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Antonia Mertsching

Die Linke 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir fahren fort in der Reihe unendlich zu beratender Gesetzentwürfe. Ich nehme die Kategorie „dämlichster Gesetzentwurf“ von Herrn Barth auf; für mich ist das dieses Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes oder – wie wir es in der Fraktion immer gern genannt haben – Reiten im Wald. Bisher ist es so, dass die Wege gekennzeichnet sind, auf denen man auch mit dem Pferd unterwegs sein darf. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Prinzip umgekehrt werden. Um es vorweg zu sagen: wir unterstützen eine Liberalisierung der Reitwegeregelung, wie sie bereits in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen stattgefunden hat. Dort wurden generelle Reitverbote im Wald aufgehoben. Thüringen hat die Liberalisierung unter rot-rot-grüner Regierung beschlossen – damals war die AfD übrigens vehement dagegen, unter anderem argumentierte sie damit, dass damit die Rechte der Waldeigentümer missachtet werden. Hinterwäldlerisch und kleingeistig eben, wie Sie vorhin sagten. In Hessen erfolgte die Freigabe der Waldwege bereits im Jahr 2013. Eine Erhebung 2019 hat dort ergeben, dass es zu all den vorhergesagten negativen Einflüssen – also Wegezerstörung, Störung von Wild, Konflikte mit anderen Erholungssuchenden – nicht gekommen ist. Es gab nicht mehr Konflikte als vor der Liberalisierung, aber deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Untersuchungen belegen, dass die meisten Konflikte durch fehlerhafte Interpretation oder in Unkenntnis der Reitregeln entstehen. Auch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen: Das Konfliktpotenzial ist nicht gestiegen, sondern eher gesunken. Wir sind also für die Liberalisierung der Reitwegeregelung, dennoch können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen; denn der Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht. Allein die Definition dessen, was geeignete Wege sind, erhöht doch den Bürokratieaufwuchs. Da soll dann grob abgepeilt werden oder wie? Vermutlich müsste man eine umgekehrte Regelung finden, dass das Reiten im Wald auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt ist und nur geregelt wird, wo nicht, zum Beispiel in Naturschutzgebieten. Außerdem greift Ihr Gesetzentwurf zu kurz, es fehlt das Fahren mit Gespann und das Säumen, also das Wandern mit Pferden. Die Anhörung hat gezeigt: Reiten im Wald sollte liberalisiert werden. Das bedeutet eine Hausaufgabe für die nächste Regierung, das Thema in der nächsten Legislatur anzugehen und am besten mit allen Nutzergruppen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diesen schlecht gemachten Schnellschuss inklusive einer Sondersitzung des EKULA und allem Theater drum herum hätten Sie sich und uns ersparen können. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet; fraktionslose MdL ebenfalls nicht. Die Staatsregierung – Staatsminister Günther – hat ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben. Dieser ist dann im Protokoll, das veröffentlicht wird, nachzulesen. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Ich sehe, Kollege Hein ist bereits aufgestanden und möchte noch einmal zum Waldgesetz sprechen. Bitte schön, Herr Kollege.

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