschel AfD

– Das ist aber sehr schade. Ich möchte noch einen Satz loswerden. – Wir hatten am Wochenende fantastische Wahlergebnisse, und ich kann der CDU nur sagen: Macht weiter so, macht weiter so, so macht Ihr die Sachsen nimmer froh. Vielen Dank! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Diesen kann ich nicht sehen. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich bei Frau Lindner und Herrn Mischke, die uns als Gebärdensprachdolmetscher begleitet haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Wir kommen jetzt zu Stunde Europa zu Gast in Leipzig! Fraktion CDU Pflege ist mehr wert! Fraktion AfD Debatte in Leipzig! Fraktion CDU Deutschland. Das ist eines der größten Sportereignisse in der Welt. Unser Land wird wieder ein toller Gastgeber für Millionen von Fußballbegeisterten aus ganz Europa sein. Deutschland ist ein Fußballland. Eine Vielzahl von Weltund Europameistertiteln bei den Frauen und bei den Männern macht dies deutlich. Fußball ist auch im Freistaat Sachsen eine der beliebtesten Sportarten. In über 860 Fußballvereinen sind fast 200 000 Mitglieder organisiert. Für viele dieser Menschen ist Fußball mehr als nur ein Sport. Fußball vereint Leidenschaft, Teamgeist, Zusammenhalt und die Erfahrung, Ziele gemeinsam zu erreichen, Niederlagen gemeinsam auszuhalten und füreinander einzustehen. Umso mehr freut es mich als Sportpolitiker und direkt gewählter Abgeordneter aus Leipzig, dass diese lebenswerte und dynamische Stadt als einziger sächsischer Standort in den nächsten Wochen ein Austragungsort der Fußballeuropameisterschaft sein wird. Dies ist ein besonderes Zeichen an die vielen fußballerisch aktiven und fußballbegeisterten Sachsen und zudem eine Auszeichnung für die Stadt Leipzig, die den Sport und besonders den Fußball lebt. Leipzig als Austragungsort wird den Freistaat Sachsen in seiner Gastfreundschaft und Aufgeschlossenheit hervorragend repräsentieren. Dabei werden nicht nur die sächsischen Fußballfans mit offenen Armen empfangen, sondern auch nationale und internationale Freunde und Gäste des Sports sind in Leipzig herzlich willkommen. Wir erwarten, dass alle friedlich und freundschaftlich kommen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen wir vorbereitet sein und entsprechend handeln. Der Freistaat Sachsen hat die Bewerbung der Stadt Leipzig als Austragungsort der Spiele maßgeblich unterstützt und gefördert. Dafür bedanke ich mich bei der Staatsregierung ganz herzlich. (Beifall bei der CDU) Mit der Fanzone auf dem Augustusplatz und vielen weiteren sportlichen Veranstaltungsorten in der Stadt wird Leipzig allen Einheimischen und Besuchern eine einzigartige Atmosphäre bieten. Auf diese Weise werden öffentliche Räume geschaffen, die Potenzial und Platz für Emotionen und Leidenschaft sowie für Gemeinschaft und Gemeinsamkeit möglich machen. Leipzig überzeugt auch durch seine hervorragende Infrastruktur und idealen Trainingsbedingungen für die Mannschaften. Dass das alles möglich ist, liegt nicht zuletzt an den über 1 500 Ehrenamtlichen, die im Rahmen des Volontärprogramms der EURO 2024 hinter den Kulissen fleißig daran arbeiten, dass die Fußballeuropameisterschaft für Leipzig ein Erfolg wird. Sie repräsentieren stellvertretend die vielen anderen Ehrenamtlichen in Sachsen. Ohne sie wäre das vielfältige Vereinsleben Sport in allen anderen ehrenamtlichen Bereichen – und wie in diesem Fall besonders im Fußball – nicht denkbar. An dieser Stelle mein herzliches Dankeschön an alle, die sich im Ehrenamt engagieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Mit der Fußballeuropameisterschaft wird deutlich: Sport und Ehrenamt sind untrennbar miteinander verbunden; denn beides wird von Leidenschaft und Herzblut gelebt und getragen. In diesem Sinne: Sport frei und eine erfolgreiche Fußballeuropameisterschaft für Sachsen und für Deutschland! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Hentschel. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE –

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Holger Hentschel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute möchte ich über die Faszination des Sports im Kontext der Europameisterschaft sprechen und dabei einen Bogen von der unvergesslichen WM 2006 in Deutschland bis hin zu den aktuellen Ereignissen spannen. Ein besonderer Aspekt, den ich dabei hervorheben möchte, ist die Sicherheit bei Großveranstaltungen. Die Weltmeisterschaft 2006 wird vielen von uns als Sommermärchen in Erinnerung bleiben. Dieses Turnier hat gezeigt, wie der Fußball Menschen zusammenbringen kann. Fans aus der ganzen Welt kamen nach Deutschland, um ihre Teams zu unterstützen. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Aus aller Welt!) Deutschland und speziell wir Sachsen präsentierten uns als guter und herzlicher Gastgeber. Die friedliche und freudige Atmosphäre war beispielhaft. Unsere Gäste reisten mit angenehmen Erinnerungen zurück in ihre Heimat. Wir freuen uns auf die Europameisterschaft und natürlich ganz besonders auf die Teams, auf die Fans, welche in Leipzig spielen bzw. anwesend sein werden. Wir begrüßen die Mannschaften, die Offiziellen und die Fans aus Tschechien, Portugal, Frankreich und den Niederlanden. Zum dritten Gruppenspiel kommen die Italiener und die Kroaten nach Sachsen. Auch das Achtelfinale dürfen wir in Leipzig bestaunen. Wir freuen uns auf den Fußball, auf spannende Spiele und auf hoffentlich viele Tore. Deshalb sagen wir auch von diesem Ort aus: Sie alle sind herzlich willkommen in unserem schönen Freistaat Sachsen. (Beifall bei der AfD) Die Europameisterschaft bietet die einzigartige Gelegenheit, sportliche Höchstleistungen zu erleben und die besten Fußballer in Europa zu feiern. Von der WM 2006 in Deutschland bis heute hat sich viel verändert, aber die Begeisterung für den Sport bleibt ungebrochen. Die Menschen wollen einen Sport, aus dem sich die Politik weitestgehend heraushalten sollte. Ein Stadion ist kein Parteitag und auch kein Ort für Botschaften einer einseitigen politischen Propaganda. Der Sport muss für alle da sein und darf niemanden ausgrenzen, solange man sich an die selbst auferlegten Regeln hält. Die Aufgabe der Politik ist es, dem Sport in all seinen Facetten möglichst gute Bedingungen zu bieten. Es ist ganz klar nicht der Job von Politikern, den Vereinen und Verbänden politische Ratschläge zu erteilen. Ich sage es ganz offen: Die europäischen Fans kommen nicht nach Deutschland, um von der Politik belehrt zu werden. Sie wollen Fußball schauen und ihre Mannschaft unterstützen. Sie wollen aber auch feiern und vielleicht das Land etwas erkunden. Wenn das ungestört und ohne Gefahr für Leib und Leben jedes Einzelnen möglich ist und am Ende alle zufrieden und gesund in ihre Heimatländer zurückkehren, dann war es ein erfolgreiches Turnier. Großveranstaltungen sind immer enorme Herausforderungen für sämtliche Sicherheitsbehörden. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass sich die Welt seit 2006 verändert hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Die Sicherheitslage in Deutschland – Sie wissen es, Herr Gebhardt – ist angespannter. Die Probleme von 2024 waren 2006 noch nicht im Ansatz erkennbar. Wir wissen alle, dass in Deutschland die große Hoffnung besteht, dass diese EM wieder ein Sommermärchen werden könnte. Wir teilen diese Hoffnung. Wir wissen, dass es Tausende sein werden, welche die Sicherheit mit ihrem eigenen Leben garantieren. Diesen Leuten gilt unser uneingeschränkter Respekt und unsere Wertschätzung. (Beifall bei der AfD) Das gilt genauso für die tschechischen Polizisten, die unsere deutsche Polizei unterstützen werden. Mit diesen Worten möchte ich meine erste Rederunde beenden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Sie haben nichts zu Leipzig gesagt! –

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Holger Hentschel AfD

Haben Sie zugehört, Herr Gebhardt? –

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Jörg Urban AfD

Zu Leipzig hat er etwas gesagt!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Proteste bei der AfD) Gerade in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen, von Krieg und faschistischer Landnahme gerade in Ostdeutschland ist das Sprechen über ein internationales europäisches Fußballereignis eine Gratwanderung. Dass einer der Vorläufer der Europameisterschaft, die Arbeiterfußballeuropameisterschaft Anfang der 1930er-Jahre, aufgrund der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, die einherging mit der Zerschlagung der Arbeitersportvereine, abgebrochen werden musste, sollte uns gerade in diesen Tagen mahnen. Wenn sich ein Vertreter der AfD hier hinstellt und Menschen aus der ganzen Welt willkommen heißt, (Holger Hentschel, AfD: Selbstverständlich!) dann klingt das für mich wirklich wie eine Satire; denn Sie sind es, die Menschen aus aller Welt, die zu uns kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, (Zuruf von der AfD: Gäste!) oder die hierherreisen, Angst machen. Das ist wirklich widersinnig. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Das will ich aber nicht in den Fokus des Beitrags meiner Fraktion stellen, sondern ich möchte einen kritischen Blick auf das Geschäftsmodell Europameisterschaft werfen. Die aktuelle Europameisterschaft wird wieder einmal ein Milliardengeschäft für die Fußballfunktionäre werden, während die Allgemeinheit und vor allem die deutschen Kommunen – dazu gehört auch die Stadt Leipzig – draufzahlen. Die UEFA rechnet mit einem Rekordgewinn von 1,7 Milliarden Euro. Die zehn Austragungsorte, wozu in Sachsen eben auch die Stadt Leipzig gehört, rechnen dagegen mit einer halben Milliarde Euro Ausgaben. Die Kommunen tragen die Kosten für Umbaumaßnahmen, für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, für Fanzonen – es wurde erwähnt – und für Volunteers im Wesentlichen alleine. Dafür haben sie schon 2017 – das ist bekannt und unter anderem vom „Spiegel“ breit enthüllt und dargestellt worden – Knebelverträge unterschrieben. Nur wer bereit war – dieses Spiel wiederholt sich bei allen internationalen Meisterschaften –, die finanziellen Risiken zu tragen sowie die unzähligen Auflagen, die damit verbunden sind, hatte Chancen auf den Zuschlag. Es sind – zu den ursprünglich veranschlagten Kosten – aufgrund von Inflation und Energiepreissteigerungen noch einmal Zusatzkosten für die Kommunen hinzugekommen. In Leipzig sind die veranschlagten 9,5 Millionen Euro aufgrund der Steigerungen auf 15 Millionen Euro gesprungen – Geld, das wir aus dem Haushalt der Stadt nehmen müssen. Den vagen Prognosen zu Einnahmen über Fantourismus stehen Steuergeschenke der Bundesregierung an die UEFA gegenüber. Die genaue Dimension wird von der Ampelregierung geheim gehalten; das kritisieren sogar AmpelFraktionen im Bundestag. Die Schätzungen belaufen sich auf 250 Millionen Euro. Genau das ist ein Skandal, auch angesichts der finanziellen Lage der Kommunen und der Menschen in diesem Land. Gerade für den Breitensport – Herr Rost hat es erwähnt –, bei dem der Nachwuchs für diese Art von Fußballturnieren entwickelt werden soll, fällt eben kein Geld ab, obwohl hier Investitionen so dringend nötig wären. (Beifall bei den LINKEN) Ein weiterer Aspekt, der sozusagen auch die Lebenslagen betrifft: Viele soziale Träger, mit denen ich in den letzten Tagen gesprochen habe – Bahnhofsmission, Streetwork, auch Fußballfanprojekte –, haben durchaus Sorge, dass in den nächsten Tagen in Leipzig eine Vertreibungsspirale einsetzt und dass wohnungslose Menschen, die sich im Innenstadtbereich aufhalten, bettelnde Menschen, arme Menschen, die sich um den Hauptbahnhof zusammenfinden – in Leipzig wie in anderen Kommunen auch –, einfach vertrieben werden. Jugendvereine weisen darauf hin oder haben Fragezeichen im Kopf, wenn es um ihre Klientel, um die jungen Menschen geht: Werden diese überhaupt noch einen Platz haben, einen ruhigen und zugelassenen Platz im öffentlichen Raum in der Stadt, auch wenn sie kein Geld haben und sich dort aufhalten wollen? Last but not least: Wenn wir über Sicherheit sprechen, müssen wir auch über Freiheit sprechen. Es gehen derzeit zu Recht aktive Fans mit Blick auf die EM auf die Barrikaden, weil auch die sächsische Polizei bereits Gefährderansprachen auf Basis der umstrittenen Datei „Gewalttäter Sport“ verschickt hat. Das will ich jetzt nicht ausführen, Sie wissen das: Man kann darin ganz schnell landen. Hier gilt, wie bei anderen Akten der sicherheitspolitischen Verschärfung: Freiheitsrechte, die hart errungen und die im Grundgesetz und auf europäischer Ebene verfasst sind, dürfen keine Verhandlungsmasse sein, reine Vermutungen und abstrakte Gefahren (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) kein Argument für pauschale Kontrollen oder für Verbote wie zum Beispiel zu Versammlungen, für Vorverurteilungen oder gar Ausgehverbote für Menschen. Es ist gut, dass einzelne Fans der BSG Chemie Leipzig inzwischen gegen derartige Gefährderansprachen tatsächlich vor das Verwaltungsgericht gezogen sind. Ich hoffe, dass sie dort obsiegen gegen diese Unterstellung oder diese Maßnahmen, die ja jetzt nichts Neues sind, die aber eben auch bei dieser Fußball-EM wieder angewendet werden. Summa summarum wünschen wir uns als LINKE bei aller Kritik, dass in Leipzig vielleicht auch ein bisschen das zum Vorschein kommt, was eigentlich ein Grundgedanke von internationalen Fußballturnieren ist – gerade jetzt, im Zeichen der Ergebnisse dieser Europawahl –: dass Menschen interkulturell zusammenkommen und dass Nationalitäten keine Rolle spielen. (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Wir wissen: Es sind vor allem die Fanprojekte, es sind die aktiven Fans und es sind die sozialen Träger, die dafür sorgen, dass diese Komponente auch zum Tragen und zum Vorschein kommt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Juliane Pfeil, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN nun Frau Abg. Kummer.

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Ines Kummer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vereint im Herzen Europas“ kommen ab übermorgen auch in der Host City Leipzig die Fans von überallher zusammen: vom Bosporus bis Lissabon. Die Fußball-Europameisterschaft kann hoffentlich zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen; denn sie ermöglicht es, Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen und Lebensweisen zusammenzubringen, um ihre Leidenschaft für Fußball zu feiern. Dazu passt das Motto der Fußball-EM: „United by Football. Vereint im Herzen Europas“. In Leipzig als einen Austragungsort für die Fußball-EM soll dieses Wir-Gefühl wieder hautnah erlebbar gemacht werden. Dafür hat sich Leipzig gut gerüstet. Vier Spiele werden in der sächsischen Metropole stattfinden, mit vielen Tausenden nationalen und internationalen Gästen. Es soll, so ist aus der Präsentation der Stadt Leipzig zu erfahren, ein nachhaltiges Großsportevent werden. Die UEFA hat in ihrem Leitbild definiert, dass während der Europameisterschaft Ressourcen geschont, unnötiges Abfallaufkommen aktiv vermieden und Entstehendes weitergenutzt werden soll. So hat Leipzig ein nachhaltiges Abfallbewirtschaftungskonzept auf den Weg gebracht. Es soll Bildungsarbeit zur Abfalltrennung durch sogenannte Green Volunteers und Sauberkeitsbotschafterinnen und - botschafter der Stadtreinigung geben. Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen die Durchführung von Großsportveranstaltungen, wenn sie, wie im Falle des angesprochenen Konzepts, nachhaltigkeitsorientierten Kriterien entsprechen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Themen wie Herkunft, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt oder Gleichberechtigung werden gerade auch in der Fußballwelt kontrovers diskutiert – wie die immer wiederkehrende Frage: Können Frauen wirklich Fußballspiele bei Männermannschaftsduellen pfeifen? Kurze Antwort: Ja, das können sie. Schade, dass Schiedsrichterinnen in der EM keine Chance bekommen, dies unter Beweis zu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rassismus im Fußball sowie Sexismus im Kontext Fußball sind keine neuen Phänomene. Eine Umfrage des Instituts Allensbach ergab, dass mittlerweile 40 % der deutschen Fußballfans Frauen sind. Umso nachdrücklicher möchte ich daher betonen, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt in und außerhalb von Fußballstadien nichts, aber auch gar nichts zu suchen hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall der Abg. Juliane Pfeil, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist ein Einwanderungsland, auch oder gerade im Fußball. Neun Spieler der aktuellen Nationalmannschaft haben eine Migrationsgeschichte, und das ist gut so. Dabei geht es nicht nur um die Sichtbarkeit für die deutsche Mehrheitsgesellschaft, es geht auch um die Identifikation der Menschen mit Migrationsgeschichte mit uns, mit unserer Gesellschaft und mit dem, was uns ausmacht. Es geht um das Gefühl, akzeptiert zu sein auf dem Platz und im Alltag – überall. Der Fußball hat diese integrative Komponente. Der organisierte Sport ist die größte Bürgerbewegung auch hier in Sachsen. Allein in sächsischen Vereinen – wir hörten es schon – kicken fast 200 000 Fußballerinnen und Fußballer. Sachsen ist zu Recht Sportland. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sport und gerade Fußball dürfen gesellschaftliche Themen nicht ausklammern. Keine andere Sportart hat eine so gewaltige Kraft, ein ganzes Land mitzunehmen und zu begeistern. Der Fußball hat Vorbildfunktion: Er kann zeigen, wie es gehen kann. Ich finde es sehr wichtig, dass der organisierte Fußball und die Politik dies erkannt haben. Fanprojekte zum Beispiel leisten einen immens wichtigen Beitrag. Sie sind für junge Fans da, machen Projekte zu Demokratie, Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Sächsische Fußball-Verband hat eine Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, und es gibt ein Beratungs- und Bildungsangebot. Es war und ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein Herzensanliegen, diese Projekte weiterhin zu unterstützen. Es gäbe noch so viel mehr zu sagen. Vieles haben wir schon gehört. Ich bin auch meiner Kollegin von den LINKEN dankbar für die oft sehr kritischen Worte, gerade auch zur UEFA. Es gibt noch viel zu sagen, zur Fan Zone zum Beispiel oder dazu, was Leipzig in Bezug auf Barrierefreiheit organisiert hat. Hier ist richtig viel in Bewegung gekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Fußball ist Leidenschaft. Nutzen wir diese, um die Werte der Toleranz und des Respekts zu leben. Die UEFA-Fußball-Europameisterschaft soll uns daran erinnern, dass man gemeinsam Großes erreichen kann. Viele von uns hier im Hohen Hause, so auch ich, sehen mit Vorfreude spannenden Begegnungen entgegen. Ich drücke unserer Nationalelf die Daumen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal ganz persönliche Worte an Sie richten. Das war wahrscheinlich meine letzte Rede hier im Hohen Haus. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen bedanken, vor allen Dingen bei den fachpolitischen Sprecherinnen und Sprechern für die wirklich – gerade im Bereich Sport – überaus konstruktive und gewinnbringende Zusammenarbeit. Mir haben die letzten fünf Jahre insbesondere im Bereich Sport ganz viel an Zugewinn gebracht. Ich werde daraus ganz viel mitnehmen. Vielen herzlichen Dank auch Sie, Herrn Sportminister. Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! Danke schön! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, bei der CDU, bei den LINKEN sowie bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt erhält die SPD-Fraktion das Wort. Herr Abg. Panther, bitte.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese schöne Debatte gibt uns die Chance, einmal gemeinsam über Sport zu reden. Auf meinem Platz liegt der „Sachsensport“, die Verbandszeitschrift des Landessportbundes. In diesem Bereich kann man einige erfolgreiche Entwicklungen sehen – zum Beispiel, dass in Sachsen erstmals mehr als 700 000 Mitglieder in Sportvereinen organisiert sind. Die Mitgliederzahlen sind also gestiegen, die befürchteten Coronafolgen sind zum Glück nicht eingetreten. Dies freut mich sehr. Was aber der Blick in die Sportlandschaft auch zeigt, ist, dass wir ein Problem haben, den Sport überhaupt betreiben zu können. Die Zahl der ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainer wächst nicht so stark wie die Mitgliedszahlen. Im Gegenteil: Im Fußball werden händeringend Trainerinnen und Trainer gesucht, im Handball genauso – das weiß ich auch als Aufsichtsratsmitglied des SC DHfK aus Gesprächen. Dabei sind es doch die Ehrenamtlichen, die das Rückgrat der Sportlandschaft in Sachsen bilden. Ohne sie läuft nichts – übrigens auch nicht bei der diesjährigen EM in Leipzig. 1500 Volunteers werden dort eingesetzt, damit die EM in Leipzig ein großer Erfolg werden kann. Diese Rahmenbedingungen für den Breiten- und Spitzensport zu schaffen ist auch unser landespolitischer Auftrag. Wir können das Geld im Sporthaushalt natürlich nur einmal ausgeben. Deshalb müssen wir es klug ausgeben. Ein gutes Beispiel ist ganz in der Nähe: das neu sanierte HeinzSteyer-Stadion. Dieses wird dem Breiten- bis Spitzensport ein Zuhause bieten. Vom Fußball über Liga 6 bis zu internationalen Leichtathletikmeetings. Das sieht man auch gerade bei lokalen Spitzensportlern, die dadurch gefördert werden, wie Karl Bebendorf, der gerade eine EM-Bronzemedaille gewonnen hat und aus Dresden kommt. Das Heinz-Steyer-Stadion wird in der Top 3 der deutschen Leichtathletikstadien spielen, und es wird schon kräftig an einem ISTAF-Meeting hier in Dresden gebastelt; das freut mich. Leider ist diese Internationalität eine Seltenheit geworden ist. Wir freuen uns natürlich über die vielen friedlichen Fußballfans aus aller Welt, die in Leipzig miteinander feiern werden. Aber zur Handball-EM, die kürzlich im eigenen Land stattgefunden hat, haben wir wieder schmerzlich gesehen: Im gesamten Osten außerhalb Berlins gibt es einfach keine Halle für internationale Groß-Events. Man stelle sich einmal vor, wir bewerben uns für eine Spielstätte der Basketball-WM in Deutschland und Sachsen geht leer aus, obwohl gerade Chemnitz international für Furore gesorgt hat. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Fakt ist: Wir brauchen eine Halle für internationale Sportund Groß-Events. Ich frage: Wo kann diese besser stehen als in Leipzig auf dem Sportforum? – Natürlich wünschen wir den Fußballern bei der EM viel Erfolg, aber das können wir nur wünschen. Was wir machen können, sind Investitionen in den Sport in Sachsen, in Sporthallen, Sportplätze, in gute Bedingungen für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer. Daher sollten wir einmal aus dem Startblock kommen und Meter machen. Wir geben da gern als SPD das Tempo vor, und wir lösen dafür auch gern gemeinsam die Schuldenbremse, wenn nötig. (Heiterkeit bei der LINKEN – Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt erhält die CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Nowak, bitte.

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Andreas Nowak CDU

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in Leipzig auf dem Hauptbahnhof durch die Halle geht, dann sieht man dort ein großes Werbebanner hängen, auf dem steht: „EM verbibbsch!“ Das ist mehr als nur ein Werbegag auf Sächsisch, sondern es beschreibt die Stimmung in unserer Stadt: Wir sind verrückt auf Großveranstaltungen, und wenn diese aus dem Sport kommen, dann ist es noch viel besser. Im Februar 2002 saß ich mit noch zwei anderen Kollegen zusammen – der eine ist Dirk Thärichen, heute beim „Konsum“, und der andere Uli Walter, in der Führung von RB Leipzig –, und zwar in einem Drei-Mann-Büro, und wir haben die Olympiabewerbung aus der Taufe gehoben. Und am 12. April 2003 haben wir es dann national gewonnen – gegen alle Widerstände. Das NOK und Teile der Bundesregierung wollten damals nämlich lieber Hamburg als Austragungsort haben. Und wir haben es gewonnen, weil in Leipzig die Menschen hinter dieser Bewerbung standen. Frau Nagel, die EM wird genauso ein Erfolg werden wie die WM 2006 und diese Olympiabewerbung. Das ist gut für unsere Stadt, es wird dort Investitionen geben, und es kommen viele Menschen zu uns, die dann positiv über Leipzig reden werden. (Beifall bei der CDU) Das Sommermärchen ist mir noch in lebhafter Erinnerung, besonders Mexiko und die Niederländer. Die sind zu uns gekommen, haben fett Party gemacht und anschließend noch ihren Müll weggeräumt. Und deswegen freuen wir uns jetzt nicht nur auf Portugal gegen Tschechien und auf Frankreich gegen die Niederlande, sondern eben auch auf Kroatien gegen Italien und auf ein Achtelfinale. Ich persönlich freue mich aus der Erfahrung von 2006 heraus auf die Niederländer und als mentaler Italiener auf die Italiener. In Leipzig gibt es seit über 800 Jahren Gastfreundschaft, begonnen durch die Messe. Und wir sind auch schon immer im Fußball unterwegs: Der DFB wurde in Leipzig gegründet; der VfB wurde erster deutscher Fußballmeister; 1964 ist Chemie Leipzig als der Rest von Leipzig DDRMeister geworden, und zwar gegen die Oberen der SED. Im Jahr 1987 hat Lok Leipzig gegen Girondins Bordeaux gespielt und vor 70 000 Fans im Zentralstadion 6:5 gewonnen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Anschließend gab es 2006 das WM-Sommermärchen. RB Leipzig spielt seit einigen Jahren stabil in der 1. Liga auf den Champions-League-Plätzen. Und jetzt freuen wir uns auf das nächste große Turnier – wir Leipziger sind heiß wie Frittenfett darauf. Dabei gibt es ganz neue Herausforderungen. Ich war letztens bei Polizeipräsident Demmler, und ich kann sagen, die Polizei ist gut vorbereitet, aber sie hat ganz neue Aufgaben: die Drohnen-Abwehr, die abstrakte Terrorgefahr und auch die asymmetrischen Angriffe. Aber die Leipziger Polizei wird das stemmen. Deswegen an dieser Stelle auch ein Dank an alle Polizisten sowie Fachleute und Helfer, die unsere EM absichern werden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Viele tausend Besucher werden nach Leipzig kommen, aber vor allem viele Journalisten. Das Medienzentrum dieser EM wird in Leipzig auf der Neuen Messe stehen; dort sitzen übrigens auch die Videoschiedsrichter. Sie alle wohnen in Leipzig, gehen bei uns in Restaurants, werden Geld ausgeben, werden zu Umsätzen beitragen und sie werden anschließend begeistert von unserer Stadt sein und wieder nach Hause fahren, das zu Hause erzählen und hoffentlich auch wiederkommen. Ich glaube, nicht nur mein ehemaliger Kollege Heinz Lehmann – einer der überzeugtesten Europäer, den ich überhaupt kenne – ist genauso begeistert wie wir, dass diese EM in Sachsen stattfindet. (Beifall bei der CDU) „EM verbibbsch“ ist eben mehr als nur ein Marketingspruch. „EM verbibbsch“ wird bei uns gelebt. Herzlich willkommen zu diesem Fußballfest in Leipzig! (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Hentschel, bitte.

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Holger Hentschel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei der Europameisterschaft werden wir wieder herausragende Fußballer bewundern können. Doch der Sport umfasst mehr als nur den Fußball. Lassen Sie uns deshalb kurz einen Blick über die anstehende Europameisterschaft hinaus werfen; denn auch andere sportliche Großereignisse bewegen viele Menschen. Wir Sachsen freuen uns auch auf das Internationale Deutsche Turnfest in Leipzig im Jahr 2025. Und auch da wünschen wir uns, dass der Sport die Welt verbinden kann. Leider gelingt dies nicht mehr immer; denn in immer mehr Sportbereichen tritt die Politik in den Vordergrund. Es gibt unzählige Beispiele – im Großen wie im Kleinen. Denken wir an die politisierte WM in Katar oder an die politisierten Olympischen Spiele in China. Durch die Politisierung des Sports verliert dieser seine Bindekraft, welche den Sport so ausgezeichnet hat. (Zurufe von der CDU) Gleichzeitig nehmen wir den Sportlern auch die Möglichkeit, im Mittelpunkt zu stehen. Es gibt noch viele weitere Beispiele des Sports, in denen eine Politisierung voranschreitet, letztlich aber immer mit dem gleichen Ergebnis: Anstatt zu verbinden, trennt der Sport die Gesellschaft – dies kann nicht im Interesse des Sports sein. Daher unser Appell: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Sport im Vordergrund steht und seine Stärken ausspielen kann. Machen wir aus der Europameisterschaft ein sportliches Highlight und keine Polit-Veranstaltung; (Sören Voigt, CDU: Warum müssen Sie das immer infrage stellen?) denn der Sport verbindet die Gesellschaft auf einzigartige Weise. Durch gemeinsame sportliche Aktivitäten und die Begeisterung für Sportereignisse überwinden Menschen soziale und kulturelle Barrieren. Sport fördert den Austausch, schafft gegenseitiges Verständnis. Diese Stärke gilt es zu nutzen. Wir wünschen allen Mannschaften und Fans faire und spannende Spiele. Möge jeder sein Team unterstützen und mitfiebern. 2006 war die Welt zu Gast bei Freunden, lassen Sie 2024 Europa zu Gast bei Freunden sein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Minister, bitte.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kroatien – Italien ist, glaube ich, ein heißes Duell, also eine alte sportliche Rivalität. Niederlande – Frankreich ist für mich eigentlich ein vorgezogenes Finale in Leipzig. Aber wir sind hier nicht in der Sportschau. Für mich ist das Spiel Portugal gegen Tschechien in Leipzig politisch eigentlich sehr symbolisch. Westeuropa trifft auf Osteuropa, und das im Herzen von Europa, in Leipzig. Das Herz Europas zu sein, das ist unser Selbstverständnis. Das ist aus meiner Sicht auch unsere beste Perspektive. Der Freistaat Sachsen hat in der Vergangenheit und kann auch in der Zukunft nur mit, durch und in Europa wachsen, nicht in einem Europa der Vaterländer, das in Wahrheit ein Europa der nationalen Egoismen wäre, sondern in einem freien, offenen, einander zugewandten Europa der Freunde. Zugegeben, das sind selbstbewusste Freunde, das sind Freunde mit ihren Eigenheiten. Deswegen spricht der Abgeordnete Nowak hier auch als mentaler Italiener. Mir geht es ähnlich, bei den Franzosen denke ich auch so. Wenn in ein paar Tagen die Fußballeuropameisterschaft in Leipzig startet, werden wir – da bin ich sicher – sehr viel von diesem Geist leben und erleben. Für uns ist das eine riesige Chance – für uns in Sachsen, aber auch insbesondere in Leipzig –, unseren europäischen Nachbarn unsere Haltung und unsere Emotionen zu Europa zu zeigen: Ihr seid bei uns herzlich willkommen, ganz besonders die Tschechen, Portugiesen, Franzosen, Holländer, Italiener und Kroaten und wer immer zum Achtelfinale kommt. Ich wage am Ende noch einen Wunsch zu äußern, weniger sportlich allerdings. Die Leipziger, meine Damen und Herren, werden, wie schon 2006, ausgezeichnete Gastgeber sein mit einer ganz besonderen Verantwortung. Schließlich ist das – ich glaube, sie nennen es bei der UEFA LeipzigStadium – der alleinige Austragungsort der EM in Ostdeutschland, von Berlin einmal abgesehen. Und nicht nur das; denn das International Broadcast Center zieht auf dem Messegelände ein. Das ist auch polizeilich gar nicht so unwichtig; denn damit läuft die gesamte Berichterstattung über diese Europameisterschaft in den Rest der Welt über Leipzig – oder nicht. Also, wenn da irgendetwas schiefgeht, ist der Blick auf Leipzig gerichtet. Wir sind sicher, da geht gar nichts schief, aber es kribbelt, wenn man an das IBC denkt. Das alles wird Sachsens, wird Leipzigs Renommee weiter steigern, wird positive Auswirkungen haben auf Tourismus, Wirtschaft und auf den Breitensport. Wir rechnen fest damit, dass unsere Fußballvereine nach diesen Spielen zahlreiche Neuanmeldungen von Kindern bekommen werden. Deshalb haben wir auch als Freistaat in dieser Legislatur – vielleicht ist das Wort Zulauf etwas zu minimalistisch ausgedrückt – schon allein 13 Millionen Euro in die Ertüchtigung von Sportplätzen, vor allem Kunstrasenplätzen, investiert. Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die Austragung dieser EM in Leipzig aber auch sonst nach Kräften, in die Fanzone zum Beispiel mit einer Million Euro. Natürlich muss ein fröhliches Fußballfest, muss die EM sicher sein. Ich könnte jetzt viele Worte verlieren über Risiken, über Gefahren. Das alles haben Sie in der Zeitung gelesen. Ich tue es nicht; denn eigentlich braucht es nicht viele Worte, außer: Unsere Polizei ist vorbereitet. Bereits im November 2022 haben wir uns im Innenministerium mit einer Koordinierungsgruppe „EURO 24“ mit allen zuständigen Referaten und Dienststellen eingerichtet. Seit Anfang April 2023 besteht außerdem in der Polizeidirektion Leipzig als einsatzführender Dienststelle eine Vorbereitungsgruppe. Einige von Ihnen haben mit den Beamten dort gesprochen und haben, glaube ich, auch einen guten Eindruck gewonnen. Hier werden die Einsätze koordiniert, die Zusammenarbeit mit Bundespolizei mit anderen Kräften geplant. Da besteht natürlich auch der Kontakt zu den Ländern, die alle bei uns in Leipzig auflaufen. Apropos Einsatzkräfte: Wir haben die maximale Verfügbarkeit von Einsatzeinheiten sowie einsatzrelevanter Bediensteter sichergestellt, und zwar ausdrücklich ohne dass es dadurch nach der EM zu Einschränkungen im öffentlichen Tagesgeschehen kommen wird. Ganz wichtig ist für mich: Bei all den Gefahren und Risiken, die Sie alle kennen, haben wir auch sechs Kolleginnen und Kollegen an das International Police Cooperation Center in Neuss abgeordnet. Dort werden alle Sicherheitsmaßnahmen bundesweit koordiniert. Wir sind, wie gesagt, mit sechs Bediensteten dort vor Ort. Alle Erkenntnisse, alle Informationen werden dort gebündelt und weitergegeben, beispielsweise zum Thema gewaltbereite Fans etc. Meine Damen und Herren! Ich möchte schon jetzt allen Beamtinnen und Beamten, allen Bediensteten, die während der Europameisterschaft – dabei ist Urlaubszeit in Sachsen, Ferienzeit – im Einsatz sein werden, die in dieser Zeit auf ihren Urlaub verzichten, unseren ganz ausdrücklichen Dank aussprechen. Sachsen musste nicht, wie andere Bundesländer, bei der Polizei eine Urlaubssperre verhängen. Diese Notwendigkeit ergab sich nicht. Daran können Sie auch Haltung und Stimmung in der sächsischen Polizei sehen. Das ist aus meiner Sicht einen besonderen Dank wert. (Beifall bei der CDU) Aber wir vergessen auch nicht unzählige Helferinnen und Helfer, Rettungskräfte, Ehrenamtler, die alle einen Anteil daran haben werden, dass Leipzig wahre Fußballfesttage erleben wird. Zweite Aktuelle Pflege ist Antrag der Es beginnt die antragstellende Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abg. Schwietzer. Bitte schön.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Pflegebedürftigkeit besteht für immer mehr Sachsen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Gesundheitsminister Lauterbach zeigte sich kürzlich hiervon überrascht und mahnte Reformen an. Alle Pflegebedürftigen verdienen eine würdevolle Unterstützung, Versorgung und Betreuung. Meist werden Pflegebedürftige ausschließlich von Angehörigen gepflegt. In Sachsen trifft das auf 60 % zu. Die Sicherstellung der Pflege ist nie einfach – erst recht nicht, wenn die Menschen verwandtschaftliche Verhältnisse haben. Es sind Aussagen wie diese, die exemplarisch zeigen, was die Pflege bedeutet und was pflegende Angehörige leisten. Ich zitiere aus einer Aussage: „Meine Mutter ist 78 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz. Sie vergisst oft ihre Medikamente einzunehmen. Oft ist sie verwirrt. Ich habe meine Arbeitszeit reduziert, um mich um sie zu kümmern. Es ist eine Herausforderung, die ich nicht erwartet habe. Die Tage verschwimmen ineinander. Ich jongliere zwischen meiner Arbeit, der Pflege meiner Mutter und meinem eigenen Leben. Manchmal frage ich mich, ob es überhaupt genug Stunden am Tag gibt. Die Kosten für Pflege, Hilfsmittel, Medikamente und gelegentliche professionelle Unterstützung sind hoch. Ich greife auf meine eigenen Ersparnisse zurück, um alles zu finanzieren. Ich versuche, mich selbst nicht zu vergessen. Ich habe mich einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige angeschlossen. Der Austausch mit anderen Betroffenen hilft Meine Damen und Herren! In den kommenden vier Wochen wird sich Leipzig, wird sich der Freistaat Sachsen als Austragungsort mit seinem ganz besonderen Charme einen Platz in den Herzen der Franzosen, der Portugiesen, der Kroaten, der Italiener, der Niederländer und der Tschechen erobern. Da bin ich ganz sicher, und darauf freue ich mich auch. Wenn ich einen nicht so sehr sportfachlichen Wunsch äußern darf, dann würde ich auf folgende Idee kommen. Wenn ich einen letzten Wunsch noch für das Achtelfinale äußern dürfte – die Polizei wird sich über diesen Wunsch nicht so freuen, denn das bedeutet viel Arbeit –, dann wäre es ein Achtelfinale mit der Türkei, noch einmal ein richtiger Kracher in Leipzig, unglaublich viele Fans und ein heißer Tanz, ganz gleich, ob es gegen Frankreich oder Holland geht. Ich wünsche jedenfalls Sport frei, Leipzig toi, toi, toi! (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe auf Debatte mehr wert! Fraktion AfD mir. Ich nehme mir Pausen, um mich zu erholen und habe eine ambulante Pflegekraft engagiert, die meine Mutter stundenweise betreut.“ Pflegende Angehörige leisten einen enormen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Sie verdienen unsere Anerkennung und unsere Unterstützung. Doch diese Unterstützung wird von den etablierten politischen Akteuren aktuell nicht in dem Maße gewährt, wie es angebracht ist. Das ist nicht unsere Meinung, sondern die der Sachsen. Wir haben für diese Debatte eine INSA-Telefonumfrage durchführen lassen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Demnach sind 61 % der Sachsen der Meinung, dass die Sächsische Staatsregierung zu wenig für pflegende Angehörige tut. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir haben etwas getan!) Nur 13 % sagen das Gegenteil. Das ist Ihr negatives Zeugnis, werte CDU, SPD und GRÜNE. Vor allem ist es aber, Frau Köpping – leider ist sie gerade nicht da –, Ihr negatives Zeugnis. Kommen Sie endlich ins Handeln! (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Es fehlen niedrigschwellige Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote. Es mangelt an unterstützenden Pflegedienstleistungen wie der Tagespflege, der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege. (Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE: … wurde erhöht!) Sowohl die ambulanten Pflegedienste als auch das Geld aus der Pflegeversicherung reichen hinten und vorn nicht aus. Das muss doch Gründe haben. Von der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege möchte ich erst gar nicht reden. Hierbei wird es schnell prekär; denn wer eine Beschäftigung reduziert oder aufgibt, hat schnell so hohe Lohneinbußen, dass es zum eigenen Leben nicht mehr reicht. Wenn bei der Pflege professionelle Dienstleister helfen, dann haben sie oft wenig Zeit. Das Zwischenmenschliche und die Zeit für Gespräche bleiben dabei oft auf der Strecke. Ich nenne nur als ein Beispiel die Schweiz, dort funktioniert es. Viele Pflegebedürftige leben sehr einsam. Wir fordern daher ein Umdenken und endlich entscheidende Maßnahmen auf breiter Linie, damit eine würdevolle Pflege gewährleistet werden kann – sei es zu Hause durch Angehörige oder mit der Unterstützung professioneller Pflegedienstleister. Für uns als AfD ist die Pflege mehr wert. Wir wollen gestalten und nicht verwalten. Lassen Sie uns die Weichen stellen, damit die Pflege zu dem gesellschaftlichen Mehrwert wird, den die Pflege verdient hat! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Frau Abg. Kuge.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD bringt heute ein ganz wichtiges Thema zur Debatte, (Timo Schreyer, AfD: Hört, hört!) tut aber so, als wäre es das erste Mal, dass wir über Pflege reden. Mein Gefühl ist – wir können es auch gern nachlesen –, dass wir das mindestens zu jedem Plenum behandeln. (Jörg Urban, AfD: Sie haben alles abgelehnt!) Zentral für uns ist immer die Empfehlung der Pflege-Enquetekommission gewesen, und wir haben wirklich versucht, vieles umzusetzen; doch leider ist es uns bis jetzt noch nicht gelungen. Eine große Anzahl älterer Menschen in Sachsen wird auch in Zukunft auf Pflege angewiesen sein. Gleichzeitig herrscht Personalmangel in der Pflege. Um mit dieser Situation fertig zu werden, müssen wir uns in der nächsten Legislaturperiode vor allem dringend den vier Herausforderungen stellen: Wie können wir Angehörige entlasten? Wie kommen wir an Pflegekräfte? Welche Versorgungsstrukturen braucht es? Die alles entscheidende Frage ist: Wie können wir das finanzieren? Klar ist jedenfalls, dass pflegende Angehörige eine große Verantwortung tragen. Die Arbeit ist belastend – sowohl körperlich als auch psychisch. Deshalb benötigen sie eine Pause. Genau aus diesem Grund haben wir in diesem Haushaltsjahr Kurzzeitpflegeplätze mit 5,2 Millionen Euro gefördert. Das sind in diesem Jahr 130 Plätze und fürs nächste Jahr kommen noch einmal 70 Plätze hinzu. Trotzdem müssen wir weiterhin daran arbeiten, dass wir noch mehr Kurzzeitpflegeplätze schaffen, um dem stetigen Bedarf gerecht zu werden. Kommen wir zu einem Themawechsel: Die AfD zeigt nicht, wie man zu mehr Pflegepersonal kommt – weder in ihrem Positionspapier, in ihrer supertollen Broschüre, die sie herausgebracht hat, noch heute hier im Plenum. Es wird auch in Zukunft nicht einfacher werden, gut ausgebildete Pflegekräfte zu finden, und wir können es nicht vermeiden, Pflegekräfte aus dem Ausland anzuwerben. Trotzdem ist es wichtig, dass wir auch in Deutschland hoch qualifiziertes Personal ausbilden. Wir müssen dafür sorgen, dass die fachlichen Anerkennungen von Personal aus dem Ausland schneller und einfacher werden. Wir müssen eines verinnerlichen: Wenn wir qualifizierte Arbeitskräfte haben wollen, dann dürfen wir Menschen aus dem Ausland nicht herablassend behandeln. Sie helfen uns und sind keine Bittsteller. Wir müssen die Strukturen so aufstellen, dass wir für die Welle von Pflegebedürftigen gut gewappnet sind. Ein erster Ansatz bietet zum Beispiel das PflegeNetz Sachsen. Auch die Landkreise haben Pflegekoordinatoren installiert, die bereits jetzt pflegenden Angehörigen helfen. Diese werden bereits vom Freistaat Sachsen gefördert. Ebenso brauchen wir – dazu können wir in der nächsten Legislatur vielleicht auch noch etwas mehr machen – eine bedarfsorientierte Beratungs- und Versorgungsstruktur. Dabei baue ich auf meine Kolleginnen und Kollegen, die sich jahrelang mit diesem Thema beschäftigen, damit das in Zukunft auch passiert. Zu guter Letzt – wie angekündigt – zu den Finanzen: Es ist richtig, dass die Pflegeversicherung eine umfassende Reform benötigt; denn nur so bleibt die Pflege in Zukunft finanzierbar. Jedoch ist das Bundesangelegenheit. Wir müssen hierzu den Bund in die Pflicht nehmen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch dort eine Reform stattfindet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNE und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Überraschung war im Bundesgesundheitsministerium und bei Karl Lauterbach persönlich groß, als vor einigen Tagen die Meldung kam, dass 2023 die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich stärker gestiegen ist als erwartet. Es ist ein deutliches Plus von 360 000 statt von 50 000. „Nein! – Doch! – Ohh!“ – wie Louis de Funès es sagen würde. (Zuruf des Abs. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So überraschend, wie das Bundesgesundheitsministerium tut, ist diese Entwicklung keineswegs. Im gleichen Atemzug beerdigt er die Reformpläne der Pflegeversicherung bis zur nächsten Bundestagswahl 2025, weil es in der Ampel zu großen Diskrepanzen bei diesem Thema kommt. So viel zur Stellungnahme des Staatsministeriums zu unserem im letzten Plenum behandelten Antrag für ein Landespflegewohngeld. Darin steht geschrieben, es sei unnötig, weil bis zum 31. Mai 2024 das Bundesgesundheitsministerium Empfehlungen für eine dauerhafte und stabile Finanzierung in der Pflege vorlegen würde. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ein Satz mit X: Das war wohl nix. Das kann man dazu nur sagen. Nun hat Lauterbach für seine widersprüchliche Wortmeldung in der öffentlichen Debatte viel Prügel bezogen. Der Unmut war so groß, dass sogar Bundeskanzler Scholz aus seiner stoischen Gemütsruhe gerissen wurde und versichern musste, dass diese Regierung natürlich bis zum Ende der Legislatur an einer Lösung dieses drängenden Problems arbeite. Die Botschaft höre ich wohl – allein, mir fehlt der Glaube. Wir wollen das Pflegesystem in Deutschland sicher machen. Dazu sind große Schritte nötig. Einerseits gibt es mehr Pflegebedürftige, andererseits wachsen die Finanzierungsprobleme enorm. Solidarische Finanzierung heißt aber – das ist unsere Devise –: Wir wollen das Pflegerisiko nicht privatisieren. Das wäre nur der größte Reibach an der Versicherungswirtschaft, wie es zum Beispiel bei der Privatisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall war. DIE LINKE will eine solidarische Pflegeversicherung, in die alle Menschen einzahlen, die hierzulande ein Einkommen erzielen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Auch hohe und höchste Erwerbseinkommen wollen wir in vollem Umfang ohne Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig machen; das gilt auch für große Einkommen aus Zinsen und Mieteinnahmen. Damit wird die Pflegeversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt, und zwar im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der in der Pflege Beschäftigten. (Beifall bei den LINKEN) Leider ist ein solch großer Wurf von der dauer-gelben Ampel nicht zu erwarten. Dafür braucht es Druck von links, und den werden wir selbstverständlich machen. Auch wenn Ministerpräsident Kretschmer gern mit dem Finger nach Berlin zeigt – wie wir es in der vorhergehenden Debatte wieder hören durften – und die Ursache aller Probleme praktischerweise immer dort findet: Der Freistaat könnte gegen diesen Pflegenotstand deutlich mehr tun. Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viele Vorschläge gemacht und machen sie auch diesmal. Wir wollen ein Landespflegegeld, das Pflegebedürftige jährlich ohne Anrechnung auf andere Sozialleistungen erhalten sollen, sowie ein Pflegewohngeld, das bei den stetig steigenden Eigenanteilen Entlastung schaffen soll. Generell wollen wir die Deckelung von Eigenanteilen, sodass im Alter niemand finanziell überfordert ist und zum Gang auf das Sozialamt genötigt wird. Die Entlastung von pflegenden Angehörigen, zum Beispiel durch Lohnersatzleistungen ähnlich wie beim Elterngeld, und eine Pflegebeauftragte des Freistaates, die die Interessen aller Beteiligten in der Pflege gegenüber der Politik vertritt, wären Maßnahmen, die Sie hier hätten beschließen können. Das alles haben Sie abgelehnt. Es bewahrheitet sich wieder der Spruch: Wer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei auf sich selbst. Die Situation in der Pflege ist durchaus ernst. Fast 18 000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen waren im Jahr 2023 auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Fast genauso viele, nämlich 17 000, brauchten im Jahr 2022 die Sozialleistung Hilfe zur Pflege. Die Tendenz ist drastisch steigend. Dabei wird noch davon ausgegangen, dass 60 % der Anspruchsberechtigten gar keinen Gebrauch von diesen Sozialleistungen machen. Wir sitzen hier in der Tat auf sozialem Sprengstoff. Also, handeln Sie endlich! Das ist das, was wir dazu zu sagen haben – so, wie in jedem Plenum der letzten fünf Jahre. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Markus Scholz, bitte.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Pflege ist mehr wert. Sie ist wertvoll, und zwar nicht nur für unsere alternde Gesellschaft, in der unser Bundesland bald das älteste in ganz Deutschland sein wird, sondern auch für uns als Solidargemeinschaft ist sie wichtig: Verantwortungsübernahme, Hingabe, Herzlichkeit und auch sich selbst mal in die zweite Reihe stellen können. Doch in der Pflege hat sich etwas getan. Pflegekräfte werden inzwischen deutlich besser bezahlt; denn mit der Tariftreueregelung, die die Bundesregierung eingeführt hat, wurde die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege verpflichtend. Gleichzeitig jedoch sind Pflegekräfte und wir als Entscheidungsträger(innen) mit den Themen Zeitdruck, steigende Belastungen und Arbeitsgesundheit konfrontiert. In der Altenpflege betragen laut aktuellem DAK-Pflegereport die Krankheitstage im Schnitt über 50 Tage pro Jahr und liegen damit deutlich über denen anderer Berufe. Um die pflegerische Versorgung auch zukünftig zu gewährleisten, sind im Pflegereport Good-Practice-Beispiele aufgeführt. Dazu zählen: die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu stärken, Fach- und Assistenzkräftesicherung vor Ort, eine zuwanderungsoffene Personalgewinnung. Genau dies haben wir mit unserem Koalitionsantrag zum Fachkräftemangel in Gesundheits- und Pflegeberufen angestoßen. Mit diesem Antrag ist es möglich geworden, durch Nachqualifizierungen oder in berufsbegleitender Teilzeitausbildung den Abschluss zu einer qualifizierten Assistenzkraft zu erlangen. Auch wollen wir Migrantinnen und Migranten für die Ausbildung zu staatlich geprüften Krankenpflegehelfer(inne)n gewinnen. Und ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Debatte vom 9. November des letzten Jahres, in der Sie, Frau Schwietzer, behauptet haben, dass Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, wegen ihrer Religion und ihres Kulturkreises in Sachsen keine Älteren pflegen könnten. Ihre Ressentiments, Ihr Schüren von Angst und Hass sind ein ernsthaftes Versorgungsrisiko für den Pflegebereich in Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Doch wir werden bei unserer demografischen Entwicklung unseren Fachkräftebedarf eben nicht selbst decken können. Pflege in Sachsen wird zum größten Teil zu Hause selbst organisiert. Circa 82 % der Pflegebedürftigen werden ganz oder teilweise von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Gerade diese Form der Pflege – zu Hause, durch Angehörige oder Nachbarn –, mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder Tagespflege, sowie Kurzzeitpflege sind die Grundpfeiler für unsere Versorgung der pflegebedürftigen Bevölkerung. Dies verdient höchsten Dank! Auch hierbei hat die Bundesregierung mit dem Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht. In Sachsen haben wir uns als Koalition im Doppelhaushalt 2023/24 für die Förderung neuer Kurzzeitpflegeplätze eingesetzt. Mit der neuen Förderrichtlinie Kurzzeitpflegeplätze können bis zu 130 neue Plätze für die Kurzzeitpflege geschaffen werden. Diese sind eine Entlastung für Pflegebedürftige und Pflegende, gerade nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Urlaubszeit oder in Zeiten besonderer Belastungen. Für den Pflegereport der DAK wurde auch eine Befragung durchgeführt. Danach ist die Sicherstellung der Pflege ein gesellschaftliches Top-Thema. Ich möchte daraus drei Befunde beispielhaft zitieren: Erstens. Die Bevölkerung ist weiterhin bereit, und zwar über alle Generationen hinweg, sich an Aufgaben der Unterstützung und Begleitung von auf Pflege angewiesenen Menschen zu beteiligen. Zweitens. Die Bevölkerung befürchtet deutliche Mehrausgaben für die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit. Das besorgt sie. Drittens. Einkommensabhängige Leistungen, beispielsweise die Beteiligung einkommensstärkerer Haushalte, werden von einer Mehrheit begrüßt. Dies zeigt noch einmal ganz deutlich, dass es einer Pflegereform auf Bundesebene dringend bedarf. Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auf breitere Schultern gestellt werden. Für uns BÜNDNISGRÜNE heißt das: bessere und gerechtere Finanzierung. Auch in unserem Bundesland können wir zeigen, dass Pflege für uns sehr wertvoll ist, beispielsweise mit einem Landespflegegesetz. Als zentrale Bausteine sehen wir hierbei die Pflegequalität, die lokalen Strukturen und die Bedarfsplanung der Pflegeeinrichtungen vor Ort. Wir wollen die Gründung einer Pflegekammer in Sachsen unterstützen, damit die Selbstorganisation und die eigene Vertretung professionell Pflegender auch in Sachsen realisiert werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Markus Scholz GRÜNE

Wir sehen: Es gibt noch Stellschrauben, mit der die pflegerische Versorgung verbessert werden kann. Wir sind bereit, diesen Weg zu gehen, da die Pflege auch zukünftig einen wichtigen gesellschaftlichen Stellenwert haben und an Bedeutung gewinnen wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Lang, bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht übertrieben, wenn wir das Thema Pflege als eine zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft bezeichnen. Deshalb bedanke ich mich auch bei Susi Schaper, mit der ich in den letzten fünf Jahren in der Sache immer wieder für dieses Thema kämpfen durfte. Auch, wenn sie immer wieder den Finger in die Wunde legt, ist es richtig. Es kommt immer darauf an, dass man das auf Augenhöhe macht. Pflege bündelt verschiedene Problemlagen; das haben wir bereits gehört. Der demografische Wandel führt dazu, dass wir künftig mehr Menschen haben, die auf pflegende Hände angewiesen sind. Pflegefachkraftmangel hat jedoch zur Folge, dass diese Hände, die wir dringend brauchen, fehlen. Steigende Eigenanteile in der Pflege belasten die Betroffenen, und die Finanzierung der Pflegeversicherung treibt die Politik um. Pflegekräfte leiden nach wie vor an dem hohen Arbeitsdruck, ihr beruflicher Alltag ist mühsam. Gleichzeitig steigt die Belastung pflegender Angehöriger, die die Mehrheit der zu Pflegenden zu Hause versorgt. Eine einfache Lösung, gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltsdebatten, gibt es nicht. Doch Lösungen müssen her, und deshalb hat die Bundesregierung bzw. der Bundestag vor einem Jahr das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege beschlossen. Damit wurden Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige auf den Weg gebracht, die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung wurde stabilisiert, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende wurden verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege wurde gestärkt. So stieg zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld um 5 % an. Gleichzeitig wurden die Leistungsbeiträge für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste um 5 % angehoben. Zu Beginn des kommenden Jahres steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich um 4,5 % an. Dasselbe gilt auch für das Pflegegeld. Darüber hinaus wurden die Leistungszuschläge für die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in vollstationären Einrichtungen erhöht. Auch auf Landesebene haben wir gehandelt: Aktuell haben wir im Doppelhaushalt Gelder – das haben wir bereits gehört – für das Förderprogramm für Kurzzeitpflege eingestellt. Der Freistaat unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte mit 100 000 Euro pro Jahr für ein regionales Pflegebudget und für Pflegekoordinatoren. Mit dem PflegeNetz Sachsen haben wir wichtige Informationen für zu Pflegende und deren Angehörige gebündelt. Hierzu gehören eine Pflegedatenbank sowie die Übersicht zur Aufstellung für Beratung und Hilfe. Die Fachservicestelle Sachsen ist im gesamten Freistaat Ansprechpartner für die Themen Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Vor zwei Jahren wurde ihr Aufgabenbereich um den Themenschwerpunkt Selbsthilfe für pflegende Angehörige erweitert. All diese Maßnahmen sind richtig und wichtig, und doch bleiben sie Puzzleteile. Deshalb streitet die SPD für eine gerechte und solidarische Finanzierung von Gesundheit und Pflege in Form einer Pflegevollversicherung. Pflege braucht Vertrauen. Menschen, die gepflegt werden, und solche, die einmal der Pflege bedürfen, verdienen Sicherheit: Sicherheit darüber, dass sie sich ihre Pflege leisten können, sowie Sicherheit darüber, dass sie in guten Händen sind und sein werden. Damit Pflege gut finanzierbar ist, setzen wir uns auf Bundesebene für die Reform der Pflegeversicherung ein. Ziel muss sein, dass sich jede und jeder seine Pflege leisten kann und dass der Staat das macht, wofür wir ihn brauchen, nämlich Sicherheit geben. Pflegekräfte werden durch andere Pflegekräfte entlastet, so entsteht Zeit für Patientinnen und Patienten, aber auch für eine planbare Freizeit. Daher werden wir weiter in die Ausbildung, den Quereinstieg und die Rückgewinnung von Fachkräften investieren sowie für die Gewinnung von ausländischen Beschäftigten werben. Für klare Aufgabenverteilung und Verantwortungsübernahme braucht es ein Landespflegegesetz, das gemeinsam mit der kommunale Ebene aufgestellt und umgesetzt wird. Die Pflege braucht aber auch eine gemeinsame und stärkere Stimme. Hierbei werden wir dort unterstützen, wo wir können. Es bleibt viel zu tun. Hierfür suchen wir den Schulterschluss mit allen Akteurinnen und Akteuren, um alle Puzzleteile zu einem guten Bild für zu pflegende Menschen und deren Angehörige zusammenzufügen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Teichmann, bitte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Och nö! Wie lief es eigentlich mit dem BÜNDNIS DEUTSCHLAND …?)

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Pflege ist Dienst am Menschen und mehr als nur ein Wahlkampfthema. Ich wünsche mir mehr Glaubwürdigkeit hier im Landtag, und das fraktionsübergreifend zum Thema Landespflegegeld in Sachsen. Wir debattieren heute erneut zum Thema „Pflege ist mehr wert!“ Wie ist denn die Ausgangslage? – Etwa 270 000 Sachsen haben Pflegegrad 2 und höher, 218 000 Pflegebedürftige werden zu Hause betreut und gepflegt – Tendenz steigend; denn Sie wissen alle, dass wir in einer zunehmend alternden Gesellschaft leben. Ein angemessenes Landespflegegeld in Sachsen wäre eine Anerkennung der Pflegeleistung und eine Entlastung der Betroffenen. Andere Bundesländer – beispielsweise Bayern – zeigen, dass das durchaus gut funktioniert. Wenn Frau Kuge von der CDU-Fraktion zu Recht kritisiert, dass wir darüber regelmäßig im Landtag reden bzw. debattieren, dann hat sie recht. Aber es wird eben nur geredet, es wird nicht entschieden und es wird den Leuten nicht geholfen. Die Leute – die Betroffenen, aber auch die Angehörigen – sind zu Recht darüber verärgert, weil sie die Hilfe brauchen. Viele Pflegebedürftige haben Probleme dabei, ihren Eigenanteil zu stemmen. Das sind ja nicht nur die zu Pflegenden, sondern auch die Angehörigen. Die Angehörigen leisten einen so wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und für ihre Angehörigen, dass dieser gar nicht in Geld auszudrücken ist. Ich habe die Zahlen genannt: 218 000 Menschen werden zu Hause betreut. Stellen Sie sich vor, das wäre nicht so: Was wäre dann? – Die Gesellschaft wäre nicht in der Lage, diese Menschen zu betreuen. Es ist höchste Zeit, diesen Menschen Anerkennung und finanzielle Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wird noch eine zweite Rederunde gewünscht? (Frank Schaufel, AfD: Ja, ich!) – Herr Schaufel, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es wird nicht besser!)

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass enormer Handlungsbedarf in der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung besteht, das haben meine Kollegin und meine Vorredner gerade dargestellt. Diesen enormen Bedarf haben CDU und SPD bereits 2019 durch ihre damals eingesetzte Enquetekommission festgestellt – also, bereits vor sage und schreibe fünf Jahren. Die Staatsregierung war seither in der Pflicht, diese Empfehlungen umzusetzen. Passiert ist aber – wie so oft – nicht viel, und die Pflegekrise wird immer größer. Was hätten Sie seit 2019 umsetzen müssen? Ich helfe Ihnen auf die Sprünge. Die Schaffung einer Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige, die wegen der Pflege eine Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, wäre schön gewesen. Bis auf das Pflegeunterstützungsgeld, welches für maximal zehn Tage gezahlt wird, gibt es bis heute keine staatliche Leistung. Zum Glück wird ja alles billiger, Inflation gibt es nicht – wer braucht da schon Hilfe, wenn er in Vollzeit seine Angehörigen zu Hause pflegt? Das ist meine Frage. Wir von der AfD wollen, dass Sie endlich ein Landespflegegeld in Höhe von 300 Euro monatlich einführen, welches Angehörige unterstützt und wertschätzt. (Beifall bei der AfD) Es wird auch weiterhin zu wenig Pflegepersonal geben. Ohne Angehörige mit Landespflegegeld schaffen wir das nicht. Nächster Punkt: Pflegepersonal. Bis zum Jahr 2035 werden in Sachsen etwa 10 000 Pflegekräfte fehlen. Pflegeheime werden bereits jetzt wegen Personalmangel geschlossen. Doch anstatt nur einmal zu hinterfragen, warum denn so viel Personal in der Pflege fehlt, suchen Sie in der Ferne Brasiliens lieber nach neuem Personal. Auch Massenmigration und Einwanderung in unsere sozialen Pflegesysteme lassen unsere Pflegebranche fast zusammenbrechen. Wo sind denn davon Ihre Fachkräfte? Herr Hartmann hat heute bei der Regierungserklärung wieder eine Fachkräftezuwanderung gefordert, zum Beispiel von Fachkräften, die in der Pflege mit anpacken – ich sehe diese nicht. Was macht die Bundesebene? Ihre Bundesebene lädt weiter illegale Migranten nach Deutschland ein – Hauptsache Bürgergeld für alle. Oder, Ihr Herr Lauterbach, liebe SPD, erlässt ein Cannabisgesetz, das noch mehr Drogenabhängige verursacht und entsprechende Pflege notwendig macht. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Herrje!) Das alles ist unfassbar. Die Quittung dafür haben Sie letzten Sonntag von den Sachsen in ganz Deutschland erhalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Den Sachsen in Deutschland? Aha!) Aber warum verbessern Sie nicht endlich die Bedingungen in der Pflege? Arbeitsbedingungen, Personalschlüssel, Bezahlung und Wertschätzung der Pflege: Das alles müsste mindestens verbessert werden, (Zuruf der Abg. Simone Lang, SPD) doch Sie tun so gut wie nichts. Ich kann die Ausreden à la „Oh, wir sind ja gar nicht zuständig: Der Bund, das Bundesgesetz…“ nicht mehr hören. Hören Sie auf damit und tun Sie endlich etwas! Was können Sie noch tun? Die Altenpflege. In der Altenpflege liegt die Teilzeitquote mit 55 % besonders hoch. Fast 40 % der derzeitigen Pflegekräfte denkt über einen Berufsausstieg nach. Dass aber genau hier das größte Potenzial liegt, das haben wir bereits mehrfach vorgetragen, Frau Kuge – wahrscheinlich waren Sie abwesend. Die AfD zeigt ganz genau, wie man zu mehr Pflegepersonal kommt. Deutschlandweit sind mindestens 300 000 Vollzeitstellen durch die Rückkehr von ehemaligen Pflegekräften oder durch Vollzeitbeschäftigung der aktiven Pflegekräfte zu gewinnen. Wir wollen daher, dass die Arbeitsbedingungen verbessert und die Belastungen gesenkt werden. Wir wollen, dass Rückkehrer-, Aufstocker- und Wiedereinstiegsprämien gezielt Anreize setzen. Bisher wurde das alles von Ihnen abgelehnt. Und um noch mal auf Brasilien zurückzukommen: Was mich dabei wirklich irritiert, ist, dass Sie sich alle so sehr für brasilianische Pflegekräfte in Deutschland begeistern können. Es scheint ja geradezu die Lösung zu sein. Der brasilianische Arbeitsminister freut sich gar nicht darüber, wenn wir jährlich 70 brasilianische Fachkräfte abwerben, sodass er kürzlich einen Anwerbestopp anordnete. Doch das ist uns ja egal. Es gibt in Brasilien keinen Pflegepersonalüberschuss – alles bekannt, aber egal. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Frank Schaufel AfD

Diese Fachkräfteabwerbung ist nicht die Lösung, sondern ein Akt der Verzweiflung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh nee! …) In der nächsten Rederunde gebe ich – – Herr Gebhardt, es ist heute auch fast das letzte Mal. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann können Sie ja gleich zurückkommen, Herr Schaufel. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie können weiterreden! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sein Zettel! – Ines Springer, CDU, und Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er braucht noch seinen Zettel! – Zuruf von der AfD: Das ist ein anderer Beitrag! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Jetzt haben wir Sie aber überrascht, Herr Schaufel! –

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Frank Schaufel AfD

Das kenne ich so auch nicht! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt reagieren Sie wahrscheinlich auf Ihren Vorredner! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Weitere Zurufe – Frank Schaufel, AfD, geht zum Rednerpult und blättert in seinen Unterlagen.)

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Frank Schaufel AfD

So … Ich überlege jetzt, wie weit ich war. Hm. (Frank Schaufel, AfD, blättert weiterhin in seinen Unterlagen. – Heiterkeit im Saal –

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Rico Gebhardt Die Linke

Also, ich schreibe immer eine Zahl auf die Seite! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Begleitetes Denken, oder was?! – Weitere Zurufe) Also, wir waren bei dem brasilianischen Pflegepersonal, nicht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wissen nicht, wo Sie waren? – Weitere Zurufe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Schaufel, bitte.

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Frank Schaufel AfD

Danke. – Es ist auch Verzweiflung, dass illegal eingewanderte Migranten (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Weitere Zurufe – Heiterkeit im Saal) per Arbeit in der Pflege ein Bleiberecht bekommen. Aber genau das will die CDU-geführte Staatsregierung tun. Vor nicht mal einem Jahr haben Sie nämlich im Landtag Gleiches gefordert. Es war die CDU, die hier gefordert hat, auch noch für diese Möglichkeit bei Migranten zu werben und so weitere Sogfaktoren der illegalen Massenmigration aufzubauen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä? Echt?) Werte CDU! Beenden Sie diese Irrwege und sorgen Sie dafür, dass es – erstens – anständige Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen und – zweitens – gute Rahmenbedingungen in der Angehörigenpflege gibt – Stichwort: Landespflegegeld. Nur somit lässt sich die Versorgung der Pflegebedürftigen und die Zukunft der Pflege dauerhaft sicherstellen. So. (Frank Schaufel, AfD, blättert erneut in seinen Unterlagen.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: War das jetzt Ihre Rede, Herr Schaufel? (Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin

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Frank Schaufel AfD

Es geht gleich weiter. (Rico Gebhardt und Susanne Schaper, DIE LINKE: Er hat noch einen Zettel! – Vereinzelt Heiterkeit) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut.

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Frank Schaufel AfD

Ich möchte euch jetzt noch ein paar Fakten mitteilen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, Fakten?! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Oh, Gott!) Es geht mir auch um die Kosten, die die Pflege verursacht. Ich denke, Ihnen ist nicht immer klar, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!) dass die Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung angelegt ist, also eine gewisse Selbstbeteiligung immer notwendig ist. Die Kosten, die aber aktuell für die Pflege beispielsweise in Pflegeheimen anfallen und die die Pflegekasse nicht übernimmt, sind für uns mehr als die geforderte Selbstbeteiligung. Die aktuelle Kostenentwicklung ist nicht mehr zumutbar und treibt Angehörige mittlerweile in den Ruin. Es besteht akuter Handlungsbedarf; denn die Eigenanteile von rund 2 500 Euro monatlich sind heute für einen Durchschnittsrentner nicht mehr finanzierbar: Ein Monat Rente reicht für einen halben Monat Pflegeheim. Auch wenn Sie von der CDU – wie Sie unzählige Male bewiesen haben – nicht gut mit Zahlen umgehen können: Diese Schieflage sollte auch Ihnen auffallen. Immer mehr Pflegebedürftige werden in Sachsen so zum Sozialhilfefall. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das haben wir alles schon erzählt! – Gegenruf von Rico

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Rico Gebhardt Die Linke

Er aber nicht!) Das ist angesichts der Lebensleistung dieser Menschen entwürdigend. Es ist nicht nur entwürdigend, sondern auch ungerecht, da im Vergleich die Kosten für die illegal Eingewanderten jeden Monat übernommen werden. In dem Verhältnis sind die Pflegekosten noch relativ gering. (Geert Mackenroth, CDU, steht am Mikrofon.) Ein Beispiel: In Dresden werden allein für die Verpflegung von Asylbewerbern, die in einem Hotel untergebracht sind, pro Kopf monatlich 850 Euro bezahlt. Für uns als AfD zählt: unsere Bürger zuerst – entlasten Sie also zuerst unsere Sachsen! Entlasten Sie zuerst diejenigen, die den Wohlstand – den Sie gerade an illegale Migranten verschenken – erarbeitet haben! Und es ist keine Polemik, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nööö! –

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Susanne Schaper Die Linke

Überhaupt nicht!) dass unser Volk das genauso sieht – – (Susanne Schaper, DIE LINKE: Macht es nicht besser! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, dass unser Volk das genauso sieht, müssten Sie doch am Wochenende erlebt haben. Es war eine Abwahl der rot-grünen Regierung. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Susanne Schaper und Rico Gebhardt, DIE LINKE, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Also, was wir noch dringend in der Pflege brauchen: Wir brauchen dringend ein Pflegewohngeld. Damit könnten die Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen sofort um durchschnittlich 445 Euro pro Monat entlastet werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben wir heute schon zweimal gehört!) Übrigens: Das wurde auch schon 2019 von der CDU im Wahlkampf propagiert. Wie wir heute wissen, war der CDU-Vorstoß aber leider nichts als heiße Wahlkampfluft. (Daniela Kuge, CDU: Ach, das ist doch Quatsch! Das habe ich Ihnen schon ein paar Mal erzählt! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Selbst Frau Kuge ist sauer!) Setzen Sie das Pflegewohngeld endlich um! (Daniela Kuge, CDU: Ihre letzte Rede könnte mal ein bisschen mehr Inhalt sein! – Heiterkeit im Saal) – Ja, Frau Kuge, ich warte ja immer noch auf die Ärzte, die wegen fremdenfeindlichen Äußerungen die Krankenhäuser verlassen haben. Ich warte immer noch auf eine Antwort von Ihnen, die ich wahrscheinlich nicht mehr bekomme. (Daniela Kuge, CDU: Dann sagen Sie doch mal, wie Sie das machen würden! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir brauchen auch weiterhin Maßnahmen auf Bundesebene. Ich rede hier zum Beispiel von einer Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung. Wir brauchen weitere Finanzierungsmaßnahmen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie wollen doch alle Steuern abschaffen!) Wir wollen, dass ein Steuerzuschuss ähnlich zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Viertens. Es könnten Synergieeffekte durch die Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung erzielt werden. (Unruhe im Saal) Damit Pflege ein Mehrwert ist, braucht es einen Mehrwert für pflegende Angehörige, (Susanne Schaper, DIE LINKE: Wenn es wenigstens hinhauen würde, was Sie erzählen!) einen Mehrwert für Pflegekräfte durch gute Arbeitsbedingungen und einen Mehrwert der Pflegeversicherung. Doch vor allem braucht die Pflege eine gesellschaftliche Wertschätzung und eine Politik, die den Mehrwert aktiv und langfristig gestaltet. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Würde Sie bitte zum Ende kommen, Ihre Zeit ist abgelaufen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Endlich! –

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Frank Schaufel AfD

Krempeln Sie die Ärmel hoch und legen Sie los! Wir von der AfD sind bereit. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Mackenroth, begehren Sie eine Kurzintervention?

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Geert Mackenroth CDU

Jawohl, Frau Präsidentin! Vielen Dank. Ich habe gestern im Herzzentrum Dresden 35 brasilianische Pflegekräfte begrüßt, die in Abstimmung mit der brasilianischen Regierung hergekommen sind. Die Geschäftsleitung, die Pflegedienstleistung, alle Beteiligten haben mir versichert, was für ein großer Gewinn diese Menschen in den sächsischen Krankenhäusern sind. (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Ich wünsche Ihnen, Herr Kollege, wenn Sie denn mal pflegebedürftig werden, eine professionelle und gute und menschliche Pflege. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Schaufel, möchten Sie auf diese Kurzintervention reagieren? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Hat er überhaupt zugehört? Der hat aber gar keinen Zettel! – Weitere Zurufe – Heiterkeit im Saal)

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Frank Schaufel AfD

Herr Mackenroth, dagegen ist ja nichts einzuwenden. Doch ich habe gerade dargelegt – das habe ich aus den Medien entnommen –, (Zurufe) dass das in den Ländern, in denen sie ausgebildet werden und von wo aus sie nach Deutschland kommen, nicht auf Begeisterung stößt. Im Übrigen: Bei unserer Reise nach Portugal haben wir dasselbe erlebt, dass die Begeisterung – – Die haben gesagt: Nein, wir dürfen nicht über den Ausbildungsbedarf hinaus ausbilden, wir können euch nicht helfen. Das war eigentlich das Ansinnen. Und dann halte ich das, genauso wie bei Ärzten und bei medizinischem Personal, für ethisch verwerflich. Die Menschen werden in den Ländern, die nicht so einen Lebensstandard wie Deutschland haben, teuer ausgebildet und wir nehmen denen die Fachleute weg. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE – Geert Mackenroth, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Lieber Kollege Mackenroth, es tut mir sehr leid, aber es ist jetzt nicht möglich, darauf zu antworten. Wenn es keinen Redebedarf vonseiten der Fraktionen mehr gibt, rufe ich die Staatsregierung auf. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Altenquotienten. Auf 100 Personen im Erwerbsalter kommen 48 Menschen über 65 Jahre. Im Vergleich sind es in Nordrhein-Westfalen gut 36, in Hamburg 28 und in Sachsen-Anhalt 50. Der Freistaat weist in fast allen vergleichbaren Kategorien immer einen der höchsten Werte in Deutschland auf. Dazu gehört auch die Pflegequote. Ende des Jahres 2021 zählte Sachsen rund 311 000 Pflegebedürftige. Das ist ein Anstieg um fast 24 % gegenüber 2019. Die Prognose ist weiterhin stark steigend, bis zum Jahr 2035 auf etwa 326 000 Menschen. Das erfordert Handeln jetzt und in Zukunft – keine Frage –, und die Staatsregierung handelt, meine Damen und Herren. Erstens. Wir verbessern die Koordination und den Zugang zu pflegerischen Strukturen vor Ort, indem wir die kommunale Verantwortung stärken. Dazu gehören die Pflegekoordinatorinnen und -koordinatoren und das vom Freistaat getragene Internetportal Pflegenetz.sachsen.de. Diese flexible Struktur ist in Gänze die sächsische Alternative zu stationären Pflegestützpunkten. Zusätzlich erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte jährliche Pflegebudgets in Höhe von je 100 000 Euro – insgesamt 1,3 Millionen Euro – zur eigenverantwortlichen Umsetzung abgestimmter Konzepte, Veranstaltungen und lokaler Pflegeprojekte. Zweitens. Wir stärken die häusliche Pflege. Dazu gehört, dass wir niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung der häuslichen Pflege fördern. Das sind vor allem unsere Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Dazu stabilisieren wir das häusliche Pflegesetting und entlasten pflegebedürftige Angehörige. Seit Anfang dieses Jahres gibt es dafür ein neues Landesförderprogramm zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen. Ab dem Jahr 2024 sollen zunächst 200 neue Plätze mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Millionen Euro entstehen. Dafür stehen 2024 bereits 5,2 Millionen Euro bereit. Drittens. Zur Prävention von Pflegebedürftigkeit fördern wir die Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren ohne Pflegebedarf. Das soll der Vereinsamung entgegenwirken sowie notwendige Unterstützung und Pflegebedarf frühzeitig erkennen helfen. Über 90 Projekte mit mehr als 2 700 ehrenamtlichen Alltagsbegleitern werden mit rund 2,6 Millionen Euro jährlich unterstützt. Viertens. Wir entwickeln die Sächsische Demenzstrategie einschließlich des Landesdemenzplanes Sachsen, um konkrete Verbesserungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen durch passgenaue Angebote, bessere Vernetzung sowie eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen. Fünftens. Der Hospiz- und Palliativbericht Sachsen 2022 ist eine valide Datengrundlage für die ambulante wie stationäre Versorgung nach Regionen und bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Versorgung am Lebensende. Handlungsempfehlungen richten sich dabei an verschiedene politische Ebenen, unter anderem an die Landes- und Kommunalpolitik, aber auch an die Bundesebene, die Selbstverwaltung, Einrichtungsträger sowie die Fachgesellschaften. Sechstens. Zur Unterstützung der Personalgewinnung fördern wir die Ausbildung und die berufliche Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte. Siebtens. Das neue Sächsische Wohnteilhabegesetz stärkt die Mitwirkungsrechte der Heimbewohner und hebt die Fachkraftquote zugunsten einer flexibleren Personalbemessung auf. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung und der Freistaat Sachsen haben bereits vielfältige und zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu sorgen, soweit sie im Aufgabenbereich des Landes liegt. Klar ist aber auch: Die Demografie und die Folgen daraus werden weiterhin alle unsere Lebenslagen spürbar beeinflussen, insbesondere die Pflege. Die benannten Schritte werden nicht die letzten gewesen sein. Alle politischen Ebenen müssen sich den großen Fragen der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung stellen und gemeinsam daran weiterarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit kann ich Tagesordnungspunkt 2 schließen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Errichtung eines (Sächsisches Sozialausgleichsgesetz Drucksache 7/11152, Gesetzentwurf Drucksache 7/16571, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage die Berichterstatterin, ob sie zuerst das Wort wünscht. – Frau Kuge kann ich nicht sehen. Dann beginnt die Linksfraktion; Herr Abg. Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann lassen Sie uns einmal mit dem Reigen der Gesetzentwürfe beginnen, die wir heute alle noch abarbeiten wollen. (André Barth, AfD: Da ist das der Dämlichste von allen! – Gegenruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Wir finden, wir fangen mit einem guten an. – Die Unwetterereignisse in den letzten Wochen sind dramatisch. Entgegen deutlich schlimmeren Voraussagen wurde Sachsen von den Extremwettern nicht so stark getroffen wie befürchtet. Wir alle erinnern uns noch gut an die vergangenen Jahre in Sachsen mit Flut und Überschwemmungen, Waldbrände infolge von Trockenheit und Hitze und jetzt den Starkregen und die dadurch verursachten Sturzfluten. Das verunsichert Menschen, weil die Abstände kürzer werden. Klimaforscher und -forscherinnen haben bereits vor 20 bis 30 Jahren vorhergesagt, dass es so kommen wird. Ich sage es mal so: Den Klimaforschern und -forscherinnen geht es genauso wie den LINKEN. Niemand hört auf uns und dann erleben wir alle ein blaues Wunder, wobei das eher eine Katastrophe sein wird. (Beifall bei den LINKEN) Selbstverständlich geht es nicht nur um Naturkatastrophen, sondern wir alle wissen nur zu gut, dass es auch um politische und wirtschaftliche Krisen gehen kann. Corona, Energiekrise usw. sind alles Dinge, die man nur bedingt beeinflussen kann. Das, was wir aber tun können, ist, uns darauf vorzubereiten. Berechtigterweise kommt nach und nach und während solcher Katastrophen und Krisen schnell die Frage auf: Wer kommt für die Kosten auf und wer kann diese enormen Summen stemmen? Wie kann für die örtliche Bevölkerung Unterstützung geleistet werden, und das vor allem schnell und unbürokratisch? Das versprechen ja immer alle. All das und allem voran die finanziellen Sorgen derer, die betroffen sind, wollen wir mit unserem Gesetzentwurf nehmen, zumal bislang alle Versuche für eine Elementarschadenspflichtversicherung gescheitert sind – auch wenn ich gestern wieder einmal gehört habe, dass Sachsen und des Entwurfs „Sondervermögens Sozialausgleich“ – SächsSozAusglG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen sich dafür stark machen wollen, dass es so etwas irgendwann im Bund geben wird. (André Barth, AfD: Wann sprechen Sie endlich zum Gesetzentwurf?) – Herr Barth, Sie können nachher reden; seien Sie doch mal ruhig! – Wir als Linksfraktion wollen, dass der Landtag ein Sondervermögen mit Verfassungsrang von bis zu 5 Milliarden Euro errichtet. Dieses soll zur Abfederung von sozialen Schieflagen bei Krisenfällen dienen. Corona, Energiekrise, Extremwetterereignisse – all das haben wir in den letzten Jahren erlebt und wird uns wahrscheinlich auch zukünftig in unterschiedlichen Formen ereilen. Für meine Fraktion gilt ganz klar: Wir müssen sicherstellen, dass künftig im Fall von unvorhergesehenen Krisen für deren Bewältigung soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit hergestellt werden. Die Bewältigung von Krisen und deren Folgeschäden darf die soziale Kluft im Land nicht weiter vertiefen. Daher braucht es in genau solchen Extremsituationen ein sicheres Netz, welches die Bürginnen und Bürger auffängt. Es zeigt sich immer wieder, dass ärmere Menschen von Krisen und deren Folgen stärker betroffen sind als wohlhabende, und diese Ungerechtigkeit wollen wir aufbrechen. Wir wollen den Menschen die Sicherheit geben und einen Weg schaffen, um genau dann finanziell eingreifen zu können, wenn wieder ein Krisenfall auftritt und droht, die Ärmeren in unserer Gesellschaft hängen zu lassen. Wir haben den Gesetzentwurf bereits vor einer Weile eingebracht. Damals war ja vonseiten der Koalitionsfraktionen noch in Aussicht gestellt worden, dass eine Änderung der Verfassung in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Doch das Vorhaben ist durch Arbeitsverweigerung einiger CDU-Abgeordneter beerdigt worden. Daher legen wir diesen unseren Gesetzentwurf erst jetzt zur Endbefassung vor. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir zudem die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und das Thema Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels in die Zweckbestimmung des Sozialfonds aufnehmen. – Damit habe ich gleich unseren Änderungsantrag eingebracht, Frau Präsidentin. Wir alle haben erlebt, wie schnell es notwendig ist, konkret zu helfen, aber auch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um soziale Schieflagen aufzufangen. Wir fordern vorausschauend, das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzbar zu machen. Das Sondervermögen für den sozialen Ausgleich soll in den kommenden Jahren zur Krisenbewältigung verfügbar sein. So können wir das Korsett der Schuldenbremse wenigstens etwas lockern. (René Hein, AfD: „Etwas lockern“!) Besser wäre es natürlich, das Korsett ganz abzuwerfen. Wir haben mit den Regelungen der Schuldenbremse in der Sächsischen Verfassung wenige Möglichkeiten, auf besondere Situationen zu reagieren. Es gibt zwar den Mechanismus der konjunkturbedingten Aufnahme von Krediten. Diese ist jedoch nur unter sehr komplizierten Regelungen annehmbar, und zwei Koalitionsfraktionäre sprachen ja heute früh bereits davon, dass sich daran etwas ändern muss. Die sächsische Schuldenbremse – oder Solidaritätsbremse, wie wir sie nennen –, die ja wie ein Dämon über allem schwebt, ist einfach nur belastend. Sie behindert wichtige Investitionen in Bildung, Soziales, Klimaschutz, bezahlbaren Wohnraum, Schulen, Kitas und Verkehrswege. Das belastet vor allem die kommenden Generationen. Das Gerede – vor allem von Herrn Patt und anderen aus der CDU-Fraktion –, dass wir der nachfolgenden Generation ja keinen Schuldenberg hinterlassen dürfen, dafür aber lieber eine nicht intakte Infrastruktur, ist ein Relikt aus der Mottenkiste des Neoliberalismus. Daher wollen wir den Sozialfonds einrichten, um den Stachel der Schuldenbremse zu umgehen und als Staat handlungsfähig und flexibel zu sein, wenigstens in Krisensituationen und zwar mit dem Fokus auf die Beseitigung sozialer Schieflagen und nicht mit dem allgemeinen Fokus auf das Sächsische Finanzministerium und seinem Bremsertum. Der Sozialfonds schließt eine Lücke in der gegenwärtigen Finanzarchitektur des Freistaates Sachsen und schafft ein soziales Netz für Krisensituationen. Es muss für die Zukunft garantiert werden, dass hierfür ein ausreichend großer, zusätzlicher Sozialausgleichbetrag zur Verfügung steht. Dafür wollen wir den Sozialfonds einrichten. Ich werbe ausdrücklich noch einmal um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Vielen Dank! (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Modschiedler.

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Martin Modschiedler CDU

So, ein letzter Blick zurück. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, fassen wir mal zusammen, ich versuche es auf den Punkt zu bringen: DIE LINKE will mit dem Gesetzentwurf also die Schuldenbremse aushebeln, um damit dann die sozialen Ausgaben finanzieren zu können – also über Kredite und Neuverschuldung, so steht es hier drin. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, nicht soziale Lasten, sondern soziale Krisenlasten. Das ist etwas anderes!) – Soziale Krisenlasten, okay. Vom Verfassungsblick her ist es dasselbe. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ach!) Mit dem Änderungsantrag wollen Sie dann noch die Finanzierung auf den Klimawandel erweitern, haben Sie gerade eben gesagt. Und wir haben ja gesagt, wir beginnen mit dem Guten, aber wir beginnen mit dem Verfassungsrecht. Das klingt auch alles erst einmal gut und ich finde, das klingt auch wichtig und wir haben auch darüber gesprochen – wichtig und gut, – unabhängig davon, ob man das jetzt will – politisch – oder ob das auch wirklich gut ist – politisch. Es ist allerdings schlicht verfassungswidrig und ich glaube, daran sollten und daran müssen wir uns auch halten. Sie haben im Bund die Vorlage zum Sondervermögen für die Bundeswehr gesehen und haben gedacht „Mensch, klingt gut. Legen wir das mal entsprechend auf Sachsen um. Passt!“ und der Bund als Verfassungsgesetzgeber, der kann hier von dem im Grundgesetz verankerten Neuverschuldungsverbot abweichen. Das hat er für sich im Grundgesetz auch so geregelt, aber das gilt für den Landesgesetzgeber eben nicht. Da brauchen wir nämlich nur in den Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz, also in unsere Bundesverfassung, hineinzuschauen und eben dieser Artikel 109 Abs. 3 begründet ein grundsätzliches Verbot struktureller als auch konjunkturunabhängiger Neuverschuldung für die Länder und damit auch für den Freistaat Sachsen. Es ist logisch klar geklärt. Ausnahmen hatten Sie vorhin genannt, das sind Naturkatastrophen oder schwere Wirtschaftskrisen, also echte Notsituationen. Und solche Ausnahmen vom Verbot des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz müssten wir eben dann landesrechtlich regeln. Aber – da sind wir wieder bei der Rahmengesetzgebung des Bundes – wir dürfen von den Vorgaben des Art 109 Abs. 3 Grundgesetz nicht abweichen oder diese unterlaufen, und genau das passiert mit dem vorliegenden Entwurf. Er will nämlich einfach eine Abweichung von den Regelungen in der Sächsischen Verfassung herstellen, ohne dabei die Normenhierarchie (Grundgesetz, Sächsische Verfassung) zu berücksichtigen. Die übergeordnete Regelung des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz, die wollen Sie einfach mal nicht achten und auch nicht beachten. Wie gesagt, Neuverschuldung auf Länderebene nur unter den genannten Voraussetzungen des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz. Mit der Neufassung, die Sie hier als Gesetzentwurf eingebracht haben – also diesem Artikel 94 Abs. 2 a der Sächsischen Verfassung –, wird versucht, die in den Absätzen 2, 4 ,5 und 6, die wir uns in die Sächsische Verfassung hineingeschrieben haben, diese Voraussetzung einfach nicht anzuwenden – das sagen Sie und das schreiben Sie auch so. Aber das geht eben nicht, weil Sie damit gegen das Grundgesetz und diesen Artikel 109 Abs. 3 verstoßen. Das macht die Verfassungswidrigkeit aus und da hilft es auch nichts, wenn man neben dem Gesetzentwurf und auch hier in der Debatte wieder die bundesrechtliche Regelung einfach nicht erwähnt, nicht davon spricht und sie unter den Tisch fallen lässt. Mal ehrlich: Spätestens das Verfassungsgericht wird uns sehr freundlich und in seiner bestimmten Art auf diesen Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz verweisen und dann fliegt uns der gesamte Gesetzentwurf um die Ohren. Ich glaube, das können wir vermeiden. Wir können das so nicht lösen, nicht auf diesem Weg. Und damit wir es uns einfacher machen, lehnen wir diesen Gesetzesentwurf am besten ab. Danke. Hat keiner verstanden? (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Herr Kollege Modschiedler. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Hein.

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René Hein AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Linksfraktion vorgelegte Entwurf eines Sozialausgleichsgesetzes hat vor allem einen Zweck: Er soll mit viel Geld eine linke Umverteilungsagenda ermöglichen. 5 Milliarden Euro möchten Sie haben, Herr Gebhardt. Wofür? Genaues wissen Sie wahrscheinlich wohl selbst nicht. Deshalb haben Sie in den Entwurf hineingeschrieben: für sozialen Ausgleich und den Schutz des Klimas. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Schöne und beeindruckende Absichten. Von konkreten Maßnahmen, die Sie mit dem vielen Geld finanzieren wollen, lässt sich aus dem Gesetzesentwurf nichts entnehmen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesentwurf ab und den Änderungsantrag genauso. Herr Kollege Modschiedler hat es bereits erklärt. Die Bildung des Sondervermögens, um die Kreditfinanzierung der 5 Milliarden Euro zu ermöglichen, stellt einen Verstoß gegen die Verfassung des Freistaates Sachsen dar. Mit dem Sondervermögen wollen Sie von den Grundsätzen der Haushaltseinheit und Haushaltsvollständigkeit abweichen. Dazu bedarf es einer sachlichen Begründung. Einen solchen Grund haben Sie aus unserer Sicht nicht vorgetragen, Herr Gebhardt. (Widerspruch bei den LINKEN) Es gibt auch keine sachliche Rechtfertigung dafür, warum die vorgesehenen Ausgaben nicht im Staatshaushalt aufgenommen werden sollen. Ein dadurch entstehender Effektivitätsgewinn ist jedenfalls nicht im Entwurf dargelegt. Für den bestehenden Klimafonds hat der Sächsische Rechnungshof dies bereits im Jahresbericht 2021 festgestellt. Die Umgehung der Schuldenbremse ist kein verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund. Die Urheber der Schuldengrenze – der Sie übrigens zugestimmt haben, Herr Gebhardt – haben die Ausnahmen eng begrenzt und abschließend geregelt. Weitergehende und ausufernde Ausnahmen von der Schuldenbremse lehnen wir daher kategorisch ab. Der Gesetzesentwurf – Herr Kollege Modschiedler sprach bereits darüber – verstößt im Übrigen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, weil dies auch in den Bundesländern seine Gültigkeit hat. Sie lassen Ausnahmen in Fällen von Konjunkturrückgängen, Naturkatastrophen und Notsituationen zu. Ausnahmen für den sozialen Ausgleich und den Kampf gegen den Klimawandel sind im Artikel 109 des Grundgesetzes dagegen nicht zugelassen. Aus finanzieller Sicht ist festzustellen: Erneut wollen Sie viel Geld zusätzlich ausgegeben, ohne eine Gegenfinanzierung anzubieten. Für eine Kreditsumme von 5 Milliarden Euro sind bei Zinsen von 2,5 Prozent – und das ist wenig – jährlich 125 Millionen Euro Zinsen zusätzlich zu zahlen. Verdoppeln Sie die Zahl für die Tilgung, die dann noch fällig wäre: Wo wollen Sie die 250 Millionen Euro pro Jahr in einem Haushalt einsparen, der ohnehin schon kaum ausgeglichen werden kann? Kurzum: Bezogen auf die Linksfraktion erinnert mich der Gesetzentwurf etwas an die Titanic: Je näher der Untergang rückt, umso lauter spielt die Kapelle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Susanne Schaper Die Linke

Haben Sie den eigentlich lange geübt? –

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René Hein AfD

Zehn Tage lang!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet, vermutlich, weil Herr Kollege Modschiedler für die Koalition gesprochen hat. Ich frage die Fraktionen noch einmal, ob es Redebedarf gibt. Ansonsten würde ich an die Staatsregierung übergeben, wenn gewünscht. – Dann übergebe ich jetzt zuerst an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Vorjohann. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nicht lange reden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist man von Ihnen jetzt nicht gewohnt!) Eine inhaltliche Bewertung der damit verfolgten sozialpolitischen Ziele – seit heute auch klimapolitischen Ziele – will ich gar nicht abgeben. Auch ich möchte natürlich an der Rechtslage ansetzen. Es ist verfassungsrechtlich einfach nicht möglich, ein kreditfinanziertes Sondervermögen auf Landesebene außerhalb des Geltungsbereiches des Verschuldungsverbotes zu installieren. Indem der vorgelegte Entwurf übersieht, dass die bundesrechtlich geregelte sogenannte Schuldenbremse nach Artikel 109 Abs. 3 unmittelbar auch für Sachsen gilt, ist das als verfassungswidrig einzuschätzen. Ich habe hier weitere Ausführungen stehen, doch diese doppeln sich mit dem, was Herr Modschiedler bereits beschrieben hat. Insofern verzichte ich darauf und verweise auf Herrn Modschiedler. Selbst wenn man diesen untauglichen Versuch der Umgehung der Vorgaben des Grundgesetzes übersehen wollte, werden auch in der Sache keine Umstände oder Gründe dargelegt, welche eine im Grundgesetz sowie in der Sächsischen Verfassung geregelte Ausnahme vom Verbot der Schuldenaufnahme auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte. Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr sind strenge Anforderungen an die Begründungen zu stellen. Hinzu kommt, dass eine Bevorratung von Krediten bzw. deren Einnahmen aus einem überjährigen Sondervermögen nicht zulässig sind. Ich möchte außerdem zwei haushaltsrechtliche Dinge anmerken. Die Zweckbestimmung des Sondervermögens ist nicht gegeben. Sie ist völlig vage und unbestimmt. Es wird nicht klar, welche Maßnahmen konkret finanziert und gefördert werden sollen. Das eigene Budgetrecht des Parlamentes wäre dadurch nicht gewahrt. Zweitens. Es fehlt sodann an einer hinreichenden Begründung für die Errichtung eines Sondervermögens außerhalb des regulären Kernhaushaltes. Eine möglicherweise beabsichtigte Schaufensterpolitik ist dafür nicht ausreichend. Alles in allem: Dieser Gesetzesentwurf ist nicht verfassungskonform und ihm kann insofern nicht zugestimmt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf seitens der Fraktionen gibt, kommen wir nun zu Abstimmung über den Gesetzentwurf. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung öffentlichen Gesundheitsdienst Drucksache 7/15026, Drucksache 7/16567, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter Herrn Wendt, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. (Heiterkeit des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Somit übergebe ich jetzt an die Fraktionen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, Aufgerufen ist das Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Sozialausgleich“ Sächsisches Sozialausgleichsgesetz – SächsSozAusglG, Drucksache 7/11152, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/16648 vor, der bereits eingebracht worden ist. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine; einige Fürstimmen und eine Mehrheit an Gegenstimmen. Somit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 2 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Sozialausgleichsfonds Sachsen“ – und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteil die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht entsprochen worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Wünscht sie nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Es folgt des Entwurfs des Rechts über den im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Dierks von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es uns in der Koalition gelungen ist, dieses Gesetz vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg zu bringen: zum einen, weil der Öffentliche Gesundheitsdienst eine wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung in unserem Land ist. Neben der ambulanten und der stationären Versorgung sind die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise ein ganz wichtiger Partner im Bereich des weiten Feldes von Public Health: im Bereich des Gesundheitsschutzes, der Beratung, der Information, der Prävention, Koordination und nicht zuletzt in der Beratung politischer Akteurinnen und Akteure. Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat seit 1991 keine wesentlichen Änderungen erfahren, und allein die Entwicklungen der letzten Jahre – die Coronapandemie sei an dieser Stelle genannt – zeigen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst vor neuen Herausforderungen steht. Mit dem ÖGD-Pakt haben Bund und Länder jedenfalls in finanzieller und damit auch personeller und technischer Hinsicht Verantwortung übernommen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir die gesetzlichen Grundlagen konkretisieren und an den richtigen Stellen nachschärfen. In den letzten Jahren sind neue Herausforderungen hinzugekommen. Genannt seien hier der umweltbezogene Gesundheitsschutz, das Auftreten neuer Erreger – die Coronapandemie habe ich genannt – und nicht zuletzt die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst im Krisenfall schnell und schlagkräftig handlungsfähig ist. Die Schwerpunkte der Gesetzesnovelle sind zum einen die Konkretisierung der Aufgaben auf kommunaler Ebene als weisungsfreie Pflichtaufgabe, aber auch die Möglichkeit, dass die Fachaufsichtsbehörde im Krisenfall und im Einzelfall Verantwortung auf die höhere Ebene ziehen kann, dass bei der Untersuchung von Kindern in Kita und Schule zusätzliche sozialpädiatrische Kriterien eingefügt wurden, dass die Gesundheitsberichterstattung verbessert und konkretisiert wird und dass die Regelungen zur Gesundheitsförderung ebenfalls konkretisiert werden. Wir haben uns im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch einer weiteren Fragestellung angenommen, nämlich der Frage, wie die Leitung der Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise zu erfolgen hat. Es gibt aus unserer Sicht zwei wesentliche Aspekte: Der eine ist, dass eine Öffnung sinnvoll ist, auch mit Blick auf die größere Freiheit der Ausgestaltung der kommunalen Ebene. Das heißt, dass auch Nichtmediziner die Leitung der Gesundheitsämter übernehmen können. Gleichzeitig ist es wichtig, dass klar ist, dass bei der Letztentscheidung in medizinisch-fachlichen Fragen ein Mediziner die letzte Stimme bzw. das letzte Wort hat. Ich finde, wir haben im parlamentarischen Verfahren miteinander einen sehr guten Kompromiss finden können. Ansonsten haben wir uns als Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Gesetzentwurf mit einem Entschließungsantrag zu begleiten, den ich an dieser Stelle kurz einbringen will und der zwei wesentliche inhaltliche Schwerpunkte formuliert. Zum einen wünschen wir uns, dass die Gesundheitsämter mithilfe von Leitlinien bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen zur Verhütung und Bekämpfung bedrohlicher übertragbarer Krankheiten unterstützt werden. Wir finden, dass gerade mit Blick auf das Entstehen bzw. Auftreten neuartiger Erreger eine solche Koordinierungsfunktion durchaus sinnvoll ist. Zum anderen wollen wir einen weiteren Schwerpunkt im Bereich des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes setzen. Hier soll der Freistaat insbesondere im Rahmen von Fortbildungen ein noch stärkerer und verlässlicherer Partner für die kommunalen Gesundheitsämter werden. Alles in allem glauben wir, dass dieser Gesetzentwurf ein unterstützenswertes Vorhaben ist, das zusätzliche Schärfungen im parlamentarischen Verfahren erfahren hat. Deshalb werbe ich um Zustimmung für Gesetzentwurf und Entschließungsantrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach in dieser ersten Runde Kollege Dierks. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Schaufel. Bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesundheitsämter leisten für die Gesundheit der Bevölkerung einen enormen Beitrag. Dabei geht es nicht nur um den Infektionsschutz, mit dem wohl jeder in den letzten Jahren Berührungspunkte hatte, sondern vor allem auch um Prävention und Gesundheitsschutz, den gesundheitlichen Umwelt- und Verbraucherschutz und die Überwachung verschiedener Gesundheitsberufe. Dass die mit der Novelle getroffenen Änderungen die Anforderungen an eine gute gesetzliche Grundlage erfüllen, hat die im Sozialausschuss durchgeführte Anhörung deutlich gemacht. Hier ging es zum Beispiel darum, dass für Spezialisierungen Schwerpunktgesundheitsämter sinnvoll wären und nicht jedes Gesundheitsamt das Know-how vorzuhalten braucht. Auch gab es Diskussionen, ob verschiedene Aufgaben wie der umweltbezogene Gesundheitsschutz nicht auf Landesebene besser aufgehoben wäre. Wir teilen diese Kritik und sehen sehr deutlich einen dringenden Bedarf, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass mit begrenzten personellen Ressourcen in den kommunalen Gesundheitsämtern leistungsfähige Strukturen vorgehalten werden können. Auch mit der personellen Verbesserung durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst kann noch immer ein Mangel festgestellt werden, mit dem man im Gesetz umgehen muss. Zusätzlich haben wir weiteren Änderungsbedarf, den wir in einem Änderungsantrag zusammengefasst haben, auf den ich nunmehr eingehen und den ich damit einbringen möchte. Zunächst möchten wir in den § 14 aufnehmen, dass die Gesundheitsämter bestimmte Berufsgruppen, unter anderem die Hebammen, kontaktieren dürfen. Das Problem war in der Vergangenheit, dass die Datengrundlage über die Anzahl tatsächlich berufstätiger Hebammen nicht gepasst hat, weil zum Beispiel Abmeldungen nicht erfolgt sind. Ich verweise hier auf die Hebammen-Studie, die die Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage ermittelte, die wir nun schaffen wollen. Weiterhin geht es in § 16 um die Streichung der Erhebung verschiedener Daten, die der Sozialanamnese in der Schulaufnahmeuntersuchung dienen. Wir wollen nicht, dass die Eltern danach gefragt werden, was sie beruflich tun, welche Schulbildung sie haben oder woher sie kommen. Das alles geht die Gesundheitsämter eigentlich nichts an, weil die Daten letztendlich nichts aussagen. Ihre Intention ist es, dass mit diesen Daten ein möglicher Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf abgeleitet werden soll. Mit spezifischen Erhebungsinstrumenten lassen sich die Bedarfe aber sehr viel besser ermitteln als mit diesen unspezifischen Daten, die letztendlich nur ein Risiko für bestimmte Probleme ermitteln können, nicht aber, ob tatsächlich ein Problem besteht. Angesichts dieser Kritik ist der Aufwand, der mit der Erhebung entsteht, nicht zu rechtfertigen. Das kam auch in der Anhörung zur Sprache. Die Gesundheitsämter sehen die Notwendigkeit dieser Erfassung nicht. Eine weitere Änderung betrifft die Arbeitsweise der Gesundheitsämter. Wir wollen eine Verpflichtung zum Ergreifen qualitätssichernder Maßnahmen in § 8 aufnehmen. Wir wollen damit erreichen, dass die Angebote der Gesundheitsämter einer ständigen Verbesserung unterliegen. Das ist kein Misstrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter, sondern soll sicherstellen, dass die Arbeitsweise der Ämter, die seit Jahren etabliert ist, gesetzlich erfasst und festgeschrieben wird. Als letzten Punkt wollen wir kommunale Gesundheitskonferenzen im Gesetz geregelt wissen. Dies haben schon mehrere andere Bundesländer getan. Die dortigen Erfahrungen mit diesem Instrument der Gesundheitsförderung sind sehr positiv. In Bayern kam beispielsweise eine Evaluationsstudie zu dem Ergebnis – Zitat –: „Zusammenfassend hat die Modellphase gezeigt, dass sich die regionalen Gesundheitskonferenzen als Kooperationsinstrument auf der kommunalen Ebene bewährt haben und entsprechend der dargestellten Ergebnisse eine sehr gute Ausgangsplattform für den Austausch, die Koordination und die Steuerung der Akteure im Gesundheitswesen bieten.“ Auch in Sachsen werden in vielen Landkreisen und Städten kommunale Gesundheitskonferenzen genutzt, um Maßnahmen für spezifische regionale Probleme interdisziplinär zu entwickeln. Auch wenn viele Landkreise dieses Instrument schon nutzen, muss festgestellt werden, dass neun Kreise noch keine Gesundheitskonferenz durchgeführt haben; so das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von mir. Damit haben sich die Gesundheitskonferenzen noch nicht etabliert. Sie sind der Ausnahmefall. Wir wollen das ändern, indem wir die Anforderungen an die Einsetzung und Durchsetzung der kommunalen Gesundheitskonferenz gesetzlich definieren, sodass dieses Instrument auch in Sachsen eine breite Anwendung findet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich nun Frau Kollegin Schaper das Wort. Bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute – endlich – vor, das zweitälteste Gesetz im Ressort des Sozialministeriums zu ändern. Lediglich das Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Beschäftigte in der Jugendhilfe bringt es auf viereinhalb Monate längeren Bestand. Das noch bestehende ÖGD-Gesetz ist inzwischen fast zum Fossil geworden; denn die Bedingungen, die Möglichkeiten und die Erfordernisse einer guten gesundheitlichen Versorgung haben sich in den letzten 33 Jahren wesentlich verändert. Das liegt nicht nur an der Pandemie, sondern auch am Klimawandel und an der technologischen Entwicklung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist der dritte wesentliche Bereich der gesundheitlichen Versorgung neben dem ambulanten Bereich, also der niedergelassenen Ärzteschaft bzw. den Professionellen aus den Heilberufen, und dem stationären Bereich, also den Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Das ist vielen Menschen aus mehreren Gründen nicht so bewusst. Zum einen wird das System vor allem aus der Sicht der Therapie oder Reha im Falle von Erkrankungen bewertet. Man zahlt in die Krankenkasse ein will dafür gegebenenfalls die Heilung bezahlt wissen. Was weiß Mann oder Frau aber vom Öffentlichen Gesundheitsdienst? Im besten Fall wird er überhaupt nur als eines der fast 400 Gesundheitsämter in Deutschland wahrgenommen, wenn man sich dort während der Pandemie im Falle einer Infektion melden musste oder weil eine gesundheitliche Bescheinigung gebraucht wird oder weil eine Hygienekontrolle erforderlich ist oder weil an der Tür einer Beratungsstelle steht, dass es dem Gesundheitsamt untersteht. Der Schwerpunkt lag also bei hoheitlichem Schutz und vor allem bei Überwachungsaufgaben. Von einem wirklich guten Plan, die sogenannte dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen, kann absolut nicht gesprochen werden. Ich sehe es nicht unbedingt als den großen Wurf der Regierungspolitik des Bundes und des Freistaates, dass es erst eine Pandemie geben musste, um die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte sichtbar zu machen. Das hätte so krass nicht sein müssen. Für uns kann ich darauf verweisen, dass die Fraktion der PDS bereits im Jahre 2003 das ÖGD-Gesetz novelliert wissen wollte, über das wir heute verhandeln. Viele der heute neu aufzunehmenden oder zu aktualisierenden Punkte waren vor 21 Jahren schon enthalten: Ergänzung der gegenwärtig noch vorwiegend krankheitsorientierten Sicht der Medizin durch eine gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Zielsetzung; Wahrnehmung des Gesundheitsschutzes am Infektionsschutz; umwelt- und gesundheitlicher Verbraucherschutz; Lebensmittelüberwachung; Wohn- und Arbeitswelt; Schule und vorschulische Einrichtungen. Infolge der Globalisierung: Gesundheitsberichterstattung, Planung, Konferenzen, Prävention, Gesundheitsförderung, Schutzhilfen, Berufsaufsicht. Dieser alte Gesetzentwurf beweist genau wie Anträge zum Staatshaushalt oder weitere Gesetzentwürfe und Anträge zum Thema, dass wir als Fraktion der Entwicklung und dem Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes faktisch über Jahrzehnte eine weit höhere Bedeutung beigemessen und eine größere Weitsicht bewiesen haben als alle anderen Faktionen in diesem Haus. Der ÖGD spielte bei uns immer eine Schlüsselrolle, insbesondere bei der gesundheitlichen Prävention. Für diese Rolle wurde er aber in keiner Weise angemessen, das heißt mit notwendigen Möglichkeiten und Ressourcen, ausgestattet. Ich sehe hier auch die Bundesebene in der Pflicht. Um die Potenziale des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in vollem Umfang für die kommunale Gesundheitsförderung nutzen zu können, müssten auch dort Gesetze geändert oder sogar neu aufgelegt werden. Im Bund ist zwar punktuell etwas in Bewegung gekommen – ich denke an den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, in dem es um Personalaufbau, Modernisierung und Digitalisierung geht. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Stärkung von Public Health oder Öffentlichem Gesundheitsdienst kann ich leider nicht erkennen. Ich erkenne auch kein Gesamtkonzept zur Zukunft des ÖGD für die Bundesrepublik Deutschland. Das sind wesentliche Defizite, die die Bundesländer, im Besonderem aber auch die Kommunen in ihren Handlungsspielräumen beschränken. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir unterstützen nichtsdestotrotz den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir sehen ihn als späten, aber wesentlichen Schritt für die Stabilisierung und den Auf- und Umbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen an. Wir sehen auch, dass es manchmal hilfreich wäre, auf die LINKEN zu hören. Wir danken besonders den Verantwortlichen in den vielen sächsischen Gesundheitsämtern, die den ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung noch einmal deutlich qualifiziert haben. Für uns ist relevant, dass das Leitbild eines modernen Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Überschrift „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Public Health vor Ort“, das zur 91. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2018 beschlossen wurde, inhaltlich Eingang gefunden hat. Für uns verbindet sich damit die Hoffnung, dass der Verhältnisprävention zunehmend mehr Aufmerksamkeit zukommt. Ich meine damit: Wenn die Verhältnisse, also die Bedingungen in der Umwelt und dem Umfeld, schlecht und damit verbesserungswürdig sind, weil sie die Gesundheit negativ beeinflussen, dann müssen diese sozusagen von Staats wegen geändert werden. Das kann nicht durch Verhaltensprävention, also durch Aufforderung an die einzelnen Leute zu gesundheitsbewusstem Verhalten, geschehen. Wir unterstützen selbstverständlich, dass der umweltbezogene Gesundheitsschutz endlich auch in Sachsen gesetzlich verankert werden soll; denn wir sind eines der letzten Bundesländer, in denen das nicht der Fall war. Durch den Klimawandel ist es zum Beispiel in vielen Städten heißer geworden, und es muss dementsprechend kommunale Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher Schäden geben. Wir begrüßen, dass die Fragen der Kinder- und Jugendgesundheit wesentlich differenzierter beschrieben werden. Das ist eine der größten nach der Pandemie zu ziehenden Lehren. Wir finden es auch richtig, dass die Möglichkeiten des ÖGD erweitert werden, um über die entsprechenden Daten örtlich angepasste Maßnahmen ergreifen zu können. Die Linksfraktion hat bereits im Jahr 2020 gefordert, den Öffentlichen Gesundheitsdienst grundlegend aus- und umzubauen. In der Stellungnahme der Staatsregierung war damals die Absicht zur Überarbeitung des Gesetzes erklärt worden; das war vor vier Jahren. Immerhin wird das Vorhaben in dieser Wahlperiode noch Realität. Dafür danken wir Ihnen. Ich behaupte auch, dass unser Antrag einige Anregungen oder sogar entscheidenden Anstoß dafür bot. Etliche unserer Forderungen bleiben allerdings bestehen, zum Beispiel die nach der Bildung eines Landesgesundheitsamtes oder die nach der Bestimmung von Gesundheitszielen. Trotzdem werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn er ist überfällig, und er geht in eine Richtung, die wir sehr gut unterstützen können. Das Gleiche gilt für Ihren Entschließungsantrag. Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet, der fraktionslose MdL auch nicht. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen, bevor ich an die Staatsregierung übergebe? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Bitte schön.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen: Ich bin nicht Frau Köpping. Aber ich übernehme gern für unsere Geburtstagsministerin den Redebeitrag; denn es zeugt auch von wunderbar gelebter Kollegialität in dieser Koalition, dass ich damit diesen Gesetzentwurf vonseiten der Staatsregierung abschließe. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen – wir haben es gerade gehört – stammt aus dem Jahr 1991. Es regelt die Tätigkeit der Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, das heißt, der Gesundheitsbehörden, der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des öffentlichen Veterinärwesens. Das Gesetz hat sich als Dachgesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst bewährt. In über 30 Jahren haben sich aber die Rahmenbedingungen und die Tätigkeitsschwerpunkte geändert und verschoben. Insbesondere der Fachkräftemangel stellt die Behörden vor neue und komplexe Aufgaben. Die Novellierung soll daher den aktuellen Bedingungen Rechnung tragen und Perspektiven aufzeigen, um die essenzielle Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes personell und strukturell langfristig abzusichern. Um einen Anreiz für die Tätigkeit als Amtsärztin oder Amtsarzt zu schaffen, werden die Hürden für die Bewerberinnen und Bewerber verringert. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sachverständigen in der Apothekenüberwachung wird attraktiver gemacht. Ab sofort ist es möglich, zu Ehrenbeamtinnen und -beamten ernannt zu werden. Damit wird die Apothekenüberwachung auch in Zukunft sichergestellt. Wichtig war es zudem, den Gesundheitsämtern sowie den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern bei ihrer Aufgabenerfüllung mehr Handlungsspielräume zu gewähren. Dort, wo ein individueller Vollzug der Aufgabe möglich ist, kann diese zukünftig als weisungsfreie Pflichtaufgabe erfüllt werden. Bei der Ausgestaltung des Vollzugs können dann regionale Besonderheiten beachtet werden. Im Zuge der Novellierung stärkt die Staatsregierung außerdem den sozialpädiatrischen Aspekt; denn die Tätigkeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes wird künftig so ausgerichtet, dass die gesundheitliche Chancengleichheit Heranwachsender gefördert wird. Mehr Berücksichtigung finden im Zuge der Novellierung auch die gesundheitsplanerischen und qualitätssichernden Aspekte, die für eine aussagefähige und qualitätsgesicherte Gesundheitsberichterstattung entscheidend sind. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Gesundheitsförderung und Prävention an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Dabei geht es vor allem um regionale Aspekte, ohne die sich keine Präventionsbedarfe ermitteln lassen. Nicht zuletzt begrüßen Frau Köpping und die Staatsregierung den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag, der den Gesetzentwurf zielführend ergänzt und die Zusammenarbeit zwischen der Staatsregierung und den Kommunen weiter stärkt. Sehr geehrte Damen und Herren! Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein funktionierender Öffentlicher Gesundheitsdienst ist. Die Beschäftigten in den Kommunen und auf Landesebene leisten eine zuverlässige und hervorragende Arbeit, wie sich zuletzt bei der Coronapandemie oder der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gezeigt hat. (Unruhe) Mit der Novellierung wird ein besserer Rahmen für ihre Arbeit geschaffen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen auch in Zukunft zu sichern. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es jetzt wieder etwas unruhig geworden ist, bitte ich um etwas mehr Ruhe. – Ich frage noch einmal die Fraktionen, ob es Redebedarf gibt. – Den sehe ich nicht. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15026, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Drucksache 7/16567. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor in der Drucksache 7/16654. Ist eine Einbringung gewünscht? (Alexander Wiesner, AfD: Ist eingebracht!) – Ist eingebracht. Damit kommen wir zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab; die Überschrift lautet: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 3 Folgeänderungen, Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 5 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist diesen Bestandteilen in Gänze zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Drucksache 7/16657 vor. Er ist schon von Herrn Kollegen Dierks eingebracht worden, wenn ich das richtig verstanden habe. – Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über diesen Entschließungsantrag ab. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen (Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz Drucksache 7/15080, Gesetzentwurf Drucksache 7/16568, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache übergebe, frage ich Herrn Scholz als Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit kommen wir nun zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist folgende: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da das mit der Zustimmung zu den Gesetzen so gut klappt, machen wir doch gleich weiter. (Sören Voigt, CDU: Schabernack!) In unserem Gesetzentwurf geht es darum, dass Seniorinnen und Senioren stärker an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Fakten zeigen, dass eine gesetzliche Regelung nötig ist. In Sachsen lebten Ende 2022 über 4 Millionen Menschen; mehr als ein Viertel davon war mindestens 65 Jahre alt. Unser Gesetzentwurf enthält übrigens die Altersgrenze von 60 Jahre; er erfasst noch deutlich mehr Menschen. Frauen sind dabei aufgrund der Lebenserwartung von 83,5 Jahren gegenüber der von Männern mit 77,3 Jahren in der Überzahl. Allein diese Zahlen legen nahe, dass sich die Politik um die Beteiligung Älterer an demokratischen Prozessen kümmern muss. Wir wollen Regelungen festschreiben, die das garantieren. Zweitens. In der Staatsregierung haben die Themen des Lebens der älteren Menschen eine untergeordnete Rolle gespielt. Das zeichnete sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN ab, worin zwar relativ viel über das Wohnen von Seniorinnen und Senioren steht, aber leider faktisch nichts über deren bessere Beteiligung am öffentlichen Leben. geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Diesem Entschließungsantrag ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist dieser Antrag beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Mitwirkung, Mitbestimmung und und Senioren im Freistaat Sachsen – SächsSenMitbestG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sicherlich war es nicht falsch, die Regierungsarbeit unter diesen Fokus zu stellen. Ohne Zweifel gibt es zu wenig bezahlbaren altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnraum. Aber das eine zu tun und dafür das andere zu lassen, geht auch nicht. Ich behaupte: Wenn es in den Kommunen mehr institutionellen Einfluss der ortsansässigen Seniorinnen und Senioren durch Gremien geben würde, könnte der Forderung nach passenden Wohnangeboten wie vielen anderen Forderungen viel stärker Nachdruck verliehen werden. Wir sind aus diesem Grund der Meinung, dass das Gesetz dringend nötig ist. Drittens. Der Sächsische Landtag bekleckert sich nicht mit Ruhm, wenn es darum geht, sich mit Themen der älteren Menschen öffentlich zu beschäftigen. Im Sachgebiet alte Menschen gab es seit dem Jahr 2019 lediglich vier Anträge, zwei davon von meiner Fraktion. An Gesetzentwürfen gab es einen; es ist der, über den wir gerade sprechen. Für mich ist das der Nachweis, dass wir für ältere Menschen sehr viel mehr rechtlich verbindliche Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme vorsehen müssen. Viertens. Wenn man sich die Zusammensetzung des Landtags ansieht, dann ist klar, dass er keineswegs ein Abbild der Gesamtbevölkerung ist. Was die Geschlechterverteilung betrifft, wurde das schon öfter erwähnt. Wenn Sie in der Runde der 119 Abgeordneten dann noch nach Frauen mit einem Geburtsjahrgang von 1959 und früher suchen, werden Sie kaum fündig; denn es gibt lediglich zwei. Es wäre also wirklich sinnvoll, mit einem Gesetz, dass die stärkere Mitbestimmung Älterer beabsichtigt, mittelbar auch das öffentliche Wirken von Frauen in diesem Alter zu unterstützen und ihnen Mut zu machen, sich einzubringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf enthält Regelungen zu folgenden Punkten: A) die gesetzliche Verpflichtung für Behörden, öffentliche Stellen und Einrichtungen Sachsens sowie Gemeinden, Städten und Landkreise, die Interessen und Belange von Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen. Sie sollen geeignete Formen und Verfahren für deren unmittelbare Beteiligung an den sie betreffenden Planungen und Vorhaben gewährleisten. B) Die Bildung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sowie deren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben. C) Die Bestellung von Seniorenbeauftragten in den Landkreisen und Gemeinden. D) Die Wahl und Berufung eines unabhängigen Seniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtages sowie dessen Aufgaben und Befugnisse und E) Die Bildung eines Landesseniorenrates als Beratungsorgan der Staatsregierung und des Landtags zu Lebensumständen, Interessen und Belangen der Seniorinnen und Senioren. Das wären gute Möglichkeiten, um Seniorinnen und Senioren stärker in die politische Meinungsbildung einzubeziehen sowie ihren Bedürfnissen und Wünschen besser zu entsprechen. Die Gesellschaft würde von ihrer Lebenserfahrung und Professionalität profitieren. Wir meinen, die Zustimmung zum Gesetzentwurf wäre auch ein Zeichen dafür, die älteren Menschen nicht als Belastung der Sozialsysteme zu sehen, sondern ihre Lebensleistung zu würdigen und ihr Potenzial anzuerkennen – erst recht in einem Bundesland, was 2030 wohl das älteste in der Bundesrepublik sein wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Kuge spricht nun für die CDU-Fraktion. Ich wiederhole noch einmal: Es ist sehr unruhig hier im Plenarsaal. Ich bitte um etwas Ruhe!

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Antrag, zu dem ich heute sprechen darf. Das habe ich Kay Ritter zu verdanken. Vielen Dank, lieber Kay. Doch bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, erlauben Sie mir zwei grundsätzliche Bemerkungen. Im Rahmen dieses Gesetzesvorhaben wurden weder die kommunale Ebene noch die Seniorenvertretungen beteiligt. Ja, die Legislaturperiode ist fast vorbei, aber der Gesetzentwurf wurde bereits im Dezember eingebracht. Es bestand hinreichend die Möglichkeit, eine Anhörung durchzuführen und sei es schriftlich. Allein schon aufgrund der Tatsache fehlt dem Entwurf wichtiger Input. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Können wir uns über die Inhalte auseinandersetzen?) Im vorliegenden Papier fehlen darüber hinaus auch, wie immer, die Angaben zu möglichen Mehrkosten. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass zur Deckung eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen werden soll. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Als wenn das bei Regierungsentwürfen anders wäre! Diese liegt aber nicht vor. So ist keine abschließende Bewertung der Kosten möglich. Für den Fall, dass beabsichtigt wird, den Entwurf durch das Sondervermögen Sozialausgleich zu finanzieren, muss ich anmerken, dass eine Verfassungswidrigkeit hier nicht auszuschließen ist. Allein diese zwei Punkte sorgen schon für ein dickes Fragezeichen hinter diesem Gesetzesentwurf. Nun möchte ich aber auf den Inhalt des vorliegenden Papiers eingehen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Na endlich!) Es ist grundsätzlich richtig, dass Seniorinnen und Senioren bei Vorhaben auf Ebene von Land und Bund einbezogen werden müssen. Ich denke, hier im Haus könnte ein gemeinsamer Konsens stattfinden. Es ist aber notwendig, dass die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden. Allerdings gibt es bereits Möglichkeiten, um diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Auf kommunaler Ebene ermöglicht sowohl die Sächsische Gemeindeordnung als auch die Sächsische Landkreisordnung explizit die Bildung von Seniorenbeiräten oder die Schaffung von Seniorenbeauftragten. Auf Landesebene berät die Landesseniorenbeauftragte die Staatsregierung, um den Anliegen der Senioren in Sachsen Rechnung zu tragen. Auch die Landesseniorenvertretung trägt ihren Anteil zur Seniorenmitwirkung bei. Darüber hinaus möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wer glaubt, dass die Interessen der Rentnerinnen und Rentner in Sachsen nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann ja dafür sorgen, dass die Landesliste in ihrer Partei entsprechend mit älteren Personen aufgestellt wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sehen Sie ja an mir!) – Herr Gebhardt, ich glaube, so alt sind Sie noch nicht. (Oh-Rufe bei der SPD) Neben der Tatsache, dass bereits verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen, ist noch etwas anderes wichtig. Das Gutachten „Generation 60plus“ hat zwar aufgezeigt, dass das politische Interesse Älterer hoch ist, es zeigt aber auch, dass sie unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie Einfluss zu nehmen sei. Daher stellt sich die Frage, ob eine weitere gesetzliche Grundlage überhaupt notwendig ist; denn das Gutachten zeigt selbst auf, wie Einflussmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren verbessert werden können. Das ist zum Beispiel eine stärkere Bekanntmachung von Seniorenbeiräten oder Werbung für ihr entsprechendes Engagement. Grundsätzlich haben wir inhaltliche Bedenken und lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Petzold spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

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Gudrun Petzold AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren ist bereits in der 4. und 6. Legislaturperiode diskutiert worden. Unsere Argumente zur Ablehnung Ihres Gesetzentwurfes sind selbstverständlich die gleichen geblieben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) Meine Damen und Herren von den LINKEN! Ich möchte noch einmal betonen, dass die Senioren – und hierzu zähle ich mich auch, ich bin die älteste Frau hier im Landtag – nicht unbedingt eine unterstützungsbedürftige Bevölkerungsgruppe sind. Wir Senioren brauchen eigentlichen keinen Nanny-Staat. Wir sind durchaus in der Lage, uns selbständig und aktiv ohne linkssozialistische Belehrungen in die politischen, kulturellen und natürlich auch in die sozialen Prozesse einzubringen. Deshalb braucht es auch nicht irgendwelche von linken Ratgebern dominierte Gremien und Strukturen, die auf eine Teilnahme von Senioren ausgerichtet sind. (Beifall bei der AfD – Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? –

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Gudrun Petzold AfD

Nein. Erst einmal möchte ich etwas sagen. Wir müssen weder von Landesseniorenbeauftragten noch von Kreisseniorenbeauftragten noch von irgendwelchen Seniorenräten gepampert werden. Hier kann ich durchaus sagen, dass ich für sehr, sehr viele Menschen meiner Generation spreche. Ihre angestrebten Parallelstrukturen, aber auch schon die vorhandenen, wie zum Beispiel die Landes- und Kreisbeauftragten für Inklusion, sind unwirtschaftlich und teuer. Wir müssen nicht noch gesetzlich diese Seniorenbeiräte regeln. Außerdem gibt es diese bereits größtenteils in den Kommunen. Ich habe in meiner Wahlkreisarbeit als direkt gewählte Abgeordnete festgestellt, dass eine effektive und sinnvolle Zusammenarbeit mit diesen Organisationsformen äußerst schwierig ist. Ich musste erleben, dass diese Beauftragten – dabei denke ich auch an die Seniorenbeauftragten – nicht in der Lage waren, mit ihrer Volksvertreterin vor Ort zu kommunizieren. (Zuruf von den LINKEN: Das hat vielleicht andere Gründe!) Warum? Das sage ich Ihnen gleich. Einen schwerwiegenden Grund sehe ich insbesondere in den dort vorliegenden Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, herausgegeben von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V. sowie anderen antidemokratischen Aufrufen gegen die AfD, wie zum Beispiel den verlogenen Aufruf der Sozialverbände: „Es geht uns alle an: Wachsam sein für Menschlichkeit!“ Ein Schelm, der dabei Böses denkt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Leider – und das bedaure ich auch sehr – kam es trotz vielfacher Bemühungen meinerseits zu keiner gemeinsamen effektiven Arbeit mit dem Landesbeauftragten für Inklusion. Langsam drängt sich mir ein Verdacht auf: Die vielen Beauftragten – so auch die zukünftigen Seniorenbeauftragten –, die heute per Gesetz von den LINKEN installiert werden sollen, werden höchstwahrscheinlich nicht dem vorgeschobenen Ziel der Unterstützung der Senioren dienen. Meiner Meinung nach sind sie nur Mittel zum Zweck zur Sicherung einer starken Wählerschaft für die nächste Wahl im vergreisenden Land Sachsen. Was rede ich hier noch? (Zurufe und Lachen bei den LINKEN) Ihre sozialistische Riege, sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN, wird sowieso in ein paar Tagen in diesem Haus nicht mehr anwesend sein. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Quatsch!) Aber ich werde dann immer noch eine glückliche Seniorin im wohlverdienten Ruhestand sein, auch ohne Ihr zweckentfremdetes Gesetz und ohne Ihren beantragten, meist nutzlosen Beauftragten. Danke und Adieu. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Petzold sprach für die AfD-Fraktion. BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet. Ich frage noch einmal in die Runde: Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen bzw. seitens der fraktionslosen MdL? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Frau Staatsminister Meier. Bitte schön.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erneut Frau Köpping vertreten. Ein gutes selbstbestimmtes Leben im Alter, das wünschen wir uns alle. Dazu gehört, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die Einfluss auf die eigenen Lebensverhältnisse haben. Ich denke, das gilt für alle Generationen. Uns als Staatsregierung ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern diese Beteiligung zu ermöglichen. Das schließt selbstverständlich Seniorinnen und Senioren explizit ein. Im Dezember wurde die Altersgruppe der über 60-Jährigen im Auftrag des Sozialministeriums befragt. Mehr als 2 000 Menschen haben sich an dieser Befragung beteiligt und dabei unter anderem deutlich gemacht, was aus ihrer Sicht die drängendsten politischen Handlungsfelder sind. An erster Stelle steht Sicherheit, innere Sicherheit sowie Verkehrssicherheit, also die Frage von Tempo-30, die Frage von Fußverkehr, aber auch – und das gleich an zweiter Stelle – die Frage von Mobilität, also die Erreichbarkeit von Bus und Bahn, die Taktung usw. und – ganz klar bei der Befragung von älteren Menschen – an dritter Stelle die Frage der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Pflege. Zentrale Themen waren auch bezahlbarer Wohnraum und finanzielle Absicherung im Alter. Fast all diese Themengebiete haben gemeinsam, dass die Lösungen häufig vor Ort, also regional, zu suchen sind. All die von mir gerade aufgezählten Handlungsfelder sind nicht allein für Seniorinnen und Senioren relevant, sondern für alle Menschen. Ich als Justiz- und Demokratieministerin finde es ganz spannend und interessant, dass 86 % der sächsischen Seniorinnen und Senioren mit ihrer Lebenssituation zufrieden sind. Dennoch sieht die Sächsische Staatsregierung seniorenpolitischen Handlungsbedarf. Ältere Menschen in Sachsen sind keine marginalisierte und benachteiligte Gruppe. Sie stehen mitten in unserer Gesellschaft. Tausende von ihnen bringen sich in Politik, Gesellschaft und Ehrenamt ein. Ihr Anteil unter den Wahlberechtigten beträgt mehr als 40 %. Doch nur ein Drittel der Seniorinnen und Senioren hat laut der Befragung des Sozialministeriums das Gefühl, dass die Interessen älterer Menschen in Politik und Gesellschaft gut berücksichtigt werden. Fast die Hälfte vermisst manchmal die Wertschätzung für ältere Menschen. Etwa ein Fünftel vermisst diese Wertschätzung sogar generell. Viele von ihnen wünschen sich eine Seniorenvertretung in ihrer Gemeinde. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar; denn Daseinsfürsorge und Teilhabe werden vor allem vor Ort erlebt. Seniorenpolitische Mitwirkung besitzt aber zwei Seiten: Erstens setzt sie voraus, dass die älteren Menschen tatsächlich bereit sind, sich politisch einzubringen, zweitens muss seitens der Politik und des Gemeinwesens ein Interesse daran bestehen, die Älteren zu beteiligen. Jetzt setze ich kurz meinen Demokratieministerinnen-Hut auf. Wir haben als Demokratieministerium das Thema Bürgerbeteiligung gestärkt. Wir haben den ersten landesweiten Bürgerrat zum Thema Corona auf den Weg gebracht. Dabei waren 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Sachsens, 25 Männer, 25 Frauen. Diese waren aus allen Altersschichten. Es macht so einen Bürgerrat aus, dass über die Generationen hinweg Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und aus unterschiedlichen Regionen beteiligt sind. Wir haben die Kommunen bestärkt und unterstützt, genau solche Bürgerbeteiligungsprojekte vor Ort auf den Weg zu bringen, um die konkreten Interessen vor Ort einzusammeln und eine Möglichkeit der generationenübergreifenden Beteiligung zu geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt trage ich wieder den Petra-Köpping-Hut. Aus Sicht der Staatsregierung kann eine Zustimmung zum heute hier vorliegenden Gesetzentwurf nicht unterstützt und empfohlen werden. Warum? Weil das Gesetz in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. 2017 wurde die Sächsische Landkreisordnung und die Sächsische Gemeindeordnung bereits dahingehend geändert, dass eine Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren ermöglicht wird. Dazu sind im Gesetzentwurf mehrere zusätzliche Strukturen und Gremien mit teils unklarer Aufgabenabgrenzung vorgesehen. Die daraus resultierenden Mehrkosten – das ist schon von Frau Kuge benannt worden – sind im Gesetz nicht beziffert. Damit trägt der vorliegende Gesetzentwurf nicht zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren in Sachsen bei, und zwar weder qualitativ noch quantitativ. Dem stehen Fortschritte in der Seniorenpolitik im Freistaat gegenüber. Auf kommunaler Ebene sind die seniorenpolitischen Strukturen im Jahr 2024 besser etabliert. Auf Landesebene stehen mehrere Vorhaben des Sozialministeriums zu Buche, nicht nur die bereits erwähnte Befragung der über 60-Jährigen, deren Ergebnisse wohl im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden. Die Funktion der Seniorenbeauftragten wurde gestärkt. Übrigens war Sachsen – das habe ich vorhin noch einmal nachgeschlagen – 2005 das erste Bundesland, das überhaupt diesen Seniorenbeauftragten bzw. diese Seniorenbeauftragte als Funktion, als Amt eingeführt hat. 2020 hat das Sozialministerium in dieser Legislaturperiode erstmals eine Stabsstelle für Seniorenpolitik eingerichtet. Außerdem fördert das SMS mit Landesmitteln die Landesseniorenvertretung für Sachsen. 2024 erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte erstmals eine Kommunalpauschale für seniorenpolitische Arbeit. Das SMS hat im März 2023 ein umfassendes Gutachten zu den Lebenslagen älterer Menschen in Sachsen veröffentlicht. Und last but not least ist unter Federführung des SMS eine ressortübergreifende seniorenpolitische Handlungsstrategie erarbeitet worden, auf die sich das Kabinett im April verständigt hat. Mit diesen Maßnahmen tragen wir als Staatsregierung zum Zusammenhalt zwischen den Generationen bei. Dieser ist eine ganz wichtige Voraussetzung für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE, und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen, Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz, Drucksache 7/15080, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf blockweise abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, machen wir das so. – Wir stimmen ab über folgende Bestandteile: Überschrift; Abschnitt 1, Grundsätze; Abschnitt 2, Vertretung der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene; Abschnitt 3, die oder der Sächsische Landesseniorenbeauftragte; Abschnitt 4, Kommunale Seniorenvertretungen, Seniorenbeiräte der Städte und Gemeinden, Kommunale Seniorenbeauftragte; Abschnitt 5, Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten; Inhaltsverzeichnis. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/15138, Drucksache 7/16572, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Dann die Reihenfolge in der ersten Rednerrunde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Wähner. Bitte schön.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben die Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Personalvertretungen haben eine wichtige Aufgabe: Sie vertreten die Interessen der Belegschaft bei ihren Arbeitgebern und sorgen dafür, dass es gute Arbeitsbedingungen gibt. Jeder Arbeitgeber hat, denke ich, ein Interesse daran, eine zufriedene Belegschaft zu haben. Trotzdem bedarf es für die Personalvertretung entsprechende gesetzliche Grundlagen. Dieser Sache waren wir uns bewusst, auch als Koalition; deswegen war es auch Gegenstand im Koalitionsvertrag, dass wir das Personalvertretungsgesetz novellieren. Man befindet sich hier in einem Spannungsfeld: Man hat zum einen die Interessenvertretung des Personals, aber auch die Aufgaben und die Herausforderungen, die ein Arbeitgeber hat. Man bewegt sich da in einem Spannungsfeld. Wenn man an dieser Stelle auch gern über Bürokratie redet, so ist es in meinen Augen die Nagelprobe, wenn man solche Gesetze novelliert, genau im Blick zu haben, wie hoch man Maßgaben festsetzt; denn am Ende besteht immer die Herausforderung, dass der Arbeitgeber diese Punkte auch erfüllen muss. Wir haben das ganz deutlich bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss gemerkt, hier lagen die Sichtweisen durchaus weit auseinander. Die Vertreter der Gewerkschaften hätten gern noch mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung gewollt und haben auch Vorschläge unterbreitet. Doch gerade die Vertreter der Arbeitgeberseite – auch wir selbst als Freistaat sind ein großer Arbeitgeber mit jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport 80 000 Bediensteten; doch hier war vor allem die kommunale Seite vertreten – machten ganz deutlich, wo dabei Herausforderungen liegen. Uns als CDU war es ganz wichtig, die Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit im Blick zu behalten. Man brachte auch gute Beispiele aus der Verwaltungspraxis, bei denen es gut oder nicht so gut funktioniert hat. Vor diesem Hintergrund gab es durchaus eine große Diskussion, die wir zu diesem Gesetzentwurf auch in der Koalition hatten. Ich denke, wir sind am Ende zu einem guten Gesetzentwurf, zu einem guten Kompromiss gekommen. Es gibt eine maßvolle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretungen. Beispielhaft sei gesagt, dass die Beteiligung der Personalvertretung jetzt vor dem Erlass von Regelungen für das Homeoffice notwendig ist. Ich denke, hier muss man auch dem Wandel der Zeit Rechnung tragen. Die Arbeitswelt verändert sich, die Heimarbeit wird stärker in den Blick genommen. Deswegen haben wir das auch unter die Mitbestimmung gestellt. Des Weiteren wurden die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in die Mitbestimmung aufgenommen und konkrete Mitbestimmungstatbestände konkretisiert. Insgesamt haben wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die eigentlich Grundsatz sein sollte, im Gesetz noch etwas stärker thematisiert bzw. herausgearbeitet. Ebenso ist die Verlängerung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen um sechs Monate Bestandteil des neuen Gesetzentwurfs. Großteils wurde das Gesetz bereits auf Regierungsseite vorberaten, wir haben es hier noch einmal intensiv diskutiert. Im Großen und Ganzen wurden im Rahmen der parlamentarischen Behandlung aber nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Wir haben die Beibehaltung des Stimmrechts der Jugend- und Auszubildendenvertretungen noch mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss aufgenommen. Wir tragen weitestgehend den Regierungsentwurf, der auf Staatsregierungsseite erarbeitet wurde, mit. Ich denke, es ist eine positive, maßvolle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts. Ich bitte deshalb um entsprechende Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDU sprach Kollege Wähner. Jetzt hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, diesbezüglich zu sprechen. – Da besteht offenbar kein Bedarf. Dann übergebe ich weiter an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Schultze. Bitte schön, Herr Kollege.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! Wir haben hier – wir wollen das auch sehr kurz halten – einen Gesetzentwurf zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz vor uns liegen. Diejenigen von Ihnen, die in der Anhörung dabei waren, werden gespürt haben, dass es durchaus sehr unterschiedliche Herangehensweisen an das Gesetz und unterschiedliche Erwartungen gegeben hat. Lassen wir einmal jenen Teil des Gesetzes heraus, der einfach nur dafür da ist, an rechtliche Normen anzupassen. Hier sind wir uns wahrscheinlich ziemlich einig gewesen. Aber spätestens an dem Punkt, an dem wir darüber diskutiert haben, wie weit Personalvertretung eigentlich tatsächlich gehen soll, welche Rechte sie haben soll, merkte man schon sehr deutlich den Unterschied. Der Kollege von der CDU hat ja gerade deutlich gemacht, dass ihm Mitbestimmung zwar nicht unwichtig ist, aber natürlich in den entsprechenden Schranken – was vielleicht auch seiner parteipolitischen Zugehörigkeit geschuldet ist – eingerichtet werden muss. Wir hingegen konnten und können uns natürlich vorstellen, dass Personalvertretungen bestimmte, auch von Gewerkschaften immer wieder geforderte weitergehende Rechte erhalten. Es geht um den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es geht ja nicht um irgendjemanden, sondern es geht natürlich gerade im Personalvertretungsgesetz um Menschen, die sehr intensiv zur Gestaltung dieses Landes beitragen und auf die wir uns an vielen Stellen auch verlassen. DIE LINKE war nach der Anhörung und nach dem Änderungsantrag innerhalb des Ausschusses mit einem Punkt zufrieden, nämlich dass ein Fehler ausgebessert wurde; das kann man an dieser Stelle ja vielleicht einmal deutlich sagen. Es geht um den Fehler, dass man aus irgendeinem Grund – man sagt: es war Zufall; das sollte man halten, wie man will – die Jugend- und Auszubildendenvertretungen plötzlich aus einigen Gremien herausgekegelt hatte. Diese sind wieder hineingekommen; das ist eine sehr kluge Entscheidung. Ich glaube, gerade die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind an dieser Stelle ein sehr wichtiger Teil. Aber es gibt drei Punkte – damit würde ich auch unsere drei Änderungsanträge hier einbringen –, die wir eigentlich nicht verstehen. Ich sage einmal ganz offen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist heute die fast letzte reguläre Sitzung des Sächsischen Landtags in dieser Legislaturperiode. Wir haben heute früh eine Regierungserklärung gehört. Wir alle sind kurz davor, am 1. September einen neuen Landtag zu wählen. Vielleicht ist das jetzt der Zeitpunkt, an dem Erklärungen, die lauten: „Wir würden das ja alles machen, aber …!“ oder „Dem würden wir gerne zustimmen, aber…“ oder „Die Koalition hat uns sozusagen nicht ermöglicht, zuzustimmen!“ einmal hinweggeschoben werden sollten. Vielleicht sollten wir einfach darüber nachdenken, ob – damit komme ich zum ersten Änderungsantrag – wir, wie das auf europäischer Ebene, selbst auf Bundesebene diskutiert wird, den Begriff Rasse endlich aus unseren Gesetzgebungen herausnehmen. Wir sollten diesen Unfug durch eine andere Formulierung ersetzen, also den Rassebegriff streichen. Ich habe bei der Einbringung unseres Antrags im Ausschuss gehört, dass die CDU dies nicht wollte, dass sie das gern so belassen will. Ich glaube aber und bin fest davon überzeugt, dass gerade die GRÜNEN und die SPD an dieser Stelle eigentlich problemlos folgen könnten. Zum zweiten Antrag, den ich einbringen möchte: Man sollte nicht darüber diskutieren, ob man per Antrag die Personalvertretung dabeihaben müsste, sondern wenn es um Einstellungen geht, dann soll die Personalvertretung beteiligt werden. Gerade Menschen in befristeten Verhältnissen überlegen sich bei der Ansage „Möchtest du, dass die Personalvertretung dabei ist?“ Vielleicht, ob es klug ist, dass Menschen jetzt gegen den Arbeitgeber noch eine zweite Kraft in den Raum hineinholt. Das könnte zu einer Situation führen, die ausgesprochen unangenehm ist. Deshalb, glaube ich, kann man das als Gesetzgeber einfach regeln und sagen: Dort, wo es um Einstellungen und um Verträge geht, ist die Personalvertretung dabei – Punkt. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, warum das gerade aufseiten der Sozialdemokratie ein Problem sein sollte. Also wäre auch dies ein Aspekt, dem man heute zustimmen könnte. Ein anderer Punkt – der ist mir wirklich wichtig – ist eine eigene Personalvertretung für die studentischen Hilfskräfte. Wir haben hier eine Anhörung erlebt, wie wir sie seit Langem nicht mehr gehabt haben, als es darum ging, was an fachlichen Vorschlägen, insbesondere von den Studierenden, vorgelegt worden ist. Sie haben drei Modelle vorgelegt. Sie hatten mit uns im Vorfeld versucht zu diskutieren. Sie haben Hinweise gegeben und sogar Kompromisse in einer Anhörung angeboten und gesagt, Sie würden an dieser Stelle nicht so weit gehen. Aber sie haben auch sehr deutlich erklärt, warum die normalen Personalvertretungen für studentische Mitarbeitende nicht geeignet sind. Deswegen, so glaube ich, hätten wir diesen Sprung machen müssen. Wir hätten diesen Sprung machen und sagen müssen: Lasst uns studentischen Mitarbeitenden eine eigene Vertretung geben, die speziell für sie organisiert ist. Das ist kein Aufbau von zusätzlicher Bürokratie, sondern das ist ein Abbau von Bürokratie; denn das verkürzt die Wege. Es führt dazu, dass diejenigen, die wirklich bei dem Thema Expertinnen und Experten sind, miteinander diskutieren können und Dritte sich nicht einarbeiten müssen in eine Problemlage, die sie normalerweise nicht haben. Auch deshalb kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Menschen, die verbal sehr dicht an den Studierenden dran sind – beispielsweise meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD oder der GRÜNEN –, hier herausgehen und sagen: Wir wollten der CDU den Gefallen tun und die Mitarbeitervertreter von Studierenden nicht einführen. (Abg. Albrecht Pallas, SPD: Das habe ich nicht gesagt, Herr Schultze!) – Das behaupte ich doch gar nicht. Sie können unserem Änderungsantrag auch einfach folgen. (Albrecht Pallas, SPD: Sie haben mich falsch zitiert!) – Ich zitiere Sie ja gar nicht. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass – – (Weitere Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Aber Herr Pallas! Ich weiß ja, dass Sie dafür sind. Ich weiß sogar, dass Sie deutlich gesagt haben, dass Sie eine solche Vertretung haben wollen. Ich bin davon überzeugt, dass es in den Genen der Sozialdemokratie steckt, dass Sie Studierenden-Mitarbeitervertretungen wollen. Davon bin ich zutiefst überzeugt; da sind wir uns unglaublich einig. Wir legen Ihnen heute ein Änderungsantrag vor, mit dem Sie das machen können. (Zuruf von der SPD) Genau das ist ja mein Punkt, den diese Mehrheiten vielleicht heute, vielleicht in dieser Plenarsitzung, bewerkstelligen können. Springen Sie einfach einmal über Ihren Schatten und schauen Sie, was passiert. (Zurufe von der SPD und den LINKEN) Was soll denn passieren, wenn Sie an dieser Stelle sagen: „Jetzt stimmen wir zu“? Vielleicht stimmen Sie zumindest symbolisch zu, um zu zeigen, dass die CDU am Ende nicht jede Stimme zu jedem Preis erhält. Ich würde mir wünschen, dass Sie diesen drei Dingen, bei denen Sie gesagt haben, das würden Sie auch so machen, heute zumindest Ihre Zustimmung erteilen. Ich habe ja noch gar nicht von Mehrheiten gesprochen, sondern nur von Zustimmung. Es ist schon etwas anderes, ob man nur zustimmt oder ob man Mehrheiten organisiert. – Ich bedanke mich, und ich hoffe darauf, dass es in Ihrem Sinne ist. Lassen Sie mich noch diesen einen Schluss ziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es war schön, zehn Jahre im Sächsischen Landtag gewesen zu sein. Ich danke allen, mit denen wir gut zusammengearbeitet haben, bei allen demokratischen Parteien. Und lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen – ich riskiere gern den Ordnungsruf, falls ich ihn jetzt dafür bekomme –: Ich hoffe, von den Faschisten hier drüben auf der rechten Seite werden so wenige wie möglich im nächsten Landtag sitzen und die Wählerinnen und Wähler werden dafür sorgen, indem sie ihre Wahl jetzt sozusagen korrigieren. Danke, liebe Demokratinnen und Demokraten, dass Sie mit mir zusammengearbeitet haben! Danke, dass ich hier sein durfte – auf Wiedersehen! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Sebastian Wippel AfD

Wir werden uns trotzdem noch sehen, Herr Schultze, keine Sorge!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollege Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes nehmen wir eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Personalvertretung vor. Sie sind in Summe ein wichtiger Schritt in Transformationsprozessen innerbehördlicher Beteiligungsrechte. Der Ausbau von Mitbestimmungsbefugnissen innerhalb des öffentlichen Dienstes ist dabei stets kein Selbstzweck, sondern Teil der Wertschätzung der Bediensteten und ein wichtiges Puzzlestück bei der Sicherung von Fachkräften im öffentlichen Dienst. Sie wissen: Der Freistaat steht bei der Gewinnung von Fachkräften nicht nur mit anderen Ländern und dem Bund in Konkurrenzkampf, sondern auch mit der freien Wirtschaft um das knappe, gut ausgebildete Personal. Genauso ist Mitbestimmung in großen Betrieben mittlerweile ein Punkt, mit dem teilweise auch aktiv geworben wird. Eine starke Personalvertretung ist auch in der Werbung ein starkes Pfund für den öffentlichen Dienst. Eine starke Personalvertretung ist Garant für gute Arbeitsbedingungen und kann zum Teil auch deren Verschlechterung entgegentreten. Ebenso ist eine gute Personalvertretung für den Freistaat Sachsen stets ein Stimmungsseismograf der Beschäftigten und somit ein verlässliches Instrument für eine Partnerschaft zwischen den Bediensteten und dem Dienstherrn. Gerade im öffentlichen Dienst soll das Arbeitsumfeld nicht über den Rücken der Beschäftigten hinweg, sondern mit ihnen gemeinschaftlich gestaltet werden. Der Ausbau von Befugnissen bei der Mitbestimmung würdigt daher nicht nur die Arbeit zehntausender Beschäftigter, sondern ist auch ein Wegbereiter eines handlungsweisenden und handlungsfähigen zukunftszugewandten Freistaates. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein zukunftsgewandtes Sachsen ist offen, tolerant und vielfältig. Dieses Sachsen muss sich auch endlich in unserer Verwaltung stärker widerspiegeln. Nur so lassen sich Fachkräfte auch aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern gewinnen. Insoweit ist es äußerst bedenklich, dass ausländische Fachkräfte immer wieder Diskriminierungserfahrungen machen. Umso erfreulicher finde ich es, dass die Personalvertretungen zukünftig auch die Aufgabe haben, die berufliche Entwicklung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu fördern und voranzutreiben. Eine sich in der Verwaltungsstruktur widerspiegelnde Vielfalt der Bevölkerung strahlt auch auf die Gesellschaft aus. Deswegen ist dieser Punkt essenziell. Ein zukunftszugewandtes Sachsen ist auch ein digitales Sachsen. Auf der Ebene des Bundes stellt das Onlinezugangsgesetz entscheidende Weichen für eine geänderte Verwaltungsstruktur. Auch in Sachsen nutzen wir im Rahmen unserer Kompetenz die bestehenden Möglichkeiten. Durch die Gesetzesänderung macht sich dies beim Personalrat zukünftig sowohl in der Arbeitsweise als auch bei der Mitbestimmung selbst bemerkbar. In Zukunft ist die audiovisuelle Zuschaltung zu Personalratssitzungen möglich, und der Personalrat kann rechtswirksam elektronisch kommunizieren. Zeitgleich kann er in Fragen des Digitalen mehr und stärker mitbestimmen als bisher – Stichwort: Telearbeit, wenngleich dieses Wort mittlerweile genauso attraktiv wie das Wort „Faxgerät“ klingen dürfte und irgendwann einmal angepasst werden sollte. Ein zukunftsgewandtes Sachsen ist auch ein familienfreundliches Sachsen. Wir wissen, dass gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Argument für den öffentlichen Dienst darstellt. Hier darf die Personalvertretung in Zukunft bei der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder bei der Gewährung von Sonderurlaub aus familiären Gründen mitbestimmen und so eine familienfreundliche Verwaltung stärker mit prägen. Das heute zu verabschiedende Gesetz ist mit Blick auf die vielen Wünsche von Gewerkschaften und Personalvertretungen sicherlich noch optimierbar; aber es ist ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung der Mitbestimmung und damit auch ein wichtiges Signal an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben innerhalb der Koalition bei der näheren Ausgestaltung des Personalvertretungsgesetzes hier im Hohen Haus intensiv miteinander gerungen, und wir waren uns bei vielen Punkten nicht einig. Das wichtige Thema der studentischen Mitbestimmung bleibt weiter unbearbeitet. Insoweit, Herr Kollege Schultze, haben Sie vollkommen recht – aber nicht deswegen, weil wir – zumindest in Teilen der Koalition – nicht die Dringlichkeit erkannt haben, mit der zu handeln ist; denn es ist ganz klar: Mit Blick auf die teils prekären Arbeitsverhältnisse tausender studentischer Beschäftigter in Sachsen braucht es auch aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN definitiv eine stärkere Mitbestimmung. Doch leider konnten wir uns innerhalb der Koalition nicht einmal auf einen minimalen Weg verständigen. Selbst wenn man so etwas wie studentische Personalräte offenbar in Teilen dieser Koalition für Teufelszeug hält, wäre es ohne Probleme möglich gewesen, über alternative Modelle oder Wege dorthin zu diskutieren. Wir BÜNDNISGRÜNE und auch die SPD – das weiß ich – waren in diesem Punkt sehr offen und sehr kompromissbereit. Ich finde, es ist ein Stück weit ein Versagen dieser Koalition, dass wir hier und heute stehen, weil einer der Koalitionspartner nicht wollte, und allen studentischen Beschäftigten im Freistaat Sachsen sagen müssen: Das werden wir in die nächste Legislaturperiode vertagen müssen. Aber gut – vielleicht ist es für den einen oder anderen mit Blick auf die anstehenden Wahlen am 01.09. auch ein interessanter Entscheidungshinweis; aber das muss jeder selbst wissen. Gleiches gilt für die Streichung der Ausnahme der Mitbestimmungstatbestände der Personalräte bei der Einstellung und Abordnung von Lehrkräften. Auch das ist ein bedeutendes Thema, von dem wir wissen, dass insbesondere die örtlichen Personalräte sehr gut vertraut sind mit den Situationen und Ausnahmetatbeständen, die aus unserer Sicht größtenteils keinen Sinn mehr ergeben. Aber auch hier sind wir leider in dieser Koalition gegen eine Wand gelaufen. Herr Kollege Schultze, nun komme ich auf Ihr Argument zu sprechen, wir könnten dennoch symbolisch zustimmen: Über das Stöckchen, das Sie jetzt hier hinhalten, könnte man einfach springen. Aber bei aller Liebe: Das ist natürlich die typische Herangehensweise der Opposition, dass Sie das jetzt fordern müssen. Das hätte ich genauso gemacht; von daher ist das auch vollkommen in Ordnung. Mit Hinblick auf das restliche Programm auf dieser Tagesordnung, bei dem ich erwarte, dass die CDU bei den anderen Gesetzentwürfen, über die wir heute noch abstimmen, genauso treu dahintersteht – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Dann stimmen Sie morgen also unserem Änderungsantrag zu, ja?) – Über dieses Angebot werde ich einmal nachdenken. (Heiterkeit bei den LINKEN und bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir werden sehen. Das ist natürlich immer auch von der Debatte abhängig; denn wir arbeiten sachorientiert bei der Frage, wie wir hier mit Anträgen umgehen. Schlussendlich könnte man natürlich diesen Weg gehen, aber das Gesetz würde am Ende keine Mehrheit finden, wenn dieser Änderungsantrag darin steht; das vergessen Sie nämlich auch. Den Änderungsantrag zu gewinnen ist das eine, bloß dann kippt das ganze Gesetz, weil ich dann ahne, dass die CDU nicht mehr zustimmt. Das will ich bei aller Dringlichkeit der Bearbeitung des Anliegens studentischer Personalräte und Personalrätinnen sagen: Ein Personalvertretungsgesetz, mit dem die Gewerkschaften und die Personalräte selbst durchaus an vielen Punkten zufrieden sind und die das fordern, deswegen dann in der heutigen Sitzung gänzlich zu kippen, das halte ich dann auch für gewagt, und das müssten Sie dann mal auch Ihren Freundinnen und Freunden in den einschlägigen Gewerkschaften erklären. Das ist nicht zielführend. Kurzum, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und zur Ablehnung der Änderungsanträge. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz schön bedenklich, wie verhalten, zögerlich, ängstlich, ja fast ablehnend sich die CDU gegenüber Mitbestimmung äußert. Dabei nehmen Mitglieder Ihrer Fraktion durchaus in Anspruch, Väter der Sächsischen Verfassung zu sein. Da will ich Ihnen einmal Artikel 26 der Sächsischen Verfassung ins Bewusstsein rufen. Darin ist zu lesen: „Artikel 26, Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen: In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.“ Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1976 gesagt – der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat das vor 24 Jahren bestätigt –: „Das Recht auf Mitbestimmung ist Ausdruck des in der Verfassung normierten Sozialstaatsprinzips sowie Instrument zum Schutz und zur Verwirklichung der Grundrechte der Beschäftigten im Arbeitsleben.“ Auf die Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsrechts haben wir uns in diesem Geiste im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns sind die sächsischen Bediensteten ein Rückgrat der Demokratie in diesem Freistaat – dann müssen sie unsere Demokratie auch innerhalb des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Mitbestimmung erfahren. Mitbestimmung bedeutet für uns als SPD, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, die es in diesen herausfordernden Zeiten braucht, damit Beschäftigte motiviert sind und gute Arbeit leisten, egal, ob in den Behörden, in Schulen, Hochschulen oder Kitas, egal, ob in den Kommunen oder in der Verwaltung des Freistaates Sachsen. Wir stehen als Sozialdemokratie für die vorgelegte Novelle, auch wenn sich nicht alle der guten und richtigen gewerkschaftlichen Forderungen darin wiederfinden. Diese Reform des Personalvertretungsgesetzes stärkt aber die Mitbestimmung des öffentlichen Dienstes in Sachsen, vor allem in der Breite des öffentlichen Dienstes in Land und Kommunen. So wird die Ausübung von Mitbestimmung konkret erleichtert, zum Beispiel durch das Nachzeichnen beruflicher Entwicklungen bei freigestellten Personalvertretern und Personalratsmitgliedern, die Stärkung von Personalräten wiederum durch Vorstände in größeren Dienststellen und Zwei-Personen-Personalräte in kleinen Dienststellen. Wir zeichnen auch die Entwicklung der Digitalisierung nach und erleichtern die Arbeit der Personalräte, indem Sitzungen und Sprechstunden nun auch virtuell stattfinden können und Personalräte bei der Ausgestaltung von Homeoffice beteiligt werden müssen. Die Novelle umfasst viele Verbesserungen, aber sie werden mittelfristig nicht reichen. Wir sind mitten in enormen Wandlungsprozessen, auch im öffentlichen Dienst. Die Verwaltung dieses Freistaates wird sich Herausforderungen des Fachkräftemangels, großer altersbedingter Personalabgänge, Krisen, schwierigen Haushaltsentwicklungen und vielem anderen stellen müssen. Als Sozialdemokratie wollen wir diese Aufgaben mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen meistern oder, wie die frühere Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Andrea Nahles es sagte: „Nur gemeinsam können wir den Wandel gestalten, ohne Mitbestimmung wird es nicht funktionieren.“ Leider – so muss ich konstatieren – war am Ende dieser Legislaturperiode mit der CDU-Fraktion kein Weg zu finden, weitere wichtige und notwendige Änderungen vorzunehmen, wie wir sie unter anderem in der Anhörung im Innenausschuss gehört hatten. Der Gestaltungswille unseres Koalitionspartners hatte sich gefühlt bereits ins Negative verkehrt. Glücklicherweise konnten die SPDVertreterinnen und –Vertreter in der Staatsregierung schon erreichen, dass zahlreiche Forderungen der Beschäftigten und der Gewerkschaften in den Gesetzentwurf aufgenommen werden konnten. Aber gerade im Schulbereich und bei studentischer Mitbestimmung sind aus SPD-Sicht noch Lücken zu schließen. Bei diesen Themen kamen wir trotz Alternativ- und Kompromissvorschlägen unsererseits aus den genannten Gründen leider nicht voran. Sehr geehrter Kollege Schultze, Sie hatten vorhin zu Recht auf die Anhörung hingewiesen. Ich finde auch Ihren Vorschlag, dass wir doch einmal plötzlich unser Abstimmungsverhalten in anderen Strukturen zeigen könnten, ganz charmant. Nur: Rechnen können wir, glaube ich, beide. Ich glaube nicht, dass wir, wenn GRÜNE und SPD Ihrem Änderungsantrag zustimmen würden, eine Mehrheit dafür bekommen würden. Mit Verlaub, diese Art von Symbolpolitik bringt uns hier auch nicht weiter. Aber wenn Sie es so wollen: Als SPD sind wir dafür, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Wir sind dafür, im Schulbereich Verbesserungen herbeizuführen. Nur müssen wir auch mit konkreten Mehrheiten arbeiten. Ich danke für Ihr Verständnis. Die fehlende Umsetzung von mehr studentischer Mitbestimmung ist für die Gewerkschaftsjugenden, aber auch für die SPD-Fraktion eine besonders schmerzhafte Fehlstelle dieser Novelle. Das heißt für uns ganz klar: Die nächste Novelle des Personalvertretungsgesetzes wird und muss kommen. Als SPD werden wir dann den Fokus auf die Gruppen legen, die bei der Mitbestimmung bislang weitgehend eingeschränkt sind. Das betrifft insbesondere den Schul-, den Hochschulbereich, aber auch die Polizei. Ein ganz besonderes Projekt wird dabei die Einführung einer studentischen Mitbestimmung sein. Unterm Strich ist diese Novelle des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes eine ordentliche, aber moderate Fortentwicklung und vor allem ein Bekenntnis zur Mitbestimmung, hinter das dann niemand zurückkann, der diesem Gesetz zugestimmt hat. Mein besonderer Dank für das Engagement und den kollegialen Austausch geht an den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Sächsischen Beamtenbund, die GEW, Verdi, die DGB- sowie GEW-Jugenden und die Gewerkschaft der Polizei, aber auch an die vielen anderen gewerkschaftlichen Vertreter(innen), Personalrät(inn)e(n) und Beschäftigte, mit denen wir zu diesem Gesetz in Kontakt stehen. Als SPD-Fraktion werden wir dem Personalvertretungsgesetz selbstverständlich zustimmen. Ich hoffe auch auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

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Armin Schuster

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das sächsische Innenministerium hat knapp 94 % der Aufträge aus dem Koalitionsvertrag final umgesetzt und dabei 100 % der Gesetzesaufträge umgesetzt; auch die, die wir heute in zweiter Lesung noch beraten werden und das Hohe Haus hoffentlich beschließen wird. Bei den politisch unterschiedlichen Positionen dieser Koalition hätte man das per se sicher nicht erwartet. Heute beschließen wir hoffentlich Gesetze, die von vornherein auf Schwierigkeiten stoßen, jetzt zum Beispiel das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Dieses Gesetz unterstützt das zentrale Verhaltensgebot: Dienststellen und Personalvertretungen wirken vertrauensvoll zusammen, zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir – erstens – die Rechtsgrundlagen für eine sinnvolle und rechtssichere Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien: Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, die Online-Kommunikation insgesamt sind jetzt technisch, rechtlich und vor allem datenschutzrechtlich auf sichere Basis gestellt. Zweitens stärken wir die Position der Personalvertretungen: a) Sie können künftig zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Smart-Working, mobilem Arbeiten, mitbestimmen oder b) bei der Auswahl von Beamtinnen und Beamten für die Zulassung zum Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe und für die Zulassung zur Qualifizierung für das Beförderungsamt A14 mitbestimmen. c) Beginn und Ende der Amtszeiten werden für alle Personalvertretungen einheitlich festgestellt. Das schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. d) Wir stärken auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen und erleichtern die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahllisten. Drittens verbessern wir die Verfahrensrechte. Machen die Personalvertretungen von ihrem Initiativrecht Gebrauch, steht ihnen künftig nach 30 Arbeitstagen ein Erörterungsrecht mit der Dienststelle zu, wenn die Dienststelle bis dahin nicht reagiert hat. Es ist gesellschaftlich ein wichtiges Signal, dass Personalvertretungen nunmehr auch die berufliche Entwicklung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund fördern können. Viertens verbessern wir die Selbstorganisationsrechte der Personalvertretungen. Es ist jetzt möglich, in größeren Dienststellen die Zahl der Mitglieder des Vorstands zu erweitern, den Vorsitz der Ausschüsse in der eigenen Geschäftsordnung zu regeln oder Freistellungen flexibler zu gestalten. Die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes ist nicht mehr auf drei Personen festgelegt, sondern kann erhöht werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Wahlvorstand übergangsweise auch die Aufgaben und Befugnisse eines Personalrats wahrnehmen soll. Die Tätigkeit der Personalvertretungen und der besonderen Vertretungen haben wir erstmals auf eine klare datenschutzrechtliche Grundlage gestellt. Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Dienststelle. Die Verantwortungsbereiche zwischen Dienststelle und Personalvertretung sind damit klar definiert. Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf rüstet die Dienststellen und Personalvertretungen für die kommenden Aufgaben gut aus und setzt sie in die Lage, das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Dienstaufgaben gut und solide umzusetzen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Gibt es weiteren Redebedarf? – Da dem nicht so ist, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 7/15138, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16572, ab. Es liegen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges abstimmen. Bevor ich die Drucksachennummern vorlese, frage ich, ob wir über diese Änderungsanträge im Block abstimmen können oder ob Einzelabstimmung gewünscht ist. – Im Block. Ich nenne die Drucksachennummern der Änderungsanträge: 7/16649, 7/16650, 7/16651. Diese wurden meines Erachtens bereits eingebracht. Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen zu den Änderungsanträgen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diese Änderungsanträge im Block ab. Wer diesen Änderungsanträgen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Änderungsanträgen nicht zugestimmt worden. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 2 Weitere Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes Drucksache 7/15174, Drucksache 7/16573, für Energie, Klimaschutz, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn von Breitenbuch, ob er das Wort wünscht. – Er wünscht das Wort nicht. Damit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Hein von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

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René Hein AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! „Es erben sich Gesetz‘ und Rechte wie eine ew‘ge Krankheit fort […]“ – Zitat von Johann Wolfgang von Goethe, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Boah!) dessen Herz des Öfteren geschwind zu Pferde schlug, ebenso wie die Herzen von 160 000 Reitern und Pferdesportlern in Sachsen. In einer Zeit, in der nicht wenige ihr Leben, ihren Alltag als politisch überreguliert wahrnehmen, sind diese über 200 Jahre alten Worte aktueller denn je. Warum den Reitern in Sachsen nicht erlauben, was sie in anderen Bundesländern dürfen? Warum Reitern nicht das gleiche Recht wie beispielsweise Mountainbikern einräumen? Sachsen ist ein Land mit viel Pferdetradition, vielen internationalen Erfolgen und einem sehr modernen Verbandswesen. Beim Reitrecht ist Sachsen leider Gottes hinterwäldlerisch und kleingeistig. Nur hier, in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein werden Jahr 2025, und Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist den Bestandteilen zustimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 7/15138, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs für den Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft Reiter auf spezielle Reitwege verwiesen. Alle anderen Flächenländer haben das Reitwegegebot aus gutem Grund abgeschafft. Zugegebenermaßen waren auch wir anfangs skeptisch, denn eines war und ist uns klar: Wir machen kein Gesetz, das die Waldeigentümer belastet, deshalb haben wir es kritisch geprüft. Konflikte mit anderen Waldbesuchern sind eher selten und die Waldschäden sind mit 8 000 Euro pro Jahr auf Waldwegen moderat. Bekanntlich lässt sich das Gute noch verbessern. Keine oder weniger Interessenkonflikte und keine oder noch weniger Reitschäden müssen das Ziel sein. Das ist die Motivation des Gesetzentwurfs. Und genau das sind die Erfahrungen aus den Bundesländern, die das Reitwegegebot abgeschafft haben. Zuletzt hat das der Freistaat Thüringen im Jahr 2019 getan. Seitdem – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Aber die AfD hat dagegen gestimmt! – Gelächter bei den LINKEN) – Das ist richtig. Ich bedanke mich bei Herrn Böhme für den Einwurf. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind eben aufmerksam!) Das ist das Stichwort, das ich gern aufnehme, weil: Natürlich haben sie dagegen gestimmt, (Sören Voigt, CDU: Was heißt „natürlich“?) aber nicht wegen des Teils der Reitwege, sondern weil dort noch Windkraft im Wald und massiver Schalenwildabschuss gefordert wurde. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Deswegen war das Gesetz, weil es eine Art Huckepackgesetz ist, als solches für die Thüringer nicht zustimmungsfähig. (Marco Böhme, DIE LINKE: Zu den Reitwegen wird gesprochen, deswegen abgelehnt! – Weitere Zurufe von den LINKEN) – Der Teil ist in diesem Fall zustimmungsfähig gewesen. Aber ich fahre fort: Und genau das sind die Erfahrungen aus den Bundesländern, die das Reitwegegebot abgeschafft haben. Zuletzt hat das der Freistaat Thüringen im Jahr 2019 getan. Seitdem sind der Landesregierung weder Konflikte noch Schäden bekannt. Die Erklärung dafür ist bestechend einfach: Man vervielfacht das Angebot und verteilt die Reitaktivitäten auf mehr Wegekilometer. Das senkt die Begegnungshäufigkeit und die Wegebelastung. Etwas zugespitzt, aber anschaulich dargestellt, könnte man Folgendes probieren: Wir leiten den gesamten Berufsverkehr von Lkw, Pkw, Radfahrern, Motorradfahrern und Fußgängern einen Tag lang zum Beispiel durch die Archivstraße und die Wilhelm-Buck-Straße. Die Reiter nehmen an der Staatskanzlei und am Umweltministerium Platz und führen Strichliste über Hupkonzerte, Knochenbrüche, Blechschäden, heruntergefahrene Gullys und Schlaglöcher. Erst durch das Reitwegegebot, dessen Absicht gut gemeint war, wurden Probleme geschaffen bzw. Bagatellen zu Problemen gemacht. Die Erkenntnisse aus anderen Bundesländern sprechen eine deutliche Sprache: je mehr Reitwegekilometer, desto weniger Schäden und Konflikte. Deshalb will kein Bundesland das Reitwegegebot zurück. Die sächsische Regierung beharrt jedoch auf dieser Regelung, die seit über 30 Jahren mit der gleichen Begründung ohne Punkt und Komma wiedergekäut wird. Jetzt freue ich mich auf die Diskussion und würde dann in einer zweiten Rederunde fortfahren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion CDU spricht nun Herr Kollege von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Regelung im Sächsischen Waldgesetz, ein gemeinsam abgestimmtes Reitwegenetz in der Region auszuweisen, bewährt sich täglich. Sachsen verfügt mit 4 000 Kilometern im Wald bereits heute über ein sehr umfangreiches Reitwegenetz. Im Offenland kommen circa 1 500 Kilometer hinzu. Die deutliche Mehrheit der Anträge auf Ausweisung eines Reitweges im Wald sind in den letzten Jahren umgesetzt worden. Das, Herr Hein, sagte Ihnen auch die Staatsregierung auf Ihre Kleine Anfrage in der Drucksache 7/13187. Schwierigkeiten bereitet hingegen der Anschluss der Waldreitwege an die landwirtschaftlichen Fluren und öffentlichen Verkehrswege, hier gibt es Verbesserungsbedarf. Darüber und auch über Lückenschlüsse im Wald sowie eventuelle Verdichtungen kann gesprochen werden. Dazu haben sich die Waldbesitzer offen und konstruktiv erklärt. Befriedigende Lösungen für die noch offenen Fragen sind für uns nur unter Beibehaltung der jetzigen gesetzlichen Regelung zu finden. Zum Grundsätzlichen: Das Eigentum und dessen Schutz ist ein besonders hochwertiges Gut. Es ist eines der in der Verfassung geschützten Grundrechte und elementarer Bestandteil des Wertekanons. Jeder weiß, dass der Eingriff in das land- und forstwirtschaftliche Eigentum bereits in vielfältiger Weise ständig stattfindet. Das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung ist nur möglich, weil die Waldbesitzer aller Eigentumsarten ihr Eigentum im Rahmen der Sozialpflichtigkeit kostenlos zur Erholung zur Verfügung stellen und schon stellen müssen. Die Waldbesitzer müssen durch das weitgehende Betretungsrecht Einschränkungen ihrer Eigentumsrechte, Vermögensverlust und Ertragseinbußen hinnehmen. Diese werden nicht entschädigt. Das ist auch Thema der Anhörung gewesen und konnte insbesondere von den Reitern nicht befriedigend beantwortet werden. Um die Belastung in Grenzen zu halten, wird durch das Sächsische Waldgesetz aber ausdrücklich ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer gefordert. Die CDU-Fraktion hat sich seit jeher dafür eingesetzt, dass in diesem Spannungsfeld die Eigentümerinteressen gewahrt bleiben. Alle Aussagen in den Bereichen Umwelt und ländlicher Raum räumen vertraglichen Regelungen und das Einvernehmen zwischen Eigentümern und Nutzern den Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen ein. Das muss auch im Bereich des Waldgesetzes und bei der Ausweisung von Reitwegen im Wald so bleiben. Alle geladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf nicht unterstützen können. Das tun auch wir nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion, Kollegin Mertsching spricht nun für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

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Antonia Mertsching Die Linke

Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir fahren fort in der Reihe unendlich zu beratender Gesetzentwürfe. Ich nehme die Kategorie „dämlichster Gesetzentwurf“ von Herrn Barth auf; für mich ist das dieses Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes oder – wie wir es in der Fraktion immer gern genannt haben – Reiten im Wald. Bisher ist es so, dass die Wege gekennzeichnet sind, auf denen man auch mit dem Pferd unterwegs sein darf. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Prinzip umgekehrt werden. Um es vorweg zu sagen: wir unterstützen eine Liberalisierung der Reitwegeregelung, wie sie bereits in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen stattgefunden hat. Dort wurden generelle Reitverbote im Wald aufgehoben. Thüringen hat die Liberalisierung unter rot-rot-grüner Regierung beschlossen – damals war die AfD übrigens vehement dagegen, unter anderem argumentierte sie damit, dass damit die Rechte der Waldeigentümer missachtet werden. Hinterwäldlerisch und kleingeistig eben, wie Sie vorhin sagten. In Hessen erfolgte die Freigabe der Waldwege bereits im Jahr 2013. Eine Erhebung 2019 hat dort ergeben, dass es zu all den vorhergesagten negativen Einflüssen – also Wegezerstörung, Störung von Wild, Konflikte mit anderen Erholungssuchenden – nicht gekommen ist. Es gab nicht mehr Konflikte als vor der Liberalisierung, aber deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Untersuchungen belegen, dass die meisten Konflikte durch fehlerhafte Interpretation oder in Unkenntnis der Reitregeln entstehen. Auch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen: Das Konfliktpotenzial ist nicht gestiegen, sondern eher gesunken. Wir sind also für die Liberalisierung der Reitwegeregelung, dennoch können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen; denn der Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht. Allein die Definition dessen, was geeignete Wege sind, erhöht doch den Bürokratieaufwuchs. Da soll dann grob abgepeilt werden oder wie? Vermutlich müsste man eine umgekehrte Regelung finden, dass das Reiten im Wald auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt ist und nur geregelt wird, wo nicht, zum Beispiel in Naturschutzgebieten. Außerdem greift Ihr Gesetzentwurf zu kurz, es fehlt das Fahren mit Gespann und das Säumen, also das Wandern mit Pferden. Die Anhörung hat gezeigt: Reiten im Wald sollte liberalisiert werden. Das bedeutet eine Hausaufgabe für die nächste Regierung, das Thema in der nächsten Legislatur anzugehen und am besten mit allen Nutzergruppen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diesen schlecht gemachten Schnellschuss inklusive einer Sondersitzung des EKULA und allem Theater drum herum hätten Sie sich und uns ersparen können. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet; fraktionslose MdL ebenfalls nicht. Die Staatsregierung – Staatsminister Günther – hat ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben. Dieser ist dann im Protokoll, das veröffentlicht wird, nachzulesen. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Ich sehe, Kollege Hein ist bereits aufgestanden und möchte noch einmal zum Waldgesetz sprechen. Bitte schön, Herr Kollege.

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René Hein AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Im Zuge unserer Tagesordnung möchte ich mich kurzfassen. Die Ausführungen von Frau Mertsching – darauf habe ich im Endeffekt schon vorher auf den Einwurf von Herrn Böhme entgegnet. Zu dem Thema handwerklich schlecht gemacht: Gut, das ist immer ein Grund, wenn man den Einbringer als solchen kritisch sieht, aber den Inhalt nicht. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Hä? Ich habe doch gesagt: Was sind denn geeignete Wege? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Gesetzentwurf lehnt sich an den Entwurf der Bayern an, dort ist es weniger handwerklich schlecht gemacht in der Hinsicht. Okay, die Bayern, ja – lassen wir das. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind aber nicht in Bayern!) Ich möchte noch einmal betonen: Es geht um eine Vereinfachung, die eigentlich jedem nutzt und dem Waldbesitzer eher übersichtlich schadet. Ich möchte noch etwas betonen: Ich persönlich komme aus einer mit Pferdeverkehr – nenne ich es mal – sehr stark frequentierten Gegend. (Unruhe bei den LINKEN –

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Rico Gebhardt Die Linke

Pferdeverkehr?) Wir haben diese Reitwege, die gibt es schon. Doch ich muss ganz ehrlich sagen: Sie sind eigentlich weder bezüglich der Struktur, noch der Pflege tragbar; denn die Waldbesitzer haben die doppelte Aufgabe. Sie müssen nicht nur die normalen Waldwege sichern und dem Besucherverkehr – Mountainbikern usw. – die Möglichkeit der Erholung geben, sondern sie müssen on top mehr oder weniger ein zusätzliches – das ist zusätzlich – Reitwegenetz unterhalten. Das Problem ist in dem Fall: Das bleibt auf der Strecke. Ich will damit sagen: In meiner Gegend, dort, wo ich unterwegs bin, in der Ecke Moritzburg, ist das Reitwegenetz kaum noch nutzbar. Es endet im Leeren, irgendwo. Kollege von Breitenbuch sprach es bereits an: Die Anbindung an landwirtschaftlich genutzte Wege ist kaum gegeben. Im Prinzip ist es eine Katastrophe und ich denke, unser Gesetz würde hierfür eine Vereinfachung und Verbesserung herbeiführen, was wir als sehr wichtig und sinnvoll ansehen. Noch eine Bemerkung zu der Sachverständigenanhörung: Selbstverständlich hatten auf die Frage von Kollegen Winkler der Bundesverband und auch – verständlicherweise – der Vertreter des Waldbesitzerverbands, Herr Kraske, im Endeffekt gesagt, dass sie das ablehnen. Aber zum Beispiel der sächsische hat gesagt: Na, was erwarten Sie denn? Es kommt von der AfD. Ist ja klar, dass Sie, Herr Winkler, das ablehnen. Es ist also eher eine politische Frage, weil es von uns kommt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das denn mit Herrn Winkler zu tun?) Ich denke, es ist wichtig, dass wir das Problem irgendwann klären und liberalisieren. Auch dieser Antrag ist eine Möglichkeit, irgendwo Bürokratie zu beseitigen und das Leben zu vereinfachen – von einer zugegebenermaßen nicht so großen, aber einer doch wichtigen Gruppe. Es gilt, hierfür eine Verbesserung herbeizuführen. Bürokratieabbau hatten wir – Wo ist er, der Ministerpräsident? Unterwegs! –; Bürokratieabbau wollten wir machen. All das wäre eine Chance gewesen, hierbei etwas zu verbessern. Trotz alledem bitte ich um Zustimmung. Und wenn nicht, gibt es dann ja vielleicht – wie oft so – einen schönen CDU-Antrag, der genau das Gleiche sagt – so ist es oft üblich – und dann eine Verbesserung herbeiführt. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hein sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen Erklärung

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Wolfram Günther

Der mit der Drucksache 7/15174 vorgelegte Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes hat die Freigabe des Reitens im Wald auf allen Straßen und dafür geeigneten Wegen zum Inhalt. Begründet wird er mit der geringen Anzahl regulierter Reitschäden in der Vergangenheit, mit einer geringen Zahl von Konflikten, der Belebung des touristischen Angebots für Reiter und der Rechtslage in anderen Bundesländern. Verwiesen wird unter anderem auf die entsprechend liberale Reitregelung im Thüringer Waldgesetz. Im Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf am 30. Mai 2024 kam keiner der Expertinnen und Experten, selbst die von der AfD-Fraktion geladenen, zu der Einschätzung, dass der vorliegende Gesetzentwurf so uneingeschränkt zu unterstützen wäre. Möglicherweise hat dies die AfD-Fraktion selbst überrascht. Unzweifelhaft ist das Reiten eine naturnahe Fortbewegungsart und hat ungeheuer viele Freunde. Erfreulicherweise entwickelt sich die Zahl der Pferde in Sachsen weiter nach oben: Ende des Jahres 2023 waren es über 36 000 Tiere. Rund 12 000 Menschen engagieren sich in Sachsen in Pferdesportvereinen. Offensichtlich bietet Sachsen Reitern und Pferden gute Bedingungen. In Thüringen liegt die Zahl der gehaltenen Pferde – übrigens bei einer ähnlich großen Waldfläche wie in Sachsen – bei rund 24 000 Tieren. Allein die Frage, auf welchen Wegen und wo im Wald geritten werden kann, ist also offensichtlich nicht entscheidend. ist „Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/15174, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Ich hatte bereits erwähnt, dass die Staatsregierung ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben hat. Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung, nachdem alle Bestandteile abgelehnt worden sind? – Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes ist ein hohes allgemeines Gut. Dies ist uns allen – denke ich – auch sehr bewusst. Es kommt deshalb darauf an, das allgemeine Betreten der ganz unterschiedlichen Waldbesucherinnen und -besucher so zu lenken, dass es möglichst konfliktfrei, also für alle erholsam erfolgen kann. Und diese Konfliktfreiheit schließt ganz ausdrücklich auch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ein, auf deren Grundstücke sich die vielen Waldbesuchenden bewegen. Die in Sachsen mit unserem Waldgesetz vor über 30 Jahren getroffene Regelung schränkt zwar das Reiten im Wald auf die dafür freigegebenen Wege ein und trägt somit der Vermeidung von Konflikten Rechnung, es verpflichtet aber auch die Forstbehörden, genügend geeignete und möglichst zusammenhängende Reitwege im Wald auszuweisen, und die Waldbesitzerinnen und -besitzer, die Ausweisung von Reitwegen zu dulden. Und dabei findet – vor Ort – eine vernünftige und sachliche Abstimmung zwischen den Reitern, den Forstbehörden und den betroffenen Waldbesitzenden statt, um die verschiedenen Interessen auszugleichen. Und dieser Weg miteinander umzugehen ist aus meiner Sicht auch weiterhin gut geeignet, ein vernünftiges Miteinander beim Ausgleich der unterschiedlichen Wünsche und Erwartungen zu finden. Aus Sicht der Staatsregierung ist der vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen. Bei Anerkenntnis der verschiedenen Interessen der Waldbesucherinnen und -besucher bedarf es einer für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragfähigen gemeinsamen Lösung, die in der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Regelung zum Reiten im Wald nicht gesehen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommt hinzu, dass aufgrund der gerade erfolgenden Novellierung des Bundeswaldgesetzes durch die Bundesregierung, eine nachfolgende Anpassung der Landeswaldgesetze zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus den bereits im Jahr 2020 begonnenen Novellierungsprozess zum Sächsischen Waldgesetz gestoppt. Der notwendige Anpassungsund Modernisierungsprozess des sächsischen Waldrechts Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über den Schutz der Drucksache 7/15266, Drucksache 7/16574, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein danke, Herr Präsident!) – Das wünscht er nicht. Somit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an Herrn Kollegen Wähner der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit“ – die Versammlungsfreiheit an sich ist bereits durch die Verfassung und das Grundgesetz garantiert, aber es bedarf gewisser Ausgestaltung und Regelung, damit dieses, wie ich denke, sehr bedeutende demokratische Grundrecht gewährleistet werden kann. Gerade in Sachsen erfreut sich dieses Grundrecht großer Beliebtheit. Dem staatlichen Schutzauftrag, die Versammlungsfreiheit gegenüber anderen Rechtsgütern abzuwägen, wollen wir mit diesem neuen Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit nachkommen. Es ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, den wir hiermit erfüllen. Uns war es als Koalitionspartner – insbesondere als CDU – wichtig, ein praxistaugliches, dem der aktuellen Rechtsprechung angepasstes, neues Gesetz zu schaffen, das insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachvollzieht. Ich denke, das ist mit dem Regierungsentwurf bereits gelungen; denn bei der Anhörung im Sächsischen Landtag gab es breite Zustimmung von den Sachverständigen zu dem Regierungsentwurf. An dieser Stelle einen Dank an die Staatsregierung, an das Innenministerium für die gute Vorarbeit. Es ist ein austariertes Gesetz, das zum einen Pflichten regelt, aber auf der anderen Seite die Rechte weiter garantiert. Im Ausfluss aus der Anhörung wurden Verbesserungen in einen Änderungsantrag eingebracht, sodass insbesondere veranstaltungsbezogene Strafrechtsnormen, die wir bisher im Versammlungsgesetz geregelt haben, jetzt ins Polizeibehördengesetz überführt werden, damit sie weiterhin gelten. Sie gelten nicht für Versammlungen; denn ist sinnvollerweise erst nach der erfolgten Novellierung des Bundeswaldgesetzes neu zu beginnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport das ist explizit im Versammlungsrecht geregelt, aber gerade für Veranstaltungen. Zum Beispiel bei Fußballspielen ist es wichtig – das wurde in der Anhörung deutlich –, dass die Ordnungskräfte dort entsprechende Regelungen haben, um dafür zu sorgen, dass Recht und Ordnung gewährleistet werden. Ebenso haben wir im Änderungsantrag die Befugnisse der Ordnungskräfte, gerade das Thema Überprüfung von Ordnern, neu formuliert und geregelt. Ich denke, ein Stück weit wurde den Hinweisen der Sachverständigen gefolgt, um eine noch bessere Ausgestaltung des Gesetzes sicherzustellen. Bezüglich dem Thema Veranstaltereigenschaft wurde in der Anhörung deutlich, dass nur die reine Weiterleitung von Aufrufen für Versammlungen keine Veranstaltereigenschaft begründet. Das war sehr wichtig, um Rechtsklarheit zu schaffen. Ich denke, es ist ein guter und gelungener Entwurf für den Schutz der Versammlungsfreiheit gelungen. Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wippel; bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir haben das „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ vorliegen. Allein schon der Name ist Rosstäuscherei. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Denn das Grundrecht hat jeder Bürger. Er hat es bekommen, und mit einem Gesetz wird es nur eingeschränkt. Das Grundrecht wird nicht gestärkt, denn es kann immer so betrachtet werden: Das Grundrecht gibt es – minus der Einschränkungen, die aus dem Gesetz herauskommen, und nicht umgekehrt. Mehr als 100 % Grundrecht kann es nicht geben. Der Name erinnert insofern an so sinnvolle Gesetzesnamen wie „Gute-Kita-Gesetz“ oder Ähnliches. Es geht schon mit dem § 1 los. Das Grundrecht wird im Verfassungstext ohne Pflicht zur Anmeldung gewährt und das vorliegende Gesetz fordert die erste Einschränkung, indem eine Anmeldung nötig ist. Das kann man sehen, wie man will. Aus Behördensicht ist es notwendig und wünschenswert; es bleibt trotzdem hinter dem Wortlaut der Verfassung zurück. § 3 Abs. 1 setzt der Behörde die Pflicht, die Versammlung vor Störungen zu schützen, nicht vor gröblichen Störungen, sondern vor allen Störungen. Das wird interessant, wenn künftig Störer, gleich welcher Art, in einer Versammlung oder in der Nähe einer Versammlung auftauchen und zum Beispiel – wie die Antifa üblicherweise – bewusst störenden Lärm veranstalten. Die Bedenken mache ich gleich doppelt geltend, weil im weiteren Gesetzestext nur bei gröblichen Störungen Eingriffsmaßnahmen gerechtfertigt werden, zum Beispiel der Ausschluss eines Störers. § 3 Abs. 3 trägt dem Veranstalter auf, mit der Behörde zu kooperieren; anderenfalls kann es in der Gefahrenprognose berücksichtigt werden. Bisher ist das Kooperationsgebot allein an die Behörden gerichtet und als Angebot an den Veranstalter zu verstehen gewesen. Dass nunmehr der Veranstalter kooperieren soll und gegebenenfalls Nachteile erleiden muss, wenn die Behörde zu der Erkenntnis kommt oder kommen will, dass diese Obliegenheit nicht vollständig erfüllt ist, dann ist das eine Schlechterstellung. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dass Gefahrenprognosen immer in der Beurteilung des bekannten Kooperationswillens erfolgen, ist völlig unbenommen. Es so in das Gesetz zu schreiben, ist allerdings fragwürdig, und es liest sich eher wie eine Drohung in Richtung des Veranstalters. In § 6 Abs. 1 formulieren Sie, dass die Versammlungsleitung – Zitat: „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ – mitzuwirken hat. Diese Einschränkung auf den Rahmen des Möglichen ist unnötig und stellt eine Einschränkung des Gebots dar, da unmögliche Dinge sowieso nicht gefordert werden dürfen. Deshalb ist diese Einschränkung der Pflicht am Ende verzichtbar. Ist die Versammlung unfriedlich, so ist sie zu beenden, entweder vom Veranstalter oder durch die zuständige Behörde, da sich der Grundrechtsschutz ausschließlich auf friedliche Versammlungen erstreckt. § 16 regelt endlich die Personalienfeststellung von Ordnern. Das ist bisher eher willkürlich geschehen, ist also durchaus ein Punkt auf der Habenseite. Allerdings stellt sich die Frage nach der praktischen Anwendung; denn als ersten Schritt erfordert es tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, und als zweiten Schritt muss die Eignung der Ordner sichergestellt werden, die diese Gefahr dann abwenden. Die potenzielle Mehr- oder Wenigereignung der Ordner muss begründet werden. Nur sind die Ordnerkräfte für Ordnung da, wie es der Name schon sagt, und nicht für die öffentliche Sicherheit. Sie sind kein Sicherheitsorgan und haben keinerlei Eingriffsbefugnisse gegenüber den Versammlungsteilnehmern. Was wird von den Ordnern eigentlich erwartet? Es kann nur das nachdrückliche Drängen auf Friedlichkeit sein, andernfalls wäre es nämlich Aufgabe der Polizei, Personen auszuschließen oder andere Mindermaßnahmen zu treffen. Abschließend wollen Sie noch mir nichts, dir nichts das Polizeibehördengesetz ändern und einen neuen § 31 a einführen. Damit wird das Schutzwaffen- und Vermummungsverbot für öffentliche Veranstaltungen verankert, was bisher umständlich über das Versammlungsgesetz gezogen wurde. Das ist nötig, aber es hätte systematisch anders eingeordnet werden müssen, nämlich in den Einzelmaßnahmen, zum Beispiel ein neuer § 20 a. Die damit verbundenen Sanktionen bei Zuwiderhandlung hätten in den § 31 aufgenommen werden müssen; denn dann könnte man mit dem Gesetz vernünftig arbeiten und wüsste, wo man suchen muss, wenn man etwas finden möchte. Mit dem Entwurf verstoßen Sie quasi gegen die Systematik des Polizeibehördengesetzes, wie es vorliegt. Außerdem ist es fragwürdig, inwieweit Veranstaltungen, bei denen eine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte besteht – nicht angenommen werden kann, sondern tatsächlich besteht –, überhaupt stattfinden darf und nicht direkt untersagt wird. Ob dann das reine, angesprochene Verbot von Schutzwaffen, Vermummung und Ähnliches überhaupt hilft, ist äußerst fragwürdig. Vielleicht erschweren Sie mit der Regelung sogar ein Verbot einer solchen Veranstaltung, da plötzlich Mindermaßnahmen im Polizeibehördengesetz auftauchen. Ich glaube, diese Regelung ist absolut nicht zu Ende gedacht. Es ist ein totaler Schnellschuss, und wegen der angeführten Bedenken werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Köditz spricht nun für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

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Kerstin Köditz Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Versammlungsrecht in Sachsen grundlegend modernisiert. Ich habe keinen Zweifel daran, dass eine Modernisierung erforderlich ist, habe aber Zweifel, dass damit das Versammlungsrecht wieder näher an die Versammlungsfreiheit herangerückt wird, wie sie in der Verfassung steht. Demnach haben alle das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Gerade unter einem Gesetz über den „Schutz der Versammlungsfreiheit“ – so heißt der Entwurf – stelle ich mir die bestmögliche Annäherung an diesen Anspruch vor. Aber nicht nur bei mir bleiben Zweifel, ob dieser Anspruch eingelöst wird. Auch die Anhörung des Innenausschusses hinterließ ein gespaltenes Meinungsbild. Man kann die Sache natürlich positiv sehen; denn „gespalten“ heißt immer auch: Nicht alles ist schlecht. Es gibt unbestritten positive Entwicklungen, die ich hervorheben möchte. Da gibt es eine überfällige Anpassung an die Rechtsprechung, etwa, indem Versammlungen auf bestimmten Privatflächen erlaubt sein werden. Es gibt auch eine zeitgemäße Orientierung an neueren Protestformen, seien es die sogenannten leitungslosen Versammlungen oder auch Protestcamps. Ob uns die dabei vertretenen Inhalte jeweils gefallen oder nicht, spielt hier keine Rolle. Es freut mich persönlich auch, dass der Schutz von Presseangehörigen als behördliche Aufgabe anerkannt wird; lassen wir einmal dahingestellt, dass das völlig selbstverständlich sein sollte, und lassen wir auch die Frage dahingestellt, ob es praktikabel ist, im Tausch dafür eine Art Akkreditierungspflicht einzuführen. Ich erinnere mich nur zu gut, wie es dem vorletzten CDU-Innenminister gar nicht und dem letzten CDU-Innenminister kaum klarzumachen war, dass hier überhaupt ein Problem existiert, dass sich Sachsen über Jahre zum Kernland der Pressefeindlichkeit entwickelt hat, dass Studien zufolge rechte Demonstrationen in Sachsen der gefährlichste Arbeitsplatz für Journalistinnen und Journalisten sind. Da ich jetzt negativ genug gestimmt bin, kann ich zur Kritik des Gesetzentwurfs kommen. (Heiterkeit) Beginnen wir ganz sanft: Einige Regelungen werfen doch gewisse Fragen auf. Da haben etwa künftige Veranstalterinnen und Veranstalter die sogenannte „Kooperationsobliegenheit“ zu erfüllen. Zwar wird bei jeder Gelegenheit versichert, dass sich dahinter auf gar keinen Fall irgendeine Pflicht verstecke. Und es stimmt: Wer nicht mitwirkt, dem droht nach den Buchstaben des Gesetzes keine Sanktion. Aber wer diese „Obliegenheit“ nicht erfüllt, muss leider damit rechnen, dass ihm oder ihr das zum Nachteil gereicht. Da ist die Begründung des Gesetzentwurfs ganz unmissverständlich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist auch jetzt schon so!) Oder nehmen wir die Möglichkeit, künftig über die Verbreitung irgendeines Aufrufs, wie es täglich in sozialen Medien hundert- und tausendfach geschehen dürfte, plötzlich in die Rolle eines Veranstalters gedrängt zu werden. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist doch schon geklärt! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Durch einen Änderungsantrag im Innenausschuss wird jetzt klargestellt, dass das bloße Weiterleiten kein Problem ist. Aber wo liegt denn die Grenze? Sie könnte bereits erreicht sein, wenn ich einen Aufruf, der gar nicht von mir stammt, noch mit eigenen Worten bekräftige. Es ist keine zufriedenstellende Antwort, hier auf verwaltungsrechtliche Klärung warten zu wollen. Zu der wird es früher oder später wohl zwangsläufig kommen. Richtig wäre es, sich gar nicht erst mit unklaren Normen zu beschäftigen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Genau!) Es gibt noch weitere und größere Probleme, die ich nicht so sanft abtun kann. So galt bisher sinngemäß: Ist bei einer Versammlung die Versammlungsbehörde – in der Regel das Ordnungsamt – nicht vor Ort und nicht erreichbar, dann übernimmt die Polizei die Regie. Das war eine Eilzuständigkeit. Künftig werden ab Beginn einer Versammlung immer beide Behörden parallel zuständig sein. Anders als es die Grundrechenarten vermuten lassen, folgt aus der Verdopplung der Zuständigen nicht automatisch eine Verdopplung der Kompetenz. (Heiterkeit bei den LINKEN) Offenbar befürchtet auch die Koalition, dass das in der Praxis zu Konflikten zwischen den Behörden führen könnte, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: In der Praxis, ja!) nämlich zum Erlass widersprüchlicher Anordnungen, denn: Mit dem Änderungsantrag wurde die Erwartung nachgeliefert, dass sich die parallel zuständigen Behörden doch bitte absprechen mögen. Leider lässt die bereits bekannte Praxis befürchten, dass das Problem widersprüchlicher Anordnungen auch künftig nicht im Wege eines gepflegten herrschaftsfreien Diskurses gelöst wird, sondern durch die normative Macht der faktisch überlegenen Polizei. Der Polizeivollzugsdienst wird im Konfliktfall regelmäßig die Regie übernehmen. In freier Wildbahn zu beobachten war dieses Phänomen vor rund einem Jahr, am sogenannten Tag X in Leipzig. Damals wollte eine ordentlich angemeldete Versammlung ihren Aufzug antreten, was auch ordentlich beschieden war. Die zuständige und durchgehend mit drei, vier Leuten anwesende Versammlungsbehörde hielt das bis zum Schluss für möglich. Ganz anders sah das die Polizei; sie war zwar nicht zuständig, kam aber zu Tausenden vorbei und setzte dann durch, dass die Versammlung stationär bleibt. Ich möchte gar nicht auf die Frage hinaus, ob das taktisch besonders schlau war. Das Ergebnis spricht nicht dafür. Der Punkt ist, dass die damalige Lösung, bei der sich die Polizei durchsetzte, sicher nicht zu einem Gewinn, sondern zu einem Verlust der Versammlungsfreiheit vieler und in ihrer ganz überwiegenden Zahl friedlicher Menschen führte. Ich fürchte, dass der Gesetzentwurf es begünstigt, dass wir solche Konstellationen häufiger erleben. Das Problem an dieser Stelle ist natürlich nicht meine Befürchtung, die niemand teilen muss; das Problem ist grundsätzlicher Art, denn es galten bisher solide verfassungsrechtliche Gründe, polizeiliche Eingriffsbefugnisse bei Versammlungen begrenzt zu halten und das Versammlungsrecht vom Polizeirecht zu trennen. Zur Erinnerung: Schon die schiere Präsenz der Polizei kann von der Bereitschaft abschrecken, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Demgegenüber wird nun mit dem Gesetzentwurf die Rolle der Polizei bei Versammlungen ganz bewusst erheblich aufgewertet. Das ist aus unserer Sicht ein verfassungsfeindlicher Paradigmenwechsel, den wir nicht mitgehen werden. (Tom Unger, CDU: Lächerlich!) Ich sprach über unklare Normen, über Abschreckung und die Polizei. Wir sind aber noch nicht am Gipfel. Die Staatsregierung schafft es nämlich, all das miteinander in einem einzigen Paragrafen zu verknüpfen; das ist der § 16. Er enthält das bundesweit einmalige Verfahren der sogenannten Ordnungskräfteüberprüfung. Kein anderes Versammlungsgesetz der Länder oder des Bundes kennt dieses Verfahren. Es wird jedenfalls bei bestimmten Versammlungen erstens dazu führen, Personen anhand von Erkenntnissen der Polizei als ungeeignet zu identifizieren und von der Rolle als Ordnerinnen oder Ordner auszuschließen, und es wird zweitens dazu führen, dass Menschen schon im Voraus abgeschreckt sind, sich als Ordnerin oder Ordner zur Verfügung zu stellen. Um es klar zu sagen: Dieses Verfahren ist in keiner Weise geeignet, angebliche oder tatsächliche unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Solche Gefahren gehen in der Regel weder von den Ordnungskräften aus, noch ist es deren Aufgabe oder haben sie die Mittel, ihrerseits diesen Gefahren entgegenzuwirken. Dieses ganze Verfahren ist vielmehr – und vielleicht ausschließlich – dazu geeignet, Versammlungen zu erschweren, ihren Beginn zu verzögern oder ihre Durchführung ganz zu verhindern. Dieses Instrument passt in den Besteckkasten eines autoritären Staates, der wir nicht sind. Nun könnte man sagen: Die allermeisten Versammlungen wird das nicht betreffen. Mit dem Änderungsantrag wurde der Anwendungsbereich auch ein wenig eingeschränkt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Marco Böhme, DIE LINKE: Erheblich!) Aber nach der Begründung des Gesetzentwurfs reden wir trotzdem von jährlich Hunderten Versammlungen mit einer vierstelligen Zahl von Ordnungskräften, deren Daten erhoben und über das Ende der Versammlung hinaus gespeichert bleiben dürfen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Man könnte auch sagen: Die Koalition sagt genau das. Wir tun nichts anderes, als eine bisher übliche Praxis auf eine saubere Rechtsgrundlage zu stellen. Aber möglicherweise war die bisher übliche Praxis nicht ganz sauber. Richtig wäre es, sie einzustellen. Sie läuft der Versammlungsfreiheit schon der Grundidee nach zuwider. Die Schöpfer dieses Gesetzentwurfs hätten einen Weg suchen und wählen können, das Versammlungsrecht wieder näher an den Kern der Versammlungsfreiheit heranzurücken, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Sachsen ist ein Protestland, aber die meisten Versammlungen sind überschaubar; sie sind Kleinstveranstaltung ohne Konfliktpotenzial. Für sie, für einen großen Teil aller Versammlungen hätten umfassende Erleichterungen geschaffen werden können, wie es in der Anhörung mehrfach angeregt worden ist. Aber die Staatsregierung und die Koalition gehen einen anderen Weg. Ich sprach am Anfang von Zweifeln, ob das der richtige Weg ist. Er ist es nicht. Dieser Gesetzentwurf ist eine verpasste Chance für die Versammlungsfreiheit. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang waren es die Menschen, die auf die Straße drängten, die Reformen forderten, die aufstanden für ein Leben in Freiheit. So war es im 18. und 19. Jahrhundert, als die Idee der Versammlungsfreiheit als Bürgerrecht entstand. So war es, als die Menschen in Sachsen mit friedlichen Protesten im Jahr 1989 eine Diktatur niederrangen. Die friedliche Revolution hat seinerzeit ganz Deutschland und auch der Welt vor Augen geführt, welches weltverändernde Potenzial gewaltfreie Demonstrationen haben können, und die staatliche Verantwortungsübernahme sichtbar wird, schon lange, bevor die staatsbürgerlichen Freiheiten, die erkämpft werden sollten, existierten. Versammlungen sind in die DNA des Freistaates nach dem Jahr 1989 eingeschrieben. Als bekennender Freiheitsrechtler, als GRÜNER fühle ich mich dieser Tradition verpflichtet, und mir ist daher bewusst, dass gerade die Versammlungsfreiheit stets eine Materie ist, die nicht nur in Sachsen genuin sehr sensibel ist. Der vorliegende Gesetzentwurf entwickelt das gegenwärtige Versammlungsrecht an vielen Punkten entscheidend weiter. Er schafft mehr Freiheit, bringt mehr Rechtssicherheit und passt das Recht an die Rechtsprechung und die Zeit an. Maßstab bei der Bewertung dieses Gesetzentwurfs ist dabei nicht nur unser Anspruch an ein modernes Versammlungsrecht, welches wir BÜNDNISGRÜNE im Jahr 2017 in einem eigenen Gesetzentwurf aufgezeigt haben, sondern vor allem die gegenwärtige Rechtslage im Freistaat Sachsen. Das gegenwärtige Versammlungsrecht ist vom Rechtstext her ein Fossil, basierend auf dem Bundesversammlungsgesetz aus den 1950er-Jahren marginal bei der Übernahme in Landesrecht überarbeitet. Das führt zu solchen Kuriositäten, dass nach aktueller Gesetzeslage die Möglichkeit zur Auflösung einer Versammlung aufgrund ihrer bloßen Nichtanmeldung niedergeschrieben steht. Da winkt der Versammlungsrechtler mit der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und weiß, dass das Stuss ist. Aber wie verhält es sich mit den Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern? Für die gilt zunächst zu glauben, was im Gesetz steht; denn Demonstrationen werden in der Regel nicht von Vollzeitprofis organisiert, sondern von Menschen, die sich in ihrer Freizeit für eine gemeinsame Sache starkmachen. Umso wichtiger ist es, dass sie in das Gesetz schauen können und wissen, was sie zu tun, aber auch, was sie zu lassen haben, was die Behörde darf und was sie nicht darf, und vor allem, wo Grenzen des rechtmäßigen Handelns von Behörden liegen. In unserem schmalen, derzeit geltenden Versammlungsrecht fand sich zu alldem nicht mehr als eine Reihe von eher weichen Generalklauseln, die zu allerlei Vermutungen und Interpretationen einluden. Überformt wird das Ganze lediglich durch eine sehr umfassende, gleichwohl elementare Rechtsprechung. Das führt jedoch dazu, dass man als Veranstalter regelmäßig nicht nur das Versammlungsgesetz, sondern gleich noch die Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts und mehrere Standardkommentare zur Diskussion mit der Versammlungsbehörde mitführen muss, um überhaupt abzuschätzen, was man darf und was man kann. Das ist recht unpraktisch, werte Kolleginnen und Kollegen; es sei denn, man hat eine Schubkarre dabei. Aber ich habe noch niemanden mit einer Schubkarre zum Kooperationsgespräch bei der Dresdner Versammlungsbehörde anreisen sehen. Das wäre demnächst vielleicht auch eine Idee. Dass das keineswegs überall Konsens ist, möchte ich an einigen größeren kursierenden Irrtümern – auch zu diesem Versammlungsgesetz und diesem Entwurf – ansprechen. Das betrifft allgemein die Behauptung, mehr Rechtstext bedeute eine immer größere Einschränkung der Freiheit. Dem würde ich sogar zustimmen. – Jetzt ist Frau Köditz leider nicht da. (Zuruf von den LINKEN: Sie aber hört zu!) Aber die Freiheit, die hiermit eingeschränkt wird, ist der Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Behörden und nicht die Versammlungsfreiheit. Besonders im Gefahrenabwehrrecht und auch im Versammlungsrecht ist eine Verdichtung des Textes häufig die Abwendung von allgemeinen Generalklauseln. Genau das ist der Punkt, bei dem wir in diesem Versammlungsgesetz ansetzen. Bisher standen dort sehr allgemeine Befugnisse der Polizei und der Versammlungsbehörde drin, und es war letztendlich der Interpretation geschuldet, wer am Ende welches Recht bekommen hat. Besonders bei diesem elementaren Recht für unsere freiheitliche Demokratie kann es nicht angehen, dass ich nicht abschätzen kann, was ich als Versammlungsanmelder darf und was ich nicht darf. Genau deswegen schaffen wir mehr Bestimmtheit und mehr Rechtssicherheit, um mehr Freiheit zu ermöglichen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das gilt beispielsweise für das Vermummungsverbot, für das Uniformierungsverbot und auch für das Verbot des Führens von Schutzwaffen. Das alles ist demnach zwar im Versammlungsrecht enthalten, aber es ist nicht konkret geregelt; denn bislang waren Vermummung, das Mitführen von Schutzwaffen und die Uniformierung in Gestalt des Tragens gleichartiger Kleidungsstücke schlicht pauschal verboten. Ausnahmen von diesem Verbot musste die zuständige Behörde erlassen. Da die Verbote strafbewehrt sind, konnte eine Zuwiderhandlung unmittelbar zu einem Strafverfahren führen, ohne dass die Behörde dieses Verbot vorher konkretisieren musste. Das ändern wir nun. Künftig muss die Behörde anordnen, welche Gegenstände und welche Verhaltensweisen vom Verbot umfasst sind. Nur wenn gegen eine solche Anordnung verstoßen wird, nur dann ist das Verhalten strafbar. Ich verstehe nicht, wie man in diesen Punkt eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit hineinlesen kann, wenn das Vermummungsverbot dadurch faktisch einer sogenannten Verwaltungsakzessorietät unterzogen wird und (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE) zukünftig nur noch strafbar ist, wenn es vorher angeordnet wurde. Wir stärken die Versammlungsfreiheit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Herr Kollege Gebhardt, es ist doch ein absurdes Argument zu sagen: Die Behörde hält sich nicht an die gegenwärtige Rechtslage, und deswegen lassen wir das einfach. – Das ist doch der Grund, es gesetzlich eineindeutig zu regeln. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE) Und weil wir einen Wildwuchs bei den Behörden im Versammlungsrecht haben, ist der Landesgesetzgeber in der Pflicht, darzustellen, was er will. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers, um es eben nicht den Behörden vor Ort zu überlassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Versammlungen sind ein Stück weit ungebändigte Demokratie und als solche für die freiheitliche Ordnung unverzichtbar; denn bürgerschaftliche Freiheit bedeutet nicht nur, Zustimmung oder Ablehnung durch ein Kreuz in der Wahlkabine auszudrücken, sondern sie bedeutet auch die Möglichkeit, Missfallen oder Befürwortung auf die Straße und damit in den öffentlichen Raum zu tragen – und das möglichst ohne übermäßig regulierendes Eingreifen durch den Staat. Als Zweites gilt es zu gewährleisten, dass die Versammlungsbehörde künftig ausdrücklich verpflichtet ist, Kooperationsgespräche anzubieten. Auch damit stärken wir das Recht der Versammlungsanmeldenden; denn es besteht nur eine einseitige Pflicht zur Kooperation durch die Behörde und nicht – wie gern behauptet – die Verpflichtung für die Gegenseite. Übrigens ist das ein sehr sinnvoller Weg, indem wir hineingeschrieben haben, dass die Behörden beispielsweise im Versammlungs- und Kooperationsgespräch die Gefahrenprognose zu erörtern haben. Damit stärken wir den Gedanken, dass die Behörden nicht in erster Linie Regulator, sondern Dienstleister der Versammlungsfreiheit zu sein haben. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu einem modernen Versammlungsrecht. Gleiches gilt für die Normierung des Schutzauftrags für die freie Medienberichterstattung. Die Sicherheitsbehörden haben jetzt geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren für die freie Medienberichterstattung aus Versammlungen heraus abzuwenden. Das sind wir mit Blick auf die vielen Angriffe der letzten Jahre den Journalistinnen und Journalisten schuldig; denn es ist ein Grundrecht, auch über Versammlungen frei zu berichten. In Richtung der LINKEN: Ja, die praktische Durchsetzung ist das eine; aber diese Regelung ermöglicht zukünftig, Maßnahmen gegen eine Versammlung zu treffen, wenn sich diese nicht an die entsprechenden Auflagen zum Schutz der Medienfreiheit halten. Das war bisher nicht möglich, weil es dafür an der gesetzlichen Grundlage fehlte. Das ist eine Stärkung der freien Berichterstattung und der Medienfreiheit in Sachsen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir entrümpeln endlich auch das Versammlungsstrafrecht. Tote und nutzlose Straftatbestande – wie die überwiegend andere Durchführung einer Versammlung als angezeigt; strafbar bis heute – landen in Teilen im Reißwolf, ebenso wie die bloße Störung einer Versammlung, beispielsweise durch friedliche Blockaden, künftig nicht mehr strafbar ist. Auch das ist ein Erfolg für die Freiheitsrechte in diesem Land. Auch die öffentliche Ordnung kann zukünftig nicht mehr als Begründung für Versammlungsverbote herhalten. Ebenso wenig sind die offenkundig verfassungswidrigen Versammlungsverbote an bestimmten Tagen und an bestimmten Orten nach dem neuen Versammlungsgesetz noch zulässig. Damit beseitigen wir einen Irrweg, gegen den vor fast 15 Jahren SPD, LINKE und BÜNDNISGRÜNE eine Verfassungsklage eingereicht hatten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist vom Grundgedanken eines liberalen Versammlungsrechts getragen. Wir machen mehr möglich, stärken die Kooperation und beschränken die Kompetenzen der Behörden. Wir wagen mehr Versammlungsfreiheit. Das ist ein Erfolg für die Freiheitsrechte im Freistaat Sachsen. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) In einer freiheitlichen Demokratie gehört es dazu, Versammlungen zu ermöglichen und zu schützen, selbst wenn man sie persönlich und aus tiefstem Herzen ablehnt. Was jedoch nicht dazugehört, ist ein martialisch bedrohliches Auftreten, insbesondere von Ordnungskräften, das zur Einschüchterung beiträgt. Um dem entgegenzuwirken, ist es aus unserer Sicht angemessen, diejenigen auszuschließen, die schon zuvor Gewalt oder Bedrohung im Rahmen von Versammlungen begangen haben oder durch diese aufgefallen sind. Das ist seit Jahren gängige Praxis – nur ohne jedwede Rechtsgrundlage. Diese schaffen wir nun erstmals in Sachsen, um auch dort den behördlichen Auswüchsen Grenzen zu setzen. Werte Frau Kollegin Köditz, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Ist da!) ich kenne genügend Versammlungen, bei denen sich verschiedene Lager gegenüberstanden – wir nehmen den 13. Februar in Dresden und die Versammlungen rundum – und man sich diebisch darüber gefreut hat, dass die Nazis deswegen nicht loslaufen konnten, (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) weil sie keine nicht vorbestraften Ordner gefunden hatten. Also scheint doch eine grundsätzliche Überzeugung vorhanden zu sein, dass man mit vorbestraften Ordnern irgendwie ein Problem haben könnte. Die Frage, woher die Dresdner Versammlungsbehörde die Grundlage für diese Auflagen genommen hat, konnte bisher niemand beantworten. Jetzt ist klar geregelt, wer abgelehnt werden darf, aus welchen Gründen und wann. Ich glaube nicht, dass die Einigkeit so groß ist, dass man diese Regelungen gänzlich unterlassen sollte; denn das würde nur dazu führen, dass wir wieder in den Wildwuchs der Behördenlandschaft gehen, jede Versammlungsbehörde durch Auflage selbst entscheidet, wann welche Daten von Ordnern im Vorfeld zu übermitteln sind – gegenwärtige Rechtslage –, wie diese Daten abgefragt werden können – gegenwärtige Rechtspraxis – und was dann entsprechend verfügt wird, wer Ordnerin oder Ordner sein kann. Wir haben die Kritik aus der Anhörung sehr ernst genommen. Auch wir wollen nicht, dass eine Art Ordnungskräftekartei bei der Versammlungsbehörde angelegt wird. Deswegen werden die Voraussetzungen für die Datenabfrage erheblich eingeschränkt. Die Zahl von Versammlungen im Freistaat Sachsen, für die diese Norm einschlägig sein wird, dürfte sich mit diesem Änderungsantrag drastisch reduziert haben, ebenso wie die Möglichkeit zur Speicherung und die Möglichkeit des Ausschlusses von Ordnern. (Albrecht Pallas, SPD: Sehr richtig!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen weiteren wichtigen Impuls aus der Anhörung haben wir aufgenommen, um den Entwurf der Staatsregierung besser zu gestalten und vor allem entstandene Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, beispielsweise bei der leitungslosen Versammlung, der Frage einer Weiterleitung eines Aufrufes zu einer Versammlung oder den Fristenberechnungen bei Versammlungsanzeigen. Das alles war ein durchaus komplizierter Weg und ich verstehe all jene, die Verbesserungsvorschläge haben. Bei der Frage von Kleinstversammlungen und deren Regulierung rennen Sie bei mir offene Türen ein, aber es war nun eins zu viel für diesen Gesetzentwurf, das noch zu klären. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich beim Innenministerium für die Genese dieses Gesetzentwurfes zu bedanken und auch für die weiteren Beratungen dazu. Das Versammlungsrecht ist eine ungemein spannende Materie und diejenigen in diesem Hohen Hause, die mich kennen, wissen, wie leidenschaftlich ich für ein liberales Versammlungsrecht kämpfe. Ich glaube, das hat auch das Innenministerium an der einen oder anderen Stelle leidvoll erfahren müssen. Ich danke vor allem für die sehr tiefen kollegialen, aber auch von unglaublicher fachlicher Tiefe geprägten Beratungen, die es ermöglich haben, hiermit wirklich ein modernes Versammlungsgesetz für den Freistaat Sachsen auf den Tisch zu legen und zu verabschieden. Zum Abschluss möchte ich konstatieren, dass dieser Gesetzentwurf nicht an allen Stellen perfekt ist. Aber all jene, die so tun, als sei das der größte Angriff auf die Freiheitsrechte seit dem Sächsischen Polizeigesetz, sollten noch einmal einen Blick in das Gesetz selbst werfen. Die aktuelle Rechtslage würde bleiben, wenn wir nichts ändern, mit deutlich mehr Befugnissen für Behörden, weniger Kooperation und mehr Straftatbeständen im Versammlungsstrafrecht, mit verfassungswidrigen Normen und antiquierten Vorstellungen des Versammlungsrechtes. Da sage ich Ihnen, gehen wir als BÜNDNISGRÜNE und wir als Koalition lieber den Weg der Freiheit, gerade wegen der spezifischen Geschichte des Versammlungsrechtes in Sachsen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen macht das Sächsische Versammlungsgesetz einen gewaltigen Schritt nach vorn. Es zeichnet quasi evolutionär die zahlreichen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Versammlungspraxis seit weit über zehn Jahren nach. Dieses Gesetz ist gut geworden, denn es macht die Ausübung des Versammlungsrechts für die vielen engagierten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land einfacher. Deshalb muss ich Ihnen, Frau Kollegin Köditz, ganz grundsätzlich widersprechen. Sie haben zweimal in Ihrer Rede Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes zitiert. Was Sie nicht zitiert haben, will ich gerne nachtragen, denn das spielt eine wichtige Rolle – Artikel 8 Abs. 2 GG –: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Und genau darum geht es. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Kann, nicht muss!) Wir haben als SPD-Fraktion intensiv für mehr Versammlungsfreiheit gekämpft. Zugleich haben wir dort Leitplanken gelassen, wo wir Handlungsfähigkeit gegen verfassungsfeindliche, vor allem rechtsextreme Vereinnahmungen und Angriffe dringend brauchen. Was genau wird besser werden und warum betrifft das einen großen Teil der Gesellschaft? Versammlungsrecht darf keine Raketenwissenschaft sein, deshalb steht jetzt mehr im Gesetz als vorher, damit alle wissen, woran sie sind. Das heißt aber nicht, dass die Behörden mehr dürfen als vorher, denn das Gegenteil ist der Fall. Oftmals werden Versammlungsaufrufe in sozialen Medien weiterverbreitet. Das wird zukünftig möglich sein, ohne gleich als Veranstalter zu gelten oder in der Gefahr dessen zu sein. Menschen versammeln sich spontan, ohne Versammlungsleitung, und es findet sich keine, aus welchen Gründen auch immer, oder erst später eine. Das lässt die Rechtsprechung bereits zu und wir schreiben es nun auch explizit ins sächsische Gesetz. Versammlungen dürfen künftig nur noch aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden. Die öffentliche Ordnung reicht nicht. Versammlungsrechtliche Verbote und Sanktionen bedürfen künftig stärker einer behördlichen Anordnung, zum Beispiel beim Verbot der Vermummung oder der Schutzausrüstung. Diese Verwaltungsaktakzessorietät schafft mehr Transparenz für die Versammlungsteilnehmenden. Die Anzeigefrist für Versammlungen bleibt bei den 48 Stunden, egal ob Wochenende oder Feiertag ist. Wir stärken zudem das demokratische Engagement von Jugendlichen, denn künftig muss man nicht mehr 18, sondern 16 Jahre alt sein, um Ordner(in) auf einer Demo zu sein, in Ausnahmefällen geht es sogar schon mit 14 Jahren. Ein schwieriger Punkt bei den Verhandlungen und auch in der Anhörung war die Vorschrift zur Übermittlung der Daten von Ordner(inne)n. Das hörten wir bereits in zwei Redebeiträgen. Es geht um Übermittlung der Daten von Ordner(inne)n bei Versammlungen mit einer besonderen Gefahrenprognose. Und es gibt gute Argumente, diese Vorschrift gänzlich sein zu lassen. Nur an einem Punkt muss ich Frau Kollegin Köditz korrigieren. Es gibt ein anderes Bundesland mit dieser Regelung, das ist NRW. Da lohnt es sich noch einmal hineinzuschauen. Wir haben von mehreren Sachverständigen in der Anhörung gehört, dass man es auch weglassen könnte. Die Probleme damit haben wir gerade von Herrn Kollegen Lippmann gehört. In der Koalition konnten wir uns nicht darauf einigen, dass man ganz darauf verzichtet. Wir halten diesen Gesetzentwurf aber ehrlich gesagt für zu gut, um deshalb das gesamte Gesetz scheitern zu lassen. Es wäre sehr schade gewesen, diesen Schritt jetzt nicht zu vollziehen. Man muss nämlich in Bezug auf diese Vorschrift wissen, dass es bei Versammlungen bereits Praxis seitens der Versammlungsbehörden und der Polizei ist, dass die Daten der Order(innen) abgefragt werden – nur ohne explizite Rechtsgrundlage im Gesetz. Diese Praxis werden wir mit dieser Regelung beenden und wir haben sie im Vergleich zum Entwurf deutlich, wirklich deutlich nachgeschärft. Jetzt braucht es eine Versammlung mit einer unmittelbaren Gefährdungslage und Anhaltspunkte dafür, dass diese Gefahrenlage durch Ordner(innen) beeinflusst wird. Um den zweiten Punkt konkreter beurteilen zu können, haben wir den Katalog der dafür relevanten Vorverurteilungen sehr stark eingeschränkt. Und wir haben die Datenspeicherung inhaltlich und zeitlich deutlich grundrechtsfreundlicher ausgestaltet. Mit dieser Regelung ist klar: Das Abfragen der Daten von Ordner(inne)n ist und bleibt eine Ausnahmesituation und darf nicht zur Befriedigung behördlicher Sammelleidenschaft dienen, egal aus welchen Gründen. Eine Sache möchte ich nicht verhehlen: Für die SPD-Fraktion hätte es den neuen § 31 a des Sächsischen Polizeibehördengesetzes nicht gebraucht. Ich sehe entgegen den Kollegen der CDU-Fraktion auch aufgrund der Voraussetzungen faktisch keinen Anwendungsbereich dieser Normen, weil bei dieser Gefahrenprognose die Veranstaltung untersagt wird oder die Handlungen durch andere Straftatbestände bereits erfasst sind. Es gibt keine Strafbarkeitslücke, die wir schließen müssten. Wichtig: Es geht hier um öffentliche Veranstaltungen, nicht um Versammlungen, mit einem hohen Gewaltpotenzial für gewichtige Rechtsgüter. Sachverhalte dieser Art treten, wenn überhaupt, im Bereich des Fußballs und gegebenenfalls noch bei Rechtsrockkonzerten auf. Im Sinne eines Kompromisses haben wir uns dennoch auf den Vorschlag eingelassen. Ich bin gespannt, welche praktische Relevanz die neue Regelung überhaupt entfalten wird. Schlussendlich lebt das Versammlungsrecht aber von zweierlei, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, von Demokratinnen und Demokraten, die es nutzen, und von kompetenten Versammlungsbehörden, die die Demokratie durch rechtsstaatliche Ermöglichung und Beschränkung stärken. Für Letzteres erwarte ich nun eine schnelle Schulung des Versammlungsrechts für die Kommunen und die Polizei, koordiniert vom Sächsischen Innenministerium. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen; denn es ist im bundesweiten Vergleich sehr fortschrittlich und – mit Verlaub – das beste Versammlungsgesetz, das wir in Sachsen jemals hatten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wenn es seitens der Fraktionen und der fraktionslosen MdL keinen Redebedarf mehr gibt, würde ich an die Staatsregierung übergeben. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Schuster. Bitte schön.

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Armin Schuster

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf gehört zu den hundertprozentig umgesetzten Gesetzesvorhaben aus meinem Ressortbereich, die uns im Koalitionsvertrag in Auftrag gegeben wurden, aber es ist mit Sicherheit einer – wie es der Abg. Lippmann gesagt hat – der anspruchsvollsten, die wir gemacht haben. Deshalb danke ich an dieser Stelle meinem Vorgänger Prof. Dr. Roland Wöller und dem gesamten SMI-Team, die das möglich gemacht haben. Herr Lippmann, Sie haben freundlicherweise den richtigen Mitarbeiter angeschaut, aber hier muss ich widersprechen. Ich habe mich mit ihm nicht abgestimmt, aber er leidet nicht unter Ihnen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich denke, er genießt still und heimlich. Von daher wissen wir schon, dass es eine intensive Arbeit war, aber der Regierungsentwurf trägt die Handschrift des SMI und danach noch einmal kraftvoll die Handschrift der Koalition. Dafür sind wir sehr dankbar, denn Versammlungsfreiheit schützen, heißt nun einmal, Demokratie schützen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als das verbürgte Recht auf politische Teilhabe, für das wir hier Raum und Sicherheit geschaffen haben. Nur ein Teil der Bundesländer hat sich bislang dieser Aufgabe gestellt. Keines hat es so konsequent getan und auch die heißen Eisen angefasst. Selbst wenn der Entstehungsprozess nicht völlig frei von Diskussionen und auch Konflikten war, so möchte ich doch den Sachverständigen Matthias Hettich, Richter am VGH Baden-Württemberg, zitieren, der – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – im Innenausschuss gesagt hat: „Insgesamt, wenn ich alle Versammlungsgesetze anschaue, die wir in Deutschland haben, ist es ein ausgewogenes Gesetz ohne politische Schlagseite. Es ist in der Klarheit und der Verständlichkeit der Regelungen vielen anderen Versammlungsgesetzen überlegen.“ Meine Damen und Herren! Warum ist das so? Erstens. Unser Gesetzentwurf enthält Regeln, die der Sicherheit des Versammlungsgeschehens, der Versammlung selbst, ihrer Teilnehmer, aber auch Dritter dienen. Es ist eine dienende Funktion dieses Gesetzes. Wir haben hier über Störungsverbote, Waffen- und Militanzverbote gesprochen und haben dafür eine gute Lösung gemäß dem Motto gefunden: Will man die Versammlung als Schlüssel der Demokratie auch für die Zukunft sichern, dann dürfen ihre Schutzmechanismen nicht destabilisiert werden. Zweitens. Es ging um die Praxistauglichkeit. Erstmalig gibt es nun klare Maßgaben für eine Geeignetheitsprüfung von Ordnern, für die Nutzung privater Verkehrsflächen und für den Umgang mit Versammlungen ohne Leitung. Drittens. Ein zentrales Anliegen ist: Wir wollen den Kooperationsgedanken stärken. Das ist der Geist, in dem die sächsische Polizei sowieso sehr stark arbeitet. Dieser Geist ist jetzt im Versammlungsgesetz festgeschrieben. Gefragt sind immer sowohl Behörden als auch Veranstalter. Erstere, um zu ermöglichen, was geht, letztere, weil eine transparente Kooperation zur zuverlässigen Gefahrenbeurteilung beiträgt und damit beschränkenden Maßnahmen die Grundlage entzieht. Das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir vor Versammlungen unaufhörlich dafür werben, mit den Versammlungsbehörden, mit der Polizei zu kooperieren. Die Versammlungen werden dann nur besser. Ich danke allen, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben. Wir sind das versammlungsintensivste Bundesland in Deutschland. Wir haben die versammlungserfahrensten Behörden und die versammlungserfahrenste Polizei. Und jetzt, wenn Sie gleich zustimmen, worum ich werbe, haben wir auch das modernste Gesetz dazu in Deutschland. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16574. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Regelung Drucksache 7/15435, Drucksache 7/16575, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Kuppi, ob er das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus. Deshalb gehen wir jetzt in die Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Die CDU hat keinen Aussprachebedarf angemeldet. Somit übergebe ich gleich an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Peschel.

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Frank Peschel AfD

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland – da gehen wir als AfD gern mit. Abbau bürokratischer Hürden – da sind wir sowieso dabei. Mehr Lehrer für unsere Schulen – gar keine Frage, das wollen wir auch. Das ist eine sehr schöne Vorstellung, werte Abgeordnete. Leider sieht es ab und zu in der Realität anders aus. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie die Berufsanerkennung beschleunigen und erleichtern. Das ist gut. Das unterstützen wir. artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch gibt es nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Neue Überschrift Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften; Artikel 1 Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Sächsisches Versammlungsgesetz, neu eingefügter Artikel 2 Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften“, Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dieser Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Schule und Bildung Werte Abgeordnete! Nehmen wir erstens das Thema Beschleunigen. Die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag inklusive aller Unterlagen digital einzureichen, ist längst überfällig. Ich bezweifle aber, dass der gesamte Vorgang vom Einreichen bis zum Bescheid digital erfolgen kann. Dafür fehlen leider immer noch Strukturen und das Umdenken in der Verwaltung. Zweitens, das Thema Erleichtern. Um es den Antragstellern einfacher zu machen, sollen zukünftig einfache Kopien der Zeugnisse ausreichen. Bei der Anhörung wurde uns gesagt, dass Fälschungen grundsätzlich selten vorkommen, aber auch beglaubigte Kopien und digitale Unterlagen gefälscht werden. Wir sind bei diesem Thema nicht ganz sicher. Sie offenbar auch nicht, sonst hätten Sie sich nicht noch eine Hintertür in das Gesetz eingebaut, und zwar in § 12: „Im Zweifel müssen Unterlagen im Original vorgelegt werden.“ Ich frage mich: Wer entscheidet mit welcher Kompetenz, ob im Zweifel die Echtheit besteht? Sie alle kennen Fälle von gefälschten Urkunden und Zeugnissen, die in der Hektik des Alltags nicht unbedingt jedem auffallen. Nicht nur bei Ärzten, sondern auch bei Lehrern sollte genau hingeschaut werden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Abgesehen davon sollte es für den Antragsteller keine hohe bürokratische Hürde sein, diese Originale spätestens vor Antritt der Beschäftigung einzureichen. Werte Abgeordnete! Bei jeder Prozessoptimierung muss darauf geachtet werden, dass die Qualität des Produktes nicht leidet. Im Gesetz haben Sie den Anspruch auf Qualifikationsmaßnahmen verankert, um in einer bestimmten Zeit bestehende Unterschiede oder Defizite, wie Sie es nennen, auszugleichen. Das schafft einen Rahmen und eine Struktur für den Antragsteller. Auch wir können uns vorstellen, Lehrer mit gleichwertiger pädagogischer Qualifikation und mit ausreichenden Deutschkenntnissen mit nur einem Fach anzuerkennen, wie es bei Seiteneinsteigern möglich ist. Werte Abgeordnete! Uns ist es wichtig, dass erstens ein Zeugnis und eine Urkunde im Original nachgereicht werden und zweifelsfrei echt sein muss, zweitens ein digitalisiertes Verfahren nicht beim Einreichen enden darf und drittens Qualitätsansprüche nicht gesenkt werden dürfen. Wir sind der Meinung, dass diese Punkte behandelt, aber nicht ausreichend geklärt werden. Deshalb werden wir uns enthalten. Ich möchte noch ein Wort zum Entschließungsantrag sagen. Auch bei diesem werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Die Fraktion DIE LINKE hat nur Redebedarf für den Entschließungsantrag angemeldet. Deshalb übergebe ich jetzt an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Frau Kollegin Melcher. Bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Berufsanerkennung, das wir heute beschließen wollen, knüpfen wir nahtlos an die Debatte zu unserem Koalitionsantrag aus dem letzten Plenum an. Ich zitiere einmal: „Ausländische Fachkräfte für den Freistaat Sachsen gewinnen, Berufsanerkennungsprozesse optimieren, Integration in Arbeit und Gesellschaft erleichtern“, so lautete der Antrag. Damit sind zugleich die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes umrissen. Das Anliegen ist es, Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir harmonisieren Landes- und Bundesrecht insbesondere mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Onlinezugangsgesetz. Was bedeutet das konkret in der Praxis? Erstens. Wir senken den Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller. Künftig soll das Anerkennungsverfahren auch auf digitalem Wege möglich sein. Außerdem genügen in der Regel einfache Kopien als Nachweis für die Qualifikation. Beglaubigungen oder Originale sind nur noch in Ausnahmefällen vorzulegen. Zweitens: Wir erweitern die Option zum Ausgleich sogenannter wesentlicher Unterschiede zum deutschen Referenzberuf auch bei den nicht reglementierten Berufen. Wir wollen, dass zugewanderte Menschen hier in Sachsen wieder in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Wenn im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Unterschiede festgestellt werden, brauchen die Antragstellenden die faire Chance, diese durch eine passgenaue Qualifikation ausgleichen zu können. Drittens: Künftig wird die Bundesagentur für Arbeit die Beratung der zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte innerhalb ihrer Regelstrukturen übernehmen. Inwieweit die vorhandenen Beratungs- und Förderinstrumente ausreichend und zielgruppengerecht sind, ist dann auch Gegenstand der Evaluation, die Ende 2026 vorzulegen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine professionelle Berufsanerkennung ist ein Schlüssel zur Integration. Zugleich leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Schließlich verlieren wir auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten zehn Jahren viele Menschen im erwerbsfähigen Alter. Wir können und wir wollen auf niemanden verzichten – nicht auf die Ingenieurin mit dem Fachkräftevisum, nicht auf den asylsuchenden Lehrer und erst recht nicht auf die Frau mit Duldung, die eigentlich Altenpflegerin ist, aber hier nicht arbeiten darf. Wir brauchen diese Menschen. Ich sage ganz klar und deutlich: Wir wollen diese Menschen auch hier im Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Deshalb sollten wir ihnen zeigen, dass sie hier willkommen sind. Das ist eine Frage der Wertschätzung und des Respekts. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf wird nicht alle Hürden beseitigen. Die Verfahren bleiben komplex. Angesichts der weltweiten Migrationsbewegungen und der vielfältigen Möglichkeiten der Zuwanderung wird die Berufsanerkennung absehbar nicht an Komplexität verlieren, eher im Gegenteil. Zudem werden künftig auch rein quantitativ mehr Verfahren zu bescheiden sein. Das Gesetz soll aber helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und Steine aus dem Weg zu räumen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich noch auf unseren Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen eingehen und ihn damit einbringen. Dabei möchte ich vor allem zwei Aspekte noch einmal hervorheben: Erstens. Ich hatte auf die hohe Zahl und die Komplexität der Anerkennungsverfahren hingewiesen. Betroffene sind dabei mit einer Vielzahl an Regelungen und unterschiedlichen Zuständigkeiten konfrontiert. Gute Beratung ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Uns ist es wichtig, dass alle Menschen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und einen Job finden, der ihrer Qualifikation entspricht. Das beginnt auch mit einem gesicherten Zugang zu Beratung. Sollte die Evaluation zeigen, dass die Regelstrukturen nicht ausreichend sind und nicht alle erreichen, werden wir einen gesetzlichen Anspruch prüfen müssen. Der zweite Aspekt, den ich hervorheben möchte: Viele der zugewanderten Fachkräfte sind Lehrkräfte – laut Aussagen der Beratungsstelle IBAS jede und jeder Fünfte, der hier eine Beratung zur Anerkennung in Anspruch nimmt. Gleichzeitig liegt der Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund weit unter dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Insbesondere die Anforderung, eine Qualifikation in zwei Unterrichtsfächern nachzuweisen, erweist sich doch zunehmend als Hürde. Es ist ein Spezifikum im deutschsprachigen Raum, dass ein Lehramtsstudium in aller Regel zwei Fächer umfasst. In der Folge kommen ausgebildete Lehrkräfte zu uns – Lehrkräfte, die wir dringend brauchen – und werden hier nicht eingestellt, weil ihre Ausbildung hier nicht als solche anerkannt wird. Es gibt bereits Bundesländer, die die Möglichkeit zur Anerkennung einer sogenannten Ein-Fach-Lehrkraft gefunden haben. Wir wollen dies auch in Sachsen prüfen. Daneben sind die sprachlichen Hürden für eine Tätigkeit im Schuldienst hoch. Hier wollen wir den Antragstellenden zumindest mehr Zeit einräumen, die erforderlichen Sprachnachweise zu erbringen. Das bedeutet konkret, dass der Nachweis zum geforderten Sprachniveau C1 nicht bereits mit der Antragstellung vorliegen muss, sondern noch im Verfahrensgang beigebracht werden kann. Auch dies dient letztlich dem Ziel, eine Willkommenskultur zu schaffen. Lassen Sie uns die Verfahren so gestalten, dass sie ermutigen und einladen, aber nicht abschrecken. Ich bitte daher auch um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPDFraktion hat keinen Redebedarf angemeldet. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) an Herrn Staatsminister Piwarz. Bitte schön.

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Christian Piwarz

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist im Ausschuss – einschließlich Anhörung – umfangreich diskutiert worden, und, wie ich finde, durchaus konsensorientiert. Frau Kollegin Melcher hat die wesentlichen Argumente schon deutlich gemacht. Auch vor dem Hintergrund, dass es im Ausschuss keine Gegenstimmen zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat, und angesichts unserer heutigen Zeitplanung würde ich die Rede zu Protokoll geben, bitte aber trotzdem um Zustimmung zum Gesetzentwurf wie auch zum Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Piwarz; er hat seine Rede zu Protokoll gegeben. Meine Damen und Herren, wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren, Drucksache 7/15435, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung, Drucksache 7/16575. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Widerspruch sehe ich keinen. Dann machen wir es so. Das heißt, wir stimmen jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Befähigungs-Anerkennungsgesetzes Lehrer, Artikel 3 Gesetz über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider im Freistaat Sachsen (Sächsisches Markscheidergesetz), Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren, Drucksache 7/15435, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren, es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Drucksache 7/16655, vor. Die Fraktionen haben diesen Entschließungsantrag schon eingebracht. Es gibt dennoch Redebedarf seitens der Fraktion DIE LINKE. Ich übergebe hierzu an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag zu verlieren, und möchte mich zu den einzelnen Punkten äußern. Zu Punkt 1 will ich sagen (Unruhe bei der SPD) – bitte? –, dass dies tatsächlich auch eine Forderung von uns ist, und zwar aus dem Antrag Drucksache 7/16552, Qualifizierte und gut bezahlte Arbeit für Migrant:innen durch schnellere Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Deshalb sind wir total dabei. Punkt 2 geht selbstverständlich ebenfalls klar. Ich will trotzdem sagen, dass wir an dieser Stelle befremdet sind, dass dies erst durch einen Entschließungsantrag (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) durch die Regierung in die Wege geleitet werden muss und nicht längst Standard ist. Wir reden tatsächlich über den Zugang zu Informationen; das will ich nur sagen. Punkt 3 geht auch in die richtige Richtung. Selbstverständlich ist dies unserer Meinung nach aber lange nicht ausreichend – auch, weil weder die unbezahlten Fehlzeiten noch die Gebühren für die Nachqualifizierung in irgendeiner Form aufgegriffen oder konkret geregelt werden. Das Zweite: Es soll „geprüft“ werden, ob es einen Bedarf an Ein-Fach-Lehrkräften gibt. Da kann ich Ihnen sagen: Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass es diesen Bedarf schon gibt. Unserer Meinung nach muss das nicht geprüft werden. Punkt 4 geht auch in Ordnung; wir sind dafür. Erklärung

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Christian Piwarz

Wir novellieren das Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren. In erster Linie, um die Berufsanerkennungsverfahren der bundes- und landesrechtlichen Regelungen zu harmonisieren, zu beschleunigen und zu vereinfachen. Den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen begrüßt die Staatsregierung. Er greift wichtige Anliegen auf, die wir im Blick haben und angehen. Erstens ist die Berufsanerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ein gewichtiges Verfahrensinstrument. Das IQ-Netzwerk – das Beratungssystem des Bundes – funktioniert gut. Dafür trägt der Bund die Kosten. Verankern wir jetzt landesgesetzlich den Beratungsanspruch, müsste der Freistaat hingegen die Finanzierung tragen. Es ist daher sinnvoll, die Notwendigkeit einer landesrechtlichen Regelung mit der nunmehr gesetzlich verankerten Evaluation erneut zu prüfen. Abschließend möchte ich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das grundsätzliche Vorhaben stand schon im Koalitionsvertrag, ist also fünf Jahre alt; das möchte ich noch einmal betonen. Es ist schade, dass es nicht gelungen ist, sich inhaltlich auf feste Forderungen zu einigen, zumal die Probleme bekannt sind, und wir das jetzt über einen Entschließungsantrag regeln. Wir wissen, wie das mit den Entschließungsanträgen ist. Das sind dem Grunde nach ganz wichtige Absichtserklärungen; dennoch wissen wir aber auch, dass dies eigentlich erst durch eine neue Regierung umgesetzt werden kann. Deswegen von uns ein: „Na ja“. Dennoch stimmen wir selbstverständlich zu und finden es richtig, dass es wenigstens diesen Entschließungsantrag gibt. Zum Schluss will ich sagen: Wir sind sehr zufrieden damit, dass eine unserer wesentlichen Forderungen in diesem ganzen Verfahren nun tatsächlich aufgegriffen und umgesetzt wird. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach zum Entschließungsantrag für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, dann stelle ich diesen Entschließungsantrag in der Drucksache 7/16655 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich einige. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dem Entschließungsantrag zugestimmt worden. Damit ist die Drucksache beschlossen. zu Protokoll Mein Haus ist bezüglich der künftigen Gestaltung einer nachhaltigen Lösung für die Berufsanerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Sachsen im Austausch mit den relevanten Akteuren. Zweitens sieht der Entschließungsantrag unter Ziffer 2 vor, dass sicherzustellen ist, dass entsprechende Informationen zur Eignungsprüfung und dem Anpassungslehrgang vor der Wahl durch die Antragsstellenden zur Verfügung stehen. Das SMK wird im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit die IMAG Berufsanerkennung einbinden, um die Bereitstellung der entsprechenden Informationen durch die zuständigen Stellen anzuregen. Im Bereich der landesrechtlich geregelten Berufe kann darüber hinaus eine entsprechende Normierung in die Fachgesetze aufgenommen werden. Ein Beispiel findet sich im aktuellen Entwurf des Mantelgesetzes Berufsanerkennung in Artikel 1 Nr. 8. Hier wird im Bereich des SächsBQFG in Bezug auf den Anpassungslehrgang eine Pflicht der zuständigen Stellen zur Informationsbereitstellung eingeführt. Das SächsBQFG, welches in der Zuständigkeit des SMK liegt, wird als Vorbild wirken und Einfluss auf andere Fachgesetze haben. Die Sicherstellung der rechtzeitigen Informationen muss dann direkt durch die zuständigen Ressorts erfolgen. Drittens zielt der Antrag auf die Prüfung des Bedarfs für ein gesondertes, gesetzlich geregeltes Anerkennungsverfahren für sogenannte Ein-Fach-Lehrkräfte. Das Lehrkräfte-Anerkennungsgesetz eröffnet Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation die Möglichkeit, diesen Abschluss mit einer Befähigung für den Lehrkräfteberuf im Freistaat Sachsen gleichzustellen. Maßstab für diese Gleichstellung sind die in Sachsen für die grundständige Lehrkräfteausbildung getroffenen Regelungen der LAPO I und II. Diese sehen derzeit die Ausbildung in zwei Fächern, deren Fachdidaktiken, den Bildungswissenschaften sowie die Schulpraxis vor. Die Anforderungen an die grundständige Ausbildung für Lehrkräfte basieren unter anderem auf den Rahmenvorgaben der KMK zu den Lehramtstypen 1 bis 6 sowie auf den KMK-Beschlüssen zu den Standards in den Bildungswissenschaften und in den Fächern mit ihren Fachdidaktiken für die einzelnen Lehrämter. Dieser gemeinsam zwischen den Ländern vereinbarte Rahmen sichert trotz unterschiedlicher Ausbildungsvarianten die bundesweite Mobilität hinsichtlich des Zugangs in die Tätigkeit als Lehrkraft in allen Ländern. Die weiteren Vereinbarungen, die derzeit in der KMK abgestimmt werden – auch für „Ein-Fach-Lehrkräfte“ – sollen zusätzliche Wege in den Lehrkräfteberuf ermöglichen und in gewissem Umfang Vergleichbarkeit und Mobilität gewährleisten. Die Anforderungen an die Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Gesetz zur Neuregelung Drucksache 7/15464, Drucksache 7/16576, Beschlussempfehlung – Gesetz über die Errichtung einer Parlamentarischen Kontrollkommission Drucksache 7/15919, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16577, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich die Berichterstatter, Herrn Kuppi und Herrn Lippmann, ob sie das Wort wünschen. – Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir jetzt mit der Aussprache. Die Reihenfolge in der grundständige Lehrkräftebildung bleiben davon zunächst unberührt. Ungeachtet dessen gibt es bereits im Vollzug Möglichkeiten, ausländische Fachkräfte mit der Anerkennung nur eines Unterrichtsfaches in den sächsischen Schuldienst aufzunehmen. Hiervon wird in den laufenden Einstellungsverfahren auch Gebrauch gemacht. Bezüglich des Prüfauftrags, die Möglichkeit des Nachweises der erforderlichen Sprachkenntnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt – zum Beispiel bei Beginn des Anpassungslehrgangs – vorzusehen, möchte ich anmerken, dass die Gleichstellung einer ausländischen Berufsqualifikation grundsätzlich unabhängig von der Sprachqualifikation des jeweiligen Antragstellers zu entscheiden ist und dass das LehrkräfteAnerkennungsgesetz daher keine explizite Regelung für Lehrkräfte vorsieht. Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse kann nach § 3 Abs. 5 des Lehrkräfte-Anerkennungsgesetzes für die Ausübung des Lehrkräfteberufs verlangt werden. Dies ist frühestens der Fall, wenn ein Gleichstellungsbescheid vorliegt, dieser aber Anpassungsmaßnahmen vorsieht, die mit schulpraktischen Tätigkeiten verbunden sind. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Kann-Bestimmung. Deren Anwendung werden wir prüfen. Abschließend möchte ich unterstreichen, dass wir – wie in Ziffer 4 des Antrages formuliert – die zeitnahe Novellierung weiterer Fachgesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen im SächsBQFG begrüßen. Ich empfehle daher Zustimmung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe auf der Entwürfe des Nachrichtendienstrechts Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Fachstelle zur Unterstützung der im Sächsischen Landtag Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Inneres und Sport ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, falls sie das Wort wünscht. Als Erster spricht Herr Kollege Wähner für die CDU.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Den Müttern und Vätern unserer Demokratie war klar, dass unsere demokratische Grundordnung nur dann langfristig Bestand hat, wenn sie geschützt wird und wenn sie wehrhaft ist. Damit meine ich nicht nur die offensichtlichen Kräfte, die gegen eine solche demokratische Grundordnung kämpfen, sondern auch diejenigen, die im Hintergrund agieren und wirken und diese in Frage stellen oder gefährden. Deshalb braucht eine Demokratie auch einen aktiven Verfassungsschutz. Dass das gerade in unserem Bundesland sehr notwendig ist, macht gerade der aktuell veröffentlichte Verfassungsschutzbericht deutlich. Wie der Verfassungsschutz agieren kann oder darf, regelt entsprechend ein Gesetz – und zwar dieses Gesetz zur Regelung des Nachrichtendienstrechts. Uns als CDU ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass der Verfassungsschutz auf rechtlich demokratischer Grundlage agiert, aber auch effektiv agieren kann. Es gibt strenge gesetzliche Maßstäbe, an die sich der Verfassungsschutz zu richten hat. Mit dem neuen Gesetz setzen wir insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Im neuen NachrichtendienstrechtGesetz ist deshalb geregelt, dass eingriffsintensive Maßnahmen, die der Nachrichtendienst ergreifen kann, sich an höheren Eingriffsschwellen zu orientieren haben. Wir nehmen daher einen abschließenden Katalog in § 7 das Gesetzes auf, der gerade von den Sachverständigen in der stattgefundenen Anhörung besonders begrüßt wurde. Wir kommen darüber hinaus einer besonderen Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach. Demnach dürfen eingriffsintensive Maßnahmen zukünftig nur erfolgen, wenn diese vorher durch eine richterliche Anordnung genehmigt wurden. Dies wird zukünftig das Amtsgericht Dresden übernehmen. Dazu bedarf es noch Umsetzungen; daher tritt dieses Gesetz zeitlich versetzt in Kraft. Wir sind damit eines der ersten Bundesländer, das diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes umsetzt. Darüber hinaus passen wir auch die Fähigkeiten des Nachrichtendienstes an neue Entwicklungen an und ermöglichen den Einsatz von IMSI-Catchern für die Ermittlung von Standorten von Mobiltelefonen. Ebenso stärken wir die Fähigkeit der Spionageabwehr, was gerade in der heutigen Zeit eine besondere Herausforderung und Aufgabe des Nachrichtendienstes ist; und zwar in der Form, dass er Bestandsdaten bei Telemediendiensten abfordern kann. Darüber hinaus – das war schon im Koalitionsvertrag festgelegt – haben wir Regelungen ins Gesetz aufgenommen, die der Auswahl und den Einsatz von Vertrauenspersonen dienen. Insbesondere wird zukünftig der Innenausschuss unter Beachtung des Geheimschutzes über Belange und Tätigkeiten durch das Landesamt für Verfassungsschutz informiert. Uns als CDU war und ist es besonders wichtig, das Landesamt für Verfassungsschutz handlungssicher und stark aufzustellen, um für die aktuellen Herausforderungen gewappnet zu sein. Wir haben deshalb im Ausfluss der hier stattgefundenen Anhörung im Änderungsantrag noch Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen, insbesondere eine Nachschärfung bei der Begriffsbestimmung von erheblich beobachtungswürdigen Objekten. Ebenso haben wir eine Konkretisierung und Eingrenzung des Begriffs der „verdeckten Ermittlungen“ vorgenommen. Auch die Speicherung von Daten, die bei Ermittlungstätigkeiten erhoben werden, unterliegen einer gewissen Frist. Wir haben uns in § 18 Abs. 3 auf zwei Jahre verständigt; wir als CDU können uns aber durchaus eine noch längere Frist vorstellen. Die jetzige Festlegung war das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, berücksichtigt aber auch die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an inländische Behörden haben wir im Änderungsantrag ebenfalls neu geregelt, die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Stellen im Ausland grundsätzlich untersagt und nur in Umkehr der Ausnahmeregel – quasi nur unter ganz besonderen Tatbeständen – ermöglicht. Kurzum: Es ist, so denke ich, ein sehr modernes Nachrichtendienstrecht-Gesetz, das dem Verfassungsschutz die Arbeit auf solider rechtlicher Grundlage ermöglicht, um so effektiv unsere gemeinsame öffentlich-rechtliche Verfassung zu schützen. Der Verfassungsschutz agiert übrigens nicht frei, sondern er wird kontrolliert, und zwar durch dieses Haus. Das übernimmt die Parlamentarische Kontrollkommission. Um dieser Kontrolle noch ein Stück weit besser gerecht zu werden, unterstützen wir diese zukünftig durch eine Fachstelle. Das ist im aktuellen Nachrichtendienstrecht bereits integriert, aber diese Stelle soll schneller geschaffen werden. Deshalb handelt es sich um einen separaten Gesetzestext bzw. Gesetzentwurf, der hiermit zur Abstimmung vorgelegt wird. Ich denke, es ist ein wichtiger Baustein, um die Vorwürfe zu entkräften, die im öffentlichen Raum manchmal vorherrschen, der Nachrichtendienst agiere als Regierungsschutz. Nein, der Nachrichtendienst agiert unter Kontrolle des Parlaments. Das ist ganz wesentlich. Wir als Union könnten uns auch vorstellen, die Rechte des Nachrichtendienstes noch zu erweitern, so etwa im Bereich Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ; denn ich glaube, dass das aufgrund der heutigen Entwicklungen gesellschaftlich weltweit notwendig wäre. Aber auch dabei gilt: Wir haben eine Koalition; es gab unterschiedliche Sichtweisen. Das ist etwas, wovon ich denke, dass man sich dem in Zukunft widmen sollte. Nichtsdestotrotz ist der vorliegende Gesetzentwurf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Verfassungsschutz. Er stellt seine Arbeit auf solide gesetzliche Grundlage, und er ist, denke ich, ein wichtiges verfassungsrechtliches Fundament. Daher bitte ich um entsprechende Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Hütter.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir einiges an allgemeiner Kritik an dem neuen Gesetz haben und hatten, dürfte bekannt sein. Ich will mich angesichts der heutigen Tagesordnung ein Stück weit kürzen, aber das eine oder andere muss benannt werden. Was mir wichtig erscheint: Es hat sich gezeigt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst insgesamt rechtsstaatlicher, effizienter und transparenter agieren muss. Im Fokus des Geheimdienstes müssen vor allem politische und religiöse Gewalttäter sowie jedwede Spionagetätigkeiten stehen. Stattdessen haben wir in der Vergangenheit erlebt, dass Abgeordnete beobachtet werden und rechtswidrig über diese Daten gesammelt und gespeichert wurden. Die Beobachtung des politischen Gegners darf niemals eine Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes sein. (Beifall bei der AfD) Das ist in dieser Form einmalig in Europa. Oppositionsparteien sind keine Bedrohung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Kernaufgabe des Landesamtes muss die Beobachtung, Aufklärung und Verhinderung aller Formen des gewalttätigen Extremismus sein. Mit unserer Kritik waren wir bisher relativ allein. Jedoch musste ich letzte Woche durchaus staunen, als Herr Lippmann – wahrscheinlich nach dem zweiten oder dritten Mate-Tee – der Meinung war, der „taz“ ein Interview geben zu müssen. Dieses hatte folgenden Inhalt – ich zitiere –: „Es hilft mir wenig, wenn im Verfassungsschutzbericht über Seiten hinweg allgemeine Informationen über Szeneentwicklungen stehen. […] Gerade jetzt, wo sich diese Behörde auch wieder der Spionageabwehr widmen muss, muss sie Prioritäten setzen. Es geht darum, dass sich der Verfassungsschutz auf die Gefährdung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung fokussiert. Dafür braucht er keine neuen Befugnisse, sondern er braucht eine neue Struktur.“ Aha, Herr Lippmann, das nehme ich noch wohlwollend zur Kenntnis. Die Frage ist nur, warum Sie sich, als man über dieses Gesetz geredet hat, nicht genau mit diesen Dingen eingebracht haben; das vermisse ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben wir doch!) Des Weiteren bemängelt der Abg. Lippmann, dass die parlamentarische Kontrolle des Inlandgeheimdienstes unzureichend ist. Die Kontrollbefugnisse der PKK müssen ausgebaut werden. Herzlichen Glückwunsch, Herr Lippmann! Davon reden wir seit Jahren. Schön, dass Sie das auch festgestellt haben. Wo handeln Sie denn? Das kann ich in dem neuen Gesetz gar nicht erkennen. Das touchiert letztendlich nur die Aufgaben der PKK, Sie fördern die PKK nicht. Selbst die Fachstelle – zu der wir gleich kommen – ist die richtige Richtung; wegen der Fachstelle werden wir auch zustimmen, aber es ist nur die richtige Richtung. Alle diese Ausführungen, auch die zu der Thematik Fachstelle, sind viel zu dünn. Es ist nicht erkennbar, wie das Ganze funktionieren soll. Aber zurück zu meinem Redebeitrag. Das war leider in den letzten paar Tagen nicht alles. Tief blicken ließen auch die Ausführungen eines Mitarbeiters der LfV, der seine Kritik an der Arbeitsweise des LfV öffentlich gemacht hat. In einem Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“ fasst er die Arbeitsweise des LfV wie folgt zusammen: „Weil der Dienst es mit ‚ernstzunehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- und Rechtsterroristen oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz sind. Und in der Vergangenheit auch niemals waren.‘“ Da staunen wir aber. Wir stellen also fest, dass der Inlandsgeheimdienst seinen eigentlichen Aufgaben gar nicht gewachsen ist. Hierfür bedarf es einer Neustrukturierung des Dienstes. Der Gesetzentwurf leistet das nicht, sondern er erweitert lediglich einige Befugnisse. Folgerichtig bringt meine Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag ein, um zumindest einige wenige Korrekturen am Gesetzentwurf vornehmen zu können. Zu der Fachstelle, wie gerade schon ausgeführt, werden wir positiv abstimmen. Zum Gesetzentwurf, es sei denn, unsere Änderungsanträge werden positiv abgestimmt, werden wir uns enthalten. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hütter sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Kerstin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition und die Staatsregierung wollen mit zwei Gesetzentwürfen das Nachrichtendienstrecht umfassend novellieren: durch die Einführung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission und durch die Neukonzeption des Verfassungsschutzgesetzes. Ich muss zugeben: Das ist ein ambitioniertes Vorhaben. Sie müssen zugeben: Es ist unmöglich, darüber vollständig und offen zu debattieren. Und das ist ein Problem; denn die Beantwortung der Frage, ob eine Fachstelle – um zunächst bei diesem Gesetzentwurf zu bleiben – erforderlich ist und inwieweit die PKK dieser Hilfe bedarf, würde voraussetzen, dass wir über die konkrete Praxis und über die tatsächlichen Probleme der parlamentarischen Kontrolle des Sächsischen Geheimdienstes sprechen. Allein ich darf das nicht, und Sie dürfen das auch nicht. Die Sache wird noch ein Stück absurder, wenn wir uns an die Gesetzesbegründung halten. Darin wird nahegelegt, durch die Fachstelle werde die Kontrollintensität gegenüber dem LfV gesteigert, vor allem durch eine Unterstützung der PKK-Mitglieder bei der Akteneinsicht. Ich darf leider nicht sagen, was stimmt, aber diese Formulierung stimmt auf keinen Fall. Erstens umfasst das sogenannte Selbstinformationsrecht der PKK im Moment gar kein explizites Recht auf Akteneinsicht. Das wird vielleicht in Zukunft einmal auf der Grundlage des zweiten Gesetzentwurfs geschaffen. Bis dahin – aber das wird ja noch etwas dauern – soll die Fachstelle eine Aufgabe erfüllen, die sie genauso wenig erfüllen kann wie die PKK. Zweitens reden wir bei der versprochenen Steigerung der Kontrollintensität definitiv nicht über eine Steigerung der Kontrollmöglichkeiten. Die PKK erhält nämlich keine zusätzlichen Befugnisse. Was gesteigert wird, ist die zur Kontrolle zur Verfügung stehende Arbeitskraft. Es ist natürlich eine theoretische Möglichkeit, dass die Kontrolle dadurch besser gelingt und professioneller laufen könnte als bisher. Im Umkehrschluss wäre damit allerdings angedeutet, dass sie bisher nicht so gut gelungen und nicht so professionell gelaufen wäre. Ich kann das weder bestätigen noch darf ich es dementieren. Also bleiben wir sicherheitshalber bei der Theorie. Es kann theoretisch auch ganz anders kommen. Bisher werden die Kontrollbefugnisse persönlich wahrgenommen, durch eigens dafür gewählte Abgeordnete. Dies wird es auch zukünftig geben. Aber sie erhalten dann die Möglichkeit, die konkrete Wahrnehmung dieser personengebundenen Kontrollbefugnisse auf ein nicht gewähltes Gremium gewissermaßen zu delegieren. Es ist demnach nicht auszuschließen, dass sich nach der Schaffung der Fachstelle einzelne PKKMitglieder von der persönlichen Ausübung der Kontrolltätigkeit ein Stück weit zurückziehen. Damit würde die Kontrollintensität nicht steigen, sondern sinken. Falls es wirklich so käme, dürfte das Problem vielleicht nicht einmal öffentlich angesprochen werden. Sie können nun einwenden, dass ich ein tendenziell negatives Bild der PKK und ihrer Mitglieder zeichne. Das liegt mir fern, weil ich selbst dazugehöre, und deswegen habe ich das alles nur rein theoretisch gesagt. Bedenklicher scheint mir, was sämtliche Abgeordnete dieses Hauses heute praktisch tun sollen, nämlich über einen Gesetzentwurf abzustimmen, der im Grunde eine Blackbox ist. Dem werden wir als LINKE nicht zustimmen. Damit komme ich zum Zweiten Gesetzentwurf, dem Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Es geht im Kern um eine umfassende Neukonzeption des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, das seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1992 in den Grundzügen unverändert geblieben ist. Es ist damit weit hinter die Tatsachen zurückgefallen; und damit meine ich nicht nur die rein technischen Entwicklungen, sondern auch die negativen, ja tragischen Erfahrungen aus der Praxis, etwa vor dem Hintergrund des NSU-Komplexes. Der Gesetzentwurf enthält nun eine Vorkehrung für die Aktivierung eines Löschmoratoriums. Das begrüßen wir sehr. Auch gemessen an zwingenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben, ist das bisherige Gesetz überholt. Die Novelle betont nun den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der Anwendung sämtlicher nachrichtendienstlicher Mittel. Nicht alles, was der Geheimdienst damit erforschen könnte, soll er auch erforschen dürfen, und nicht alles, was er zufällig doch erfährt, darf er sich merken. Für die Anwendung einiger nachrichtendienstlicher Mittel wird ein Richtervorbehalt gelten. Es gibt endlich eine Aufzählung, welche Mittel überhaupt zur Verfügung stehen, und für einige davon wird ein gesetzlicher Einsatzrahmen gezogen. Trotz der grundsätzlichen Bedenken der LINKEN gegen den Geheimdienst als Institution erkennen wir diese Fortschritte an. Solange es den Geheimdienst gibt, muss er bestmöglich, das heißt rechtsstaatsgemäß, eingehegt sein. Nachdem ich mich nun fast zu einem Lob habe hinreißen lassen, kommt jetzt ein langes Aber – darauf haben Sie ja bestimmt schon gespannt gewartet –: Es gibt also Fortschritte, aber nicht alle sind überzeugend umgesetzt. Auch in der Anhörung des Innenausschusses kam das, wie ich meine, sehr deutlich heraus. Zum Beispiel fragt man sich, ob nicht auch das InternetMonitoring bei den Daten zwar nur aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben, dann aber trotzdem systematisch verknüpft, zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zu zählen wäre. Zum Beispiel fragt man sich, ob die Eingriffsintensität einiger verdeckter Maßnahmen nicht unterschätzt wird, indem sie weiterhin ohne Richtervorbehalt möglich sein werden. Ebenfalls fragt man sich, warum das Amtsgericht Dresden und nicht das Landgericht zuständig sein soll, und man fragt sich, wie eine mit LfV-Maßnahmen befasste Richterin offenlegen soll, falls sie früher schon einmal mit der aktuellen Zielperson befasst war. Diese Art der Befangenheit ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Richterin nun nicht gleichzeitig als Ermittlungsrichterin bestellt ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch, natürlich!) – Früher; ich sagte: früher. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen, die nicht nur zweifelhaft umgesetzt, sondern die an sich zweifelhaft sind. Ein Beispiel: Ohne vernünftigen Grund beibehalten wird die Befugnis zur Durchführung der technischen Wohnraumüberwachung. Es geht darum, dass das LfV unter ganz bestimmten Umständen auch in Ihrer Wohnung eine Wanze installieren dürfte. Das klingt wie in einem Agentenfilm, und tatsächlich hat das mit dem Alltagsgeschäft des LfV gar nichts zu tun. In der Praxis kam das – so steht es in der Gesetzesbegründung – noch nie vor. Vernünftig wäre es daher, eine derart einschneidende Befugnis, die niemand braucht, zu streichen. Stattdessen hat sich irgendjemand mit Vorliebe für Agentenfilme entschieden, diese Befugnis noch zu erweitern. Neu hinzu kommt die Erlaubnis, zum Installieren der Wanze heimlich eine Wohnung zu betreten, also unter ganz bestimmten Umständen auch bei Ihnen einzubrechen. Der Schritt zur heimlichen Durchsuchung ist dann nicht mehr weit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, wie wollen Sie denn die Wanze sonst anbringen?) Ich glaube, diese Möglichkeit zu eröffnen, ist nicht nur Unfug, sondern gefährlicher Unfug. Wenn es wirklich ein Fall erforderlich macht, in eine Wohnung einzudringen, dann gehört dieser Fall in die Hände einer Strafverfolgungsbehörde. Diese Aufgabenteilung ist, wie Sie wissen, auch ein Ergebnis der Erfahrung mit früheren, in Deutschland tätigen Geheimdiensten, die nicht rechtsstaatmäßig eingehegt waren. (Mario Beger, AfD: Gelernt ist gelernt! – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Leider stellt der Gesetzentwurf noch an einem anderen Punkt die Aufgabenteilung infrage. Er lässt es zu, personenbezogene Daten an die Polizei zu übermitteln, wenn sie dort für die Erstellung von „Lagebildern“ und „Fallanalysen“ benötigt werden, was immer das auch ist. Damit werden die ohnehin nicht sehr robusten Übermittlungsschwellen unterlaufen und mit ihnen das informationelle Trennungsgebot, was wirklich kein Trost ist; denn darüber soll mit diesem Gesetzentwurf jetzt Transparenz hergestellt werden. Bei anderen Regelungen ist es ähnlich. Dass etwa für den Einsatz von V-Leuten – also Spitzeln – ein gesetzlicher Einsatzrahmen gezogen wird, ist unter Gesichtspunkten der Transparenz zu begrüßen. Bisher waren solche Regeln in Dienstvorschriften festgehalten, nach denen Sie im Internet umsonst googeln könnten. Die begrüßenswerte Transparenz hilft uns nun, den Inhalt klarer zu sehen – und da wird es trüb, um nicht zu sagen haarsträubend: V-Leute sollen nicht den Auftrag haben, die zu beobachtende Bestrebung zu steuern, aber sie können die beobachtete Bestrebung anführen, solange das nicht ihr Auftrag ist. V-Leute sollen am besten keine Straftäter sein, aber sie können unter Umständen schwerste Straftaten begangen haben, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind. Der Gesetzentwurf sieht erst ein Tötungsdelikt als absolute Grenze an. V-Leute sollen bei der Erledigung ihrer Aufträge nicht per se von der Strafverfolgung ausgenommen sein, aber inwieweit sie von einem „Quellenschutz“ profitieren, ist dem Ermessen der Behördenleitung überlassen. Dieser Einsatzrahmen ist, wenn wir genau hinsehen, gar kein Rahmen. Gemeinhin versteht man darunter ja ein festgefügtes Gestell. Hier sind die Löcher aber so groß, dass alles auseinanderfällt. Unter diesen Umständen wird das Spitzelunwesen wie bisher weiterlaufen. Falls es ein Ziel von Teilen der Koalition war, daran etwas zu ändern, gar den Geheimdienst rechtsstaatsgemäß einzuhegen, so ist das leider misslungen. Der Gesetzentwurf unterstreicht die grundsätzlichen Bedenken der LINKEN gegen den Geheimdienst als Institution. Beides, Gesetzentwurf und Institution, lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in diesem Hohen Haus über das Nachrichtendienstrecht debattieren, dann sprechen wir nicht nur über eine der komplexesten Materien der Innenpolitik, sondern zugleich über die Regeln zur Arbeit eines grundsätzlich klandestin agierenden Inlandsgeheimdienstes – einer Behörde, die zunächst wie ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie wirkt und dennoch eine entscheidende Rolle spielt, wenn es um den Kampf gegen Verfassungsfeinde geht. (Lachen des Abg. Mario Beger, AfD) So bewegt sich jede Novelle des Nachrichtendienstrechts in einem Spannungsfeld zwischen mehr Befugnissen, nach denen gern lautstark und selten profund – auch heute schon wieder – geschrien wird, und mehr Kontrolle, die gerade dann entscheidend ist, wenn sich die Maßnahmen eines Inlandsgeheimdienstes im Verborgenen abspielen. Anlass zur heutigen großen Novelle ist dabei die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022, die einen Paradigmenwechsel darstellte. Bis dato galt nämlich unter deutschen Verfassungsschützern der eherne Grundsatz: Weil wir weniger dürfen, dürfen wir mehr wissen. Aber wie das so mit ehernen Grundsätzen ist: Sie werden nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt, und spätestens die höchsten deutschen Richter sind den Schlapphutdogmen am Ende nicht verfallen. Ihnen waren sie schlussendlich egal, weil sie gegen die Verfassung verstoßen. Das Urteil, welches seinerzeit erhebliche Teile des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für rechtswidrig erkannte, liest sich wie eine Klatsche der bisherigen Praxis der Inlandsgeheimdienste. Zwar stimmt das Gericht grundsätzlich der Auffassung zu, dass die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes der Geheimhaltung bedürfe; jedoch betont es, dass das nicht bedeutet, dass die Rechtsgrundlagen ebenfalls im Dunkeln bleiben dürfen. Ganz im Gegenteil: Für die Handlungsgrundlagen und Grenzen der Befugnisse kann es in einem demokratischen Rechtsstaat keine prinzipielle Geheimhaltung geben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem sächsischen Innenministerium sehr dankbar, dass es bereits letztes Jahr einen Referentenentwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgelegt hat, das den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts meiner Einschätzung nach mehr als genügt. Wir beschließen heute erst als drittes Bundesland ein neues Verfassungsschutzgesetz, und zwar eines, das Maßstäbe hinsichtlich Kontrolle und Rechtsstaatlichkeit setzt. Auch hier möchte ich es mir, gerade hinsichtlich dieser besonderen und schwierigen Materie, nicht nehmen lassen, dem Innenministerium und insbesondere der Arbeitsebene für die ausführliche Diskussion und den Versuch des gegenseitigen, von Respekt getragenen Verständnisses der unterschiedlichen Standpunkte beim Entstehen dieses Gesetzentwurfs zu danken. So ist es schlussendlich einer Koalition mit vollkommen unterschiedlichen Vorstellungen über die Zukunft des Verfassungsschutzes gelungen, ein Gesetz über selbigen auszuhandeln und heute zum Abschluss zu bringen. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Ich glaube, die wenigsten hätten erwartet, dass ausgerechnet diese Koalition trotz der Unterschiede diesen Gesetzentwurf heute noch durchs Ziel bringt, aber es ist wichtig, gerade für die Sicherheit im Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Armin Schuster) Wenn am Ende ein wirklich gutes Gesetz steht, zeigt das, wie wichtig es ist, sich nicht von billigen politischen Forderungen, sondern vor allem von der Fachlichkeit und der Durchdringungstiefe, die gerade im Nachrichtendienstrecht mehr als notwendig ist, leiten zu lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz regeln wird erstmals überhaupt die Voraussetzungen für eine Reihe nachrichtendienstlicher Befugnisse. Es ist ähnlich wie beim Versammlungsgesetz: Rechtsklarheit bedeutet auch in diesem Fall eine höhere Regelungsdichte, aber dadurch nicht weniger Rechte. Zur Sicherung der gebotenen Rechtsbindung müssen die jeweiligen Normen stets so bestimmt gefasst sein, dass sie aus sich heraus der Verwaltung steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe bieten, und das ist hiermit nach meiner Auffassung sehr gut gelungen. Neben präzisen und differenzierten Begriffsbestimmungen finden sich detaillierte Vorgaben zur Übermittlung von Daten an andere Behörden, zu zulässigen Maßnahmen und zur Speicherung von Daten. Dadurch sind die Befugnisse endlich normenklar und bestimmt, Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet und für die Öffentlichkeit erkennbar. Das ist ein Fortschritt für die Freiheitsrechte im Freistaat Sachsen. Das gilt insbesondere für den Umgang mit V-Personen. Wir haben unsere Lehren aus dem Terrornetzwerk NSU und weiteren V-Personen-Skandalen gezogen. Künftig dürfen Geld- und Sachzuwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit als V-Person erlangt werden, nicht mehr die alleinige Lebensgrundlage sein, und die verantwortlichen Personen im Landesamt müssen regelmäßig wechseln. Das sind meines Erachtens wichtige Meilensteine in der Umsetzung eines Rechtsregimes für die Führung von V-Personen, die wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und die hiermit endlich zur Umsetzung gelangen. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes wird gestärkt. Zu lange war die Tätigkeit des sächsischen Geheimdienstes dadurch gekennzeichnet, dass er sich unter Berufung auf den Charakter seiner Arbeit jedweder unabhängigen Kontrolle entziehen konnte. Auch diesem Selbstverständnis schiebt das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor. Es sei nicht ersichtlich, warum der Verfassungsschutz nicht die verfassungsschutzspezifischen Tatbestandsvoraussetzungen vor Beginn der Maßnahme einer externen Stelle darlegen könne. Werte Kolleginnen und Kollegen! Leider führt uns die Gesamtsituation vor Augen, dass wir auf einen Verfassungsschutz schlichtweg nicht verzichten können. Doch seine Unverzichtbarkeit entbindet ihn nicht von seiner Rechenschaftspflicht. Die unabhängige Vorabkontrolle schließt daher eine bisherige erhebliche Regelungslücke. Es liegt in der Natur der Sache, dass nachrichtendienstliche Maßnahmen, anders als beispielsweise polizeirechtliche, den Betroffenen von vornherein nicht bekanntgegeben werden können – das wäre ja auch irgendwie absurd. Wir wollen jedoch keine Institution, die aufgrund bloßer Spekulation und Hypothesen bis tief in die Privatsphäre von Menschen eindringt; deswegen muss künftig ein Gericht besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab bestätigen. Und auch die nachträgliche Kontrolle stärken wir mit den Gesetzen: Nicht nur ist das Innenministerium künftig verpflichtet, jährlich dem Innenausschuss über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu unterrichten. Auch die Parlamentarische Kontrollkommission wird zukünftig – und da bin ich der festen Überzeugung – durch eine Fachstelle gestärkt werden. Das war eine BÜNDNISGRÜNE-Forderung in dieser Legislaturperiode. Wir folgen damit dem Modell des Ständigen Bevollmächtigten im Bund und geben uns im Landtag mehr Kompetenz und mehr Sachverstand bei der Kontrolle der Umsetzung dieses Gesetzes an die Hand. Ich glaube, das kann nie schaden und es ermöglicht eine strukturellere und kontinuierlichere Kontrolle des Verfassungsschutzes über Legislaturperioden hinweg und unabhängig von der Fachkompetenz der in die PKK gewählten Personen. Das stärkt am Ende die Kontrolle des Verfassungsschutzes und ist der richtige Weg. (Zuruf von der AfD: Mal schauen!) Aber werte Kolleginnen und Kollegen, wir leben in herausfordernden Zeiten. Verfassungsfeinde haben Hochkonjunktur. Es braucht gerade jetzt einen wirksamen Schutz unserer Verfassung, bei der der Verfassungsschutz auch auf neue Entwicklungen reagieren können muss. Deswegen erhält er dort, wo es notwendig ist, neue Befugnisse, vor allem, wenn es um die Finanzermittlungen bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen geht. Wir können und wir werden nicht länger zusehen, wie die rechtsextreme Szene Millionen pro Jahr scheffelt und Immobilien kauft, ohne dass irgendwer in den Sicherheitsbehörden auch nur einen blassen Schimmer zu haben scheint, wie Geldströme fließen. Auf fehlende Befugnisse wird man sich zukünftig dabei nur bedingt berufen können. Werte Kolleginnen und Kollegen, gerade wenn Verfassungsfeinde Hochkonjunktur haben, dürfen wir uns aber nicht auf dem bestehenden System ausruhen. Wenn wir es ernst meinen mit mehr Sicherheit, dann brauchen wir langfristig einen Systemwechsel beim Verfassungsschutz; denn wir brauchen keinen Verfassungsschutz, der immer stets dann überrascht ist, wenn etwas passiert ist, und in welchem plappernde Schlapphüte nunmehr auch noch reihenweise Geheimnisverrat begehen. Es hilft auch nichts, einem dysfunktionalen System immer mehr Befugnisse und Personal zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, dass sich der Verfassungsschutz auf die Gefährdung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung fokussiert. Daher brauchen wir eine Neuordnung des Systems Verfassungsschutz. Dieser sollte der Gefahrenfrüherkennung dienen, also dem Umgang mit sehr gefährlichen Organisationen und Individuen, die man frühzeitig beobachten muss, weil von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Die Gesellschaftsbeobachtung und die allgemeine Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollte man nach unserer Überzeugung stärker der Wissenschaft überlassen. Wir haben in Sachsen seit 2020 das Else-FrenkelBrunswik-Institut, das sich genau dieser Aufgabe verschrieben hat, denn zur Sicherung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung brauchen wir nicht nur Erkenntnisse und Aufklärung über die Lage an sich, sondern vor allem noch vielmehr über die Gründe, über Verbindungen und Verwebungen neuer Gefahren und Akteure. Wie wichtig die Aufklärung der Öffentlichkeit ist, haben wir sowohl an den Correctiv-Recherchen als auch an jenen zu einem Europa-Abgeordneten namens Kräh erkannt. Es ist nämlich keineswegs so, dass die Gesellschaft dem Rechtsextremismus gleichgültig gegenübersteht, aber sie muss informiert sein, um in ihrem staatsbürgerlichen Engagement entsprechend angesprochen zu werden und tätig werden zu können. (Andre Barth, AfD: Was ist denn von Correctiv wirklich übrig geblieben?) Werte Kolleginnen und Kollegen, an einem Punkt möchte ich dann doch die traute Einheit in dieser Koalition beenden. Wenn Kollege Wähner wieder einmal die alten Hüte der CDU-Sicherheitspolitik reanimiert und die OnlineDurchsuchung und die Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz mobilisiert, möchte ich an dieser Stelle nicht fragen, ob er vielleicht einmal in das G10-Ausführungsgesetz bzw. in das G10-Gesetz des Bundes schauen könnte und sich mit dem Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht, insbesondere bei der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit, beschäftigen könnte. Dann würde nämlich einer der Punkte schon herausfallen, dem es im Landesrecht nicht bedarf. Ich würde dann bei Gelegenheit auch einmal die Frage stellen, was man sich eigentlich davon zu bekommen erhofft. Denn am Ende geht es bei jeder Befugnis darum, dass sie tatsächlich mehr Sicherheit schafft und nicht nur, dass die CDU einen Haken dahinter macht – wir haben mehr Befugnisse, die keiner braucht, irgendwohin geschaffen; denn das ist nicht Aufgabe des Schutzes von Freiheitsrechten, sondern das ist Symbolpolitik. Wir GRÜNE sind in diese Koalition eingetreten, um die Freiheitsrechte zu schützen. Deshalb ist es vollkommen klar, dass es diese entsprechenden Punkte mit uns nicht geben wird. Am Ende gilt – so gut dieses Gesetz auch sein mag; da sind wir wieder einer Einigkeit –: Der wirksamste Verfassungsschutz in diesem Land sind all jene Menschen, all jene Demokraten, die die Verfassung täglich mit Leben erfüllen. Das können wir nicht gesetzlich regeln, aber wir können immerhin einen Beitrag dazu leisten, dass die Sicherheitsbehörden, die für den Schutz unserer Verfassung zuständig sind, ihr Bestes tun, dies zu flankieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der sächsische Verfassungsschutz war in den vergangenen Wochen für meinen Geschmack zu oft und vor allem mit zu vielen Fragezeichen Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung; und das ist keine Kritik an kritischer Berichterstattung. Wenn wir also über die zwei Gesetzentwürfe – das Verfassungsschutzgesetz inklusive der Errichtung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission – abstimmen, dann erwarte ich von der Behörde und dem Innenministerium als Fachaufsicht, dass dieses „Affärchen“ – wie es in der Presse hieß – geklärt wird und kein weiterer Schaden entsteht. Ich möchte als sozialdemokratischer Innenpolitiker nicht umsonst um die schwierigen und gewichtigen Detailfragen in diesem Gesetz gerungen haben, weil Innenminister und LfV-Präsident den Laden nicht in den Griff bekommen. Doch ich bin zuversichtlich, dass sie es hinbekommen werden. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der als Teil der wehrhaften Demokratie gegen diejenigen kämpft, die sie abschaffen wollen, und rechtsstaatlich sowie vorausschauend agiert. Ich muss an dieser Stelle kurz auf Herrn Hütter reagieren, der wenig, aber doch etwas gesagt hat. Es geht schon darum, die Feinde der Demokratie zu beobachten, um Schlüsse daraus zu ziehen, und nicht um politische Gegnerschaft. Ich glaube, dabei haben Sie etwas grundsätzlich missverstanden. (Carsten Hütter, AfD: Nee, habe ich nicht!) Vor allem müssen alle wirksamen verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den Blick der wehrhaften Demokratie genommen werden. Mit Blick auf Ihren Änderungsantrag, in dem es Ihnen nur um Militanz geht, kann man nur entgegenhalten, dass wir alle bereits wissen, dass Zersetzung auch viel subtiler geht. Die Beispiele haben wir in Sachsen Tag für Tag. Zum Gesetz: Es waren monatelange und harte Verhandlungen in der Koalition, aber das Bundesverfassungsgericht hatte uns vorher klare Leitplanken eingezogen, um die man nicht herumkommen kann. So haben wir die Voraussetzungen für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes entlang dieser Vorgaben klar nachgezeichnet und dessen Befugnisse entsprechend angepasst. Die Details sind etwas für Kenner der Materie. Klar ist aber: Das Frühwarnsystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss funktionieren. Als SPD sagen wir zugleich aber nicht um den Preis jeden Mittels. So wird es keine Online-Durchsuchung, keine Quellentelekommunikationsüberwachung, und keinen Staatstrojaner für den sächsischen Verfassungsschutz geben. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen ist nun klar reglementiert. Insbesondere aber im Bereich der Aufklärung von rechtsextremen Finanzstrukturen blieb der Verfassungsschutz bislang weitestgehend blind. Das muss sich ändern, wenn wir dem Rechtsextremismus in Sachsen wirkungsvoll entgegentreten und seine Strukturen erkennen und bekämpfen wollen. Neben den vielen Änderungen und Konkretisierungen war es uns auch wichtig, dass wir die Balance halten zwischen dem, was der Verfassungsschutz weiß, und dem, was er in den wichtigen Ausnahmefällen anderen Behörden, der Polizei, Privaten oder auch Stellen im Ausland mitteilen darf. Ich halte daher besonders die Vorschriften zur Datenabfrage, -weiternutzung und -übermittlung für wirklich ausgewogen. Wir sichern so die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes, aber wir stellen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht in die zweite Reihe. Künftig wird eine unabhängige Vorabkontrolle durch einen Richter oder eine Richterin am Amtsgericht Dresden entscheiden, ob der Verfassungsschutz besondere nachrichtendienstliche Mittel überhaupt einsetzen oder beispielsweise V-Personen längerfristig führen darf. Schließlich setzen wir auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, nämlich die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stärken. Mit einer hauptamtlichen Fachstelle unterstützen wir die parlamentarische Aufsicht über den Verfassungsschutz künftig durch Beratung und Organisation noch besser. Die SPD wird diesem Gesetz zustimmen und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Schuster; bitte schön.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, es wurden eine Menge Wetten abgeschlossen – ich habe es zumindest mitbekommen –, dass wir dieses Gesetz nicht schaffen in der Koalition. Das ist jetzt das dritte Gesetz heute Nachmittag, das wirklich sehr schwierig war. Wir haben es hinbekommen. Ich würde mich selbst eher als politischen Handwerker denn Künstler bezeichnen. Und als Handwerker sage ich: Wenn man diese drei Gesetze nimmt – Personalvertretungsrecht, Versammlungsgesetz und Nachrichtendienstgesetz –, wenn Kenia das kann, dann sind wir zumindest handwerklich deutlich besser als das, was in den Zeitungen geschrieben wird. Das möchte ich einmal sagen. Ob das allen gefällt oder nicht, ist mir dabei wurst. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Der Auftrag war nicht leicht. Ich habe selbst wirklich Herzblut vergossen, damit wir das hinbekommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Was mich ganz besonders freut, Herr Lippmann: Wenn jemand das Lob verdient hat, dann die Mitarbeiterin. Ich habe mich monatelang gefragt, wo die Geduld und der Langmut herkommen. Ich hatte ihn schon gar nicht mehr, aber sie hat mich immer auf die Bahn zurückgeholt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir haben einiges geschafft. Um was geht es konkret? Erstens. Eignungskriterien und Einsatzbedingungen für Vertrauensleute sind nun klar gesetzlich geregelt. Darin orientieren wir uns eng am Bundesrecht und folgen den Empfehlungen, die im Zuge der Aufarbeitung des NSUKomplexes entwickelt wurden. Ich war selbst in zwei Ausschüssen und kann sagen, da haben wir Zieleinlauf. (Carsten Hütter, AfD: „Zieleinlauf“ – ekelhaft!) Zweitens. Unser Landesamt bekommt deutlich modernisierte Befugnisse. Dazu gehört der Einsatz der sogenannten IMSI-Catcher zur Standortermittlung und Identifizierung von mobilen Endgeräten; die erweiterte Befugnis, bei Unternehmen jetzt auch Auskünfte zum Inlandsextremismus einholen zu können; die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern Kontostammdaten abzufragen; oder auch die Möglichkeit, Bestandsdaten bei Telemediendiensten einzuholen, wodurch Urheber von verfassungsfeindlichen Aktionen im Internet leichter identifiziert werden können. Ich sage an dieser Stelle im Gegensatz zum Abg. Lippmann: Diese Modernisierungen haben hier für mich noch nicht ihr Ende. Auch wir mussten Kröten schlucken, vor allem ich. Natürlich brauchen wir nicht die Quellen-TKÜ – diese haben wir über das G10-Gesetz beim LfV, Herr Pallas –, aber wir brauchen die Online-Durchsuchung. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Und das ist keine politische Schaustellerei. Die Zugriffe auf Terror-Gefährder der letzten zwölf Monate in Deutschland – zum Beispiel bezüglich des Kölner Doms – passierten ausschließlich auf Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste, die diese mit Methoden entwickelt haben, zu denen wir noch nicht fähig sind. Das „noch“ unterstreiche ich. Ich halte es für ein zu großes Risiko, auf das Ausland zu bauen und auf deren Erkenntnisse, dass sie uns mitteilen, dass ein Terror-Gefährder kurz vor einem Anschlag ist. So etwas müssen wir auch selbst können. Deshalb werde ich hoffentlich in der nächsten Legislatur weiter an dem Ziel einer Online-Durchsuchung für das Landesamt arbeiten können. Und für das Gefahrenabwehrrecht der Polizei – das kann man noch vervollständigen – gelten dann Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Das muss ich, glaube ich, nicht erklären. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich hätte gern gewusst, ob Anschlagspläne, Bombenbauanleitungen oder Bestelllisten unentdeckt auf PCs von TerrorGefährdern zu finden sind. Wie gesagt, die Zugriffe der letzten zwölf Monate bestätigen, dass das möglich wäre. Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts – das ist mein dritter Punkt – setzen wir natürlich auch das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 um, ein aus meiner Sicht sehr historisches Urteil, aber manchmal auch ein sehr schwer zu verstehendes. Ich weiß, ich bin kein Jurist, aber ich habe mich trotzdem reingelesen. Es ist an manchen Stellen schwer nachzuvollziehen. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Zuruf: Ja!) Wir haben es, glaube ich, trotzdem geschafft. Wir waren an der von Bund und den Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe dazu natürlich beteiligt. Dort wurde unter anderem beschlossen, den Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel künftig einer erhöhten Einsatzschwelle zu unterlegen. Unter anderem deshalb, weil längerfristige Einsätze von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern nun eben einer richterlichen Anordnung bedürfe. Das machen wir mit dem Amtsgericht – ich glaube, die Abg. Köditz fragte das –-, weil wir glauben, dass dort die meiste Erfahrung besteht, und weil wir wissen, dass die ersten beiden Länder, die uns vorausgeeilt sind, diese Erfahrung schon gesammelt haben. Wir bauen da also auf Erfahrungen auf. Für die notwendigen Geheimschutzmaßnahmen – die Justizministerin sitzt hier – haben wir die entsprechenden 2 Millionen Euro vorgeplant, um Baumaßnahmen für den Geheimschutz zügig umsetzen zu können. Darüber hinaus sind weitere Vorgaben des Gerichtsurteils, etwa die Übermittlung verdeckt erhobener Daten an Behörden mit besonderen Eingriffsbefugnissen oder in Bezug auf den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, durch den Entwurf berücksichtigt. Mit Blick auf die PKK-Fachstelle, meine Damen und Herren, verlasse ich einmal mein Manuskript. Ich habe im Bund maßgeblich das dortige Parlamentarische Kontrollgremium mit dem Ständigen Bevollmächtigten verstärkt. Ja, das bringt die Staatsregierung und das Landesamt stärker unter Druck, und ich möchte das so. Das war auch meine Haltung im Bund als Parlamentarier. Dort habe ich es parlamentarisch gesehen, jetzt sage ich Ihnen aus Richtung der Staatsregierung: Sie stärken durch diese intensive Kontrolle die Legitimation dessen, was wir tun. Das ist es, worum es geht. Dann, Herr Abg. Pallas, versteigen Sie sich nicht zu solchen steilen Thesen, ob wir etwas im Griff haben oder nicht. Durch eine stärkere parlamentarische Kontrolle haben Sie eine stärkere Verantwortung und wir eine stärkere Legitimation. (Albrecht Pallas, SPD: Na ja!) Dieser Dreiklang hat mir schon damals gefallen; und dabei wünsche ich Ihnen wirklich viel Erfolg. Ich glaube, dass die PKK-Fachstelle eine richtige Entscheidung ist, und sie passt zu diesem Gesetz. Würden wir Onlinedurchsuchungen machen, hätten Sie auch dort wieder enorme Kontrollmöglichkeiten. Sie wissen, worauf ich hinauswill, meine Damen und Herren. (Heiterkeit) Im Übrigen – das muss ich an beide Oppositionsfraktionen sagen –: Wie Sie größere Kontrolle geißeln können, das verstehe ich nicht. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist doch keine Kontrolle!) Sie stärken Ihre Rechte. Davon muss Opposition eigentlich recht begeistert sein. Den Widerspruch habe ich nicht verstanden. (Carsten Hütter, AfD: Das haben Sie jetzt aber falsch verstanden!) Meine Damen und Herren! Unter sehr hohem Zeitdruck ist es uns als einem der ersten Länder gelungen – vor uns sind nur Bayern, gezwungen durch das Gerichtsurteil, und Hessen –, die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen. Das war nur möglich, weil unsere gemeinsamen Beratungen zwar intensiv und kontrovers, aber von sehr starker gegenseitiger Wertschätzung und Kooperationsbereitschaft geprägt waren. Dafür danke ich allen Beteiligten, explizit dem Ausschuss für Inneres und Sport, und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe. Da beide Gesetzentwürfe das Sächsische Verfassungsschutzgesetz parallel ändern, ist der Rechtsform wegen zunächst über die Drucksache 7/15919 und danach über die Drucksache 7/15464 abzustimmen. Aufgerufen ist das Gesetz über die Errichtung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Sächsischen Landtag, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/15919. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16577. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen aus Zeitgründen vor, dass wir im Block abstimmen. Wäre das in Ordnung? – Gut. Dann stimmen wir jetzt ab über die neue Überschrift Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen, meine Damen und Herren. Wir kommen zur Schlussabstimmung und stimmen noch einmal ab über Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Wer dem in der beschlossenen Fassung als Ganzes die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf so entsprochen und dieser Tagesordnungspunkt noch nicht beendet, weil wir noch über das zweite Gesetz abstimmen müssen. Es ist aufgerufen das Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts, Drucksache 7/15464, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Auch hier stimmen wir auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16576 ab. Hier liegt uns ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Haben Sie den schon eingebracht? (Carsten Hütter, AfD: Ja!) Er gilt als eingebracht, sagt Herr Hütter. Dann stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/16660 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion somit nicht entsprochen. Auch hier schlage ich Ihnen vor, dass wir im Nachgang im Block über den Gesetzentwurf der Staatsregierung abstimmen, wenn es keine Widerrede gibt. Die sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab über Überschrift, Artikel 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz), Artikel 2 Folgeänderungen, Artikel 3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten und die Inhaltsübersicht. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, viele Stimmen dagegen, aber eine Mehrheit an Stimmen dafür. Damit ist dem so entsprochen worden. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung zum Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Wer dem in Gänze die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Stimmen dagegen, aber einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt jetzt beendet, meine Damen und Herren. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Gesetz zur Regelung der der Einwohner:innen und erneuerbarer Energieanlagen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf Drucksache 7/16578, für Energie, Klimaschutz, – Gesetz zur Ertragsbeteiligung Windenergie- und Drucksache 7/15920, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16579, für Energie, Klimaschutz, Ich frage im Vorfeld, ob die Berichterstatter des Ausschusses, Herr Heinz und Herr Böhme, das Wort wünschen. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE beginnt Marco Böhme. Bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sachsen ist immer noch das Schlusslicht, wenn es um den Ausbau von erneuerbaren Energien geht, speziell beim Ausbau von Windenergieanlagen. Dabei sind der Umstieg auf und der Aufbau von erneuerbaren Energieanlagen so dringend notwendig wie noch nie. Und zwar nicht nur aus Klimaschutzgründen – ich glaube, das ist uns allen bewusst –, sondern vor allem aus Kostengründen; denn die Preise der fossilen Energieträger, die wir immer noch in der Mehrheit benutzen, explodieren förmlich. Das haben wir zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gesehen. Dort haben wir gesehen, was wirklich die Preistreiber beim Strom sind. Das sind vor allem drei Punkte: Das ist das Strommarktmodell, das in Deutschland und Europa herrscht, mit seinem Merit-Order-Prinzip, bei dem immer der letzte gebrauchte Anbieter den Preis für alle Anbieter bestimmt, was meistens Gaskraftwerke sind. Wir haben in Deutschland sehr hohe Steuern auf Strom, aber die hohen Stromkosten sind mit den teuren fossilen Energieträgern zu erklären. Dazu zählt auch die Atomkraft, die von einigen hier im Haus immer wieder als günstige Energie gepriesen wird. Dem ist nicht so. Zur Wahrheit gehört also, erneuerbare Energien führen nicht zu höheren Strompreisen, auch das wird immer wieder propagiert, sondern genau das Gegenteil ist der Fall; denn sie sind in der Erzeugung extrem günstig, so gut wie immer verfügbar und nicht endlich. Der Ausbau von Fotoder Entwürfe Beteiligung und Teilhabe Gemeinden am Ausbau im Freistaat Sachsen – SächsEEBeteilG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft von Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft voltaik- und Windenergieanlagen ist also dringend geboten, zumal Sachsen ein Energieland bleiben möchte, wenn wir demnächst aus der Kohle aussteigen. Doch warum klappt es hier in Sachsen nicht, und warum sind wir nicht so erfolgreich beim Ausbau wie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt, wo die Energieversorgung für die Menschen vor Ort produziert wird, wo Tausende Arbeitsplätze entstanden sind und die Menschen davon profitieren, auch finanziell? Warum funktioniert das hier in Sachsen nicht? Ich glaube, es gibt dafür zwei wesentliche Gründe. Der eine ist, dass wir hier besonders regressive Vorschriften haben, was Bauleitplanung und Ähnliches betrifft. Wir haben als eines der wenigen Bundesländer kein Klimaschutzgesetz in Sachsen. Wir haben keine einklagbaren Ausbauziele, für die der Druck bei der Verwaltung auch darin besteht, dort voranzukommen. Wir haben generell eine überlastete und ängstliche Verwaltung, im Fall von klagenden Personen nicht ordentlich zu entscheiden. All das macht die Situation für den Aufbau von Windenergieanlagen sehr schwierig und verschlechtert sich auch noch. Wir haben im letzten Jahr – also, nicht wir, sondern Sie – hier im Landtag ein Gesetz geändert, nämlich die Bauordnung, wodurch noch eine zusätzliche Hürde für den Aufbau von Windenergien hinzugekommen ist, und zwar die sogenannte 1 000-Meter-Mindestabstandsregel. All das war aus unserer Sicht unnötig und hat den Ausbau erschwert. Das andere Problem – jetzt komme ich konkret zu den beiden Gesetzentwürfen, die uns vorliegen – ist, dass es in Sachsen sehr großen Frust über Windenergieanlagen gibt, dass viele Bürgerinitiativen – auch mit Unterstützung von neoliberalen oder auch rechtsradikalen Kräften – dort ordentlich anstacheln und die Staatsregierung nicht oder nicht ausreichend mit beispielsweise Aufklärungsprogrammen gegensteuert, die aber aus unserer Sicht sehr dringend nötig sind. Deshalb finden wir es so wichtig, dass die Regierung und die SAENA, also die Sächsische Energieagentur, dort mehr in die Regionen gehen, mehr aufklären. Gleichzeitig sollten sie den Menschen die Lügen aufzeigen, die immer noch teilweise im 21. Jahrhundert in einigen Regionen herrschen; zum Beispiel Windräder seien Vogelschredder – obwohl jede Autobahn oder jedes Hochhaus tausendmal mehr Vögel tötet – oder dass es Infraschall gäbe. Den gibt es grundsätzlich, aber dass er schädlich ist, ist unwahr. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Jeder Autofahrer hört, wenn er ein Fenster öffnet, Infraschall, aber er stirbt nicht daran; schon gar nicht sterben Menschen, wenn sie weit weg von einem Windrad wohnen. Niemand wohnt neben einem Windrad. (Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD) Andere Lügen beziehen sich darauf, dass die Windräder nicht recycelbar seien, nachdem sie abgebaut worden sind. Darüber muss aufgeklärt und die Bevölkerung mitgenommen werden. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Man darf die Bevölkerung mit den Lügen der AfD und anderen nicht alleine lassen, man muss die Menschen vor Ort zusammenarbeiten lassen, wenn es darum geht, festzulegen, wo so ein Windrad in welcher Höhe mit welchen Lärmschutzmaßnahmen gebaut wird. Wir brauchen generell mehr Beteiligung der Menschen vor Ort, wenn es um den Windenergieausbau geht. Uns ist besonders wichtig – das haben wir schon vor sieben Jahren in der letzten Legislatur im Landtag vorgeschlagen –, dass wir die Menschen auch finanziell teilhaben lassen wollen an den Windenergieanlagen, damit sie etwas im Portemonnaie spüren, wenn in ihrer Region neue Anlagen gebaut werden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Das ist der große Unterschied zu einem Atomkraftwerk oder zu einem Kohlekraftwerk, was meistens – eigentlich immer – nur irgendwelchen Großkonzernen gehört. Sie machen Milliardengewinne, stellen sie aber nicht der Allgemeinheit zur Verfügung. Erneuerbare Energien haben genau das Potenzial, die Gewinne, die durch Energieproduktion zustande kommen, an die Region zurückzugeben, das Geld in der Region zu lassen und sich nicht durch fossile Einkäufe im Ausland abhängig zu machen. Das ist der große Vorteil von erneuerbaren Energien. Leider ist noch nicht jedes Windrad ein Bürgerwindrad; das wissen Sie auch. Aber die allermeisten Windräder haben sich schon heute in Form von freiwilligen Abgaben und Leistungen an die Kommunen bezahlt gemacht; das ist in Ordnung so. Es gibt andere Konzerne, die mit Großanlagen, großen Parks – ohne die Gemeinden oder Menschen vor Ort zu beteiligen – die Gewinne für sich behalten. Deshalb schlagen wir Ihnen wiederholt vor, dass wir das ändern wollen, dass wir die Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten, die Gewinne und Einnahmen, die sie durch Windstrom bekommen, mit der örtlichen Bevölkerung, aber auch mit den Gemeinden zu teilen. Heute liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor. Der wesentliche Unterschied ist, dass Sie, liebe Koalitionäre, nur die Kommunen an den Gewinnen oder an der finanziellen Teilhabe beteiligen wollen, das heißt, dass die Kommune XY von dem Gewinn zum Beispiel eine Kita oder Radwege oder Ähnliches finanzieren kann. Das ist in Ordnung, das ist auch sinnvoll; wir wollen das auch. Wir wollen aber zusätzlich, dass die Menschen ganz konkret etwas davon haben, nämlich es im Portemonnaie spüren, zum Beispiel durch Rabatte bei Strompreisen oder Beteiligungsmodellen. Ich glaube, das ist ein viel wichtigeres Ziel. Wir werden die Unterschiede debattieren, und ich melde mich noch mal in der zweiten Runde zu den Details unseres Gesetzes, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn von Breitenbuch das Wort. Bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der erneuerbaren Energien beschäftigt gerade den ländlichen Raum und auch unsere Landschaften. Das betrifft das Thema Windkraft und das betrifft in zunehmenden Maße auch das Thema Fotovoltaik. Entsprechend ist die Frage: Wie erreichen wir Akzeptanz im Land? Ein Thema in den letzten Jahren war das Thema Abstände. Wir haben in den letzten fünf Jahren darum gerungen, was der richtige Abstand ist. Wie kann man Dinge in den Landschaften so ordnen, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, dass es aushaltbar ist und trotzdem dieser Ausbau stattfinden kann? Hier ging es um 1 000 Meter; darüber haben wir lange diskutiert. Das ist jetzt endlich festgeschrieben. Trotzdem gibt es auch die Möglichkeit – wenn vor Ort etwas anderes gewollt ist, wenn vor Ort die Entscheidungen fallen –, das in geringeren Abständen durchzuführen. Wir haben versucht, die Dinge in dieser Koalition in den letzten fünf Jahren vernünftig zu regeln. Ein zusätzlicher Punkt ist, dass man Geld gibt, dass sich aus dieser Investition nicht nur die Landeigentümer oder der Investor letztendlich mit Geld findet, sondern dass sich auch die öffentliche Hand – sprich: die Kommunen in dem Falle – beteiligt und beteiligt wird. Damit wird im Gemeinderat deutlich: Es ist nicht nur ein privates Geschäft, sondern es kommt auch der Bevölkerung vor Ort zugute. Wir waren – Herr Böhme hat auf den Unterschied hingewiesen – dafür, das über die Räte – sprich: über den Haushalt der Kommunen – zu regeln. Wir glauben, dass das der Ansatz ist, alle vor Ort zu erreichen und zu vernünftigen Entscheidungen zu kommen, was mit dem Geld dann passiert. Das werden wir in den nächsten Minuten intensiv besprechen. Insgesamt freue ich mich, dass wir damit die Akzeptanz steigern können, dass wir in Richtung kommunaler Ebene – gerade bei den vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten – diesen Vorteil aufzeigen können und dass auch die Bevölkerung das Gefühl hat, dass sie mitgenommen wird, dass sie beteiligt ist. Letztendlich wird damit vielleicht auch manche Schärfe aus der Diskussion, die versachlicht werden muss, herausgenommen. Wir sind verpflichtet, 2 % der Landesfläche in Sachsen mit Windkraft zu belegen. Dazu verpflichtet uns das Bundesgesetz; insofern müssen wir so damit umgehen. Wir versuchen, hier gemeinsam eine kluge Mitte zu finden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Zwerg. Bitte schön.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir behandeln die Windenergiebestechungsgesetze der Koalition und der LINKEN. Ich konzentriere mich auf den Gesetzentwurf von CDU, SPD und GRÜNEN. Das Wort „Bestechungscharakter“ haben Sie selbst in den Gesetzentwurf hineingeschrieben; das stammt nicht von uns. Aber schön der Reihe nach: Der Gesetzentwurf verspricht einen warmen Geldregen für klamme Kommunen, regionale Wertschöpfung für den ländlichen Raum und umweltfreundliche Energie für alle. Kommunen, die Windenergie oder Freiflächenfotovoltaikanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zulassen, sollen an den Erträgen beteiligt werden. Aber was bedeutet das konkret? Ich nenne ein Beispiel: Harthau in der Gemeinde Oberwiera, ein kleines Dorf bei Zwickau. Kürzlich wurde ein 250 Meter hohes Windrad in 700 Metern Entfernung zum Ort in Betrieb genommen. Dieser und anderen Windradgemeinden würden per Gesetz eine Beteiligung zustehen. Wir haben es einmal ausgerechnet: Es sind dann mickrige 8 Euro pro Jahr und Einwohner. Das macht unter dem Strich bei einer 3 000-Seelen-Gemeinde eben diese 8 Euro pro Nase. Aber nicht der Bürger bekommt das Geld, sondern die Gemeinde: 8 Euro für Infraschall, für Schlagschatten, für Blinklichtfeuer und für ein tiefes Brummen. Weil das sehr schlechte Verkaufsargumente für Immobilien sind, kommt ein Wertverlust von bis zu 20 % für Haus und Grundstück obendrauf. (Zuruf von der AfD: Genau!) Dann ist ein betretenes Schweigen darüber festzustellen, dass der Bürger diese 8 Euro über die Stromrechnung vorher schon doppelt und dreifach bezahlt hat. Diese Ertragsbeteiligung ist in Wahrheit ein finanzieller Nachteil. Also hier bitte Vorsicht vor Trickbetrügern. Windräder in Ihrer Gemeinde schmälern das Vermögen der Einwohner. Haben wir neue Arbeitsplätze durch das Riesenwindrad in Harthau? Ich habe davon nichts gehört. Regionale Wertschöpfung? – Fehlanzeige. Kommen wir zur Umweltverträglichkeit der hoch gelobten Windenergie. Das Naturschutzgesetz soll die Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft schützen. Meine Frage an Herrn Staatsminister Günther – der zwar jetzt nicht anwesend ist, aber man könnte es ihm übermitteln –: Wie oft kommt das Wort „Windenergie“ im Bundesnaturschutzgesetz vor? – Sage und schreibe sind das 55 Einträge, und zwar ganz im Sinne der ökosozialistischen Partei der GRÜNEN von Herrn Staatsminister Günther. Das sind vor allem die Befreiung von Einschränkungen und Privilegierungen, aber auch Ausnahmen vom Artenschutz. Die Windenergie bekommt quasi als einzige Branche die Lizenz zum Töten, zum Töten von gefährdeten und geschützten Arten wie den Rotmilan und den Seeadler. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Windenergie und der Naturschutz sind zwei, die nicht zusammenpassen. Die Windenergie kann viel weniger als man denkt, aber macht mehr kaputt, als man für möglich hält; demnächst in jeder Gemeinde, und wenn es nach dem Willen der Altparteien geht, überall, wo es möglich ist. Wir müssen doch die 2 % erfüllen. Erneuerbare Energien erfreuen sich großer Beliebtheit, und zwar dort, wo sie nicht gebaut werden. Damit die abgehobenen Eliten und die Schickeria CO -frei reisen, speisen, konsumieren und studieren können, muss der ländliche Raum sein Gesicht herhalten. (Zuruf von der AfD: Genau!) Die Unberührtheit und der Erholungswert eines Waldes sind mit der Windkraftanlage dahin. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Fotovoltaikverspiegelte Täler und Bergrücken sind hässlich und touristisch unattraktiv. Dörfer, umzingelt von 250 Meter hohen Windrädern, verlieren ihre Identität und sterben aus. Die Natur leidet, die Menschen leiden, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) und die Altparteien palavern schulterzuckend von der Klimarettung, die so natürlich niemals stattfinden wird. Der ländliche Raum produziert schon heute mehr Energie, als er selbst verbraucht, (Marco Böhme, DIE LINKE: Ach!) und versorgt damit die Großstädte. Wir haben eine grundsätzlich verbriefte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Sie treten das mit Füßen, werte Kollegen der Regierungsparteien und der LINKEN, so, wie Sie vieles mit Füßen treten. Der ländliche Raum ist nicht die verlängerte Werkbank der Großstädte, und er ist vor allem keine Spielwiese für grüne Ideologien. Hören Sie endlich damit auf, den hier im Osten mühsam erarbeiteten Wohlstand zu zerstören! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD-Fraktion –

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Sören Voigt CDU

Leider am Thema vorbei!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zwerg für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte nun Herr Dr. Gerber.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute zu unserem Entwurf, einem Sächsisches Beteiligungsgesetz für Erneuerbare Energien, zu sprechen. Ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen und mich bei der CDU und der SPD für die gute, konstruktive und in diesem Falle auch besonders schnelle Zusammenarbeit für diesen konkreten Baustein der Energiewende bedanken. Mein Dank gilt auch den meisten Sachverständigen in der Anhörung und allen sonstigen Beteiligten in diesem Prozess. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen in Sachsen mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu beschleunigen. Wir machen somit eine bisher freiwillig geregelte Zahlung in Sachsen zur Pflicht. In der Anhörung im April wurde deutlich, dass eine gleichwertige Belastung von Wind- und PV-Projekten den unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der beiden Projektarten nicht gerecht wird. Das zähle ich zu den Kernunterschieden des Gesetzentwurfs der LINKEN und des Regierungsgesetzentwurfs. Dementsprechend senken wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag die standardmäßige Beteiligungshöhe für PVProjekte von 0,2 Cent auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde ab. Nach § 5 der sogenannten Individualvereinbarung haben Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Vereinbarungen bis zum Doppelten dieser Werte zu treffen. Außerdem stellen wir durch Ergänzungen sicher, dass das sächsische Beteiligungsgesetz weiterhin mit dem bundesdeutschen EEG harmoniert; siehe die Diskussion um die fiktiven Strommengen für Fotovoltaik und die Umwälzung über die Netzbetreiber. Schließlich haben wir durch die Ergänzungen in § 6 und § 7 die Transparenz verbessert, indem die Staatsregierung sowie die Kommunen den Auftrag erhalten, einmal jährlich über die genaue Mittelverwendung öffentlich zu informieren. Anwohnende erfahren somit, wo konkret Einnahmen – das sind circa 30 000 Euro jährlich pro Windkraftanlage und 10 000 Euro bis 20 000 Euro bei einer 10 Hektar großen Fotovoltaik-Freiflächenanlage – bei ihnen im Ort eingesetzt werden. Das können ein neuer Spielplatz, die Sanierung des Schwimmbades oder das Sommerfest der freiwilligen Feuerwehr sein – lauter schöne Dinge, die das Leben schöner machen und für die in den klammen kommunalen Haushalten leider oft die Mittel fehlen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Weil Sie die Kommunen schlecht ausstatten mit Mitteln, das ist das Problem!) Mit Blick auf die aktuellen sächsischen Ausbauziele für die Energiewende – ich erinnere noch einmal: Es sind 10 Terawattstunden mehr erneuerbare Erzeugung in 2030 im Vergleich zu 2019 – ergeben sich aus diesem Gesetz allein bis zum Jahr 2030 – ich habe versucht, das konservativ zu schätzen – Zusatzeinnahmen in Höhe von über 25 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2030 sind es über 10 Millionen Euro pro Jahr, die dann – das gehört auch dazu – zum überwiegenden Teil über das EEG von Menschen aus den großen Städten in die betroffenen ländlichen Kommunen fließen. Damit gestalten wir die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch gerechter. Über eine Vereinbarung nach § 5 können Kommunen und Betreiber ergänzend weitere Beteiligungsformen wie rabattierte Stromtarife oder das Angebot von Anteilen als Sparprodukt verabreden. Wohlgemerkt: Ich spreche hier wirklich nur von den Einnahmen aus der Pflichtbeteiligung nach diesem Gesetz. Dazu kommen noch Gewerbesteuereinnahmen und kommunale Pachtzahlungen – auch dazu hatten wir in der Anhörung eine Diskussion, das sind über 100 000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr – sowie regionale Wertschöpfung durch die Installation und die Wartung vor Ort. Was mich zu einem zweiten Punkt bringt, mit dem ich noch einmal deutlich machen möchte, wieso dieses Gesetz ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Akzeptanz der Energiewende ist. Die Menschen – auch in Sachsen – stehen der Energiewende insgesamt und auch Wind- und PVAnlagen konkret mehrheitlich positiv gegenüber. Besonders hoch ist die Zustimmung – das belegen sowohl Studien als auch reale Weltbeispiele –, wenn Anwohnende durch eine frühzeitige Beteiligung im Prozess und bei der Beteiligung an den Erträgen irgendwann an den Punkt kommen zu sagen: Das sind meine Windräder. Jede einzelne Umdrehung, die da oben passiert, bringt uns hier im Dorf voran. Dahin werden wir mit diesem Gesetzentwurf kommen. Natürlich ist dieses Gesetz zur Ertragsbeteiligung – hieran hängt noch die Wiedereinführung der Flexiklausel als Gesetz – nicht das alleinige Heilmittel. Wir kämpfen auch an anderen Stellen, etwa bei den Klimageldern und dem Resilienzboni, weiterhin für eine soziale und gerechte Energiewende. Dennoch halten wir das jetzt für einen richtigen und wichtigen Schritt und bitten daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD jetzt bitte Volkmar Winkler.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt zu weit, wenn ich von meinen über zwanzig Jahre Erfahrung mit Windkrafträdern in unmittelbarer Nähe meines Heimatortes berichten würde. Das habe ich schon in der Koalition gemacht und auf der rechten Seite wäre es meines Erachtens sinnlos, weil man im Prinzip weiß, was Fakt ist, aber immer noch gegen Windräder ankämpft und unsere Bevölkerung verunsichert. Da, meine Damen und Herren, wo bereits ErneuerbareEnergie-Anlagen, auch Windräder, stehen, ist in aller Regel die Akzeptanz für diese Anlagen am größten. Das wissen wir aus zahlreichen Befragungen und wissenschaftlichen Untersuchungen, und das weiß ich aus eigener Erfahrung. Leider ist das in Sachsen viel zu selten der Fall. Wir nehmen immer noch einen der hinteren Plätze unter den Bundesländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein, und es ist keine Überraschung, dass dort, wo die AfD und andere Gegner der Energiewende und Klimaleugner aktiv sind, es an Akzeptanz mangelt, weil die Menschen seit Jahren mit Fake-Argumenten, wie wir vorhin schon von Kollegen Zwerg gehört haben, und Pseudo-Wissenschaftlern aufgewiegelt werden. (Lachen bei der AfD) Das reicht leider bis in die kommunale Ebene hinein und auch darüber hinaus. Dagegen sind die Sachsen leider nicht immun. Als Sachsen stehen wir ein für die Energiewende, für eine europäische und deutsche Energiesouveränität. Wir stehen ein für die Klimaziele von Paris und eine dezentralere und erneuerbare Energieversorgung, die uns, wenn es politisch und klug angegangen wird, auch wieder bezahlbare Preise bescheren wird. Das wissen wir nicht erst seit dem Bonmot von Herrmann Scheer, dass die Sonne keine Rechnung schickt – und der Wind, sei angefügt. Wir wollen diese Energiewende auch in Sachsen. Viele Menschen wollen diese Energiewende in Sachsen. Auch unsere Unternehmen wollen und brauchen saubere und bezahlbare Energie in Sachsen. Um das anzureizen und dass damit auch die kommunale Ebene wieder mehr Schwung aufnimmt, haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, wie es in mehreren Bundesländern bereits existiert. Wir wollen, dass die Kommunen und auch die Bürgerinnen und Bürger von Windrädern und Solaranlagen in ihrer Nähe profitieren, und das werden sie; das kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung sagen. Die Kommunen werden profitieren und auch viele Vereine, in denen die Bürgerinnen und Bürger organisiert sind. So ein Windrad, das ist schon genannt worden, und auch Solaranlagen bringen nicht selten bis zu 30 000 Euro im Jahr in die kommunalen Kassen und damit auch in die Vereine. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass die Kommunen angehalten sind, diese Gelder in die unmittelbar betroffenen Orte weiterzureichen, die im Radius von 2,5 Kilometer liegen, so wie mein Ort. Von unserem Windpark mit fünf Anlagen, der jetzt repowert wird, profitieren zwei Ortschaften mit insgesamt 500 Einwohnern. Jetzt machen Sie, Herr Zwerg, einmal die Rechnung auf, was dann für die Bürger in diesen Orten herauskommt. Bei uns freuen sich die Vereine auf das viele Geld, jährlich 120 000 Euro. Das wollte ich nur ergänzen. Wenn Sie das auf einen Wind- und Solarpark hochskalieren, wie ich es gerade gemacht habe, dann kann ich Sie nur zu sehr viel Weitsicht und Nachhaltigkeit beglückwünschen. Also machen Sie sich auf und zögern Sie nicht, die Energiewende in Ihrem Ort voranzutreiben! Die Firmen und Projektierer stehen bereit. Es kann jederzeit losgehen. Wir haben mit dem Gesetzentwurf einen guten Kompromiss erzielt und, wie es auch in der Anhörung angeklungen ist, ein bürokratiearmes Gesetz vorgelegt. Ich möchte hierfür noch einmal allen Beteiligten aus der Koalition danken, die daran mitgearbeitet haben, und um Zustimmung zu unserem Gesetz bitten. Danke. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren, wird weitere Aussprache gewünscht? – Marco Böhme bitte für die Fraktion DIE LINKE.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gern reagieren. Herr von Breitenbuch, Sie haben vorhin die 1 000-MeterRegelung angesprochen, die wir letztes Jahr im Landtag beschlossen haben. Sie meinten, es wäre nötig gewesen, diese 1 000 Meter Mindestabstand einzuführen, um die Menschen vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Es ging um Akzeptanz!) Ich sehe das nicht so. Ich sah das damals so, und ich sehe das heute noch so. Es gibt eben viele andere Gesetze, die dafür sorgen, dass Windräder nicht neben einem Wohnhaus gebaut werden, zum Beispiel das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das vor schädlichen Auswirkungen schützt und auf die Gesundheit von Menschen und Umwelt achtet. Sie haben jetzt als Landesregierung oder mit Landtagsmehrheit so entschieden, dass es durch diese starren Mindestabstände von 1 000 Metern in dem Fall verschiedene Optionen nicht mehr gibt. Es gibt weniger Platz für neue Windräder, weil zum Beispiel 950 Meter Abstand ausgeschlossen sind. Das ist ein Problem. Herr Zwerg, Sie haben vorhin gesagt, der ländliche Raum erzeugt heute mehr Energie, als er selbst verbraucht. Na ach, das war schon immer so. Also entschuldigen Sie mal, woher kommt denn der Strom von Atomkraftwerken? Das Atomkraftwerk steht nicht in der Großstadt und auch ein Kohlekraftwerk steht nicht in der Großstadt, bzw. das Dorf, das vom Kohlekraftwerk vernichtet wurde, ist im ländlichen Raum gewesen. Also entschuldigen Sie, der ländliche Raum blutet schon immer aus für Energie, gerade für fossile Energieträger. Das Windrad soll natürlich nicht auf dem Dorfplatz stehen, genauso wenig wie in einer Großstadt. Das sagt überhaupt niemand. Das will niemand. Aber natürlich ist im ländlichen Raum zwischen besiedelten Gebieten Platz. Darum geht es, dass dort, wo niemand wohnt, wo Platz ist und es niemanden stört, Windenergieanlagen gebaut werden können. Der Clou ist: Mit diesen beiden Gesetzen bekommen die Menschen im ländlichen Raum auch noch Geld dafür – bei der Koalitionssache nur die Gemeinden, bei uns die Gemeinden und die Bürger direkt. Aber dass Sie als AfD dagegen sind, dass der ländliche Raum mehr Geld bekommt, mehr Beteiligung, mehr finanzielle Möglichkeiten, das ist schon ein starkes Stück, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Ich habe jetzt von der Koalition gehört, dass sie die Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der Windenergie finanziell teilhaben lassen will. Das ist aber nicht so. Sie wollen lediglich die Kommunen teilhaben lassen. Ich wiederhole das noch einmal, Herr Gerber und Herr Winkler, weil Sie gerade Beispiele gebracht haben, dass das die Akzeptanz erhöhe: Ein Kommunalhaushalt, der ein bisschen mehr Geld bekommt, ist nicht das Portemonnaie von einem Anwohnenden. Ich würde behaupten, dass die meisten Menschen leider nicht verstehen, wie Kommunalhaushalte funktionieren, woher Gelder kommen, wie eine Kita oder ein Radweg finanziert wird, sondern dass es sehr abstrakt ist, dass irgendwer Geld extra bekommt, die Menschen sich also nicht automatisch damit identifizieren. Das zeigen verschiedene Untersuchungen zur Akzeptanz von erneuerbaren Energien. Da wird nachweislich dargestellt, dass eine starke Beteiligung der betreffenden Gemeinden plus der Anwohner direkt zu einer deutlichen Zustimmung zum Bau neuer Anlagen in der Nachbarschaft führt. Wenn das Geld aber nur die Kommunen bekommen, dann liegt die Zustimmung nur noch bei einem Drittel. Das heißt, es gibt einen Zusammenhang zwischen: Wir geben nur den Kommunen Geld, oder: Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern Geld. Deswegen bleiben wir bei unserem Vorschlag und bitten dem zu folgen, damit angesichts des Frusts wegen der Energiewende die Kommunen, die Menschen vor Ort, der ländliche Raum, der hier gerade beschrieben wurde, wirklich etwas abbekommen von den Geldern aus der Energiewende, zum Strukturwandel. Je schneller das passiert, umso schneller kann das Ganze gelingen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzesvorschlag. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Herrn Kollegen Böhme. Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf aus den Fraktionen? – Bitte, Herr Zwerg für die AfD-Fraktion.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Nichts ist so schlecht, dass es nicht zu irgendetwas gut ist. Das klang bei meinen Vorrednern an. Man müsse das Unabwendbare mit dem Nützlichen verbinden. Die Windkraft kommt sowieso. Die Ampel in Berlin hat das so beschlossen. Ende der Diskussion anscheinend. Die Kenia-Koalition gibt den Gemeinden wenigstens etwas Geld dafür. Diese Peanuts sind nichts im Vergleich zu den Pachteinnahmen der Grundstücksgeber oder Profiten der Windmüller. Vielleicht sollte man dort versuchen, in Größenordnungen abzuschöpfen; dann haben alle mehr davon, wenn das schon so sein soll. Diejenigen, die oft weit weg vom Windrad oder der Fotovoltaikanlage wohnen, profitieren aber am meisten davon. Ich muss staunen, welche Winkelzüge, welche abenteuerlichen Argumentationen mittlerweile für die Windenergie aufgefahren werden. Ja, Herr Böhme, sicherlich ist Energie immer hauptsächlich im ländlichen Raum erzeugt worden. Aber jetzt schauen Sie sich einmal den Platzbedarf an: Wenn Sie einen Tagebau und ein Kohlekraftwerk zusammenrechnen und die gleiche installierte elektrische Leistung über Windenergie oder Photovoltaik bereitstellen wollen, dann ist der Flächenbedarf – und da werden Sie mir auch nicht widersprechen – erheblich höher. Das bedeutet, dass ich in der Bevölkerung im ländlichen Raum dann eine viel höhere Akzeptanz für diese riesigen Flächen brauche. Diese Akzeptanz ist einfach nicht da. Das hat nichts damit zu tun, dass die AfD in die Dörfer rennt und sagt, dass Windräder böse sind. Das ist Blödsinn. Die Leute kommen zu uns und kommen übrigens auch zu Ihnen und haben Fragen zu dem Thema, die Sie nicht beantworten können. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Deshalb sieht es so aus, wie es aussieht. Ich meine, Sie haben bei der Kommunalwahl, bei den Europawahlen komplett verloren. Deshalb müssen Sie sich einmal die Frage stellen und selbst reflektieren, woran das liegen kann. Vielleicht liegt es daran, dass diese angeblich große Akzeptanz im ländlichen Raum für Windräder oder Fotovoltaikanlagen gar nicht vorhanden ist. Das könnte doch unter anderem der Grund dafür sein. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie so weitermachen, dann gebe ich Ihnen keine Chance mehr, dass Sie das nächste Mal im Landtag sitzen. So weit wird es gehen. (Beifall bei der AfD) Legendär und uns allen in Erinnerung geblieben ist die Rede von Herrn von Breitenbuch vor etwa drei Jahren. Da hieß es noch, dass der Privatwald die Windenergie wegen des Borkenkäfers brauche. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Der Staatswald auch!) Ich habe mir das herausgezogen. Es passierte dann, was passieren musste. Es dauerte nicht lange und die Koalition brach ihr Windkraft-im-Wald-Verbots-Versprechen. Das war dann Geschichte. Es hieß dann Wind über Wald. Sehr clever. Heute nun sollen die klammen Kommunen mit der Windenergie gerettet werden. Die werden übrigens durch die 30 000 oder 20 000 Euro nicht gerettet. Heute ist der Wille der hier anwesenden Altparteien, dass das so sein soll. Wir werden dem Gesetz natürlich nicht zustimmen, aus den Gründen, die ich schon genannt habe, und aus Gründen, die noch kommen. Was kommt dann, wenn den nimmersatten Windmüllern die Wälder, die Felder und Wiesen noch nicht reichen? Wir haben in Sachsen eine kleinteilige, hügelige Landschaft, in der Regel sehr hübsch anzuschauen. Wir haben viel Tourismus. Wir haben viele Wanderer. Genau aus diesen Gründen kann ich nicht irgendwo auf Gedeih und Verderb Windräder platzieren oder große Fotovoltaikanlagen bauen. Das ist auch ein Grund. Was kommt denn dann? Müssen wir demnächst die Kleingartenanlagen retten oder müssen dann die Dorfkerne mit Windenergie wiederbelebt werden? Im Windschatten kündigt sich nämlich schon das nächste Unheil an: Stromautobahnen. Diese sollen, wenn es nach Ministerpräsident Kretschmer geht, künftig oberirdisch gebaut werden. CDU, GRÜNE und SPD sind sich wieder einig geworden. Nach außen verkauft man das als Rettung der Gemeinden und – immer mit dabei – des Weltklimas. Stets bemüht um volle Auftragsbücher für die Windkraftlobby klopfen sich die GRÜNEN auf die Schultern. CDU und SPD beglücken ihre Bürgermeister und Oberbürgermeister mit Taschengeld, welches sie den Bürgern beim Blick in die leere Gemeindekasse wie eine Karotte vor die Nase halten. Das alte Freibad, die kaputte Straße, die marode Kita sind nur Beispiele dafür. Die Windenergie saniert und repariert alles. Man muss es den Leuten nur Glauben machen. Es regiert sich wunderbar, wenn man anderen seine Kuckuckseier unterschieben kann. Nicht wahr? Jetzt soll die unbeliebte Windkraft salonfähig werden. Nun sollen die Stimmen des Widerstands mit Geld zum Schweigen gebracht werden. Aber glauben Sie mir: Die Leute lassen sich das nicht länger bieten. Meine Damen und Herren! Die Sachsen lassen sich keinen Sand in die Augen streuen. Wenn die Altparteienenergiepolitik so weitergeht, dann reden wir nicht von ein paar Dutzend, nicht von ein paar Hundert Windrädern, sondern von Tausenden neuen Windrädern hier in Sachsen. Am Schluss bekommt jede Gemeinde ihren Windpark. Wir wären nicht die Alternative, wenn wir keine Alternative hätten. Die Gemeinde Neckarwestheim in BadenWürttemberg – das sind 4 400 Leute in der Gemeinde – muss auf die Sanierung ihrer Grundschule verzichten und viele andere Projekte streichen. Der Gemeindehaushalt ist im Sturzflug. Nein, die Windkraft hat natürlich nichts damit zu tun. Aber eine Gemeinde trauert der Kernkraft und 800 gut bezahlten Arbeitsplätzen nach. Dieser Gemeinde werden pro Einwohner nicht 8, sondern 2 000 Euro pro Jahr fehlen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie in Sachsen?) Man muss die Kernkraft nicht mögen. Aber dort, wo sie ist, sprudeln die Gewerbesteuern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir reden über Sachsen!) Deshalb – Herr Gebhardt von den LINKEN möchte es wissen – antworten wir auf die Frage, ob wir ein Kernkraftwerk in Sachsen haben wollen: Ja, wir wollen ein Kernkraftwerk in Sachsen haben. (Beifall bei der AfD – Proteste bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dort gibt es gut bezahlte Arbeitsplätze. Dort werden Milliarden Kilowattstunden emissionsfreier Strom produziert. (Glocke des Präsidenten) In Sachen Naturschutz ist das ebenfalls unbedenklich. Im Bundesnaturschutzgesetz hat sie keinen Eintrag.

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Dr. Matthias Rößler

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Sören Voigt CDU

Herr Präsident! Herr Kollege Zwerg, machen wir jetzt einmal Butter bei die Fische. Wo würden Sie in Sachsen ein Atomkraftwerk installieren wollen? (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: In Boxberg!)

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Herr Voigt, dort, wo wir bereits Kraftwerksstandorte haben, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Nein, danke!) ist die Infrastruktur vorhanden. Es bietet sich selbstverständlich an, dort den Standort auf die Möglichkeit des Baus eines Kernkraftwerks zu prüfen. Das ist überhaupt kein Problem. Andere Länder in der Welt machen uns das vor. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Sie haben gar keine Ahnung!) Die Vereinigten Staaten von Amerika prüfen alle Standorte von stillgelegten Kohlekraftwerken auf Verwendung für den Bau von Kernkraftwerken. Das wird einfach gemacht, um dort Klarheit zu bekommen. Das können wir bei uns genauso machen. Dort, wo die Infrastruktur bereits vorhanden ist, müssen wir prüfen, (Zurufe von den LINKEN –

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André Barth AfD

Das hat er doch gesagt, hört doch mal zu! – Zuruf von der AfD: Die Prüfung hätte schon längst abgeschlossen werden können! – Zurufe von der AfD und der SPD) ob sie geeignet sind für den Bau eines modernen Kernkraftwerkes. Ich fahre fort, Herr Präsident. Eines gibt es – um bei der Kernkraft zu bleiben – jedoch nicht mit der Kernkraft, nämlich Windkraftanlagen. Von diesen ersetzt ein Kernkraftwerk im Schnitt 2 000 Stück. Das ist konkurrenzlos gut – so gut, dass sie hier in Deutschland gesetzlich verboten werden mussten, was nirgendwo anders der Fall ist. Genau wie beim Kohlestrom war und ist die CDU dort die Abrissbirne. Wir hatten heute schon über die Abstimmung im Deutschen Bundestag gesprochen, damals mit Ministerpräsident Kretschmer als Abgeordneten. Das ist grüne Ideologie im schwarzen Kleid, Herr Voigt. Es ist die CDU, die Sachsen nun mit Windkraftwildwuchs überziehen will. Dagegen stemmen wir uns und werden beide Gesetzentwürfe und beide Änderungsanträge ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Bitte, Herr Kollege von Breitenbuch an Mikrofon 5.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Ich mache das ganz kurz von hier. Danke, Herr Präsident. Herr Zwerg, zum Thema Privatwald hatten Sie süffisant zu mir geschaut. Insofern wollte ich meine Meinung noch einmal deutlich machen. Nach dem großen Sturm im Januar 2018 und den trockenen Jahren danach gab es die deutlichen Waldschäden. Wir haben uns damals sicher nicht nur für den Privatwald, sondern auch für den Kirchenwald, den Kommunalwald und den Staatswald eingesetzt. Selbstverständlich gab es für all diese Wälder die Frage: Wer macht die Neuanpflanzung? Wie wird das alles bezahlt? Wie kann man es kompensieren, wenn eine Generation ausfällt? Es gab von den Waldbesitzern, die ihre Freiflächen sahen, die Forderung, diese Windkraftstandorte für eine Generation zu nutzen. Das sage ich zur Einordnung in den Gesamtzusammenhang von damals. Ich will noch ergänzen, dass Orte wie Neukieritzsch oder andere – das betrifft auch die gesamte Lausitz – von der Braunkohle in ihren Kommunalhaushalten profitiert haben, weil damals von diesen Betrieben in die Kommunalhaushalte Geld gegeben wurde, um Kindergärten und Ähnliches nicht nur über die Gewerbesteuer zu unterstützen und über die Einzelförderung von Vereinen usw. die Gegend dort wohlhabend zu machen. Man sieht, dass das gelungen ist. Insofern war es für uns nicht abwegig, den Kommunen zuzutrauen, hier kluge Lösungen für die Bevölkerung vor Ort zu finden. Danke. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Diesen kann ich nicht feststellen. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Bitte, Frau Staatsministerin Meier.

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Katja Meier

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Sie sehen, ich bin weder Frau Köpping noch Herr Günther, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) den ich heute vertreten darf, weil er im Vermittlungsausschuss des Bundesrats ist. Ich darf zum Gesetzentwurf sprechen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll helfen, die Lasten beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen gerechter zu verteilen. Dabei wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, unmittelbar finanziell zu profitieren, wenn Windenergieanlagen und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ausgebaut werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Energiewende hat in den letzten Jahren massiv Fahrt aufgenommen. Immer mehr Kommunen müssen sich damit auseinandersetzen, auf ihrem Gemeindegebiet Windenergieanlagen und Fotovoltaik-Freiflächen zu errichten. Notwendig ist das vor allem aufgrund der beschlossenen Transformation unserer Energieerzeugungs- und Versorgungssysteme weg von zentralen Erzeugungsstrukturen auf Basis fossiler Energieträger hin zu dezentraler Erzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien. In erster Linie geht es darum, den Klimawandel zu begrenzen, mit all seinen negativen Auswirkungen. 2022 und 2023 haben wir eine große Energiekrise erlebt. Die Strom- und Gaspreise sind in dieser Zeit sehr stark gestiegen. Dabei ist uns allen bewusst geworden, dass wir uns bei der Energieversorgung unabhängig machen müssen von fossilen Energieimporten einzelner Energieimporteure. Das ist auch möglich, wenn wir uns auf erneuerbare Energien konzentrieren. Versorgungssicherheit ist hier das Schlagwort der letzten beiden Jahre. Es geht aber nicht nur um die Privathaushalte, sondern auch um die heimische Wirtschaft. Unsere Unternehmen, die den Wohlstand im Freistaat Sachsen erarbeiten, fordern zudem die Bereitstellung von erneuerbaren Energien ein – (Zuruf von der AfD) einerseits, um sich gegen steigende Energiepreise abzusichern, und andererseits, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien haben sich damit zu einem ganz wichtigen Standortfaktor für Sachsen entwickelt. Doch was macht diese Entwicklung mit den Menschen? Uns ist bewusst, dass der Umbau unserer Energieversorgung den Menschen im Freistaat Sachsen einiges abverlangt. Je weiter wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien voranschreiten, je mehr Menschen mit den Technologien und ihrer praktischen Nutzung in Berührung kommen, desto mehr Fragen ergeben sich auch. Das gilt besonders für die ländlichen Regionen, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien zum größten Teil stattfindet. Wir haben es gehört: Die Anlagen brauchen viel Platz, die Entwicklung vor Ort wird nicht von allen befürwortet und unterstützt. Das Thema erneuerbare Energien weckt zwar auf der einen Seite große Erwartungen, allerdings sind viele Menschen angesichts der ganzen Neuerungen bei diesem Thema zunächst einmal skeptisch. Das hat unter anderem eine repräsentative Befragung im Jahr 2023 ergeben, die uns im Detail gezeigt hat, wie die sächsische Bevölkerung zu den erneuerbaren Energien steht. Die Reaktion ist durchaus nachvollziehbar. Wie nehmen wir die Menschen also mit? Wie machen wir sie zu Beteiligten? Über die Skepsis wollen und können wir als Staatsregierung nicht einfach hinweggehen. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass wir die Menschen einfach mit lauter Neuerungen überfahren sollten. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Deshalb hat sich das SMEKUL eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten überlegt. Sie alle verbindet ein Anliegen: Die Menschen zu Beteiligten zu machen. Ich glaube, die Energiewende kann in Sachsen nur gelingen, wenn sie auch die Menschen vor Ort mitnimmt. Die Kommunen sind also zentraler Akteur bei der Energiewende. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine ganz zentrale Rolle spielen und dass sie vom weiteren Ausbau erneuerbarer Energien profitieren sollten. Das ist nur fair, schließlich geschieht der Ausbau maßgeblich im ländlichen Raum. Der Schlüssel dazu ist ein Dreiklang aus Transparenz, Information und Beratung. Dies leistet seit 2021 die Dialogund Servicestelle erneuerbare Energien der SAENA. Sie unterstützt Kommunen auch dabei, Konflikte vor Ort zu lösen. Ein Schlüsselthema ist die finanzielle Beteiligung. Hier brauchen die Kommunen ganz einfach mehr Sicherheit; denn an diesem Punkt kann sich viel Streit entzünden. Die Regelungen des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind nur freiwillig und werden daher nicht von jedem Planer und jedem Betreiber angeboten. Das SMEKUL hat lange darauf gehofft und den Bund – vergeblich – mehrfach dazu aufgefordert, diese freiwillige Regelung verbindlich auszugestalten. Dazu ist es letztendlich leider nicht gekommen. Für die Sicherheit wollen wir jetzt aber sorgen: mit dem vorliegenden Landesgesetz zur verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und FotovoltaikFreiflächenanlagen. Unser Ziel war eine einfach anwendbare und transparente Regelung, mit der die Kommunen finanziell profitieren, ohne dass es zu einem riesigen Bürokratieaufwuchs kommt. Anfang November 2023 hat die Taskforce „Erneuerbare Energien“ einen Gesetzentwurf angeregt. Es freut uns alle sehr, dass die Anregung jetzt durch die Koalition umgesetzt wurde. Deswegen darf ich, dürfen wir als Staatsregierung an Sie alle appellieren, diesen Gesetzentwurf heute zu unterstützen. Er würde den notwendigen Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien für die Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums ermöglichen. Er würde auch dazu beitragen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien mehr Akzeptanz im Freistaat Sachsen findet. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe – man beachte den Plural. Aufgerufen ist zuerst das Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz), Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/16621. Jetzt weiß ich nicht, Herr Böhme: Hatten Sie ihn schon eingebracht? (Zustimmung des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Gut, betrachten wir ihn als eingebracht. Meine Damen und Herren, ich stelle diesen Änderungsantrag, Drucksache 7/16621, jetzt zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Solchen kann ich nicht feststellen; dann verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Bestandteile vor: Überschrift, § 1 Gesetzeszweck, § 2 Anwendungsbereich, § 3 Begriffsbestimmungen, § 4 Grundsatz der Teilhabe und Beteiligung, § 5 Andere Beteiligungsformen, § 6 Verfahren und Durchführung, § 7 Ausgleichsabgabe, § 8 Zuständigkeit, § 9 Verordnungsermächtigung, § 10 Umsetzungs- und Beteiligungsbericht, § 11 Einschränkung von Grundrechten, § 12 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Es findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung auf Antrag des Einbringers statt. Sollen wir eine Schlussabstimmung vornehmen? (Marco Böhme, DIE LINKE: Nein!) – Nein. Gut, das ist nicht gewünscht, ist also nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich rufe das „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ auf, Drucksache 7/15920, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 7/16579. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen daher vor, dass wir über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so: Ich trage die Bestandteile des Gesetzentwurfs vor: Überschrift, Artikel 1 Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-EnergienErtrags-Beteiligungsgesetz), Artikel 2 Änderung des Landesplanungsgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. (Zuruf von der AfD) Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Fünftes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/15595, Drucksache 7/16580, für Verfassung und Recht, Demokratie, – Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit Drucksache 7/15723, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16581, für Verfassung und Recht, Demokratie, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird. Für die AfD-Fraktion ergreift zunächst Herr Kollege Wendt das Wort.

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André Wendt AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein Bundesland in Deutschland ist bei den Ruhegehältern für seinen Ministerpräsidenten oder die Landesminister spendabler als Sachsen. Das schrieb „Focus Online“ am 22. Juni 2023 in einem Artikel, in dem Ruhegehälter von Landespolitikern und Regierungsmitgliedern verglichen wurden. erheblichen Anzahl von Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf damit in seinen Bestandteilen beschlossen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer erheblichen Anzahl von Gegenstimmen ist der Entwurf somit als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf der Entwürfe des Sächsischen Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung für Mitglieder der Staatsregierung Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung (Sabine Friedel, SPD: Ausgerechnet „Focus“, dieses Quarkmagazin! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

„Focus Online“, noch unseriöser geht es kaum!) Wenn wir einmal ehrlich sind, können wir diese Feststellung unterstreichen. Gehen wir einmal ins Detail: Wenn ein ehemaliger sächsischer Ministerpräsident mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, bekommt er, wenn er eine vierjährige Amtszeit vorweisen kann, ein monatliches Ruhegehalt von knapp 8000 Euro. Ich wiederhole: nach vier Jahren knapp 8 000 Euro – schon mit 63 Jahren. Aber auch die sächsischen Minister werden im Alter sehr gut versorgt: (Zurufe von der CDU) So erhalten Minister in Sachsen für den gleichen Zeitraum, also nach etwa vier Jahren, 6 600 Euro – und das auch bereits ab dem 63. Lebensjahr. Wer länger im Amt war, erhält für jedes weitere Amtsjahr noch einen Zuschlag von knapp 2,5 %. Das sind bei Ministern rund 370 Euro monatlich für jedes weitere geleistete Amtsjahr. Das heißt, dass Minister, welche erst seit 2019 im Amt sind, hier in Sachsen zum Beispiel bereits Anspruch auf mehrere Tausend Euro Ruhegehalt mit 63 Jahren haben. Schauen wir zum Vergleich einmal in andere Bundesländer: In Niedersachsen gibt es nicht einmal die Hälfte dessen, was in Sachsen gezahlt wird. Und in Sachsen-Anhalt müssen sich – je nach Amtszeit – ausgeschiedene Minister mit anfangs etwa 1 800 Euro im Monat begnügen. Noch ganz anders sieht es für unsere Bürger aus, die sich auf die Deutsche Rentenversicherung verlassen müssen, In Sachsen beträgt die monatliche Rente für Frauen durchschnittlich 1 150 Euro und für Männer 1 371 Euro. Viele liegen darunter, auch nach 45 Arbeitsjahren. Ich wiederhole: Im Durchschnitt etwa etwas über 1 000 Euro nach 45 Jahren und nicht mehrere Tausend Euro nach nur vier Jahren. Genau hier setzt die Initiative der AfD an. Natürlich sollen der Ministerpräsident und die Minister, die für unseren Freistaat Sachsen eine hohe Verantwortung tragen, gut bezahlt werden. Daran wollen wir auch nicht rütteln. Wir sind jedoch der Meinung, dass Sachsen eine gewisse Bescheidenheit bei der Altersversorgung ehemaliger Minister gut zu Gesicht stünde und es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, gerade angesichts der geringen Durchschnittsrenten unserer Bürger. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, dass Minister bereits nach einer Amtszeit von vier Jahren Anspruch auf Ruhegehalt haben. Es sollte grundsätzlich eine volle Amtsperiode sein. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf eine Mindestamtszeit von fünf Jahren vor. Es muss auch ein nicht so hohes Ruhegehalt sein wie gegenwärtig: mindestens 8 000 Euro bzw. 6 600 Euro im Monat. Aus diesem Grund haben wir eine maßvolle Reduzierung vorgeschlagen. Es ist vor allem nicht nachvollziehbar, dass Ex-Minister schon mit 63 Jahren ihr Ruhegehalt beziehen können, während die Bürger bis 67 arbeiten müssen. Vergleichbare Veränderungen sieht unser Gesetzentwurf auch für das Übergangsgeld vor. Wir wollen, dass das Übergangsgeld für ausscheidende Regierungsmitglieder künftig nur noch für längstens zwei anstatt wie bisher für drei Jahre gezahlt wird. Diese Kürzung der maximalen Bezugsdauer ist nach unserer Auffassung sachgerecht, angemessen und vertretbar. Kein Normalbürger erhält, wenn er arbeitslos wird, Übergangshilfen in einer solchen Weise wie ein Regierungsmitglied. Kein Normalbürger wird in einem solchen Übermaß abgesichert, wie es bei Regierungsmitgliedern geschieht. Aber auch beim Altersgeld nimmt unser Gesetzentwurf Einschränkungen vor. Wer keine vier Jahre Amtszeit vorweisen kann, bekommt derzeit beim Eintritt ins 65. Lebensjahr bereits für zwei Jahre Ministeramt ein Viertel seiner bisherigen Bezüge. Das sind etwa 4 600 Euro monatlich für den Ministerpräsidenten und etwa 3 800 Euro monatlich für jeden Minister – jeweils ab dem 65. Lebensjahr. Wir wollen diese Bezüge auf die Hälfte reduzieren. Gleichzeitig soll das Eintrittsalter, ebenso wie beim Ruhegehalt, an das Alter von derzeit 67 Jahren angepasst werden, welches für die Normalbürger gilt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns ist bewusst, dass die Aufgabe eines Staatssekretärs, eines Ministers oder eines Ministerpräsidenten mit einer sehr großen Verantwortung verbunden ist. Deswegen müssen Regierungsmitglieder eine der Verantwortung und der Arbeitsbelastung angemessene Gegenleistung erhalten. Gleichzeitig müssen wir, wenn wir die Höhe der Amts- und Versorgungsbezüge bewerten, immer berücksichtigen, dass wir hier über Steuergelder sprechen und deswegen Zurückhaltung und Angemessenheit angesagt sind. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie uns deshalb ein Zeichen setzen, ein Zeichen, welches zeigt, dass wir – und das ist der Eindruck vieler Bürger – nicht abgehoben sind. Zeigen wir, dass wir in der Lage sind, uns selbst zu beschneiden, wenn es notwendig ist. Lassen Sie uns Vertrauen zurückgewinnen, lassen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf einen ersten Schritt in diese Richtung tun. Der Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf, den ich hiermit einbringe, setzt die Hinweise des juristischen Dienstes um. Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag. Zum Karenzzeitgesetz gehe ich in einer zweiten Rednerrunde ein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Wendt. Jetzt spricht als Nächster für die Linkspartei Kollege Gebhardt. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zitat: „Wir legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, damit Sie nicht erst kurz vor Ende der Legislaturperiode damit um die Ecke kommen.“ Zitat Ende. Das Zitat stammt aus einer Rede in der Plenardebatte vom 20.12.2020 zum Karenzzeitgesetz der Linksfraktion. Sie werden sich sicherlich denken können, dass ich Ihnen das damals ins Stammbuch geschrieben habe. Wie recht ich doch mal wieder hatte. Oder anders: Sie sind so berechenbar, liebe Koalitionsfraktionen. Ganz überraschend wurde unser Gesetzentwurf damals abgelehnt. Aber nicht nur das, es gab vonseiten der Koalitionsredner(innen) warme Worte. Dann das Haar in der Suppe, das der Herr Lippmann gefunden hatte. Er hat zum Schluss gesagt, das darf ich bestimmt zitieren, Herr Lippmann: „Wir haben aber den Anspruch, es noch ein Stückchen besser zu machen, als im Gesetzentwurf der LINKEN geschrieben ist.“ Das ist nun also das Ergebnis des Bessermachens, nicht nur, dass es jetzt recht spät kommt, aber die gesamte Koalition scheint ja ein richtiger Spätzünder zu sein. Zum Beispiel bei der Mietpreisbremse oder auch beim Zweckentfremdungsverbot habt ihr ja relativ lange gebraucht. Nein, ein richtig guter Gesetzentwurf ist es auch nicht, zumindest, wenn man die Einschätzung der Sachverständigen zur Grundlage nimmt. Eine Karenzzeitregelung soll nun also eingeführt werden. So weit, so gut. Wir alle erinnern uns noch an den ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Stanislav Tillich und seinen Wechsel zur MIBRAG, von der Spitze der Kohlekommission, als er noch Ministerpräsident war, an die Spitze des Kohlekonzerns. Der Schaden, den ein solches Fehlverhalten Einzelner für das Ansehen der Politik der Staatsregierung und letztendlich der Demokratie als solcher nimmt, ist enorm. Die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf sind sehr dünn. Weitere Tillichs werden also kein Problem haben. Die Dauer der Karenzzeit ist kurz, 12 Monate zwischen dem Ende des Regierungsamtes und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt. Bundesweit ist das die absolute Untergrenze. Um es noch einmal klarzustellen: Es geht bei den Regelungen eines Karenzzeitgesetzes um wenige Ausnahmen für wenige Einzelpersonen. Geltende Karenzzeitregelungen kommen in den seltensten Fällen überhaupt zum Tragen. Für diese sehr wenigen Fälle müsste es dann aber wenigstens handfest sein und nicht so wischiwaschi, wie Sie es aufgeschrieben haben. Dabei haben wir die Mängel in Ihrem Gesetzentwurf in einem Änderungsantrag ausgebessert, indem wir die Zeiten deutlich verlängern, auf 24 Monate. Außerdem wollen wir ein abgestuftes Verfahren einführen, in dem Vertrauen, dass die Kontrollgremien weise und überlegt abwägen, ob ein Fall von Vermischung öffentlicher und privater Interessen vorliegt, und wenn ja, welche Schwere dieser Fall innehat und welche Dauer entsprechend verordnet werden muss. Das Gremium soll vom Landtag vorgeschlagen werden und neben den regierungstragenden Fraktionen auch Oppositionsfraktionen wiederspiegeln. Damit habe ich unseren Änderungsantrag eingebracht, Herr Präsident. Es gibt viele mögliche Berufe, die Spitzenpolitiker(innen) nach einem politischen Amt ausüben können. Von diesen sind praktisch fast alle völlig problemlos. Es geht nun wirklich nur um einen ganz kleinen Teil an möglichen Folgebeschäftigungen, aus denen sich dann ein öffentlicher Interessenkonflikt oder ein Schaden für die Legitimität des politischen Systems ergeben. Um es einmal für alle plastisch zu machen: Wenn der gerade nicht anwesende Innenminister aktuell danach ein Pflegeheim übernehmen würde, dann könnte er das ohne Einschränkungen tun. Wenn er aber anstreben würde, die Feuerwehrschule in Nardt zu übernehmen, dann würde das Gesetz greifen, und das Gremium müsste zumindest eine Entscheidung darüber treffen. (Zuruf des Abg. Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist trotzdem in der Regelung enthalten. Jeder fragwürdige Wechsel erzeugt also einen Schaden für das demokratische System. Das Problem ist ja, dass die Bürgerinnen und Bürger einen merkwürdigen Eindruck gewinnen könnten, die es mit klaren Regelungen auszuräumen gilt. Deswegen lassen wir das Gesetz nicht so dünn, wie es ist, sondern stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, der die Regelungen verschärft und die Legitimation des Kontrollgremiums steigert! Da ich einige Erfahrungen habe, was Ihr Abstimmungsverhalten betrifft – Sie sind berechenbar, ich erwähnte es schon –, will ich für meine Fraktion erklären, dass wir dennoch Ihrem Antrag und Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. Zum Schluss ist es doch besser, eine Regelung als gar keine Regelung zu haben, auch wenn ich sie kritisiere. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute noch über den Gesetzentwurf der AfD. Der Abg. Wendt hat ihn gerade vorgestellt. Sie schlagen vor, die Vergütung von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu verringern. Das klingt im ersten Moment nach einem Slogan, den man gut auf den Marktplätzen ausrufen kann, um schnellen Zuspruch zu ernten. Es reiht sich ein in eine Stimmungsmache und eine Neiddebatte, die Sie immer wieder lostreten. Sie als AfD lassen keine Gelegenheit aus, Aussagen zu tätigen, die den Eindruck erwecken, eine Gruppe bekäme unverdient zu viel und komme zu gut weg auf Kosten von anderen. Welche Gruppe gerade mal wieder im Fokus steht, ist dabei fast zweitrangig, seien es Geflüchtete, Arbeitslose oder, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, Politikerinnen und Politiker. Es geht Ihnen darum, Missgunst zu schüren, Gruppen gegeneinander auszuspielen. Im Übrigen, Herr Wendt, keine Rentnerin und kein Rentner würde durch den Beschluss Ihres Gesetzentwurfs auch nur einen Cent mehr bekommen. Dazu müssten Sie schon ganz andere Regelungen einführen und tatsächlich auch notwendige Maßnahmen ergreifen. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Gebhardt. Als Nächster spricht Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bekanntermaßen haben am 1. September die Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat die Gelegenheit, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch zu machen und einen neuen Landtag zu wählen, worauf sich dann wohl auch eine neue Landesregierung bilden wird. Immerhin muss sie das nach der Verfassung innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung des Landtages auch getan haben. Wenn einige in diesem Haus nach der Europawahl nun schon ihre blaue Scheindemokratie herbeisehnen, können wir zwar über die Zusammensetzung dieses Landtags munter spekulieren. Wir haben es aber in der Hand, zumindest die Zukunft der dann ehemaligen Ministerinnen und Minister zu regeln, wenn diese den Gang in die freie Wirtschaft anstreben wollen – wohlgemerkt wirklich nur in die freie Wirtschaft. Denn, Herr Kollege Gebhardt, in dem entsprechenden Passus des Ministergesetzes, der jetzt eingefügt wird, heißt es: „[…] wenn sie eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen“. Ich habe noch einmal nachgesehen. Zuletzt war die Landesfeuerwehrschule in Nardt noch nicht privatisiert und demnach Teil des öffentlichen Dienstes. Ich glaube, der Kollege Schultze wäre hier Sturm gelaufen, hätte jemand vorgehabt, die Landesfeuerwehrschule zu privatisieren. Folglich dürfte ein Wechsel des Innenministers an die Landesfeuerwehrschule als deren Leiter beamtenrechtlich und ministergesetzlich unproblematisch sein. Ob das sinnvoll ist, das mögen andere beurteilen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade wenn diejenigen, die in wichtigen Ämtern viel Einfluss auf die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nehmen können, in den Kreis jener wechseln, die davon betroffen sind, entsteht – manchmal auch völlig zu Unrecht übrigens – der Schein der Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen. Auf der Bundesebene gab es eine Vielzahl solcher skandalumwobenen Seitenwechsel, aber durchaus hatten wir auch Fälle in Sachsen; vollkommen unabhängig davon, ob die Namen Schröder und Pofalla oder wie angesprochen in Sachsen auch Tillich lauten. Es kam und kommt immer wieder zu Situationen, die Anlass geben, an der Integrität des Einzelnen zu zweifeln und eine Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen zu verdeutlichen. Hierbei ist nur teilweise der Verkauf von Gemeinwohlinteressen so offensichtlich wie im Fall Schröder an Putin. Es kann im Übrigen auch dahinstehen, ob es im jeweiligen Einzelfall tatsächlich zu einer Beeinflussung kommt. Wir wollen hier den Anschein entsprechend reglementieren. Denn für das Ansehen der Demokratie ist es bereits äußerlich schädlich, wenn ein entsprechender Anschein besteht. Es ist Wasser auf die Mühlen der Demokratie- und Republikfeinde im In- und Ausland, die losgelöst von angemessener Kritik im Einzelfall unser hiesiges freiheitliches System verachten und keine Gelegenheit ungenutzt lassen, die Demokratie als Ganzes infrage zu stellen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem vorliegenden Karenzzeitgesetz nun auch die öffentlichen Interessen schützen und hierdurch unsere Demokratie stärken, indem wir klare Regelungen treffen und zukünftig derartige Entscheidungen unangreifbarer machen. Das Karenzzeitgesetz ist dabei gleichzeitig von dem Grundsatz geleitet, dass Politik und Wirtschaft eben keine Antagonisten sind. Ein starkes Sachsen lebt auch von einer starken Wirtschaft, und es ist überhaupt nicht verwerflich, aus der Politik in die freie Wirtschaft zu wechseln, und erst recht nicht umgekehrt. Dementsprechend haben wir in dem Gesetzgebungsprozess berücksichtigt, dass eine Karenzzeitregelung im Einzelfall einen nicht unerheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit des ehemaligen Mitglieds der Staatsregierung darstellt, daher wohlbegründet erfolgen muss und auch nicht zu tiefgreifend sein darf. Im Rahmen des koalitionsinternen Einigungsprozesses ist schlussendlich eine zwölfmonatige Karenzzeit nach der Beendigung des Amtsverhältnisses herausgekommen. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt muss zukünftig gegenüber der Staatsregierung zunächst angezeigt werden, dass eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen wird. Die Staatsregierung kann im Anschluss bei Beeinträchtigung öffentlicher Interessen die Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen und sich in ihrer Entscheidung von einem entsprechenden Gremium beraten lassen. Wir haben in verfassungskonformer Weise die gegenläufigen Interessen, die hierbei zwangsläufig bestehen, zum Ausdruck gebracht. In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ist mehr als deutlich geworden, dass eine stärkere Ausweitung der Frist den Eingriff in die Berufsfreiheit nicht nur linear erhöht, sondern mit jedem Monat deutlich verstärkt, dies immer rechtfertigungsbedürftiger wird und deshalb auch die Bestimmtheitsfragen immer mehr in den Fokus rücken. Deshalb haben wir uns für eine kurze und dafür offenere Regelung entschieden, als sie andere in diesem Hohen Haus anstreben, aber das ist legitim. Der Einstieg in diese Karenzzeitregelung ist aus unserer Sicht entscheidend, denn wir werden nach der kommenden Wahl mit ihr möglicherweise schneller zu tun haben, als es der eine oder andere erhofft oder vielleicht auch befürchtet. Das lehrt uns, wie gesagt, die Erfahrung der letzten Jahre. Ja, bei zwölf Monaten gibt es durchaus den einen oder anderen Problemfall, der davon nicht erfasst gewesen wäre. Herr Kollege Gebhardt, Sie haben das Beispiel Stanislaw Tillich angesprochen. Unabhängig von der Frage, ob das überhaupt ein Fall gewesen wäre, der unter diese Regelung fällt, und wie dann die Staatsregierung entschieden hätte, wäre das 20 Monate später natürlich nicht mehr möglich gewesen. Das illustriert die Problematik der kurzen Dauer. Wie gesagt, wir haben uns an dieser Stelle auf eine zweifelsfrei verfassungskonforme Regelung in der Koalition geeinigt, die von allen mitgetragen werden kann. In den nächsten Jahren wird man sicherlich schauen, wie die Praktikabilität dieser Regelung am Ende ausfällt und ob dort Nachbesserungsbedarf besteht. Mit dem Sächsischen Karenzzeitgesetz verlassen wir endlich die Riege der Bundesländer ohne eine entsprechende Regelung. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Interessenkonflikte zum Schutz unserer demokratischen Entscheidungsprozesse und gegen Diktaturfreunde jedweder Couleur. Werte Kolleginnen und Kollegen! Welch passende Überleitung zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Ruhegehaltsbezüge von Ministerinnen und Ministern: Eigentlich müsste man dazu nicht furchtbar viel ausführen, hätte er nicht eine gewisse Eigenkomik erreicht. Der Entwurf der AfD wurde anscheinend nach dem Motto verfasst, möglichst viel Inkompetenz auf möglichst wenig Seiten unterzubringen. Sie wollen die Zeiträume des Ruhegehalts mit dem Argument reduzieren, dass Ministerinnen und Minister auch andere Rentenansprüche erworben haben könnten. Im Ausschuss mussten Sie sich erst einmal darauf hinweisen lassen, dass es für solche Rentenansprüche besoldungsrechtliche Anrechnungstatbestände gibt. Das heißt, dass das vermeintliche Problem, das Sie zumindest in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf ausgeführt haben, gar nicht existiert. Das sind offenbar nur unwichtige Details, und ich möchte die AfD damit auch nicht länger behelligen, es geht ja ausweislich der Ausführungen von Herrn Wendt ausdrücklich um – Zitat – „Symbole“ und nicht etwa um die sonst so viel beschworene Sachpolitik, für die die AfD stehen würde. Nun ja, es ist doch recht klar, dass, wenn Sie schon selbst sagen, hier gehe es nur um das Symbol und nicht um eine tatsächliche Wirkung, Sie selbst bekunden, dass es Ihnen nicht um die Sache in dieser Frage geht, und das lässt dann doch tief blicken. Man stellt sich hier also lieber als der Robin Hood des Vergütungsrechts dar, der vom bösen Staat und deren Repräsentanten nimmt und den Armen möglicherweise gibt. Wobei – wie viel denn eigentlich? Haben Sie mal durchgerechnet, wie viel man dadurch in den nächsten 30 Jahren eigentlich einspart? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ich glaube nicht; das konnten Sie nämlich nicht beantworten, jedenfalls solange Sie der festen Überzeugung sind, dass es aus Ihrer Sicht bei den Richtigen landet. Aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Sie werden arg schauen müssen, wie viel dabei am Ende rauskommt. Es ist nämlich letztendlich reine Symbolpolitik. Auch die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für das Ruhegehalt von vier auf fünf Jahre wird sich aufgrund der zunehmend schwierigen Mehrheitsbildung nicht so abzeichnen, wie Sie es gern hätten. Hierdurch wird nur der Anreiz verstärkt, am Ministeramt kleben zu bleiben. Aber das zu durchdenken wäre dann wohl etwas zu viel verlangt. Zu Ihren Ausführungen zum Altersgeld sei Ihnen nur gesagt: Ich weiß, Besoldungsrecht ist eine schwierige Materie, und es gibt wenige in diesem Hohen Haus, die sich damit intensiv beschäftigt haben. Herr Kollege Wendt, in besoldungsrechtlichen Fragen sind wir uns noch nicht begegnet, aber den Unterschied zwischen Ruhegehalt und Altersgeld sollten Sie vielleicht noch einmal nachschlagen. Sie sollten sich auch die entsprechenden Voraussetzungen noch einmal vornehmen und dann schauen, für welche Fallgruppe das Altersgeld im Ministergesetz eigentlich gedacht ist und wann es greift. Definitiv nicht für das, was Sie gerade behauptet haben; denn damit hat es relativ wenig zu tun. Schlussendlich entbehrt es auch nicht einer gewissen Ironie, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn die AfD die angeblich fürstlichen Ruhegehälter kritisiert und Herr Dornau dem Landtag gleichzeitig nicht mitteilt, dass er in Belarus ein halbes Fürstentum besitzt. (Zurufe von der AfD) Aber vielleicht ist es für die AfD auch nur ein unwichtiges Detail, ob man sich möglicherweise als Amts- und Mandatsträger von Diktaturen kaufen lässt oder auch nicht. (Zurufe von der AfD) Zu Ihrem Gesetzentwurf sei daher nur gesagt: Mir sind gut bezahlte und gut abgesicherte Ministerinnen und Minister, die fest auf der Verfassungsordnung dieses Landes stehen, tausendmal lieber als ein Haufen korrupter Putin-Jünger unter dem Tarnmantel des Abgeordnetenmandates. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD hat keinen Redebedarf angemeldet, daher geht es weiter mit der AfD-Fraktion; Herr Abg. Wendt. (Unruhe bei der AfD –

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Diskussion zu unserem Gesetzentwurf. Wir haben im Rahmen der Verhandlung im Ausschuss tatsächlich sehr gut diskutiert. Ich habe in meinem Redebeitrag nicht von „Symbol“ gesprochen, sondern von einem Zeichen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zeichen ist ein Symbol!) – Kein Problem. Man muss es schon richtig darstellen. (Sören Voigt, CDU: Offen und klar bleiben!) Natürlich wird das keine großen Einsparungen im Haushalt nach sich ziehen, aber es geht hierbei tatsächlich um das Zeichen und es geht um Gerechtigkeit und Angemessenheit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich denke, diesbezüglich ist unser Gesetzentwurf gerade richtig. Wir als AfD glauben nicht, dass aufgrund geringerer Altersansprüche Minister auf ihrem Sitz kleben bleiben. In anderen Bundesländern hat man diese Erfahrung übrigens nicht gemacht. Das ganz kurz zu Ihren Einlassungen. Ich wollte noch einmal zum Karenzzeitgesetz kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Koalition vorgelegte Entwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung mag ein Ansatz zur Bekämpfung eines sogenannten Drehtüreffektes sein. Allerdings – und hier beginnt das Aber – sehen wir zahlreiche Probleme nicht oder nur unzureichend gelöst. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Beschäftigung eines ehemaligen Ministers insbesondere untersagt werden kann, wenn dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigt werden kann. Jetzt steht die Frage: Wie soll dieses Vertrauen der Allgemeinheit gemessen werden? Daran, dass die Medien darauf reagieren, oder anhand eines lawinenartigen Auftretens negativer Kritik in den sozialen Medien? Entsprechende Fragen wurden von den Sachkundigen im Rahmen der Anhörung aufgeworfen, aber eine belastbare Antwort blieben die Koalitionsfraktionen schuldig. Zur Thematik der Untersagung von Tätigkeiten ausgeschiedener Minister will ich sagen: Ob die Voraussetzungen für eine Untersagung im Gesetzentwurf hinreichend bestimmt sind, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft. Das sagten übrigens auch einige Sachverständige in der Anhörung. Schließlich gibt es noch andere handwerkliche Schwächen im Gesetzentwurf. Es ist zum Beispiel unklar, ob auch die Untersagung einer bereits aufgenommenen, aber bisher nicht angezeigten Tätigkeit von § 4a Abs. 3 umfasst ist. Außerdem – damit komme ich auch zum Änderungsantrag der LINKEN – beinhaltet der Gesetzentwurf keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht. Auch die Linksfraktion schreckt offenbar vor einer vergleichbaren Regelung, wie in § 5 e des Thüringer Ministergesetzes, in welchem Sanktionen vorgesehen sind, zurück. Deshalb können wir uns zum Gesetzentwurf und auch zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nur enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Traditionell nicht!) – Das sieht nicht so aus. Meine Damen und Herren! Wir kommen daher zur Abstimmung. Wir haben über zwei Gesetze abzustimmen. Ich beginne mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Drucksache 7/15595, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/16617, vor. Ich frage, ob eine Einbringung erwünscht ist. (André Wendt, AfD: Ist eingebracht!) Er ist schon eingebracht. Dann schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Da es nur zwei Artikel sind, kann ich diese sicherlich gleich zusammenziehen? (André Wendt, AfD: Na klar!) – Nein, bitte alles zurückdenken. Ich muss zuerst über den Änderungsantrag abstimmen lassen. Der ist zwar bereits eingebracht, aber ich muss diesen auch zur Abstimmung stellen. Wer dem Änderungsantrag der AfD die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch wurde der Änderungstrag mit Mehrheit abgelehnt. Nun wiederhole ich mich. Wir können artikelweise oder im Block abstimmen. Da es nur zwei Artikel sind, würde ich diese gleich zusammenziehen. Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer möchte dem zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich frage, ob Sie noch eine Schlussabstimmung brauchen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich das Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, Drucksache 7/15723, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16646, vor. Ist die Einbringung bereits erfolgt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) – Das ist der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür gehe ich davon aus, dass der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden ist. (Sebastian Wippel, AfD: Wir haben uns doch enthalten! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja eindeutig! Die haben sich enthalten!) Was sagen meine Schriftführer? (Die Präsidentin berät sich mit den Schriftführern.) – Also, wir haben uns noch einmal abgestimmt. Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir können wieder artikelweise abstimmen, doch ich würde die Artikel gleich zusammenziehen. Ist das in Ordnung oder gibt es dazu Widerspruch? – Ich sehe keine Reaktionen. Dann würde ich alles zusammenziehen. Ich beginne mit der Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte dem die Zustimmung geben? – Es gibt schon die ersten Müdigkeitserscheinungen, merke ich. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Anzahl von Stimmen, die sich enthalten. Dem Gesetzentwurf ist dennoch mehrheitlich zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz Sächsischen Drucksache 7/15648, Drucksache 7/16557, für Wissenschaft, Hochschule, Ich frage den Berichterstatter, Herrn Sodann, ob er zuerst sprechen möchte. – Das möchten Sie nicht. Dann wird den Fraktionen jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD-Fraktion. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Frau Firmenich das Wort.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der noch vor uns liegenden Tagesordnungspunkte werde ich mich kurzfassen. (Zuruf von der AfD: Danke!) Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine kleine Novelle, die sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Beschlüsse des Stiftungsrates nachzuvollziehen und in Gesetzesform zu gießen. So wird die Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten übernommen. Das hatte der Stiftungsrat bereits am 18. Dezember 2020 einstimmig beschlossen. Auch das Kabinett hat diesen Beschluss schon in seiner Sitzung am 2. November 2021 bestätigt. Daraufhin war die Gesetzesänderung überfällig. Weiterhin wird die Anzahl der durch die Stiftung institutionell geförderten Gedenkstätten um den Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz erweitert. Wichtig zu nennen wäre außerdem, dass mit der Gesetzesänderung festgelegt wird, dass der Geschäftsführer der Stiftung künftig an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates mit beratender Stimme teilnimmt, was bislang nur möglich war, sofern der Wissenschaftliche Beirat nicht widerspricht. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von redaktionellen Änderungen; beispielsweise eine Aktualisierung der Namen Staatsregierung zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Auch hier das gleiche Abstimmungsverhalten: Bei Stimmenhaltungen ist dem Entwurf dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus einiger Gedenkstätten und Archive sowie die Bezeichnung von Ministerien. Das alles ist also ziemlich unaufgeregt, das hat man auch bei der Anhörung zum Gesetzentwurf gemerkt. Die Sachverständigen hatten kaum Anmerkungen zum Gesetzestext, wohl aber zur Erinnerungspolitik an sich. Da ging es sehr konkret um Vorstellungen und Erwartungen bezüglich der Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. In der inzwischen vorliegenden neuen Konzeption der Stiftung, die vom Stiftungsrat am 24. Mai beschlossen wurde, finden sich viele dieser Anregungen bereits wieder. Zugegeben: Es hat lange gebraucht, bis diese Konzeption das Licht der Welt erblickte. Doch hier stimmt der Spruch: Was lange währt, wird gut. Die Konzeption ist klar strukturiert, anspruchsvoll und wohldurchdacht. Sie zeichnet ein Handlungsprogramm für die kommenden zehn Jahre vor und wird uns in der folgenden Wahlperiode mit Sicherheit beschäftigen. Für diese gute Arbeit haben sich der Geschäftsführer, Dr. Markus Pieper, und sein Team ein großes Dankeschön verdient. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Kühne.

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Jörg Kühne AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle paar Jahre sind in den Zeitungen Schlagzeilen wie diese zu lesen: Viele Jugendlichen wissen gar nichts über die DDR. Oder: Schüler wissen wenig bis nichts über NS-Staat oder SED-Staat. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat letztes Jahr eine Umfrage unter 14- bis 29-Jährigen durchgeführt. Sechs von sieben Befragten konnten dabei nichts mit dem 17. Juni 1953 anfangen. Das finde ich – gelinde gesagt – erschreckend. Daher freue ich mich, dass es in Sachsen ein dichtes Netz an Gedenkstätten gibt, die sich dem Vergessen entgegenstellen: dem Vergessen an die Euthanasieopfer in Pirna Sonnenstein, dem Vergessen an die Insassen des Stasi-Gefängnisses in Bautzen, oder dem Vergessen an die Opfer gleich mehrerer Diktaturen am Erinnerungsort Torgau, um ein paar Beispiele zu nennen. Das Thema Gedenkstätten kann ein sehr bewegendes sein. Doch der Gesetzentwurf, den wir heute verhandeln, ist eher technischer Natur. Ich will nur kurz auf die Neuerungen eingehen. Da wäre zum einen die Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Gedenkstätten und zum anderen die Aufnahme des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis in die institutionelle Förderung. Der Schwerpunkt der einen Einrichtung liegt auf den NS-Verbrechen, der Schwerpunkt der anderen auf dem DDR-Unrecht. Beide Aspekte finden also im Gesetzentwurf Berücksichtigung. Das halte ich für eine glückliche Lösung. Daneben werden ein paar Bezeichnungen aktualisiert und neue Regelungen geschaffen, welche die Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates betreffen. Diesen Punkten kann man zustimmen. Was die Überführung des Gesetzes in die sogenannte geschlechtergerechte Sprache angeht, kennen Sie unsere Meinung. Man muss nicht unbedingt „Direktorin und Direktor“ schreiben, um zu wissen, dass es auch weibliche Führungskräfte im Lande gibt. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Doch!) Doch vor dem Hintergrund der an sich positiven Änderungen im Gesetz können wir das gut verkraften. Um es kurzzumachen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Einen abschließenden Gedanken möchte ich noch loswerden: Die Diktatur-Partei SED, die unzählige Leben zerstört hat, wurde nie aufgelöst. Hier im Landtag sitzt DIE LINKE, eine Partei, die sich im Jahr 2009 öffentlich als „rechtsidentisch“ mit der SED bezeichnet hat. Wenn wir schon beim Thema Gedenkstätten sind, fordere ich Sie auf: Legen Sie Ihre scheinheiligen Mienen ab und übernehmen Sie Verantwortung für das, was Ihre Partei in diesem Lande getan hat! (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Sodann.

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Franz Sodann Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mir wird ein wenig bange für die Gedenk- und Erinnerungskultur, wenn ich an die Ergebnisse der Europawahl denke. Ich, meine Fraktion, viele Vereine, Verbände, Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter schauen mit großer Sorge auf September und das, was danach folgt. (Sebastian Wippel, AfD: Mitarbeitende!) Umso wichtiger hätten wir gefunden, dass vielleicht die eine oder andere Anmerkung aus der Anhörung zum Gesetz in selbiges noch Einzug gefunden hätte. Vor allen Dingen, wie von mehreren Sachverständigen gewünscht, ob der politischen Lage eine Demokratieklausel, welche den Stiftungsrat und die Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten vor antidemokratischen Akteurinnen und Akteuren schützt. Als Vorbild hätte hierfür das im Februar dieses Jahres angepasste Thüringer Gesetz über die Stiftungen Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora dienen können. Leider wurde dies jedoch verpasst. Das Wahlergebnis ist auch Ausdruck einer Gedenk- und Erinnerungskultur der letzten 30 Jahre in Sachsen; der von mir immer wieder bemängelten Schieflage in der Wertigkeit und im Umgang mit den Geschichtsepochen bei der Projekt- und institutionellen Förderung zwischen sowjetischer Besatzungszone DDR und der NS-Zeit. Über Jahrzehnte lag hierbei die Verteilung bei 80 zu 20 – kein Wunder. Hier gab es erst in den letzten Jahren ein wenig Besserung dank des Geschäftsführers der Stiftung und der Arbeit der sLAG, der Sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Diese fordert schon jetzt in einem Positionspapier – ich zitiere daraus Daniela Schmohl, eine Sprecherin der sLAG – „[…] ein erinnerungspolitisches Konzept für Sachsen und eine Stärkung von Vernetzung und Forschung. Die Erinnerungsarbeit muss auskömmlich finanziert werden! Dazu gehört eine sukzessive Verdreifachung der Mittel in den kommenden Jahren, um die personelle Unterfinanzierung zu beenden, in die Struktur der Erinnerungsorte zu investieren, eine Weiterentwicklung der bestehenden Gedenkstätten zu ermöglichen und innovative Verbundprojekte in Forschung, Vernetzung, Bildung und Digitalisierung […]“ umsetzen zu können. Diese Aussage korrespondiert mit Aussagen aus der Anhörung, dass die Stiftung Sächsische Gedenkstätten in der allgemeinen Öffentlichkeit nach wie vor oftmals gar nicht bekannt bzw. spürbar ist. Die Stiftung wird meist nur dann wahrgenommen, wenn zum Beispiel Schülerinnen und Schüler Gedenkstätten besuchen. Selbst unter Geschichtsund Gemeinschaftskundelehrern und -lehrerinnen ist die Stiftung eindeutig zu wenig bekannt. In dem nun endlich vorliegenden Entwicklungskonzept der Stiftung ist ebenso die Rede von der erforderlichen Verdreifachung der Mittel, um die Stiftung für die bestehenden und in Zukunft anstehenden Aufgaben in Richtung digitale Transformation der Bildungsarbeit und deren Weiterentwicklung zu ertüchtigen. Auch besteht ein immenser Investitionsstau im Gebäudeerhalt und der Renovierung der stiftungseigenen Gedenkstätten. In Anbetracht der politischen Entwicklung bedarf es erheblicher Anstrengungen in der politisch-historischen Bildung. Hierzu müssen die erforderlichen Gelder zur Verfügung gestellt und eine mögliche Kürzung unbedingt verhindert werden. Dennoch sehen wir den uns vorliegenden Gesetzentwurf positiv. Die Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung, die Aufnahme und die Festschreibung der institutionellen Förderung des Gedenkortes Kaßberg ist zu begrüßen, ebenso die nun geschaffenen Möglichkeiten der beratenden Teilnahme des Geschäftsführers an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats und dass sich die Mitglieder des Stiftungsrates vertreten lassen können. Daher werden wir ihm zustimmen. Lassen Sie mich mit Kästner enden, der geschrieben hat: „Die Erinnerung ist eine mysteriöse Macht und bildet den Menschen um. Wer das, was schön war, vergisst, wird böse. Wer das, was schlimm war, vergisst, wird dumm.“ Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, bitte.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir am Ende dieser Legislaturperiode noch einmal über die Gedenkstätten reden; denn für diese müssen wir nicht allein aus einer historischen Verantwortung heraus Sorge tragen, wir brauchen sie nicht zuletzt, um unsere Demokratie zu sichern. In einer Zeit, in der faktenfreie Vergleiche mit der DDR-Diktatur oder dem Nationalsozialismus Alltag sind, in der die Vereinnahmung von Geschichte unsere politische Kultur zerstören soll, um eigene Umsturzpläne zu befördern, in dieser, unserer Gegenwart brauchen wir historische Lernorte und engagierte Menschen in der demokratischen Geschichtsarbeit. Sie setzen den autoritären Lösungen eine fundierte Auseinandersetzung gegenüber. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen deshalb die politisch-historische Bildung weiter stärken und dem Erinnern eine Zukunft geben. Heute geht es um eine kleine Novelle des Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Die Staatsregierung tut gut daran, das in dieser Form seit 2012 bestehende Gesetz in Übereinstimmung mit dem zu bringen, was von der Stiftung inzwischen erreicht wurde. Das ist vor allem die Übernahme der Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung. Ihr Werdegang zeigt übrigens, dass es sinnvoll sein kann, die bestehende Struktur der Stiftung zu erweitern, wenn ein Gedenkort nicht allein von einer zivilgesellschaftlichen Initiative oder einer einzelnen Kommune betrieben werden kann. Das können und sollten wir als Gesetzgeber nachvollziehen. Die Verankerung des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis in der institutionellen Förderung ist ebenso wichtig und eine logische Konsequenz der erfolgreichen Arbeit des Trägervereins. Die herausragende Bedeutung der Gedenkstätte in Chemnitz haben nicht nur wir in Sachsen erkannt, sondern auch die Jury des Karl-Wilhelm-Fricke-Preises der Bundesstiftung Aufarbeitung. Dieser wird morgen in Berlin verliehen, und ich möchte von dieser Stelle ganz herzlichen Glückwunsch an alle Engagierten in der Gedenkstätte und auch an die vielen Ehrenamtlichen sagen, die seit Jahren diese Gedenkstätte aufbauen und weiterhin betreiben. Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung im Kulturausschuss hat auch die weiteren Anpassungen bei der Gremienorganisation bestätigt. Was wir gleichzeitig mitnehmen, ist eine breite Zustimmung dafür, dass sich das Gesetz als Rechtsgrundlage für wirksame und entwicklungsfähige Strukturen der Gedenkstättenarbeit in Sachsen bewährt hat. Als Herausforderung hat sich jedoch die zeitgemäße Umsetzung des Gesetzes gezeigt. Diese wurde herausgestellt. Das ist durch die aktuelle Situationsbeschreibung und eine ganze Reihe von Anregungen für strukturelle Verbesserungen deutlich geworden. Dabei fand ich es schon beeindruckend, wie sehr die Stiftung und Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Erinnerungsbereiche an einem Strang ziehen. Bereiche, die sich früher teils konkurrierend gegenüberstanden, wirken heute gemeinsam an der Fortentwicklung der Gedenkstättenlandschaft. Ich bin sehr froh, dass diese Spaltung überwunden ist und die Herausforderungen gemeinsam angepackt werden. Das ist ein großer Fortschritt in unserem Land. Ein deutlicher Beleg für das neue kooperative Zusammenwirken ist das am 13. Mai einstimmig vom Stiftungsrat beschlossene Entwicklungskonzept der Stiftung. Es steht für ein neues Selbstverständnis im Sinne einer Öffnung für lebendige Formen des Erinnerns in einer diversen, digitalen und polarisierenden Gesellschaft. Es ist ein Zeichen für mehr Vernetzung und Beteiligung, und es macht deutlich, wie stark unsere Erinnerungslandschaft von den vielfältigen Initiativen und Orten profitiert, insbesondere von der professionellen Vernetzung und fachlichen Arbeit der sLAG, den konzeptionell modernisierten Gedenkstätten in freier Trägerschaft ebenso, wie von den mit großer Kraft und Engagement wirkenden Gedenkstätten innerhalb der Stiftung. Ich möchte an dieser Stelle dem Geschäftsführer, Dr. Markus Pieper, dem Stiftungsrat und allen Beteiligten dafür danken, dass der Landtag nun erstmals eine Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung der Stiftung in der Hand hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Als Koalition von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD haben wir uns zu Beginn der Legislaturperiode mit einem Antrag für die Stärkung der Gedenkstätten und die Erarbeitung dieser Perspektiven eingesetzt. Wir haben zunächst die Personalstellen für Bildungsarbeit in den Gedenkstätten aufgestockt und den Förderetat der Stiftung ab 2023 um eine halbe Million Euro pro Jahr erhöht. Das war ein richtiger und wichtiger erster Schritt. Wie soll es weitergehen? Das Entwicklungskonzept und die Anhörung geben Auskunft, und ich will nur einige Beispiele nennen: die Stabilisierung der geförderten Einrichtungen und Vorhaben angesichts der Kostensteigerungen, vor allem die Absicherung der drei Bürgerarchive in Leipzig, Großhennersdorf und Werdau durch eine institutionelle Förderung, den Ausbau der Gedenkstättenpädagogik und von Angeboten zur Fortbildung der geförderten Einrichtungen und Initiativen – das ist eine Schlüsselaufgabe, um junge Generationen zu erreichen –, auch die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle für die vielfältigen Aufgaben der Förderung der Vernetzung und der Beratung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir BÜNDNISGRÜNE stehen bereit, die Ressourcen und Personalausstattungen den Herausforderungen entsprechend in der kommenden Wahlperiode zu verstärken. Wir werden auch die weiteren Vorschläge aus der Anhörung für eine Fortschreibung des Gesetzes mitnehmen. Der gesetzliche Rahmen wird im Zuge der Umsetzung des Entwicklungskonzepts weiter zu überprüfen sein. Dafür stehen wir bereit. Zum vorliegenden Entwurf bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Jahr 2012 das Stiftungsgesetz novelliert werden musste, war das eine weitaus größere Aktion, eine Aktion von größerem Umfang als das, was wir heute besprechen. Damals war die Gedenkstättenlandschaft in einem wirklich sehr schlechten Zustand. Verschiedene Opferverbände konnten und wollten nicht mehr miteinander diskutieren, wollten nicht mehr kommunizieren. Es war damals so, dass sich viele, gerade aus dem Bereich der Zeit des Nationalsozialismus akut benachteiligt gefühlt haben und dass der Kontakt zur Geschäftsführung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten kein guter war. Es hat viele Jahre gedauert, bis ein sogenannter Gedenkstättenfrieden errichtet werden konnte. Diesen Gedenkstättenfrieden haben wir nun, und das ist die Basis, auf der wir weiterarbeiten. Der Streit wurde beigelegt, und die heutigen Änderungen, die wir verabschieden werden, sind vergleichsweise klein. Das Kaßberg-Gefängnis, das nun in die institutionelle Förderung aufgenommen wird, steht sinnbildlich für die Beilegung dieses Streits; denn im Kaßberg-Gefängnis ist es möglich, auf der einen Seite würdevoll an die Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern, die Singularität des Holocaust nicht infrage zu stellen und dennoch zu zeigen, dass ein Menschenhandel, der von einem Staat ausging, etwas Einmaliges ist, was eben in Chemnitz seinen Ort, seinen Kulminationspunkt gefunden hat. Diese beiden Dinge miteinander zu vereinbaren, war ein sehr schwieriger Prozess. Ich freue mich sehr, dass er uns – ich hoffe doch – gelungen ist. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Trotz der Änderungen, mit denen auch alle Sachverständigen einverstanden waren, bleiben für die Gedenkstätten sehr viele Aufgaben, vor allem im Bereich Personal. Der Bericht von Dr. Markus Pieper spricht Bände. Dabei reden wir nur von einem Verwaltungsapparat der Stiftung und nicht von den Gedenkstätten selbst, die trotz unserer erfolgreichen Aufstockung der letzten Jahre chronisch unterbesetzt sind. Hierzu müssen wir uns auf harte Verhandlungen einstellen, und wir brauchen in der nächsten Legislatur Fürsprecherinnen und Fürsprecher für die Erinnerungsarbeit, denn das wird eine klare Finanzfrage werden: Was können wir uns, was wollen wir uns an Erinnerung im Freistaat Sachsen leisten? Dabei wird die Relevanz des Erinnerns auch hinterfragt werden. Man kann sich angesichts des Wahlergebnisses vom Sonntag fragen: Warum soll man sich überhaupt noch erinnern? Lernt denn jemand daraus? Warum also soll es noch mehr Gedenkstätten geben? Warum wollen wir zum Beispiel bald – zum Glück – Hoheneck eröffnen? Warum freuen wir uns auf die Eröffnung der Gedenkstätte Sachsenburg? Warum soll es diese Gedenkstätten in Zukunft geben? Darauf möchte ich Ihnen zwei Antworten geben. Die eine Antwort, warum wir an Orte wie zum Beispiel den Ort Sachsenburg – ein früheres KZ – erinnern sollten, möchte ich mit einem Zitat des Historikers Alan J. P. Taylor geben. Er hat auf die Frage, warum er sich ausgerechnet mit seinem Forschungsstand beschäftigt, sehr klug und nicht lapidar geantwortet: Because it existed. Die zweite Antwort auf diese Frage möchte ich mit dem Zitat einer Zeitzeugin geben, Annemarie Krause, einer Hoheneckerin. Sie ist damals in der sowjetischen Besatzungszeit zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie einen russischen Soldaten geliebt hat. Immer, wenn ich Annemarie Krause treffe, sagt sie: Das ist so schön, dass wir nicht umsonst gelitten haben. Das sind für mich die beiden wesentlichen Punkte: die Verantwortung, die sich uns aus den Biografien der Menschen stellt, und dass es, wie Hannah Arendt sagen würde, so und nicht anders gewesen ist. Ich muss jetzt leider ein klein wenig ausholen, weil es meine Abschlussrede ist. Deshalb möchte ich zum Schluss ein paar ganz persönliche Worte sagen, die wahrscheinlich nicht nur mit Gedenkstätten zu tun haben werden. Ich möchte mich nach fast 15 Jahren Arbeit hier im Sächsischen Landtag ganz herzlich bedanken, zuallererst bei der Verwaltung, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – auch des Besucherdienstes –, bei allen Menschen, die hier jeden Tag zum reibungslosen Ablauf der Sitzungen, der Ausschüsse beitragen. Ich möchte mich auch sehr bedanken bei unseren Referentinnen und Referenten, ganz konkret bei der für mich zuständigen Referentin Eva Gräfer, aber auch bei allen anderen, die uns täglich die Arbeit erleichtern. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken – es ist eine lange Liste, ich versuche es aber kurz zu machen – sinnbildlich bei zwei Frauen, bei zwei Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, mit denen ich arbeiten durfte. Das waren zunächst Dagmar Neukirch und dann Sabine Friedel, die auf sehr unterschiedliche Art und Weise die Geschäfte der Fraktion gelenkt und es mir persönlich, unabhängig von familiären und auch gesundheitlichen Dispositionen, ermöglicht haben, meine Arbeit gut in der Fraktion zu machen, auch wenn es für mich manchmal persönliche Einschränkungen gab. Sie haben immer dafür gesorgt, dass ich mich als Abgeordnete trotzdem als vollwertiges Fraktionsmitglied fühlen konnte, indem sie mich immer vertreten haben, wenn es nicht anders möglich war, und darüber keine großen Worte verloren. Das zeichnet beide aus, dass sie sehr ruhig und sehr im Hintergrund viel Arbeit geleistet haben. Dafür, Dagmar und Sabine – das war eine Freude für mich –: Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wenn ich mich jetzt hier im Raum umsehe, empfinde ich es als sehr schön, dass ich ganz viele Leute nennen könnte, aber ich muss trotzdem pars pro toto einige herauspicken, um zu sagen: Danke schön Ihnen und euch allen für die kollegiale Zusammenarbeit. Ich habe die kollegiale Zusammenarbeit sehr geschätzt, unter anderem mit Martin Modschiedler für das mir zugeeignete Fachthema Verfassung und Recht, mit dem ich mich nicht immer so leichtgetan habe, aber Martin und Valentin Lippmann haben es mir ein wenig leichter gemacht. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den LINKEN – Sarah Buddeberg, Susi Schaper, wir haben uns trefflich über Themen gestritten, und trotzdem sind wir immer fair miteinander geblieben. Ich wünsche mir für den kommenden Landtag – sofern ich das darf –, dass diejenigen, die ich jetzt aufgezählt habe, die demokratischen Fraktionen sich auch in Zukunft so kollegial über Parteigrenzen hinweg miteinander verständigen können, denn das wird in Zukunft noch viel wichtiger werden. Es ist ganz wichtig, dass Sie sich nicht nur als eine von Wählerinnen und Wählern zusammengewürfelte Zwangsgemeinschaft empfinden, sondern als das, was Sie hier sind und was wir hier sind: als Demokraten, als eine Wertegemeinschaft. Vielen Dank. (Starker, langanhaltender Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage die Fraktionen, ob es noch Redebedarf gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung, ob Redebedarf besteht. – Frau Ministerin Klepsch, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Barbara Klepsch

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Worten von Hanka Kliese jetzt hier zu sprechen, ist gar nicht so einfach. Aber gestatten Sie mir an dieser Stelle vorab, ebenfalls Danke zu sagen, Danke zu sagen für die wirklich angenehme Zusammenarbeit, die auch ich in den Jahren mit Ihnen pflegen durfte. Es war immer eine Bereicherung und ich darf sagen: Sie werden wirklich fehlen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt möchte ich Folgendes ausführen: Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind auf das Wesentliche eingegangen. Ja, das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes beinhaltet überwiegend redaktionelle Anpassungen und zwei Neuerungen, auf die die Vorredner bereits eingegangen sind. Es geht nicht nur um redaktionelle Änderungen, sondern das Gesetz, das wir jetzt hoffentlich beschließen werden, ist für mich von großer inhaltlicher Tiefe und von großer gesellschaftlicher Kraft. Ich möchte ganz kurz die zwei wesentlichen Änderungen herausheben, zum einen die Übernahme der Trägerschaft der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Gedenkstättenstiftung. Ich möchte an dieser Stelle Danke sagen, Danke dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Großschweidnitz, stellvertretend für all jene, die daran gewirkt, dazu beigetragen haben, dass es jetzt möglich war, dass wir diese Gedenkstätte in die Stiftung übernehmen konnten. Das war nicht einfach; es war ein langer Prozess und ohne die Gemeinde Großschweidnitz, ohne den ehrenamtlichen Bürgermeister und alle, die mitgewirkt haben, wäre das wahrscheinlich so nicht möglich gewesen. An dieser Stelle, denke ich, kann man wirklich noch mal Danke sagen, denn das war wirklich großartige Arbeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte einen weiteren Dank in diese Runde einbringen, und zwar für die Änderung, die wir festgelegt haben, indem die Gedenkstätte Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in die institutionelle Förderung aufgenommen wurde. Wir erinnern an diesem Gedenkort der über 30 000 politischen Häftlinge, die im Kaßberg-Gefängnis eingesperrt waren. Wer von uns zur Eröffnung dabei war, hat sicherlich noch tief im Gespür, was für ein emotionaler Moment das war, in dem wir mit Zeitzeugen gesprochen haben. Ich habe mich danach noch einmal separat mit einer Familie getroffen, die jetzt in den alten Bundesländern wohnt. Sie haben noch einmal aus ihren Erfahrungen berichtet. Das geht ganz tief unter die Haut. An dieser Stelle möchte ich drei Abgeordneten Danke sagen, die es neben vielen möglich gemacht haben, dass diese Gedenkstätte überhaupt existiert und dass sie zu dieser kraftvollen Gedenkstätte geworden ist. Ich möchte von ganzem Herzen Hanka Kliese, Volkmar Zschocke und Alexander Dierks danken, weil sie für mich beispielgebend die Abgeordneten sind, die maßgeblich daran gewirkt haben. An dieser Stelle Ihnen von ganzem Herzen Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Das Entwicklungskonzept, das unser Geschäftsführer der Gedenkstättenstiftung im Mai in unserer Stiftungsratssitzung vorgelegt hat, wurde bereits angesprochen. Ja, es hat etwas gedauert. Ich bin in diesem Hohen Haus öfter darauf angesprochen worden, wann denn endlich das Entwicklungskonzept kommt. Ich bin froh und dankbar dafür, denn dieses Konzept zeigt nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit den Diktaturen der Vergangenheit und die bleibende Erinnerung an die Opfer auf, sondern wir investieren damit unmittelbar in die Zukunft unserer freien und demokratischen Gesellschaft. Genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus meiner Sicht wichtiger denn je. Ich durfte letzte Woche auf der Bautzner Straße die Dauerausstellung mit eröffnen. Wer dort hingeht und dann sieht, wie perfide ein System funktioniert, in dem abgehört und bespitzelt wird, in dem Stasi und KGB zusammenarbeiteten, dem wird bewusst, dass wir alle dazu beitragen müssen, damit solch eine Situation nie wieder passiert, und dass wir dankbar sein können, dass wir in einer Demokratie leben können, in einem freien Land, in dem jeder seine Meinung sagen kann und in dem wir unseren Glauben ausleben können, ohne dass wir Gefahr laufen, dafür eingesperrt zu werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Unsere Gedenkstätten haben große Bedeutung für die sächsische Erinnerungskultur. Die Geschichte wird sichtbar und erlebbar. Wir werden daran erinnert, welch hohes Gut die Meinungsfreiheit ist. Ich möchte auch hier noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gedenkstätten für ihre Arbeit danken. Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten Danke sagen für die Begleitung der Gedenkstättenarbeit. Ich kann nur noch einmal die Bitte in diesem Raum äußern – die Vorredner haben es bereits angesprochen –: Wir werden weiterhin Unterstützung benötigen. Der nächste Doppelhaushalt wird dafür hoffentlich wieder die entsprechenden Schwerpunkte setzen; denn gute Bildungsarbeit kann letztlich den Wert der freiheitlichen demokratischen Ordnung am besten im Kontrast zu dem Gräuel von undemokratischen Machtsystemen herausarbeiten. Damit ist für mich Gedenkstättenarbeit immer auch Zukunftsarbeit für unser Land, letztlich Zukunftsarbeit für unsere Heimat. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hierzu wieder vor, artikelweise darüber abzustimmen bzw. würde ich die Artikel zusammen nennen, wenn es keinen Widerspruch gibt? – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich beginne mit der Überschrift: Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Artikeln seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist den Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch hierzu wieder Einstimmigkeit. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Schutzmaßnahmen bei Drucksache 7/15722, Drucksache 7/16569, Ausschusses für Soziales und Ich frage Frau Schaper als Berichterstatterin, ob sie zuerst sprechen möchte. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir beginnen mit der CDU, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Die CDU-Fraktion hat keinen Redner angemeldet. Damit komme ich gleich zur AfD-Fraktion. (André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.) Herr Abg. Wendt, bitte.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte es gleich vom Saalmikrofon aus machen, da ich mich kurzfassen möchte. Als AfD-Fraktion stimmen wir inhaltlich gesehen sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu, weil sowohl im Gesetzentwurf als auch im Änderungsantrag die Patienten im Fokus stehen. Das ist einfach zu unterstützen. Wir müssen uns jedoch beim Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil wir wiederholt feststellen müssen, dass ein Mehrbelastungsausgleich nicht oder nicht vollumfänglich gezahlt wird. Den Landkreisen, den Städten und Gemeinden werden immer neue Aufgaben übertragen; aber oft fehlt es an der entsprechenden finanziellen Unterstützung seitens des Freistaates Sachsen. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung der Stimme enthalten. Der Änderungsantrag der Linksfraktion sieht diesen Mehrbelastungsausgleich vor; deshalb werden wir diesem Änderungsantrag zustimmen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Buddeberg von der Linksfraktion, bitte.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Wir reden heute über psychische Erkrankungen und psychisch kranke Menschen. Ich finde es wichtig, darauf noch einmal den Fokus zu legen; denn grundsätzlich leben wir in einer Leistungsgesellschaft, die psychische Erkrankungen tabuisiert und nicht ernst nimmt. Menschen mit einer Depression wird gesagt, sie sollten sich zusammenreißen, und wer ein Burn-out hat, dem wird des Entwurfs Reform der Hilfen und psychischen Erkrankungen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt gesagt: Wir sind alle überlastet. Die Wahrheit ist aber, dass es sich lohnt, sich mit der Thematik zu beschäftigen, um zu verstehen, wie es psychisch kranken Menschen geht. Denen helfen nämlich keine Motivationssprüche, sondern sie brauchen tatsächlich Hilfe und Unterstützung, und darum geht es in diesem Gesetz. Ich möchte zu Beginn einen Punkt besonders herausheben, und zwar, dass wir uns bewusst machen sollten, dass nur wenige Menschen davor gefeit sind, eine psychische Erkrankung zu bekommen; denn Krisen können alle Menschen treffen. Deswegen – das habe ich in Bezug auf die Inklusionspolitik bereits an anderer Stelle gesagt – finde ich es sehr wichtig, dass man aufhört zu unterscheiden zwischen zwei Gruppen: den gesunden Menschen auf der einen Seite und den kranken Menschen auf der anderen Seite, als wären das zwei getrennte Gruppen, die nichts miteinander zu tun hätten. Das stimmt einfach nicht. Der Übergang ist fließend, und deswegen geht uns das Thema auch alle an. Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe und Unterstützung, sie brauchen Schutz. Wenn wir über die richtigen Maßnahmen sprechen, dann ist es entscheidend, dass die Perspektive Betroffener einbezogen wird, denn sie sind Expert(inn)en in eigener Sache. Sie wissen das besser als die Leute, die das nicht kennen. Dem ist der viel zitierte Beteiligungsprozess, auf den ich gleich noch einmal eingehe, leider nicht gerecht geworden. Die Betroffenenverbände haben ihre Anforderungen formuliert. Der Änderungsantrag der Koalition hat es aber leider versäumt, diese Anforderungen aufzunehmen. Der jetzt vorliegende Entschließungsantrag ist nicht ausreichend, denn wir brauchen eine gesetzliche Verankerung und nicht einfach nur eine Absichtserklärung, die so ein Antrag darstellt; also eigentlich nicht, weil der Landtag ihn beschlossen hat. Aber wir wissen auch, dass es an anderer Stelle mit der Umsetzung nichts mehr geworden ist. Der Entschließungsantrag ist ansonsten nur ein Feigenblatt, der ein lückenhaftes Gesetz kaschiert. Das haben wir auch an anderer Stelle schon erlebt, als sich die Koalition nicht einigen konnte, und dann kam eben noch ein Entschließungsantrag hinterher. Wir als LINKE greifen mit unserem Änderungsantrag insbesondere die Forderung und die Vorschläge der Selbstvertretung auf. Ich möchte somit gleich den Änderungsantrag einbringen und ihn auch begründen. Zum einen geht es um die psychosozialen Krisendienste, die eingerichtet werden sollen. Es ist sehr wichtig, dass diese mit einer dauerhaften Erreichbarkeit bestehen, denn Krisen sind nicht planbar. Deswegen kann man sich dabei nicht an Öffnungszeiten halten. Krisendienste sind präventiv wirksam und das ist besonders wichtig, weil Sachsen bei der Suizidrate den traurigen Rekord hält. Wir haben über 17 Suizide je 100 000 Einwohner(innen). In Nordrhein-Westfalen sind es acht pro 100 000, wir haben 17, das ist wirklich erschreckend hoch. In Zahlen ausgedrückt sind es ziemlich genau 700 Menschen, die 2022 in Sachsen laut Statistik ihrem Leben ein Ende gesetzt haben, weil sie keinen Ausweg gesehen haben. Deswegen sind aus unserer Sicht Krisendienste unverzichtbar. Man kann sich da Bayern zum Vorbild nehmen, die Krisendienste auf kommunaler Ebene ausgebaut haben. Der zweite Punkt unseres Änderungsantrages, den ich nennen will, sind Genesungsbegleiter(innen). Es ist nicht zu unterschätzen, was es bedeutet, nach einer schweren Krise wieder den Alltag zu meistern, besonders beim Übergang von stationär zu ambulant. Da können Genesungsbegleiter(innen) präventiv wirken, weil sie weitere Krisen oder Rückfälle verhindern. Wichtig ist da auch, dass es eine Peer-to-Peer-Beratung gibt. Ich habe eingangs schon gesagt: Wenn man das nicht erlebt hat, kann man sich schwer einfühlen, aber Leute, die das erlebt haben, die durch so eine Krise gegangen sind, die können anderen weiterhelfen. Wir haben vorhandene gute Hilfsstrukturen inklusive Selbsthilfeangeboten. Deswegen sagen wir, hier muss es einen Zusammenschluss der Verbünde der Leistungserbringer geben. Das Angebot soll richtig gut miteinander verzahnt werden. Das funktioniert allerdings nur bei der entsprechenden finanziellen Ausstattung. Deswegen müssen auch die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen angepasst werden. Nun komme ich zum nächsten Thema unseres Änderungsantrages, nämlich dem kommunalen Mehrbelastungsausgleich. Ich habe das im Ausschuss schon gesagt, dieser ist nicht öffentlich, deshalb wiederhole ich das hier. Das Gesetz kann nicht wirksam werden, wenn kein Geld zur Umsetzung vorhanden ist. Es ist das Gesetz der Staatsregierung, deswegen sollten Sie es ernst nehmen. Wenn Sie wollen, was in dem Gesetz steht, dann müssen Sie es auch finanziell untersetzen. Der letzte Punkt unseres Änderungsantrages ist der zentrale, nämlich die Beschwerdestellen. Man muss wissen, dass die Behandlung von psychisch kranken Menschen nicht immer reibungslos abläuft. Ich möchte ganz klar sagen, dass ich große Hochachtung habe vor den Fachkräften in diesem Bereich, und dennoch passieren Fehler. Oft hat es mit Unterbesetzung und Überlastung zu tun, Stichwort: Fachkräftemangel. Es kann für die Betroffenen total traumatisierend sein, insbesondere bei Maßnahmen, die gegen ihren Willen eingesetzt werden, zum Beispiel Fixierung. Deswegen brauchen wir diese Beschwerdestellen, und bei den psychosozialen Diensten und Angeboten sollen diese nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend sein. Wir fordern aber darüber hinaus – und damit machen wir uns die Forderungen der Verbände zu eigen – eine unabhängige Beschwerdestelle, konkret eine unabhängige Ombudsstelle, die dann landesweit wirken kann. Diese Unabhängigkeit ist extrem wichtig; denn es ist schon so, dass Betroffene zwar die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel in der Klinik selbst zu beschweren, aber das machen sie dann oft nicht, aus Angst, bei ihrer Behandlung Nachteile zu erleiden. Deswegen ist es eine Frage des Vertrauens, und genau diese Frage kann durch eine unabhängige Ombudsstelle anders gelöst werden. Das ist ein Punkt, den die Selbstvertretungen vehement eingebracht haben. Jetzt komme ich noch einmal auf den Beteiligungsprozess zurück. Es ist gut, dass es Workshops gab, bei denen der Bedarf artikuliert worden ist. Dann ist eine AG „unabhängige Beschwerdestelle“ eingesetzt worden. Die AG hat ein einziges Mal getagt, danach nicht mehr, und bei diesem einen Treffen haben alle Beteiligten einstimmig gefordert, dass es eine gesetzliche Verankerung unabhängiger Beschwerdestellen geben soll. Es wurde versprochen – das sagt jedenfalls deren Stellungnahme, die den Ausschussmitgliedern vorliegt –, dass sie auf dem Laufenden gehalten werden. Dann haben sie aber erst aus der Zeitung wieder vom fertigen Gesetzentwurf erfahren. Das ist wirklich schwierig; denn hier ist der Eindruck entstanden, dass verschiedene Interessengruppen völlig unterschiedlich behandelt und wertgeschätzt werden. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Selbstvertretungen nicht besonders wertgeschätzt gefühlt haben. Hier gab es Kritik von mehreren Verbänden. Die haben sich die Mühe gemacht, weil sie bei der Anhörung nicht eingeladen waren, nach der Anhörung noch Stellungnahmen abzugeben, die dann dem Ausschuss vorlagen. Wenn wir uns jetzt wieder darüber hinwegsetzen, dann ist es schwierig. In diesem Zusammenhang erscheint es schon etwas zynisch, dass sich im Entschließungsantrag für diesen Prozess trotzdem so auf die Schulter geklopft wird. Wir können das so nicht unterschreiben. Dann ist im Entschließungsantrag auch die Rede davon, dass man das transparenter gestalten muss. Ich weiß nicht, das mutet ein bisschen paternalistisch an, als würden die Betroffenen das nicht verstehen. Auf der anderen Seite ist Transparenz wichtig, aber nicht ausreichend. Deswegen kann ich nur appellieren: Nehmen Sie die Kritik der Verbände ernst und gestalten Sie auch ihren Beteiligungsprozess in Zukunft transparenter! Es ist zum Ausdruck gekommen – und deswegen muss ich auch nicht mehr dazu reden –, dass wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen können, aber der würde sich, wenn man unseren Änderungsantrag annimmt, eitestgehend erledigen. Deswegen ist das eine Option. Dann würde es nämlich da stehen, wo es hingehört, im Gesetz und nicht woanders. Soweit zum Gesetzentwurf. Diese Rede ist auch für mich die letzte hier im Parlament, und deshalb erlaube ich mir noch ein paar persönliche Worte, wie es eine gute Tradition ist. Meine parlamentarische Arbeit und auch mein politisches Engagement sind von einer einzigen Überzeugung geprägt, nämlich dass diese Gesellschaft so viel besser sein könnte. Deswegen habe ich mich immer stark gemacht für Gerechtigkeit, für Antidiskriminierung, für Menschenrechte und habe geworben für Solidarität und für Offenheit und auch für mehr Empathie. Das haben Sie oft erlebt. Die Abgeordneten hier rechts haben oft versucht mich niederzubrüllen. Ich möchte in diesem Zusammenhang mal Heinrich Heine zitieren: „Ich werde mich jenes Hasses immer würdig zeigen.“ (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Mein Dank gilt natürlich meiner Fraktion, die mich wirklich unterstützt hat bei unpopulären und kontroversen Themen, die hinter mir standen, insbesondere du, Rico. Wir haben einfach sehr gut zusammengearbeitet. Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeitenden unserer Fraktion und bei meinem Team. Seien wir mal ehrlich, wir würden ganz schön alt aussehen, wenn wir sie nicht hätten. Auch bei der Landtagsverwaltung möchte ich mich bedanken, die sind wirklich einfach super. Ich möchte mich bei den Leuten bedanken, bei denen ich immer das Gefühl hatte, dass wir wirklich an einem Strang ziehen, und das waren vor allem Katja, Lucie und Hanka. Ich möchte mich außerdem noch für eine Sache bedanken – das wird jetzt einige verwundern, andere warten vielleicht darauf –, nämlich für eine wirklich spektakuläre Ausschussreise, auf der wir vor dem selbsternannten Stamm der Sachsen reißaus genommen und uns wirklich unverhofft an der Nordseeküste wiedergefunden haben. Das war legendär. Das werde ich nicht vergessen, aber auch, weil es uns zusammengeschweißt hat auf eine Art, die ich wirklich nicht erwartet habe. Danke dafür. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte mich darüber hinaus bei allen bedanken, die mir ernsthaft zugehört haben, die auf Augenhöhe diskutiert haben und die um Lösungen gerungen haben. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das etwas bleibt und dass es andere MdL geben wird, die hier meine Herzensthemen weiter stark machen; denn es geht nicht um Ideologie, sondern es geht um Menschen. Bitte vergessen Sie nicht: Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt. In diesem Sinne: Gutes Gelingen für die nächste Legislatur. Wir sehen uns! (Lebhafter Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt rufe ich noch die Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf. Herr Scholz, bitte.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, hat zugenommen. Die Folgen für die Betroffenen, für ihre soziale und berufliche Teilhabe sind enorm und stellen auch uns als Gesellschaft vor Herausforderungen. Aus diesem Grund hatten wir innerhalb der Koalition die Evaluierung des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes vereinbart. Die Evaluierung und vier Workshops des SMS mit breiter Beteiligung von Fachverbänden, Mediziner(inne)n, Betroffenen- und Angehörigenverbänden der kommunalen Ebenen und weiteren Expert(inn)en haben die Grundlage für diesen Gesetzentwurf geschaffen. Das geltende Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1994, auch hier wieder ein Gesetz, das Reformbedarf aufweist. In der Zwischenzeit stellen neue und vor allem moderne Instrumente und Formen der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung den fachlich anerkannten derzeitigen Standard dar. Diese sind in die Novellierung eingeflossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, bereits frühzeitig mit ambulanten psychiatrischen und psychosozialen Hilfsangeboten Erkrankte zu unterstützen, damit stationäre psychiatrische Behandlungen vermieden werden können. Dazu können Krisendienste, die sektorübergreifende Koordination oder der Einsatz von Genesenenbegleiter(inne)n genutzt werden. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich bereits gute Hilfsangebote bedarfsabhängig etabliert. Es bestehen auch schon gemeindepsychiatrische Verbünde, zum Beispiel in Görlitz. Hier schließen sich unterschiedliche Leistungserbringer einer Versorgungsregion zusammen und verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf. Diese Verbünde verbessern die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen, da eine nahtlose Versorgung von stationär zu ambulant angestrebt wird. Damit fallen erkrankte Personen nach einem stationären Aufenthalt nicht in ein Behandlungsloch. Außerdem stärken wir die Beteiligung und Mitbestimmung von Betroffenen und deren Angehörigen; auch Patientenfürsprecher(innen) in stationären Einrichtungen sind zu bestellen. Diese nehmen sich der Wünsche und Beschwerden der Patient(inn)en und ihrer Angehörigen an, beraten und vermitteln zwischen dem Krankenhauspersonal und den erkrankten Personen. Erkrankte sind besonders schutzbedürftig. Deshalb wurde der Gewaltschutzgrundsatz im Gesetz berücksichtigt. Das möchte ich hier besonders positiv hervorheben. Damit wir entscheiden können, in welcher Region welche Hilfsangebote benötigt werden, damit eine wohnortnahe Behandlung möglich ist, ist die Psychiatrieberichterstattung ins Gesetz aufgenommen worden. Im Rahmen der Anhörung im Landtag wurde zum Gesetzesentwurf von Sachverständigen Stellung genommen. Dabei wurden besonders die Regelungen zum Krisendienst, zur Beschwerdestelle und zu den Verbünden der Leistungserbringer thematisiert. Hier gab es Kritik, dass die Regelungen im Gesetzesentwurf nicht verbindlich sind. Die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte haben aber bereits jeweils einen eigenen Weg zur Versorgung psychisch Erkrankter und den damit verbundenen Hilfsstrukturen aufgebaut. Mit einer gesetzlichen Regelung, dass Krisendienste, Beschwerdestellen und Leistungsverbünde verpflichtend eingerichtet werden müssen, würde das Land starre Strukturen vorgeben, die im besten Fall bereits genauso oder ähnlich existieren und ihre Berechtigung haben. Aber genauso gut kann es passieren, dass diese Strukturen nicht benötigt werden, da sich der Hilfebedarf zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten stark unterscheidet. Um kreisfreien Städten und Landkreisen bei Beratungsund Unterstützungsangeboten behilflich zu sein, die Bildung von Verbünden und den Einsatz von Genesenenbegleiter(inne)n zu stärken, möchte ich im Namen der Koalition unseren Entschließungsantrag hiermit einbringen. In diesem ist der Auftrag an die Staatsregierung, den Landespsychiatrieplan bis Ende 2026 vorzuschreiben, enthalten. Ebenso sollen die Beschwerdemöglichkeiten für Erkrankte und Angehörige transparenter gemacht werden. Beschwerdemöglichkeiten sind bereits heute bei Krankenhäusern, Krankenkassen oder der Sächsischen Landesärztekammer möglich. Wir wollen daher, dass die Staatsregierung diese Möglichkeiten aufzeigt und öffentlich darüber informiert. Weil psychische Erkrankungen für Betroffene, Angehörige und die Gesellschaft eine hohe Belastung mit großen Auswirkungen und Herausforderungen darstellen und wir das sächsische Hilfssystem zukunftsfähig gestalten und als Unterstützung für Betroffene weiterentwickeln wollen, bitten wir um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Klepsch. Bitte schön.

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Barbara Klepsch

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf in Vertretung von Petra Köpping zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen. 1 bis 2 % der deutschen Bevölkerung sind schwer psychisch krank. Das sind circa 60 000 Menschen in Sachsen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über die psychischen Belastungen gesprochen wird. Zur psychischen Erkrankung kann gehören, dass der Mensch vor sich selbst geschützt werden muss, zum Beispiel bei Suizidabsicht, oder dass andere vor ihm geschützt werden müssen. Die dann notwendige freiheitsentziehende Unterbringung findet im psychiatrischen Fachkrankenhaus statt. Die gesetzliche Grundlage für diesen Freiheitseingriff bilden in den Ländern die Psychisch-Kranken-Gesetze. Psychisch kranke Menschen benötigen jedoch vor allem ein verbindliches und gut koordiniertes Hilfesystem. Deshalb haben wir das Sächsische Psychisch-Kranken-Gesetz novelliert und hier vor allem die Hilfe betont. Sichtbar ist das schon im Namen Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz. Wir haben es an die modernen Grundsetze der psychiatrischen und psychosozialen Hilfesysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen angepasst. Zudem wurde der Abschnitt zum Maßregelvollzug verständlicher geregelt, sodass die Anwendbarkeit für alle Beteiligten erleichtert wird. Wir wollen, dass die Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Hilfesystem mit jährlichen Zuschüssen an die Landkreise und kreisfreien Städte im Umfang von derzeit 10,2 Millionen Euro. Wir wollen die psychische Gesundheit der Bevölkerung stärken. Das ist gerade in Zeiten überlappender Krisen elementar. Dazu gehört natürlich, in Prävention und in niedrigschwellige Hilfen zu investieren. Der Freistaat finanziert dafür Angebote mit weiteren Fördermitteln in Höhe von mehr als 3,6 Millionen Euro. Prävention lohnt sich immer, denn die Folgekosten psychischer Krankheiten sind um ein Vielfaches höher. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Psychische Gesundheit ist nicht nur das Ergebnis der Gesundheitsversorgung, sondern sie entsteht im Alltag der Menschen. Hier sind wir alle gefordert. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Drucksache 7/15722, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16569. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/16612 vor. Dieser ist schon eingebracht worden. Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer gegen den Änderungsantrag stimmt, bitte ich jetzt, die Hand zu heben. – Vielen Dank. Enthaltungen? – Es gab keine Enthaltungen, eine große Anzahl an Fürstimmen; aber die Mehrheit war bei den Gegenstimmen. Damit ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift; Artikel 1 Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz, Artikel 2 Folgeänderungen, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Drucksache 7/15722, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Anpassung Drucksache 7/15741, Drucksache 7/16582, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Feiks, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Anpassung des Vermessungs- und Katasterrechts, Drucksache 7/15741, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/16582. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/16656 vor. Er ist schon durch Herrn Kollegen Scholz eingebracht worden. Gibt es hierzu noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Entschließungsantrag ab. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen gab es große Zustimmung für den Entschließungsantrag. Damit ist die Drucksache 7/16656 beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs des Vermessungs- und Katasterrechts Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Regionalentwicklung Katastergesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gutachterausschussverordnung, Artikel 5 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Das heißt, den Bestandteilen dieses Gesetzentwurfs ist zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt 15 ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/15755, Drucksache 7/16570, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Dierks, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Die CDU hat keinen Redebedarf angemeldet; somit übergebe ich übergangslos an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Prantl. Bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Das sächsische Landesjugendhilfegesetz soll angepasst und an die Vorgaben des Kinderund Jugendstärkungsgesetzes angeglichen werden, welches ein Baustein der sogenannten großen Lösung zur inklusiven Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe sein soll. Die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch XIII zusammengeführt werden, was konkret bedeutet: Wenn künftig Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe benötigt werden, soll es keinen Unterschied mehr machen, ob das Kind behindert ist oder nicht. Das mag vielleicht gut gemeint sein; richtig ist es trotzdem nicht. Denn um Kinder und Jugendliche mit Behinderung optimal zu fördern, müssen wir ihnen spezialisierte und differenzierte Lösungen anbieten. Zunächst bleibt allerdings abzuwarten, wie die sogenannte inklusive Jugendhilfe ausgestaltet sein wird; denn die wesentlichen Inhalte zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem Bundesgesetz geregelt werden. Wir wollen aber, dass sichergestellt sein muss, dass es für die leistungsberechtigten jungen Menschen zu keiner Verschlechterung kommt, und dass qualitative Errungenschaften in der Eingliederungshilfe für junge Menschen nach SGB IX erhalten bleiben. Selbstverständlich hat der Freistaat Sachsen die Pflicht, erst einmal Bundesgesetze umzusetzen und, wenn erforderlich, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Es geht hier im Wesentlichen um die Einrichtung von Beschwerde-, Schlichtungs- und Ombudsstellen zur Vermittlung bei Streitfragen, um die Erweiterung von Jugendhilfeausschüssen und um die Erlaubnis zur Durchführung von Vollzeitpflege in Einrichtungen. Zu all diesen Punkten gibt es von der AfD-Fraktion keine Kritik, weshalb wir uns dem Gesetzentwurf nicht entgegenstellen. des Entwurfs des Landesjugendhilfegesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ich nehme kurz noch Stellung zum Änderungsantrag der LINKEN. Eine angemessene Finanzierung soll gewährleistet werden, damit diese zentralen Aufgaben wirksam erfüllt werden können. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeit der Jugendhilfe auskömmlich finanziert wird. Das gilt ebenso für die personell und sachlich ausreichende Ausstattung des Landesjugendamts und für die finanzielle Ausstattung all derjenigen, die die Hilfeleistungen erbringen. Ihrem Änderungsantrag stimmen wir daher zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Gorskih spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute wird der Landtag die Überarbeitung des Landesjugendhilfegesetzes beschließen, allem voran aufgrund der sich durch das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergebenden Änderungsbedarfe im Landesrecht, zum Beispiel, um die Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Ombudsstellen zu schaffen. Doch leider geht der vorliegende Gesetzentwurf nicht über die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verbundenen Anpassungsbedarfe hinaus. Von einer grundlegenden und zeitgemäßen Aktualisierung und Weiterentwicklung des Gesetzes, um die Zukunftsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe besser zu bewältigen, kann bei diesem Entwurf keine Rede sein. Insofern enttäuscht der Gesetzentwurf sicher viele an ihn gerichtete Hoffnungen. Dabei ist doch genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um über ein modernes Landesjugendhilfegesetz die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein gelingendes Zusammenwirken von Land, Kommunen und freien Trägern im Sinne der Kinder und Jugendlichen im Freistaat zu schaffen. Die Enttäuschung setzte zumindest bei mir – aber ich glaube, nicht nur bei mir – spätestens zu dem Zeitpunkt ein, als es im Vorfeld der Anhörung des Regierungsentwurfs im Landesjugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr aus dem Ministerium hieß: Bitte nicht allzu viele Änderungswünsche am Entwurf – sonst würden die Träger, würde der Landesjugendhilfeausschuss die Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode gefährden. Noch deutlicher kann man die fachliche Debatte und auch die notwendige Kritikformulierung am Gesetzentwurf der Regierung ja wohl nicht einschränken. Aufgrund einer engen Zeitschiene, für die aber nicht der Landesjugendhilfeausschuss und auch nicht die Trägerlandschaft verantwortlich war, wurde eine Drohkulisse aufgebaut, um ein vermeintliches Zuviel an Änderungswünschen für das mögliche Scheitern des Gesetzesvorhabens verantwortlich zu machen. Dieser Umgang mit dem Fachgremium Landesjugendhilfeausschuss und auch mit den Trägern sowie den Praktikerinnen und Praktikern ist aus meiner Sicht wirklich unverschämt. Das habe ich schon bei der Sondersitzung der Unterausschüsse im letzten Jahr deutlich gemacht. Nichtsdestotrotz gab es zum Glück dennoch eine fachliche Debatte über den Regierungsentwurf, auch wenn sie unter den erschwerten Bedingungen eines entsprechend aufgebauten Drucks und ohne die Möglichkeit einer tiefgreifenden fachlichen Reflexion stattfand. Leider haben auch nur sehr wenige Anregungen aus der Fachdebatte Eingang in den Gesetzentwurf gefunden; man muss sie wirklich mit der sprichwörtlichen Lupe suchen. Das ist bedauerlich und grundsätzlich sehr unbefriedigend. Auch dass das Ministerium bei der Frage nach der echten Novelle mit zukunftsweisenden Änderungen auf die nächste Legislatur vertröstet, macht es nicht besser. Ob diese Überarbeitung im sogenannten zweiten Schritt dann tatsächlich nach der Landtagswahl, also in der nächsten Legislatur, kommt, das bezweifle ich, ehrlich gesagt, und bin mir da wirklich nicht sicher. Genau deswegen haben wir Ihnen zur heutigen Sitzung einen Änderungsantrag vorgelegt, damit wir als Parlament in dieser Legislatur nicht die Chance verstreichen lassen, einige grundsätzliche Weichenstellungen für ein modernes, zeitgemäßes Landesjugendhilfegesetz vorzunehmen. Nun zu den wichtigsten Änderungen in unserem Änderungsantrag, den ich hiermit gleich einbringen würde. Erstens. Wir sprechen uns entschieden dagegen aus, dass der Entwurf Formulierungen zur erforderlichen Ausstattung der örtlichen Jugendämter sowie der ausreichenden personellen und sachlichen Ausstattung des Landesjugendamts streichen will; denn die notwendige Ausstattung des Landesjugendamts und auch der örtlichen Jugendämter ist bedauerlicherweise alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit leistungsfähigen öffentlichen Trägern angewiesen. Nur wenn die Ämter personell und sachlich entsprechend ausgestattet sind, können sie den steigenden Aufgaben und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden und letztlich auch im Sinne des Kindeswohls agieren. Zweitens: Jugendhilfeplanung. Hier geht es uns darum, klarzustellen, dass die Pflicht zur Analyse des Bestands an Einrichtungen und Diensten sowie die anschließende Planung von Vorhaben zur Entwicklung eines wirksamen, vielfältigen, inklusiven und aufeinander abgestimmten Angebots von Jugendhilfeleistungen unter Berücksichtigung der Bedarfe und Interessen junger Menschen, also die Pflicht zur Jugendhilfeplanung, eine zwingend wahrzunehmende Kernaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist, bei der den öffentlichen Träger die unbedingte Rechtspflicht trifft, die für die Leistungserbringung notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen bzw. die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Warum wollen wir das genauso ausdrücklich und genauso deutlich herausgestellt wissen? Weil wir unter anderem aufgrund von Rechtsgutachten und Berichten zur Situation, beispielsweise der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII im Freistaat Sachsen, wissen, dass Einrichtungen und Personal in der Jugendarbeit in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Zu vermuten ist folglich, dass sich Jugendhilfeplanung nicht in einem ausreichenden Maße an dem erforderlichen Umfang und der erforderlichen Qualität der Jugendarbeit orientiert, sondern eher an dem Füllstand der öffentlichen Kassen oder dem politischen Willen der Kämmerer. Damit jedoch dieser wichtige Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät, braucht es eine entsprechende landesrechtliche Schärfung der Pflicht des öffentlichen Trägers zur Jugendhilfeplanung, Leistungserbringung und Bereitstellung der Finanzmittel. Drittens – und damit komme ich aus unserer Sicht zu einer weiteren großen Baustelle –: Es ist zu begrüßen, dass mit der Aufnahme einer Ausführungsbestimmung des Landes zu § 13 a des SGB VIII klargestellt wird, dass es sich bei der Schulsozialarbeit um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe handelt. Wir halten diesen Schritt aber auch für alle anderen Leistungsbereiche innerhalb der §§ 11 bis 14 SGB VIII für unverzichtbar. Es wäre für den Fortbestand, die Weiterentwicklung und den Stellenwert der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes in Sachsen äußerst bedenklich, wenn nur ein Teilbereich explizit im Landesjugendhilfegesetz formuliert wird. Stattdessen sollten alle Leistungsbereiche gleichwertig berücksichtigt werden. Denn wir sind überzeugt, dass alle Leistungsbereiche einen wichtigen und wertvollen Beitrag leisten, um Kindern und Jugendlichen in Sachsen bestmögliche Aufwuchs- und Lebensbedingungen zu ermöglichen, und dass sie auch einen wichtigen Beitrag leisten, um ganz grundsätzlich junge Menschen in Sachsen zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial integrierten Persönlichkeiten zu unterstützen. Daher müssen alle diese Leistungsbereiche entsprechend im Landesgesetz verankert werden. Sehr geehrte Abgeordnete, bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – dann stimmen wir auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Anderenfalls sind wir gezwungen, uns aufgrund der fehlenden Zustimmung zu diesen sehr wichtigen Punkten zu enthalten. Im Übrigen möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen, weil dies wahrscheinlich meine letzte Rede im Parlament sein wird, mich zu bedanken; insbesondere bei meiner Fraktion für die Unterstützung und erlebte Solidarität in den letzten fünf Jahren. Ich möchte mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aller demokratischen Fraktionen für die parlamentarische Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken. Wir waren nicht oft einer Meinung – und das ist in Ordnung so. Denn es ist unsere Aufgabe als Opposition, den Finger in die Wunde zu legen, auch wenn es für Sie vielleicht manchmal unbequem und lästig ist. Ich empfand die Debatten in meinen Politikbereichen, die ich in dieser Legislaturperiode vertreten habe, trotz aller politischen Unterschiede als fachlich sehr fundiert, respektvoll und oft bereichernd. Vielen Dank dafür. Ich habe in den letzten Jahren sehr oft die Bedeutung von wohnortnahen, attraktiven Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit vor Ort betont, da sie in erster Linie wichtig für die Entwicklung der jungen Menschen sind, aber auch darüber hinaus einen erheblichen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Demokratiebildung leisten. Ich habe den Eindruck, dass ich dabei häufig bei Ihnen auf offene Ohren gestoßen bin, auch wenn es bei der Umsetzung der Absicherung und der Förderung dieser Angebote aus meiner Sicht dennoch immer noch große Lücken und Fehlstellen gibt und viel mehr getan werden müsste. Wenn man sich umschaut, was es langfristig für Folgen hat, wenn diese Angebote fehlen, dann kann ich nur feststellen – vielleicht werden Sie sich in dieser Feststellung mir anschließen und dem zustimmen –, dass dort, wo diese Angebote fehlen, Einfallstore für extrem rechte Akteure und ihre Ideologien entstehen. In Anbetracht der kommenden Haushaltsverhandlungen, bei denen ich nicht mehr dabei sein werde, und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten und der Entwicklungen, die derzeit laufen, erscheint es mir sehr angebracht, noch einmal in aller Deutlichkeit abschließend zu sagen: Kürzungen im Jugendbereich sind fatal und sie richten sehr großen Schaden an. Ich hoffe, dass alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen dies in der nächsten Legislaturperiode beherzigen und kluge und vernünftige Entscheidungen treffen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN, bei der SPD sowie bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat keinen Redebedarf angemeldet. Deshalb spricht jetzt Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sozialministerium hatte bereits vor der Novelle angekündigt, dass wir nun eine kleine Novelle machen werden – und das berechtigterweise. Denn es war von Anfang an klar, dass wir einfach mehr Zeit brauchen werden, um die vielen Punkte abzuarbeiten, die wir anpassen müssen und wozu wir einen größeren Diskurs brauchen – auch mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort –, weil wir das an dieser Stelle in diesem zeitlichen Rahmen nicht schaffen werden. Von daher finde ich die Kritik ein wenig unangebracht; denn es ist eine Frage eines verantwortungsvollen Umgangs mit diesem für uns sehr wichtigen Thema, weil man sich die Zeit nehmen muss, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Trotzdem möchte ich drei Punkte herausgreifen, die unserer Fraktion wichtig sind und jetzt umgesetzt werden. Erstens – das wurde schon erwähnt – geht es um die Erweiterung der Jugendhilfeausschüsse. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen an dieser Stelle. Wichtig ist die Errichtung der Ombudsstellen. Was ich besonders wichtig finde, ist die Definition der Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe; denn wir als Freistaat Sachsen sind nun einmal Vorreiter der Schulsozialarbeit deutschlandweit. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir das an dieser Stelle verankern. Nun hat die Fraktion DIE LINKE berechtigte Änderungsanträge eingebracht, und so kennen wir das auch von dieser Fraktion. Ich möchte an dieser Stelle der Kollegin Gorskih recht herzlich für den konstruktiven Austausch danken; denn die Punkte, die Sie ansprechen, müssen wir definitiv angehen. Ich habe die Hoffnung und die Zuversicht, dass wir das in der nächsten Legislaturperiode machen. Warum ist das so wichtig? Vor allen Dingen aus einem Grund, nämlich damit wir auch die anderen in SGB VIII definierten Leistungen in §§ 11 bis 14 der landesgesetzlichen Grundlagen aufnehmen. Wir erleben gerade, warum das so wichtig ist, nämlich wegen der Sperre der Verpflichtungsermächtigungen. Denn diese verursacht derzeit eine ganz große Unsicherheit bei den Trägern in der Jugendhilfe. Das sind diejenigen, die letzten Endes einen ganz wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und denen wir gerade aufgrund einer wirklich sehr schwierigen Kommunikation vonseiten des Finanzministeriums nicht sagen können, wie es ab dem 01.01.2025 weitergeht. Ich glaube, es ist gerade in der jetzigen Situation kein gutes Zeichen, die Menschen, die eine so wichtige gesellschaftliche Aufgabe für uns leisten, die immer in Kommunikation mit uns sind, im Regen stehen zu lassen. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, leider werden wir Ihren Änderungsantrag an dieser Stelle ablehnen. Wir sind in dieser Diskussion politisch derzeit noch nicht so weit. Wir haben natürlich die Hoffnung und die Zuversicht, dass wir weiter darüber diskutieren. Ich persönlich hoffe, dass einige Kolleginnen und Kollegen von Ihnen an dieser Stelle weiter konstruktiv mitdiskutieren werden. Ich hoffe natürlich trotzdem auf Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort jetzt an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schmidt, bitte.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Ich möchte es kurz machen; Kollegin Pfeil hat schon ausführlich alle Aspekte erläutert. Deshalb gebe ich die Rede von Frau Kollegin Petra Köpping zu Protokoll. (Allgemeiner Beifall) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schmidt hat die Rede zu Protokoll gegeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes, Drucksache 7/15755, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16570. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/16647 vor; dieser ist bereits eingebracht worden. Gibt es hierzu noch Redebedarf seitens der anderen Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Jastimmen und einigen Enthaltungen waren die Gegenstimmen knapp in der Mehrheit. Deshalb ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Erklärung

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Thomas Schmidt

Mit diesem geänderten Landesjugendhilfegesetz setzen wird die inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe um – ein von der Jugendhilfepraxis schon lange geforderter Schritt. Ziel ist, die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Aktuell sind Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen in den Sozialleistungssystemen des Neunten und des Achten Buches Sozialgesetzbuches geregelt. Das führt in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen. Mit dem Kinderund Jugendstärkungsgesetz ist der Bundesgesetzgeber den ersten Schritt zur inklusiven Lösung gegangen. Gleichzeitig bestimmte er damit auch den Fahrplan für weiter notwendige Schritte. Das jetzt zu beschließende geänderte Landesjugendhilfegesetz berücksichtigt diese Entwicklung. Inhaltlich geht es darum, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Zwar ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch im Grundsatz bereits inklusiv, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz konkretisiert dies jedoch weiter. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Landesjugendhilfegesetzes, Artikel 2 Änderung des Landesjugendhilfegesetzes zur Einrichtung und Finanzierung von Ombudsstellen, Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 4 Inkrafttreten Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige. Damit ist den Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes, Drucksache 7/15755 in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Damit müssen wir auch unser Landesrecht anpassen: Die Jugendhilfeausschüsse sind um beratende Mitglieder aus dem Bereich der selbstorganisierten Zusammenschlüsse zu erweitern. Die Erlaubnisformen der Kindertagespflege und der Vollzeitpflege sind entsprechend den neuen bundesrechtlichen Vorgaben abzugrenzen. Der Einrichtungsbegriff ist für familienähnliche Betreuungsformen landesrechtlich näher auszugestalten, um bestehende Einrichtungsstrukturen möglichst zu erhalten. Dazu ist wegen der Vormundschaftsrechtsreform die bisherige Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften durch ein Verfahren der Anerkennung als Vormundschaftsverein zu ersetzen. Und der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ombudsstellen zu schaffen ist. Ombudsstellen sollen bei Konflikten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Sie beraten und vermitteln. In Sachsen ist das nicht neu. Wir haben hier in der Vergangenheit eine Vorreiterrolle eingenommen und damit zur aktuellen bundesrechtlichen Entwicklung beigetragen. Jetzt geht es jedoch darum, die Errichtung von Ombudsstellen gesetzlich sicherzustellen und auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe auszuweiten. Das geänderte Landesjugendhilfegesetz legt den Grundstein für die inklusive Lösung. Es ist die Basis für den weiteren fachlichen Diskurs. Wir kommen damit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, ein deutliches Stück Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Finanzierung Staatshaushalt (Sächsisches Drucksache 7/15801, Drucksache 7/16563, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wähner, ob er das Wort wünscht. Das wünscht er nicht. Dann haben jetzt die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Finanzierung von politischen Stiftungen mussten wir aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich regeln. Bisher erfolgte schon die Finanzierung lediglich durch Festlegungen im Landeshaushalt bzw. Haushaltsgesetz. Dies ist so nicht mehr zulässig bzw. wurde es notwendig, nach dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, hier eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung, und sie sind, wie ich meine, aus dem gesamten politischen Feld nicht wegzudenken. Deshalb war und ist es wichtig, dieses Gesetz zu beschließen. Entsprechend der politischen Ausrichtung der tragenden Parteien gibt es natürlich unterschiedliche Grundströmungen in den Stiftungen. Wichtig ist nur, dass auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft eine gewisse Grundströmung da ist. Deshalb ist im Gesetz geregelt, dass erst mit der zweiten Legislatur die Partei berechtigt ist, eine entsprechende Stiftung zu tragen. So haben wir es übernommen, und so hatten wir es auch schon bisher geregelt. Entsprechend unterschiedlicher Zielrichtungen der Stiftungen ist trotzdem eines unabdingbar: dass die Stiftung genauso wie die Partei auf dem Fundament der freiheitlichdemokratischen Grundordnung steht. Dies hat auch das Verfassungsgericht festgelegt, und wir haben es in das Gesetz so übernommen. Wir haben in der Anhörung, die hierzu stattgefunden hat, noch zwei Anregungen bekommen, die wir in das Gesetz aufgenommen haben; zum einen zur Klarstellung, dass es wichtig ist, dass zu Beginn der Legislatur die Fraktion in näher. Damit haben wir auch künftig eine solide Grundlage für den bevorstehenden Umstrukturierungsprozess. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs politischer Stiftungen aus dem Stiftungsfinanzierungsgesetz – SächsStiftFinG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Fraktionsstärke einbezogen wird. Eine spätere Änderung in der Legislatur hat keine negativen Auswirkungen auf die Finanzierung der Stiftung. Da dieses Gesetz auch die Grundlage für die diesjährige Finanzierung der Stiftungen ist, wird ein rückwirkendes Inkrafttreten beschlossen. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz ein klares Fundament für die Finanzierung von Stiftungen, was gerade für die Arbeit wichtig ist. Ich bitte entsprechend um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion AfD Kollege Dr. Keiler.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe 10 Minuten, ich habe eine lange und eine kurze Fassung; ich nehme aber die kurze. Nun also Stiftungsgesetz auch im Land. Es wurde argumentiert, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser AfD-Stiftungsentscheidung gesagt habe, es bedürfte einer gesetzlichen Regelung. Das ist grundsätzlich richtig, das gilt aber nicht für Landesstiftungsförderungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in epischer Eindeutigkeit zur Situation im Bund aufgrund einer ganz anderen Kompetenzüberlegung und einer ganz anderen Summenüberlegung – da ging es um eine 600-Millionen-Euro-Förderung – gesagt, das bedarf auch im Verhältnis zur Abschichtung der Parteienfinanzierung, die rund 200 Millionen Euro im Jahr beträgt, einer dezidierten gesetzlichen Regelung, nicht zuletzt auch aufgrund der Erkenntnis aus der Sachverständigenanhörung, dass natürlich die Arbeit von parteinahen politischen Stiftungen auch immer eine Strahlwirkung auf die politische Tätigkeit der Parteien hat. Das Bundesverfassungsgericht hat einen zweiten Teil für eine andere zeitliche Periode mit Beschluss abgetrennt. Dieser zweite Teil befasst sich mit einer Phase, in der im Bundeshaushaltsrecht ein Titel, ähnlich wie in Sachsen auch vorhanden, mit dezidierten Regelungen zur Förderpraxis eingebracht worden ist. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Wir trennen das ab, weil just diese Problematik ganz andere verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Das heißt also, daraus folgt relativ zwanglos, dass die Frage, ob es eines Landesstiftungsgesetzes bedarf, eigentlich vom Bundesverfassungsgericht überhaupt noch nicht entschieden ist. Noch einmal: Im Verhältnis zum Bund mit 600 Millionen Euro haben wir hier 1,7 Millionen Euro im Jahr für alle Stiftungen im Haushalt; das ist relativ übersichtlich und nicht ansatzweise mit der Bundessituation zu vergleichen. Warum macht man das nun? Das ist relativ evident und eindeutig – wir haben bereits zum Regierungsentwurf Stellung bezogen –, schlichtweg deshalb, um die AfD mehr oder weniger von diesem kleinen Fördertopf fernzuhalten. Das ist der Hintergrund. Anders kann man das nicht verstehen. Wir haben in Sachsen diesen umfangreichen Haushaltsvermerk. Er ist meines Erachtens vollkommen ausreichend. Es hätte – er ist sehr dezidiert gefasst – nicht einer gesetzlichen Regelung bedurft. Man kann das machen, wenn man es machen will. Dann müsste man es richtig machen. Ich greife jetzt nur zwei oder drei Punkte heraus. Das ist relativ übersichtlich, es sind zehn oder elf Paragrafen. Ich habe hier im Leitz-Ordner Gutachten der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, zu den einzelnen Paragrafen und könnte jetzt sagen, was da alles nicht geht, und teilweise auch schon entschieden worden ist, was nicht geht. Es wurde tatsächlich zur Disposition gestellt, was am langen Ende mehr Ärger macht, als es Klarheit schafft. § 3: Wenn ich schon regle mit dem Argument, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dies bedarf einer dezidierten gesetzlichen Regelung zur Anspruchsgrundlage, dann muss ich natürlich auch sagen, was denn die Anspruchsgrundlage sein soll. Das bleibt völlig offen. In § 3 wird genau wie vorher auch schlichtweg wieder darauf verwiesen, dass die Höhe der Förderung im Haushalt festgesetzt wird. Das ist das Gleiche in Grün, gegossen in weitere zehn Paragrafen, wenn ich den Dreier abziehe, der sich nur damit befasst, unter welchem Gesichtspunkt irgendjemand – in diesem Fall natürlich die AfD, das ist evident in dem Text – von der Förderung ausgeschlossen werden kann. Das ist schlichtweg ein AfD-Verhinderungsgesetz. Es ist nicht irgendein Gesetz, das zur Klarheit und zur Regelung beiträgt. Wenn ich mir das anschaue, diese 1,7 Millionen Euro Förderung für parteinahe Stiftungen im sächsischen Haushalt, dann muss ich sagen, gegenüber der NGO-Förderung, die wir allerorten feststellen können, insbesondere NGOs, die sich mittlerweile ganz unverhohlen bei der Europawahl als Vereine wählen lassen und für das Europäische Parlament kandidieren, reine politische Tätigkeit betreiben. Sie betreiben eine rein politische Tätigkeit – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, entgegen der Abgabenordnung, entgegen den relativ klaren Regelungen, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die die Finanzverwaltung dazu hat. Sie lamentieren dauernd: Wenn wir eine fdgo-Klausel unterschreiben müssen, dann fliegen wir aus der Kante. – Dann muss ich auch sagen: Das mutet etwas lächerlich an. Welche Angst muss denn vor der politischen Bildungsarbeit der AfD, die wir mit den 280 000 Euro – das wäre unser Anteil – machen könnten, herrschen? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist nicht mehr nachzuvollziehen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … zu Protokoll!) Weiter ist diese Transparenzregelung in § 6 fragwürdig. Die Stiftungen sollen ihre Kuratoriumsmitglieder bekannt geben, die Stiftungen sollen ihre Spender bei Spenden über 10 000 Euro bekanntgeben. Herr Lippmann, wo bleiben denn dabei Ihre datenschutzrechtlichen Überlegungen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist wie bei Parteispenden!) Also, Entschuldigung – – Das ist ein privater Verein: Was geht es die Leute an, wer am langen Ende im Kuratorium sitzt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann kriegen Sie am Ende kein Geld vom Staat!) Das ist deren freie Entscheidung, ob sie sich im Kuratorium dazu bekennen oder nicht. Wozu soll ich das gesetzlich regeln? Das ist meines Erachtens völlig kontraproduktiv. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist am Ende auch gar nicht zulässig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Natürlich ist das zulässig!) Wenn man dieses Buhei sieht, das mit dem Datenschutz immer bei diesen NGOs gemacht wird, dann muss man das immer in der Abschichtung vergleichen. Wirklich bemerkenswert ist § 7, die gestufte Zuständigkeit. Bei der Förderbewilligung wird intern eine Abfrage beim Innenministerium – in Klammern: Verfassungsschutz – gemacht. Die Bewilligungs-, Aberkennungs- und Eingruppierungskompetenz innerhalb einer gestuften Zuständigkeit kann natürlich nur und allenfalls beim Landtagspräsidenten liegen und nicht beim Innenministerium. Es ist also ein Binnenverwaltungsakt, bei dem man im Zweifel gar nicht mit einem Rechtsmittel herankommt, weil man nur den enderlassenen Akt bei Gericht bekämpfen kann. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es wird argumentiert, dass es das so noch nicht in der Verfassungsrechtsprechung gebe. Natürlich gibt es das! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In der Sozialrechtsprechung gibt es Statusbescheide und Eingruppierungs- und Förderbescheide. Es gibt im finanzgerichtlichen Bereich ohne Weiteres Statusbescheide und Eingruppierungsbescheide. Wenn ich einen Statusbescheid mache, dann muss der natürlich anfechtbar sein, isoliert und beim Verfassungsgericht, ganz klar, mit einer Beschwerde. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Machen Sie das doch!) Das fehlt dort. – Ja, machen wir. Natürlich wird das durchgehen, und selbstverständlich werden wir dagegen klagen. Das kann ich Ihnen bereits heute versichern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Joa, dem sehe ich sehr gelassen entgegen!) Diese Kompetenz des Innenministeriums ist bereits in dem Gutachten – denn es deckt sich ja fast mit den Bundesregelungen –: In dem Gutachten von dem Gutachter Christoph Möllers im Bundesverfahren ist das ausdrücklich als verfassungswidrig gerügt worden. Er verweist in dem Gutachten wunderschön auf eine Fußnote, diese ist die Entscheidung zum Bayerischen Verfassungsgerichtsgesetz 1 BvR 1619/17. Genau das ist bereits vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. In Kenntnis dieses Umstandes, dass dies das Bundesverfassungsgericht schon einmal entschieden hat, wird hier hingegangen und es wird wieder in das Gesetz geschrieben. Ich frage mich schon, wer hier zu den demokratischen Parteien gehört oder nicht, wer hier diesen Rechtsstaat achtet oder nicht. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Also langer Rede kurzer Sinn: Ich habe gesagt, ich fasse mich kurz; sonst könnte ich zu den einzelnen Paragrafen auch die entsprechende bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zitieren. Herr Lippmann, Sie waren es, der im Ausschuss gesagt hat, das Verfassungsgericht wäre eindeutig gewesen – eindeutig war dort gar nichts. Es gibt nur eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung aus Magdeburg vom Oberverwaltungsgericht, die das so entschieden haben. Es ist eine mehr oder weniger absonderliche Entscheidung, dass es auch bei diesen Länderregelungen eines Fördergesetzes bedürfe; mehr ist da überhaupt nicht gewesen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das Bundesverfassungsgericht hat Teil 2 noch nicht entschieden, obschon es angekündet war. Das finde ich andererseits auch misslich. Es hätte etwas schneller entscheiden müssen, dann hätten wir eine Leitlinie gehabt. Aber ich habe ein wenig den Verdacht, dass noch schnell gesagt wird: Ach so, die Retroaktion, die noch in den §§ 9 bis 11 ist, gilt ab dem 1. Januar 2024. Die alten, die schon drin waren, bleiben im Bestand. Die ausgereichten Förderungen bis 2024 bleiben ebenfalls im Bestand. Das ist ein verfassungsrechtliches Schmankerl, das ist eine echte Retroaktion gemischt mit einer unechten. Auch das wird nicht halten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wieso denn?) das kann ich hier und heute versichern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn Sie anspruchsberechtigt sind – sind Sie aber nicht!) Also, das werden Sie definitiv im neuen Verfahren sehen. – Herr Lippmann, das haben x Gutachter bereits im Bund ausgeführt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) und das haben auch hier Gutachter in der sächsischen – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) – Aber, ja. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) – Aber, ja. Das hat die Mertens gesagt. Der Ulrich Vosgerau (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Vosgerau, ja klar!) war übrigens derjenige, der die Entscheidung vorm Bundesverfassungsgericht für die AfD erstritten hat. Stellen Sie sich das einmal vor! Der hat die ganze Schriftsatzlage und die gesamte Prozesslage vor dem geistigen Auge – ich übrigens auch. Anders als Sie war ich in Karlsruhe bei der Verhandlung. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir lehnen es also ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Keiler sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollegin Köditz; bitte schön.

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Kerstin Köditz Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Es kommt zu technischen Störungen der Mikrofonanlage.) Meine Damen und Herren! Man kann – – Ich höre ein Echo. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte einmal die Technik prüfen. Wir hören hier vorn ein Echo. – Wir versuchen es noch einmal.

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Kerstin Köditz Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann die parteinahen Stiftungen für ein Kuriosum des bundesdeutschen Parteiensystems halten, aber ihre Bedeutung für die politische Bildung ist nicht zu bestreiten. Was zuletzt im Streit stand, waren die Grundlagen ihrer Finanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage geklärt. Der Erlass eines Haushaltsgesetzes genügt nicht. Es braucht zwingend ein materielles Gesetz, ansonsten wäre die weitere Förderung nicht möglich. Nach unserer Lesart gilt das auch auf Landesebene. Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Sächsisches Stiftungsfinanzierungsgesetz überträgt die Struktur des entsprechenden Bundesgesetzes auf den Freistaat. Der Ansatz ist zur Schaffung von vergleichbaren Voraussetzungen sicherlich zweckmäßig. Allerdings sehen wir einige strukturelle Probleme. Aus der Anhörung des Innenausschusses ergab sich Kritik an unklaren Formulierungen, von der „geistigen Offenheit“ über die „Gesamtschau“ bis hin zum „angemessenen Sockelbeitrag“. Was dort ebenfalls hervortrat, waren Befürchtungen über eine politische Einfärbung der künftigen Stiftungsförderung dadurch, dass für das Antrags- und Bewilligungsverfahren die Staatskanzlei und das Sächsische Staatsministerium des Innern zuständig sein werden. Besser für die Aufsicht wäre eine einigermaßen unabhängige Stelle. Sie existiert zwar nicht, aber sie zu schaffen brächte einen weiteren Vorteil. Sie könnte nämlich auch stiftungsseitig für mehr Transparenz sorgen als die vorgesehene und für kleine Stiftungen besonders kostspielige Kontrolle durch eine kommerzielle Wirtschaftsprüfung. Es stellen sich also diskutable Verfahrensfragen. Der Gesetzentwurf hat darauf nicht immer die besten Antworten gefunden. Am schlechtesten nachvollziehbar ist für uns, warum zur Prüfung von Ausschlussgründen von einer Förderung das SMI beteiligt und Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz eingeholt werden sollen. Die Beurteilung der Frage, inwieweit eine Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt oder nicht, dürfte in der Regel keinen Geheimdienst erfordern. Hier schießt der Gesetzentwurf meilenweit über das Ziel hinaus. Immerhin wird doch in der Begründung angenommen, dass mit einer Einstufung als gesichert extremistisch ein hartes Ausschlusskriterium vorliegt. Sie brauchen, um das zu checken, das LfV nicht am Verfahren der Stiftungsfinanzierung zu beteiligen, sondern es genügt, einfach dessen Jahresbericht zur Kenntnis zu nehmen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wenn ich zudem die vorhin verabschiedete Verfassungsschutzgesetznovelle richtig gelesen habe, kann das LfV, falls ihm etwas Weitergehendes vorliegt, aus eigener Initiative heraus Erkenntnisse übermitteln. Mir fällt wirklich kein guter Grund ein, darüber hinaus ausgerechnet einen Geheimdienst zum Gatekeeper für politische Bildungsarbeit machen zu wollen, indem Sie ihn in einen Antrag zum Bewilligungsverfahren verstricken. Wie passt ein Geheimdienst, der im Verborgenen handelt, zu Stiftungen, von denen das Gesetz das Gegenteil verlangt, nämlich, dass sie in geistiger Offenheit handeln? In Wirklichkeit ist es doch so: An der Prägung der sogenannten Grundströmung, wie sie die Desiderius-Erasmus-Stiftung repräsentiert, besteht kein vernünftiger Zweifel. Diese Stiftung wird auf der Grundlage dieses Gesetzes leer ausgehen. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, braucht man keine extra Runde über den Verfassungsschutz zu drehen. Erlauben Sie mir – da wir jetzt bei der AfD angelangt sind – noch eine weitere Anmerkung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es eines materiellen Gesetzes bedarf, war das Ergebnis eines Organstreitverfahrens, das die AfD-Bundespartei geführt hatte. Wenn die AfD jetzt beklagt, dass der Gesetzentwurf eine Lex AfD sei, dann ist das in diesem Sinne nicht einmal falsch. Die Partei hat darauf schließlich selbst aktiv hingewirkt, übrigens auch in Sachsen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann waren es die Abgeordneten der sächsischen AfD-Fraktion, die sich im Jahr 2020 in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof wandten und für die Stiftungsfinanzierung im Freistaat das Fehlen eines materiellen Gesetzes bemängelten. Als sich damals in Leipzig ein Misserfolg abzeichnete, erklärte die Landtagsfraktion per se, gegen jegliche staatliche Stiftungsförderung zu sein. Das hielt sie dann aber nicht davon ab, trotzdem Geld zu fordern. Und jetzt, wenn dieser Anspruch auf gesetzlicher Grundlage zu behandeln sein wird – was sie früher unbedingt wollten –, ist dieselbe AfD der Auffassung, dass es doch kein Gesetz geben sollte. Zum Schluss zurück zur Sache: Mit dem Gesetzentwurf sind wir aus inhaltlichen Gründen nicht zufrieden, aber ein materielles Gesetz braucht es zwingend. Daher werden wir uns hierbei enthalten. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt, bitte, Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die großartigen Errungenschaften unserer freiheitlichen Demokratie verteidigen sich bekanntlich nicht allein. Sie basieren auch darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sie mit Leben erfüllen, bei Wahlen genauso wie im tagtäglichen Miteinander. Unsere freiheitliche Demokratie ist mehr denn je darauf angewiesen, dass Menschen sich für ihre Ideale einsetzen, dass sie Ideen für die Zukunft entwerfen und sich mit den Grundlagen unserer gemeinsamen Werteordnung befassen. Eine freiheitliche Verfassungsordnung braucht Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren, die Verantwortung übernehmen und sich vor allem auch für den Zustand und die Weiterentwicklung unserer Demokratie zuständig fühlen. Denn Fortschritt und Freiheit sind keine natürlichen Errungenschaften, sondern hängen von Menschen ab, die für sie kämpfen und ihre Mitwelt gestalten. Das geschieht nicht nur in Parlamenten – sei es auf kommunaler Ebene, auf Landes- oder auf Bundesebene –, sondern auch an Schulen, an Universitäten, in Vereinen und in Vereinigungen, kurzum überall dort, wo sich Personen einbringen und mit einem gemeinsamen Ziel handeln, dort, wo sie gemeinsame Angelegenheiten vor bloße Partikularinteressen stellen. Dieses staatsbürgerschaftliche Engagement ist nicht voraussetzungslos. Es braucht daher Wissen über Strukturen und Inhalte, über die Gestaltung von Prozessen, und es braucht Kompetenzen, sich organisieren zu können. All das leisten die parteinahen Stiftungen in Deutschland, auf Bundesebene, aber auch – deutlich näher dran – auf Landesebene. Mit Bildungsangeboten und Publikationen wenden sie sich an Interessierte, an die Öffentlichkeit, bieten Seminare und Lesungen an und befähigen Menschen somit zur Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess. Deswegen sind – dies muss man einschränkend sagen – die meisten parteinahen Stiftungen ein wesentlicher Beitrag zu einer lebendigen Verfassungsordnung. Deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNEN in einem Positionspapier schon vor über zwei Jahren gefordert, ihre Arbeit und vor allem ihre Finanzierung endlich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Bislang erfolgte die Entscheidung über das Ob und das Wie nur im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung. Diese bindet jedoch lediglich Regierung und Parlament. Dies begründet allerdings keinen Anspruch auf die Förderung selbst und auf die Zuwendung und bietet somit keine Rechtssicherheit für die politische Bildungsarbeit. Diese Rechtssicherheit ist aber gerade für die Durchführung langfristiger Projekte und für eine kontinuierliche demokratische Arbeit im Freistaat Sachsen wichtiger denn je. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung der parteinahen Stiftungen in der Demokratie hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2023 betont und deshalb entschieden, dass ihre Finanzierung eines materiellen Gesetzes bedürfe. Insbesondere aufgrund der Bedeutung, die die politischen Stiftungen als Teil politischer Grundströmungen für die politische Willensbildung haben, bedarf es der Ausformung der wesentlichen Finanzierungsgrundsätze in einem eigenen Gesetz. Herr Dr. Keiler, vielleicht hätten Sie das alles im Ausschuss einmal ausführen können. Darüber hätten wir ja sogar eine profunde Debatte führen können; denn ich denke schon, dass wir an der einen oder anderen Stelle eine unterschiedliche Lesart der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben. Das will ich Ihnen sogar zugestehen. Jedoch gehe ich nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite aus der Wesentlichkeitstheorie den Grundsatz entwickelt, dass aufgrund der Bedeutung der parteinahen politischen Stiftungen es notwendig ist, es gesetzlich zu regeln, und auf der anderen Seite hypothetisch den Denkunterschied zulässt, dass das nur für die Bundesstiftungen und nicht für die Landesstiftungen gilt. Selbstverständlich ist das Volumen ein vollkommen anderes; das ist unbenommen. Natürlich muss man berücksichtigen, dass auf Bundesebene die Hunderten Millionen schon in der Nähe dessen sind, was die staatliche Parteienfinanzierung sonst hervorbringt. Aber die Frage einer möglichen Wettbewerbsverzerrung und die Frage des Gleichheitsanspruchs, die sich auf den Landesebenen und bei den landespolitischen Stiftungen ergeben, kann man, wenn man es ganz grundsätzlich sieht, nicht voneinander abscheiden. Wenn man einmal der Überzeugung ist, dass aus Grundsätzen der Wesentlichkeitstheorie es notwendig ist, das gesetzlich zu regeln, dann glaube ich nicht, dass man zu einer unterschiedlichen Bewertung zwischen der Bundesebene und der Landesebene kommt. Ich denke auch, dass das der Bundesgesetzgeber genauso sieht. Immerhin hat er ja explizit aus diesen Gründen bereits im Titel seines Gesetzes deutlich gemacht, dass er ausschließlich die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt regeln wollte. Er hat auch klargestellt, dass er auf der einen Seite sieht, dass die Länder notwendige Regelungen zu treffen haben, aber dass dies auf der anderen Seite deren eigene Zuständigkeit ist. Über die Frage, aus welchem Kompetenztitel das beim Bund genommen wird und was das für die Länder bedeutet, könnte man jetzt ein staatsorganisationsrechtliches Seminar führen und die Frage in Bund-Länder-Kompetenzverteilungen trefflich miteinander diskutieren. Ich bin durchaus bei denjenigen, die sagen: Ganz so eindeutig ist das nicht, woher der Bund die Kompetenz in dieser Frage nimmt. Darüber, ob das nun aus der Natur der Sache des Parteiengesetzes als der Annexkompetenz entwickelt wird, kann man, wie gesagt, trefflich streiten. Aber das ist nicht der Punkt, der Gegenstand dieser Verhandlung ist. Von daher bin ich vollkommen schmerzfrei bei der Frage, ob es am Ende an diesem Punkt scheitern wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass es notwendig ist, eine gesetzliche Regelung zu haben. Sie schadet im Zweifel zumindest nicht, wenn wir sie haben. Frau Kollegin Köditz hat ja bereits auf die verfassungsgerichtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 121-II-20 und 174-II-20 vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof verwiesen, wobei Sie ja selbst der Überzeugung waren, dass der Haushalt verfassungswidrig ist, weil er die Stiftungsfinanzierung nur im Haushalt regelt. Von daher waren Sie ja selbst einmal der Auffassung, dass wir das Gesetz brauchen. Darüber, warum das heute anders ist, mag ich jetzt spekulieren. Offenbar gefällt Ihnen der zweite Teil der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht, nämlich, dass es Einschränkungsmöglichkeiten für die Stiftungsfinanzierung gibt und dass von diesen möglicherweise Gebrauch gemacht wird. Ich indes bin sehr froh, dass wir ein solches Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden und damit Rechtssicherheit schaffen. Damit sorgen wir nicht nur für Rechtssicherheit bei den Stiftungen, sondern wir sorgen auch dafür, dass die plurale Stiftungslandschaft erhalten und gestärkt wird. Herr Dr. Keiler, ich habe übrigens keine Bedenken, dass man entsprechende Rückwirkungen, was eine Fortgeltungsfiktion der Förderungsdauer der Stiftungen, die zum 01.01.2024 förderungsberechtigt waren, betrifft, auf den 31.12. vornimmt. Auch hierbei muss man einen gewissen Grundsatz des Vertrauensschutzes sehen, denn dafür waren die entsprechenden Mittel wiederum im Haushalt eingestellt. Es wäre wiederum gegen den Vertrauensschutz gerichtet, wenn man sagen würde, man nimmt alles zurück, was für den 01.01.2024 nicht gilt. Diesbezüglich ist Ihre Argumentation alles andere als sauber. Entscheidend ist: Die Vielfalt der Stiftungslandschaft spiegelt den Wesenskern unserer freiheitlichen Demokratie wider. Dieser ist im politischen Wettbewerb um die überzeugendsten Ideen, um die Frage, welche Themen die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen, entscheidend. Demokratie ist – anders, als viele Akteurinnen und Akteure in diesem Raum mitunter glaubhaft machen wollen – keine bloße Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit oder die unmittelbare Umsetzung eines ominösen Volkswillens. Das Gesetz über die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Staatshaushalt regelt daher nicht nur die Finanzierungsparameter, sondern auch die Möglichkeit des Ausschlusses der Stiftung von ebenjener. Auch das steht nach unserer Überzeugung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; es betonte sogar explizit, dass Stiftungen zum Schutz eines dem Recht auf Chancengleichheit gleichwertigen Schutzguts der Verfassung von der Finanzierung ausgeschlossen werden können, und nennt dann sogar exemplarisch die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das heißt ganz klar: Die Aufgabe der politischen Stiftung ist die Förderung unserer freiheitlichen Demokratie, und deswegen gilt: Wer unsere freiheitliche Demokratie nicht fördern will, nicht fördern kann oder nicht bereit ist, dies zu fördern, bekommt als Stiftung eben keinen Cent. Das ist eine Selbstverständlichkeit. (Beifall bei der SPD) Wo sind wir denn hingekommen, dass wir mittlerweile bei der Förderung unserer freiheitlichen Demokratie der Überzeugung sind, dass die mit Staatsgeldern machen können, was sie wollen außerhalb dessen, was sie im parteipolitischen Kontext tun! Ich finde es schon interessant, dass Sie das hier kritisieren, auf der anderen Seite den ganzen Untersuchungsausschuss angezettelt haben, um eine halbe Förderszene und eine Förderlandschaft im Freistaat Sachsen auseinanderzunehmen, aber bereit, das bei der eigenen Stiftung zuzulassen, sind Sie nicht. (Dr. Joachim Keiler, AfD: 42 Millionen!) Da wird es schon putzig, wenn Sie sich jetzt auch noch darüber beschweren, dass Spenden ab 10 000 Euro offenzulegen sind oder die Kuratoriumsmitglieder einer entsprechenden Stiftung. Na ja, das ist das, was Sie hier von jedem anderen Verein genauso verlangen, und da wird es doch putzig, wenn Sie ausgerechnet dann, wenn es um die Finanzierung Ihrer Stiftung geht, nicht bereit sind, das zu tun. Das spricht doch Bände. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE –

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Sabine Friedel SPD

Gar keine Moral!) – Ja, Herr Dr. Keiler. Vielleicht hätten wir das im Ausschuss mal miteinander klären können. (Sabine Friedel, SPD: Gerne!) Aber gut. Es gibt dafür keine YouTube-Videos. Das ist ja bekannt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Wesenskern und die Inhalte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in diesem Hohen Hause schon oft genug dargelegt und werde jetzt keine weitere Ausführung für diejenigen machen, die es immer noch nicht begriffen haben oder es vielleicht nicht begreifen wollen. Aber ich bleibe bei meiner unverbrüchlichen Auffassung, dass wir eine wehrhafte Demokratie haben und dass wir alle Instrumente nutzen sollten und müssen und vor allem, dass wir die Feinde unserer Verfassung nicht auch noch durch Haushaltstitel alimentieren wollen. Ich finde es schlussendlich aber durchaus interessant, dass Herr Dr. Keiler hier quasi schon für die AfD zu Protokoll gibt, dass die AfD nicht in der Lage ist, diese basalen Anforderungen an eine Stiftung, die kein Hochreck sind, sondern schlicht die Banalitäten dessen, was unsere freiheitliche demokratische Grundordnung hergibt und was sie prägt, nicht erfüllen kann. Sie geben hier quasi zu, dass Ihre Stiftung nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Falsch!) Andernfalls würden Sie sich ja keine Sorgen um deren Finanzierung machen müssen und vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die wehrhafte Demokratie, über die wir heute schon viel gesprochen und gestritten haben, lebt auch von mündigen Bürgerinnen und Bürgern und damit von der politischen Bildungsarbeit. Davon, dass diese Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sich informieren, miteinander in den Austausch treten und selbst Ideen entwickeln. Das ermöglichen unter anderem die politischen Stiftungen, auch parteinahe Stiftungen genannt. Es gibt in Sachsen einige. Eigentlich kann man allen in diesem Parlament vertretenen Parteien mittlerweile politische Stiftungen zuordnen und der FDP. Dabei sind sie personell und organisatorisch unabhängig von den Parteien und das müssen sie auch sein. Es werden Seminare, Lesungen, Foren, Bildungsfahrten und vieles andere mehr veranstaltet. Dafür haben wir als Haushaltsgesetzgeber bereits in der Vergangenheit Geld an die Stiftungen gegeben, um ihre Arbeit in Sachsen zu unterstützen. Nun schaffen wir als zweites Bundesland nach SachsenAnhalt ein eigenes Parlamentsgesetz auf Landesebene dafür, wie es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 schon vom Bundesgesetzgeber verlangte. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die künftige Förderung politischer Stiftungen in Sachsen. Alle bislang geförderten Stiftungen werden bis Ende 2024 gefördert, danach erfolgt die Förderprüfung für alle auf Basis der Kriterien des neuen Gesetzes. Zum Thema Vertrauensschutz hat Kollege Lippmann eben schon alles Richtige und Notwendige gesagt. Aber das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass nicht alle Stiftungen gefördert werden müssen. Wer vom Staat als politische Stiftung oder als politische Partei Geld erhält, soll damit nicht noch gegen die Demokratie arbeiten können, eigentlich logisch. Wer sich nicht freimütig und engagiert zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen kann, der braucht auch nicht auf Steuergelder zu hoffen. Wer sich dazu nicht imstande sieht, weil er das für zu viel verlangt hält, wer vonseiten des Verfassungsschutzes als gesichert extremistisch eingestuft wird oder dessen ihm nahestehende Partei selbst verfassungsfeindlich und von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist, soll nicht auch noch Geld für seine demokratiefeindlichen Umtriebe erhalten. Als Sozialdemokratie wollen wir in diesem Parlament und außerhalb verhindern, dass die Tatwerkzeuge für die Angriffe auf diese Demokratie auch noch staatlich mitfinanziert werden. Meine Damen und Herren! Der Aufbau der politischen Stiftungen nach 1945 hatte vor allem zum Ziel, die junge Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zu stabilisieren. Dieses Ziel ist auch heute, im Jahr 2024, hochaktuell. Die Vermittlung der Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Schaffung demokratischer Diskursräume für die breite Bevölkerung sind notwendiger denn je. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die SPD-Fraktion Albrecht Pallas. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Keiler wollte uns noch erhellen! Mit dem macht es bekanntlich richtig Spaß!) Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An sich wollte ich nicht noch einmal sprechen, aber die Ausführungen von Frau Köditz und von Ihnen, Herr Lippmann, haben doch animiert, dass ich mich noch einmal zu Wort melde. Ich möchte etwas Licht ins Dunkel bringen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! –

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Kerstin Köditz Die Linke

Die Sonne scheint! – Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Ja, für Sie das letzte Mal!) – Was war das jetzt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Sonne scheint!) – Die Sonne scheint, okay. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Für euch das letzte Mal! Das wisst ihr! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Bringen Sie mal ein bisschen Licht in das Dunkel Ihrer Stiftungen!) – Ja, das möge dann auch auf Sie abstrahlen, gell, Herr Gebhardt? Die AfD hat im Bundestag in der Drucksache 20/8737 einen Gesetzentwurf zur Finanzierung politischer Stiftungen eingebracht. Die Grundposition der AfD zu diesen ganzen Stiftungsfinanzierungen, zu diesem ganzen Fördermittelwirtschaften, ist, dass das alles massiv eingedampft gehört. (Sabine Friedel, SPD: Ja, ihr müsst auch keine Gelder …!) Insofern ist es vollkommen richtig, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) dass in der damaligen Zeit, damals durch den Prof. Elicker (Sabine Friedel, SPD: Auch heute noch!) vertreten auf unserer Position, argumentiert worden ist: (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir fechten die Stiftungsförderungen an. Dazu stehen wir programmatisch auch heute noch (Sabine Friedel, SPD: Geben Sie doch alle staatlichen Finanzmittel freiwillig zurück, Herr Keiler!) und führen es im Bereich der politischen Stiftungen auf ein gerüttelt und vernünftiges, ein erträgliches Maß zurück. Es kann nicht sein, dass neben der Parteienfinanzierung noch 600 Millionen Euro an parteinahe Stiftungen fließen, (Albrecht Pallas, SPD: Wir reden hier über Sachsen, Herr Keiler!) für irgendwelche Aktionen, die mehr oder weniger völlig intransparent sind, (Albrecht Pallas, SPD: Ich habe noch keinen Antrag gelesen, die Fördersumme zu reduzieren!) nicht überprüfbar sind. (Albrecht Pallas, SPD: Habe ich nicht gelesen!) In diesem Gesetzentwurf sind in § 10 die Geldleistungen aus öffentlichen Mitteln genau definiert, spezifiziert. Ich darf § 10 Abs. 1 zitieren: „Die parteinahen Stiftungen erhalten insgesamt Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt in einer Höhe, die maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze im Sinne von § 18 Abs. 2 und § 19 a Abs. 5 des Parteiengesetzes entsprechen […]“ Das wird massiv gedeckelt und massiv nach unten gefahren. Das ist die Grundintention der AfD. Wir haben auch gesagt, Herr Lippmann: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja?) Solange das nicht zurückgefahren wird, wollen wir als AfD aus Gleichheitsgesichtspunkten an der geltenden Regelung partizipieren. (Sabine Friedel, SPD: Oh, auch nicht sehr gradlinig!) Sobald wir in Verantwortung sind oder kommen und die Möglichkeiten haben, das zurückzufahren, werden wir dieses Stiftungsunwesen zurückfahren, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) ebenso die Förderprogramme der NGOs, davon können Sie ausgehen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist die Grundposition. Und dann wird es ganz schnell schlüssig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD: Nee!) – Natürlich wird es dann schlüssig. (Sabine Friedel, SPD: Wo ist dann der Änderungsantrag? – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Und Herr Lippmann, mitnichten haben wir irgendeine Sorge, (Sabine Friedel, SPD: „Wir finden es schlecht, aber wir nehmen es mit“?) dass wir die Förderfähigkeit unter normal anzuwendenden Kriterien nicht erfüllen könnten. Selbstverständlich sind wir für die FDGO. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na, sehen Sie mal!) Wir sind für eine FDGO-Klausel, insbesondere bei den Förderungen dieser NGOs, die sich dauernd wehren, bis zum Oberverwaltungsgericht Bautzen. Ihre „Vereine der Zivilgesellschaft“, die wehren sich dagegen, wir sind sehr dafür. Allerdings – jetzt kommt es –: Wenn bei der Beurteilung der FDGO-Fähigkeit einer Stiftung – einer Stiftung! – die Patronatspartei Beurteilungskriterium ist, die dann wiederum mit dem regierungseigenen VS überwacht wird – und wir haben die Debatte ja gerade, wir sind auch anhängig – und dann als gesichert rechtsextrem, mit fadenscheinigen Gründen, eingruppiert wird, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: „Fadenscheinig“! – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dann wird es kritisch. – Natürlich, Frau Köditz hat es doch gesagt: Was will ich denn dann mit einem Geheimdienst in dem Bereich? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Genau das ist auch verfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Da gibt es gar keine Anschlusskompetenz für einen Geheimdienst, für die Förderpraxis. Wenn Sie die Wesentlichkeitstheorie, Herr Lippmann, bemühen, das Ob und Wie, dann haben Sie die Zwei-StufenTheorie. Damit sind Sie im Zentrum der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur echten Retroaktion. Langer Rede kurzer Sinn: Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass wir hier irgendwelche Förderkriterien nicht erfüllen würden. Was bemerkenswerterweise hinzukommt im Hinblick auf die Überprüfbarkeit: In dem Gesetz steht auch, dass das aktive Betreiben der Stiftung für die FDGO geprüft werden muss. Sagen Sie einmal: In der Praxis, wie wollen Sie da überprüfen, dass eine Stiftung sich aktiv für die FDGO einsetzt? (Albrecht Pallas, SPD: Anhand des Programms beispielsweise!) Das ist ja lächerlich, die ganze Geschichte. (Albrecht Pallas, SPD: Anhand des Bildungsprogramms beispielsweise, Herr Keiler, ganz einfach!) Es ist und bleibt – ähnlich, wie dieses weithin kritisierte Demokratiefördergesetz aus dem Hause Faeser – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) schlichtweg ein Oppositions- und ein Chancengleichheitsverhinderungsgesetz, mehr nicht. Ich sage Ihnen, was außerdem eine Rolle spielt in Sachsen: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja?) Artikel 40 Sächsische Verfassung. Darin steht nämlich: Die Opposition hat die Rechte innerhalb der Fraktionen, im Parlament und in der Öffentlichkeit – im Parlament und in der Öffentlichkeit! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und?) Und wenn Sie die Bemessungsgrundlage dann an Gewichtung und Fraktionsstärke festmachen, dann ist ja die Fraktion originär angesprochen. Dann ist originär Artikel 40 der Sächsischen Verfassung einschlägig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Deshalb ist es schlichtweg – das muss ich doch sagen dürfen als Jurist – närrisch, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) was ihr da macht. Das ist grundsätzlich, verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich, weil das, was als Opposition geschützt wird, im VS-Bericht als „Delegitimierung des Staates“ verkauft wird. Das ist es. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da sind Sie doch gar nicht drin! Sie sind keine Delegitmierer, Sie sind rechtsextrem! Das ist was grundlegend anderes!) Noch einmal: Die Gesamtkonzeption habe ich jetzt klargelegt, auch welche Auswirkung das auf das Sächsische Stiftungsgesetz hat. Wir werden uns dagegen natürlich entsprechend wehren. Das Fernziel der AfD ist es, diesen ganzen Förderbetrieb nach unten zu fahren. Herzlichen Dank. (Starker Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Diesen sehe ich nicht. Dann bitte ich die Staatsregierung, Herr Staatsminister Schuster; bitte schön.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir die Förderung von politischen Stiftungen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen neu. Damit setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 auf Landesebene um. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil gerügt, dass die bisherige Zuteilung von Zuschüssen an politische Stiftungen allein auf Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat, nicht genüge. Mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb sei ein gesondertes Parlamentsgesetz erforderlich. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf vor allem gemeinsam mit den Kollegen der Staatskanzlei erarbeitet. Ich sage das heute, glaube ich, zum x-ten Mal: Auch dieses Gesetz ist eines der ersten in Deutschland. Wir sind, glaube ich, das zweite Bundesland, das es umsetzt. Dafür meinen herzlichen Dank. Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich inhaltlich am bereits geltenden Gesetz zur Förderung von politischen Stiftungen des Bundes. Er regelt die künftigen Voraussetzungen für eine Förderung der politischen Stiftungen. Diese sind förderfähig, wenn die ihnen nahestehenden Parteien in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden in Fraktionsstärke im Sächsischen Landtag vertreten sind. Scheiden danach diese Parteien für die Dauer einer Wahlperiode aus dem Landtag aus, bleibt davon die Förderung der ihnen nahestehenden Stiftungen unberührt. Förderfähig sind ferner nur Stiftungen, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Sie dürfen auch nicht darauf ausgerichtet sein, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Diese leicht zu erfüllenden Voraussetzungen, meine Damen und Herren, gelten für alle Stiftungen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht. Der Antrag stellt klar – erstens –, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Fördervoraussetzungen einer politischen Stiftung der Einzug der ihr nahestehenden Partei in den Landtag ist, und zwar in Fraktionsstärke, und – zweitens –, dass die Förderung für bislang anerkannte und geförderte politische Stiftungen aus Gründen des Vertrauensschutzes rückwirkend gilt und noch bis zum 31. Dezember 2024 fortdauert, auch wenn die sie anerkennenden Parteien länger als eine Wahlperiode nicht mehr im Sächsischen Landtag vertreten sind. Mit der Regelung sichern wir die vollständige Förderung der politischen Stiftungen in diesem Jahr. Meine Damen und Herren, dieses Gesetzesvorhaben ist erstens notwendig, um dem Urteil aus Karlsruhe landesrechtlich gerecht zu werden. Es ist zweitens sinnvoll, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, und drittens eilbedürftig, um die Förderung der politischen Stiftungen im aktuellen Haushaltsjahr 2024 sicherzustellen. Deshalb bitte ich namens der Staatsregierung um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Inneres und Sport beschlossenen Fassung, das heißt einschließlich des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Staatshaushalt (Sächsisches Stiftungsfinanzierungsgesetz), Drucksache 7/15801, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16563. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hier vor, im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Gut. Dann stimmen wir ab über Überschrift, § 1 Anwendungsbereich, § 2 Voraussetzungen der Förderung, § 3 Grundsätze der Finanzierung politischer Stiftungen, § 4 Ende der Förderung, § 5 Minderung, § 6 Transparenz, § 7 Zuständigkeit, § 8 Verarbeitung personenbezogener Daten, § 9 Anerkannte geförderte politische Stiftungen, neu eingeführter § 10 Übergangsregelungen, § 11 Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem Gesetzentwurf entsprochen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung in Gänze. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur klinischen und im Freistaat Sachsen (Sächsisches Drucksache 7/15931, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16583, Ausschusses für Soziales und Hier ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage Frau Schaper, ob sie als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, dass wir im Block abstimmen. (Zurufe: Ja!) Sehr schön. Aufgerufen ist Gesetz zur klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/16931, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stimmen im Block ab über Überschrift, Teil 1 Allgemeine Grundsätze, Teil 2 Epidemiologische Krebsregistrierung, Teil 3 Schlussvorschriften und die Inhaltsübersicht. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Landespflegegeldgesetz Drucksache 7/15947, Gesetzentwurf Drucksache 7/16584, Ausschusses für Soziales und Herr Scholz, wollen Sie als Berichterstatter vorher sprechen? – Nein, das wollen Sie nicht. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE Susanne Schaper, bitte schön. der Stimme? – Das gleiche Ergebnis: Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Es liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wie Sie wissen, geht das gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, wenn die Dringlichkeit für Sie an der Stelle in Ordnung ist. Ich sehe, was die Dringlichkeit angeht, keinen Widerspruch. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen, und das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zum des Entwurfs epidemiologischen Krebsregistrierung Krebsregistergesetz – SächsKRegG) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen worden. Ich stelle nun den Entwurf zur Schlussabstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Auch hier liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor. Wenn Sie mit der Dringlichkeit einverstanden sind, würden wir unverzüglich ausfertigen lassen. Ich sehe keinen Widerspruch zur Dringlichkeit. Damit können wir ausfertigen, und auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu des Entwurfs (SächsLPflGG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Altersarmut ist in den letzten 20 Jahren in Sachsen förmlich explodiert. 2003 brauchten noch 6 000 Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung im Alter, 2023 waren es schon dreimal so viele, nämlich knapp 18 000. Parallel dazu sind die Eigenanteile für die Pflege stetig gestiegen, egal, ob im stationären oder ambulanten Bereich. Schon lange reicht die kleine Rente nach einem Arbeitsleben schlicht und einfach nicht mehr aus, um alles zu schultern. Dann bleibt vielen nur der Gang zum Amt, den viele als entwürdigend betrachten, sodass sie lieber in extremer Armut leben und auf vieles verzichten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass 60 % der Anspruchsberechtigten auf die Grundsicherung im Alter verzichten. Es gibt also eine sehr hohe Dunkelziffer. In einem reichen Land wie Deutschland, in einem Sozialstaat sollte jeder und jedem ein Altern in Würde möglich sein. Die Realität sieht für Zehntausende Menschen anders aus. Die Betroffenen leiden oft stumm und resignieren aufgrund der bedrückenden Umstände. Deshalb spielt das Thema zu oft keine Rolle in der öffentlichen Debatte. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf betroffenen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 und ihren Angehörigen etwas Last von den Schultern nehmen. Sie sollen 1 500 Euro pro Jahr erhalten. Dieses Landespflegegeld soll auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet werden, sodass es wirklich bei den Betroffenen ankommt, damit diese mit ihren Enkelkindern wieder einmal ein Eis essen oder einen Ausflug unternehmen können, um ihren Lieben, die sich um sie kümmern, eine Freude zu machen oder um einmal zum Friseur oder zur Fußpflege zu gehen, um einen Lebensabend in Würde verbringen zu können. Uns ist klar, dass das ein Tropfen auf den heißen Stein ist, aber das können wir hier im Landtag tun, und wir sollten das aus Respekt für die Lebensleistung unserer älteren Mitmenschen auch machen. Ich weiß, welche Einwände von verschiedenen Seiten kommen. Das sei alles nicht finanzierbar, tönt es aus der CDU. Gleichzeitig stopft Herr Minister Vorjohann jährlich eine halbe Milliarde Euro in das größte Sparschwein des Freistaates, den Generationsfonds – laut Finanzplanung mit steigender Tendenz. Daraus sollen aber in den nächsten Jahren nur 200 bis maximal 300 Millionen Euro im Jahr 2027 abfließen. Richtig ist, für die Pension der Beamtinnen und Beamten des Freistaates sollten Rücklagen gebildet werden. Wir bezweifeln aber, dass das in dieser Größenordnung nötig ist, wie es gerade geschieht. Wir als LINKE wollen auch die pflegenden Angehörigen direkt entlasten. Das können Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel beim Elterngeld sein oder der Erwerb von Rentenansprüchen für Zeiten, in denen Angehörige gepflegt werden. Das Landespflegegeld ist in Bayern bereits eine freiwillige Leistung des Freistaates. Wenn Sie hier herumtönen, schauen Sie vielleicht einmal ins Nachbarland. Ministerpräsident Kretschmer und sein Amtskollege Söder stellen bei jeder Gelegenheit öffentlich ihre tiefe Verbundenheit heraus. Warum sollte Sachsen dieses bayerische Vorbild nicht kopieren? Das wäre wenigstens einmal etwas Sinnvolles. (Sören Voigt, CDU: Na, na, na!) Wir wissen, dass es der CDU schwerfallen wird, über ihren Schatten zu springen. Wir haben nicht die Illusion, dass es dieses Mal anders sein wird. Wir geben dennoch im Sinne der älteren Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht auf und werden Sie weiter damit nerven. Da es im Nachbarland Bayern offensichtlich geht, sollten Sie, bevor Sie auf uns herumkrakeelen, vielleicht einmal schauen, wie die das machen, und eine Lösung finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Susanne Schaper. Für die CDU-Fraktion möchte niemand sprechen. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Schaufel das Wort. Bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Landespflegegeld begegnet uns in dieser Wahlperiode nicht zum ersten Mal. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Die Linksfraktion hat dieses mehrfach gefordert. Auch wir haben das Landespflegegeld mehrfach gefordert. Herr Gebhardt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?) ich füge hinzu: Vieles, was wir heute schon in der Aktuellen Debatte „Pflege ist mehr wert!“ gehört haben, wird sich noch mal wiederholen. (Sören Voigt, CDU: Ich hoffe, nicht!) Dass ein Landespflegegeld dringend notwendig ist, darin sind wir uns doch, denke ich, einig. Landespflegegeld ist aber nicht gleich Landespflegegeld. Sie verstehen das Landespflegegeld als finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen; wir hingegen begreifen es als Leistung zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Aus unserer Sicht kann die Lösung für die Sicherstellung der Pflege vornehmlich in der Stärkung niederschwelliger Hilfsangebote sowie der Stärkung der Angehörigenpflege liegen. Wir haben seit Jahren enorme Zuwächse in der Zahl der Pflegebedürftigen. Es braucht geeignete Versorgungsstrukturen, die in Zeiten des Mangels an Pflegekräften die notwendige Versorgung leisten können. Es braucht also Strukturen, die vor allem im Zusammenspiel mit Angehörigen die Versorgung leisten. Aber gerade für Angehörige ist es oft schwierig, Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, denn ohne Einkommen geht schlichtweg auch für pflegende Angehörige nichts. (Sabine Friedel, SPD: Deshalb gibt es die Pflegezeit!) Bislang gibt es für pflegende Angehörige keine nennenswerten Lohnersatzleistungen, Frau Friedel, wenn eine Berufstätigkeit pflegebedingt reduziert oder aufgegeben wird. (Sabine Friedel, SPD: Ach?) Dafür braucht es aus unserer Sicht ein Landespflegegeld. Genau das ist in Ihrem Gesetzentwurf aber nicht vorgesehen. Sie wollen alle Pflegebedürftigen finanziell entlasten, was nicht falsch ist, denn Pflege ist teuer – sei das die Pflege zu Hause oder die Pflege in einer Einrichtung. Gerade in Einrichtungen liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung bei rund 2 400 Euro monatlich – das haben wir auch schon x-mal hier gehört – und damit bei knapp dem Doppelten des durchschnittlichen Rentenzahlbetrages. Eine Entlastung ist daher dringend notwendig. Die Frage ist, ob das Landespflegegeld dafür das geeignete Instrument ist oder andere Möglichkeiten bestehen. Wir sind der Ansicht, dass Pflegebedürftige in Einrichtungen durch die Übernahme der Investitionskosten entlastet werden sollten. Das geht zum Beispiel über das Pflegewohngeld, was uns die CDU nach dem Jahr 2019 vor der letzten Landtagswahl versprochen, aber nie geliefert hat, wie ich heute schon sagte. Auch Sie von der LINKEN wollen ein Pflegewohngeld. Es braucht aus unserer Sicht nicht noch ein Landespflegegeld für in Einrichtungen Gepflegte; das wäre quasi eine Doppelförderung. Zu Hause werden die meisten durch Angehörige gepflegt. Der Pflege- und Betreuungsaufwand hat hierbei eine enorme Spannbreite und reicht vom gelegentlichen Einkauf bis hin zur tag- und nachtumfassenden Dauerpflege. Alle Pflegebedürftigen, egal ob wenig oder viel Pflegeaufwand besteht, erhalten von Ihnen aber nur 1 500 Euro im Jahr. Wir finden, dass Pflegebedürftige mit hohem Pflegeaufwand mehr Geld erhalten sollten als Personen mit wenig Aufwand. Zudem kritisieren wir die Höhe des Pflegegeldes; dieses beträgt nur 125 Euro im Monat. Das ist viel zu niedrig. Deshalb haben wir auch in diesem Hause eine Höhe von 150 bis 300 Euro pro Monat je nach Pflegegrad gefordert und halten daran auch fest. Weil wir mit dem Landespflegegeld andere Zielvorstellungen verfolgen als Sie, werte LINKE, aber dennoch Handlungsbedarf sehen, werden wir uns zu Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und sage auch, dass das wohl meine letzte Rede hier im Hohen Haus war. Es war eine spannende Zeit. Vielen Dank. Tschüss! (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Die BÜNDNISGRÜNEN haben ebenfalls keinen Redebedarf angezeigt. Dann spricht für die SPD-Fraktion jetzt Simone Lang. Bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es von der Linksfraktion gehört: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Landespflegegeld in Höhe von 1 500 Euro pro Pflegegeldjahr eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass an mindestens einem Tag des Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 Pflegebedürftigkeit bestand. Dabei hat sich DIE LINKE offenkundig von der CSU und dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz in Höhe von 1 000 Euro inspirieren lassen. Runtergerechnet wären das in Sachsen 125 Euro im Monat mehr, ein Betrag, der vielen Menschen durchaus helfen würde. Ein derartiges Landespflegegeld würde jedoch verlangen, dass der Freistaat jährlich – und das sagen Sie selbst – rund 400 Millionen Euro in die Hand nehmen müsste. Das ist eine Unterstützung, die ich grundsätzlich jedem Menschen gönne, obwohl es auch in Sachsen Pflegebedürftige gibt, die darauf scheinbar nicht angewiesen sind, jedoch sich deren Finanzierung nach unserer Auffassung derzeit nicht seriös darstellen lässt. Zum einen kann dieser Betrag für das Jahr 2024 nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, und zum anderen ist fraglich, ob die veranschlagten 400 Millionen Euro ausreichen, da sich der Gesetzentwurf auf statistische Zahlen aus dem Dezember 2021 stützt. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Sachsen ist seitdem jedoch weiter gestiegen und wird es auch weiterhin tun. Ich muss gestehen, dass ich einen derartigen Betrag, wenn er zur Verfügung stehen würde, lieber in pflegerische Infrastruktur investieren würde. Das Investitionsprogramm zur Kurzzeitpflege – ich hatte es heute bereits in der Aktuellen Debatte erwähnt – wäre so eine Möglichkeit. Es ist ein gutes Beispiel, wie pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen strukturell unter die Arme gegriffen werden kann und sie entlastet werden können. Im Gesetz ist auch die Rede davon, dass pflegebedürftige Menschen mit dem Betrag in die Lage versetzt werden sollen, eine materielle Anerkennung an die Menschen zu leisten, die sie unterstützen. Auch diesen Gedanken kann ich nachvollziehen, wenngleich auch dies nur ein Symbol bleiben würde. Die SPD setzt sich stattdessen dafür ein, dass sich die langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern nicht mehr negativ auf die Rente auswirkt und die eigene Altersarmut bedeuten darf. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe. Ich verstehe, dass solche Forderungen populär sind, zumal viele pflegebedürftige Menschen eine größere Unterstützung brauchen. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass sich die Fraktion DIE LINKE auch mit der finanziellen Umsetzung intensiver auseinandergesetzt hätte. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf dazu? – Das sehe ich nicht. Dann erhält die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Schmidt, bitte. Das ist die zweite von vier Reden. (Heiterkeit bei der CDU und den LINKEN)

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Thomas Schmidt

Rund! Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Rund, sehr gut.

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! – Also, ich bitte jetzt um Ernsthaftigkeit. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke vor allem der Kollegin Lang für die umfangreichen Ausführungen und die Vertretung der Koalitionsmeinung. Deshalb kann ich die Rede von Petra Köpping erneut zu Protokoll geben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das war Herr Staatsminister Schmidt in Vertretung von Staatsministerin Petra Köpping. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Sächsische Landespflegegeldgesetz in der Drucksache 7/15947, Erklärung

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Thomas Schmidt

1 500 Euro pro Jahr je Pflegebedürftigem ab Pflegegrad 2. Eine Leistung ohne Beratung und ohne eine konkrete Zweckbestimmung zur eigenen selbstbestimmten Verwendung. Das ist der Weg dieses Gesetzentwurfs, um das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen und deren Würde zu stärken. Damit würden über die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch hinaus die Spielräume für die eigene persönliche Lebensgestaltung erweitert werden. Pflegebedürftige zu unterstützen muss immer unser gemeinsames Anliegen sein. Ich möchte hier aber auch auf einige Schwierigkeiten eingehen und damit den Fokus auf die Form der Unterstützung lenken. Der Gesetzentwurf orientiert sich am Bayerischen Landespflegegesetz. Es gibt jedoch einen Unterschied: In Bayern wird ein Landespflegegeld von 1 000 Euro im Jahr gezahlt. Für Sachsen sieht der Gesetzentwurf 1 500 Euro vor. 400 Millionen Euro setzen Sie dafür jährlich ab dem Jahr 2024 an. Dieses Jahr soll es noch aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Ich muss Ihnen sagen: 400 Millionen sind allerdings noch zu niedrig veranschlagt. Sie beziehen sich mit dem Wert auf Zahlen der amtlichen Pflegestatistik vom Dezember 2021. ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir im Block abstimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stimmen wir jetzt ab über Überschrift, § 1 Zweckbestimmung, § 2 Berechtigte, § 3 Antragstellung, § 4 Verfahren, § 5 Übergangsregelung, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmenthaltungen und dennoch einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf nicht entsprochen. Somit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, ob Sie eine Schlussabstimmung möchte? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, wir verzichten!) – Gut. Dann entfällt das hiermit und die zweite Beratung ist abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren. zu Protokoll Nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 werden rund 284 000 Menschen im Freistaat Sachsen einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Insofern müsste man für das Jahr 2024 sicherlich eher 420 Millionen Euro planen, ab dem Jahr 2025 über 425 Millionen Euro und das mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Dieser Entwurf eines Landespflegegeldes dient, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Situation, vordergründig einer relativ geringfügigen allgemeinen Verbesserung der finanziellen Situation aller Pflegebedürftigen. Ob es zu einer anteiligen Verbesserung der individuellen pflegerischen Versorgung kommt, bleibt dabei offen. Eine Studie der Hochschule Osnabrück im Auftrag des Sozialverbandes VdK aus dem Jahr 2023 hat festgestellt, dass das Pflegegeld leider auch nicht konkret für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung verwendet wird. Das sollte auch bei der Absicht der Einführung eines Landespflegegeldes mehr Beachtung finden. Es ist keine Frage, dass so ein umfangreiches Programm – wie dieser Gesetzentwurf es vorschlägt – nicht kurz vor einer neuen Legislaturperiode, mitten in einen laufenden Haushalt hinein, beschlossen werden kann. Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Sachsen sollten wir uns aber auch besonders auf Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur konzentrieren. Unser Investitionsprogramm für Kurzzeitpflegeplätze, das wir dieses Jahr gestartet haben, ist da nur ein Baustein. So gestalten wir nachhaltiger weiterhin gute Rahmenbedingungen für niedrigschwellige Hilfen im Vorund Umfeld der Pflege. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Fünften Drucksache 7/16120, Drucksache 7/16558, für Wissenschaft, Hochschule, Ich frage als Erstes, ob Herr Kollege Sodann das Wort wünscht. – Er ist nicht anwesend. Deswegen gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache, meine Damen und Herren. Die Frage ist, wer zuerst sprechen möchte. – Die CDU möchte nicht sprechen. Dann für die AfD Herr Gahler, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Tagesordnungspunkt soll über das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag abgestimmt werden. Dabei werden Anpassungen des Medienstaatsvertrages infolge des European Digital Services Acts und der Umsetzung des Bundesrechts durch das Digitale-Dienste-Gesetz vorgenommen. Dieser harmlose Vorgang beinhaltet jedoch einige sehr kritische Punkte, welche ich nun ausführen möchte. Es ist wichtig, die tiefgreifenden Auswirkungen dieses Gesetzes und des DSA kritisch zu beleuchten. Der DSA behauptet, die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu schützen. Doch dieses Versprechen ist trügerisch. Hinter der Fassade des Schutzes der Grundrechte wird ein System geschaffen, das fundamentale Prinzipien unserer Demokratie untergräbt. Artikel 34 des DSA verpflichtet Plattformen nicht zur Löschung rechtswidriger Inhalte, sondern sie fordert auf, besondere Aufmerksamkeit auf „kritische“ und „nachteilige“ Einträge zu richten. Dies bedeutet, dass Informationen, die zwar legal, aber als schädlich angesehen werden, entfernt werden könnten. Diese vagen Begriffe wie „kritisch“ oder „nachteilig“ lassen viel Raum für Interpretation und Missbrauch, was letztlich zu einer Form der Zensur führt. Die sogenannten Erwägungsgründe zum DSA verschärfen diese Probleme weiter. Plattformen sollen auch anderweitig schädliche Informationen löschen und Desinformationen verhindern. Der Begriff „Desinformation“ ist jedoch nicht klar definiert, was die Gefahr birgt, dass jede unbequeme Meinung als solche klassifiziert und entfernt wird. Dies wird die demokratische Auseinandersetzung erheblich einschränken und ein Klima der Unsicherheit und Selbstzensur schaffen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen nun zu des Entwurfs Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Ein weiteres gravierendes Problem ist die Einführung präventiver Informationskontrollen. Plattformen und Suchmaschinen sollen vorausschauend Inhalte entfernen, die potenziell schädlich sein könnten. Solche präventiven Maßnahmen werden in demokratischen Gesellschaften grundsätzlich abgelehnt, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken und die öffentliche Debatte über bestimmte Themen verhindern. Der DSA, der hier umgesetzt werden soll, wird auch zu einem Phänomen namens Overblocking führen, bei dem Plattformen aus Angst vor Sanktionen Inhalte vorsichtshalber entfernen. Sanktionen nach dem DSA können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, was einen enormen wirtschaftlichen Druck erzeugt, Inhalte zu löschen, auch wenn diese nicht eindeutig rechtswidrig sind. Die Automatisierung der Inhaltsüberprüfung verschärft dieses Problem zusätzlich. Automatische Erkennungstechnologien sind oft ungenau und führen zu Fehlentscheidungen. Das sehen wir bereits bei KIVI. Dies wird zu einer Vielzahl ungerechtfertigter Löschungen führen und die Meinungs- und Informationsfreiheit weiter einschränken. Die zentrale Kontrolle digitaler Medien durch die EUKommission und die Verlagerung der Medienaufsicht von den Bundesländern auf die Bundesebene stellt einen weiteren demokratischen Rückschritt dar. Die föderale Struktur unserer Medienaufsicht wird dadurch untergraben. Die Kontrolle wird zunehmend zentralisiert und bürokratisiert. Schließlich ist die Komplexität des DSA, der hier umgesetzt werden soll, für den Bürger schwer durchschaubar. Die Bedrohung demokratischer Grundrechte manifestiert sich schleichend hinter einer rechtsstaatlichen Fassade. Diese Maßnahmen greifen wissentlich die durch Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Rechte an. Zusammengefasst bedroht der hier umzusetzende DSA durch dieses Digitale-Dienste-Gesetz und das hier vorliegende Gesetz die Meinungsäußerung, schafft ein Klima der Angst und Unsicherheit und untergräbt die demokratische Debatte. Es liegt an uns, diese Risiken ernst zu nehmen und für den Schutz unserer demokratischen Werte einzutreten. Ohne Filter würden die Bürger in der internationalen Presse und auf Twitter zum Beispiel über Angriffe auf meinen geschätzten Kollegen Hans-Jürgen Zickler informiert. Hans-Jürgen Zickler wurde angegriffen. Während die internationale Presse darüber berichtete, war in den Sendungen „ZDF heute“ und „Tagesschau“ dazu nichts zu hören. Auf Twitter bzw. auf X wurde ungefiltert über den islamistischen Mordanschlag auf Rouven Laur und Michael Stürzenberger berichtet, während die „Tagesschau“ von einem Mann berichtet, der in Mannheim mehrere Personen verletzt habe. Während die grüne Bundesaußenministerin kurz nach diesem Mordanschlag den Import afghanischer Migranten auf monatlich 10 000 Personen erhöhen will, erfährt man davon in ARD und ZDF nichts. Durch dieses Gesetz würde den Bürgern auch die letzte freie Informationsmöglichkeit genommen. Deshalb steht die AfD-Fraktion für die Grundrechte der Bürger ein. (Lachen bei der SPD) Deswegen will die AfD-Fraktion keine Zensur. Deshalb will die AfD-Fraktion Freiheit in der Berichterstattung. Deshalb will die AfD-Fraktion Meinungsfreiheit. Freiheit gibt es nur mit der AfD-Fraktion. – Wir lehnen dieses Gesetz ab. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD –

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Rico Gebhardt Die Linke

So viele Lügen am Abend hier!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE nun bitte Antje Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Staatsvertrag wird eine große Spannbreite aufgemacht. Digitale Dienste und Angebote versus regionale TV-Fensterprogramme, weltweit agierende Konzerne versus deutsche Anbieter, die Regulierung eines milliardenschweren digitalen Kommunikations- und Dienstleistungsmarktes versus schlecht finanzierter regionaler TV-Fenster. Auf der einen Seite geht es um die Schaffung eines sicheren digitalen Umfeldes, den Schutz von Grundrechten im Internet und die Herstellung einer effektiven Aufsicht über Online-Plattformen. Auf der anderen Seite geht es um regionale Medienvielfalt im Fernsehen. Für uns ist klar, es wäre besser gewesen, beides extra zu behandeln; schließlich haben die beiden Themenfelder nur wenig bis gar nichts miteinander zu tun, es sei denn, man möchte, dass mindestens eines der Themen keine Beachtung findet. Zum einen geht es um das Digitale-Dienste-Gesetz bzw. um die Umsetzung des Digital Services Acts. Deutschland kommt nicht nur spät bei der Umsetzung des Acts, sondern Deutschland setzt dabei wichtige Themen auch nicht auf die Tagesordnung. Das Digitale-Dienste-Gesetz ist ein Fortschritt und enthält viele wichtige Punkte, wie eine zentrale Beschwerdestelle oder den Punkt, dass das Bundesamt für Justiz nicht gesondert für soziale Netzwerke zuständig ist. Wir finden es richtig, dass Firmen aus dem Beirat ausgeschlossen werden, um Interessenskonflikte bei der Regulierung von Plattformen zu vermeiden, und dafür die zivilgesellschaftliche Expertise im Beirat deutlich gestärkt wird. Es ist keine Frage, das sind positive Entwicklungen. Allerdings wird auch die Überwachung ausgeweitet. Die Datenweiterleitungen an das BKA gelten nun für alle Anbieter von Hosting-Diensten in Deutschland. Das bedeutet praktisch, dass mehr Stellen umso mehr Daten ausleiten. So geht das BKA von einem zusätzlichen Mehrbedarf von 404 Stellen aus. Zudem findet keine strafrechtliche Prüfung statt, bevor die Daten weitergegeben werden. Es muss also nicht einmal ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat vorliegen, bevor die Daten an das BKA gegeben werden. Somit können sehr viele Menschen und potenziell auch Journalistinnen und Journalisten von dieser Regel betroffen sein, ohne eine tatsächliche Straftat begangen zu haben. Damit besteht die Gefahr weitreichender Eingriffe in die Grundrechte. Zum Zweiten geht es um die regionalen TV-Fenster. Damit reden wir einmal nicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern über die Versprechen der Privaten. In § 59 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages soll die bislang geltende Regelung über die Regionalfenster fortgeschrieben werden. Bislang gibt es jedoch in Sachsen sowie dem Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Regionalfenster. Dieser unhaltbare Zustand soll einfach verlängert werden. Immer wieder haben wir darüber diskutiert, dass regionaler Journalismus erhalten bleiben und am besten gestärkt werden muss. Der Landtag hat beschlossen, dass die Sächsische Landesmedienanstalt lokaljournalistische Angebote fördern soll. Im Koalitionsvertrag von 2019 heißt es: „Wir erwarten auch von den großen privaten Sendeanstalten eine stärkere regionale Berichterstattung.“ Am 15. Juni 2023 unterstreicht die Rundfunkkommission unter anderem die Bedeutung und Notwendigkeit der Aufnahme von Regionalfensterprogrammen in den reichweitenstärksten Fernseh-Vollprogrammen der beiden größten Sendergruppen Deutschlands, weil darin ein wichtiges Vielfaltsicherungsinstrument gesehen wird. Doch warum gibt es dann in Sachsen keine Regionalfenster? Es gibt bisher keinen empirischen Hinweis darauf, dass speziell in den genannten Bundesländern kein Bedarf an Förderung der Meinungsvielfalt oder an Informationen über relevante politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Fragestellungen bestünde. Dabei ist besonders ärgerlich, dass die Federführung bei solchen Verhandlungen in Sachsen liegt. Sie liegt in der Staatskanzlei, doch irgendwie kommen wir da nicht voran, obwohl in den letzten fünf Jahren zweimal die Chance dagewesen wäre. Mit dem 2019 verhandelten Medienstaatsvertrag von 2020 wurden unter anderem die Werberegelungen für die Privaten liberalisiert. Im Gespräch war, dass die privaten Sendergruppen einen Teil der so generierten Mehreinnahmen für die Finanzierung des lokalen und regionalen privaten Rundfunks, insbesondere in den ostdeutschen Ländern, abgeben. Die Sächsische Staatsregierung, die auch die AG Regionale Vielfalt der Rundfunkkommission koordiniert, war beauftragt, hierzu Vorschläge zu entwickeln. Im Staatsvertrag von 2020 fanden sich dann am Ende keine Regelungen, allerdings gab es Absichtserklärungen. So hatten die privaten Sendergruppen angesichts der Werbezeitenliberalisierung 2020 versprochen, ihr Engagement für die regionale Berichterstattung zu verstärken. Wir haben damals schon bezweifelt, dass das Versprechen eingelöst wird, aber man hofft ja bekanntlich bis zum Schluss. Nun haben wir 2024. Der Staatsvertrag, der heute vorliegt, zementiert mit dem Verweis auf den 01.07.2002 den Zustand, und es gibt nicht einmal mehr Absichtserklärungen, den Zustand zu verbessern und damit die regionale Berichterstattung zu stärken. Immer wieder wird uns gebetsmühlenartig erklärt, dass der Markt schon alles regeln wird. Nichts tut er. Er sorgt eben nicht zum Beispiel für mehr Barrierefreiheit im Fernsehen oder für regionale Berichterstattung, wenn er es nicht muss. Der sogenannte Markt hält es auch nicht mal für notwendig, gemachte Versprechen von selbst einzuhalten. Deshalb hätte der Staatsvertrag genau das machen müssen. Er hätte regeln müssen. Denn noch einmal sei gesagt: Es geht um Medienvielfalt, um gesellschaftliche, kulturelle, politische, regionale Vielfalt, die viele Menschen in Medien erfahren oder eben nicht. Dieses beharrliche Nichtregeln widerspricht dem Geist des Staatsvertrages. Es verlängert die Ungleichbehandlung. Die privaten Sendergruppen müssen verpflichtet werden, in allen Bundesländern Regionalfenster auszustrahlen, zumal sie von der Werbezeitenliberalisierung profitiert haben. Eine Lösung dafür ist denkbar einfach. Aus dem Staatsvertrag muss nur der Verweis auf den 01.07.2002 gestrichen werden. Der Medienänderungsstaatsvertrag ist an dieser Stelle mehr als enttäuschend. Zur Kritik bei der Umsetzung des DSA habe ich bereits etwas gesagt. Da haben wir mindestens Bauchschmerzen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag ab. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Die BÜNDNISGRÜNEN haben gesagt, sie wollen nicht sprechen. Deswegen spricht für die SPD-Fraktion jetzt Dirk Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag befasst sich mit den zwei Aspekten, von denen wir eben schon gehört haben, einerseits mit dem Digital Services Act, dem DSA und andererseits mit den Regionalfenstern. Ich will zu beiden kurz etwas sagen, natürlich auch als Einordnung für die Koalitionsfraktionen, weil wir mit dem DSA die Anpassung an europäisches Recht vornehmen wollen und das damit in Verbindung stehende Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes ansprechen. Es ist attraktiv für digitale Plattformen, polarisierende Inhalte zu verbreiten. Dadurch können sie leicht ihre Reichweite steigern. Man kann höhere Einnahmen generieren, weil die Werbekunden sich freuen. Dafür, dass Hassrede und digitale Gewalt künftig weniger die Algorithmen und das Geschehen auf den großen Internetplattformen bestimmen, hat die Europäische Union den DSA ins Leben gerufen. Der gilt seit Februar 2024 und ist jetzt von den Mitgliedstaaten der Union umzusetzen. Der DSA gibt Internetnutzerinnen und -nutzern allgemein mehr Rechte gegenüber den Digitalunternehmen. Kurz gesagt: Er schützt ihre Grundrechte im Netz. Er nimmt darüber hinaus auch die großen Plattformanbieter in die Verantwortung, reguliert und hat Hebel, um die Entfernung von Inhalten durchzusetzen. Plattformen können künftig mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie antisemitische Hetzvideos oder Videos mit Gewaltdarstellungen verbreiten, auch Videos, die die Menschenwürde verletzen. Das darf in Zukunft nicht mehr ausgespielt werden. Die Höhe der Bußgelder von bis zu 6 % des Jahresumsatzes ist durchaus schmerzhaft. Bei Untätigkeit kann das in die Höhe gehen. Da sollten selbst die Tec-Konzerne ihrer Verpflichtung nachkommen. Kurzum: Die Europäische Union setzt hier starke Leitplanken für einen sicheren und guten Aufenthalt im Internet. Wie es von Kollegen von der AfD-Fraktion dargestellt wurde, dass hier möglichweise Grundrechte eingeschränkt werden, so sind wir der Meinung, dass das nicht der Fall ist. Ganz im Gegenteil, was offline verboten ist, muss in Zukunft auch online verboten sein. Wir stärken also durch den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. In der Praxis werden Landesmedienanstalten dabei auch eine wichtigere Rolle spielen, weil sie in der Umsetzung gefragt sind. Sie tragen also mehr Verantwortung, wenn es um Netzkultur und das gesellschaftliche Miteinander geht, den Schutz der Jugend und die Einhaltung unserer Grundrechte. Daher ist es in unser aller Interesse die Landesmedienanstalten weiter zu stärken, damit sie ihren Auftrag angemessen erfüllen können. Wir haben kürzlich erst das Privatrundfunkgesetz geändert. Ein zweiter Aspekt in diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag ist das Thema Regionalfenster; auch das klang gerade schon an. Regionalfenster gibt es bei uns für die privaten Sender leider nicht. Wir wollen trotzdem in der Zukunft weiter daran arbeiten, dass das auch möglich wird; denn wir halten es für wichtig, dass auch die großen privaten Sendergruppen diese Regionalfenster nicht nur erhalten, sondern deutschlandweit ausstrahlen können, damit in Zukunft auch die führenden Privatsender zum Beispiel über die Eröffnung des Neiße-Filmfestivals oder das DOK Festival in Leipzig berichten. Wir sind der Meinung, die Chance für die Anpassung wird sich bieten. Wir werden weiter hinterher sein. Bisher haben wir es nicht geschafft; das ist richtig. Aber der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist schon in Verhandlung und ein siebenter wird mit Sicherheit folgen. Das sind Naturgesetze. Insofern sei zusammenfassend gesagt: Wir begrüßen die Regelungen des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages, und die Koalitionsfraktionen werden dem auch zustimmen. Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Möchte jemand von der Staatsregierung sprechen? – Der Staatssekretär möchte sprechen. Bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Europarecht, Bundes- und Landesrecht. Seine Normen betreffen Anpassungen an den Digital Services Act sowie an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, mit dem der nationale Rechtsrahmen an EU-Recht angepasst wurde. Der Digital Services Act bildet zusammen mit dem Digital Markets Act ein einheitliches Regelwert, das in der gesamten EU gilt. Er verfolgt mehrere Ziele. Erstens soll ein sicherer digitaler Raum geschaffen werden, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. Zweitens sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, die Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt und weltweit fördern. Die Regelungskomplexe berühren massiv die medienpolitischen Interessen der Länder. Deshalb hat sich hier die Länderseite stark in den gesetzgeberischen Prozess eingebracht und mit dem Bund die Ausgestaltung des Digitale-DiensteGesetzes umfangreich erörtert. Dabei konnten die Länder wichtige Veränderungen zu ihren Gunsten durchsetzen. Dabei ging es einerseits um die Abgrenzung zum Rundfunk, der jetzt ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Digitale-Dienste-Gesetzes ausgenommen ist. Andererseits ging es um die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Onlineregulierung, und hier wiederum besonders um den Jugendschutz. Im Einzelnen: Im Digitale-Dienste-Gesetz wurde den Ländern das Recht eingeräumt, die Landesmedienanstalten als weitere zuständige Behörde für die Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen bei der Nutzung von Onlineplattformen zu benennen. Die Länder haben im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag von diesem Recht Gebrauch gemacht. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Digital Services Act verlangt von den Mitgliedsstaaten, eine unabhängige Stelle zu benennen, welche die Bestimmungen des Digital Services Act umsetzt. Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass die 14 Landesmedienanstalten einen gemeinsamen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen und Behörden nach dem Digitale-DiensteGesetz und dem Digital Services Act benennen. Das stellt eine einheitliche stringente Kommunikation der Landesmedienanstalten gegenüber dem Bund und der EU bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben sicher. Vor allem stärkt diese Regelung die staatsferne Wahrnehmung medienaufsichtsrechtlicher Funktionen, die für das deutsche Medienrecht von prägender Bedeutung ist. Schließlich werden die Landesmedienanstalten als Folge des Zusammenspiels von Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz bei der Aufsicht über die Onlineangebote deutlich gestärkt. Sie können nun gegenüber Dritten, namentlich Plattformbetreibern, neben der Sperrung auch eine Entfernung von Angeboten anordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kurze Auflistung zeigt, wie der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag zur Verbesserung des Schutzes vor unzulässigen Onlineinhalten beiträgt. Wir alle wissen, dass Hass und Hetze im Netz zunehmen und dass die sozialen Netzwerke oft Ausgangspunkt dieser gefährlichen, uns alle betreffenden Entwicklungen sind. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der regulatorische Schritt unternommen wird. Ein weiteres Element medienpolitischer Gestaltung ist es, ein vielfältiges Medienangebot zu sichern. Auch hier gibt es eine wichtige positive Veränderung. Durch eine klarstellende Formulierung wird abgesichert, dass die Regionalfensterverpflichtung für die zwei bundesweiten TVProgramme mit der höchsten Reichweite immer die beiden großen privaten Fernsehveranstaltergruppen RTL und Pro 7/SAT 1 gemeinsam trifft und nicht etwa nur eine Mediengruppe. Meine Damen und Herren! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist deshalb von hoher medienpolitischer Bedeutung. Er leistet einen wichtigen Beitrag, die Medienlandschaft in Deutschland sicherer und vielfältiger zu gestalten. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung hörten wir Herrn Staatssekretär Popp. Wir kommen jetzt, wenn kein Aussprachebedarf mehr besteht, zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/16558. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht erkennen, also verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile vor, dann stimmen wir ab: Überschrift; Artikel 1; neueingefügter Artikel 2, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages; Artikel 3. Ich stelle jetzt diese vorgetragenen Bestandteile zur Abstimmung. Wer ihnen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 7/16207, Drucksache 7/16560, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Wähner, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16560. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen wiederum vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht erkennen, also verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile vor: Überschrift; Artikel 1, Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes; Artikel 2, Fortsetzung Meine Damen und Herren! Ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag liegt vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn ich keinen Widerspruch sehe – und ich sehe den Widerspruch nicht –, ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 20 jetzt beendet. Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine, damit Zustimmung. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine, damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, und wir können den Tagesordnungspunkt verlassen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Informationssicherheitsgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit stelle ich Zustimmung fest. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Tagesordnungspunkt 20 haben wir die Eilausfertigung vergessen; deshalb eröffne ich ihn erneut. Tagesordnungspunkt 20 Wir gehen zurück (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vorwärts!) zur Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 7/16247, Drucksache 7/16585, Beschlussempfehlung Jetzt hätte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kuppi, das Wort, wenn er es begehren würde. – Das kann ich nicht feststellen. Deshalb kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Den Fraktionen wird dazu das Wort erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Kollege Wähner das Wort.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes vorliegen. Ich bin ehrlich: Es ist kein Herzensanliegen der Union, diese Änderung vorzunehmen. Aber wir haben sie in unserem Koalitionsvertrag vereinbart. Als vertragstreuer Koalitionspartner stehen wir zu unseren Zusagen. Zum einen führen wir die Möglichkeit ein, bei Personenkontrollen an kriminologenen, also stark kriminalitätsbelasteten Orten, eine Kontrollquittung zu verlangen. Dort erfolgen Kontrollen nicht nur nach der Einschätzung von Personen, sondern auch lagebildabhängig. Damit kann es zu Mehrfachkontrollen von Personen kommen. Um rechtsstaatlich überprüfen zu können, ist es möglich, dann auf Verlangen eine Kontrollquittung zu erhalten. Diese Möglichkeit schaffen wir mit der Gesetzesänderung. Die zweite Änderung betrifft die Verwendung der Bodycam bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs. An sich hat die Bodycam ja den Zweck, gerade solche Situationen zu deeskalieren. Sie soll eine abschreckende Wirkung haben, um das Gegenüber hoffentlich auch ein Stück weit zur Vernunft zu bringen. Deswegen befürworten wir auch die Verwendung der Bodycam. Direkt die Pflicht dazu hatten wir nicht als zwingend erachtet, aber wir haben es nun einmal so vereinbart. Darüber hinaus ist es eine gute Möglichkeit, für die Situation eine Beweissicherung vorzunehmen. Deshalb tragen wir als CDU auch diese Änderung mit. In Anbetracht der Gesamtwürdigung bitte ich um Zustimmung zu diesen beiden Änderungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war für die CDUFraktion Kollege Wähner. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Wippel. des Entwurfs Polizeivollzugsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sie wollen also die Pflicht zur Bodycam-Nutzung und zur Ausstellung von Kontrollquittungen einführen. Als Erstes lese ich im Gesetzentwurf, das sei eine Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag. Das heißt am Ende, die CDU hat sich von den beiden Splitterparteien SPD und GRÜNE wieder die Bedingungen diktieren lassen, und das zum reinen Machterhalt. Andere Varianten der Regierungsbildung wären nicht nur möglich, sondern mit Blick auf diesen – in der Form unnötigen – Gesetzentwurf sogar notwendig gewesen. Allein die Verpflichtung, dass Polizeibedienstete die Bodycam bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs einschalten müssen, ist zwiespältig zu betrachten oder, anders gesagt, ambivalent – einerseits aus der Sicht der polizeilichen und politischen Praxis, andererseits aus der Sicht eines Bürgers, der von einer Zwangsmaßnahme betroffen ist. Ich beginne einmal mit der polizeilichen und polizeipolitischen Sicht. In Fällen, in denen die Bodycam nicht eingeschaltet wird, ist der Beamte in Zukunft automatisch unter Rechtfertigungsdruck. Er wird umfänglich begründen müssen, weshalb ein Einschalten nicht möglich war. Von politisch interessierten Kreisen und vonseiten der Verteidiger wird dieser Umstand dafür genutzt werden, die Geschichte zu spinnen, dass das polizeiliche Vorgehen überhart war und dass Aufnahmen gezielt vermieden werden wollten. Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass wir künftig von solchen spektakulären Fällen in der Zeitung lesen werden und dass im Fernsehen darüber berichtet wird. Auf der anderen Seite erleichtert diese Regel den Einsatz der Bodycam für die Beamten, was zur Rechtssicherheit aus datenschutzrechtlicher Sicht beitragen dürfte. Da die Bodycam auch deeskalierend wirken kann, dürften einige Fälle von Zwangsanwendung vermieden werden. Andererseits kann es aber auch zur Rechtsunsicherheit führen, wenn die Bodycam in einem frühen Stadium der Lage eingeschaltet wird und die Situation sodann oder vielleicht auch gerade deshalb eskaliert. So kann natürlich argumentiert werden, dass die Eskalation gewollt war, da ansonsten ja ein Einschalten der Bodycam gar nicht geboten gewesen wäre. Aus Bürgersicht bietet die Situation einen Schutz vor unangemessenem Vorgehen vereinzelter Beamter, da diese ebenfalls wissen, dass ihr Handeln aufgezeichnet wird und nicht etwa geheim stattfindet. Auch entfallen Diskussionen eher, wenn sich der Bürger im Recht fühlt und wünscht, dass die Maßnahme aufgezeichnet wird. In Zeiten, in denen viele polizeiliche Maßnahmen im öffentlichen Raum per Handy von Dritten aufgezeichnet und teils geschnitten veröffentlicht werden, bietet die Bodycam auch die Möglichkeit, die Situation ungeschnitten zu dokumentieren und diese Fakes guten Gewissens an geeigneter Stelle richtigzustellen. Ob das wirklich praxistauglich ist, wird sich allerdings noch herausstellen müssen. Es spricht aber einiges für die Aufzeichnungspflicht. Praxisuntauglich – und das ist jetzt einmal sehr zurückhaltend formuliert – ist die Verpflichtung, einer kontrollierten Person auf Verlangen eine Bescheinigung über die Identitätsfeststellung und deren Grund auszuhändigen. Dies soll bei einer Kontrolle an einem kriminogenen Ort im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes gelten, also umgangssprachlich: an verrufenen Orten. Warum wollen SPD und GRÜNE das unbedingt – und, nicht zu vergessen, ganz vorneweg natürlich die LINKEN? Wer in den letzten Jahren aufmerksam zugehört hat, inklusive der Gespräche im Innenausschuss, der weiß, warum man das unbedingt haben will. In den ganzen Jahren kam zu den unterschiedlichsten Anlässen vonseiten der SPD, der GRÜNEN oder der LINKEN immer der verdeckte oder teils offen vorgetragene Vorwurf auf, die Polizei handle rassistisch bei ihren Kontrollen. Seit Jahren wird dieser Generalverdacht immer wieder ins Spiel gebracht. Bewiesen ist er allerdings bis heute nicht. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Lachen der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Diese Einstellung gegenüber der Polizeiarbeit, die Sicherheit verhindert, weil Beamte abgeschreckt werden sollen, zu arbeiten, hilft nicht der Sicherheit, sondern allein der Kriminalität. Nach dieser Einstellung ist die Polizei nämlich auch noch schuld, dass an verschiedenen Kriminalitätsschwerpunkten, zum Beispiel beim Drogenhandel, ein überwiegender Teil der Verdächtigen einen Migrationshintergrund hat. Ist ja auch klar, weil man bei Oma Kasupke nicht kontrolliert hat und weil die Omas und Muttis mit Kinderwagen in Wirklichkeit ja die echten geheimen Drogendealer sind. Passend zu dieser Einstellung wird nun schon gebetsmühlenartig die Mär verbreitet, die Polizei führe anlasslose Kontrollen durch. Diese Falschaussage beschädigt seit Jahren das Ansehen der Polizei, nach dem Motto: Sie macht, was sie will, und übt Willkür aus. Jetzt könnte man ja annehmen: Verschiedene Landtagsabgeordnete der Koalition haben von der rechtlichen Materie, auf deren Grundlage Polizeibeamte arbeiten, keine Ahnung. Das wäre irgendwie noch entschuldbar. Aber da gibt es ja zumindest einen Abgeordneten der SPD, der den Beruf einmal gelernt hat – und nicht nur gelernt, sondern auch studiert. Da scheint das Fachwissen aber ein Stück weit gelitten zu haben, oder es wurde von der sozialistischen Ideologie verdrängt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So steht sogar im Koalitionsvertrag: „Betroffene anlassloser Kontrollen erhalten zukünftig als Nachweis eine Kontrollbescheinigung.“ Herr Pallas, waren Sie da eigentlich im Urlaub, oder warum haben Sie bei dieser auch rechtlichen Falschaussage nicht Ihr fachliches Veto eingelegt? Aber ich bin ja froh, dass wenigstens am Ende der Legislatur das SMI diese Abgeordneten im Innenausschuss aufgeklärt hat: Kontrollen sind nicht anlasslos. Das Zusammentreffen von Kriminalität, Ort und Anwesenheit ist Anlass genug, auch ohne konkreten Verdacht. Das ist auch richtig, denn die Maßnahme dient ja der Gefahrenabwehr und nicht der konkreten Strafverfolgung. Noch einmal zurück zur eigentlichen Sache: Die Mehrzahl der Sachverständigen in der Anhörung war aus guten Gründen dagegen – vorweg die Gewerkschaft der Polizei. Vor allem sind viele Fragen wie der Datenschutz, die Aufnahme in polizeiliche Datenbanken etc. alle noch nicht geklärt. Ich stelle jetzt einmal eine Prognose, wie die ganze Geschichte nach Ihrer Gesetzesänderung weitergehen wird. Wir führen jetzt die Kontrollzettel ein. Bestenfalls werden die nur als Durchschlag auf der Wache abgeheftet und nach einem Zeitraum x vernichtet. So weit, so gut. Wenn aber die GRÜNEN und die SPD künftig in der Opposition sind – falls sie im Landtag sind –, dann werden sie fragen, wie viele Kontrollen es denn an welchem Ort gab, wer und warum kontrolliert wurde und welcher konkrete Lebenssachverhalt wohl dahinterstand. Das wird man anhand der Kontrollquittungen aber nicht beantworten können. Also wird zu jeder Quittung künftig wahrscheinlich noch ein Vorgang im polizeilichen System angelegt, um die Dinge dann für Sie recherchierbar zu machen. Das ist natürlich alles andere als datenschutzfreundlich, weil Kontrollen ohne Ergebnis zu gespeicherten Daten führen. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Es wird auch ein erheblicher Mehraufwand entstehen, der über das „fünf Minuten Zettelausfüllen“, welches man im Gesetzentwurf annimmt, hinausgeht und zusätzlich mindestens 15 Minuten Schreibarbeit am PC auf der Wache erfordert. Wenn diese Daten, ob Zettel oder System, vielleicht noch einmal genutzt werden, um wegen einer später im Kontrollbereich festgestellten Straftat dann gegen Unbekannt zu ermitteln, werden Sie die Ersten sein, die von „Datenmissbrauch“ reden und sich lauthals beschweren. Nein, ich sage es ganz klar: So ein kleines, unnützes neues Bürokratiemonster als Ausgeburt des Generalverdachts kann man nur ablehnen. Genau das werden wir auch tun. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD sprach Kollege Wippel. Jetzt spricht Frau Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE.

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Kerstin Köditz Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich zuerst von einem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeivollzugsdienstgesetzes las, habe ich angenommen, dass die Staatsregierung endlich erledigt, was der Verfassungsgerichtshof ihr vor einigen Monaten aufgetragen hat, nämlich die als unvereinbar mit der Sächsischen Verfassung beurteilten Eingriffsbefugnisse zu streichen. Aber da lag ich falsch – sorry, mein Fehler! Es geht stattdessen um zwei andere, allerdings auch nicht irrelevante Details: erstens die Pflicht für Polizeibedienstete, bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs die Bodycam einzuschalten, und zweitens Betroffenen bestimmter Identitätsfeststellungen auf Verlangen eine Bescheinigung auszustellen. Zunächst zur Bodycam: Vor drei Jahren wurden 1500 Geräte an die Polizei Sachsen ausgeliefert. Obwohl von Anbeginn von einem Standardeinsatzmittel die Rede war, blieb die Einsatzzahl überschaubar. Grob überschlagen wurde seit ihrer Einführung weniger als jede dritte Bodycam überhaupt einmal genutzt. Die künftige Pflichtnutzung wird zu einer Ausweitung führen. Nun wurde in der Vergangenheit kontrovers über dieses Einsatzmittel diskutiert. Das lag unter anderem daran, dass ihm eine deeskalierende Wirkung zugeschrieben wird, die unbelegt war und – soweit ich sehe – bis heute unbelegt geblieben ist. Auch der Gesetzentwurf stützt sich auf diese vage Annahme. Was aber für die neue Regelung spricht, ist eine andere Wirkung, an der ich nicht zweifle: Es geht um die beweissichere Dokumentation von, sagen wir mal, „robusten“ Einsätzen. Dadurch wird auch das rechtmäßige Handeln der Polizei künftig besser überprüfbar sein – jedenfalls dann, wenn eine Beamtin oder ein Beamter mit Bodycam beteiligt ist. Nun zum Thema Kontrollquittungen. Die Sache ist wie folgt gedacht: Wer an einem sogenannten gefährlichen Ort kontrolliert wird – das ist § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes –, darf darüber eine Bescheinigung verlangen. Es handelt sich um ein grundrechtssensibilisierendes Instrument. Es dient Betroffenen zum Nachweis über die durchgeführte Kontrolle, in die sie geraten sind, ohne sich verdächtig gemacht zu haben. Sie waren einfach nur an einem bestimmten Ort, von dem sie in der Regel nicht wissen können, dass er als gefährlicher Ort gilt. Die Bescheinigung ist nicht nur wichtig, um zum Beispiel eine Verspätung am Arbeitsplatz erklären zu können, sondern sie ist vor allem wichtig, weil bestimmte Menschen in diesem Land immer noch häufiger kontrolliert werden als andere. Leider hinterlässt der Gesetzentwurf einige Unklarheiten. Wir sind diesen Unklarheiten im Innenausschuss mit einem Änderungsantrag begegnet, der aber leider abgelehnt wurde. Ich erlaube mir dennoch, auf einige Aspekte hinzuweisen. Erstens. Die Bescheinigung gibt es nur in einer bestimmten Kontrollsituation, und zwar an den gefährlichen Orten. Dabei enthält das Polizeivollzugsdienstgesetz noch eine Reihe von Alternativen, nach denen ebenfalls Identitätsfeststellungen durchgeführt werden können, ohne dass der Anlass dafür im individuellen Verhalten liegt. Es wäre konsequent, in all diesen vergleichbaren Konstellationen eine Bescheinigung anzubieten. Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Begründung, warum das nicht so ist. Zweitens. Dem Entwurf zufolge soll die Ausstellung der Bescheinigung aktenkundig werden – nicht, wie soeben dargestellt, weil SPD oder BÜNDNISGRÜNE Kleine Anfragen stellen wollen, sondern es ist bereits jetzt so im Gesetz verankert, dass die Bescheinigungen grundsätzlich aktenkundig werden. Aus unserer Sicht ist das einfach absurd. Wenn jemandem von vornherein nichts vorzuwerfen ist und wenn auch die Kontrolle nichts ergibt, dann gibt es auch nichts zu speichern. Aber für die Ausstellung der Bescheinigung soll genau das geschehen. Hier ahnen wir bereits: Der Gesetzentwurf erklärt nicht, warum diese Schikane nötig ist und warum nicht ein einfacher Abreißblock genügend soll. Der Gesetzentwurf enthält übrigens auch keine Regelungen zur Datenverarbeitung. Drittens. Die Bescheinigung gibt es auf Verlangen, aber Betroffene werden nicht auf dieses Recht hingewiesen. Das ist erst recht absurd. Aus der Bescheinigung soll sich ja der Grund der Kontrolle ergeben, also das Antreffen an einem gefährlichen Ort. Betroffene müssten jedoch vorher erahnen, dass genau das der Grund für die Kontrolle ist, damit sie eventuell ihr Recht erkennen und wahrnehmen können, sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Warum erleichtert man das nicht? – Der Gesetzentwurf lässt uns auch hier ratlos zurück. Meine Damen und Herren, das alles ist leider nicht besonders konsequent. Es ist eben einer dieser lausigen Koalitionskompromisse, (Sören Voigt, CDU: Hallo, der war nicht lausig!) bei der einige wohl offenbar eine gute Idee hatten, andere aber offenbar keine Lust, intensiver darüber nachzudenken. Allerdings ist die Idee richtig und der vorliegende Gesetzentwurf ist besser als nichts. Er reicht uns zwar nicht, aber er weist immerhin in die richtige Richtung. Daher werden wir ihm zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Frau Kollegin Köditz kommt jetzt Herr Kollege Lippmann zu Wort. Er spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE sind vor nunmehr fünf Jahren in diese Koalition eingetreten, um die Innenpolitik im Freistaat Sachsen zu gestalten – mit dem Ziel, die Sicherheit aller Menschen in Sachsen besser zu schützen und zugleich die Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land zu stärken. Mit Blick auf die Tagesordnung des Plenums kann ich nicht ohne Stolz sagen, dass uns das gelungen ist. Der voraussichtlich letzte innenpolitische Gesetzentwurf dieser Legislaturperiode – der Herr Staatsminister wird wahrscheinlich auch demnächst die Abarbeitung des Koalitionsvertrages an dieser Stelle nochmals als voll erfüllt darstellen, was die Gesetzentwürfe angeht – fügt sich in dieses Versprechen nahtlos ein. Deshalb erlaube ich mir noch eine kurze Rückschau, auch zum Entstehen dieses Gesetzentwurfes. Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode wurde bekanntermaßen ein neues Polizeigesetz verabschiedet, das die Sicherheitsbehörden mit umfassenden Befugnissen ausstattete und aus unserer Sicht ein krasses Missverhältnis von immer mehr Befugnissen für die Polizei und zugleich kaum wirksamen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich brachte. Daraus entstand bekanntermaßen ein Handlungsbedarf. Dieser realisierte sich im Normenkontrollantrag gegen das Sächsische Polizeigesetz. Im Januar 2024, also rund vier Jahre, nachdem das Verfahren eingeleitet wurde, entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof weitgehend im Sinne der Bürgerrechte. Er erkannte vor allem Grundrechtseingriffe weit im Vorfeld von Straftaten als verfassungswidrig. (Albrecht Pallas, SPD: Zwei Drittel Ihrer Punkte wurden vom Verfassungsgerichtshof verworfen!) – Herr Kollege Pallas, Verfassungsrecht ist keine Mathematik; das sollten Sie wissen. Und bei der Frage, was verworfen wurde, wäre ich an Ihrer Stelle ganz vorsichtig. Am Ende ist das keine Addition dessen, wie viele Antragsteile man gewonnen hat – da brauchen Sie sich jetzt nicht so selbstgefällig hinzusetzen –, sondern entscheidend ist die Frage, wie schwer die beanstandeten Punkte waren. Vielleicht sollten Sie sich damit einmal beschäftigen, bevor Sie solche Zwischenrufe tätigen! Die Umsetzung genau dieser Judikatur wird eine zwingende Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein, weil sie, werte Frau Kollegin Köditz – mich wundert, dass Sie das überrascht –, in dieser Legislatur schlicht nicht mehr zu schaffen gewesen wäre. Denn die Frage, wie insbesondere die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zu den entsprechenden Datenübertragungs- und Übermittlungsvorschriften im Gesetz auszugestalten ist, dürfte anders andere als trivial sein und noch der einen oder anderen Überlegung, auch im Innenministerium, bedürfen. Es wird zu Recht noch erwartet, dass ein paar weitere Entscheidungen im Sicherheitsrecht als Klage noch in Karlsruhe anhängig sind, aus denen wir bekanntermaßen auch für das Sächsische Polizeigesetz Schlussfolgerungen ziehen können. Ich erinnere daran, dass wir heute Morgen das Verfassungsschutzgesetz umfassend novelliert haben, nicht, weil es das sächsische Gesetz traf, sondern weil das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in erheblichen Teilen für rechtswidrig erkannt hat. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, genug der Vorrede, warum wir jetzt diesen Gesetzentwurf so eingebracht haben, und nun zum eigentlichen Gesetzentwurf. Für eine moderne Polizei braucht es eben mehr als das bloße Verhältnismäßigkeitspolizeirecht. Ein Wesenskern einer freiheitlichen Verfassung ist und bleibt das staatliche Gewaltmonopol. Es ist eine Einigung darauf, auf die individuelle Durchsetzung eigener Rechte oder von Recht und Ordnung ganz allgemein zu verzichten und dies schlicht den staatlichen Institutionen anzuvertrauen. Das garantiert Rechtssicherheit und damit die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens und der Freiheit. Und nur dadurch wird ein freiheitliches Zusammenleben überhaupt gewährleistet, dass wir eben nicht des „anderen Wolf“ sind. Diese Tatsache klingt banal, ist aber tatsächlich in ihrer Verwirklichung höchst anspruchsvoll; denn die Akzeptanz des Gewaltmonopols verlangt absolutes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Deswegen wiegt polizeiliches Fehlverhalten auch in der Wahrnehmung schwerer als das einzelner Bürgerinnen und Bürger; denn gerade Polizeibedienstete sind nun einmal das Gesicht des Gewaltmonopols auf der Straße, und ihr Handeln muss über jeden rechtsstaatlichen Zweifel erhaben sein. Deswegen haben wir BÜNDNISGRÜNE uns in dieser Legislatur auf den Weg gemacht, die Polizei in entscheidenden Punkten zu reformieren. Neben der Neuordnung der Organisation von Studium, Aus- und Fortbildung der sächsischen Polizei ebenso wie mit der eingeführten Kennzeichnungspflicht für Bedienstete in geschlossenen Einheiten folgt nun der letzte Stein, nämlich die Rechtsgrundlage für die Kontrollquittung und die Neuregelung von Vorgaben zum Einsatz der Bodycams, die wir ebenfalls heute beraten. Dabei ist mir wichtig herauszuheben, dass die Änderungen nichts, aber auch gar nichts mit einem Generalverdacht gegen Polizistinnen und Polizisten zu tun haben, die tagtäglich ihren Job beanstandungsfrei verrichten und im Dienste unseres Rechtsstaates tätig sind, ganz im Gegenteil. Je besser einzelne Handlungen und Maßnahmen überprüfbar sind, desto eher kann sich eine Gruppe pauschaler Vorwürfe erwehren. Schon im Bericht der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Polizei, die der damalige Innenminister Prof. Wöller 2019 vorgestellt hat, wurde auf umfassenden Reformbedarf auch beim Thema Fehlerkorrektur in der Polizei hingewiesen. Ich halte das, was wir heute hoffentlich beschließen, für einen entscheidenden Punkt in der Umsetzung einer auch neuen Fehlerkultur in der Polizei. Mit den nun einzuführenden Pflichten, wie Bodycams künftig zur Aufzeichnung polizeilicher Zwangsmaßnahmen zu nutzen, kommen wir nämlich nicht dem Ursprungsgedanken der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung näher, die aus diesen Gründen seinerzeit die Einführung der Bodycams in den USA forciert hat. Wir stärken ganz generell die Möglichkeit zur Kontrolle polizeilicher Maßnahmen und stärken die Polizei im Sinne einer modernen Fehlerkultur, weg von pauschalisierenden Behauptungen hin zu der Frage, ob individuell tatsächlich ein Fehler vorlag, der zu beanstanden ist. Gemeinsam mit der bereits eingeführten Kennzeichnungspflicht ist das aus meiner Sicht ein Meilenstein für die Bürgerrechte im Freistaat Sachsen. Gleiches gilt auch für die Rechtsgrundlage der sogenannten Kontrollquittungen. Polizeiliche Kontrollmaßnahmen sind ein nicht unerheblicher Grundrechtseingriff, auch wenn gern in diesem Hohen Hause einmal so getan wird, als wäre eine polizeiliche Kontrolle etwas, was man tagtäglich einmal über sich ergehen lassen sollte, so wie Zähneputzen und dergleichen mehr. Nein, es handelt sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff. Er ist entsprechend an enge Voraussetzungen geknüpft, und seine Dokumentation ist essenziell für den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gerade in diesem Land, dies insbesondere dann, wenn die Kontrollen durch die Betroffenen nicht auf eine konkret nachvollziehbare tatsächliche Situation zurückzuführen sind, sie also gar nicht erkennen können, warum sie eigentlich kontrolliert werden. Genau um diesen spezifischen Fall geht es bei diesem Gesetzentwurf. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen verwundert bin ich über die Aufregung dann doch. Es wird auf der einen Seite gern darauf verwiesen, dass man es eigentlich nicht bräuchte, denn man könne sich bereits jetzt jeden Verwaltungsakt verschriftlichen lassen. Auf der anderen Seite wird darauf verwiesen, dass es ja viel Arbeit mache, denn es müsse möglicherweise verschriftlicht werden. Sie sehen: Die Argumentation dreht sich im Kreis. Denn wenn das alles so einfach jetzt schon möglich wäre, wäre der Aufwand auch jetzt schon da. Und darin liegt nämlich genau der Punkt. Der Verweis auf die Pflicht der Verschriftlichung des Verwaltungsakts geht regelmäßig fehl, nicht nur deswegen, weil zum einen der Aufwand recht hoch ist, weil man nämlich aktiv im Anschluss tätig werden muss und eben nicht quasi etwas bereits vor Ort ausgehändigt bekommt. Zum anderen, weil wir in der Situation sind, dass sich nach entsprechender Verwaltungskostenregelung die Polizei die Verschriftlichung eines Verwaltungsakts dann auch noch entsprechend bezahlen lassen will und Gebühren dafür verlangt. Auch da kann man kritisch hinterfragen, ob der Beleg für einen Verwaltungsakt einer grundrechtsintensiven Maßnahme, der ich mich unterziehen musste, etwas ist, wofür Kosten verlangt werden dürfen. An dieser Stelle versuchen wir, dies andersherum zu regeln, indem es zukünftig ein Automatismus ist, dass ich mir das vor Ort ausstellen lassen kann und nicht den Weg über den Verwaltungsakt, den ich mir nachträglich dokumentieren lasse, gehen muss. Auch hier schaffen wir damit Möglichkeiten für etwaige Betroffene, dies im Nachhinein überprüfen zu lassen. Denn alle Menschen müssen das staatliche Gewaltmonopol respektieren. Das bedeutet auch, dass man den Exponentinnen und Exponenten vertrauen können muss, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Aufenthaltsstatus, Religion oder sexueller Identität. Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem sind diese Änderungen eine Stärkung der Transparenz und der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, denn um ihrer Freiheit und Sicherheit willen ist der Staat da und damit auch die Polizei. Noch viel zu häufig ist mutmaßliches Fehlverhalten bei der Polizei schwer belegbar, da sich widersprechende Schilderungen der Situation gegenüberstehen und es eben selten Nachweise gibt. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Überprüfungsmöglichkeit der Betroffenen und damit letztendlich auch weiter das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und gleichzeitig in alle Institutionen, die zur Bewahrung eines freiheitlichen Zusammenlebens unverzichtbar sind. Werte Kolleginnen und Kollegen! Viel wird derzeit von der Polizei im Freistaat erwartet. Nach der Absicherung des Kommunal- und Europawahlkampfs, der hinter uns liegt, kommt die Europameisterschaft, über die wir heute Morgen schon geredet haben. Daran schließt sich übrigens ein Landtagswahlkampf an, der mit Blick auf die Erfahrungen aus den Kommunal- und Landtagswahlen durchaus auch für die Polizei eine nicht unerhebliche Last mit sich bringen dürfte und auch Ressourcen binden wird. Doch zeigt sich gerade an diesem Beispiel, wie wesentlich die Polizei ist, um die Bedingungen eines demokratischen Wettbewerbs gerade in unserer freiheitlichen Demokratie zu schaffen und zu sichern. Eine transparente, demokratische Polizei ist ein wesentlicher Pfeiler unser aller Freiheit und soll alles dafür tun, dass sie das notwendige Vertrauen der Bevölkerung genießt und gleichzeitig das Vertrauen in sie setzen kann. Deswegen möchte ich zum Abschluss meiner letzten innenpolitischen Rede in dieser Legislaturperiode – obwohl man das als Innenpolitiker nie sagen sollte, denn erfahrungsgemäß kann immer irgendetwas passieren, ich will das nicht beschreien; ich hoffe, wir sehen uns hier in der Sommerpause nicht zur Innenausschusssitzung und erst recht nicht zum Plenum – daher ausdrücklich den Polizistinnen und Polizisten für den Dienst an unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung im Freistaat Sachsen danken und um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf werben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Kollegen Lippmann spricht jetzt der Kollege Pallas. Er spricht für die SPD-Fraktion. Wir sind dann am Ende der Rederunde angekommen.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sind es scheinbar kleine Veränderungen, die große Wirkung entfalten können, gerade in Bereichen, in denen Sächsinnen und Sachsen der Staat sehr nahe und distanziert erscheint, wie bei Begegnungen mit der Polizei. Wir als SPD haben neben unserem Fokus auf eine Reform der polizeilichen Aus- und Fortbildung gesagt und in den zitierten Koalitionsvertrag mit hineinverhandelt, dass es mehr Transparenz und Vertrauen in die Arbeit und das Handeln der sächsischen Polizei geben soll, dass wir Polizeiarbeit besser machen wollen. Dafür steht auch diese kleine Novelle des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Wir führen die Kontrollquittung nach einer polizeilichen Maßnahme an kriminogenen Orten ein, und wir sorgen dafür, dass die Bodycams, die die Polizeibeamtinnen und -beamten bereits tragen, künftig eingeschaltet werden müssen, und zwar ab dem Moment, in dem die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei angedroht wird. Was heißt das nun konkret? Es gibt immer wieder Vorfälle, in denen Personen ohne erkennbaren legitimen Grund kontrolliert werden. Dies ist insbesondere an Orten der Fall, wo regelmäßig viel Kriminalität auftritt. Dort kann jeder und jede kontrolliert werden, der oder die sich dort nur kurz aufhält, einkaufen geht oder dort wohnt. Kontrollmuster der Polizei müssen sich, wenn sie sich nicht auf konkrete Anhaltspunkte beziehen, die eine Kontrolle der konkreten Person rechtfertigen, auf faktenbasierte und aktualisierte Lagebilder in Bezug auf die Kriminalitätslage beziehen. Nur dann müssen Bürgerinnen und Bürger in einem Rechtsstaat – und darum geht es – auch hinnehmen, an solchen Orten quasi zufällig, aber öffentlichkeitswirksam von der Polizei kontrolliert zu werden und von Polizeimaßnahmen betroffen zu sein. Die Kontrollquittungen werden im Ergebnis die rechtliche Überprüfung dieser Grundlagen polizeilichen Handels im Nachhinein erleichtern. Herr Wippel, es geht hier eben nicht darum, dass Abgeordnete des Sächsischen Landtages Kleine Anfragen stellen können auf Grundlage dieses Gesetzes. Es geht darum, dass Betroffene ihre bürgerlichen Rechte wahrnehmen können und im Nachhinein überprüfen lassen können, ob diese polizeiliche Maßnahme richtig war. Ich möchte auf das Zweite, das Sie gesagt haben, eingehen: Ihr Gefasel von anlasslosen oder nicht anlasslosen Kontrollen. Es ist deshalb Unsinn, was Sie gesagt haben – – Sie könnten das auch wissen, wenn Sie in Analogie an die Konstruktion der verdachtsunabhängigen Kontrollen im grenznahen Raum denken. Auch dazu hatte, als das im Sächsischen Polizeigesetz vor längerer Zeit eingeführt wurde, der Sächsische Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass es nicht völlig frei ist, sondern dass es nur aufgrund solch aktualisierter Lagebilder in Bezug auf die grenzüberschreitende Kriminalität nach bestimmten Mustern erfolgen darf. Für die kontrollierten Personen ist es, wenn nichts Konkretes vorliegt, verdachtsunabhängig und eben doch ohne konkreten Anlass. Man könnte das als Wortklauberei bezeichnen. (Sebastian Wippel, AfD: Genau!) Doch ich denke, es ist wichtig, das noch einmal festzuhalten; denn die Diskussion darüber, warum wir diese Kontrollquittung nur an kriminogenen Orten ausstellen, macht deutlich, dass man andere Bereiche, in denen eine ähnliche Systematik der Polizei sowie ähnliche Befugnisse vorhanden sind, ebenfalls einbeziehen kann. Ich will nicht verhehlen, dass wir innerhalb der Koalition ganz intensiv darüber diskutiert haben, welcher der richtige Weg ist. Ich kann an der Stelle sagen, dass ich es mir durchaus hätte vorstellen können, beim Thema Kontrollquittung einen untergesetzlichen Weg zu gehen. Es klang in der Innenausschusssitzung an: Es gibt solche Formulare und Kontrollbescheinigungen bereits sehr lange bei der Polizei. Sie können, wurden und werden auch von Betroffenen verlangt und in unterschiedlichen Situationen ausgehändigt. Ich kann es mir deshalb vorstellen, einen eher unbürokratischen Weg zu gehen, weil die Speicherung dieser Daten – um sie im Nachhinein überprüfbar zu machen – einen zusätzlichen Grundrechtseingriff darstellt. Ich persönlich hätte mir das anders vorstellen können. Nun sind wir in einer Koalition, wir haben verschiedene Sichtweisen. Es gab einen Austausch mit dem Innenministerium. Es gab seitens des Ministeriums und seitens der Koalitionspartner eher die Empfehlung, es so zu machen; die Bodycam war uns wichtiger. Deshalb einigt man sich auf ein Paket und auf solch einen Kompromiss. Es hat sich nicht nur bewährt; ich finde das völlig in Ordnung und ich bin auch sehr auf die Praxisrelevanz dieses Instruments sowie darauf gespannt, wenn wir in zwei oder drei Jahren erneut darüber diskutieren, vielleicht auch evaluieren, was und welchen Aufwand die Maßnahme gebracht hat. Das muss man ebenfalls einbeziehen. Was nützt nun die Änderung im Bereich der Bodycam? Bislang stand es einzig im Ermessen der Polizei, die Bodycam einzuschalten. Wir sagen jetzt: Sie ist immer dann einzuschalten, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs droht, und zwar ab dem Moment der Androhung. Das heißt, wenn die Polizistin oder der Polizist der Meinung ist, dass die polizeiliche Maßnahme – zum Beispiel die Aufforderung, eine Waffe aus der Hand zu geben – mit körperlichem Zwang gegenüber der Person durchgesetzt werden muss, dann muss sie dies ankündigen. Ab dieser Ankündigung muss durch die Gesetzesänderung die Bodycam eingeschaltet werden. Das ist deshalb wichtig, weil sich die Situation in solchen Einsätzen, bei denen regelmäßig Gefahr für Leib und Leben besteht, ganz schnell drehen kann. Dann ist tatsächlich keine Zeit mehr, die Kamera einzuschalten. Die frühzeitige Aufzeichnung sichert also die Dokumentation der Androhung, die für die Rechtmäßigkeit des Polizeihandelns so wichtig ist, und ist damit ein wertvolles Beweismittel in der juristischen Aufklärung. Herr Wippel hat vorhin auf die Gefahr hingewiesen, dass auch diese Situation sozusagen manipulativ erzeugt werden kann. Sie haben es anders formuliert, aber Sie haben es so gemeint. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Ziehen Sie es mit der bisherigen Norm zur Bodycam zusammen. Wir haben bereits die Regelung für das Pre-Recording, bei dem 60 Sekunden in Dauerschleife aufgenommen und überschrieben werden, bis wirklich aufgezeichnet wird. Die Minute vorher wird dann fest gespeichert, sodass der Weg hin zur Androhung des unmittelbaren Zwangs dokumentiert werden kann. Das dient auch der Entlastung, im Zweifel beider Seiten bzw. der Polizeibeamten. Ich denke nicht, dass die Gefahr, die Sie beschrieben haben, tatsächlich so groß ist. Wir übersehen aber Folgendes nicht und als früherer Polizist – Sie nahmen darauf Bezug – ist es mir noch sehr gut in Erinnerung, dass es Situationen geben kann, in denen weder Androhungen noch Aufzeichnungen möglich sind, weil ein augenblickliches Geschehen die Polizeibeamten zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwingt. In diesen Fällen kann selbstverständlich das Einschalten der Bodycam unterbleiben, ohne dass die jeweiligen Beamtinnen und Beamten im Nachhinein dafür belangt werden können. Für die SPD-Fraktion ist das Gesetz unterm Strich ein wichtiger Baustein im Polizeirecht und es hilft der Zivilgesellschaft und der Polizei gleichermaßen im Hinblick auf die Dokumentation und die nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns. Als SPD stimmen wir diesem Gesetz zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Ich bitte die Staatsregierung nach vorn. Herr Staatsminister Schuster, Sie haben das Wort.

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Armin Schuster

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! (Staatsminister Armin Schuster zeigt nach draußen auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto.) Ich habe gerade am anderen Elbufer ein Polizeifahrzeug vorbeifahren sehen. Wir leben Tag und Nacht, sieben Tage die Woche in einem der sichersten Bundesländer Deutschlands, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) und das mit einer Polizei, die nicht so üppig ausgestattet ist wie in den großen Ländern, in denen Geld eine andere Rolle spielt. Diese Polizei arbeitet unter Hochdruck. Das wissen Sie jetzt nur im Einzelfall: Da ich der Polizeiminister bin, führe ich in regelmäßigen Abständen mit Mitgliedern dieses Landtags Gespräche, weil Sie Erfahrungen mit einer Polizeikontrolle gesammelt haben. Das letzte Gespräch liegt nicht einmal eine Woche zurück und steht symbolisch für unzählige Gespräche, die ich hier hatte und bei denen mir rückgemeldet wurde: Herr Minister, die kontrollierenden Beamten wussten nicht einmal, wer ich bin, und ich wurde fantastisch behandelt. Ich ernte von Ihnen in Einzelfällen permanent Lob über das Verhalten in Polizeikontrollen. Herr Abg. Lippmann, deshalb empfehle ich neben dem Zähneputzen: Gönnen Sie sich ruhig jeden Tag eine Polizeikontrolle. Mit unseren Polizeibeamten macht das Spaß. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der AfD) Sie werden ganz sicher den Tag vergnügter verbringen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Weil das alles so ist, will ich mich bei den Beamtinnen und Beamten damit bedanken – das war unser Ziel –, Sorge dafür zu tragen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine ausufernden Regelungen getroffen werden – auch keine lausigen, Frau Abg. Köditz –, sondern wohldosierte und minimalinvasive. Das, meine Damen und Herren, ist gelungen. Auch dafür möchte ich mich – vielleicht zum letzten Mal heute – stellvertretend bei den Abg. Wähner, Lippmann und Pallas bedanken. Ich kenne zu den aus unserer Sicht nicht nötigen Themen – zum Beispiel Kontrollquittung – Regelungen in Deutschland von den BÜNDNISGRÜNEN, die ich im Leben nicht mitgemacht hätte, weil der Generalverdacht gegen die dortige Polizei damit in Stein gemeißelt wird. Das haben wir nicht gemacht. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Ich bin der festen Überzeugung, dass das, was wir gemacht haben, eine minimalinvasive und wohldosierte Regelung ist. Zur Kontrollquittung: Ja, die gibt es, aber man muss sie – erstens – einfordern und – zweitens – bekommt man sie nicht überall. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Dann ist sie ausgehebelt, das ist ja super!) Diese Kontrollquittung wird nur an gefährlichen Orten einzufordern sein. Und auch dort, meine Damen und Herren, an den gefährlichen Orten muss der Beamte eine Ermessensentscheidung im Rahmen der anlassgebenden Lage mit einer besonderen Sensibilität treffen. Also, bitte: Unterstellen wir nicht, nur weil es ein gefährlicher Ort ist, dass ein Beamter wie mit dem Schleppnetz einfach jeden grundlos kontrollieren würde. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Nicht jeden, nur bestimmte Leute! –

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Mirko Schultze Die Linke

… schwarze Haare!) – Nein, dem widerspreche ich ganz eindeutig. Die Genese unseres Gesetzes war auch so, dass wir unbedingt betont haben: Lageabhängige Identitätskontrollen werden rechtmäßig und verantwortungsbewusst und nicht willkürlich durch die Polizei gemacht. Verdachtsunabhängige Kontrollen gibt es nicht in der sächsischen Polizei; das wäre ja Willkür. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir uns die Vertrauens- und Beschwerdestelle angeschaut. Ihr ist kein einziger Sachverhalt bekannt, also keine explizite Beschwerde, die ein zusätzliches Kontrollinstrumentarium per se begründen würde. Zweitens hat sich auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof ziemlich klar positioniert. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich die Pressemitteilung des Gerichts: „Lageabhängige Identitätskontrollen können dazu beitragen, der Polizei Erkenntnisse zu verschaffen, mit denen sie Gefahren abwehren kann. Der mit der Identitätsfeststellung verfolgte Zweck steht nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs. Die Maßnahmen beziehen sich jeweils auf einen hinreichend konkreten und objektiven Anlass. Die Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle werden beachtet.“ Deshalb, meine Damen und Herren, sprechen wir nicht von anlasslosen und verdachtsunabhängigen Kontrollen. Das entspricht nicht der Realität der sächsischen Polizei. Damit erlangt der vorgelegte Gesetzentwurf seine Zustimmungsfähigkeit aus dem Umstand, dass wir das Verantwortbare umsetzen, aber auch nicht mehr. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/16341, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16586, Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Der erste gemeldete Redner ist Herr Kollege Zschocke.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um zwei Änderungen im Naturschutzgesetz, und ich möchte es ganz kurz machen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir die Vorkaufsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Kommunen wieder her. Es gibt auch weitergehende Erwartungen in Richtung eines Vorkaufsrechts für das Land oder für anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel die LaNU. Die Vorstellungen sind Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16585. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, im Block abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Den gibt es nicht. Ich trage jetzt die einzelnen Gesetzesbestandteile vor und danach stimmen wir im Block ab: Neue Überschrift: Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit Zustimmung. Ich stelle nun den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs Sächsischen Naturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Umwelt und Landwirtschaft unterschiedlich, und daher kommt am Ende nur das zustande, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Es gab zum Beispiel unterschiedliche Vorstellungen, ob man die technische Umsetzung beim Vorkaufsrecht den Kommunen überhilft oder ob man es wie beim wasserrechtlichen Vorkaufsrecht über das zentrale Flächenmanagement des Freistaates macht. Einen konnten wir letztendlich die Einszu-eins-Umsetzung aus dem Bundesrecht, und das wird auch von der kommunalen Ebene und den Verbänden im Rahmen der Anhörung unterstützt. Des Weiteren wollen wir das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutzdienst auf 16 Jahre herabsetzen. Das haben wir zwar nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, aber hierin sind wir uns einig, dass dies eine sehr wichtige Maßnahme ist, um junge Menschen frühzeitig an den Naturschutz heranzuführen und zu motivieren, Verantwortung zu übernehmen. Dafür gab es vollständige Unterstützung im Rahmen der Anhörung. Es steht schon fest: Diese Maßnahme allein wird nicht ausreichen, dass es tatsächlich zu mehr Zulauf für das Ehrenamt im Naturschutz führt. Eine verbindliche gesetzliche Absicherung der sächsischen Naturschutzstationen wäre aus unserer Sicht wünschenswert gewesen, weil die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, aber auch die fachliche Begleitung der ehrenamtlichen Arbeit und der vielen praktischen Naturschutzmaßnahmen verlässliche Arbeitsgrundlagen braucht. Doch in der Koalition findet man am Ende Kompromisse. Gemeinsam ist es zum Beispiel gelungen – das möchte ich noch einmal herausstellen –, die Finanzausstattung der Naturschutzstationen in diesem Doppelhaushalt deutlich zu verbessern. Diesen Erfolg möchte ich noch einmal ausdrücklich würdigen und mich bei den Koalitionspartnern für die Unterstützung bedanken. Ohne eine gesetzliche Unterstützung oder Absicherung kommt es erneut auf engagierte Naturschutzpolitikerinnen und -politiker in den kommenden Haushaltsverhandlungen an, dafür zu kämpfen, dass die dringend notwendige Arbeit im Naturschutz, bei der es teilweise auch um gesetzliche Aufgaben geht, stabil abgesichert bleibt. Meine Damen und Herren! Das Artensterben, die Auswirkungen der Klimakrise auf Natur und Landwirtschaft, der Verlust von Lebensräumen durch Lebensraumzerschneidung und fortschreitenden Flächenverbrauch dürfen nicht länger als Sekundärprobleme irgendwie mit bearbeitet werden. Die Bewältigung der Krise der Natur ist vorrangig; denn es geht um nichts weniger als um die Lebensgrundlagen von uns Menschen. Die beiden Änderungen, die ich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einbringe, sind sehr wichtig. Ich will das überhaupt nicht kleinreden. Den Anspruch einer umfassenden Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, wie es angesichts der Veränderungen von Klima und Biodiversität notwendig wäre, erfüllen diese beiden Änderungen allerdings nicht, aber, wie gesagt, der Gesetzentwurf erfüllt unseren Koalitionsvertrag an dieser Stelle zuverlässig. Insofern ergeht ein Dank an die Koalition und vor allem an den Ausschuss, dass es auf der Zielgeraden gelungen ist, die Anhörung noch zu ermöglichen und die Änderungen inhaltlich zu einen. Ich bitte um Unterstützung. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit bedanken in einer – ich will es mal so sagen – nicht ganz einfachen Koalition, insbesondere bei Andreas Heinz, Volkmar Winkler, aber auch bei Antonia Mertsching für dieses immer wieder starke und wertvolle Engagement für Natur und Landwirtschaft. Natürlich bedanke ich mich auch bei meiner Fraktion, ebenso für die Unterstützung durch die Verwaltung. Die Bereitschaft und die Fähigkeit von Politikerinnen und Politikern, Kompromisse auszuhandeln, zu den geschlossenen Vereinbarungen zu stehen und diese gemeinsam zu vertreten und verlässlich umzusetzen – auch wenn sie für alle Seiten nicht immer zufriedenstellend sind –, wird in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach immer wichtiger werden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Herrn Kollegen Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Als nächster Redner ist Herr Prantl für die AfD gemeldet.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Kurz vor Ende der Legislaturperiode soll nun das Sächsische Naturschutzgesetz einmal angefasst werden. Es geht um zwei Schwerpunktthemen: erstens das Vorkaufsrecht für Kommunen nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz und zweitens die Altersabsenkung freiwilliger Naturschutzhelfer von 18 auf 16 Jahre. Meine Damen und Herren! Das geplante Vorkaufsrecht für Kommunen an Grundstücken sehen wir als AfD-Fraktion ausgesprochen kritisch. Erstens privilegiert es Gemeinden und Landkreise, als Mitbewerber auf dem Flächenmarkt aufzutreten und bevorzugt diese beim Ankauf von Flächen, was für viele Flächenbewirtschafter und Mitbewerber überhaupt kein gutes Signal ist. Zweitens werden diese Bedenken auch vom Sächsischen Landkreistag geteilt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Drittens denke ich, dass dieses geplante Vorkaufsrecht, lieber Herr Voigt, bei unseren ländlichen Kommunen – auch in Ihrem schönen Vogtland – keinerlei Bedeutung haben wird. Es wird keine Bedeutung haben und ich erkläre Ihnen jetzt, warum. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Sören Voigt, CDU) Aufgrund der klammen Kassen gehe ich dort von sehr zurückhaltendem Interesse ausgerechnet für den Erwerb von Naturschutzflächen aus. Sagen Sie mir doch einmal, Herr Voigt oder Frau Friedel: Welchen Mehrwert soll denn ein ländlicher Gemeinderat im Erwerb einer Naturschutzfläche sehen, welche für die Stadtentwicklung vollkommen bedeutungslos ist, welche städtebaulich überhaupt nicht verwertbar ist und welche den Mitarbeitern im Rathaus nur kleinteilige und komplizierte Bewirtschaftungsprobleme, Anlastungsrisiken und Bürokratie einbringt? (Sabine Friedel, SPD: Weil es weitsichtig und dem Gemeinwohl verpflichtet ist! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Warum in aller Welt soll ein Gemeinderat im schönen Vogtland oder bei Ihnen, Frau Friedel – – (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Ja, die Einsicht in die Notwendigkeit! Im Gegensatz zu Ihnen sehen diese Städte und Gemeinde auch das Machbare und das Notwendige, setzen die richtigen Prioritäten und können auch ihr Geld nur einmal ausgeben, nicht mehrmals. Also, warum ein zusätzliches Problem organisieren? Das wird ins Leere laufen. Damit wird das Vorkaufsrecht auf dem Land schlichtweg überflüssig. (Sören Voigt, CDU: Nein!) Das könnte natürlich bei den kreisfreien Städten und Gemeinden in den wohlhabenderen Ballungsgebieten etwas anders aussehen. Hier gibt es Interessen und ja, es gibt auch Kaufkraft für den Flächenerwerb, was aber dem Immobilienmarkt in den Ballungszentren auch nicht gut bekommt, werte Kollegen. Dieses Vorkaufsrecht ist kontraproduktiv. Wenn Sie auf die Bürger hören würden, wüssten Sie es. Sie fordern gerade in Dresden und in Leipzig Maßnahmen zur Beruhigung der Grundstücksmärkte. Warum also wollen Sie einen weiteren Mitbewerber auf dem Bodenmarkt haben? Ich verstehe es nicht. Ihr Vorkaufsrecht treibt die Grundstückspreise wegen der steigenden Nachfrage weiter in die Höhe und es geht weiter. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Welche messbaren Erfolge für naturnahe Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten sind denn durch ein Vorkaufsrecht überhaupt zu erwarten? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wo bleibt denn der praktische Mehrwert? Ist denn das kommunale Eigentum wirklich die Voraussetzung dafür, dass wir gute Naturschutzarbeit machen können und gute Naturschutzergebnisse erzielen? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Nein, ist es natürlich nicht. Denn wer schafft die Gewährleistungen? Das sind im Regelfall unsere Bauern, unsere Förster, schlichtweg die Bewirtschafter und die Flächeneigentümer. Das ist Fakt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Im absoluten Ausnahme- und Einzelfall haben die Kommunen überhaupt die Mittel, die Möglichkeiten und das Interesse dafür. Fakt ist nämlich, dass auf der Grundlage von Pachtverträgen und freiwilligen Pflegevereinbarungen in Sachsens Offenland und auch im Wald seit Jahrzehnten hochwertiger Vertragsnaturschutz gemacht wird, und das bei einer ganzen Vielfalt von Eigentumsformen. Weiterhin haben wir die Schutzgebietsverordnungen, die die Möglichkeiten einschränken und Grenzen vorgeben. Ändert das kommunale Vorkaufsrecht daran irgendetwas? Nein, tut es natürlich nicht. Nach zwei Jahrzehnten praktischer Naturschutzarbeit kann ich Ihnen sagen, dass dieses Vorkaufsrecht kaum praktische Relevanz haben wird, aber dafür mehr Schaden verursacht, als Nutzen bringt und in weiten Teilen Sachsens schlichtweg irrelevant sein wird. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Aber, liebe Frau Friedel, wie dagegen gute Politik zum Schutz der heimischen Natur geht, dies haben wir als AfDFraktion mehrfach beantragt. Zum Beispiel haben wir den Flächenfraß bei der massenhaften Anlage von FreiflächenFotovoltaik-Anlagen eindämmen wollen. Das wurde aber von der CDU und von Ihren rot-grünen Erziehungsberechtigten abgelehnt. (Sabine Friedel, SPD: Meine Erziehungsberechtigten? Das glaube ich nicht!) Stattdessen findet nun im Freistaat eine flächendeckende Verglasung ganzer Landstriche statt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Auch artenreiches Grünland, Bergwiesen im Vogtland, im Erzgebirge, im Oberlausitzer Bergland sind kein Tabu mehr. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Darüber hinaus, Herr Gebhardt, werden diese riesigen Solarglasflächen eingezäunt und für Wanderbewegungen von Wildtieren verbarrikadiert. Wie kontraproduktiv sind Sie und Ihr Wirken für den Biotopverbund und den Artenaustausch in Sachsen! Nächstes Beispiel: Windkraft im Wald. Wir legten vor drei Jahren einen Gesetzentwurf zum Einhalten des Koalitionsvertrages vor, der natürlich auch von Ihnen abgelehnt wurde, stattdessen haben Sie auch noch das Abholzen unserer sächsischen Wälder für die Windindustrie abgesegnet. Wir wollten diese großflächige Naturzerstörung verhindern. Sie wollten das nicht. Denn wenn Sie sich schon auf § 66 Bundesnaturschutzgesetz beziehen, dann lesen Sie ruhig einmal weiter. Sie beziehen sich hier auf Abs. 1, ich spreche jetzt über Abs. 2. Jetzt hören Sie einmal gut zu: Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge erforderlich ist. (Sören Voigt, CDU: Und da fragen Sie, warum wir das nicht machen würden! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Nö, hm. Dummes Ding. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Genau, ich frage Sie, warum Sie das machen, weil Sie mit Windenergieanlagen und Freiflächen-Fotovoltaik die Erholungsfunktion ganzer Kulturlandschaften zerhämmern und zerstören und sich jetzt in einem Vorkaufsrecht verwursteln und verzetteln, welches überhaupt nicht zum Tragen kommen wird, und das für die Erholungsvorsorge. (Sören Voigt, CDU: So ein Blödsinn!) Da frage ich mal Sie als Regierungsparteien, ob bei Ihnen die eine linke Hand noch weiß, was die andere linke Hand macht. (Beifall bei der AfD) Weil Sie zwei linke Hände haben. Genauso sieht es aus. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Richtig erkannt, so ist das, jawohl. – Gut, damit hätten wir das Thema abgehakt. Danke, dass Sie mir die Möglichkeit hier noch mal eingeräumt haben. Der positive Aspekt dieses Gesetzentwurfes ist die Mindestalterabsenkung bei Naturschutzhelfern. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das finden wir gut. Die haben meist niedrigschwellige Beschäftigung – hätte Ihnen auch einmal gutgetan, Herr Voigt – , die Beiträge zum Naturschutz leisten kann. Der Arbeitskräftemangel frisst sich ja nicht nur in die Wirtschaft, sondern auch in das Ehrenamt und in das Vereinswesen unserer Gesellschaft hinein, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) so eben auch im Naturschutz. Der macht da keine Ausnahme. Die Senkung des Mindestalters – damit liegen Sie tatsächlich richtig – erscheint logisch und sinnvoll und ist durch einen überschaubaren Umsetzungsaufwand leistbar. Wir hoffen, dass sich hierdurch mehr junge Leute für unsere sächsische Natur und für unsere deutsche Heimat begeistern lassen. Wir werden natürlich ein Auge darauf haben – der Rotstift liegt parat –, dass die jungen Naturschutzhelfer ausschließlich bei der Umsetzung sinnvoller und praktischer Naturschutzarbeiten mitwirken und nicht durch Fridays-forFuture-Balla-Balla oder Klimagedöns, CO -Schule usw. in die Irre geführt werden. (Sören Voigt, CDU: Gender-Gaga! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD –

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Sören Voigt CDU

Entschuldigung, Gender-Gaga!) – Habe ich das vergessen? (Sören Voigt, CDU: Ja!) – Dann will ich das ergänzen. Gender-Gaga gehört natürlich auch dazu. (Zuruf von der SPD: Bingo!) Auf Ihre ideologischen Kaderschulen etc. werden wir ein sorgsames Auge haben, damit das ausbleibt und die jungen Leute dann draußen in unserer Heimat tatsächlich praktischen Mehrwert schaffen werden. Wir stimmen dieser Altersabsenkung also zu, Ihrem kommunalen Vorkaufsrecht jedoch keinesfalls und werden uns daher enthalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU –

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Sören Voigt CDU

Ned Fisch, ned Fleisch!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes ist symptomatisch für die Arbeit der Koalition: Wo man sich am Anfang noch Zugeständnisse gemacht hat, ist es jetzt nur noch die Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners. (Sören Voigt, CDU: Ein gutes Fundament!) Den Kommunen und Landkreisen wird ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in Schutzgebieten für Naturschutzzwecke eingeräumt – ich weiß nicht, wer die bebauen will –; das gilt als ein Baustein, um die Biodiversität zu fördern. Zweitens wird das Mindestalter für Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer auf 16 Jahre abgesenkt, um das Ehrenamt zu stärken. Beide Maßnahmen sind natürlich zu unterstützen und deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Umso wichtiger ist es deshalb, darüber zu reden, was Sie im Naturschutz alles nicht angehen, und das angesichts der dramatischen Entwicklungen. Volkmar Zschocke hat es schon angesprochen: Schon mehrmals habe ich im Plenum über die planetaren Grenzen gesprochen, die ökologischen Grenzen, die uns ein gutes Leben auf dieser Erde ermöglichen. Eine davon ist die Artenvielfalt, die schon seit mindestens 15 Jahren überschritten ist, auch wenn das – bis auf die Autoscheiben auf der Autobahn, die nicht mehr mit Insekten vollgepflastert sind – vielleicht noch wenig spürbar ist. Tiere und Pflanzen zu schützen sollten wir nicht nur derentwillen, sondern auch für unsere eigenen Lebensgrundlagen. Wer sich mit Nahrungsketten und Ökosystemen auseinandersetzt, weiß ziemlich schnell, dass das Artensterben – das in erster Linie ein Insektensterben ist – fatale Folgen für uns alle hat. Insekten sind die Nahrungsgrundlage für die nächstgrößeren Arten. Auch hier hat das große Aussterben längst eingesetzt, wenn man sich die Liste der bedrohten Arten anschaut. Bestäuber sichern unsere Nahrungsmittelproduktion. Pflanzen wandeln die Energie der Sonne um und machen sie für andere Lebensformen verfügbar. Je weniger Pflanzen, desto weniger Lebensräume und desto weniger Nahrung für Tiere und auch für uns. Wälder und Ozeane sind Kohlenstoffsenker, der Wasserkreislauf ist stark von lebenden Organismen abhängig und auch gefährdet. Gute Luft, sauberes Wasser und qualitative Böden sind von der biologischen Vielfalt unserer Erde abhängig, weil die Pflanzen und Tiere alle dazu beitragen. Und dennoch tun wir zu wenig – in Zeiten, in denen die ökologische Kacke am Dampfen ist und Umweltthemen immer weiter in den Hintergrund gedrängt werden; in Zeiten, in denen die Klimaerhitzung und ihre Symptome – Hochwasser, Dürreperioden, Hitze – immer deutlicher werden; in denen immer mehr Wald verschwindet bzw. generell Lebensraum für Arten; in denen die Süßwasservorräte immer weniger werden; in denen Chemikalien und Plastik unsere Umwelt durchseuchen und selbst uns Menschen krank und unfruchtbar machen. In diesen Zeiten feiern Konservative und Rechtsextreme ihre Wahlerfolge und schwafeln etwas davon, dass der Weltuntergang ja nicht so schnell komme und man das alles nicht habe vorhersehen können. Oder man leugnet direkt den menschengemachten Klimawandel, Klima gehört ja nicht zur Umwelt. Für mich ist es wirklich übel und absurd, mit welcher Ignoranz – und ich frage mich manchmal wirklich, wie man das so ignorieren kann; ich wünschte es mir selbst manchmal auch, aber es funktioniert nicht – man sich so über die Naturgesetze hinwegsetzen und mit jeder Ihrer Taten die Zerstörung unseres eigenen Zuhauses weiter betreiben kann. Sie wollen das Verbrenner-Aus zurücknehmen, den ÖPNV nicht ausbauen, Sie verschleppen die Energiewende, wo es geht, und betreiben keinen konsequenten und sozial gerechten Klimaschutz. Die Reichen als Klimasünder Nummer eins werden nicht zur Verantwortung gezogen. Es wird nichts gegen die Flächenversiegelung getan. Sie feiern sich, auf EU-Ebene die Flächenstilllegung ausgesetzt zu haben, die Pestizidverordnung gestoppt zu haben, verpflichtende Umweltauflagen in der gemeinsamen Agrarpolitik gestrichen zu haben. Sie feiern sich dafür, dass Sie sehr aktiv und schnell an dem Ast sägen, auf dem wir alle sitzen; denn in Ihrer intellektuellen Armut und Kurzsichtigkeit kennen Sie nur eine Antwort auf alles: Bauen, Wachsen oder Ausbeuten – und das wird uns allen sehr teuer zu stehen kommen. (Beifall bei den LINKEN) Deshalb wäre es wichtig, auch in Sachsen endlich folgende Naturschutzmaßnahmen anzugehen – unvollständige Liste –: das Vorkaufsrecht für alle naturschutzrelevanten Flächen – auch als Vorkaufsrecht für anerkannte Naturschutzverbände – umsetzen sowie die Stärkung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren. Die Großschutzgebiete sollten nicht mehr dem Sachsenforst unterstellt werden, sondern einem eigenen Amt als Naturschutzfachbehörde. (Sören Voigt, CDU: Nein! –

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Christian Hartmann CDU

Kein Amt, bitte!) Es sollte aktiver Alleenschutz betrieben werden, mit gesetzlichen Verpflichtungen zu möglichst standortgleichen Nachpflanzungen bei Abgang von Gehölzen durch Kalamitäten oder der Verkehrssicherungspflicht. Unbedingt aufgenommen werden sollten in die Regelung die Vermeidung von Lichtverschmutzung sowie Maßnahmen zur Eindämmung des Flächenverbrauchs, vor allem der Flächenversiegelung und der Zerschneidung der Landschaft. Und das sind noch nicht einmal die radikalsten Lösungen, (Christian Hartmann, CDU: Was?) die wir brauchen, obwohl sie dringend gebraucht werden. Wenn die ökologischen Fragen nicht angegangen werden, werden die Herausforderungen immer schwieriger zu bewältigen sein: Schäden durch Katastrophen; gesellschaftliche Konflikte und Kriege um Ressourcen; mehr Menschen, die ein neues Zuhause brauchen. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, solange es Menschen gibt, die sich gegen alle Widerstände für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzen. Und Hoffnung ist ja bekanntlich nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass das eigene Handeln Sinn ergibt, egal wie es ausgeht. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Sören Voigt CDU

Das war ‘ne ziemlich lange Liste! – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Diesen kann ich nicht erkennen. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Katja Meier

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erneut unseren Naturschutzminister Wolfram Günther vertreten, und es freut mich, dass wir heute über die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes sprechen und dieses dann verabschieden. Es ist ein weiterer grüner Haken am Koalitionsvertrag; denn in diesem haben wir die Novellierung vereinbart. Was ist neu? Kommunen können nun naturschutzfachlich wertvolle oder aufwertbare Flächen sichern, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser zu erreichen. Die Kommunen erhalten dafür ein Vorkaufsrecht. Außerdem senken wir das Mindestalter für die Naturschutzhelferinnen und -helfer ab. Wir stärken das Ehrenamt im Naturschutz, indem wir junge Menschen früher an das Ehrenamt binden. Das unterstützt die unteren Naturschutzbehörden. Den jungen Menschen, die die fachlich hochwertige Ausbildung junger Naturschutzwächterinnen und -wächter absolviert haben, ermöglichen wir nun einen erleichterten Übergang. Als Umweltminister, als Umweltschützer und als BÜNDNISGRÜNER – und dem kann ich mich an der Stelle nur anschließen – ist klar festzustellen: Die Koalition ist bei der Novelle unter ihren Möglichkeiten und unter den Notwendigkeiten geblieben. Es ist mehr als schade, dass keine grundlegende Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes möglich war, da für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag nur wenige Inhalte fest vereinbart werden konnten. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage wird weiter als Interessensgebiet von BÜNDNISGRÜNEN betrachtet, statt als das übergreifende Thema für alle Menschen, für die Wirtschaft. Nur: Die Herausforderungen der Klimakrise und der Biodiversitätskrise verschwinden davon nicht. Klima und Natur lassen sich von Parteipolitik nicht beeindrucken. Einer, der das sehr gut wusste, war der vor wenigen Tagen verstorbene Klaus Töpfer, CDU-Mann und einer der treibenden Kräfte hinter dem Wildnisgebiet Königsbrücker Heide. Aus Sicht des SMEKUL wäre es notwendig gewesen, insbesondere die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand im Naturschutz zu betonen, den Alleen- und Moorschutz zu stärken, die Basisunterstützung der Naturschutzstationen im Gesetz zu sichern, die Nutzung digitaler Instrumente und den Datenschutz zu verbessern. Wir wollten dabei die Verwaltung entlasten und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannter Vereinigungen stärken. Der Staat muss zudem auf seinen eigenen Flächen vorangehen, um zu zeigen: Die nachhaltige Flächenbewirtschaftung ist machbar. – Wir setzen hierbei auf einen integrierten Ansatz. Deshalb fördert der Geschäftsbereich des SMEKUL insbesondere die Themenfelder des Klima-, Wasser- und Naturschutzes stärker als in der Vergangenheit. Mit beispielgebenden Vorhaben wie der Auenrevitalisierung oder beim Waldumbau sind sie bemüht, die Instrumente der Förderung und der fachlichen Steuerung zu bündeln und die relevanten Akteure zusammenzuführen. Ein weiteres und aktuelles Beispiel ist der Hochwasserschutz. Wie sehr es geboten ist, Umweltpolitik in einer Gesamtschau der Belange zu gestalten, haben uns die aktuellen Hochwasserereignisse erneut vor Augen geführt. Erfolgreicher Hochwasserschutz darf nicht gegen den Natur- und Klimaschutz ausgespielt werden, sondern nur durch eine kluge Flächenbewirtschaftung, die zugleich die Biodiversität befördert, den Boden schützt und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Blick behält. Das, meine Damen und Herren, ist zukunftsfähig. Auch hinsichtlich einer Landeskompensationsverordnung wird das SMEKUL den Prozess mit den relevanten Akteuren neu aufstellen müssen, nachdem in den Abstimmungen grundlegend neue Vorstellungen der beteiligten Ressorts deutlich geworden sind. An unserem Ziel, für die Verwaltung und die Flächennutzer ein praktikables, die Natur schonendes Ausgleichssystem bei Eingriffen zu etablieren, wird selbstverständlich festgehalten. Mit dem Blick auf die To-dos für die kommende Legislaturperiode will Wolfram Günther zum Schluss noch einmal klarstellen, dass es auf die Verbesserung im Naturschutz in dieser Legislaturperiode ankommt, und darauf verweisen, dass viel für den Baumschutz getan wurde, dass es eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben hat, ein Landesförderprogramm Naturschutz aufgelegt wurde, um den praktischen Naturschutz zu unterstützen. An das Programm „Sachsens biologische Vielfalt 2030 – einfach machen“ einschließlich des Handlungskonzepts Insektenvielfalt sei an der Stelle erinnert und nicht zu vergessen die Stärkung der Naturschutzstationen und Vernetzung der Umweltbildung über die Unterstützung der Jungen Naturschutzwächter(innen)-Ausbildung. Fazit: Wir haben dem Naturschutz in dieser Legislaturperiode einen deutlichen Schub gegeben. Sachsen geht jetzt bei den Maßnahmen in der Fläche, bei der Förderung der Strukturen deutlich ambitionierter voran. Aber das reicht angesichts der abnehmenden Artenvielfalt und des Verlustes von Lebensräumen noch nicht. Naturschutz bleibt die Zukunftsaufgabe. Wir Menschen sind von einer intakten und vielfältigen Natur abhängig. So tragen beispielsweise Wälder, Moore und Flussauen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei. Insekten sind wesentlich für die natürliche Bestäubung und damit für die Lebensmittelproduktion. Stadtnatur trägt zur Abkühlung in heißen Sommern und zu guter Luft bei. Wenn diese und andere Naturleistungen ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies unsere Lebensgrundlagen in Gefahr bringen. Dann sind sie unwiederbringlich verloren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, wieder artikelweise vorzugehen. Es sind zwei Artikel. Ich glaube, die kann ich gleich zusammennehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Diesen kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen beiden Artikeln und der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist den Artikeln mehrheitlich zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen ist dem Entwurf dennoch mehrheitlich zugestimmt und dieser damit als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Zeit zu handeln – Das und von Bürokratieaufwand Drucksache 7/16209, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion AfD mit Herrn Abg. Beger. Danach kommen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Beger, Sie haben das Wort.

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Mario Beger AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Handwerk muss von Steuern und Bürokratie entlastet werden, (Beifall bei der AfD) so Ministerpräsident Kretschmer am 21. August 2023. Aber, Herr Kretschmer, wann fangen Sie denn einmal mit der Entlastung an? Steuerentlastung – Fehlanzeige. Bürokratieentlastung – auch Fehlanzeige. Sie hatten jetzt fünf Jahre Zeit und haben leider wieder einmal nicht viel geschafft. Deshalb heute unser Antrag zu diesem wichtigen Thema. Da unser Handwerk dringend gestärkt werden muss, fordern wir schnellstmöglich vier Dinge: erstens, das Handwerk von den unrealistischen Vorgaben des Lieferkettengesetzes der Ampel zu befreien, zweitens die Rücknahme der Vorfälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge, drittens die Erhöhung der Gewinn- und Umsatzgrenzen, ab der die Buchführungspflicht gilt, sowie die einheitliche Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Dokumente auf fünf Jahre. Und viertens: Um das Handwerk personell und unternehmerisch zu stärken, brauchen wir auch Weiterbildungsboni und Gründungsprämien. Jetzt werden Sie von der Regierungsbank wieder sagen: Ach, der Beger übertreibt mal wieder maßlos. So schlecht geht es dem sächsischen Handwerk doch gar nicht. Dann habe ich hier einige aktuelle Zahlen aus dem Handwerk für Sie parat: Mittlerweile haben in Sachsen vier von fünf Meisterschülern kein Interesse an der Selbstständigkeit, weil sie die übermäßige Bürokratie fürchten und die dadurch entstehenden Geschäftsrisiken ablehnen. Die Unternehmensnachfolgeproblematik im Freistaat hat sich zugespitzt. Rund 7 600 sächsische Familienunternehmen finden keinen Nachfolger und stehen somit vor dem Aus. Die Dachdeckerinnung Meißen befürchtet sogar das Aussterben fast aller kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Region. Die zentralisierte Berufsschulnetzplanung hat dazu geführt, dass Handwerkslehrlinge auf dem Weg zu ihrer Berufsschule oft quer durch ganz Sachsen reisen müssen und dadurch auf eine Handwerkerlehre noch weniger Lust haben. Handwerk stärken entlasten AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Sie machen mit Ihrer schlechten Politik der letzten Jahre mittlerweile eine ganze Branche unattraktiv. Mit dieser Politik entziehen Sie dem Handwerk den dringend benötigten Nachwuchs und zerstören es endgültig. Werte Kollegen, ich frage Sie ernsthaft: Welche sinnvollen Bundesratsinitiativen zur Entbürokratisierung haben Sie in den letzten fünf Jahren auf den Weg gebracht? Was haben Sie auf Landesebene für die Attraktivitätssteigerung des Handwerks tatsächlich getan? Durch erneute Sonntagsreden, das Wegducken vor Problemen oder durch Fehlannahmen stärken Sie weder die Selbstständigkeit noch das Unternehmertum. Gut, immerhin gibt es mittlerweile den Meisterbonus, aber schauen wir einmal genauer hin. Ja, der Landtag hat den Meisterbonus von 1 000 auf 2 000 Euro erhöht, auch mit Zustimmung der AfD. Immerhin. Ich darf aber daran erinnern, dass im Regierungsentwurf der Staatsregierung keine – ich betone: keine – Erhöhungen vorgesehen waren. Auch das gehört zur Wahrheit, wenn der Koalitionsvertrag bemüht wird. Meine Kritik richtet sich heute vor allem darauf, dass der Bonus kaum eine Anreizwirkung zeigt, was Ihnen auch der Rechnungshof attestiert. Das liegt nicht nur an der geringen Basishöhe von 2 000 Euro, es liegt vor allem daran, dass es in bestimmten Gewerken einen größeren Mangel an Meistern gibt als in anderen und auf diesen Zustand überhaupt nicht eingegangen wird. Stattdessen antwortet uns die Staatsregierung plump, dass der Meisterbonus von Anfang an auf die Mangelberufe konzentriert gewesen sei. Nun ist Mangel aber nicht gleich Mangel, und dort, wo die Meisterzahl faktisch gegen null geht, müssen aus unserer Sicht verstärkt Anreize geschaffen werden. Wenn Sie weiterhin keine neuen Meisteranreize setzen, werden wir auch weiterhin trotz Meisterbonus in den Mangelberufen keine Meister sehen. Wie es richtig geht, können Sie unseren Haushaltsanträgen entnehmen, in denen entsprechende Mittel für die Meisterförderung immer wieder beantragt wurden. Zweites Beispiel: unser Vorschlag eines Technikerbonus. Ich glaube, Sie begreifen nicht, welche großartige Qualifikation der Techniker gerade im Hinblick auf die Betriebsnachfolge ist. Praxiserfahrung, planerisches und ökonomisches Denken, Kenntnisse im Fach und in der Buchhaltung. Mit welcher Fehlannahme kommt die Staatsregierung daher? Sie behauptet allen Ernstes – ich zitiere –: „Ohnehin dürfte diese Gruppe die Situation im Handwerk eher nicht verbessern helfen.“ Aber fast die Hälfte der Handwerksunternehmen kann die eigene Nachfolge nicht sichern, weil sie keine geeigneten Fachkräfte für die Firmenspitze findet. In den nächsten Jahren wird das den Handwerkermangel weiter verstärken. So liest sich das in einem MDR-Interview, wenn ein Praktiker und nicht ein Wirtschaftsminister zur Betriebsnachfolge spricht: Gerd, 66, aus Bautzen gehört zu denen, die ihr Unternehmen in gute Hände geben konnten. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ich zitiere: „Zum Glück habe ich einen jungen, engagierten Techniker als Nachfolger gefunden. Goldstaub.“ Das ist seine Einschätzung. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn die Branche den Techniker als Goldstaub versteht, aber die Staatsregierung ihn als eine zu vernachlässigende Gruppe sieht, dann läuft doch etwas gewaltig schief. Ich fordere die Staatsregierung deshalb erneut auf: Beschäftigen Sie sich endlich mit der Technikerthematik. Erzählen Sie uns nicht irgendeinen Unsinn über das Gesamtsystem der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Nehmen Sie lieber zur Kenntnis, dass die Technikerausbildung auch von Personen absolviert wird, die tagsüber in ihrem Beruf arbeiten und deshalb oft auf ein teures Fernstudium angewiesen sind. Genau das sind die jungen engagierten Techniker. Das ist der Goldstaub. Das sind die Unternehmensnachfolger von morgen. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen, wir sehen: Es krankt an vielen Stellen. Sonntagsreden, Wegducken vor Problemen oder Fehlannahmen. Hinzu kommt der Mangel an Praxisbezug dieser Staatsregierung. Deshalb sage ich noch einmal in aller Kürze und Deutlichkeit: Wir wollen die Attraktivität des Handwerks stärken durch eine Reihe von Ausbildungsboni, die Einführung von Gründungsprämien, die Erhöhung der Grenzen für steuerrelevante Berichtspflichten, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Denn weniger Bürokratie ist mehr Handwerk, damit in Sachsen künftig wieder vier von fünf Meisterschülern Interesse an Selbstständigkeit haben und nicht im derzeitigen Bürokratiesumpf versinken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion erteile ich nun Herrn Ritter das Wort. Bitte schön.

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Kay Ritter CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der zu behandelnde Antrag wurde vom Einbringer im dafür zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28. Mai 2024 von der Tagesordnung genommen. (Henning Homann, SPD: Das auch noch!) Es muss – Zitat des Kollegen Urban in der heutigen „LVZ“ – die „Show vor der Landtagswahl“ sein. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Wie soll man sonst gewinnbringend dem Handwerk verkaufen, dass man für sie ein Herz habe, logischerweise. Vor 700 Tagen hatten wir hier im Hohen Haus die Aktuelle Debatte zum Handwerk. (Dr. Rolf Weigand, AfD: 700 Tage! Was haben Sie seitdem gemacht?) Als Union haben wir dazu ein Positionspapier zum Bürokratieabbau vorgelegt, und es ist mitnichten so, wie heute Morgen unserem Ministerpräsidenten vorgeworfen wurde, dass die Union nichts gegen den Bürokratieabbau unternommen habe. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Nee! Papier ist geduldig!) Das Papier können Sie auf unserer Internetseite nachlesen. Zur Wahrheit gehört leider auch, dass unsere Koalitionspartner nicht für einen konkreten Weg, Vereinfachungen für Unternehmer, Handwerker und Verwaltungen herbeizuführen, zu gewinnen waren. Mittelstand und Wirtschaft müssen spürbar entlastet werden. (Sebastian Wippel, AfD: Es reicht schon die Koalition!) Als Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung im Landkreis Leipzig weise ich auch diese Anschuldigung eindringlich zurück, nichts als Fraktion dafür getan zu haben. Wir haben quasi im Wochentakt über unsere Bundesvorsitzende Gitta Connemann Botschaften zu dieser Thematik nach Berlin gesendet. (Sebastian Wippel, AfD: Ist ein Witz, oder was?) Mittlerweile hat die Ampel das aber wahrscheinlich begriffen und festgestellt, dass für die Wirtschaft und den Mittelstand etwas getan werden muss, damit sie sich in ihrem ureigenen Tun dem unternehmerischen Handeln widmen können. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III der Ampel soll eine Milliarde Euro an Kosten eingespart werden. Hierauf baut auch der vorliegende Antrag, natürlich gewürzt mit Populismus und ohne erkennbaren Willen eine Änderung herbeizuführen. Eines muss man Ihnen lassen, liebe Kollegen von rechts außen: Passagen in Ihrem Antrag ähneln dem Entschließungsantrag der Bundesländer und des Bundesrats kolossal. Also, abschreiben könnt ihr ganz gut. Wer das nicht glaubt, kann das in der Drucksache 10/24, Entschließung des Bundesrates „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“, vom 08.01.2024 nachlesen. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Damit ist alles gesagt, und in Anbetracht der fortgeschrittenen Tageszeit gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll, natürlich nicht ohne den Hinweis, dass wir den Antrag ablehnen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU –

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Dr. Rolf Weigand AfD

So wichtig ist der CDU das Handwerk! –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Handwerk geht vor AfD!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Brünler. Bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf einer Party sagt man gern: Je später der Abend, desto besser die Gäste. (Zuruf von der AfD) Das kann man auf Anträge hier im Plenum offenkundig nicht immer so übertragen. Das erleben wir gerade. So richtig scheinen Sie nicht an den Antrag zu glauben. Er stand ursprünglich schon auf der Tagesordnung des letzten Wirtschaftsausschusses, in dem Sie ihn so ziemlich sangund klanglos beerdigen wollten. Dann haben Sie ihn kurzfristig doch wieder heruntergenommen, um ihn heute hier zu diskutieren, weil er wahrscheinlich der letzte Pfeil in Ihrem Köcher war. Aber egal, gehen wir mal weiter ins Detail. Ja, viele, vor allem kleine Handwerksbetriebe haben es schwer, Nachfolger zu finden. Die Ursachen dafür sind höchst verschieden. Abgesehen davon, dass eine Meisterneugründungsprämie keine Unternehmensnachfolge klärt, ändert daran auch ein angehobener Meisterbonus nichts. Niemand macht sich wegen eines einmaligen staatlichen Bonus auf den Weg. Das haben Sie sogar in Ihrer Einbringungsrede gesagt. (Sebastian Wippel, AfD: Daran ist noch nicht mal die AfD schuld!) In erster Linie sind es fehlende Personen. Heute frei bleibende oder auch gar nicht mehr angebotene Ausbildungsplätze sind die nicht angefangenen Meisterausbildungen von Morgen. Es ist noch immer so, dass viele glauben, dass eine berufliche Perspektive am ehesten im Abitur und einer anschließenden Hochschulausbildung liege. Das ist doch das Kernproblem. Auch eine geförderte Technikerausbildung, letztlich eine Weiterbildung für Beschäftigte, ändert daran nichts. Dann gibt es auch Unternehmen, deren größtes Betriebskapital das Engagement und die Erfahrung des alten Meisters sind. Es gibt betriebswirtschaftlich gesehen gar keinen übertragbaren Unternehmenswert. Für nicht wenige sollte die Unternehmensnachfolge die eigene Altersversorgung sein; das ist die Tragik für die Betroffenen. Hier braucht es die Möglichkeit einer allgemeinen Einzahlung von Selbstständigen in die Rentenkasse und kein weiteres Hinausschieben des Rentenalters, wie es die AfD sonst immer will. (Zuruf von den LINKEN: Genau!) Dann würden wir auch ganz anders darüber reden, dass Handwerksbetriebe keine Nachfolger finden. Sie wollen Handwerksbetriebe entlasten und Bürokratie abbauen. Das ist gut, das wollen wir auch. Wir wollen aber Vorschläge, von denen alle Menschen profitieren. Wir haben solche Vorschläge bereits unterbreitet. Wir wollen, dass Anträge, die nicht spätestens nach 6 Wochen bearbeitet werden, automatisch als bewilligt gelten. Wir wollen Nachweispflichten durch Stichprobenkontrollen ersetzen. Es soll dann aber auch richtig wehtun, wenn man erwischt wird. Wir setzen auf Vertrauen statt auf bürokratische Gängelung. Sie kommen nun aber ausgerechnet mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die große ideologische Auseinandersetzung über ethische Werte spare ich mir jetzt. Der Vorschlag ist im Handwerk weitgehend irrelevant. Es gibt in Sachsen keine 500 Betriebe, die überhaupt in die relevante Größenklasse fallen. Die meisten davon sind öffentliche Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Handelsketten oder Töchter von Großkonzernen. Handwerksbetriebe dieser Größe müssen Sie hier lange suchen. Der Vorschlag läuft bei dem, was Sie wollen, schlichtweg komplett ins Leere. Auch, ob die teilweise Entbindung von Buchführungspflichten der richtige Hebel ist, dahinter kann man ein Fragezeichen setzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Das klingt zwar erst mal nach Erleichterung, kann aber auch schnell nach hinten losgehen. Seit Jahren ist es so, dass eine fehlerhafte Buchführung und der damit fehlende Überblick über die finanzielle Lage des eigenen Unternehmens zu den Hauptinsolvenzgründen bei Neugründungen gehört. (Dr. Volker Dringenberg, AfD: Die armen Buchführer!) Zum Schluss möchte ich Folgendes ausführen: Die Rücknahme der Vorfristigkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist immer wieder im Gespräch. Aber auch hierzu muss man sagen: Der Haupteffekt wäre eine Finanzspritze durch ein einmaliges Aussetzen bzw. Aufschieben der Beiträge. Damit hätte man zu Corona-Zeiten oder als die Energiepreise durch die Decke gingen durchaus als Instrument berechtigt leben können. Aber für den von Ihnen vorgegebenen Zweck bringt auch das letztendlich leider nichts. Ihr Antrag ist nichts weiter als große Show. Selbst wenn wir ihn annehmen, würde er komplett ins Leere laufen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Liebscher für die GRÜNEN-Fraktion, bitte.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unerlässlich, dass wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und Unternehmensgründung im Handwerk weiter voranbringen. Nicht ohne Grund haben wir in dieser Legislaturperiode den Meisterbonus auf 2 000 Euro verdoppelt. Doch es ist keine Eins-zu-eins-Rechnung. Die Ausweitung von Meisterprämien, so zum Beispiel in Bayern, zeigen keine signifikante Erhöhung der Meisterabsolventenzahlen; ebenso die vorliegende Erfahrung aus Niedersachsen, wo die Prämie in Höhe von 4 000 Euro gezahlt wurde. Dies zeigt, dass diese Prämie nicht die gewünschten Wirkungen hatte, wenn es darum geht, die Meisterzahlen in Mangelberufen zu erhöhen. Wie immer ist die Situation viel komplexer, als durch die AfD-Fraktion abgebildet. Der finanzielle Aufwand für die Unternehmensgründung ist weitaus höher als die angebotene Meisterprämie. In Sachsen bieten wir daher attraktive Darlehensangebote an. Auch unsere Gründungsförderungsprogramme kommen dem Handwerk zugute. Doch Geld reicht an dieser Stelle nicht aus. Die Wertschätzung für unsere Ausbildungsberufe muss wieder gesellschaftlich aufgebaut werden. Das Bewusstsein dafür wächst, welche zentrale Rolle Handwerkerinnen und Handwerker in der Gesellschaft tragen. Auch wächst das Bewusstsein dafür, dass eine Karriere im Handwerk finanziell attraktiver sein kann als ein x-beliebiger akademischer Abschluss. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist die Gleichbehandlung von handwerklichen und akademischen Ausbildungen zentral, und zwar sowohl gesellschaftspolitisch als auch bildungspolitisch, denn da ist noch Luft nach oben. Wir wollen die Gleichbehandlung der beruflichen und der akademischen Ausbildung erreichen und die Meisterausbildung kostenneutral anbieten. Der Meisterbrief soll nicht erst im Nachhinein prämiert, sondern von Anfang an für alle Gewerke kostenneutral sein. Das Aufstiegs-BAföG deckt bereits einen Großteil der Kosten. Hier müssen wir zielgenau erweitern oder ergänzen. Dafür braucht es Konzepte und keinen Populismus, liebe AfD. Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion fordert, die Vorverlegung der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig zu machen. (Zuruf von der AfD: Ja!) In punkto Bürokratie mag das verständlich sein, wenn auch von vielen Unternehmen die Berechnung am Monatsende durch entsprechende Software bereits gelöst wurde. Sie stellen aber nicht dar, wie Sie die Lücke von circa 27 Milliarden Euro schließen wollen, die Sie damit in den Sozialkassen reißen. Es ist halt immer leichter, laut zu schreien als still zu machen. Bürokratieabbau ist eine Sisyphusarbeit, und sie muss getan werden. Jahrzehnte ressortspezifischer Vorgaben lassen sich nicht im Handumdrehen bereinigen. Daher haben wir auf Bundesebene mehrere Initiativen laufen bzw. bereits verabschiedet, die konkret entlasten. Mit dem Wachstumschancengesetz des Bundes wurden die Buchführungspflichten angehoben, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, und zwar von 600 000 Euro auf 800 000 Euro. Damit fallen circa 25 % der Firmen in eine niedrigere Bilanzkategorie mit weniger Meldepflichten. Die Verwaltungsvereinfachung erfordert ressortübergreifende Zusammenarbeit, eine Digitalisierung der Verwaltungsprozesse, um gemeinsame Lösungen im Austausch der Länder und Kommunen zu finden. Bundeswirtschaftsminister Habeck hat mit kleinteiligen Praxischecks ein Angebot gestartet, das tiefgreifend und branchenspezifisch zum Bürokratieabbau führt. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Praxischecks nach Sachsen holen und die Kommunikation der Verwaltung mit der Praxis verstärken. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion nun Herr Abg. Homann.

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Henning Homann SPD

Frau Landtagspräsidentin, ich habe nicht umsonst vor mir den seltenen Fall einer ausformulierten Rede, ordentlich geheftet und rechtschreibkorrigiert. Das ist ein sicheres Indiz dafür, dass ich meine Rede zu Protokoll gebe. – Vielen Dank. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der SPD –

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Sebastian Wippel AfD

Das war der sympathischste Vortrag von Ihnen in den letzten fünf Jahren!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danke. Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Möchte sich die Staatsregierung noch äußern? – Herr Minister Schmidt, bitte. (Sören Voigt, CDU: Das Multitool der Staatsregierung!)

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Ich spreche dieses Mal nicht in Vertretung von Frau Köpping, sondern von Herrn Dulig. (Heiterkeit – Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Mit hoher Anerkennung der Leistungen des Handwerks möchte ich auch diese Rede zu Protokoll geben. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich wusste es doch. – Aber es gibt noch ein Schlusswort der AfD-Fraktion. Wird dies gewünscht? – Herr Beger, bitte. (Sören Voigt, CDU: Erst ausformulieren und dann auch zu Protokoll geben!)

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Mario Beger AfD

Ja klar, natürlich! – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem sächsischen Handwerk geht es nicht gut. Nur 39 % der Betriebe beurteilen ihre Geschäftslage aktuell als gut oder besser. Im Jahr 2023 waren es noch 48 %, so die Konjunkturumfrage vom Mai 2024. Die Inflation und hohe Zinsen belasten auch Sachsens Handwerk. Zudem ist die Betriebsnachfolge ein riesiges Problem. Vor wenigen Tagen forderte der Präsident des Handwerkstages die Politik auf, die Rahmenbedingungen für eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Sachsen zu schaffen. Aus seiner Sicht brauche es vor allem mehr Anreize und Impulse für eine berufliche Selbstständigkeit. Genau deshalb schlagen wir Ihnen heute mit dem Ausbau des Meisterbonus, mit der Einführung des Technikerbonus oder mit Betriebsgründungsprämien maßgeschneiderte Impulse und Anreize vor. Wir wollen die Selbstständigkeit fördern und Bürokratie verhindern. Deshalb muss auch das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz weg. Das schafft Vertrauen und Rechtssicherheit gerade im Handwerk, weil sich dort niemand zusätzliche Berater leisten kann, um die juristischen Fallstricke des LkSG abzuschätzen; Fallstricke, die mittlerweile von industriellen Auftraggebern auch auf kleine handwerkliche Zulieferer abgewälzt werden, und zwar entlang der gesamten Lieferketten. Erklärungen

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Kay Ritter CDU

Der einzige Unterschied, dass die vorgebrachten Einzelkriterien zum Bürokratieabbau ohne Wertung und Verstand eine Klientel-Einzelbetrachtung aufgreift. Bürokratieabbau ist aber gesamtwirtschaftlich zu betrachten. Zum Beispiel das Thema Unternehmensnachfolge ist bereits vollumfänglich durch staatliche Beratungsangebote der Kammern vorhanden. Hierbei handelt es sich insbesondere um privatrechtliche komplexe Rahmenbedingungen, die keinen leichten persönlichen Entscheidungen unterliegen. Daher ist dieser Themenkomplex nicht der richtige Ansatz, um für Bürokratieabbau zu werben. Denn letztendlich geht es um eine rechtliche und wirtschaftliche Absicherung von Verkäufer- und Käuferseite. Die Länder haben bereits die Bundesregierung aufgefordert: Einführung einer One-intwo-out-Regelung, um eine effektive Entlastung der Wirtschaft von bürokratischen Lasten zu erreichen, und EUVorschriften sollen eins zu eins umgesetzt werden, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus dem EU-Ausland zu vermeiden. Gestaltungsspielräume in den EU-Vorschriften sollen genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken; Begrenzung neuer Bürokratiebelastungen durch eine zeitlich befristete Einführung belastender Regelungen. Zur besseren Identifizierung nicht mehr notwendiger Vorschriften und Berichtspflichten könnten Regelungen befristet ausgesetzt werden. Zum Beispiel bei der Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um ein in Zuständigkeit des Bundes geregeltes Gesetz: Der ausführliche Projektbericht, der auch vor fünf Jahren im Wirtschaftsausschuss zur Anhörung kam, reflektiert das Ergebnis, dass eine Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 für die Wirtschaft eine Einsparung von jährlich rund 81 Millionen Deshalb bitte ich noch einmal um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 7/16209 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Gegenstimmen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Eine ganze Reihe!) – Anders herum: Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist es doch mit Mehrheit abgelehnt worden. Tut mir leid; ich bin auch schon irgendwie ein Stück über die Zeit. – Die Drucksache ist damit abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Euro bringen würde. Dem stehen aber Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger von 27,7 Milliarden Euro und in der Folge erhebliche Steigerungen der Beitragssätze gegenüber. Mit diesem Argument sind auch die Initiativen der Bundesländer abgelehnt worden. Und Sie reiten das Pferd noch immer weiter, wo es mittlerweile bereits tot ist. Bei allen anderen Forderungen handelt es ich um populistisch nachgeahmte Argumente und Forderungen, die bereits bestehender Initiativen entliehen sind und derzeit im politischen Raum vom Maßnahmenumfang vielfältig und breit diskutiert werden. Ich fordere erneut auf: Machen wir alle mal ernst mit Bürokratieabbau! Wir haben in der Koalition mit der Ablehnung einer sogenannten Modernisierung des Vergabegesetzes und der Ablehnung eines Bürokratiemonsters Sächsische Mobilitätsgesellschaft ernst gemacht. Daher stelle ich fest: Der Antrag war und ist überflüssig und ist daher abzulehnen.

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Henning Homann SPD

Ein starkes Handwerk und bürokratische Prozesse nur da, wo sie notwendig sind: Dafür steht die SPD in Sachsen ebenso wie im Bund. Entscheidend ist: Wir haben bereits gehandelt und in Regierungsverantwortung unseren Teil dazu beigetragen, dass das Handwerk gestärkt wird und die Unternehmen es bei den administrativen Prozessen einfacher haben. Das ist kleinteilige Arbeit, und man muss dabei behutsam vorgehen und die Aus- und Wechselwirkungen im Blick behalten. Wir versprechen nur, was wir auch halten können. So haben wir in dieser Legislatur in Sachsen den Meisterbonus auf 2 000 Euro verdoppelt und schlagen für die kommende Legislaturperiode vor, auch einen Bonus für Fachund Betriebswirte sowie Techniker(innen) einzuführen. Weil uns eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse wichtig ist und wir die Ausbildungsbereitschaft zu Fach- und Führungskräften wertschätzen, möchten wir auch hier die Leistung derjenigen, die sich auf diesen Weg gemacht haben, anerkennen. Im Bund haben wir mit dem Wachstumschancengesetz die Buchführungspflicht vereinfacht, indem wir die Grenzwerte von Gesamtumsatz und Gewinn um ein Drittel erhöht haben. Die Bundesregierung hat zudem im Mai dieses Jahres das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingebracht, mit dem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten. Der vorliegende AfD-Antrag dagegen enthält nichts als alten Wein in auch schon nicht mehr ganz taufrischen Schläuchen. So fordert er beispielsweise – nachdem das bereits in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach diskutiert wurde – eine Meistergründungsprämie in Sachsen. Auch wenn viele andere Bundesländer eine solche Förderung ausreichen, finde ich den sächsischen Weg hier plausibel. Die Anreizwirkung einer Meistergründungsprämie ist nicht nachweisbar. Wenn Meisterabsolventen neu gründen oder ein Unternehmen übernehmen, erhalten sie Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, indem das gewährte Darlehen für die Kosten der Ausbildung und des Lebensunterhalts anteilig erlassen werden. Außerdem haben wir im Freistaat zahlreiche, gut funktionierende branchenübergreifende Instrumente, um Gründungen zu unterstützen, zum Beispiel die Gründungsberatung, das Mikrodarlehen, den InnoStartBonus sowie Förderkredite. Ebenso wenig greift die Forderung des Antrags, die Kosten für die Ausbildung zum Techniker an privaten Bildungsakademien zu 50 % zu fördern. Wer genau hinschaut, wird zum einen feststellen, dass private Bildungsakademien nichts anderes sind als Schulen in freier Trägerschaft, die zu einem erheblichen Anteil und weit über dem geforderten Anteil von 50 % über staatliche Mittel finanziert werden. Sonderregelungen für einzelne Bildungsgänge oder Schularten sind hier nicht sinnvoll. Zum anderen steht das Aufstiegs-BAföG auch angehenden Techniker(inne)n zur Verfügung. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr wird hier aktuell bis zu einem Betrag von 15 000 Euro gefördert, 50 % davon gibt es von vornherein als Zuschuss. Von einem ergänzenden KfW-Darlehen werden bei bestandener Prüfung 50 % der Darlehenssumme erlassen und sogar 100 %, wenn man ein Unternehmen gründet. Die Forderung, die zum 1. Januar 2006 eingeführte Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen, haben wir in diesem Hohen Haus bereits vor vier Jahren umfassend diskutiert. Eine im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats sowie in Zusammenarbeit mit dem BMAS und dem Statistischen Bundesamt durchgeführte empirische Untersuchung hat bereits in 2015 gezeigt, dass die Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 erhebliche Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger mit sich bringen würde, die zu erheblichen Steigerungen der Beitragssätze führen könnten. Auch die Umstellung der Systeme, auf die sich Unternehmen und Verwaltungen eingestellt haben, brächte Kosten mit sich. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung wurde das Gesetz im Jahr 2016 geändert – Unternehmen haben seitdem die Möglichkeit, das erleichterte Beitragsberechnungsverfahren anzuwenden, das die Übernahme des Vormonatswertes zulässt und damit einige Arbeitsschritte einspart. Angesichts der 2016 erfolgten Gesetzesänderung und der Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrates ist hier unverändert kein Handlungsbedarf zu erkennen. Zu guter Letzt passt es in das Bild unpräziser und nicht passgenauer Vorschläge, dass die AfD gleich das ganze Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen will, anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie man die Regelungen möglichst unbürokratisch gestalten und die Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bestmöglich unterstützen kann. Über das Wie können wir reden, aber nicht über das Ob; denn dieses Gesetz verbessert den Schutz der Menschenrechte und sorgt dafür, dass Umweltstandards eingehalten werden. Das zu regeln hat etwas mit gesellschaftlicher und auch unternehmerischer Verantwortung zu tun. Der vorliegende Antrag wiederholt alte, bereits diskutierte Forderungen, setzt auf Fehlanreize und enthält nicht zu Ende gedachte Vorschläge. Die SPD-Fraktion wird daher dem Antrag nicht zustimmen.

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Thomas Schmidt

Die rückläufige Zahl an Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk ist keine spezifisch sächsische Besonderheit. Dass immer weniger Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit gehen, ist bundesweit und auch branchenübergreifend seit Jahren zu beobachten. Eine Eingrenzung der Ursachen auf das Schlagwort Bürokratie greift – ebenso wie der Antrag – zu kurz. Scheinbar zum Beweis der Bürokratielast werden im Antrag Erhebungen angeführt, über die wir trefflich diskutieren könnten. Sicher: Die Regulierungsdichte in Deutschland und Europa ist ein echtes Thema, aber auch ein Mehrebenen-Problem. Für keinen einzigen der im Antrag geforderten Punkte, sei es das Lieferkettengesetz oder die Steuergesetzgebung, ist der Freistaat Sachsen originär zuständig. Und daran merkt man: Es geht Ihnen gar nicht um die Sache. Wir bringen uns auf unterschiedlichsten Ebenen fortwährend ein, um Bürokratie unternehmerfreundlicher zu gestalten. Sachsen hat dies zuletzt etwa beim Bürokratieentlastungsgesetz oder beim Wachstumschancengesetz natürlich auch getan. Es gilt ferner, eigene Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Wir haben aus den Krisen gelernt, egal ob im Rahmen der Coronapandemie oder der Energiekrise, wie wir Verfahren vereinfachen können. Wir sind gerade im Land und Bund dabei, in Bezug auf die Energiewende eine rasante Planungsbeschleunigung zu erreichen. Wir haben Förderprogramme digitalisiert und beschleunigt. Antragstellung und Nachweise für den Weiterbildungs-Scheck im Geschäftsbereich des SMWA sind komplett digitalisiert. Als Beispiel zu nennen wäre ebenso die Vereinbarung der sächsischen Finanzverwaltung mit den Handwerkskammern zur Vereinfachung der Betriebsprüfungen. Es gilt nicht zuletzt europarechtliche Vorgaben zu beachten. Beim Lieferkettengesetz unterstützen wir selbstverständlich mittelstandsfreundliche Berichtsstandards. Wir stehen ebenso hinter den Grundanliegen des Schutzes der Menschenrechte und der Umwelt. Pragmatische Lösungen erfordern ein dauerhaftes und gemeinsames Arbeiten an den praktischen Problemen in der Umsetzung politischer Ziele. Der vorliegende Antrag bedient sich vor diesem Hintergrund einzelner Schlagworte, ohne aber in die Tiefe zu gehen. Andere Faktoren für die rückläufige Zahl an Neugründungen werden gar nicht erst aufgegriffen. Durch fünfjährige Aufbewahrungsfristen oder durch die Änderung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge werden wir kaum mehr Neugründer oder Nachfolgende gewinnen. Neben der demografischen Entwicklung, der Berufsorientierung und Berufsbildung, der gesellschaftlichen Anerkennung von Unternehmertum, nicht zuletzt neben der Bewertung persönlicher Risiken und damit unserer Fehlerkultur ist Bürokratieabbau am Ende eben nur ein Thema. Als Staatsregierung setzen wir uns mit der ganzen Bandbreite an Einflussfaktoren auseinander, und zwar nicht nur anlassbezogen. In Abstimmung mit den anderen Ländern, aber vor allem mit den Kammern und Verbänden der sächsischen Wirtschaft, erarbeiten wir Ansatzpunkte und Vorschläge, wo diese sinnvoll und umsetzbar sind. Beim Thema Unternehmensnachfolgen etwa haben wir das im Antrag zitierte Gutachten in Auftrag gegeben. Es bescheinigt grundsätzlich gute Unterstützungsstrukturen für Sachsen. Das Gutachten zeigt auch Verbesserungsvorschläge auf, über deren Ausgestaltung wir bereits in Gesprächen mit Tagesordnungspunkt Die gesetzliche Rentenversicherung Für ein gutes Leben und einen Drucksache 7/16420, Antrag Hierzu können die Fraktionen auch wieder Stellung nehmen. Es beginnt für die einreichende Fraktion Frau Abg. Schaper. Danach folgen Frau Abg. Kuge, CDU-Fraktion, den Kammern sind. Das ist weniger plakativ und benötigt Zeit. Dafür ist es mit Substanz. Das gilt in gleicher Weise für die Förderthemen, die im Antrag aufgegriffen wurden und über die wir bereits mehrfach in diesem Haus diskutiert haben. So gewinnbringend es für alle Beteiligten ist, Fördergelder auszureichen, so ist es gleicherweise unsere Aufgabe, Ihnen als Haushaltsgesetzgeber auch kritische Erwägungen im Einzelnen vorzutragen. Nichts aus den vorangegangen Debatten ist hierbei bei der antragstellenden Fraktion hängen geblieben. Beim Thema Meistergründungsprämie etwa haben wir stets auf die Gefahr bloßer Mitnahmeeffekte hingewiesen. Aktuelle Zahlen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Wirkung solcher Gründungsprämien fraglich ist. In Sachsen hatten wir im vergangenen Jahr bei rund 55 000 Handwerksbetrieben mit 460 Abgängen aus den Handwerksrollen im Saldo leider mehr Abgänge als Zugänge. In Niedersachsen ist mit 10 000 Euro Gründerprämie, bei rund 58 000 Betrieben der Saldo von Zu- und Abgängen aus der Handwerksrolle mit minus 761 jedoch noch schlechter. Ich erkenne hier keine echte Wirkung. Das in unserer Stellungnahme erwähnte Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ermöglicht bei Existenzgründung bereits einen vollständigen Darlehenserlass und damit eine nahezu vollständige Förderung. Für den Aufbau der Betriebsstätte stehen darüber hinaus unsere Wirtschaftsförderinstrumente, etwa mit der Richtlinie Regionales Wachstum, zur Verfügung. Sachsen hat hier im Kern kein Förderproblem, wie das der Antrag suggeriert. Vergleichbares zeigt ebenso die Stellungnahme des Kultusministeriums zur Ausbildung zum Techniker an privaten Bildungsakademien. Die bloße Negierung komplexer Sachverhalte und Forderung nach mehr Fördermitteln hilft nicht Probleme zu lösen. Die Staatsregierung bewertet die Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungs- und Nachfolgegeschehens in Sachsen stetig und anhand der Lage neu und bringt entsprechend ausgewogene Vorschläge in die Diskussion ein. Der Antrag hingegen wirkt fachlich undifferenziert und bleibt in den Punkten, die über die Gesetzgebungszuständigkeiten Sachsens hinausgehen, auf plakativer Ebene stehen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe auf deutlich und nachhaltig stärken: angemessenen Lebensstandard im Alter! der Fraktion DIE LINKE AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Schaper, Sie haben das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einem langen Arbeitsleben muss ein Altern in Würde garantiert sein. Die Rente muss zum Leben und nicht nur zum Überleben reichen. Bei uns im Osten sind 90 % der Ruheständlerinnen und Ruheständler auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen, weil sie ihr einziges Einkommen ist. Aufgrund der geringen Tarifbindung konnten die meisten Beschäftigten keine Betriebsrente erwerben. Angesichts niedriger Löhne konnten sie keine private Altersvorsorge betreiben. Die allerwenigsten von ihnen haben Wohneigentum, das sie vermieten könnten. Der Auftrag ist somit klar: Wir müssen die gesetzliche Rente stärken. Wir plädieren für eine solidarische Rentenversicherung, in die alle nach ihren Möglichkeiten einzahlen und eine Mindestrente in Höhe von 1 200 Euro netto garantiert. Besonders im Osten sind die Folgen der gesellschaftlichen Alterung, der niedrigen Löhne und der gebrochenen Erwerbsbiografien nach 1989 immer deutlicher spürbar. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Altersarmen in Sachsen laut Sozialbericht verdoppelt. Schaut man nur auf die gesetzliche Rente, so bekommen 54 % der Rentnerinnen und Rentner weniger als 1 100 Euro. Das sind über 10 Millionen Menschen bundesweit. Das ist ein Skandal angesichts der steigenden Mieten, Lebensmittel- und Energiepreise und Kosten für Pflegeheimplätze. Immer mehr älteren Menschen bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Nach langem Hin und Her hat das Bundeskabinett nun ein Rentenpaket II verabschiedet. Es bleibt weit hinter unseren Erwartungen für ein solidarisches Rentensystem zurück. Alle sollten nach ihren Möglichkeiten zu einem gerechten Rentensystem beitragen. Wir fordern die solidarische Rentenversicherung, in die alle einzahlen, Beamte, Freiberufler(innen) und Selbstständige und selbstverständlich auch wir Abgeordnete. Wenn es um die Sicherung des grundlegenden Lebensstandards im Alter geht, müssen in einem fairen Sozialstaat alle Menschen gerechte Beiträge leisten. Hohe und höchste Einkommen dürfen nicht länger beitragsfrei bleiben. Wir wollen daher schrittweise die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Dies würde den Rentenkassen viel mehr Geld zur Verfügung stellen. Auch die unprofitable Riester-Förderung wäre besser in der Förderung der gesetzlichen Rente aufgehoben; denn wer arm ist, kann sich eine Riester-Rente nicht leisten, und Besserverdienende brauchen sie nicht. Statt mit dem Geld die Versicherungswirtschaft zu füttern, wollen wir die staatliche Förderung lieber als Bundeszuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zuführen. Auch der sogenannten Aktienrente stehen wir sehr kritisch gegenüber. Hier fließen milliardenschwere Bundesanleihen in den Fonds, der selbst bei bester Profitspekulation nicht genug Ertrag abwerfen kann, um die Rentenkasse ausreichend zu entlasten. Dieses Geld gehört in die soziale Infrastruktur unseres Landes, die von massiven Kürzungen bedroht ist. Dann ist auch eine solidarische Mindestrente bezahlbar wie in Österreich oder in den Niederlanden. Die Grundrente der Bundesregierung richtet es nicht. Das sagen nicht nur wir, auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung kam zu diesem Schluss. Eine Studie stellte fest, dass seit Einführung 2021 weit weniger Menschen als erwartet davon profitieren konnten, nämlich nur 4,3 % der Rentnerinnen und Rentner erhielten einen Grundrentenzuschlag. Wir treten auch den ständigen Vorschlägen entgegen, das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen oder die Möglichkeiten zu streichen, nach langjähriger Versicherungszeit abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies würde besonders Menschen treffen, die in körperlich anstrengenden Berufen schuften, und das bedeutet für sie eine massive Rentenkürzung. Denn Studien des Robert KochInstituts zeigen, dass das ärmste Zehntel der Rentner im Schnitt acht Jahre früher stirbt als das reichste Zehntel. Bei Rentnerinnen beträgt dieser Unterschied etwa fünf Jahre. Maloche bis zum Tode, das ist unsozial. Auch wenn das Rentenrecht zwischen Ost- und Westdeutschland mittlerweile angeglichen wurde, sind die Renten immer noch nicht auf gleichem Niveau. Das liegt unter anderem an den unterbrochenen Erwerbsbiografien der Nachwendezeit und an den niedrigen Löhnen hier im Osten. Solange es diese Lohnunterschiede zwischen Ost und West gibt, müssen ostdeutsche Löhne bei der Rentenberechnung hochgewichtet werden. Wir werden nicht lockerlassen, für ein gerechtes Rentensystem einzutreten, und zwar zu jeder Uhrzeit und an jedem Ort. Sachsen verdient eine Regierung, die auch dafür kämpft. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche noch einen guten Abend. (Beifall bei den LINKEN) Lass mich raten, Frau Kuge gibt zu Protokoll. (Heiterkeit bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Abg. Kuge bitte.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns hier nicht im Bundestag und der Antrag ist als Antwort auf die staatliche Mammutaufgabe konzeptionell unausgereift. Hier werden nämlich massive strukturelle Eingriffe in das gesetzliche Rentensystem gefordert. Allerdings gibt es seitens der LINKEN keine Überlegungen zur praktischen Umsetzung. Warum und wieso gebe ich gern zu Protokoll. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion; Frau Abg. Schwietzer, bitte.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben seit Jahrzehnten eine zunehmende Überlastung des Rentensystems, und seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, wie man diesem Problem von politischer Seite begegnen könnte. Trotz zahlreicher Initiativen und gesetzlicher Änderungen wurden keine nachhaltigen und wirksamen Korrekturen vorgenommen. Daran ändern auch die neuesten Reformanstrengungen nichts. Ebenso wie das Rentenpaket II gibt auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE keine Antwort auf die für die miserable Lage der Rentenversicherung ursächlichen Probleme, die demografische Entwicklung. (Unruhe bei den LINKEN) Noch vor 40 Jahren haben 3,5 Beitragszahler die Rente einer Person finanziert. Heute sind es nur noch zwei. Diese Tendenz wird sich nicht von allein verbessern. Hier müssen wir ansetzen, wenn wir wollen, dass die umlagefinanzierte Rentenversicherung ein sicheres System bleibt. Wir müssen unseren Bürgern, die sich für Kinder entscheiden, den Rücken stärken, ihnen finanzielle Hürden nehmen und auch für eine ideelle Stärkung von Familie eintreten. Unsere Vorschläge hierzu haben wir in der Plenarsitzung im Mai vorgestellt. Aber wo sind Ihre Vorschläge zur Stärkung und zur Unterstützung von Familien, frage ich Sie, werte LINKE? Eine bessere Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung, so wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, ist viel zu wenig und wird allein nichts ausrichten. Um der steigenden Zahl von Armutsrentnern etwas entgegenzusetzen, möchten Sie eine solidarische Mindestrente in Höhe von 1 200 Euro einführen. Ihr Antrag führt zwar nicht aus, welches Konzept hinter einer solchen Mindestrente steht, aber ein Blick in die Programmatik Ihrer Bundespartei hilft. Die steuerfinanzierte solidarische Mindestrente soll an alle Menschen im Rentenalter als Zuschlag gezahlt werden, die weniger als 1 200 Euro Nettoeinkommen haben. Für eine solche Gleichmacherei sind wir nicht zu haben, (Widerspruch bei den LINKEN) egal, ob gearbeitet oder nicht, egal, wie viel verdient, egal, wie viel in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Am Ende kommt das bedingungslose Grundeinkommen in der Rente heraus. Wir als AfD verfolgen ein anderes Ziel. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, das wissen wir!) Wir wollen den Menschen einen Anreiz geben zu arbeiten, statt die hart arbeitenden Menschen mit denjenigen gleichzusetzen, die im Leben weniger oder sogar nie gearbeitet haben. Deswegen sieht unsere Forderung zur Armutsbekämpfung bei Rentnern vor: 25 % der Rente darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Statt Gleichmacherei präferieren wir differenzierte Lösungen. Zusätzlich wollen Sie die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Auch da können wir nicht mitgehen, denn wir dürfen nicht vergessen, die gesetzliche Rentenversicherung – ausgestaltet als Pflichtversicherung – ist nur in einem gewissen Rahmen zu rechtfertigen. Wer viel verdient, sollte nicht sein gesamtes Einkommen verbeitragen müssen. Als Fazit bleibt, obwohl wir einigen Punkten zustimmen – so zum Beispiel der Anhebung des Rentenniveaus auf 53 %, Ihrer Forderung zum Renteneintrittsalter oder der Einbeziehung von Politikern und Beamten in die Rentenversicherung –, wendet sich Ihr Antrag im Grundsatz gegen das Leistungsprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit sind wir nicht einverstanden. Vielen Dank, und wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Herr Scholz. Bitte.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN spricht grundsätzliche Fragen an. Manche Ansätze gehen in eine annehmbare Richtung, manches sehen wir prinzipiell anders. Einig sind wir uns bei der Notwendigkeit, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, denn sie ist das Herzstück unserer sozialen Absicherung. Demografische Veränderungen stellen jedoch das System vor Herausforderungen. Eine immer älter werdende Bevölkerung steht einer sinkenden Zahl von Beitragszahler(inne)n gegenüber. Unser Ziel ist eine generationengerechte Rente, die sowohl aktuellen Rentner(inne)n als auch den Beitragszahler(inne)n eine verlässliche Altersversorgung bietet und die Belastungen fair verteilt. Unsere zentrale grüne Antwort darauf ist die Bürgerversicherung. Schritt für Schritt soll jede und jeder in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, solidarisch und bemessen am jeweiligen Einkommen. Auf Bundesebene soll noch in dieser Legislaturperiode für Selbstständige und Freiberufler eine Altersvorsorgepflicht eingeführt werden, aus unserer Sicht möglichst mit Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung. Viele Selbstständige sind bisher unzureichend sozial abgesichert. Das hat uns zuletzt die Coronapandemie vor Augen geführt. Auch die Zahlungen weiterer Gruppen, wie Beamte und Beamtinnen oder Abgeordnete, sollten in die Bürger(innen)versicherung einfließen. Zur Bekämpfung von Altersarmut wollen wir die Grundrente zu einer Garantierente weiterentwickeln. Die Garantierente bezieht niedrigschwellig wesentlich mehr Menschen ein und sorgt für eine auskömmliche Rente. Die Rente soll aber eben nicht nur vor Armut schützen, sondern auch den Lebensstandard sichern. Deshalb setzen wir uns für eine Stabilisierung des Rentenniveaus ein. Zudem wollen wir die undurchsichtigen Riester-Rentenangebote durch eine Zusatzvorsorge in Form eines öffentlich organisierten Bürgerfonds ersetzen. Dadurch können Menschen mit kleinen oder mittleren Ersparnissen eine risikoarme und vor allem preiswerte Anlageform angeboten bekommen und Bürger(innen) an dem Wohlstandsgewinn von größeren Konzernen beteiligt werden. Wichtig für uns ist: Arbeitnehmer(innen), insbesondere die junge Generation dürfen nicht immer mehr einzahlen und gleichzeitig immer weniger herausbekommen. DIE LINKE schlägt vor, das Rentenniveau sofort auf 53 % anzuheben und das Rentenalter auf 65 Jahre abzusenken. Das halte ich weder für generationengerecht noch finanzpolitisch richtig. Angesichts der demografischen Veränderungen würde die erwerbsfähige Generation durch die hohen Beiträge stark belastet. Die Vorschläge sind zum großen Teil gut gemeint, jedoch nicht vollständig durchdacht. Die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung und die ausgezahlten Leistungen müssen immer in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit auch die junge Generation weiter Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung hat. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Homann, SPD-Fraktion, bitte.

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Henning Homann SPD

Frau Präsidentin! Ich habe gelernt, dass man nicht ausgeschriebene Reden nicht zu Protokoll geben kann. Deshalb habe ich gleich noch so ein schönes Exemplar dabei und würde auch das gern zu Protokoll geben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Herr Homann, das ist schon Arbeitsverweigerung!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht?

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Mit der großen Bitte um Nachsicht bei der Kollegin Schaper und in Vertretung von Frau Köpping gebe ich auch diese Rede zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Staatsminister Thomas Schmidt gibt die Rede von Staatsministerin Petra Köpping zu Protokoll.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen zum Schlusswort. Liebe Kollegin Schaper, bitte sehr.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der AfD haben wir jetzt gelernt, wie unsozial sie eigentlich ist, was sie für Abschichtungen macht und was sie eigentlich für ein Rentenkonzept hat, nämlich gar keins. (Jörg Urban, AfD: Doch, leistungsbezogen!) Aber Hauptsache, Sie beschmieren Ihre Plakate damit, wie sozial Sie vermeintlich sind. Ich habe eine Frage, Frau Präsidentin: Kann ich eigentlich eine Auszeit nehmen, um das Protokoll einzusehen, um nachlesen zu können, was die wegweisenden Argumente der CDU, der SPD und des Ministeriums sind, um mich in meinem Schlusswort darauf beziehen zu können? (Beifall bei den LINKEN –

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Martin Modschiedler CDU

Nein!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort haben Sie jetzt gerade gehalten. Das wird schon schwierig. (Heiterkeit bei der CDU) Aber jede Fraktion hat jederzeit das Recht, eine Auszeit zu nehmen.

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Susanne Schaper Die Linke

Nein, ich habe noch über zwei Minuten Redezeit. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das sollte man aber vorher beantragen, oder?

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Susanne Schaper Die Linke

Ich habe die Frage gestellt, ob das grundsätzlich möglich ist. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es ist grundsätzlich möglich, eine Auszeit für die Fraktion zu beantragen. Sie sind aber schon mitten in Ihrer Rede zum Schlusswort.

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Susanne Schaper Die Linke

Dann könnte ich es hinterher machen, nicht? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nein. (Martin Modschiedler, CDU: Das Protokoll können Sie ihr geben!)

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Susanne Schaper Die Linke

Dann warten wir jetzt auf das Protokoll, und ich lese das später. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es sei denn, Sie müssten sich noch überlegen, wie Sie abstimmen.

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Susanne Schaper Die Linke

Genau, das ist auch eine Idee. (Heiterkeit und Zurufe von der CDU und den LINKEN) Ich will damit sagen: Wir planen dieses Plenum nicht, auch nicht die Uhrzeiten. Ich halte es für nicht ganz in Ordnung, dass Sie alles zu Protokoll geben und sich nicht mehr damit auseinandersetzen. Das ist keine Ernsthaftigkeit im Parlament. Sie hätten durchaus gleich von vornherein drei Tage planen können. Vielen Dank aber denjenigen, die sich die Mühe machen, hier noch zu reden. (Beifall bei den LINKEN –

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Jörg Urban AfD

Jawohl! – André Wendt, AfD: Das haben wir gern gemacht, Frau Schaper!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt abstimmen lassen. Wer der Drucksache 7/16420 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Es gibt Stimmen dafür, aber doch eine große Mehrheit an Ablehnung. Damit ist Erklärungen

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Daniela Kuge CDU

Ich freue mich, zu diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE Stellung zu nehmen und die Position der CDU-Fraktion zu den beantragten Punkten deutlich machen zu dürfen. Zunächst vorab: Die gesetzliche Rente steht vor immensen Herausforderungen: Auf der einen Seite steht ein zu kleiner Anteil an Beitragszahlern und auf der anderen Seite stehen immer mehr Rentenbezieher mit gestiegener Lebenserwartung. Die Situation verschärft sich ab 2025, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Zahl der Bezieher bis circa 2045 sehr hoch bleibt. Herausfordernd ist die Situation auch für den individuellen Rentner: Die durchschnittliche Rente der Neurentner sinkt im Vergleich zu den Bestandsrentnern. Bestandsrentner erhielten im letzten Jahr durchschnittlich 1 373 Euro Rente. Bei den Neurentnern war der Mittelwert rund 100 Euro geringer. Dieses Absinken liegt vor allem an unterbrochenen Erwerbsbiografien. Im Hinterkopf behalten müssen wir dabei, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Dazu gehören besonders die hohen Mieten in den Metropolregionen. Bevor ich zu den beantragten Details komme, möchte ich den vorliegenden Antrag der LINKEN grundsätzlich kommentieren: Er ist als Antwort auf diese staatliche Mammutaufgabe konzeptionell unausgereift. Hier werden massive strukturelle Eingriffe in das gesetzliche Rentensystem gefordert. Allerdings gibt es keinerlei Überlegungen zur praktischen Umsetzung. Die Begründung des Antrags fällt ebenfalls wesentlich zu kurz aus – insbesondere wenn man bedenkt, wie bedeutsam das Thema ist. Vollkommen ausgespart wird hier die Finanzierung. Diese ist neben der Vermeidung von Altersarmut das drängendste Problem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem sind die Forderungen an vielen Stellen zu ungenau oder nicht eindeutig genug. Es werden mehr Fragen gestellt als beantwortet. Der Antrag möchte zwar die Altersarmut senken, doch einzelne Punkte, die hierin gefordert werden, führen sogar zum Gegenteil. Die Vermutung liegt nahe, dass hier populäre Forderungen unter dem Thema Altersarmut zusammengefasst wurden. Es steht uns ja ein Wahlkampf bevor. Ein echter Lösungsansatz wird in diesem Antrag jedenfalls nicht aufgezeigt. Nun zu den beantragten Punkten: Ich gehe nicht auf jede einzelne Forderung ein, da für eine detaillierte Befassung die Redezeit nicht ausreicht. Kommentieren möchte ich aber die folgenden Abschnitte: dem Antrag nicht stattgegeben. Er ist nicht beschlossen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. zu Protokoll Der Antrag fordert unter Punkt 2 die Absenkung der Regelaltersgrenze. Das wäre aus mehreren Gründen kontraproduktiv: Diese Maßnahme senkt erstens die individuelle Zahl der Beitragsjahre und vermindert damit die Rente des Versicherten. Sie schmälert zweitens auch die Beitragszahlungen in die immer älter werdende Versichertengemeinschaft. Drittens verlängert sie außerdem die Rentenbezugszeiten. Es wird außerdem unter Punkt 3 eine Mindestrente gefordert: Eine solche ist aus psychosozialer Sicht vorteilhaft. Denn viele Senioren beantragen aus Scham oder aus Unwissenheit keine Grundsicherung beim Sozialamt. Man könnte also zunächst vermuten, dass es sich hier um eine sinnvolle Forderung handelt. Allerdings berücksichtigt eine Mindestrente nicht, dass die Kaufkraft der individuellen Rente regional unterschiedlich ist. Darüber hinaus reicht sie in Städten mit hohen Mieten nicht zwingend für einen angemessenen Lebensstandard aus. Diverse Rechenbeispiele zeigen zudem, dass viele Bezieher einer Grundsicherung ein Einkommen von mehr als 1 200 Euro haben, und das schließt schon die Kosten für Miete und Heizung ein. Für viele Rentner mit Grundsicherung bedeutet die Mindestrente also eine Verschlechterung. Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter ist die Mindestrente kein bedarfsorientiertes und damit gerechtes Mittel zur Senkung von Altersarmut. Darüber hinaus bleibt offen, ob die Mindestrente nur langjährigen Versicherten zusteht. Das ist in anderen Ländern mit Mindestrente der Fall. Weiter fordert der Antrag unter Punkt 4 einen erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Allerdings fehlt es an einer Konkretisierung, was genau mit einem „erleichterten Zugang“ gemeint ist. Es ist doch richtig, dass eine Erwerbsminderungsrente nur dann ausgezahlt werden kann, wenn der Nachweis über eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Und das setzt ein umfangreiches Prüfverfahren voraus. So kann sichergestellt werden, dass wirklich nur Anspruchsberechtigte die Leistung erhalten. Der Antrag fordert außerdem unter Punkt 5 eine Bürgerversicherung. Selbstständige und Freiberufler sind im Alter überproportional häufig in der Grundsicherung. Eine fehlende Pflicht führt wohl dazu, dass sie sich nicht versichern. Daher wäre hier eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung sogar sinnvoll. Komplexer ist aber die Situation bei den Beamten: Zunächst gäbe es zwar ein Einnahmeplus in der Versicherung. Doch langfristig würden die Ausgaben ebenfalls steigen. Hinzu kommt, dass Beamte – wie alle Gutverdiener – länger leben als Menschen mit Niedriglohn. Dementsprechend würden sie auch länger Renten beziehen. Daher würden die Ausgaben langfristig steigen. Es bleibt hier auch offen, ob nur neu eingestellte Beamte in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Denn werden auch alle aktiven und pensionierten Beamten einbezogen, steigen die Ausgaben massiv. Punkt 6 fordert die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Dann erhalten Gutverdiener eine höhere Altersrente. Denn sie zahlen ja höhere Beiträge. Daher würden die Einnahmen nur kurzfristig erhöht. Langfristig steigen auch die Ausgaben. Daher erfüllt diese Maßnahme ihren Zweck nicht. Punkt 7 des Antrags fordert einen Solidarausgleich zur Altersrente bei Niedriglohn. Diese Forderung ist redundant, da unter Punkt 3 bereits eine Mindestrente von 1 200 Euro gefordert wird. Es lässt sich zusammenfassend sagen, dass sehr viele Gründe gegen diesen Antrag sprechen. Der Antrag ist nicht nur unausgereift und wirkt zusammengewürfelt. Vielmehr führen beantragte Maßnahmen nicht einmal zum gewünschten Erfolg. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Antrag ab.

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Henning Homann SPD

Wir haben hier einen Antrag der Fraktion DIE LINKE vor uns, der auf den ersten Blick eine Vielzahl von Vorschlägen zur Reform und Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung enthält. Auf den zweiten Blick allerdings handelt es sich unterm Strich um die grundsätzliche Forderung, eine immens große, im Antrag leider nicht näher bezifferte Menge Geld in die Hand zu nehmen und damit das Rentensystem massiv auszuweiten. Hinzu kommt, dass wir in Sachsen für die Rentengesetzgebung schlichtweg gar nicht zuständig sind. Ich denke, es gibt einen durchaus treffenden Begriff für Anträge wie den vorliegenden. Wir haben es hier aus meiner Sicht mit einem klassischen Schaufensterantrag zu tun. Ich meine das gar nicht so negativ, wie es sich auf den ersten Blick anhört. Denn ich finde es gut, das Grundanliegen, dass Menschen im Alter eine auskömmliche Rente erhalten, ins Schaufenster zu stellen. Die SPD teilt dieses Anliegen, denn die gesetzliche Rente ist nach wie vor das Haupteinkommen vieler Bürgerinnen und Bürger im Ruhestand. Um im sprachlichen Bild zu bleiben: Im Unterschied zum Antrag der LINKEN ist es meiner Partei und mir wichtig, nur die Dinge ins Schaufenster zu stellen, die wir auch tatsächlich anbieten können. Für die SPD ist die Verlässlichkeit einer auskömmlichen Rente auch ein Ausweis des Respekts gegenüber der Lebens- und Arbeitsleistung der Menschen, die unser Land jetzt am Laufen halten: das Personal in Krankenhäusern, Pflegekräfte in Altersheimen, Beschäftigte im Handwerk und viele andere. Und weil uns als SPD die Verlässlichkeit und die Auskömmlichkeit der gesetzlichen Rente so wichtig ist, hat die SPD-geführte Bundesregierung mit dem Rentenpaket II den Generationenvertrag erneuert und wichtige Maßnahmen beschlossen: Die Rente nach 45 Beitragsjahren bleibt gleich. Das Rentenniveau wird bei 48 % stabilisiert und bleibt an die Lohnentwicklung gekoppelt. Mit dem neuen Generationenkapital, einem dauerhaften Kapitalstock aus Darlehen und Eigenmitteln des Bundes, werden Mittel am Kapitalmarkt angelegt und ab 2036 ausgeschüttet. Auch das trägt zur langfristigen Stabilität der Rente bei. Wichtig ist auch, dass der Beitrag von 18,6 %zunächst stabil bleibt. Zum Gesamtbild gehört auch, dass die Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Rentenerhöhung um 4,57 % bekommen. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 %. Besonders betonen möchte ich, dass damit erstmals die Renten einheitlich für Ost und West steigen. Damit ist endlich die Rentenmauer abgebaut. Für uns als SPD ist das nächste große politische Ziel, dass nun auch die Lohnmauer zwischen Ost und West Stück für Stück abgebaut wird. Denn eine auskömmliche Rente in Zukunft sichern wir nicht zuletzt durch ordentliche Löhne, und das am besten nach Tarif. Wichtige Schritte, um das Rentensystem zukunftsfest und die derzeit ausgezahlte Rente gerechter zu machen, sind also bereits gegangen worden. Sind damit für alle Zeiten die Diskussionen und Anpassungen abgeschlossen? Sicher nicht. Der vorliegende Antrag der LINKEN jedoch, der zudem – ich habe es schon angedeutet – nichts dazu sagt, was die vorgeschlagenen Maßnahmen kosten und wie die Finanzierung aussehen soll, geht weit über das hinaus, was demografisch und finanziell selbst in Zeiten guter Steuereinnahmen und optimistischer Steuerschätzungen realisierbar ist. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

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Thomas Schmidt

Die gesetzliche Rente ist das wichtigste Element im System der Alterssicherung in Deutschland. Besonders die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland sind auf eine gute und stabile gesetzliche Rentenversicherung angewiesen. Deshalb ist die im Bundeskabinett beschlossene Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % bis zum Jahr 2039 so wichtig und richtig. Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bedeutet das ganz konkret: Die gesetzlichen Renten werden künftig stärker steigen. Die gesetzliche Rente wird als wichtigste Säule der Altersvorsorge gestärkt. Und das Vertrauen in sie wird gewahrt. Mit der 2021 gestarteten Grundrente werden außerdem diejenigen vor Altersarmut geschützt, die viele Jahre für geringe Löhne gearbeitet haben. Weitere Verbesserungen wurden bei den Erwerbsminderungsrenten erreicht. Das wirkt für viele sächsischen Rentnerinnen und Rentner. Das alles sind wichtige Bausteine zur Sicherung und Stabilisierung einer auskömmlichen Versorgung durch die gesetzliche Rente. Gleichzeitig stellt uns der demografische Wandel vor enorme finanzielle Herausforderungen. Dazu gehört, die Rentenversicherung nachhaltig zu finanzieren – ohne die Beitragszahlenden über Gebühr zu belasten. Das ist insbesondere eine Frage der Generationengerechtigkeit. Ein Aspekt, den Sie mit Ihren Vorschläge hier aber außer Acht lassen; denn mit Ihrem Antrag fordern Sie nun den Leistungsumfang und die Leistungshöhe der gesetzlichen Rente sehr umfangreich auszuweiten. So soll das Rentenniveau sofort von derzeit 48 auf 53 % angehoben werden. Die Regelaltersgrenze für die Inanspruchnahme einer abschlagsfreien Rente soll dauerhaft auf das 65. Lebensjahr festgelegt werden. Eine solidarische Mindestrente in Höhe von 1 200 Euro soll eingeführt werden. Diese Ausweitungen sind an keine expliziten Leistungsvoraussetzungen geknüpft. Zur „Schaffung des erforderlichen finanziellen Spielraums“ sollen der Kreis der Versicherten auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet, die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft und die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Bund zugunsten der gesetzlichen Rente beendet werden. Das alleinige Erweitern des Kreises der Versicherten oder das Abschaffen der Beitragsbemessungsgrenze führt langfristig aber nicht zu Mehreinnahmen in der gesetzlichen Tagesordnungspunkt Haushalts- und Drucksache 7/12033, Unterrichtung durch das Drucksache 7/16559, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/16559 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch ist dem Antrag zugestimmt. Tagesordnungspunkt – Jahresbericht Drucksache 7/13774, Unterrichtung Drucksache 7/16587, des Haushalts- und – Jahresbericht Drucksache 7/15104, Unterrichtung Drucksache 7/16588, des Haushalts- und Das Präsidium hat für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, für jede Fraktion sowie für die Staatsre-Rentenversicherung. Denn die gesetzliche Rentenversicherung berechnet Leistungen äquivalent zu den Beiträgen. Andere Vorschläge zur Finanzierung, die der Höhe der zu erwartenden Mehrausgaben ausgeglichen gegenüberstehen, enthält der Antrag nicht. Das ist unseriös – gerade bei einem System, bei dem Stabilität und Vertrauen so wichtig sind. Es wird auch in Zukunft nötig sein, dass die Bundesregierung intensive Anstrengungen unternimmt, die gesetzliche Rente und insbesondere deren Finanzierung nachhaltig zu gestalten. Die Staatsregierung wird sich auch weiterhin in diesem Prozess einbringen, sodass die Interessen der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner aber auch der Beitragszahlenden in Sachsen angemessen und ausreichend berücksichtigt werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Vermögensrechnung 2021 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Ich muss noch einen Satz verlesen: Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Der Staatsregierung wurde gemäß § 114 Abs. 2 Sächsische Haushaltsordnung Entlastung erteilt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf 2023 – Band I durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 2023 – Band II durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses gierung eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, danach AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich frage vor der Aussprache den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Dietrich, ob er noch das Wort nehmen möchte. – Nein, das sieht nicht so aus. Dann bitte ich jetzt Herrn Michel, das Wort zu ergreifen. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sich ein bisschen unbeliebt zu machen gehört zur Jobbeschreibung beim Rechnungshof. Sehen Sie es mir deshalb nach, wenn ich meine Rede nicht zu Protokoll gebe, sondern die Gelegenheit, Ihnen den Jahresbericht 2023 vorstellen zu dürfen, mit einem Dank verbinden möchte. Vielen Dank an die Damen und Herren des Hauses für die Bereitstellung der Finanzmittel für den Bau des neuen Rechnungshofs in Döbeln. Wir haben jetzt ideale Arbeitsbedingungen. (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) Vielen Dank auch für die gute, konstruktive Zusammenarbeit und die kritische Auseinandersetzung mit unseren Berichten hier im Hohen Hause sowie insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss. Mir ist bewusst, dass unsere Prüfungen häufig nicht auf Gegenliebe bei den geprüften Stellen stoßen und dass Sie zuweilen ein gewisser Unmut von Betroffenen erreicht. Unser Antrieb ist aber stets, Ihnen als Parlament unabhängige und fachlich fundierte Erkenntnisse an die Hand zu geben, die Sie in Ihren Entscheidungen unterstützen sollen, so auch mit dem Jahresbericht 2023. Vor fast genau elf Jahren wurde hier in diesem Hohen Hause die Aufnahme des Neuverschuldungsverbots in die Sächsische Verfassung beschlossen. Ein Neuverschuldungsverbot zwingt dazu, innerhalb der verfügbaren finanziellen Mittel zu bleiben und Ausgaben sorgfältig zu planen. Dadurch wird eine disziplinierte und verantwortungsvolle Haushaltsführung gefördert. Wenn keine neuen Schulden aufgenommen werden können, sind Prioritäten zu setzen und die verfügbaren Mittel effizient auszugeben. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt in diesem Zusammenhang die klare Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse im Grundgesetz. Die Urteilsbegründungen setzen Leitplanken, an denen sich nicht nur der Bund, sondern auch die Länder bei der finanziellen Bewältigung künftiger Krisen zu orientieren haben. Durch das Urteil sehen wir uns in unseren Ausführungen im Jahresbericht bestätigt. Notlagenkredite dürfen nur für die Bekämpfung einer Krise genutzt werden. Sie müssen zweckgebunden und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Auch hierzu verweise ich auf unsere Ausführungen im Jahresbericht. Die beiden vorliegenden Bände des Berichts befassen sich mit der Haushaltsrechnung für das Jahr 2021. Obwohl wir letztendlich grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs bestätigen, gibt es eine Reihe von Feststellungen, auf die der Sächsische Rechnungshof aufmerksam machen möchte. Die Personalausgaben erreichten mit über 5 Milliarden Euro allein im Kernhaushalt einen Anteil von 23,9 % an den Gesamtausgaben und damit einen neuen Höchststand. Betrachtet man die Hauptgruppen 4 und 6 gemeinsam, dann liegen wir bei rund 40 %. Dagegen erreichten die bereinigten Investitionsausgaben mit 14,1 % einen Tiefststand seit 2010. Erschwerend kommt für das Jahr 2021 noch die Entwicklung der Finanzschulden des Freistaates hinzu. Wegen der Schuldenaufnahme im Corona-Bewältigungsfonds Sachsen wuchsen die Kreditverbindlichkeiten auf fast 6 Milliarden Euro an. Warum beunruhigt uns das? Damit steigt das Zinsrisiko als zusätzliche Belastung künftiger Haushalte. Mit unserem Beitrag 3, in dem Sie das alles noch einmal ausführlicher nachlesen können, wollen wir Sie als politische Entscheidungsträger für drohende Szenarien sensibilisieren. Das sind die Brücken ins Morgen, welche aus den aktuellen Daten des heute zu behandelnden Berichts gebaut werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beobachten darüber hinaus seit Jahren eine zunehmende Haushaltskreativität und im Gegenzug Fälle einer abnehmenden Haushaltsklarheit und -wahrheit. Ein Beispiel dafür: Für das Haushaltsjahr 2021 wurden globale Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 212 Millionen Euro, die im Einzelplan 15 als „Verstärkungsmittel“ bezeichnet sind, und globale Minderausgaben von insgesamt 355 Millionen Euro veranschlagt. Die globalen Ansätze sind inzwischen zu einem festen Bestandteil in der Haushaltsplanung geworden. Mit ihrer Veranschlagung als Ersatz für die zum Haushaltsausgleich notwendigen titelgenauen Kürzungen verlagert das Parlament seine verfassungsrechtlich garantierte Entscheidungshoheit auf die Exekutive. Neben diesen strategischen Fragen sehen wir uns natürlich auch Fälle konkreten Verwaltungshandelns an. An dieser Stelle möchte ich in Richtung der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen und kommunalen Verwaltung sagen: Sie machen ganz überwiegend einen guten Job. Dafür können wir als Gesellschaft auch dankbar, darauf können wir stolz sein. Die Fälle in unseren Jahresberichten ragen jedoch etwas aus dem geprüften Bereich heraus; deshalb finden sie hier Erwähnung. Beispielsweise haben wir uns den Ablauf des Versuchs der Rückführung des Bruststerns des Ordens vom Weißen Adler angesehen. In der Gesamtbetrachtung aller Prüffeststellungen bei den SKD kommt der Sächsische Rechnungshof zu dem Schluss, dass es in den Staatlichen Kunstsammlungen an Verständnis fehlt, Teil der Staatsverwaltung zu sein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Ein weiteres Beispiel ist der Bereich IT. Gerade in diesem Bereich besteht in der Staatsverwaltung erheblicher Nachholbedarf. Unsere Prüfungen der IT-Verfahren zur Arbeitszeiterfassung in Band I und das IT-Controlling der Staatsverwaltung zeigen: Hier liegen noch Reserven. Es freut uns auch, dass diese Problematik vom Parlament erkannt wurde und dass es für beide Beiträge im HFA eine Beschlussempfehlung „Beitritt“ gab. Abschließend möchte ich noch auf Beitrag 31 hinweisen. Die öffentliche Finanzkontrolle ist ein wesentlicher Anker im demokratischen Prozess der Gewaltenteilung. In Sachsen hat der Gesetzgeber dem Rechnungshof und seinen staatlichen Rechnungsprüfungsämtern die Kontrolle der Kommunen übertragen. Gegenüber der Stadt Meerane musste der Rechnungshof sein verankertes Prüfrecht erst gerichtlich durchsetzen, nachdem uns Unterlagen nicht zur Prüfung bereitgestellt wurden. Das zeigt uns aber auch immer wieder, dass die Prüfrechte stets neu verteidigt werden müssen. Manchmal kommt ein Angriff auf die Unabhängigkeit eines Rechnungshofs etwas subtil daher, unscheinbar. Beispielsweise gibt es Bestrebungen, Förderprogramme aufzulegen, welche ohne Verwendungsnachweise auskommen sollen. (Sabine Friedel, SPD: Ja! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja! Das berührt nicht Ihre Unabhängigkeit!) Was auf den ersten Blick wie Entbürokratisierung aussieht, verhindert aber eine wirksame Kontrolle und damit das Aufdecken aller Arten von nicht statthafter Verwendung von Fördermitteln. Die Unabhängigkeit ist dann berührt, wenn in § 44 SäHO aus Einvernehmen „Benehmen“ gemacht wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein! Das ist gesetzgeberische Ausgestaltung! –

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Sabine Friedel SPD

Respekt vor dem Parlament! – Weitere Zurufe) Darüber können wir schon noch einmal diskutieren. Ich möchte trotzdem klarstellen: Der Rechnungshof braucht zur Prüfung klare, eindeutige Regelungen. Aber das ist nicht damit verbunden, dass es zusätzliche Bürokratie geben muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs habe ich erwähnt, dass ich mich ganz herzlich für die Auseinandersetzung mit den Berichten bedanken möchte. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei Herrn Abg. Mikwauschk, dem stellvertretenden HFA-Vorsitzenden, für seine Prüfung der Haushaltsrechnung – das ist heute Tagesordnungspunkt 28 – sowie seine langjährige Unterstützung des Rechnungshofs. Genauso möchte ich mich an dieser Stelle nochmals bei den Mitgliedern des Haushaltsund Finanzausschusses für die Beratungen und das konstruktive Miteinander bedanken. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs eröffnete die Rederunde. Wir fahren jetzt fort mit der CDU-Fraktion, und ich übergebe an Herrn Kollegen Löffler. Bitte schön.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Sächsische Rechnungshof berichtet nach Artikel 100 der Sächsischen Verfassung dem Landtag über die Prüfung der Rechnungsführung, der Haushalts-und Wirtschaftsführung des Landes. Die jährlichen Berichte haben somit Verfassungsrang. Der Jahresbericht des Rechnungshofs ist neben der Haushaltsrechnung als solcher Grundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag entsprechend Artikel 114 der Sächsischen Haushaltsordnung. Wenn wir uns alljährlich damit befassen, dann ist das also nicht bloße Routine, sondern ein elementarer Bestandteil der demokratischen Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Das heißt aber nicht, dass sich die Mehrheit des Landtages jede Feststellung des Rechnungshofs im vollen Umfang zu eigen macht. Aber wir als CDU-Fraktion setzen uns gemeinsam mit den Ressorts mit jedem einzelnen Beitrag aus dem Jahresbericht auseinander. Die Kritik des Hofes an der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung führt dort in jedem einzelnen Fall bei uns zum Nachdenken Der Rechnungshof ist in seiner Prüfung unabhängig – nicht nur kraft Verfassung, sondern auch meiner Überzeugung nach in der Praxis. Das möchte ich für die CDU an dieser Stelle noch einmal hervorheben, um ihn auch ganz klar in Schutz zu nehmen gegen manchmal zumindest unterschwellig vorgebrachte Vorwürfe, dass er in seinen Prüfungen politisch agiere. Nein, ich halte den Rechnungshof hochgradig für farbenblind – Herr Präsident, ich bitte, diesen Vergleich zu entschuldigen. Vielmehr muss sich die Politik immer wieder hinterfragen lassen, inwieweit sie unabhängig von Einzelinteressen ist und Steuermittel zum Nutzen der Allgemeinheit verwendet. Daran werden wir alle – letztendlich auch von der Bevölkerung – gemessen. Daher danke ich auch in diesem Jahr dem Rechnungshof, Herrn Präsidenten Michel, den Direktorinnen und Direktoren sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Prüf- und Beratungstätigkeit sowie ihre Berichterstattung an den Sächsischen Landtag. Ich danke aber auch der Staatsregierung und allen Fraktionen, insbesondere des Haushalts- und Finanzausschusses, für die konstruktive Beteiligung an den Beratungsverfahren. So ist es uns auch diesmal gelungen, die Befassung im Landtag zum Bericht 2023 noch vor der Sommerpause hier in der Legislaturperiode zu Ende zu führen. Die zwei Bände des Jahresberichtes 2023 betrachten die Haushalts- und Wirtschaftsführung in 39 einzelnen Beiträgen. Kern der Berichterstattung sind dabei die Beiträge 1 und 20. In diesen beiden Beiträgen berichtet der Rechnungshof über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2021. Im Ergebnis bestätigt der Hof hier grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs als Grundlage für die entsprechende Entlastung der Staatsregierung. Der Rechnungshof bewertet allerdings vor allem in seinen Beiträgen 2, 3 und 22 kritisch die Entwicklung der Haushaltssituation, der Staatsschulden und der Stellenentwicklung im Freistaat. Er warnt vor einem weiteren Anstieg der Ausgaben und der Personalausstattung sowie einer Lockerung des Neuverschuldungsverbotes. Vor dem Hintergrund der impliziten Verschuldung und den dadurch entstehenden Pensionsverpflichtungen misst er dem verfassungsrechtlich verankerten Generationsfonds eine besondere Bedeutung zu. Auch im jüngst veröffentlichten ersten Band des Jahresberichts 2024 fordert der Rechnungshof, dass aufgrund der ungewissen weiteren wirtschaftlichen Aussichten der Freistaat Sachsen angehalten sein muss, alle Ausgabenbereiche im Rahmen der Planung und im Haushaltsvollzug weiterhin kritisch zu hinterfragen. Dass der Hof dabei den Finger in die Wunde legt, sehen wir nicht zuletzt an der Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahme, welche der Finanzminister heute erlassen hat. All diese Mahnungen sollten die Staatsregierung, aber auch uns im Parlament genug Anlass geben, zusätzliche Ausgaben und Stellenwünsche im kommenden Doppelhaushalt zurückzustellen. Auch die kommunale Ebene bitte ich im Sinne des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, Zurückhaltung bei der Ausstattung mit Mitteln aus dem Finanzausgleich zu üben. Die allen bekannte Mai-Steuerschätzung führt uns die bestehenden Risiken für einen nachhaltigen Haushalt zusätzlich vor Augen. Angesichts beschränkter finanzieller Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren muss es darum gehen, Prioritäten zu setzen. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann im nächsten Doppelhaushalt umgesetzt werden. Im Übrigen habe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Herbst-Steuerschätzung, die uns im nächsten Sächsischen Landtag begegnen wird, eine signifikante Entspannung der Einnahmensituation mit sich bringen wird. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Uhrzeit würde ich den restlichen Teil meiner Rede zu Protokoll geben. Ich danke trotzdem nochmals dem Rechnungshofpräsidenten für die Prüfung. (Beifall bei der CDU)

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André Wendt AfD

Kollege Löffler sprach für die CDUFraktion. Jetzt erhält für die AfD-Fraktion Herr Kollege Mayer das Wort.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Jahresbericht 2023 das Sächsischen Rechnungshofs gibt uns in 27 Beiträgen umfangreiche Einblicke in die fehlerhafte Arbeit dieser Regierungskoalition. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich beim Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, und seinen Mitarbeitern. Einige der genannten Mängel der Regierungsarbeit sind für uns besonders schwerwiegend. Nach der Prüfung von ITund E-Government kommt der Rechnungshof zu dem Urteil, dass eine strategische Steuerung seit 2019 in diesem, für die Zukunft unseres Landes so wichtigen Bereich überhaupt nicht stattfindet. Herr Popp, der zuständige Staatssekretär für digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, versicherte uns letztes Jahr, die Staatsregierung würde eine digitalisierte und modernere Staatsverwaltung anstreben. Schön wäre es, wenn die Verwaltung dieses Ziel auch noch mit einer einheitlichen Strategie verbinden würde. Stattdessen rudern jedes Ministerium und jeder Fachbereich – mehr oder weniger schnell – nach eigenem Gutdünken in die vielleicht oder vermeintlich richtige Richtung. Ob sie dann auch alle ihr Ziel erreichen, überlässt die Regierung aber mehr oder weniger dem Zufall. Erinnert sei nur an die unsägliche Unfähigkeit des grünen Landwirtschaftsministers, den sächsischen Bauern die ihnen zustehenden EU-Beihilfen pünktlich auszuzahlen. Die Bauernproteste im Winter zeigten deutlich, was die arbeitenden Menschen hier in Sachsen von Ihren unglaublichen Bürokratieauflagen halten. Gravierende Verstöße gegen das Haushaltsrecht stellt der Rechnungshof auch in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden fest. Er kritisiert, dass die Generaldirektorin der Dresdner Kunstsammlungen mit einer eingeworbenen Spende von Privatpersonen in Höhe von 40 000 Euro eine Dienstreise nach Antwerpen machte. Dort übergab sie das Geld einem angeblichen Diamantenhändler. Dieser hatte behauptet, den 2019 beim Einbruch im Grünen Gewölbe gestohlenen Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens wiederbeschaffen zu können. Die Transaktion scheiterte jedoch, weil der angebliche Diamantenhändler nicht mit dem Bruststern zurückkehrte. Nun ist das Geld weg, einfach so verschwunden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das Geld hat jemand anders!) Untreue der Frau Ackermann? Ach, wo denken Sie denn hin! Der Sachsensumpf ist aktiv und vertuscht persönliche Verfehlungen. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Generaldirektorin der Kunstsammlungen lediglich Botin des Spenders gewesen sei. Daher seien die 40 000 Euro keine staatlichen Mittel gewesen, weil sie nicht in staatliches Eigentum übergegangen seien. Wir halten es für abwegig, dass sich eine leitende Vertreterin einer staatlichen Behörde in ihrer Dienstzeit dem Willen einer Privatperson unterwirft und nur als Botin ohne eigenen Entscheidungsspielraum gehandelt haben soll. Vielmehr handelte es sich um ein Dienstgeschäft, denn nur dann kann nach § 2 des Sächsischen Reisekostengesetzes eine Dienstreise überhaupt durchgeführt werden. Konsequenterweise erwarb Frau Ackermann nach dem Erhalt des Geldes die Entscheidungsgewalt darüber. Sie konnte damit eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob es angesichts der Umstände in Antwerpen besser wäre oder war, das Geld zu übergeben oder eben auch nicht. Selbst wenn die 40 000 Euro zum Zeitpunkt der Übergabe keine staatlichen Mittel gewesen wären, bliebe immer noch die Frage: Warum darf Frau Ackermann auf Staatskosten nach Antwerpen fliegen und mit einem gescheiterten Wiederbeschaffungsversuch 40 000 Euro an Kriminelle verschleudern? Es kommt noch besser. Quasi als Belohnung für diese Untat wurde der Vertrag mit Frau Ackermann um sieben Jahre verlängert, trotz oder wegen dieser skandalösen jahrelangen Hinnahme von Sicherheitsmängeln. Ein Handeln nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ darf es beim Staat nicht geben. Sonst besteht die Gefahr, dass sich sogenannte Aktivisten daran ein Beispiel nehmen und jeden angeblich guten Zweck mit gesetzwidrigen Mitteln verfolgen, wie das die sogenannten Klimakleber vorgemacht haben. Zum wiederholten Mal bemängelt der Rechnungshof auch die ständig steigende Stellenzahl im Staatsdienst trotz schrumpfender Bevölkerungszahl in Sachsen. Seit 2019 sehen wir einen maßlosen Anstieg der Stellenzahl, und zwar um mehr als 7 000 Stellen. Der Anteil der Personalkosten überschreitet inzwischen – der Präsident hat es schon angesprochen – 40 % an den jährlichen Gesamtausgaben des Freistaates. Im Kernhaushalt liegt Sachsen bereits erheblich über der Personalausstattung der westdeutschen Flächenländer. Der Griff in die Taschen der Steuerzahler wird immer tiefer, immer unverschämter. Welche Konsequenzen zieht die Regierung daraus für die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts? Natürlich keine. „Einfach so weiterwursteln“ ist die Devise. Auch diesmal liegen die Wünsche der Ministerien erheblich über den geschätzten Einnahmen. Zusätzliche 6 000 Stellen auf der Wunschliste lassen erkennen, dass die Fachminister die Warnungen des Rechnungshofs vollkommen ignorieren. Die Aussage des Ministerpräsidenten, dass es keine 6 000 zusätzlichen Stellen geben werde, erscheint nach den Erfahrungen mit ihm seit 2017 nicht wirklich glaubwürdig. Die CDU-Fraktion erzählt jetzt, sie habe die Zeichen der Zeit erkannt und wolle Stellen abbauen. Klar, schließlich haben wir gerade Wahlkampf. Den Warnungen des Rechnungshofs vor diesem unglaublichen Stellenanstieg sind Sie, liebe CDU-Fraktion, im Ausschuss jedoch nicht gefolgt. Weiter beschäftigt sich der Rechnungshof auch mit der Frage, ob die zusätzliche Einstellung von Schulverwaltungsassistenten dazu führte, dass die Lehrer mehr Zeit für den Unterricht vor der Klasse haben. Für den Rechnungshof war dies schlicht nicht erkennbar. Der Rechnungshof fordert daher vom Kultusministerium ohne weiteren Versuch eine Fachkonzeption, um eine bessere Unterrichtsversorgung zu erreichen. Es bleibt weiterhin vorrangige Aufgabe der Regierung, den Stundenausfall an sächsischen Schulen endlich einzudämmen. Ob ein CDU-geführtes Ministerium diese Aufgabe jemals erfüllen kann? Die bisherige Erfahrung der Sachsen sagt dazu Nein. Im Ergebnis des Jahresberichts können wir feststellen: Erstens. In Sachsen mangelt es an einer zentralen Steuerung des Digitalisierungsprozesses in der Verwaltung. Zweitens. Die Verwaltung selbst hält sich in zahlreichen Fällen nicht an die Vorschriften. Zielvorgaben und Erfolgskontrollen in den Förderverfahren des Landes sind mangelhaft, ebenso der sorgsame Umgang mit dem Geld, siehe Frau Ackermann. Drittens. Die Ausgaben für immer mehr Personal platzen aus allen Nähten und drohen, dringend nötige Investitionen zu verdrängen. Das Verhältnis hat Ihnen der Präsident auch gerade gesagt, wo wir inzwischen sind. Die Investitionen werden immer weniger, und immer mehr von unserer Infrastruktur kann nicht erhalten bleiben. Viertens. Der Einsatz von mehr Schulassistenten führte nicht zu mehr Lehrerstunden vor den Klassen. Vielleicht gibt es dafür immer nur mehr politische Beeinflussung in den Schulen. Fazit: Die Regierung Kretschmer bekommt die Probleme nicht in den Griff. 34 Jahre regiert die CDU nun unser Sachsen. Wenn es für sie am kommenden Mittwoch auch Zeugnisse geben würde, wäre das hier eine glatte Sechs. Es ist hohe Zeit für einen Wechsel. Nur eine AfD-Regierung wird in der Lage sein, unser Land vom Kopf wieder auf gesunde Füße zu stellen. (Protest bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Mayer sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich beim Rechnungshof für seine Arbeit, seine Berichte und seine Analysen bedanken. Gerade für uns als Opposition sind diese oft ein unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der Regierung. Mir ist es wichtig, diese Einordnung voranzustellen, um Missverständnissen vorzubeugen. Denn es ist auch nicht verwunderlich, dass wir bei allem Dank trotzdem nicht in jedem Punkt Ihren Standpunkt teilen. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich im Namen meiner Fraktion jedoch für Ihre Prüfberichte hinsichtlich des Energiemanagements im öffentlichen Bereich, der Situation der kommunalen Haushalte sowie Ihren Beitrag zur Raumordnung im Freistaat Sachsen. Sie legen hier die Planlosigkeit der Koalition offen und legen den Finger in die Wunde. Mit Ihren Prüfungen belegen Sie die aus der Zeit gefallene Raumordnung und den widerrechtlichen Flächenfraß. Sie zeigen Einsparpotenziale zur Entlastung der öffentlichen Haushalte auf und haben insbesondere mit Ihrem Bericht zum Energiemanagement eine sehr konkrete Handlungsempfehlung ausgesprochen. Dadurch können nicht nur Kosten gespart werden, sondern man kann in einer Situation, in der die öffentliche Hand immer digitaler arbeitet und dadurch einen höheren Energiebedarf haben wird, insgesamt unabhängiger von volatilen Märkten werden. Einen besonderen Fokus möchte ich aber auf den seit Jahren alarmierenden Bericht zur Haushaltssituation der Kommunen lenken. Die Staatsregierung macht hier seitdem nichts. Seit Jahren werden den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, während gleichzeitig ihre Haushalte zusammensacken. In der Folge werden immer mehr freiwillige Aufgaben gekürzt, eingestampft und wegrationalisiert. Dafür ist es gut, dass der Rechnungshof hier explizit die Diskrepanzen im Finanzausgleichsgesetz anspricht. An dieser Stelle kommt aber schon unser erster Widerspruch. Denn im Gegensatz zum Rechnungshof sehen wir nicht, dass eine blutabschnürende Haushaltskonsolidierung das Mittel der Wahl sein kann. Vielmehr muss das gesamte FAG vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Dass die Kreise aufgrund der Zunahme von Sozialleistungen so viel schlechter dastehen, hat politische Ursachen, und aus unserer Sicht muss dem politisch begegnet werden und nicht vorrangig durch eiserne Haushaltsdisziplin. (Beifall bei den LINKEN) Das Ergebnis dieses Kennzahlenfetischs macht insbesondere ländliche Räume immer unattraktiver, die Bevölkerungszahl schrumpft und übrig bleibt in weiten Teilen ein Hass und eine Ablehnung gegenüber dem Staat. Die Menschen wählen dann Parteien, die Hass schüren und davon leben wie die Made im Speck, ohne dass irgendetwas dadurch besser oder auch nur ein Problem gelöst wird. Durch diesen irrationalen BWL-Masochismus untergraben sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit ganz unmittelbar unsere Demokratie. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Dennoch, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident, legen Sie in vielen Punkten berechtigt den Finger in die Wunde. So zum Beispiel in den Berichten zu den Verträgen von Geschäftsführungen und Vorständen kommunaler Unternehmen sowie zur Informationssicherheit. Sie sprechen im ersten Fall eine mehr als bedenkliche Unart an, dass die Chefs von Unternehmen, die eigentlich in erster Linie der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen sollen, obszöne Managergehälter kassieren, die den Sold mancher Bürgermeister(innen) deutlich übersteigen, während die Kostensteigerungen beim Wohnen und in der Energieversorgung für die meisten Menschen in Sachsen zu einer existenziellen Bedrohung werden. Im Bereich der Informationssicherheit haben Sie die mitunter grob fahrlässige Flickschusterei aufgedeckt, mit der die kommunalen Verwaltungen in Sachsen den gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger begegnen. Wir sehen an dieser Stelle aber einen unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Prüfbericht über das Personal in den Kommunen; denn die Digitalisierung ohne Sachverstand befördert riskante Lösungen und anfällige Infrastrukturen. Wenn dann auch noch an Personal inklusive der Schulungsmaßnahmen gespart wird, bauen wir die digitale Transformation auf Sand. Sie haben doch sicher auch vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld gehört, der für sieben Monate den Katastrophenfall ausrufen musste. Er liegt zwar nicht in Sachsen, aber die Daten der Bürgerinnen sind damals ins Darknet geflossen. Der damals entstandene Schaden wurde auf 2,5 Millionen Euro beziffert. Das ist jedoch nur der reine Sachschaden. Die zusätzlichen Arbeitszeiten, die die Bediensteten über ein ganzes Jahr aufwenden mussten, um wieder arbeitsfähig zu werden, sind dabei überhaupt noch nicht eingerechnet, der Imageschaden für die Kommunen auch nicht. Wie wollen Sie den Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in digitale Services des Staates beziffern? Glauben Sie von der Staatsregierung allen Ernstes, dass so etwas bei uns ausgeschlossen ist? Das Land hat hier die Pflicht, bestehende Unterstützungsangebote auszubauen und den Kommunen die notwendigen finanziellen wie personellen Mittel für eine gute und sichere Digitalisierung zur Verfügung zu stellen. Sie können nicht schon wieder diese Verantwortung auf – am besten noch ehrenamtliche – Bürgermeister abwälzen. Hier geht es um eine Infrastruktur für Jahrzehnte. (Beifall bei den LINKEN) Ich hatte bereits angedeutet, dass wir, was Ihre Berichte zum Personal angeht, mit Ihnen komplett über Kreuz liegen; das hat ja bereits Tradition. Einerseits wird zu viel Personal beklagt, andererseits stellt man fest, dass prekäre Lösungen in der IT-Sicherheit gewählt werden. Mir scheint, dass innerhalb des Rechnungshofs im Personalhaushalt alles in einen Topf geworfen und zu einer grauen Pampe verrührt wird. (Beifall der Abg. Sabine Friedel und Dirk Panter, SPD) Sowohl der übertriebene Aufwuchs bei den B-Besoldungen in den Ressorts als auch die Mitarbeiter(innen) der öffentlichen Daseinsvorsorge, Lehrer(innen), Pflegepersonal in öffentlichen Einrichtungen, Mitarbeiter(innen) der Kernverwaltung, Sozialarbeiter(innen), Polizist(inn)en – alles irgendwie nur ein Kostenfaktor. Aber wie sollen diese Personalgewinnungskampagnen – „MACH WAS WICHTIGES“, „Job mit J“, „Verdächtig gute Jobs“ usw. – wirken, wenn gleichzeitig gesagt wird, es gibt sowieso schon viel zu viele von euch? Diese Kritik ist auch nicht neu; das sprechen wir seit Jahren an. Wir würden auch lieber etwas anderes erzählen, aber die Bediensteten im Freistaat sind eben mehr als beliebig verschiebbare Kennzahlen in einer Excelliste. (Beifall bei den LINKEN und den Abg. Sabine Friedel und Dirk Panter, SPD) Sie sind diejenigen, die durch ihre gute Arbeit erst die Organisation unseres Staates ermöglichen. Diese Zusammenhänge zu erkennen und differenzierter auf die Themen zu schauen, das würde ich mir für Ihre zukünftige Arbeit in Döbeln wünschen. Dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Dirk Panter, SPD, geht zum Rednerpult.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollege Liebscher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. (Dirk Panter, SPD, kehrt um. –

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Dirk Panter SPD

Es ist schon spät! – Heiterkeit)

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist spät. Trotzdem möchte ich kurz auf die Ausführungen von Herrn Löffler eingehen. – Herr Löffler, huhu! (Vereinzelt Heiterkeit) Auch ich halte den Rechnungshofbericht für extrem wichtig; aber ob man ihn unbedingt in den Verfassungsrang erheben muss, weiß ich auch nicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD –

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Jan Löffler CDU

Schöne Brücke!) Stellen Sie sich vor, wir müssten das jedes Mal mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. (Heiterkeit im Saal –

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Sabine Friedel SPD

Und vielleicht noch ändern!) Im Namen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion danke ich allen Mitarbeitern vom Sächsischen Rechnungshof und Ihnen, Herr Michel, sowie den Rechnungsprüfungsämtern für die unabhängige und gewissenhafte Arbeit. Vielen Dank dafür! Auch dieser Jahresbericht zeigt, wie wichtig es ist, dass Sie regelmäßig schauen, wie die Verwaltungen in diesem Land arbeiten. Diese Rückkopplung hat nochmals an Bedeutung gewonnen, weil die Rahmenbedingungen vor Ort in den vergangenen fünf Jahren noch einmal schwieriger und komplexer geworden sind. Der Rechnungshof hat den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung der Staatsregierung für das Jahr 2021 geprüft. Grundsätzlich konnte ein ordnungsgemäßer Haushaltsvollzug bestätigt werden. Alle Prüfziffern und Ergebnisse haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Rechnungshof und den geprüften Ressorts umfassend diskutiert. Die Beschlussempfehlungen liegen Ihnen vor. Ich möchte mich nochmals bedanken und im Hinblick auf die Zeit den Rest meiner Rede zu Protokoll geben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und der SPD – Beifall der Staatsministerin Barbara Klepsch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Kollege Panter für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal im Namen der SPD-Fraktion einen ganz herzlichen Dank an den Rechnungshofpräsidenten Jens Michel, an das Große Kollegium und auch an die Expertinnen und Experten, die im Jahresbericht 2023 wieder mit viel Fleiß und viel Sachkunde profunde Ergebnisse in zwei Bänden zusammengetragen haben. Insgesamt sind es 372 Seiten, 39 Prüfziffern. Das ist eine beachtliche Leistung. Im Grußwort des Rechnungshofpräsidenten im Jahresbericht wird noch einmal von einer positiven Fehlerkultur gesprochen. Aus Fehlern lernen ist eine immens wichtige und mächtig wirksame Strategie, um sich für die Zukunft besser aufzustellen. Dabei geht es nicht nur darum, Schuldige zu finden und mit ihren Fehlern zu konfrontieren, sondern es geht darum – wie Jens Michel im Vorwort schreibt –, dass Fehler nicht unter den Teppich gekehrt, sondern aktiv angegangen und gelöst werden. Ich teile und unterstütze diesen Ansatz sehr. Das schafft auch Transparenz des staatlichen Handelns für Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Aber zum Inhalt: Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv mit den Prüfberichten des Hofes und den Stellungnahmen der Ressorts auseinandergesetzt. An vielen Stellen zeigt sich, dass der Rechnungshof seine Rolle als unabhängige oberste Staatsbehörde auszufüllen versteht. Eine neutrale, allein dem Gesetz verpflichtete und dem Interesse des Gemeinwohls folgende Finanzkontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur und ein Gewinn in der Sache. Das zeigt sich auch daran, dass die Ressorts zum Teil noch während des Prüfprozesses begonnen haben, Dinge anders zu machen, ihre Prozesse anzupassen – und häufig auch effizientere Wege gefunden haben. Begrüßenswert ist es auch, dass der Hof sich ressortübergreifender Themen annimmt, die relevant dafür sind, wie gut es der Staatsverwaltung gelingt, sich für die Zukunft aufzustellen. Dabei denke ich vor allem an Themen wie die strategische Gewinnung und Entwicklung von Personal oder an IT-Verfahren, und damit verbunden, an die IT-Sicherheit, die künftig eine noch größere Rolle spielen wird. Nun war aber die Votierung für uns trotzdem nicht immer einfach, zum Beispiel wenn mehrere Sachverhalte in einer Prüfziffer gebündelt wurden – das ist bereits angesprochen worden – oder wenn einzelne Prüftitel sehr wertend formuliert waren. Deshalb finde ich es weiterhin schwierig – das habe ich schon mehrfach gesagt –, wenn der Rechnungshof nach wie vor stark politisch wertende Prüfberichte vorlegt oder politische Wertungen vornimmt. Das steht – so finde ich – mit der von der Sächsischen Verfassung aufgetragenen Rolle im Konflikt. Klar wertend schreibt der Hof etwa, dass „die eingetretene Zinswende ein Nachdenken über eine Lockerung des Neuverschuldungsverbotes in der Sächsischen Verfassung verbietet.“ Das finde ich aus drei Gründen schwierig. Zum einen bin ich generell ganz grundsätzlich der Meinung, dass Begriffe wie „Nachdenken“ und „Verbot“ nicht in dieser Weise aufeinander bezogen im selben Satz vorkommen sollten. (Beifall bei der SPD) Zum Zweiten sind Zinsen aber nie statisch, sondern die Entwicklung ist fluide. Wir haben gerade gesehen, dass die Leitzinsen um 25 Basispunkte gesenkt wurden. Das spricht mindestens für eine Stabilisierung des Finanzmarktes und weitere Zinssenkungen sind nicht unwahrscheinlich. Drittens obliegt die Entscheidung darüber allein diesem Hohen Haus, dem Gesetzgeber. (Beifall bei der SPD) Es steht dem Rechnungshof meiner Meinung nach nicht zu, sich in dieser Art und Weise politisch zu äußern und gar Verbote auszusprechen. Der Einfluss des Rechnungshofs speist sich in meinen Augen allein aus seiner Glaubwürdigkeit. Wenn er sich von seiner Rolle des unpolitischen Wirtschaftsprüfers immer weiter entfernt und hin zu einem politischen Akteur weiterentwickelt, gefährdet er seine Glaubwürdigkeit. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Anders lässt sich beispielsweise die Prüfziffer 3 Staatsschulden und insbesondere die Zinslastprognose nicht lesen. Dort werden auf der Grundlage unhaltbarer Annahmen Horrorszenarien künftiger Zinsbelastungen herbeifabuliert, und das hat mit Wirtschaftsprüfung nichts zu tun, sondern das ist Alarmismus. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass der Sächsische Rechnungshof kritisch und genau bleibt und seine Prüfung und Prüfergebnisse entsprechend der Rolle vornimmt, die die Sächsische Verfassung für ihn vorsieht. Sehr geehrter Rechnungshofpräsident, wenn ich Ihnen, neben dem Wunsch, abschließend noch zwei Bitten mitgeben darf: Von 2011 bis 2018 erschien der Jahresbericht des Rechnungshofs in zwei Bänden. Diese Praxis hat Ihr Vorgänger, Prof. Binus, mit dem Bericht des Jahres 2019 beendet. Seit 2021 erscheint der Bericht jedoch wieder in zwei Bänden. Ich finde, ein Rechnungshofbericht in einem Band betont besser, worum es beim Rechnungshof geht, und zwar um sachliche Betrachtung statt um Maximierung von medialer Wirkung. (Beifall der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD) Zum Zweiten würde ich mich sehr freuen, wenn das Thema Fehlerkultur im schönen Vorwort bei allen Beteiligten auch im Umgang mit den Berichten Realität werden könnte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Nun frage ich die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Herr Staatsminister Vorjohann, bitte schön.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Rechnungshof erfüllt mit seiner Berichterstattung einen wichtigen, zentralen verfassungsrechtlichen Auftrag, und zwar die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung intensiv zu begleiten und zu prüfen. Dafür bin ich dem Rechnungshof sehr dankbar. Die beiden Bände des Jahresberichts 2023 stellen insoweit eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Landtags über die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2021 dar. Die Berichte enthalten wichtige Anmerkungen und Anregungen, nicht nur für das zukünftige Verwaltungshandeln. Darüber hinaus zeigen sie auch strukturelle Herausforderungen und langfristige Handlungsbedarfe auf. Nach der vorliegenden Prüfung der Haushaltsrechnung sowie der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs im Rahmen der geltenden Regelungen. Auch wenn wir es heute oftmals schon weitgehend verdrängt haben: Das Jahr 2021 war kein einfaches Jahr. Es war durch die fortwirkende Covid-19- Pandemie ausgesprochen herausfordernd, sowohl für die Menschen im Lande als auch natürlich für den Verwaltungsapparat, auch für die Verwaltung. Das Haushaltsjahr begann pandemiebedingt zunächst mit der vorläufigen Haushaltsführung. Der Doppelhaushalt 2021/2022 wurde nach der Beschlussfassung des Landtags erst am 2. Juni 2021 verkündet. Pandemiebedingt erhöhte sich im Ergebnis des Haushaltsvollzugs 2021 die haushaltsmäßige Verschuldung um 625 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle einzelnen Kennziffern des Haushaltsplans und die Herausforderungen des tatsächlichen Vollzugs im Jahre 2021 wiederholen. Diese sind im Jahresbericht, der hier im Beschluss Gegenstand ist, hinreichend dargestellt. Wichtig erscheint mir, darauf hinzuweisen, dass einzelne grundsätzliche Einschätzungen des Rechnungshofs zur strukturellen Lage der sächsischen Finanzen für das Jahr 2021 im laufenden Jahr und darüber hinaus auch für die Planung für den nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 ganz aktuelle Geltung beanspruchen können. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle beispielhaft die Personalausgaben – darüber haben wir heute schon mehrmals etwas gehört –, deren stetiges Anwachsen mittlerweile auch für mich besorgniserregende Ausmaße annimmt. Nachdem der Stellenbedarf in den Jahren 2012 bis 2016 relativ konstant geblieben war, wachsen die Personalausgaben mit dem seit 2017 wieder ansteigenden Stellenplan in die Höhe. Sie stellen eine der größten und dazu immer größer werdenden Ausgabenpositionen des Freistaates dar. Neben dem Stellenaufwuchs schlagen zudem sowohl der letzte Tarifabschluss als auch die Maßnahmen zur Herstellung einer verfassungsrechtlich konformen Alimentation sehr teuer zu Buche. Insoweit ist es nahliegend, dass der Rechnungshof anlässlich der vergangenen Woche erfolgten Vorstellung seines aktuellen Jahresberichts 2024 im Band I auch dieses Thema wieder kritisch auf die Tagesordnung gehoben hat. Das lenkt den Blick auch auf die nach der Wahl anstehende Aufstellung des Haushaltes 2025/2026. Aus meiner Sicht steht fest: Beim Personal kann es so nicht weitergehen. Ein weiterer Stellenaufwuchs beim Freistaat ist nicht mehr vermittel- und finanzierbar. Weder dem Steuerzahler ist das vermittelbar noch der heimischen Wirtschaft, die mit uns um die knapper werdenden Arbeitskräfte ringt. Die Aufgaben des Staates müssen so neu sortiert und priorisiert werden, sodass sie mit den bestehenden Personalressourcen erfüllt werden können. An dieser Stelle sei mein Dank im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof gewidmet, der im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung Erklärungen

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Jan Löffler CDU

Auch längerfristig wird die demografische Entwicklung im Freistaat zulasten der Zuweisungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich gehen. Es wäre fatal vorzugaukeln, allen Herausforderungen, ob größeren oder insbesondere auch kleineren, könnte der Staat mit Geld sofort begegnen. Diese Illusion zu vermitteln ist der falsche Weg, der von den Bürgerinnen und Bürgern auch durchschaut wird. Ich rate daher zu „Klarheit und Wahrheit“, auch wenn die Wahrheit nicht immer angenehm ist. Lassen Sie mich nach diesem gebotenen kleinen Exkurs zur Haushaltssituation auf eine konkrete Feststellung des Rechnungshofs zurückkommen. Der Rechnungshof kritisiert im Beitrag 3 die Verschuldung im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Er hält die Schuldenaufnahme in den Jahren 2021 und 2022 für nicht gerechtfertigt, da sich der maßgebliche Landtagsbeschluss zu einer bestehenden Notsituation nur auf das Haushaltsjahr 2020 bezogen hätte. Die CDU kann mit dieser Kritik umgehen. Auch sie ist ein Beleg für die Unabhängigkeit des Rechnungshofs, der keine politischen Abwägungen vornimmt. Wir teilen die Sichtweise allerdings nicht. Das Parlament hat mit seiner Mehrheit in der fraglichen Sitzung am 9. April 2020 den Beschluss zum Bestehen der Notsituation gefasst. Und in der Begründung ausdrücklich festgestellt, dass die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage aufgrund der Notsituation durch die Pandemie auch noch in den Jahren bis 2022 bestehen wird. Dementsprechend wurden auch die anmahnt, da er das Verwaltungshandeln regelmäßig kritisch, aber dennoch als konstruktiver Berater begleitet. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die zwei Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16587 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16587 zugestimmt worden. Weiterhin stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16588 und ich bitte ebenfalls bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll zeitlichen Kreditermächtigungen im Corona-Bewältigungsfondsgesetz ausgestaltet. Im Übrigen wurde die Kreditermächtigung bis zu 6 Milliarden Euro bei Weitem nicht in Anspruch genommen. Tatsächlich wurden Schulden lediglich in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro aufgenommen. Und wir haben die Tilgung der gesamten Schulden bereits für das Jahr 2030 im Blick. Die aus den aufgenommenen Krediten geleisteten Ausgaben in den Jahren bis 2022 waren der anhaltenden Notsituation im Freistaat grundsätzlich angemessen und hatte an erster Stelle die Zukunft des Freistaates und seiner Menschen im Blick. Bei der Bewertung bitte ich im Übrigen auch zu berücksichtigen, dass in einer bis dahin nie dagewesenen Notsituation dieser Art erstmals eine Ausnahme vom Verschuldungsverbot nach Artikel 95 der Sächsischen Verfassung zum Tragen kam. Die Erfahrungen damit werden die Staatsregierung und das Parlament künftig noch sensibler im Umgang mit der Ausnahmeregelung machen. Auch im bereits weiter oben kurz angesprochenen ersten Band des Jahresberichts beschäftigt sich der Rechnungshof erneut in ungewöhnlichem Maße mit dem Corona-Bewältigungsfonds und hält verbissen an seiner Grundsatzkritik fest. Eine Bewertung dieser Feststellungen bereits an dieser Stelle käme allerdings verfrüht. Aber lassen Sie mich zum Abschluss feststellen: Die Hinweise des Rechnungshofs in den Jahresberichten geben Regierung und Parlament unverzichtbare Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit Steuermitteln der Bürger. Dem werden sich alle hier vertretenen Fraktionen ungeachtet unterschiedlicher Votierung im Einzelfall anschließen können. Auch wenn das Parlament in der Mehrheit manche Beiträge lediglich zur „Kenntnis“ nimmt, heißt das nicht, dass wir völlig uneins mit dem Rechnungshof sind. Vielmehr ist das in aller Regel dem geschuldet, dass in einem Beitrag durchaus unterschiedliche Einzelpunkte betrachtet werden, die sich dann aber gerade deshalb einem differenzierten Votum entziehen. Herr Rechnungshofpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie versichert, dass auch der Jahresbericht 2023 bereits auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Dies erkennen Sie bereits aus den zahlreichen „zustimmenden Kenntnisnahmen“ der Koalitionsfraktionen zu den Beiträgen des Berichts. Diese signalisieren, dass die Staatsregierung bestrebt ist, den vom Hof geltend gemachten Verbesserungen Rechnung zu tragen.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Ich möchte ganz kurz auf die Prüfziffern 28 und 37 eingehen. In Ziffer 28 führt der Rechnungshof zur Aufgabenerfüllung des Ministeriums für Regionalentwicklung als oberste Raumordnungs- und Planungsbehörde aus. Es geht um die räumliche Gesamtplanung auf Landesebene und die Erstellung des Landesentwicklungsplanes mit den Festlegungen zur Raumstruktur. Die Umsetzung des Landesentwicklungsplanes in Regionalpläne ist eine staatliche Pflichtaufgabe, die an die Regionalen Planungsverbände im Freistaat Sachsen übertragen wurde. Hier hat sich der Rechnungshof Tagesordnungspunkt Haushaltsrechnung des für das Drucksache 7/16364, Unterrichtung Drucksache 7/16589, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mikwauschk, oder ein Abgeordneter das Wort? – Der Berichterstatter wünscht das Wort und ich übergebe an Herrn Kollegen Mikwauschk; bitte schön.

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Aloysius Mikwauschk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss hat mich beauftragt, die Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs zu prüfen. Diesem Auftrag bin ich auch in diesem Jahr mit der Prüfung der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 nachgekommen. Es ist mir deshalb an dieser Stelle eine Ehre, auch die Verfahren, Abläufe und die Umsetzung angeschaut und musste feststellen, dass alle sächsischen Planungsverbände für die Erstellung der Pläne mit zum Teil über zehn Jahren sehr lange brauchen und auch im Bundesvergleich überdurchschnittlich lange Verfahrenslaufzeiten aufweisen. Ziffer 37 beschreibt das Maßnahmencontrolling durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für Braunkohlesanierung. In diesem Fall war es das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das das Verfahren delegiert hat. In beiden Fällen hat der Rechnungshof geprüft, mit welchem Ergebnis der Freistaat Verfahren durch Dritte ausführen lässt. Es wurde festgestellt, dass die erfolgreiche und fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen nicht sichergestellt ist und die Controllingmaßnahmen nicht geeignet sind, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und dann entsprechend nachzusteuern. Hier sind die Fachressorts gefordert, die Verfahren so auszugestalten, dass sie pragmatisch und für die Aufgabenerfüllung geeignet sind. Viele Hinweise und Anregungen wurden bereits seit der Prüfung aufgegriffen. Das haben uns die geprüften Ministerien und der Rechnungshof bestätigt. Die Verwaltung steht auch weiterhin vor großen Herausforderungen: die Digitalisierung, neue Technologien, hohe Erwartungen an Führungskräfte und Mitarbeitende, um als Verwaltung auch weiterhin für die Menschen da sein zu können. Die Prüfungen und die Ergebnisse des Rechnungshofs sind für uns wichtige Informationen, um unserer Kontrollaufgabe als Parlament nachzukommen. Sie sind aber vor allem wichtige Ankerpunkte, um als Verwaltung innezuhalten, Verfahren und Handlungen zu reflektieren, nachzusteuern und anzupassen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2022 durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses weil es meine letzte Rede hier im Hohen Hause ist, einige Worte an Sie zu richten. Am 21. Mai dieses Jahres habe ich die Prüfung am neuen Standort in Döbeln in den Räumlichkeiten des Sächsischen Rechnungshofs durchgeführt. Auch wenn es erst einmal ungewohnt war, die Rechnungsbelege – anders als in den Jahren zuvor – in einer bereitgestellten elektronischen Akte zu prüfen, waren alle dort abgelegten Belege nachvollziehbar sortiert und wurden damit umfänglich vorgelegt. Zu den konkreten Anmerkungen zur Prüfung verweise ich auf die vorliegende Beschlussempfehlung und den Bericht des HFA, beschlossen in seiner Sitzung am 29.05.2024. Insgesamt konnte ich feststellen, dass die Geschäftsvorgänge inhaltlich und rechnerisch im Vergleich von Einzelsummen und Zentralrechnung schlüssig waren. Der Einzelplan 11 wurde mit einer Ausgabenunterschreitung von 3 353 872,02 Euro, also insgesamt circa 13 %, abgeschlossen. Im Ergebnis kann eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Sächsischen Rechnungshof und seine Rechnungsprüfungsämter für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt werden. Daher empfehle ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2022 nach § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung auf Grundlage der Drucksache 7/16364 zu erteilen. Dieser Empfehlung folgten die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses bereits einstimmig. Sehr geehrter Herr Präsident Michel, ich danke Ihnen nicht nur für die Prüfungs- und Beratungstätigkeit Ihres Hauses, sondern ausdrücklich auch für die Zusammenarbeit im Rahmen meiner durchgeführten Rechnungsprüfung. Bitte übermitteln Sie diesen Dank für die gute Vorbereitung meiner Rechnungsprüfung und die Arbeit des gesamten Hauses Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bitte geben Sie auch in Zukunft den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses fachlich fundierte und in der Sache kritische Informationen an die Hand, um für einen soliden Haushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung zu sorgen. Zu Beginn der Legislaturperiode habe ich nicht nur diese ehrenvolle Aufgabe vom Kollegen Peter Wilhelm Patt übernommen, sondern ich durfte auch als Stellvertreter des Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses in Ausnahmefällen den Vorsitz vertreten. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit mit Ihnen allen im Ausschuss bedanken. Die Positionen haben uns vielleicht an der einen Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des über- und außerplanmäßigen Drucksachen 7/16363, 7/16375 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/16556, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch Herr Löffler als Berichterstatter das Wort? (Jan Löffler, CDU: Nein!) Das ist eine gute Nachricht. Danke schön. (Heiterkeit) oder anderen Stelle getrennt. Unsere Meinungen haben wir intensiv ausgetauscht, auch innerhalb der Koalition. Verbunden hat uns aber stets die Pflege eines korrekten, höflichen Umgangs auf Augenhöhe und die Zusammenarbeit war geprägt vom gegenseitigen Respekt und Anstand. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Für die Zusammenarbeit und Unterstützung möchte ich an dieser Stelle auch einmal denen danken, die hier im Hohen Haus wenig Beachtung finden, weil wir ihre Arbeit oft als gegeben hinnehmen, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des parlamentarischen Beratungsdienstes, des Ausschusssekretariates und des Juristischen Dienstes. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und die 15 Jahre der gemeinsamen Gestaltung unseres schönen Freistaates Sachsen. Herzlichen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mikwauschk als Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/16589. Bei Zustimmung wäre ein Handzeichen jetzt schön. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt, meine Damen und Herren. Dem Rechnungshof wurde gemäß § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung erteilt, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu Ausgaben und Verpflichtungen und 7/16503, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/16556 ab. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dem so einstimmig zugestimmt worden. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu dem Antrag in der Drucksache 7/16317 mit dem Thema „‘Wie ein klassischer Mietnomade‘ – Politische und finanzielle Verantwortung für die Anlagen des Ferdinandschachtes übernehmen“ angekündigt. Wir wissen Bescheid, wie das mit den Redezeiten ist: 10 Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion beginnt; bitte, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde, es ist tiefe Nacht, es ist dunkel – wie unter Tage. (Widerspruch von der CDU und den LINKEN –

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Christian Hartmann CDU

Und zu Hause wartet …!) Ich möchte Sie mitnehmen nach Rothenfurth, zu einer historischen Bergbauanlage, im Jahr 1864 in Betrieb genommen: der Ferdinandschacht. Über 100 Jahre lang sind hier Bergleute unter Tage gestiegen und ihrer Arbeit nachgegangen, über 100 Jahre sächsische Bergbaugeschichte. Und was hatten wir vor fünf Jahren alle miteinander Erzklopfen, als wir mit der Montanregion Erzgebirge UNESCO-Weltkulturerbe wurden. Der Ferdinandschacht könnte heute ein Geheimtipp für jeden sein, der sich für unsere Bergbaugeschichte interessiert – wenn da nicht der Freistaat Sachsen wäre, der die Anlage über Jahrzehnte hat verrotten lassen. Nach über 30 Jahren Pacht wurde die Anlage im Januar an den Eigentümer, den Naturschutzverband Sachsen übergeben. Im Raum schwebt aktuell ein Mängelprotokoll mit sage und schreibe 162 – 162! – Seiten. Oder, um den Eigentümer zu Wort kommen zu lassen: Der Freistaat hat hier offenbar gehaust, wie – Zitat – „ein klassischer Mietnomade“. Im März hatte ich die zweifelhafte Ehre, mir mit meinen Kollegen das Außengelände und die Anlage des Ferdinandschachtes anzusehen. Ich kann Ihnen bestätigen: Es könnte schlimmer kaum sein. Verrottete Balken und morsche Türen, wohin das Auge reicht, löchrige Dächer, die mit irgendwelchen Platten zugeschustert wurden, beschädigte und zum Teil weggerissene Geländer, mit Bauschutt verfüllte Abwasserschächte, völlig verfallene Unterstände und Schuppen, eingeschmissene Scheiben, urwaldartige Vegetation in Mauerwerk und Kellerräumen, die oft unter Wasser stehen – es ist für jeden etwas dabei. Und damit nicht genug: fehlende Schaltpläne, zwielichtige Umbaumaßnahmen durch den Freistaat, die offenbar nie mit dem Verpächter oder einem Elektriker abgesprochen wurden, wild auf dem Areal verstreutes Bohrkernmaterial. Berichte der Ausschüsse – 7/16590 Meine Damen und Herren! All das wirft kein gutes Licht auf den Freistaat Sachsen als jahrelangen Pächter. Ganz nach dem Motto: Mir doch egal, nach mir die Sintflut. Wie der Freistaat Sachsen dort mit unseren Staatsgütern umgegangen ist, das ist eine Schande; und diese Schande müssen wir wiedergutmachen. Deshalb beantragen wir, dass die Staatsregierung die politische und finanzielle Verantwortung für diese jahrelange Verwahrlosung übernimmt. (Beifall bei der AfD) Die dortigen Mitarbeiter hatten offenbar 30 Jahre lang sehr viel Humor. Warum? Wenn Sie durch die Anlage laufen, finden Sie ein Badezimmer, das man – wenn man es näher betrachtet – eher als Schlachthaus eingruppieren würde: Ungeziefer, Rost, kaputte Fliesen. Und dann ist davor durch die Mitarbeiter des Freistaates Sachsen ein Schild angebracht: „Wellnessbereich, Dusche und Sauna“. Herrlich, oder? Es ist schön, wenn man in solchen Situationen noch lachen kann. Noch schöner wäre es aber, wenn unser Ferdinandschacht bald wieder in einen ansehnlichen Zustand versetzt wird. Anstatt, meine Damen und Herren, jetzt über 20 Millionen Euro in die Hand zu nehmen und ein neues Bohrkernlager in Freiberg entstehen zu lassen, sollte man diese 20 Millionen Euro doch verwenden, um den Ferdinandschacht bei Rothenfurth zu modernisieren, das Bohrkernlager dort wieder einziehen zu lassen, ein Besucherzentrum entstehen zu lassen mit virtuellen Spaziergängen durch die Bergbaugeschichte, mit Ausstellungen zum Anfassen, zum Mitmachen für die Kinder, mit wirklichem Erzklopfen, das es erlebbar macht, meine Damen und Herren. Ich versuche es ein letztes Mal und danke, dass ich diesem Landtag sechs Jahre angehören durfte. Es war mir eine Ehre und eine Freude. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Glück auf! (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es von den anderen Fraktionen Gesprächsbedarf dazu? (Christian Hartmann, CDU: Nein!) Gut. Dann gibt es keinen Gesprächsbedarf. Ich frage die AfD, ob Sie an dieser Stelle Einzelabstimmung begehren? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja!) – Alles klar, gut. Dann, meine Damen und Herren, gehen wir in die Einzelabstimmung. Wir stimmen ab über die in Drucksache 7/16590 unter Ziffer 16 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/16317. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag damit zugestimmt. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Ich frage als Erstes, ob der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. (Christian Hartmann, CDU: Wehe!) – Das sehe ich nicht, das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu einem Bericht zur Petition mit der Nummer 07/02238/6 mit dem Titel „Aufarbeitung der ,Corona-Politik‘“ begehrt. Die Redezeiten sind klar, 10 Minuten. Ich schlage vor, dass die AfD-Fraktion beginnt. Herr Dornau, bitte schön. (Marco Böhme, DIE LINKE: Da geht’s aber nicht um Zwiebeln in Russland?)

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich spreche heute zu einer Petition, deren Anliegen sehr viele Bürger in unserem Land bewegt. (Zuruf von der CDU: Nein!) Bei der Petition 07/02238/6 geht es um die Aufarbeitung der politischen Entscheidungen in der Coronapolitik. (Sabine Friedel, SPD: Darüber haben wir schon beim letzten Mal gesprochen!) Der Petent kritisiert vor allem die Zustände in den Krankenhäusern, die ohne gesetzliche Grundlage aufgrund ihres Hausrechts absolute Besuchsverbote erlassen hatten. Die Schilderung des persönlichen Unrechts, das der Petent genau durch diese Coronapolitik erlitten hat, hat mich sehr betroffen gemacht. Stellen Sie sich einmal vor, Ihr eigener Vater, 79 Jahre alt, wird mit einer schweren Lungenentzündung – für ältere Menschen eine sehr schwere, lebensbedrohliche Erkrankung – in das Krankenhaus eingeliefert. Das war kurz nach Weihnachten 2021. Besuche waren stark eingeschränkt, eigentlich strikt verboten. Aufgrund Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht gerade durch die Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/16591 der Umstände ist der alte Mann nicht in der Lage, eigenständig zu telefonieren. Er isst kaum noch etwas, die Lebenskräfte lassen täglich nach. Nach über einem Monat, am 1. Februar 2022, wird Ihr Vater als Schwerstpflegefall aus dem Krankenhaus entlassen, abgemagert und vollkommen entkräftet. Er kann sich nicht einmal mehr ohne Hilfe im Bett umdrehen. Es gelingt Ihnen über persönliche Kontakte, eine Ausnahmegenehmigung für den Krankenbesuch in der Pflegeeinrichtung zu erwirken. Am 27. Februar 2022, nach zwei Monaten, sehen Sie Ihren Vater zum ersten Mal wieder. Weitere vier Wochen später verstirbt er nach einer Reinfektion ohne Lebensmut. Die Staatsregierung begründet die von ihr getroffenen Maßnahmen während des Coronaregimes unter anderem mit dem Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen, also kranken und älteren Personen und deren Angehörigen. Ein einigermaßen empathisch fühlender Mensch fragt sich jedoch: Wovor wollen Sie jemanden schützen, der im Sterben liegt? Wovor wollen Sie jemanden schützen, der durch den fehlenden Kontakt mit seinen Liebsten den Lebensmut verliert? Wovor wollen Sie jemanden schützen, der dazu bereit ist, sich beim Krankenbesuch einem möglichen gesundheitlichen Risiko auszusetzen? Wir wissen doch alle, dass der Kontakt mit Angehörigen besonders für alte und sehr kranke Menschen psychologisch sehr wichtig ist. Soziale Beziehungen bewahren den Lebenswillen und wirken sich positiv auf die Heilungschancen aus. Letztlich gehörte es bis zur Verhängung des totalen Besuchsverbotes in deutschen Krankenhäusern im November 2021 zu den moralischen Grundlagen unserer Zivilisation, niemanden allein und ungetröstet sterben zu lassen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass während des Besuchsverbotes mindestens 312 000 Männer, Frauen und Kinder in deutschen Krankenhäusern einsam und ohne jeglichen Beistand sterben mussten. Die Zahlen aus den Altenund Pflegeheimen bei genauso rigorosen Besuchsverboten sind da nicht inbegriffen. Hunderttausende Familien mussten den Schmerz erleiden, sich nicht von ihren Eltern, Geschwistern oder Freunden verabschiedet zu haben. Es war ein beispielloser Angriff auf die Menschenwürde, ein Zivilisationsbruch. Das einsame Sterben in den Krankenhäusern hätten wir vermeiden können. Es war amoralisch, unethisch und unnötig. Ein menschlich unverzeihliches Versagen, sagte der Professor und Arzt Nicholas Christakis in einem Interview mit der „Welt“. Der hunderttausendfache einsame Tod in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen interessierte die Politiker der Altparteien bis heute nicht. Auch die uns vorliegende Stellungnahme der Staatsregierung geht nicht mit einem einzigen Wort darauf ein. Besuchsverbote, aber auch Kita- und Schulschließungen waren in Sachsen per Corona-Notverordnung verhängt worden – am Landtag vorbei, ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den gewählten Souverän, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne das Korrektiv parlamentarischer Kompromisse und ohne eine Chance auf Ausgewogenheit. Ist es richtig und im Sinne einer wirklich freiheitlichen und demokratischen Grundordnung, die Exekutive mit derart weitreichenden, in die Grundrechte eingreifenden Befugnissen auszustatten, wie wir es bei den Coronamaßnahmen erleben mussten? Diese Frage müssen wir uns stellen. Oder sollte hier vielleicht ein Präzedenzfall für sogenannte Krisen der Zukunft geschaffen werden? – Fragen, die alle geklärt werden müssen. Der Petent will nun mit der umfangreichen Aufarbeitung der Coronamaßnahmen erreichen, dass in Zukunft derartige Fehlentscheidungen verhindert werden. Er schlägt zur Umsetzung seines Anliegens die Einsetzung einer Enquetekommission vor. Da helfen keine unglaubwürdigen Eingeständnisse von Fehlern und lose Lippenbekenntnisse der Staatsministerin Köpping und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer kurz vor den Wahlen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus, meine Damen und Herren. Das Volk wird Ihre undemokratischen Fehlentscheidungen niemals vergessen, und wenn die noch Regierenden vom Verzeihen reden, dann, Herr Ministerpräsident, gestehen Sie sich nur Ihr Versagen ein. Entschuldigen Sie sich endlich und machen Sie den Schaden so weit wie möglich wieder gut. Ein Minimum wäre die Aufhebung von Bußgeldern für friedliche Demonstranten, die ihren Protest gegen die Einschränkungen von Freiheit und Menschenrechten auf die Straße trugen. Wir als AfD-Fraktion werden noch einen Schritt weitergehen und, wie schon mehrfach angekündigt, nach der Landtagswahl einen Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dornau für die AfD-Fraktion. Gibt es von den anderen Fraktionen Gesprächsbedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die AfD: Einzelabstimmung, ja oder nein? – Ja. Dann, meine Damen und Herren, gehen wir jetzt in die Einzelabstimmung. Zu der Beschlussempfehlung zur Petition 07/02238/6 mit dem Titel „Aufarbeitung der ,Corona-Politik‘“ ist Einzelabstimmung begehrt. Wer seine Zustimmung zur Beschlussempfehlung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei Stimmen gegen die Beschlussempfehlung und einer Mehrheit Stimmen für die Beschlussempfehlung ist somit dieser Beschlussempfehlung zugestimmt. Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Das ist bei uns im Hohen Hause üblich. Die Information liegt Ihnen zu den genannten Drucksachen schriftlich vor. Ansonsten stelle ich gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung zu den nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Meine Damen und Herren, ich habe jetzt eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Welche wollen Sie zuerst hören? (Zurufe: Die schlechte!) Obwohl wir heute alles geschafft haben, treffen wir uns das so beschlossen. Die gute Nachricht ist: Wir haben heute alles abgearbeitet und müssen nichts auf morgen verschieben. Ich kann die Sitzung hiermit beenden. Wir dachten, wir sitzen bis 2 Uhr morgens, wir waren schneller. Herzlichen Dank dafür. (Schluss der Sitzung: 00:19 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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