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Valentin Lippmann

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes nehmen wir eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Personalvertretung vor. Sie sind in Summe ein wichtiger Schritt in Transformationsprozessen innerbehördlicher Beteiligungsrechte. Der Ausbau von Mitbestimmungsbefugnissen innerhalb des öffentlichen Dienstes ist dabei stets kein Selbstzweck, sondern Teil der Wertschätzung der Bediensteten und ein wichtiges Puzzlestück bei der Sicherung von Fachkräften im öffentlichen Dienst. Sie wissen: Der Freistaat steht bei der Gewinnung von Fachkräften nicht nur mit anderen Ländern und dem Bund in Konkurrenzkampf, sondern auch mit der freien Wirtschaft um das knappe, gut ausgebildete Personal. Genauso ist Mitbestimmung in großen Betrieben mittlerweile ein Punkt, mit dem teilweise auch aktiv geworben wird. Eine starke Personalvertretung ist auch in der Werbung ein starkes Pfund für den öffentlichen Dienst. Eine starke Personalvertretung ist Garant für gute Arbeitsbedingungen und kann zum Teil auch deren Verschlechterung entgegentreten. Ebenso ist eine gute Personalvertretung für den Freistaat Sachsen stets ein Stimmungsseismograf der Beschäftigten und somit ein verlässliches Instrument für eine Partnerschaft zwischen den Bediensteten und dem Dienstherrn. Gerade im öffentlichen Dienst soll das Arbeitsumfeld nicht über den Rücken der Beschäftigten hinweg, sondern mit ihnen gemeinschaftlich gestaltet werden. Der Ausbau von Befugnissen bei der Mitbestimmung würdigt daher nicht nur die Arbeit zehntausender Beschäftigter, sondern ist auch ein Wegbereiter eines handlungsweisenden und handlungsfähigen zukunftszugewandten Freistaates. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein zukunftsgewandtes Sachsen ist offen, tolerant und vielfältig. Dieses Sachsen muss sich auch endlich in unserer Verwaltung stärker widerspiegeln. Nur so lassen sich Fachkräfte auch aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern gewinnen. Insoweit ist es äußerst bedenklich, dass ausländische Fachkräfte immer wieder Diskriminierungserfahrungen machen. Umso erfreulicher finde ich es, dass die Personalvertretungen zukünftig auch die Aufgabe haben, die berufliche Entwicklung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu fördern und voranzutreiben. Eine sich in der Verwaltungsstruktur widerspiegelnde Vielfalt der Bevölkerung strahlt auch auf die Gesellschaft aus. Deswegen ist dieser Punkt essenziell. Ein zukunftszugewandtes Sachsen ist auch ein digitales Sachsen. Auf der Ebene des Bundes stellt das Onlinezugangsgesetz entscheidende Weichen für eine geänderte Verwaltungsstruktur. Auch in Sachsen nutzen wir im Rahmen unserer Kompetenz die bestehenden Möglichkeiten. Durch die Gesetzesänderung macht sich dies beim Personalrat zukünftig sowohl in der Arbeitsweise als auch bei der Mitbestimmung selbst bemerkbar. In Zukunft ist die audiovisuelle Zuschaltung zu Personalratssitzungen möglich, und der Personalrat kann rechtswirksam elektronisch kommunizieren. Zeitgleich kann er in Fragen des Digitalen mehr und stärker mitbestimmen als bisher – Stichwort: Telearbeit, wenngleich dieses Wort mittlerweile genauso attraktiv wie das Wort „Faxgerät“ klingen dürfte und irgendwann einmal angepasst werden sollte. Ein zukunftsgewandtes Sachsen ist auch ein familienfreundliches Sachsen. Wir wissen, dass gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Argument für den öffentlichen Dienst darstellt. Hier darf die Personalvertretung in Zukunft bei der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder bei der Gewährung von Sonderurlaub aus familiären Gründen mitbestimmen und so eine familienfreundliche Verwaltung stärker mit prägen. Das heute zu verabschiedende Gesetz ist mit Blick auf die vielen Wünsche von Gewerkschaften und Personalvertretungen sicherlich noch optimierbar; aber es ist ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung der Mitbestimmung und damit auch ein wichtiges Signal an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben innerhalb der Koalition bei der näheren Ausgestaltung des Personalvertretungsgesetzes hier im Hohen Haus intensiv miteinander gerungen, und wir waren uns bei vielen Punkten nicht einig. Das wichtige Thema der studentischen Mitbestimmung bleibt weiter unbearbeitet. Insoweit, Herr Kollege Schultze, haben Sie vollkommen recht – aber nicht deswegen, weil wir – zumindest in Teilen der Koalition – nicht die Dringlichkeit erkannt haben, mit der zu handeln ist; denn es ist ganz klar: Mit Blick auf die teils prekären Arbeitsverhältnisse tausender studentischer Beschäftigter in Sachsen braucht es auch aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN definitiv eine stärkere Mitbestimmung. Doch leider konnten wir uns innerhalb der Koalition nicht einmal auf einen minimalen Weg verständigen. Selbst wenn man so etwas wie studentische Personalräte offenbar in Teilen dieser Koalition für Teufelszeug hält, wäre es ohne Probleme möglich gewesen, über alternative Modelle oder Wege dorthin zu diskutieren. Wir BÜNDNISGRÜNE und auch die SPD – das weiß ich – waren in diesem Punkt sehr offen und sehr kompromissbereit. Ich finde, es ist ein Stück weit ein Versagen dieser Koalition, dass wir hier und heute stehen, weil einer der Koalitionspartner nicht wollte, und allen studentischen Beschäftigten im Freistaat Sachsen sagen müssen: Das werden wir in die nächste Legislaturperiode vertagen müssen. Aber gut – vielleicht ist es für den einen oder anderen mit Blick auf die anstehenden Wahlen am 01.09. auch ein interessanter Entscheidungshinweis; aber das muss jeder selbst wissen. Gleiches gilt für die Streichung der Ausnahme der Mitbestimmungstatbestände der Personalräte bei der Einstellung und Abordnung von Lehrkräften. Auch das ist ein bedeutendes Thema, von dem wir wissen, dass insbesondere die örtlichen Personalräte sehr gut vertraut sind mit den Situationen und Ausnahmetatbeständen, die aus unserer Sicht größtenteils keinen Sinn mehr ergeben. Aber auch hier sind wir leider in dieser Koalition gegen eine Wand gelaufen. Herr Kollege Schultze, nun komme ich auf Ihr Argument zu sprechen, wir könnten dennoch symbolisch zustimmen: Über das Stöckchen, das Sie jetzt hier hinhalten, könnte man einfach springen. Aber bei aller Liebe: Das ist natürlich die typische Herangehensweise der Opposition, dass Sie das jetzt fordern müssen. Das hätte ich genauso gemacht; von daher ist das auch vollkommen in Ordnung. Mit Hinblick auf das restliche Programm auf dieser Tagesordnung, bei dem ich erwarte, dass die CDU bei den anderen Gesetzentwürfen, über die wir heute noch abstimmen, genauso treu dahintersteht – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Dann stimmen Sie morgen also unserem Änderungsantrag zu, ja?) – Über dieses Angebot werde ich einmal nachdenken. (Heiterkeit bei den LINKEN und bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir werden sehen. Das ist natürlich immer auch von der Debatte abhängig; denn wir arbeiten sachorientiert bei der Frage, wie wir hier mit Anträgen umgehen. Schlussendlich könnte man natürlich diesen Weg gehen, aber das Gesetz würde am Ende keine Mehrheit finden, wenn dieser Änderungsantrag darin steht; das vergessen Sie nämlich auch. Den Änderungsantrag zu gewinnen ist das eine, bloß dann kippt das ganze Gesetz, weil ich dann ahne, dass die CDU nicht mehr zustimmt. Das will ich bei aller Dringlichkeit der Bearbeitung des Anliegens studentischer Personalräte und Personalrätinnen sagen: Ein Personalvertretungsgesetz, mit dem die Gewerkschaften und die Personalräte selbst durchaus an vielen Punkten zufrieden sind und die das fordern, deswegen dann in der heutigen Sitzung gänzlich zu kippen, das halte ich dann auch für gewagt, und das müssten Sie dann mal auch Ihren Freundinnen und Freunden in den einschlägigen Gewerkschaften erklären. Das ist nicht zielführend. Kurzum, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und zur Ablehnung der Änderungsanträge. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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